2006/0637
Vertrag zwischen dem Verein für Kinder- und Jugendarbeit im Johannesviertel e. V. und der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2006/0637
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 15.11.2006 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II Amt: Sozialverwaltung an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: Vorlage-Nr. 2006/0637 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Vertrag zwischen dem Verein für Kind er- und Jugendarbeit im Johannesviertel e. V. und der Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorlage vom: 11.10.2006 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat beschließt den Vertrag zwischen dem Verein für Kinder- und Jugendarbeit im Johannesviertel e. V. und der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Bezuschussungsleis- tung der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Durchführung der Schulsozialarbeit an zwei Darmstädter Schulen sowie den Betrieb eines Kinder- und Jugendhauses im Johannesviertel. 2. Der Vertrag wird mit Wirkung vom 1. Januar 2007 für die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen. 3. Die notwendigen Haushaltsmittel für die Schulsozialarbeit in Höhe von 124.555,00 Euro ste- hen unter der Haushaltsstelle 01.4525.760000, für den Betrieb des Kinder- und Jugendhau- ses in Höhe von 15.200,00 Euro unter der Haushaltsstelle 01.4511.703000 zur Verfügung. 4. Der Beschluss des Magistrates ist dem Jugendhilfeausschuss (JHA) zur Kenntnis zu geben. Anlagen: Vertrag Wissenschaftsstadt Darmstadt + Johannesviertel e. V. Konzept Johannesviertel e. V. Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 11. Oktober 2006 Die Zusammenarbeit mit dem Verein Kinder- und Jugendarbeit im Johannesviertel e. V. gestaltet sich seit vielen Jahren sehr erfolgreich. Zu den beiden Betätigungsfeldern des Vereines ist Folgendes zu berichten: Schulsozialarbeit Der Verein Kinder- und Jugendarbeit im Johannesviertel e.V. ist Träger der Schulsozialarbeit gemäß §§ 11 und 13 SGB VIII an zwei Schulstandorten in Darmstadt. Mit insgesamt zwei Stellen, die mit sozialpädagogischem Fachpersonal besetzt sind, wird an der Schulinsel (Diesterwegschule, Justus-Liebig-Schule, Eleonorenschule) seit 1999 und in Arheilgen (Stadtteilschule Arheilgen, Astrid Lindgren-Schule) seit 2003 Schulsozialarbeit geleistet. Grundlage der Arbeit ist das Rahmenkonzept der Schulsozialarbeit in Darmstadt mit Stand vom 11.07.02, verabschiedet vom Jugendhilfeausschuss. Mit den beteiligten Schulen existieren Kooperationsvereinbarungen, deren Inhalte die Zu- sammenarbeit der beiden Systeme Jugendhilfe und Schule regeln. In einem eingerichteten Beirat werden jährlich die Arbeitsschwerpunkte gemeinsam beraten und festgelegt. Die Schwerpunkte der Schulsozialarbeit sind derzeit Gewaltprävention, Einzelfallhilfe, Interdis- ziplinarität, Psychomotorik/Bewegungsinsel, Theaterarbeit. Der Verein erhält für die Durchführung der Schulsozialarbeit eine zweckgebundene Zuwen- dung in Höhe von 124.555,00 Euro p.a. (Stadtteilschule Arheilgen = 35.000,00 Euro, Schul- insel = 89.555,00 Euro), die vorwiegend Personal- und Sachkosten abdeckt. Kinderhaus Johannesviertel Der Verein Kinder- und Jugendarbeit im Johannesviertel e.V. betreibt in dem von ihm von der Wissenschaftsstadt Darmstadt seit März 1999 angemieteten Gebäude offene Kinder- und Jugendarbeit im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). Grundlage der Arbeit ist das Konzept für das Kinderhaus im Johannesviertel, das mit der Wissenschafts- stadt Darmstadt abgestimmt und als Anlage beigefügt ist. Zusätzlich kooperieren der Verein und das Kinderhaus mit anderen Einrichtungen der offe- nen Kinder- und