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Betreiberwechsel in der Stadthalle Mülheim

SPD Anfrage nach § 4 AN/2066/2022 vom 16.11.2022

Stand: Am 23.01.2023 im Liegenschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • SPD Anfrage nach § 4

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    An die Vorsitzende des Liegenschaftsausschusses Frau Ira Sommer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/2066/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 21.11.2022 Betreiberwechsel in der Stadthalle Mülheim Sehr geehrte Frau Sommer, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, aus der Presse war zu entnehmen, dass der Betreiber der Stadthalle Mülheim gewechselt hat. Noch am 04.10.2021 hatten der Liegenschaftsausschuss und am 09.11.2022 der Rat der Stadt Köln der vorzeitigen Verlängerung des Erbbaurechtes für den Erbbauberechtigten Stadthalle Köln-Mülheim Jülich GmbH zugestimmt. In der Begründung hieß es seitens der Verwaltung: „Wesentlicher Bestandteil des bestehenden Erbbaurechtsvertrages war die Ver- pflichtung der Erbbaupachtnehmerin, die Stadthalle Mülheim während der Vertragslaufzeit umfassend zu sanieren. (…) Zur Weiterführung des Betriebs der Stadthalle Köln-Mülheim und um seiner Sanierungspflicht weiterhin nachkommen zu können, benötigt die Erbbaube- rechtigte ein Darlehen. (…) Das Kreditinstitut fordert hierfür als Sicherheit eine noch fünf- zehnjährige Vertragslaufzeit des Erbbaurechtsvertrages“ (2922/2021). Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung der folgenden Fra- gen: 1. Gab es für die Verwaltung bereits Hinweise, dass die Erbbaurechtsnehmerin Stadthalle Köln-Mülheim Jülich GmbH nicht die Absicht besitzt, das Erbbaurecht weiter fortzusetzen oder wurden hier Verwaltung und Politik bei der vorzeitigen Verlängerung des Erbbaurechtes getäuscht? 2. Wurden die Gesellschafteranteile mittlerweile an die neuen Betreiber veräußert? - 2 - 3. Ist dann das Eintreten Dritter in den Erbbaurechtsvertrag ohne weiteres möglich oder wäre dann nicht ein offenes Interessenbekundungsverfahren mit dem Vorlegen entsprechender Konzepte erforderlich bzw. zumindest geboten gewesen? 4. Wie sind mit dem neuen Betreiber die oben genannten Sanierungsverpflichtungen gere- gelt (erforderliche Brandschutzmaßnahmen, barrierefreie Toiletten etc.) und gab es eine ent- sprechende Liquiditätsprüfung des neuen Betreibers seitens der Verwaltung, ob dieser etwa- igen Sanierungsverpflichtungen überhaupt nachkommen kann? 5. Befindet sich die Stadthalle Mülheim brandschutztechnisch in einem Zustand, dass in ihr Veranstaltungen in einer vom neuen Betreiber angedachten Größenordnung stattfinden kön- nen – mit Auswirkungen auf entsprechende Wirtschaftspläne? Mit freundlichen Grüßen Gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 23.01.2023

    Liegenschaftsausschuss

    TOP 4.1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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