Mandari Insight

1882/2025

Veranlagung von Schmutzwassergebühren

Mitteilung Ausschuss 17.06.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 01.07.2025, TOP 6.3

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

1999 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/21/212 
 
Vorlagen-Nummer 17.06.2025 
 1882/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rechnungsprüfungsausschuss 01.07.2025 
 
Veranlagung von Schmutzwassergebühren 
Das Steueramt überprüft regelmäßig gemeinsam mit der StEB die Gebührenabrechnungen.  
Dabei wurde im Frühjahr dieses Jahres festgestellt, dass die eingesetzten IT-Programme und 
Prüfschritte nicht einwandfrei arbeiten, wenn eine hohe Anzahl nachgelieferter Daten weit zu-
rückliegende Zeiträume betreffen. In derartigen Konstellationen wurden vereinzelte Datens-
ätze nicht automatisiert eingelesen. Zur Ermittlung dieser Ursache wurden mit unterschiedli-
chen Testläufen die Verarbeitungsschritte der bis dato eingesetzten Software überprüft.  
Das Problem wurde durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie in den Veranlagungs-
jahren 2021 – 2023 relevant, weil die Verbrauchsablesung und Ermittlung der Messwerte in 
dieser Zeit stark verzögert waren. In der Folge wurden in einigen wenigen Fällen Schmutz-
wassergebühren für vergangene Abrechnungszeiträume nicht vollständig veranlagt.  
Aufgrund der beschriebenen Problematik wurden die regulären Controllingverfahren erweitert 
und ein zusätzlicher Controllingschritt etabliert, der sichergestellt, dass alle verspätet geliefer-
ten Datensätze – unabhängig von der Fallkonstellation – eindeutig identifiziert und sicher wei-
terverarbeitet werden. 
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist mit rund 200 – 300 Fällen für die Jahre 2021 – 2024 zu 
rechnen, bei denen Nachveranlagungen erforderlich sind. Das sind zwar nur rund 0,2 Prozent 
der jährlich rund 133.000 Gebührenveranlagungen, dennoch sind diese Gebühren zugunsten 
der StEB für deren Leistungen zu vereinnahmen. 
Direkte Auswirkungen für den kommunalen Haushalt ergeben sich nicht, da die zusätzlich ein-
genommenen Gebühren direkt an die StEB weitergeleitet werden.  
Das Rechnungsprüfungsamt wurde über den festgestellten Sachverhalt proaktiv informiert.  
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

01.07.2025 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1882/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.06.2025
Erstellt
10.06.2025 11:02