Jugendarbeit im Planungsraum Martinsviertel und Johannesviertel, indem Angebote zur aktiven Freizeitgestaltung den Kindern und Jugendlichen des Planungsraumes unterbreitet werden. Dabei werden geschlechtsdifferenzierte Angebote berücksichtigt und den Kindern und Ju- gendlichen werden Partizipationsmöglichkeiten bei der Programmgestaltung des Kinder- hausbetriebes eröffnet. Für die Leitung des Hauses werden vom Verein pädagogisch ge- schulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt. Für den Betrieb der offenen Kinder- und Jugendarbeit wird dem Verein seitens der Stadt ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 15.200,00 Euro für Personal- und Sachkosten gewährt. 3 ... Die Zuschussgewährung erfolgt seit Jahren wie oben beschrieben, jeweils mittels Zuwen- dungsbescheid. Es ist nunmehr an der Zeit und vom Verein gewünscht, sowohl die Leistun- gen der Wissenschaftsstadt Darmstadt als auch die Leistungen des Vereines ab dem Jahr 2007 durch einen Zuwendungsvertrag vertraglich abzusichern. Darmstadt, 11. Oktober 2006 dr-gö, Nst.: 32 73 Dezernat II Wolfgang Glenz Bürgermeister Anlagen Vertrag Konzept Kinderhaus im Johannesviertel
anlage 1
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Vertrag
zwischen
der Wissenschaftsstadt Darmstadt,
vertreten durch den Magistrat (nachfolgend Stadt genannt),
und
dem Verein Kinder- und Jugendarbeit im Johannesviertel e.V.,
vertreten durch den Vorsitzenden Michael Siebel
(nachfolgend Verein genannt),
§ 1
Leistungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Der Verein erhält für die Durchführung der Schulsozialarbeit einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 124.555,00 ( p.a. (Stadtteilschule Arheilgen = 35.000,00 (, Schulinsel = 89.555,00 (), der die entstehenden Personal- und Sachkosten abdeckt.
Die Stadt überlässt dem Verein als Nutzungsobjekt die Liegenschaft Viktoriastraße 34 mit den dazugehörigen Außenflächen zum Zwecke des Betriebs eines Kinder- und Jugendhauses nach den näheren Bestimmungen dieses Vertrages.
Ein mit dem Liegenschaftsamt der Stadt geschlossener Mietvertrag (mit Regelungen über Mietzins, Nebenkosten usw.) bleibt von den Regelungen dieses Vertrages unberührt.
Die Stadt gewährt dem Verein für den Betrieb des Kinder- und Jugendhauses einen jährlichen Zuschuss von 15.200,00 ( für Personal- und Sachkosten (pädagogisches Material, Honorarkosten, Geschäftsbedarf).
Die Zuschüsse aus den Absätzen 1 und 3 sind jeweils eigenständige Budgets. Sie sind nicht gegenseitig deckungsfähig und müssen getrennt verwaltet werden. Sowohl für die Teilprojekte der Schulsozialarbeit als auch über den Betrieb des Kinder- und Jugendhauses sind eigenständige Verwendungsnachweise bzw. ein Qualitätsbericht vorzulegen.
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt vierteljährlich zum Quartalsanfang.
Das zuständige Fachamt, die Sozialverwaltung ist Ansprechpartner bei der Stadt.
§ 2
Leistungen des Vereins Kinder- und Jugendarbeit
Im Bereich der Schulsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII bildet die vom Jugendhilfeausschuss verabschiedete Rahmenkonzeption in der jeweils aktuellen Fassung die Basis für die Zusammenarbeit. Der Verein erstellt darüber hinaus eine Leistungsbeschreibung für das Angebot der Schulsozialarbeit.
Dem Verein obliegt die Dienst- und Fachaufsicht über das von ihm angestellte Personal. Die Organisation der Schulsozialarbeit vor Ort ist zwischen dem Verein und den Schulleitungen abzustimmen. In Konfliktfällen werden alle Beteiligten (Stadt, Schule und Verein) zur Lösung des Konfliktes eingeladen. Die Stadt kann jederzeit geeignete Maßnahmen ergreifen, mit dem Ziel, den reibungslosen Verlauf der Schulsozialarbeit zu ermöglichen.
