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Erweiterungsbau an der Kaiserin-Theophanu-Schule Kantstraße 3, 51103 Köln-Kalk - Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW

Beschlussvorlage Ausschuss 1298/2020 vom 27.07.2020

Stand: Am 31.08.2020 im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1298/2020 Stand: 27.10.2025 Sachstandsbericht Erweiterungsbau an der Kaiserin-Theophanu-Schule Kantstraße 3, 51103 Köln-Kalk - Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausga- ben gegenüber dem Baubeschluss aus dem Jahr 2015 (Session-Nummer: 2950/2015) in Höhe von rund 14,4 Mio. Euro für den Erweiterungsbau an der Kaiserin-Theophanu-Schule, Kant- straße 3, 51103 Köln Kalk, zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu. Die Gesamtbaukosten für die Generalsanierung betragen nunmehr 48,9 Mio. Euro statt 34,5 Mio. Euro. Die voraussichtlichen Mehrkosten von rund 14,4 Mio. Euro werden aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln finanziert und über den Flächenverrechnungspreis (FVP) generiert. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Der Bau ist fertiggestellt. Nächste Schritte: Keine. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Entfällt.
  • Anlage 1 - Erläuterungen zur Kostenfortschreibung

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    Anlage 1 Erläuterungen zur Kostenfortschreibung, Kaiserin-Theophanu-Schule Kantstraße 3, 51103 Köln-Kalk Das Schulgelände liegt unmittelbar neben den Hallen der Klöckner-Humboldt-Deutz AG. Hier wurden im zweiten Weltkrieg Panzer produziert. Aufgrund dessen ergab sich eine außerge- wöhnliche Kampfmittelbelastung, die mit circa 100 Bomben und Granaten weit über dem Flächendurchschnitt sonstiger Baugrundstücke liegt. Gleichzeitig enthielt das Erdreich ent- sprechende Konzentrationen von Schadstoffen, deren fachgerechte Entsorgung ebenfalls zu erhöhten Kosten führte. Verursacht hierdurch wurden dann Bauzeitverzögerungen, die im Risiko der Stadt Köln liegen. Es handelt sich hierbei um Kosten, die dem Bestand geschuldet sind (1). Anteil der Kostenfortschreibung in Summe 6,5 Mio. Euro Der zweite maßgebliche Punkt der Kostenfortschreibung ergibt sich aus den durchgeführten Vergaben. Hier waren die Submissionsergebnisse höher, als die Kostenberechnungen, was der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Marktsituation geschuldet war. Es handelt sich hierbei um Kosten, die durch höhere Submissionsergebnisse entstanden sind (7). Anteil der Kostenfortschreibung in Summe 3,6 Mio. Euro Erfüllung von Auflagen der zuständigen Genehmigungsbehörden sowie die Ermöglichung einer weiteren CO2-Reduktion während des Planungsprozesses. Es handelt sich hierbei um Kosten, die geänderten rechtlichen Vorgaben geschuldet sind (8). Anteil der Kostenfortschreibung in Summe 1,5 Mio. Euro Fortschreibung der Planungskosten, Gutachterkosten Erhöhung der Planungsleistungen durch die Novellierung der HOAI sowie Gutachterkosten aus den Maßnahmen, die für Kampfmittelräumung und Altlastenentsorgung notwendig wurden. Es handelt sich hierbei um Kosten, die durch zusätzliche (Fach-) Planerleistungen entstanden sind (5). Anteil der Kostenfortschreibung in Summe 1,1 Mio. Euro Baukostenindexierung, sonstige Mehrkosten Fortschreibung Baukostenindex vom Baubeschluss bis heute. Es handelt sich hierbei um Kosten, die durch einen verspäteten Baubeginn beziehungsweise Bauzeitverzögerungen entstanden sind (6). Anteil der Kostenfortschreibung in Summe 1,7 Mio. Euro Summe der Kostenfortschreibung 14,4 Mio. Euro (Alle Zahlen auf volle hunderttausend Euro aufgerundet)
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1298/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterungsbau an der Kaiserin-Theophanu-Schule Kantstraße 3, 51103 Köln-Kalk - Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW Beschlussorgan Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Gremium Datum Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben gegenüber dem Baubeschluss aus dem Jahr 2015 (Session-Nummer: 2950/2015) in Höhe von rund 14,4 Mio. Euro für den Erweiterungsbau an der Kaiserin-Theophanu-Schule, Kantstraße 3, 51103 Köln Kalk, zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu. Die Gesamtbaukosten für die Generalsanierung betragen nunmehr 48,9 Mio. Euro statt 34,5 Mio. Euro. Die voraussichtlichen Mehrkosten von rund 14,4 Mio. Euro werden aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln finanziert und über den Flächenverrechnungspreis (FVP) generiert. Alternativen: Das Projekt befindet sich im Bau. Einsparpotentiale wurden bereits in den Planungsphasen zuvor berücksichtigt. Eine Alternative steht nicht zur Verfügung. Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 31.08.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv Ja, negativ Die Bauaktivität und der Betrieb des Gebäudes führen zu einem Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO2- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung: Der Baubeschluss aus dem Jahr 2015 (Session-Nummer: 2950/2015) schließt mit einer genehmigten Summe in Höhe von 34,5 Mio. Euro ab. Im Laufe der Bauabwicklung sind unvorhersehbare Risiken aufgetreten, die einen Kostenfortschreibungsbeschluss erforderlich machen. Die Baumaßnahme ist zu 90 Prozent fertig gestellt und es ist davon auszugehen, dass keine weiteren Risiken mehr auftreten. Die Baumaßnahme soll in der zweiten Jahreshälfte 2020 fertiggestellt werden. Gemäß aktueller Kostenkontrolle ergeben sich Gesamtkosten in Höhe 48,9 Mio. Euro und damit Mehrkosten in Höhe von 14,4 Mio. Euro. Der im Baubeschluss vereinbarte Risikozuschlag reicht demnach nicht aus. Die Erhöhung schlüsselt sich wie folgt auf (eine Kostenübersicht und Erläuterungen liegen als Anlagen bei): 1. Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet sind 6,50 Mio. Euro (45,0 %) 2. Geänderte Nutzeranforderungen entfällt 3. Auslagerung entfällt 4. Massenmehrungen entfällt 5. Zusätzliche (Fach-) Planerleistungen 1,10 Mio. Euro (7,7 %) 6. Verspäteter Baubeginn und Bauzeitverzögerung 1,70 Mio. Euro (11,8 %) 7. Höhere Submissionsergebnisse 3,60 Mio. Euro (25,0 %) 8. Geänderte rechtliche Vorgaben 1,50 Mio. Euro (10,5 %) 9. Nutzung von Synergieeffekten entfällt 10. Sonstiges / Risiko entfällt Gesamt 14,4 Mio. Euro (100,00%) Stellungnahme zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise Es liegt ein dringendes Investitionserfordernis vor zur räumlichen Umsetzung der bereits beschlossenen Errichtung des neuen Schulstandortes. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel ist aus fachlichen Gründen zwingend erforderlich. Anlagen Anlage 1 – Erläuterungen zur Kostenfortschreibung

Beratungsverlauf

  1. 31.08.2020

    Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

    TOP 4.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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