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AN/0063/2021

Änderungsantrag Steigerung der Aufenthaltsqualität und Nahmobilität durch Neuordnung der Verkehre im Bereich Breite Straße / Ehrenstraße, Änderungsantrag CDU

Änderungsantrag BV1 (CDU) 14.01.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 21.01.2021, TOP 5.1.8.3

Änderungsantrag (CDU BV1)

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Änderungsantrag (CDU BV1)

9813 Zeichen

CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung 1 · Innenstadt/Deutz  
Bezirksrat haus · Ludwigstraß e 8 · 50667 Köln  
 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 1  
 
Ralf  Uerlich · Vorsitzender 
 
Bezirksrathaus  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln  
 
Tel.:   0221 / 221 -91305 
Mob:  0172 / 2951 497  
Fax:   0221 / 221 -6569702 
 
 
E-Mail: f raktion -bv 1@cdu-koeln-innenstadt.de 
 
Mehr Inf ormationen im Internet:  
www.cdu-koeln-innenstadt.de  
www.cdu-koeln.de 
 
Twitter: CDUKoeln1  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herrn  
Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn  
Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0063/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.01.2021 
 
Änderungsantrag Steigerung der Aufenthaltsqualität und Nahmobilität durch 
Neuordnung der Verkehre im Bereich Breite Straße / Ehrenstraße 
AN/1336/2020, Änderungsantrag CDU 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, 
die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet Sie, folgenden Antrag / 
folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt 
am 21.01.2021 aufzunehmen. 
Die Bezirksvertretung beschließt den Antrag AN/1336/2020 wie folgt zu ersetzen: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz beschließt folgende Maßnahmen: 
 
1. Das Apostel-Quartier mit den Straßen Apostelstraße, Ehrenstraße, Pfeilstraße, 
Palmstraße, Benesisstraße, Große Brinkgasse, Albertusstraße, Alte Wallgasse, 
Friesenwall und Apostelnkloster wird als „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ 
im Sinne der Straßenverkehrsordnung festgelegt. Zur entsprechenden 
Kennzeichnung einer Tempo 20-Zone wird die Verwaltung den Bereich mit den 
Verkehrszeichen 274.1-20 bei Einfahrt und 274.2-20 bei Ausfahrt beschildern.  
2. In der Ehrenstraße wird die Fahrbahn auf ganzer Straßenlänge auf das Niveau 
der Bürgersteige angehoben, die Straße wird zur Gemeinschaftsstraße („shared 
space“). Der Ausbau wird durch das Leitbild für die Zukunft der Handelslagen der

Kölner Innenstadt geprägt und nach den Vorgaben des „Gestaltungshandbuchs 
der Stadt Köln“ durchgeführt. 
3. Es sind Quartiers-Plätze anzulegen, die als Ruhe- und Erlebnisort dienen 
können. Hierzu ist die Platzfläche der Kreuzung 
Ehrenstraße/Benesisstraße/Pfeilstraße zu vergrößern und durch einen Brunnen 
bzw. eine Brunnenskulptur aufzuwerten. Für den derzeitigen „Durchgangsraum“ 
der Mittelstraße am Konrad-Adenauer-Denkmal ist Platzqualität zu schaffen. 
Rudolfplatz und Willy-Millowitsch-Platz sind entsprechend qualitativ zu 
überarbeiten.  
 
