Mandari Insight

BV9/148/2025

Anfrage zum Beschluss barrierefreie Niederflur-Haltestellen BV9/153/2024 und zur Antwort auf die Anfrage BV9/019/2025 - Anfrage von Herrn Kürten; Bündnis 90/ Die Grünen

Anfrage 16.06.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9, Sitzung am 26.09.2025, TOP 5.5

Anfrage

· application/pdf

Ansehen

Antwort

· application/pdf

Ansehen

Anfrage

2269 Zeichen

BV9/148/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 16.06.2025 
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen 
in der Bezirksvertretung 9 
 
 
 
An den  
Bezirksbürgermeister 
des Stadtbezirkes 9 
Herrn Dr. Graf 
 
 
 
Anfrage 
zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 27.06.2025 
 
 
Betrifft: 
Anfrage zum Beschluss barrierefreie Niederflur-Haltestellen BV9/153/2024 und 
zur Antwort auf die Anfrage BV9/019/2025                                                                                   
- Anfrage von Herrn Kürten; Bündnis 90/ Die Grünen 
Begründung: 
In der Antwort auf meine Anfrage wird zum Begegnen von Lkw und Straßenbahn 
eine Fahrbahnbreite von 3,18 m nach RASt 06 als erforderlich genannt.  
Zum besseren Verständnis habe ich die reale Situation auf der Benrather 
Schlossallee mit folgendem Bild im Detail noch einmal dargestellt. 
 
 
 
Auf der Strecke von Holthausen nach Benrath sind nur Niederflurfahrzeuge mit 
einer Breite von 2,40 m im Einsatz. Diese fahren in der Regel nur mit dem 
rechten Außenspiegel, der linke ist eingeklappt, so dass dieser nicht in die 
Fahrbahn hineinragt. Der Gleisabstand beträgt 3,10 m, von der Gleismitte bis 
zur Straßenmitte sind es 1,55 m, minus 1,20 m für die halbe Bahn sind 0,35 m. 
Dazu kommen 1,55 m und wieder die 1,20 m für die halbe Bahn und ein 
Restspalt von 0,08 m bis zum barrierefreien Haltestellenelement (gelb), womit in 
Summe genau die geforderten 3,18 m zur Verfügung stehen.

Seite 2 
Dass der Begegnungsverkehr hier gut möglich ist, wird schon aus dem Bild allein 
deutlich, ein Ausweichen auf die Gegenfahrbahn ist für LKW nicht erforderlich. 
Bei den Fahrbahnbreiten der RASt 06 handelt es sich im Übrigen um 
Empfehlungen, die bei Hauptverkehrsstraßen bis auf 5,50 m heruntergehen. 
 
                 
Das sieht im Vergleich deutlich knapper aus als im oberen Bild: 
 
 
 
 
 
Anfrage:  
Ist die vorgeschlagene Lösung einer barrierefreien Niederflur-Haltestellen-
Plattform unter Berücksichtigung der Empfehlungen der RASt 06 und eines 
sicherlich vorhandenen Ermessensspielraums nicht doch als pragmatische, 
verkehrssichere, kostengünstige und relativ schnell umzusetzende Maßnahme zu 
bewerten, die uns dem Ziel eines 100% barrierefreien ÖPNV’s ein gutes Stück 
näher bringen könnte?

Antwort

2047 Zeichen

TOP 5.5             BV9/148/2025 
Sitzung der BV 9 am 26.09.2025 
Anfrage von Herrn Kürten; Bündnis 90/Die Grünen  
Anfrage zum Beschluss barrierefreie Niederflur-Haltestellen BV9/153/2024 
und zur Antwort auf die Anfrage BV9/019/2025 
 
 
Frage 1:  
Ist die vorgeschlagene Lösung einer barrierefreien Niederflur-Haltestellen-Plattform 
unter Berücksichtigung der Empfehlungen der RASt 06 und eines sicherlich 
vorhandenen Ermessensspielraums nicht doch als pragmatische, verkehrssichere, 
kostengünstige und relativ schnell umzusetzende Maßnahme zu bewerten, die uns 
dem Ziel eines 100% barrierefreien ÖPNV’s ein gutes Stück näher bringen könnte? 
 
 
Antwort zur Frage 1: 
Bei der Berechnung der zuletzt genannten 3,18m Fahrstreifenbreite sind 0,08m Rest, 
1,20m halbe Fahrzeugbreite, 1,55m halber Achsabstand und zusätzlich 0,35m, die 
sich bereits auf dem Gegenfahrstreifen befindet. Ein Einbeziehen der Gegenfahrbahn 
ist seitens der Verwaltung und der Rheinbahn nicht denkbar. Zudem wird im Antrag 
davon ausgegangen, dass lediglich Niederflurfahrzeuge mit einer Breite von 2,40m 
eingesetzt werden. Gemäß Rheinbahn ist die Strecke jedoch auch für 2,65m breite 
Fahrzeuge zugelassen, die in Ausnahmefällen auch heute zum Betriebshof in Benrath 
fahren. 
Es wird hier noch auf die erforderlichen Fahrbahnbreiten der RASt 06 eingegangen. 
Die 5,50m, die genannt werden, sind lediglich bei verminderter Geschwindigkeit und 
geringer Begegnungshäufigkeit von Lkw-Verkehr zulässig. Auf der Bonner Straße, als 
Hauptverkehrsstraße mit regelmäßigem Lkw-Verkehr und eng getaktetem 
Bahnverkehr kann dieses Maß nicht als ausreichend betrachtet werden.  
 
Unabhängig von der zentimetergenauen Berechnung der Breiten unter Einbezug des 
Straßenbahnverkehrs muss die Bonner Straße regulär für den Busverkehr befahrbar 
sein. Hier befinden wir uns laut RASt 06 bei einer Fahrbahnbreite von 6,50m, die aus 
Sicht der Verwaltung und der Rheinbahn auch zwingend einzuhalten ist.  
 
Es wird daher weiterhin Abstand von der vorgeschlagenen Lösung genommen.

Beratungsverlauf (1)

26.09.2025 Bezirksvertretung 9
TOP 5.5 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: schriftlich beantwortet

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV9/148/2025
Typ
Anfrage
Datum
16.06.2025
Erstellt
16.06.2025 11:45