Beantwortung der Anfrage des Ratsmitgliedes Ralph Sterck aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.09.2018 betreffend Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nummer 73479/08 Oberer Wichheimer Kirchweg in Köln-Holweide – Entfall der KVB-Trass
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 3541/2018 vom 08.11.2018
Stand: Am 15.11.2018 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 müss ma Vorlagen-Nummer 08.11.2018 3541/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 Beantwortung der Anfrage des Ratsmitgliedes Ralph Sterck aus der Sitzung des Stadtentwick- lungsausschusses vom 20.09.2018 betreffend Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nummer 73479/08 Oberer Wichheimer Kirchweg in Köln-Holweide – Entfall der KVB-Trasse Anfragetext: In der Beratung des Tagesordnungspunktes 14.2 Aufhebung des Bebauungsplanes Nummer 73479/08 - Arbeitstitel: Oberer Wichheimer Kirchweg in Köln-Holweide; Anhörung der Bezirksvertre- tung Mülheim zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vor- gaben zur Ausarbeitung der Bebauungsplan-Aufhebung, stellte Herr Sterck die Frage, ob die im Gel- tungsbereich der Aufhebung festgesetzte KVB-Trasse tatsächlich entbehrlich sei, welche geplante Trassenführung die Grundlage für die Festsetzung bildete und welche Alternativen nach Aufgabe der Trasse weiterverfolgt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Zur Beantwortung dieser Anfrage haben die Kölner Verkehrsbetriebe sowohl den Generalverkehrs- plan von 1973 als auch dessen Fortschreibung im Gesamtverkehrskonzept von 1989 gesichtet. Im Generalverkehrsplan von 1973 ist auf der Abb. 54 ein Abzweig von der heutigen Stadtbahnstrecke nach Thielenbruch (Linien 3 und 18) in Richtung Süden schematisch dargestellt (ungefähr auf Höhe der heutigen Haltestelle Vischeringstraße). Textliche Erläuterungen zum Trassenverlauf dieser Ver- bindung enthält der Generalverkehrsplan 1973 nicht. In der Begründung des nun in Teilen aufzuhe- benden Bebauungsplans vom 21.12.1981 ist zu der Straßenbahntrasse folgendes ausgeführt: Ziel und Zweck des Bebauungsplan-Entwurfes ist (u.a.) Die Festsetzung eines Teilstückes der geplanten Stadtbahnstrecke Holweide – Merheim Rath/Heumar. Im Gesamtverkehrskonzept von 1989 findet sich der Anschluss nicht mehr; eine textliche Begründung für den Wegfall der Trasse war nicht aufzufinden. Mit dem Beschluss über das Gesamtverkehrskon- zept von 1989 entfällt die Notwendigkeit der Trassensicherung. Keine der seit diesem Beschluss diskutierten Erweiterungen im Stadtbahnnetz – auch nicht die vorge- legte ÖPNV-Roadmap aus 2018 (Session-Nr. 0606/2018) – liegen im Geltungsbereich des angespro- chenen Bebauungsplanes; insofern besteht aus Sicht der KVB keine Notwendigkeit zur Trassensiche- rung in diesem Bereich. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf
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15.11.2018
TOP 1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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