Die Vertragspartner kommen darin überein, dass eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Verein und der jeweiligen Schule möglichst zeitnah abzuschließen ist. Die Kooperationsvereinbarung trifft Aussagen zu den Grundsätzen, den Zielen und dem Handlungsrahmen der Zusammenarbeit von Schule und Schulsozialarbeit. Sie enthält Angaben zur fallbezogenen und zur fallübergreifenden bzw. sozialräumlichen Zusammenarbeit der beiden Systeme Kinder- und Jugendhilfe und Schuleregelt die konkreten Aufgaben der Schulsozialarbeit (Leistungsbeschreibung). Die Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der Kooperationsvereinbarung. Sollte der Verein am Zustandekommen der Kooperationsvereinbarung nicht ordnungsgemäß mitwirken, ist die Stadt berechtigt, die Zuschussgewährung zur Schulsozialarbeit gemäß § 1 Abs. 1 ganz oder teilweise einzustellen.
Der Verein stellt für die Durchführung der Schulsozialarbeit pädagogisch qualifiziertes Fachpersonal zur Verfügung und beachtet insbesondere die persönliche Eignung gemäß § 72a SGB VIII. Andere Beschäftigungsformen sind nur in Absprache mit der Stadt möglich.
Der Träger sorgt im Bereich der Schulsozialarbeit für die erforderliche Ausstattung (z.B. Büromobiliar, PC, Fachliteratur usw.) der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Unterbringung (erforderliche Räume) im Rahmen des Budgets. Die aus städtischen Zuschüssen beschafften Gegenstände ab einem Wert von 60 ( sind in einem Inventarverzeichnis aufzuführen (zu inventarisieren). Die Stadt ist gehalten (gemäß § 38 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung - GMHVO - Doppik vom 02.04.06) gewährte Investitionskostenzuschüsse als immaterielle Vermögensgegenstände in der Vermögensrechnung (Bilanz) auszuweisen und zeitbezogen aufzulösen (abzuschreiben). Dies bedeutet, dass alle abnutzbaren, beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens deren Anschaffungs- und Herstellungskosten im einzelnen (in Ausnahmefällen auch Sachgesamtheiten) 410 ( überschreiten, von der Stadt als immaterielle Vermögensgegenstände zu bilanzieren und abzuschreiben sind. Der Träger hat der Stadt solche Anschaffungen entsprechend anzuzeigen.
Der Verein betreibt in dem überlassenen Objekt Offene Kinder- und Jugendarbeit im Sinne des VIII. SozialgesetzbuchesSGB VIII. Das geschieht nach dem in der Anlage beigefügten, mit den Nutzern und der Stadt abgestimmten Konzept. Das Konzept ist Grundlage der Arbeit und ist Bestandteil dieses Vertrages.
Zur Leitung des Hauses werden vom Verein pädagogische geschulte Mitarbeiter als Honorarkräfte eingesetzt. Eine Reinigungskraft wird stundenweise beschäftigt.
Der Verein hat im Rahmen des Betriebes des Kinder- und Jugendhauses Johannesviertel die Aufgabe, im Rahmen der Kooperation der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Planungsraum Martinsviertel und Johannesviertel Kindern und Jugendlichen Angebote zur aktiven Freizeitgestaltung zu unterbreiten. In Zusammenarbeit mit den Schulen soll ein bildungsnahes Angebot realisiert werden, das insbesondere auch die Interessen von Mädchen berücksichtigt.
Dies soll vor allem durch folgende Maßnahmen geschehen: wochentägliche Freizeitangebote am Nachmittag und am Abend, Begegnungs- und Unterhaltungsmöglichkeiten, Angebote gemäß § 11 SGB VIII Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendarbeit), kulturelle, soziale, musische und sportliche Angebote, nach Bedarf auch Angebote am Wochenende.
Den Benutzerinnen und Benutzern des Kinder- und Jugendhauses werden Partizipationsmöglichkeiten, insbesondere in Fragen der Programmgestaltung und der Regelung des Betriebes, eingeräumt. Dies ist über die Form des Beteiligungsforums zu gewährleisten.
