0185/2022
Beantwortung der mündlichen Anfrage aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Köln vom 30.11.2021, TOP 8.3.1, Jahresbericht 2020 – Kölner Haus des Jugendrechts 3973/2021
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Vorabauszug aus der Niederschrift zu TOP 8.3.1 Vorlage 3973-2021
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Geschäftsführung Jugendhilfeausschuss Frau Wolf Telefon: (0221) 221 24954 E-Mail: karin.wolf1@stadt-koeln.de Datum: 10.12.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 30.11.2021 öffentlich 8.3.1 Jahresbericht 2020 – Kölner Haus des Jugendre chts 3973/2021 Frau Böll bedankt sich für den Bericht und insbesondere für die Einzelfalldarstellung. Sie weist auf die zunehmende Besorgnis erregende Rückfallquote hin, und fragt nach Vorschlägen zu diesbezüglichen weiteren Maßnahmen. Sie interessiere, was der Lockdown mit den betreuten Jugendlichen gemacht habe. Frau Quilling schließt sich Frau Böll an und hebt zudem die Wichtigkeit des Berichts hervor. Auch sie stellt die Rückfallquote als Besorgnis erregend dar. Sie erklärt, dass Transparenz gerade in diesen Pandemiezeiten wichtig sei, auch wenn die Zahlen erschreckend seien. Sie hinterfragt die Bedeutung der Terminologien „Verfahrensdauer, Rückfallquote, Legalbewährung“ und bittet um weitere Informationen. Herr Reuther bietet im Hinblick auf die Komplexität eine schriftliche Beantwortung unter Einbezug der Kooperationspartner an. Er relativiert die hohe Rückfallquote von 50 Prozent, es handele sich um 5 von 10 Entlassenen. Herr Bürgermeister Dr. Heinen regt an, eine zusätzliche Mitteilung dazu im nächs- ten Ausschuss vorzustellen.
Antwort an den Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln
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Kölner Haus des Jugendrechts
Kölner Haus des Jugendrechts
Am Justizzentrum 6
50939 Köln
Auskunft:
Frau Monsieur/Koordinatorin
Tel.: 0221-221-25129
Fax: 0221-221-30556
E-Mail: susanne.monsieur@stadt-koeln.de
511/51
An den
Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum
51/511/51 13.01.2022
Jahresbericht 2020 – Kölner Haus des Jugendrechts 3973/2021
Mündliche Anfrage aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 30.11.2021,
TOP 8.3.1
Gemäß der mündlichen Anfrage des Jugendhilfeausschu sses aus der Sitzung vom
30.11.2021 berichte ich wie folgt:
Frage 1
Zur besorgniserregenden Rückfallquote
Die Rückfallquote hat sich - auf den ersten Blick - 2020 im Vergleich zu den Vorjah-
ren deutlich verschlechtert. Von den 10 wegen Legal bewährung entlassenen Teil-
nehmenden im Jahr 2019 ist über die Hälfte rückfällig geworden.
Allerdings lässt der erkennbare „Effekt der kleinen Zahl“ berechtigte Zweifel an der
Aussagekraft zu:
Von 10 Probanden 2019 waren 5 rückfällig = 50% Rück fallquote, von 46 Probanden
2011 waren es fast doppelt so viele. Es waren 9 = 20% Rückfallquote.
Die „Messgröße“ Rückfallquote ist zu hinterfragen. Ein abschließendes Ergebnis hat
die Diskussion im Kölner Haus des Jugendrechts bish er nicht erbracht. Wir werden
uns weiter mit dem Thema beschäftigen und ggf. eine neue Messgröße entwickeln.
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Frage 2
Was hat der Lockdown mit den im Kölner Haus des Jug endrechts betreuten
Jugendlichen und Heranwachsenden gemacht?
Im ersten Halbjahr 2021 ist aufgefallen, dass insbe sondere Jugendliche, die bereits
vor den pandemiebedingten Einschränkungen durch die Sorgeberechtigten und auch
durch die öffentlichen Stellen erzieherisch nur sch wer zu erreichen waren, während
des faktischen Stillstandes des öffentlichen Lebens teilweise erhebliche Gewalttaten
begangen haben. Offenbar bestand durch die Schließu ng der Schulen, der Vereine
und der Jugendtreffs keinerlei Möglichkeiten einer strukturierten sozialen Kontakt-
pflege, und somit keinerlei soziale Kontrolle mehr, so dass die Jugendlichen auf sich
alleine gestellt waren und es in den jeweiligen Gru ppierungen zu einer Spirale der
Gewalt gekommen ist. Diese Einschätzung kann nicht verallgemeinert werden, son-
dern betrifft lediglich einen Teil der im Kölner Ha us des Jugendrechts betreuten In-
tensivtäter:innen.