Hierbei sind die Vorgaben des „Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln“ sind zu 
beachten. 
4. Auf Grundlage der Planungen Ehrenstraße, Apostelnstraße und Quartiers-Plätze 
ist sodann ein einheitliches Gestaltungskonzept für das Quartiers zu entwickeln. 
5. Teil der Quartiersplanung soll ein Grünkonzept sein, dass durch weitere 
Anpflanzungen, Gebäudebegründungen und Flächenentsiegelungen Wohn-, 
Aufenthaltsqualität und Klimasituation deutlich verbessert.  
6. Der Verkehrsraum des Aposteln-Quartiers zwischen Apostelnstraße, 
Magnusstraße, Hohenzollernring, Rudolfplatz und Hahnenstraße ist durch ein 
ganzheitliches Verkehrskonzept zu entwickeln, um Nutzungen und 
Verkehrsführungen für Bewohner, Anlieger und Besucher zu optimieren.  
7. Hierzu sind als Planungsgrundlage aktuelle Daten zur Quartiersstruktur und zum 
Verkehr zu ermitteln (Bewohner, Anlieger und Nutzer, Besucher, Einzelhandel, 
Büroflächen, Eventräume, Gastronomie und Märkte, Verkehrsflüsse, 
Verkehrsdichte, Stellplätze, Parkhäuser, etc.). Bestehende verkehrliche, 
wirtschaftliche und städtebauliche Regelungen sind der Planung zu Grunde zu 
legen (insbesondere: Fahrradkonzept Innenstadt, Einzelhandelskonzept/Märkte). 
8. Die Planungen des Verkehrskonzepts und des Grünkonzepts soll in einem 
Werkstattverfahren erfolgen, an dem Eigentümer, Bewohner, Anlieger, 
Wirtschaft. Institutionen und Interessenverbände des Quartiers gestaltend 
mitwirken. 
9. Verkehrskonzept und Grünkonzept sollen nach vorheriger Offenlegung unter 
Bürgerbeteiligung sodann durch die Bezirksvertretung beschlossen werden. 
Begründung 
 
Die CDU begrüßt das Ziel der Initiative von Bündnis90/Die Grünen, Die Linke, 
KlimaFreunde, DIE PARTEI zur „Steigerung der Aufenthaltsqualität und Nahmobilität 
durch Neuordnung der Verkehre im Bereich Breite Straße/Ehrenstraße“, zumal der

Verwaltung hierfür bereits ältere, von der CDU initiierte, bisher jedoch nicht realisierte 
Beschlüsse der Bezirksvertretung vorliegen.  
 
Der Antrag von Bündnis90/Die Grünen, Die Linke, KlimaFreunde, DIE PARTEI lässt 
in der vorliegenden Form allerdings wesentliche Aspekte außer Acht: So werden 
weder die Interessen von Bewohnern, Anliegern und Eigentümern berücksichtigt, 
noch die wirtschaftliche Bedeutung der Ehrenstraße und des Apostelnquartiers für 
die Stadt Köln gewahrt. Die Gesamtperspektive fehlt gänzlich.  
 
Die CDU schlägt deshalb die o.g. Maßnahmen vor, die wie folgt begründet werden. 
Kurzfristig umzusetzende Maßnahmen: 
Die Festlegung des Apostelnquartiers als „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ ist 
eine kurzfristig umzusetzende und wirksame Maßnahme für eine weitgehende 
Verkehrsberuhigung im Aposteln Quartier. Der Fahrzeugverkehr wird auf maximal 20 
km/h reduziert, der gesamte Straßenraum als Verkehrsfläche den Fußgängern 
zugänglich gemacht. Die Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer wird 
gefördert, das Unfallrisiko vermindert, ruhender Verkehr wird vermieden.  
 
Gleichzeitig bleibt es möglich, dass Eigentümer, Bewohner und Gewerbetreibende 
die Straße weiterhin bedarfsgerecht nutzen können; Besucher können die 
öffentlichen Parkhäuser in der Apostelnstraße oder Große Brinkgasse anfahren. 
 
Auch die Anhebung der Ehrenstraße auf das Niveau der Fußgängerwege sollte 
möglichst schnell umgesetzt werden, denn die Beeinträchtigungen durch die 
Baumaßnahme sindin der gegenwärtigen Situation des Lockdowns minimal. Die 
anschließende Nutzung der Straße als Gemeinschaftsstraße macht diese allen 
Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt zugänglich.  
 
Das mittlerweile in vielen Städten erfolgreich erprobte Shared Space-Konzept ist hier 
der richtige Ansatz für eine gleichberechtigte, gemeinsame und dynamische Nutzung 
des Lebensraums. Es zeigt (entgegen vielfach anzutreffender anfänglicher Skepsis), 
dass sich weniger Unfälle ereignen und die Lebensqualität im dementsprechend 
genutzten Raum insgesamt verbessert wird.  
 
