V/0098/2009
Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW Nr. 170/2008
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
3155 Zeichen
V/0098/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW Nr. 170/2008 "Wegeabschnitt im Baugebiet Roxel-Nord" Beratungsfolge 12.02.2009 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1) Der Anregung Nr. 170/2008 „Rückbau eines Wegeabschnittes hinter dem Grundstück Stieg- kamp 17 im Baugebiet Roxel-Nord“ wird aus den unten dargestellten Gründen nicht entspro- chen. 2) Die Verwaltung wird beauftragt, ein auf der Grundlage der Begründung aufbauendes Antwort- schreiben zu erstellen und der Bezirksbürgermeisterin zur Unterzeichnung vorzulegen. 3) Die Anregung Nr. 170/2008 ist hiermit erledigt. Begründung: Das Antwortschreiben soll nachfolgenden Text erhalten: „Ihr Schreiben vom 10.11.2008 mit der Anregung, den geplanten Gehweg hinter dem Grundstück Stiegkamp 17 nicht zu bauen, ist vom zuständigen Amt für Grünflächen und Umweltschutz zur Kenntnis genommen und geprüft worden. In Ihrem Schreiben führen Sie Argumente gegen den Wegeausbau hinter Ihrem Grundstück an. Hierzu nehmen wir wie folgt Stellung. Sie berufen sich auf die Ihrem Schreiben beigefügten Anlagen 2 und 3, in denen die geplante We- geverbindung nicht eingezeichnet ist. Hierbei handelt es sich um einen Ausschnitt eines Über- sichtsplanes für das 2. Vergabeverfahren für den Erwerb von Baugrundstücken im Baugebiet Ro- xel-Nord II. Grundlage für diesen Plan ist der Bebauungsplan 461 zu o.g. Baugebiet, in dem auch die Öffentlichen Grünflächen in ihrer Grundstruktur ablesbar sind. Die gestrichelt eingezeichneten Wegeverbindungen sind darin nur nachrichtlich dargestellt und in Ihrer Lage und Ausgestaltung nicht verbindlich. In die vorgelegte Planung des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz für die Öffentliche Grün- fläche mit dem Spielplatz „Im Seihof“ für das Baugebiet Roxel-Nord (siehe Vorlage V/0250/2006) sind grundlegende Überlegungen zur Wegeerschließung eingeflossen. Auf die wichtige Erschlie- ßungsfunktion des geplanten - relativ engmaschigen und differenzierten - Wegesystems ist in der Vorlage ausdrücklich hingewiesen worden. Vorlagen-Nr.: V/0098/2009 Auskunft erteilt: Herr Dieckmann Ruf: 492 67 47 E-Mail: DieckmaE@stadt-muenster.de Datum: 30.01.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0098/2009 Die von Ihnen als überflüssig angeführte Wegeführung südlich und nördlich des Feuchtbereiches ist aus freiraumplanerischer Sicht sinnvoll, da beide Wege unterschiedliche Nutzungsverhalten zulassen und dadurch die Aufenthaltsqualität in der öffentlichen Grünfläche steigern. Auf der einen Seite befindet sich der 3,0 m breite Asphaltweg südlich des Feuchtbereiches als wesentlicher Be- standteil des „Hauptwegesystems“ innerhalb der öffentlichen Grünfläche, zum anderen der 2,50 m breite durchgehende wassergebundene Weg nördlich des Feuchtbereiches, der mit zwei kleinen Sitzplätzen auch zum kurzen Verweilen einlädt. Aufgrund der vorangegangenen Erläuterungen kann daher Ihrer Anregung nicht entsprochen wer- den.“ i.V. gez. Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Stiegkamp 17
- Im Seihof
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0098/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.01.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37