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3541/2018

Beantwortung der Anfrage des Ratsmitgliedes Ralph Sterck aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.09.2018 betreffend Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nummer 73479/08 Oberer Wichheimer Kirchweg in Köln-Holweide – Entfall der KVB-Trass

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 08.11.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 15.11.2018, TOP 1.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2586 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
613 müss ma 
Vorlagen-Nummer 08.11.2018 
 3541/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 
 
Beantwortung der Anfrage des Ratsmitgliedes Ralph Sterck aus der Sitzung des Stadtentwick-
lungsausschusses vom 20.09.2018 betreffend Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nummer 
73479/08 Oberer Wichheimer Kirchweg in Köln-Holweide – Entfall der KVB-Trasse 
Anfragetext: 
In der Beratung des Tagesordnungspunktes 14.2 Aufhebung des Bebauungsplanes Nummer 
73479/08 - Arbeitstitel: Oberer Wichheimer Kirchweg in Köln-Holweide; Anhörung der Bezirksvertre-
tung Mülheim zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vor-
gaben zur Ausarbeitung der Bebauungsplan-Aufhebung, stellte Herr Sterck die Frage, ob die im Gel-
tungsbereich der Aufhebung festgesetzte KVB-Trasse tatsächlich entbehrlich sei, welche geplante 
Trassenführung die Grundlage für die Festsetzung bildete und welche Alternativen nach Aufgabe der 
Trasse weiterverfolgt werden.  
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Zur Beantwortung dieser Anfrage haben die Kölner Verkehrsbetriebe sowohl den Generalverkehrs-
plan von 1973 als auch dessen Fortschreibung im Gesamtverkehrskonzept von 1989 gesichtet. 
 
Im Generalverkehrsplan von 1973 ist auf der Abb. 54 ein Abzweig von der heutigen Stadtbahnstrecke 
nach Thielenbruch (Linien 3 und 18) in Richtung Süden schematisch dargestellt (ungefähr auf Höhe 
der heutigen Haltestelle Vischeringstraße). Textliche Erläuterungen zum Trassenverlauf dieser Ver-
bindung enthält der Generalverkehrsplan 1973 nicht. In der Begründung des nun in Teilen aufzuhe-
benden Bebauungsplans vom 21.12.1981 ist zu der Straßenbahntrasse folgendes ausgeführt: 
Ziel und Zweck des Bebauungsplan-Entwurfes ist (u.a.) 
Die Festsetzung eines Teilstückes der geplanten Stadtbahnstrecke Holweide – Merheim 
Rath/Heumar. 
 
Im Gesamtverkehrskonzept von 1989 findet sich der Anschluss nicht mehr; eine textliche Begründung 
für den Wegfall der Trasse war nicht aufzufinden. Mit dem Beschluss über das Gesamtverkehrskon-
zept von 1989 entfällt die Notwendigkeit der Trassensicherung. 
 
Keine der seit diesem Beschluss diskutierten Erweiterungen im Stadtbahnnetz – auch nicht die vorge-
legte ÖPNV-Roadmap aus 2018 (Session-Nr. 0606/2018) – liegen im Geltungsbereich des angespro-
chenen Bebauungsplanes; insofern besteht aus Sicht der KVB keine Notwendigkeit zur Trassensiche-
rung in diesem Bereich. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

15.11.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Wichheimer Kirchweg
  • Vischeringstraße

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Details

Aktenzeichen
3541/2018
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
08.11.2018
Erstellt
29.10.2018 08:31