Es ist eine Benutzerordnung mit Regeln des Verhaltens im Haus zu
erstellen.
Eine Untervermietung der überlassenen Räume ist nicht zulässig.
Die Überlassung der Räume an Dritte im Sinne der Öffnung zum Stadtteil (z. B. zur Zusammenarbeit mit der Stadtteilrunde, der Schulsozialarbeit oder anderen Schulen und Vereinen) ist grundsätzlich möglich und erwünscht und wird zwischen den Vertragspartnern abgestimmt. Dabei darf die originäre Nutzung des Hauses als Kinder- und Jugendhaus durch eine Raumnutzung von externen Gruppen nicht beeinträchtigt werden.
Der Verein verpflichtet sich, die Gebäude pfleglich zu behandeln und auf die pflegliche Behandlung hinzuwirken. Der Verein haftet für Gebäudeschäden, die sich aus dem Betrieb des Kinder- und Jugendhauses ergeben.
Die Unterhaltung der Gebäude in Dach und Fach, einschließlich der Maßnahmen zur Substanzerhaltung, des Wasser-, Strom- und Kanalanschlusses sowie des Brandschutzes, sind Angelegenheit der Stadt.
Zur Feststellung baulicher Schäden erfolgt mindestens einmal im Jahr eine gemeinsame Begehung.
§ 3
Prüfung, Controlling, Berichtswesen, Evaluation
1. Der Verein verpflichtet sich, nach Abschluss des Haushaltsjahres die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses in dem vorgegebenen Schema - Verwendungsnachweis - zu belegen.
Der Verwendungsnachweis (VN) besteht aus
einem jährlichen Sachbericht/Qualitätsbericht und
einem Finanzbericht/der Jahresabrechnung
Für den VN ist die Vorlage der Original-Ausgabebelege bzw. der Nachweis der Zahlungen mittels Kontoauszügen erforderlich.
2. Der VN ist spätestens drei Monate nach Abschluss des jeweiligen
Haushaltsjahres (zum 31.3.) vorzulegen.
3. Zuschussgelder, die nicht belegt oder verwendet wurden, werden zurückge-
fordert bzw. mit dem Zuschuss des Folgejahres verrechnet.
4. Die Berichterstattung im Bereich der Schulsozialarbeit erfolgt probeweise über den schuljahresbezogenen Qualitätsbericht. Sollten sich durch die Abweichung dieses Berichtszeitraumes bei der Prüfung des haushaltsjahrbezogenen finanziellen Nachweises Nachteile ergeben, so ist der Berichtszeitraum anzupassen. Der Verein verpflichtet sich auf entsprechende Nachfrage der Stadt zur Teilnahme an einem entsprechenden Evaluationsverfahren.
5. Der VN wird vom zuständigen Fachamt und dem Revisionsamt der
Stadt geprüft. Diese Ämter können die Vorlage weiterer Unterlagen fordern und auch eine Prüfung in den Geschäftsräumen des Zuschussempfängers vornehmen.
Dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes - überörtliche Prüfung - stehen die Rechte aus dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG vom 22.12.1993, GVBl. I S. 708 f., insbesondere § 5 Abs. 2 - 4) zu.
§ 4
Jugendhilfeplanung
Der Träger ist zur Mitwirkung an der Jugendhilfeplanung der Stadt im Sinne der § 79 und § 80 SGB VIII im angemessenen Umfang verpflichtet.
Er erklärt sich ferner bereit, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Arbeitstagungen und Erfahrungsaustauschen auf Einladung der Stadt zu entsenden bzw. freizustellen.
§ 5
Laufzeit und Kündigung
1. Der Vertrag beginnt am 1.1.2007 und wird für die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich nach Ablauf der Vertragsfrist stillschweigend um jeweils ein Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragsfrist schriftlich gekündigt wird.
2. Beide Vertragspartner können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. In diesem Fall ist der Verein verpflichtet, die bereits vertragsmäßig erbrachten Leistungen unverzüglich abzurechnen. Die Differenz zwischen den abgerechneten Beträgen und dem bereits im Voraus gezahlten Zuschuss hat der Verein an die Stadt herauszuzahlen.
