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AN/2066/2022

Betreiberwechsel in der Stadthalle Mülheim

SPD Anfrage nach § 4 16.11.2022

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 23.01.2023, TOP 4.1.2

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2807 Zeichen

An die Vorsitzende  
des Liegenschaftsausschusses 
Frau Ira Sommer 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/2066/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Liegenschaftsausschuss 21.11.2022 
 
Betreiberwechsel in der Stadthalle Mülheim 
Sehr geehrte Frau Sommer, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
aus der Presse war zu entnehmen, dass der Betreiber der Stadthalle Mülheim gewechselt 
hat. Noch am 04.10.2021 hatten der Liegenschaftsausschuss und am 09.11.2022 der Rat 
der Stadt Köln der vorzeitigen Verlängerung des Erbbaurechtes für den Erbbauberechtigten 
Stadthalle Köln-Mülheim Jülich GmbH zugestimmt. In der Begründung hieß es seitens der 
Verwaltung: „Wesentlicher Bestandteil des bestehenden Erbbaurechtsvertrages war die Ver-
pflichtung der Erbbaupachtnehmerin, die Stadthalle Mülheim während der Vertragslaufzeit 
umfassend zu sanieren. (…) Zur Weiterführung des Betriebs der Stadthalle Köln-Mülheim 
und um seiner Sanierungspflicht weiterhin nachkommen zu können, benötigt die Erbbaube-
rechtigte ein Darlehen. (…) Das Kreditinstitut fordert hierfür als Sicherheit eine noch fünf-
zehnjährige Vertragslaufzeit des Erbbaurechtsvertrages“ (2922/2021). 
 
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung der folgenden Fra-
gen: 
 
1. Gab es für die Verwaltung bereits Hinweise, dass die Erbbaurechtsnehmerin Stadthalle 
Köln-Mülheim Jülich GmbH nicht die Absicht besitzt, das Erbbaurecht weiter fortzusetzen 
oder wurden hier Verwaltung und Politik bei der vorzeitigen Verlängerung des Erbbaurechtes 
getäuscht?  
 
2. Wurden die Gesellschafteranteile mittlerweile an die neuen Betreiber veräußert?

- 2 - 
 
 
3. Ist dann das Eintreten Dritter in den Erbbaurechtsvertrag ohne weiteres möglich oder wäre 
dann nicht ein offenes Interessenbekundungsverfahren mit dem Vorlegen entsprechender 
Konzepte erforderlich bzw. zumindest geboten gewesen? 
 
4. Wie sind mit dem neuen Betreiber die oben genannten Sanierungsverpflichtungen gere-
gelt (erforderliche Brandschutzmaßnahmen, barrierefreie Toiletten etc.) und gab es eine ent-
sprechende Liquiditätsprüfung des neuen Betreibers seitens der Verwaltung, ob dieser etwa-
igen Sanierungsverpflichtungen überhaupt nachkommen kann?  
 
5. Befindet sich die Stadthalle Mülheim brandschutztechnisch in einem Zustand, dass in ihr 
Veranstaltungen in einer vom neuen Betreiber angedachten Größenordnung stattfinden kön-
nen – mit Auswirkungen auf entsprechende Wirtschaftspläne? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Mike Homann  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

23.01.2023 Liegenschaftsausschuss
TOP 4.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2066/2022
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
16.11.2022
Erstellt
16.11.2022 12:41