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0185/2022

Beantwortung der mündlichen Anfrage aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Köln vom 30.11.2021, TOP 8.3.1, Jahresbericht 2020 – Kölner Haus des Jugendrechts 3973/2021

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 17.01.2022

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 25.01.2022, TOP 7.1.5

Vorabauszug aus der Niederschrift zu TOP 8.3.1 Vorlage 3973-2021

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Antwort an den Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Vorabauszug aus der Niederschrift zu TOP 8.3.1 Vorlage 3973-2021

1376 Zeichen

Geschäftsführung  
Jugendhilfeausschuss 
Frau Wolf 
Telefon:  (0221) 221 24954 
E-Mail:  
karin.wolf1@stadt-koeln.de  
 
Datum: 10.12.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Jugendhilfeausschusses vom 30.11.2021 
öffentlich 
 
8.3.1 Jahresbericht 2020 – Kölner Haus des Jugendre chts 
3973/2021 
Frau Böll  bedankt sich für den Bericht und insbesondere für die Einzelfalldarstellung. 
Sie weist auf die zunehmende Besorgnis erregende Rückfallquote hin, und fragt 
nach Vorschlägen zu diesbezüglichen weiteren Maßnahmen. Sie interessiere, was 
der Lockdown mit den betreuten Jugendlichen gemacht habe. 
Frau Quilling  schließt sich Frau Böll an und hebt zudem die Wichtigkeit des Berichts 
hervor. Auch sie stellt die Rückfallquote als Besorgnis erregend dar. Sie erklärt, dass 
Transparenz gerade in diesen Pandemiezeiten wichtig sei, auch wenn die Zahlen 
erschreckend seien. 
Sie hinterfragt die Bedeutung der Terminologien „Verfahrensdauer, Rückfallquote, 
Legalbewährung“ und bittet um weitere Informationen. 
Herr Reuther  bietet im Hinblick auf die Komplexität eine schriftliche Beantwortung 
unter Einbezug der Kooperationspartner an. Er relativiert die hohe Rückfallquote von 
50 Prozent, es handele sich um 5 von 10 Entlassenen.  
Herr Bürgermeister Dr. Heinen  regt an, eine zusätzliche Mitteilung dazu im nächs- 
ten Ausschuss vorzustellen.

Antwort an den Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln

4927 Zeichen

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Kölner Haus des Jugendrechts 
 
 
 
 
 
 
   
                       
                       Kölner Haus des Jugendrechts 
                       Am Justizzentrum 6 
                       50939 Köln 
 
                       Auskunft: 
                       Frau Monsieur/Koordinatorin 
                       Tel.: 0221-221-25129 
                       Fax: 0221-221-30556 
                       E-Mail: susanne.monsieur@stadt-koeln.de 
 
511/51 
 
 
 
 
 
An den 
Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen   Datum 
 51/511/51 13.01.2022  
 
 
 
Jahresbericht 2020 – Kölner Haus des Jugendrechts 3973/2021 
Mündliche Anfrage aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 30.11.2021, 
TOP 8.3.1 
 
 
Gemäß der mündlichen Anfrage des Jugendhilfeausschu sses aus der Sitzung vom 
30.11.2021 berichte ich wie folgt: 
 
 
Frage 1 
Zur besorgniserregenden Rückfallquote 
 
Die Rückfallquote hat sich - auf den ersten Blick -  2020 im Vergleich zu den Vorjah- 
ren deutlich verschlechtert. Von den 10 wegen Legal bewährung entlassenen Teil- 
nehmenden im Jahr 2019 ist über die Hälfte rückfällig geworden. 
 
Allerdings lässt der erkennbare „Effekt der kleinen  Zahl“ berechtigte Zweifel an der 
Aussagekraft zu: 
 
Von 10 Probanden 2019 waren 5 rückfällig = 50% Rück fallquote, von 46 Probanden 
2011 waren es fast doppelt so viele. Es waren 9 = 20% Rückfallquote. 
 
Die „Messgröße“ Rückfallquote ist zu hinterfragen. Ein abschließendes Ergebnis hat 
die Diskussion im Kölner Haus des Jugendrechts bish er nicht erbracht. Wir werden 
uns weiter mit dem Thema beschäftigen und ggf. eine neue Messgröße entwickeln.

/ 3 
 
Frage 2 
Was hat der Lockdown mit den im Kölner Haus des Jug endrechts betreuten 
Jugendlichen und Heranwachsenden gemacht? 
 