3. Die Stadt ist insbesondere berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen sowie die bereits gewährte Förderung zurückzufordern, wenn
- der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder
trotz Anmahnung innerhalb angemessener Frist nicht vorgelegt wird,
- der Zuschuss nicht oder nicht in voller Höhe alsbald nach
seiner Erbringung nicht mehr für den vorgenannten Verwendungszweck
verwendet wird.
4. Die Berechnung von Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz bleibt vorbehalten.
5. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrages des Vereins mit einer der in § 2 Abs. 2 genannten pädagogischen Kraft besteht kein Anspruch auf Fortzahlung der eingesparten Arbeitgeberbelastung entsprechenden Anteils des Budgets bis zum jeweiligen Ende der Vertragsfrist, sofern und solang keine neue pädagogische Kraft als Ersatz eingestellt wird. Erforderliche Übergangsregelungen sind zwischen den Vertragspartnern abzustimmen.
§ 6
Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Darmstadt, ________________________
Für die Wissenschaftsstadt Für den Verein Kinder- und
Darmstadt Jugendarbeit
________________________ ________________________
Walter Hoffmann Michael Siebel
Oberbürgermeister Vorsitzender
________________________
Wolfgang Glenz
Bürgermeister
Anlage
Konzept des Kinder- und Jugendhauses im Johannesviertel
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- Konzept für das Kinderhaus im Johannesviertel 1. Vorwort Das Kinderhaus im Johannesviertel wurde am 22. März 1999 angemietet. Es befindet sich der Trägerschaft des Vereins Kinder und Jugendarbeit im Johannesviertel eV. In der Satzung des Vereins heißt es unter anderem: "Der Verein unterstützt Aktionsräume, wo Kinder und Erwachsene gemeinsam spielen, die Einrichtung eines Kinderbüros, die Verbesserung der Spielplatzsituation und der Kinderbetreuungssituation, die Schaffung eines Kinderhauses sowie die Arbeit der offenen Kinderarbeit im Johannesviertel". Der Verein setzt sich für eine kinderfreundliche Gesellschaft ein, die die Kinder in ihrer Subjektposition fordert und fördert. Er strebt die Vervollkommnung und Sicherung von Bedingungen an, die die optimale physische und psychische Entwicklung der Kinder fördert. Dabei unterstützt er gute Beziehungen der Kinder zur Familie und zum sozialen Umfeld. 2. Das Kinderhaus im Johannesviertel stellt sich vor Die Alltags- und Lebenswelt von Kindern und Eltern hat sich verändert. Deshalb muss nach neuer Betreuungsformen gesucht und es müssen neue Konzepte entwickelt werden. Kinder wollen Erfahrungen mit sich und anderen machen. Sie wollen Dinge kennen lernen und Verhaltensweisen ausprobieren. Sie wollen begreifen durch anfassen, lernen durch experimentieren. Kinder wollen und brauchen Bewegung. Gerade nach einem langen Schultag ist für die meisten Kinder Bewegung das Mittel, um Ärger, Anspannung und Stress loszuwerden. Bewegung ist aber auch ein Tor zum sozialen Lernen. Bewegung gibt dem Kind Struktur und Sicherheit, Selbstbewusstsein und Mut auch andere Dinge zu . meistern. Kinder brauchen Freiräume. Nicht nur der schulische Alltag ist durchstrukturiert, auch viele andere Bereiche des kindlichen Lebens. Sie brauchen Rückzugsmöglichkeiten um ihre Intimsphäre zu entwickeln. Sie brauchen gerade in einem dichtbesiedelten Stadtteil naturnahe Erlebnisräume. Kinder brauchen Zeit und Raum um ihre geschlechtsspezifische Rolle zu finden . . Kinder brauchen Sicherheit und sichere