Frage 3
Zur Wichtigkeit des Berichtes
Im Vorwort sollte die Wichtigkeit der Berichterstattung in keinem Fall in Frage gestellt
werden. Es geht vielmehr darum, den Einfluss der Pa ndemie auf die Arbeit des Köl-
ner Haus des Jugendrechts deutlich zu machen. Dies gerade in Hinblick auf die ein-
geforderte Transparenz.
Frage 4
Zur Terminologie „Verfahrensdauer“, „Rückfallquote“ und „Legalbewährung“
Die Begriffe wurden in der Prozessevaluation 2008/2 009 der Zentralen Evaluations-
stelle des Landeskriminalamtes NRW als Messgrößen d er Zielerreichung ausgear-
beitet.
„Verfahrensdauer“
Ein wesentliches Ziel des Kölner Haus des Jugendrec hts ist die Beschleunigung
strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gegen jugendl iche und heranwachsende Mehr-
fachtatverdächtige, um damit eine zeitnahe Reaktion auf deren Verhalten zu ermögli-
chen.
Gemessen werden die Tage von Eingang der Verfahren bis zur Abgabe an die weite-
re Sachbearbeitung durch die Staatsanwaltschaft, bzw. an das zuständige Gericht.
Durch das Erfordernis der „notwendigen Verteidigung “ aus dem neu gefassten § 68
Jugendgerichtsgesetz hat sich die Bearbeitungszeit der Staatsanwaltschaft Köln
deutlich erhöht, da die Laufzeiten und Fristen zu b eachten sind. Die Verfahren wur-
den regelrecht „entschleunigt“.
„Rückfallquote“
Die Rückfallquote zu verringern, ist das relevantes te Ziel der Arbeit im Kölner Haus
des Jugendrechts. Ein Rückfall liegt demnach vor, w enn aufgrund von Legalbewäh-
rung aus dem Programm entlassene Teilnehmende inner halb des Folgejahres drei
oder mehr Straftaten begangen haben. Rückfälle werden der Gesamtzahl der Entlas-
senen gegenübergestellt. Es ergibt sich so eine in Prozent dargestellte Quote.
Auf die zuvor bereits dargestellten Probleme mit dieser Messgröße wird verwiesen.
„Legalbewährung“
Begehen Teilnehmende in einem Beobachtungszeitraum von mindestens 6 Monaten,
im Regelfall 12 Monaten, keine Straftat und ergibt sich aus Sicht aller kooperierenden
Behörden eine positive Prognose, liegt eine „Legalb ewährung“ vor. Die Teilnehmen-
den haben sich in einem bestimmten Zeitraum dauerha ft legal bewährt und werden
aus dem Programm entlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Monsieur
Koordinatorin
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/511 Vorlagen-Nummer 0185/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 25.01.2022 Beantwortung der mündlichen Anfrage aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Köln vom 30.11.2021, TOP 8.3.1, Jahresbericht 2020 – Kölner Haus des Jugendrechts 3973/2021 Zur Vorlage des Jugendhilfeausschusses zur Sitzung am 25.01.2022 Die nachfolgende Beantwortung der mündlichen Anfrage des Jugendhilfeausschusses der Stadt Köln erfolgte in Abstimmung mit allen kooperierenden Behörden im Kölner Haus des Jugendrechts. Anlagen: 1. Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 30.11.2021 2. Schriftliche Stellungnahme der Koordinatorin im Kölner Haus des Jugendrechts vom 13.01.2022 Frage 1 Zur besorgniserregenden Rückfallquote Die Rückfallquote hat sich - auf den ersten Blick - 2020 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich ver- schlechtert. Von den 10 wegen Legalbewährung entlassenen Teilnehmenden im Jahr 2019 ist über die Hälfte rückfällig geworden. Allerdings lässt der erkennbare „Effekt der kleinen Zahl“ berechtigte Zweifel an der Aussagekraft zu: Von 10 Probanden 2019 waren 5 rückfällig = 50% Rückfallquote, von 46 Probanden 2011 waren es fast doppelt so viele. Es waren 9 = 