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V/0098/2009

Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW Nr. 170/2008

Vorlagen 30.01.2009

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 12.02.2009, TOP 4.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3155 Zeichen

V/0098/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW Nr. 170/2008 
"Wegeabschnitt im Baugebiet Roxel-Nord" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.02.2009 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1) Der Anregung Nr. 170/2008 „Rückbau eines Wegeabschnittes hinter dem Grundstück Stieg-
kamp 17 im Baugebiet Roxel-Nord“ wird aus den unten dargestellten Gründen nicht entspro-
chen. 
2) Die Verwaltung wird beauftragt, ein auf der Grundlage der Begründung aufbauendes Antwort-
schreiben zu erstellen und der Bezirksbürgermeisterin zur Unterzeichnung vorzulegen. 
3) Die Anregung Nr. 170/2008 ist hiermit erledigt. 
 
 
Begründung: 
Das Antwortschreiben soll nachfolgenden Text erhalten: 
„Ihr Schreiben vom 10.11.2008 mit der Anregung, den geplanten Gehweg hinter dem Grundstück 
Stiegkamp 17 nicht zu bauen, ist vom zuständigen Amt für Grünflächen und Umweltschutz zur 
Kenntnis genommen und geprüft worden. 
In Ihrem Schreiben führen Sie Argumente gegen den Wegeausbau hinter Ihrem Grundstück an. 
Hierzu nehmen wir wie folgt Stellung. 
Sie berufen sich auf die Ihrem Schreiben beigefügten Anlagen 2 und 3, in denen die geplante We-
geverbindung nicht eingezeichnet ist. Hierbei handelt es sich um einen Ausschnitt eines Über-
sichtsplanes für das 2. Vergabeverfahren für den Erwerb von Baugrundstücken im Baugebiet Ro-
xel-Nord II. Grundlage für diesen Plan ist der Bebauungsplan 461 zu o.g. Baugebiet, in dem auch 
die Öffentlichen Grünflächen in ihrer Grundstruktur
 ablesbar sind. Die gestrichelt eingezeichneten 
Wegeverbindungen sind darin nur nachrichtlich dargestellt und in Ihrer Lage und Ausgestaltung 
nicht
 verbindlich.  
In die vorgelegte Planung des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz für die Öffentliche Grün-
fläche mit dem Spielplatz „Im Seihof“ für das  Baugebiet Roxel-Nord (siehe Vorlage V/0250/2006) 
sind grundlegende Überlegungen zur Wegeerschließung eingeflossen. Auf die wichtige Erschlie-
ßungsfunktion des geplanten -  relativ engmaschigen und differenzierten - Wegesystems ist in der 
Vorlage ausdrücklich hingewiesen worden. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0098/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Dieckmann 
Ruf: 
492 67 47 
E-Mail: 
DieckmaE@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.01.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0098/2009 
Die von Ihnen als überflüssig angeführte Wegeführung südlich und  nördlich des Feuchtbereiches 
ist aus freiraumplanerischer Sicht sinnvoll, da beide Wege unterschiedliche Nutzungsverhalten 
zulassen und dadurch die Aufenthaltsqualität in der öffentlichen Grünfläche steigern. Auf der einen 
Seite befindet sich der 3,0 m breite Asphaltweg südlich des Feuchtbereiches als wesentlicher Be-
standteil des „Hauptwegesystems“ innerhalb der öffentlichen Grünfläche, zum anderen der 2,50 m 
breite durchgehende wassergebundene Weg nördlich des Feuchtbereiches, der  mit zwei kleinen 
Sitzplätzen auch zum kurzen Verweilen einlädt. 
Aufgrund der vorangegangenen Erläuterungen kann daher Ihrer Anregung nicht entsprochen wer-
den.“ 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

12.02.2009 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Stiegkamp 17
  • Im Seihof

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0098/2009
Typ
Vorlagen
Datum
30.01.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37