Grenzen. Kontinuität in der Betreuung, Verbindlichkeit im Setzen von Regeln und Verhaltensweisen sind für Kinder wichtig. Feste Regeln, ihre Entwicklung und Einhaltung sind Voraussetzungen um miteinander umzugehen. Kinder brauchen Zeit. Wenn Kindern Zeit geschenkt wird, sehen ste sich in ihrer Wichtigkeit bestätigt. Kinder brauchen Menschen, Erwachsene, die Zeit haben, ihnen zu zuhören. Deshalb wird das Haus offen sein für Eltern, für Menschen aus dem Stadtteil, die den Kindern Zeit widmen wollen, die ihre Möglichkeiten in die Arbeit des Hauses einbeziehen möchten. Kinder brauchen Freunde. Freunde sind die engsten Vertrauten, die Menschen, mit denen sich Kinder am intensivsten austauschen. Deshalb ist das Haus offen für alle Bekannten und Freunde der Kinder. Das Haus soll Teil des Lebensraums der Kinder des Johannesviertels werden. I 3. Ziele des Kinderhauses Ziel eines Kinderhauses im Johannesviertel ist die Verwirklichung der Bedürfnisse der Kinder. Ziel ist es aber auch, den veränderten Wünschen der Eltern nach neuen Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder gerecht zu werden. Diese Wünsche sind durch : veränderte Wünsche nach Erwerbsbiographien eine veränderte Familienstruktur geprägt. Der.Anteil der erwerbstätigen Frauen und Mütter wächst stetig. Immer mehr Väter wollen nicht nur arbeiten gehen, sondern auch für ihre Kinder da sein. Dazu kommt, dass wir gerade im Innenstadtbereich immer mehr Alleinerziehenden - Familien mit nur einem Kind haben. Das derzeitige Betreuungsangebot der Horte wird diesen Bedürfnissen nicht immer gerecht. Eltern suchen nach anderen Modellen, die verlässliche Betreuung, ein Mittagessen als wichtigen Bestandteil, aber auch ein Höchstmaß an' Flexibilität bieten. Im Umfeld der Schu1e benötigen Kinder ein aufgeschlossenes, bildungsorientiertes Angebot, in dem soziale Kompetenzen vermittelt werden. 4. Rahmenbedingungen Unsere Öffnungszeiten sind wie folgt: Montag bis Freitag von 15.00 bis 18.00 Uhr I Wir erheben keine Beiträge. Der Besuch des Kinderhauses ist kostenfrei. Das Kinderhaus hat eine kleine Küche. Es besteht die Möglichkeit mit den Kindern gemeinsam kleine Speisen zum Selbstverbrauch zuzubereiten. Lage: • Flachbau mit zwei Freiflächen vor und hinter dem Haus im Johannesviertel, umgeben von Wohnbebauung • Direkt gegenüber die Grundschule Goetheschule, in unmittelbarer Nähe die Schulen der Schulinsel Diesterwegschule, Eleonorenschule und Justus Liebig Schule • zu erreichen mit den Buslinie L • mit der Straßenbahnlinie 3 5. Die Kinder Wir sehen das Kind als eigenständige Persönlichkeit. Kinder sind von Natur aus eifrige Forscher und Gestalter. Die natürliche Neugier auf alle Dinge, die sie umgeben, treibt sie voran, so dass Kinder in einem ständigen Dialog mit allen sie umgebenden Personen und Dingen stehen. Aus dieser ./Beziehung heraus erkunden sie die Welt, bilden sich ihre eigenen Vorstellungen darüber und geben ihren Vorstellungen auf vielfältigste Weise Ausdruck. Sie eigenen sich Wissen an und entwickeln dieses ständig weiter. Das Spielen ist ein ständiges Experimentieren mit der Wirklichkeit. Das Kind selbst bestimmt seine Entwicklung, im ständigen Austausch mit uns Erwachsenen. Wir verstehen ihre Entwicklung als Weg, den die Kinder selbstständig finden und gehen müssen. Die Kinder besitzen die Fähigkeit, Beziehungen aufzubauen und Wege ihres Lernens zu organisieren. Die Kinder werden als Personen akzeptiert, deren Gedanken fref und wichtig sind. Ihre Arbeiten und Leistungen sind uns wertvoll. 