Im ersten Halbjahr 2021 ist aufgefallen, dass insbe sondere Jugendliche, die bereits 
vor den pandemiebedingten Einschränkungen durch die Sorgeberechtigten und auch 
durch die öffentlichen Stellen erzieherisch nur sch wer zu erreichen waren, während 
des faktischen Stillstandes des öffentlichen Lebens  teilweise erhebliche Gewalttaten 
begangen haben. Offenbar bestand durch die Schließu ng der Schulen, der Vereine 
und der Jugendtreffs keinerlei Möglichkeiten einer strukturierten sozialen Kontakt- 
pflege, und somit keinerlei soziale Kontrolle mehr,  so dass die Jugendlichen auf sich 
alleine gestellt waren und es in den jeweiligen Gru ppierungen zu einer Spirale der 
Gewalt gekommen ist. Diese Einschätzung kann nicht verallgemeinert werden, son- 
dern betrifft lediglich einen Teil der im Kölner Ha us des Jugendrechts betreuten In- 
tensivtäter:innen. 
 
 
 
Frage 3 
Zur Wichtigkeit des Berichtes 
 
Im Vorwort sollte die Wichtigkeit der Berichterstattung in keinem Fall in Frage gestellt 
werden. Es geht vielmehr darum, den Einfluss der Pa ndemie auf die Arbeit des Köl- 
ner Haus des Jugendrechts deutlich zu machen. Dies gerade in Hinblick auf die ein- 
geforderte Transparenz. 
 
 
 
Frage 4 
Zur Terminologie „Verfahrensdauer“, „Rückfallquote“ und „Legalbewährung“ 
 
Die Begriffe wurden in der Prozessevaluation 2008/2 009 der Zentralen Evaluations- 
stelle des Landeskriminalamtes NRW als Messgrößen d er Zielerreichung ausgear- 
beitet. 
 
„Verfahrensdauer“ 
 
Ein wesentliches Ziel des Kölner Haus des Jugendrec hts ist die Beschleunigung 
strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gegen jugendl iche und heranwachsende Mehr- 
fachtatverdächtige, um damit eine zeitnahe Reaktion auf deren Verhalten zu ermögli- 
chen. 
 
Gemessen werden die Tage von Eingang der Verfahren bis zur Abgabe an die weite- 
re Sachbearbeitung durch die Staatsanwaltschaft, bzw. an das zuständige Gericht. 
 
Durch das Erfordernis der „notwendigen Verteidigung “ aus dem neu gefassten § 68 
Jugendgerichtsgesetz hat sich die Bearbeitungszeit der Staatsanwaltschaft Köln 
deutlich erhöht, da die Laufzeiten und Fristen zu b eachten sind. Die Verfahren wur- 
den regelrecht „entschleunigt“.

„Rückfallquote“ 
 
Die Rückfallquote zu verringern, ist das relevantes te Ziel der Arbeit im Kölner Haus 
des Jugendrechts. Ein Rückfall liegt demnach vor, w enn aufgrund von Legalbewäh- 
rung aus dem Programm entlassene Teilnehmende inner halb des Folgejahres drei 
oder mehr Straftaten begangen haben. Rückfälle werden der Gesamtzahl der Entlas- 
senen gegenübergestellt. Es ergibt sich so eine in Prozent dargestellte Quote. 
 
Auf die zuvor bereits dargestellten Probleme mit dieser Messgröße wird verwiesen. 
 
„Legalbewährung“  
 
Begehen Teilnehmende in einem Beobachtungszeitraum von mindestens 6 Monaten, 
im Regelfall 12 Monaten, keine Straftat und ergibt sich aus Sicht aller kooperierenden 
Behörden eine positive Prognose, liegt eine „Legalb ewährung“ vor. Die Teilnehmen- 
den haben sich in einem bestimmten Zeitraum dauerha ft legal bewährt und werden 
aus dem Programm entlassen. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Gez. 
Monsieur 
Koordinatorin

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4817 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/511 
 
Vorlagen-Nummer 
 0185/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 25.01.2022 
 
Beantwortung der mündlichen Anfrage aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt 
Köln vom 30.11.2021, TOP 8.3.1, Jahresbericht 2020 – Kölner Haus des Jugendrechts 
3973/2021 
Zur Vorlage des Jugendhilfeausschusses zur Sitzung am 25.01.2022 
 
Die nachfolgende Beantwortung der mündlichen Anfrage des Jugendhilfeausschusses der Stadt 
Köln erfolgte in Abstimmung mit allen kooperierenden Behörden im Kölner Haus des Jugendrechts. 
 