Dazu trägt auch die Schaffung von Quartiers-Plätzen bei, von denen der 
vorgeschlagene Brunnen- bzw. Brunnenskulptur-Platz an der Kreuzung 
Ehrenstraße/Benesisstraße/Pfeilstraße ebenfalls zeitnah zu realisieren ist und ein 
entsprechend sichtbares Zeichen setzt. Indem hierbei, wie für alle weiteren baulichen 
Maßnahmen das Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln zugrunde gelegt wird, ist 
sichergestellt, dass die Aufwertung des Quartiers in das Gesamtbild der Stadt 
integriert wird. 
Mittelfristige Perspektive 
Nicht nur die Ehrenstraße als eine der Top-Einkaufsstraßen Deutschlands, sondern 
das gesamte Aposteln Quartier hat für die Stadt Köln eine große wirtschaftliche 
Bedeutung – zu den hier ansässigen Firmen gehören neben dem Einzelhandel u. a. 
alteingesessene Kölner Handwerksbetriebe, Handel, Dienstleistungsfirmen und 
Freiberufler.

Hinzu kommt die Bedeutung als sozialer Raum in der Innenstadt. Deshalb muss das 
Quartier insgesamt nachhaltig aufgewertet werden: Lokale Geschäfte behaupten sich 
dort gegen den Onlinehandel, wo sie in einen Erlebnisraum eingebettet sind, und 
Innenstädte verkommen nicht zu Einkaufs- und Arbeitsstädten ohne 
Wohnbevölkerung, wenn eine flexible Nutzung gewährleistet ist und Wohnen dort 
weiterhin attraktiv bleibt.   
 
Die CDU achtet und fördert die Interessen der Bewohner, Anlieger und Eigentümer 
im Quartier und will deshalb einen konstruktiven Dialog der Betroffenen mit 
Verwaltung und Politik über die weitere Entwicklung des Quartiers durch 
Werkstattverfahren und Bürgerbeteiligung sicherstellen.  
 
Die Beteiligung aller Interessengruppen aus dem Quartier im Werkstattverfahren 
bzw. im Rahmen der Bürgerbeteiligung erhöht Breite und Tiefe des planerischen 
Ansatzes, optimiert Ergebnisse in ihrer Praktikabilität und sichert die notwendige 
Akzeptanz.  
 
Ökologische Aspekte sind für das ganze Quartier intensiver zu berücksichtigen:  
Über die Begrünung der Ehrenstraße hinaus ist durch die Entsiegelung unnötig 
versiegelter Bodenflächen wie durch die Begrünung von Dach- und Wandflächen die 
Lebensqualität vor Ort zu erhöhen und einen Beitrag zum Klimaschutz sowie zum 
Erhalt der Artenvielfalt zu leisten. Es ist im Rahmen des Grünkonzepts zu prüfen, 
inwieweit entsprechende private Initiativen öffentlich gefördert werden können.  
 
Das Grünkonzept soll deshalb Bestandteil des zu erstellenden Quartierskonzepts 
sein, wobei gesamtstädtische Planungen etwa zur Verkehrsführung inklusive 
Radverkehr, zum Handel oder zur Gestaltung zu berücksichtigen sind. So wird nicht 
nur übergeordneten Anforderungen Rechnung getragen. Auch wird Zeit gewonnen, 
die planerisch da zu investieren ist, wo spezielle örtliche Gegebenheiten, die den 
Charakter des Quartiers prägen, berücksichtigen werden müssen.  
 
Als Grundlage einer sachgerechten, fundierten Planung für die Entwicklung des 
Quartierskonzeptes sind schließlich gesicherte Planungsdaten erforderlichen, die die 
aktuellen sozioökonomischen Strukturen sowie die Verkehrsbewegungen im 
Aposteln Quartier darlegen. Ihre Erhebung bzw. Bereitstellung ist schnellstmöglich in 
die Wege zu leiten. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Ralf Uerlich       Günter Leitner 
Fraktionsvorsitzender     2.  stellv. Bezirksbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

21.01.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.1.8.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (16)

  • Ehrenstraße
  • Ludwigstraße 8
  • Pfeilstraße
  • Palmstraße
  • Benesisstraße
  • Große Brinkgasse
  • Albertusstraße
  • Alte Wallgasse
  • Mittelstraße
  • Apostelnstraße
  • Magnusstraße
  • Hohenzollernring
  • Rudolfplatz
  • Apostelnkloster
  • Breite Straße
  • Hahnenstraße

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Details

Aktenzeichen
AN/0063/2021
Typ
Änderungsantrag BV1 (CDU)
Datum
14.01.2021
Erstellt
12.01.2021 17:53