1298/2020
Erweiterungsbau an der Kaiserin-Theophanu-Schule Kantstraße 3, 51103 Köln-Kalk - Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW
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Anlage 1 - Erläuterungen zur Kostenfortschreibung
2285 Zeichen
Anlage 1 Erläuterungen zur Kostenfortschreibung, Kaiserin-Theophanu-Schule Kantstraße 3, 51103 Köln-Kalk Das Schulgelände liegt unmittelbar neben den Hallen der Klöckner-Humboldt-Deutz AG. Hier wurden im zweiten Weltkrieg Panzer produziert. Aufgrund dessen ergab sich eine außerge- wöhnliche Kampfmittelbelastung, die mit circa 100 Bomben und Granaten weit über dem Flächendurchschnitt sonstiger Baugrundstücke liegt. Gleichzeitig enthielt das Erdreich ent- sprechende Konzentrationen von Schadstoffen, deren fachgerechte Entsorgung ebenfalls zu erhöhten Kosten führte. Verursacht hierdurch wurden dann Bauzeitverzögerungen, die im Risiko der Stadt Köln liegen. Es handelt sich hierbei um Kosten, die dem Bestand geschuldet sind (1). Anteil der Kostenfortschreibung in Summe 6,5 Mio. Euro Der zweite maßgebliche Punkt der Kostenfortschreibung ergibt sich aus den durchgeführten Vergaben. Hier waren die Submissionsergebnisse höher, als die Kostenberechnungen, was der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Marktsituation geschuldet war. Es handelt sich hierbei um Kosten, die durch höhere Submissionsergebnisse entstanden sind (7). Anteil der Kostenfortschreibung in Summe 3,6 Mio. Euro Erfüllung von Auflagen der zuständigen Genehmigungsbehörden sowie die Ermöglichung einer weiteren CO2-Reduktion während des Planungsprozesses. Es handelt sich hierbei um Kosten, die geänderten rechtlichen Vorgaben geschuldet sind (8). Anteil der Kostenfortschreibung in Summe 1,5 Mio. Euro Fortschreibung der Planungskosten, Gutachterkosten Erhöhung der Planungsleistungen durch die Novellierung der HOAI sowie Gutachterkosten aus den Maßnahmen, die für Kampfmittelräumung und Altlastenentsorgung notwendig wurden. Es handelt sich hierbei um Kosten, die durch zusätzliche (Fach-) Planerleistungen entstanden sind (5). Anteil der Kostenfortschreibung in Summe 1,1 Mio. Euro Baukostenindexierung, sonstige Mehrkosten Fortschreibung Baukostenindex vom Baubeschluss bis heute. Es handelt sich hierbei um Kosten, die durch einen verspäteten Baubeginn beziehungsweise Bauzeitverzögerungen entstanden sind (6). Anteil der Kostenfortschreibung in Summe 1,7 Mio. Euro Summe der Kostenfortschreibung 14,4 Mio. Euro (Alle Zahlen auf volle hunderttausend Euro aufgerundet)
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1221 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
1298/2020
Stand: 27.10.2025
Sachstandsbericht
Erweiterungsbau an der Kaiserin-Theophanu-Schule Kantstraße 3, 51103 Köln-Kalk -
Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der Betriebssatzung der
Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung
NRW
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausga-
ben
gegenüber dem Baubeschluss aus dem Jahr 2015 (Session-Nummer: 2950/2015) in Höhe
von rund 14,4 Mio. Euro für den Erweiterungsbau an der Kaiserin-Theophanu-Schule, Kant-
straße 3, 51103 Köln Kalk, zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu.
Die Gesamtbaukosten für die Generalsanierung betragen nunmehr 48,9 Mio. Euro
statt 34,5 Mio. Euro.
Die voraussichtlichen Mehrkosten von rund 14,4 Mio. Euro werden aus dem Wirtschaftsplan
der
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln finanziert und über den Flächenverrechnungspreis (FVP)
generiert.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Bau ist fertiggestellt.
Nächste Schritte:
Keine.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Entfällt.
Beschlussvorlage Ausschuss
3393 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1298/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterungsbau an der Kaiserin-Theophanu-Schule Kantstraße 3, 51103 Köln-Kalk - Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW Beschlussorgan Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Gremium Datum Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben gegenüber dem Baubeschluss aus dem Jahr 2015 (Session-Nummer: 2950/2015) in Höhe von rund 14,4 Mio. Euro für den Erweiterungsbau an der Kaiserin-Theophanu-Schule, Kantstraße 3, 51103 Köln Kalk, zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu. Die Gesamtbaukosten für die Generalsanierung betragen nunmehr 48,9 Mio. Euro statt 34,5 Mio. Euro. Die voraussichtlichen Mehrkosten von rund 14,4 Mio. Euro werden aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln finanziert und über den Flächenverrechnungspreis (FVP) generiert. Alternativen: Das Projekt befindet sich im Bau. Einsparpotentiale wurden bereits in den Planungsphasen zuvor berücksichtigt. Eine Alternative steht nicht zur Verfügung. Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 31.08.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv Ja, negativ Die Bauaktivität und der Betrieb des Gebäudes führen zu einem Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO2- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung: Der Baubeschluss aus dem Jahr 2015 (Session-Nummer: 2950/2015) schließt mit einer genehmigten Summe in Höhe von 34,5 Mio. Euro ab. Im Laufe der Bauabwicklung sind unvorhersehbare Risiken aufgetreten, die einen Kostenfortschreibungsbeschluss erforderlich machen. Die Baumaßnahme ist zu 90 Prozent fertig gestellt und es ist davon auszugehen, dass keine weiteren Risiken mehr auftreten. Die Baumaßnahme soll in der zweiten Jahreshälfte 2020 fertiggestellt werden. Gemäß aktueller Kostenkontrolle ergeben sich Gesamtkosten in Höhe 48,9 Mio. Euro und damit Mehrkosten in Höhe von 14,4 Mio. Euro. Der im Baubeschluss vereinbarte Risikozuschlag reicht demnach nicht aus. Die Erhöhung schlüsselt sich wie folgt auf (eine Kostenübersicht und Erläuterungen liegen als Anlagen bei): 1. Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet sind 6,50 Mio. Euro (45,0 %) 2. Geänderte Nutzeranforderungen entfällt 3. Auslagerung entfällt 4. Massenmehrungen entfällt 5. Zusätzliche (Fach-) Planerleistungen 1,10 Mio. Euro (7,7 %) 6. Verspäteter Baubeginn und Bauzeitverzögerung 1,70 Mio. Euro (11,8 %) 7. Höhere Submissionsergebnisse 3,60 Mio. Euro (25,0 %) 8. Geänderte rechtliche Vorgaben 1,50 Mio. Euro (10,5 %) 9. Nutzung von Synergieeffekten entfällt 10. Sonstiges / Risiko entfällt Gesamt 14,4 Mio. Euro (100,00%) Stellungnahme zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise Es liegt ein dringendes Investitionserfordernis vor zur räumlichen Umsetzung der bereits beschlossenen Errichtung des neuen Schulstandortes. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel ist aus fachlichen Gründen zwingend erforderlich. Anlagen Anlage 1 – Erläuterungen zur Kostenfortschreibung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1298/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.07.2020
- Erstellt
- 04.05.2020 14:25