20% Rückfallquote. Die „Messgröße“ Rückfallquote ist zu hinterfragen. Ein abschließendes Ergebnis hat die Diskussion im Kölner Haus des Jugendrechts bisher nicht erbracht. Es wird sich weiter mit dem Thema be- schäftigt und ggf. eine neue Messgröße entwickelt. Frage 2 Was hat der Lockdown mit den im Kölner Haus des Jugendrechts betreuten Jugendlichen und Heranwachsenden gemacht? Im ersten Halbjahr 2021 ist aufgefallen, dass insbesondere Jugendliche, die bereits vor den pande- miebedingten Einschränkungen durch die Sorgeberechtigten und auch durch die öffentlichen Stellen erzieherisch nur schwer zu erreichen waren, während des faktischen Stillstandes des öffentlichen Lebens teilweise erhebliche Gewalttaten begangen haben. Offenbar bestand durch die Schließung der Schulen, der Vereine und der Jugendtreffs keinerlei Möglichkeiten einer strukturierten sozialen Kontaktpflege, und somit keinerlei soziale Kontrolle mehr, so dass die Jugendlichen auf sich alleine gestellt waren und es in den jeweiligen Gruppierungen zu einer Spirale der Gewalt gekommen ist. 2 Diese Einschätzung kann nicht verallgemeinert werden, sondern betrifft lediglich einen Teil der im Kölner Haus des Jugendrechts betreuten Intensivtäter:innen. Frage 3 Zur Wichtigkeit des Berichtes Im Vorwort sollte die Wichtigkeit der Berichterstattung in keinem Fall in Frage gestellt werden. Es geht vielmehr darum, den Einfluss der Pandemie auf die Arbeit des Kölner Haus des Jugendrechts deutlich zu machen. Dies gerade in Hinblick auf die eingeforderte Transparenz. Frage 4 Zur Terminologie „Verfahrensdauer“, „Rückfallquote“ und „Legalbewährung“ Die Begriffe wurden in der Prozessevaluation 2008/2009 der Zentralen Evaluationsstelle des Lan- deskriminalamtes NRW als Messgrößen der Zielerreichung ausgearbeitet. „Verfahrensdauer“ Ein wesentliches Ziel des Kölner Haus des Jugendrechts ist die Beschleunigung strafrechtlicher Er- mittlungsverfahren gegen jugendliche und heranwachsende Mehrfachtatverdächtige, um damit eine zeitnahe Reaktion auf deren Verhalten zu ermöglichen. Gemessen werden die Tage von Eingang der Verfahren bis zur Abgabe an die weitere Sachbear- beitung durch die Staatsanwaltschaft, bzw. an das zuständige Gericht. Durch das Erfo rdernis der „notwendigen Verteidigung“ aus dem neu gefassten § 68 Jugendge- richtsgesetz hat sich die Bearbeitungszeit der Staatsanwaltschaft Köln deutlich erhöht, da die Lauf- zeiten und Fristen zu beachten sind. Die Verfahren wurden regelrecht „entschleunigt“. „Rückfallquote“ Die Rückfallquote zu verringern, ist das relevanteste Ziel der Arbeit im Kölner Haus des Jugend- rechts. Ein Rückfall liegt demnach vor, wenn aufgrund von Legalbewährung aus dem Programm entlassene Teilnehmende innerhalb des Folgejahres drei oder mehr Straftaten begangen haben. Rückfälle werden der Gesamtzahl der Entlassenen gegenübergestellt. Es ergibt sich so eine in Pro- zent dargestellte Quote. Auf die zuvor bereits dargestellten Probleme mit dieser Messgröße wird verwiesen. „Legalbewährung“ Begehen Teilnehmende in einem Beobachtungszeitraum von mindestens 6 Monaten, im Regelfall 12 Monaten, keine Straftat und ergibt sich aus Sicht aller kooperierenden Behörden eine positive Prognose, liegt eine „Legalbewährung“ vor. Die Teilnehmenden haben sich in einem bestimmten Zeitraum dauerhaft legal bewährt und werden aus dem Programm entlassen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0185/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 17.01.2022
- Erstellt
- 14.01.2022 09:06