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Veranlagung von Schmutzwassergebühren

Mitteilung Ausschuss 1882/2025 vom 17.06.2025

Stand: Am 01.07.2025 im Rechnungsprüfungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle II/21/212 Vorlagen-Nummer 17.06.2025 1882/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 01.07.2025 Veranlagung von Schmutzwassergebühren Das Steueramt überprüft regelmäßig gemeinsam mit der StEB die Gebührenabrechnungen. Dabei wurde im Frühjahr dieses Jahres festgestellt, dass die eingesetzten IT-Programme und Prüfschritte nicht einwandfrei arbeiten, wenn eine hohe Anzahl nachgelieferter Daten weit zu- rückliegende Zeiträume betreffen. In derartigen Konstellationen wurden vereinzelte Datens- ätze nicht automatisiert eingelesen. Zur Ermittlung dieser Ursache wurden mit unterschiedli- chen Testläufen die Verarbeitungsschritte der bis dato eingesetzten Software überprüft. Das Problem wurde durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie in den Veranlagungs- jahren 2021 – 2023 relevant, weil die Verbrauchsablesung und Ermittlung der Messwerte in dieser Zeit stark verzögert waren. In der Folge wurden in einigen wenigen Fällen Schmutz- wassergebühren für vergangene Abrechnungszeiträume nicht vollständig veranlagt. Aufgrund der beschriebenen Problematik wurden die regulären Controllingverfahren erweitert und ein zusätzlicher Controllingschritt etabliert, der sichergestellt, dass alle verspätet geliefer- ten Datensätze – unabhängig von der Fallkonstellation – eindeutig identifiziert und sicher wei- terverarbeitet werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist mit rund 200 – 300 Fällen für die Jahre 2021 – 2024 zu rechnen, bei denen Nachveranlagungen erforderlich sind. Das sind zwar nur rund 0,2 Prozent der jährlich rund 133.000 Gebührenveranlagungen, dennoch sind diese Gebühren zugunsten der StEB für deren Leistungen zu vereinnahmen. Direkte Auswirkungen für den kommunalen Haushalt ergeben sich nicht, da die zusätzlich ein- genommenen Gebühren direkt an die StEB weitergeleitet werden. Das Rechnungsprüfungsamt wurde über den festgestellten Sachverhalt proaktiv informiert. Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf

  1. 01.07.2025

    Rechnungsprüfungsausschuss

    TOP 6.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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