 
Anlagen: 
 
1. Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 
30.11.2021 
2. Schriftliche Stellungnahme der Koordinatorin im Kölner Haus des Jugendrechts vom 13.01.2022 
 
 
Frage 1 
Zur besorgniserregenden Rückfallquote 
 
Die Rückfallquote hat sich - auf den ersten Blick - 2020 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich ver-
schlechtert. Von den 10 wegen Legalbewährung entlassenen Teilnehmenden im Jahr 2019 ist über 
die Hälfte rückfällig geworden. 
Allerdings lässt der erkennbare „Effekt der kleinen Zahl“ berechtigte Zweifel an der Aussagekraft zu: 
Von 10 Probanden 2019 waren 5 rückfällig = 50% Rückfallquote, von 46 Probanden 2011 waren es 
fast doppelt so viele. Es waren 9 = 20% Rückfallquote. 
Die „Messgröße“ Rückfallquote ist zu hinterfragen. Ein abschließendes Ergebnis hat die Diskussion 
im Kölner Haus des Jugendrechts bisher nicht erbracht. Es wird sich weiter mit dem Thema be-
schäftigt und ggf. eine neue Messgröße entwickelt. 
 
 
Frage 2 
Was hat der Lockdown mit den im Kölner Haus des Jugendrechts betreuten Jugendlichen 
und Heranwachsenden gemacht? 
 
Im ersten Halbjahr 2021 ist aufgefallen, dass insbesondere Jugendliche, die bereits vor den pande-
miebedingten Einschränkungen durch die Sorgeberechtigten und auch durch die öffentlichen Stellen 
erzieherisch nur schwer zu erreichen waren, während des faktischen Stillstandes des öffentlichen 
Lebens teilweise erhebliche Gewalttaten begangen haben. Offenbar bestand durch die Schließung 
der Schulen, der Vereine und der Jugendtreffs keinerlei Möglichkeiten einer strukturierten sozialen 
Kontaktpflege, und somit keinerlei soziale Kontrolle mehr, so dass die Jugendlichen auf sich alleine 
gestellt waren und es in den jeweiligen Gruppierungen zu einer Spirale der Gewalt gekommen ist.

2 
 
Diese Einschätzung kann nicht verallgemeinert werden, sondern betrifft lediglich einen Teil der im 
Kölner Haus des Jugendrechts betreuten Intensivtäter:innen. 
 
 
Frage 3 
Zur Wichtigkeit des Berichtes 
 
Im Vorwort sollte die Wichtigkeit der Berichterstattung in keinem Fall in Frage gestellt werden. Es 
geht vielmehr darum, den Einfluss der Pandemie auf die Arbeit des Kölner Haus des Jugendrechts 
deutlich zu machen. Dies gerade in Hinblick auf die eingeforderte Transparenz. 
Frage 4 
Zur Terminologie „Verfahrensdauer“, „Rückfallquote“ und „Legalbewährung“ 
 
Die Begriffe wurden in der Prozessevaluation 2008/2009 der Zentralen Evaluationsstelle des  Lan-
deskriminalamtes NRW als Messgrößen der Zielerreichung ausgearbeitet. 
 
„Verfahrensdauer“ 
 
Ein wesentliches Ziel des Kölner Haus des Jugendrechts ist die Beschleunigung strafrechtlicher Er-
mittlungsverfahren gegen jugendliche und heranwachsende Mehrfachtatverdächtige, um damit eine 
zeitnahe Reaktion auf deren Verhalten zu ermöglichen. 
Gemessen werden die Tage von Eingang der Verfahren bis zur Abgabe an die weitere Sachbear-
beitung durch die Staatsanwaltschaft, bzw. an das zuständige Gericht. 
Durch das Erfo rdernis der „notwendigen Verteidigung“ aus dem neu gefassten § 68 Jugendge-
richtsgesetz hat sich die Bearbeitungszeit der Staatsanwaltschaft Köln deutlich erhöht, da die Lauf-
zeiten und Fristen zu beachten sind. Die Verfahren wurden regelrecht „entschleunigt“. 
 
„Rückfallquote“ 
 
Die Rückfallquote zu verringern, ist das relevanteste Ziel der Arbeit im Kölner Haus des Jugend-
rechts. Ein Rückfall liegt demnach vor, wenn aufgrund von Legalbewährung aus dem Programm 
entlassene Teilnehmende innerhalb des Folgejahres drei oder mehr Straftaten begangen haben. 
Rückfälle werden der Gesamtzahl der Entlassenen gegenübergestellt. Es ergibt sich so eine in Pro-
zent dargestellte Quote. 
Auf die zuvor bereits dargestellten Probleme mit dieser Messgröße wird verwiesen. 
 
„Legalbewährung“ 
 
Begehen Teilnehmende in einem Beobachtungszeitraum von mindestens 6 Monaten, im Regelfall 
12 Monaten, keine Straftat und ergibt sich aus Sicht aller kooperierenden Behörden eine positive 
Prognose, liegt eine „Legalbewährung“ vor. Die Teilnehmenden haben sich in einem bestimmten 
Zeitraum dauerhaft legal bewährt und werden aus dem Programm entlassen.

Beratungsverlauf (1)

25.01.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0185/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
17.01.2022
Erstellt
14.01.2022 09:06