6. Räumliche und materielle Bedingungen Die Entwicklung aller Sinne steht im Vordergrund unserer Arbeit. Dabei ist es uns wichtig, dem Kind Räume zu schaffen und vielfältige Materialien bereit zustellen, die es zu seiner eigenständigen Entwicklung benötigt. Das bedeutet für uns: Wir gestalten einen Garten, in dem die Kinder unterschiedliche Bewegungsarten ausprobieren und vielfältige Sinneserfahrungen sammeln können. Stöcke, Sand, Steine, Mulch, Gras, Bäume stehen für das Spielen im Garten bei jedem Wetter bereit. In unserem Haus finden die Kinder gut gestaltete Räume, die Wärme und Gemütlichkeit ausstrahlen. In unseren Räumen befindet sich wenig fertiges Material. Die Kinder finden hier vielfältige Dinge zum Variieren, Betrachten, Anfassen, Betasten, Ordnen, Sortieren und Gestalten. Außerdem nutzen wir Gebrauchsgegenstände der Erwachsenenwelt. Die Materialien werden in offenen I Regalen angeboten, so das die Kinder selbst auswählen und sich entscheiden können. Folgende Räume stehen den Kindern zur Verfügung: Der Gruppenraum: Der Gruppenraum ist überschaubar eingerichtet. Er bietet unterschiedliche Materialien, altersspezifisch und themenspezifisch sortiert. Er hat eine Musik- und Spieleecke sowie einen PC-Bereich. In dem Gruppenraum finden wir Materialien zum Gestalten. Man findet weiterhin eine Rollenspielecke mit Verkleidungsmöglichkeiten .. Der Ruheraum ... bietet kleineren Gruppen die Möglichkeit des Rückzugs. Dort stehen Spiele und eine Leseecke bereit. Der Raum ist mit Mandalas bestückt. Die Kinder können Musik hören. Die Sportarena. .. Ist ein abgeschlossener Freibereich hinter dem Haus, der für vielfältige Sportaktivitäten genutzt werden kann. Die Kinderküche ... bietet die Möglichkeit zum selbstständigen Zubereiten von Nahrung. Das Mädchencafe ... ist ein abgeschlossener pädagogischer Raum, der nur Mädchen und einer Mädchengruppe zur Verfügung stehen soll. Der Wäldchen ... vor dem Haus ist ein natürliches Kleinod mit hohen Bäumen und einer Teichanlage zum Ruhefinden im Großstadtlärm 7. Soziale Erfahrungen mit Gleichaltrigen Die Kinder bauen in der Kindergruppe vielfältige soziale Beziehungen auf. So erwerben sie Auseinandersetzungs-, Bündnis- und Kompromissfähigkeit und die Fähigkeit, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Die Kinder lernen sich in bestimmten Gruppensituationen ein- und unterzuordnen, aufgestellte Regeln und Normen zu beachten und einzuhalten. Diese werden gemeinsam aufgestellt und erarbeitet, um ein Verständnis für die Wichtigkeit zu erlangen. Gespräche mit der gesamten Gruppe, Essenssituationen, Übernehmen von verschiedenen Pflichten sind Augenblicke, in denen soziales Verhalten geübt wird. I Wir streben Gewaltfreie Konflikt/ösungen an. Unsere Aufgaben sehen Wir darin, die Kinder bei ihrer Konfliktlösung zu begleiten.' Wir beobachten die Kinder, wie sie Konflikte lösen. Durch unser eigenes Verhalten, Spiele, Bücher und andere Medien wollen wir ihnen verschiedene Lösungsmöglichkeiten anbieten. Ein wichtiges Medium ist das Gespräch. Dieses bietet uns die Möglichkeit unsere eigenen Gefühle bewusst wahr zu nehmen und damit zuarbeiten 8. Die Eltern Die Eltern vertrauen uns ihre Kinder an. Das geschieht meist mit gemischten Gefühlen. Aus diesem Grund wollen wir eng mit Kind und Eltern zusammen arbeiten. Wir schätzen die intensive Eltem-Kind-Beziehung und erkennen die Kompetenz der Familie in Erziehungsfragen an und wollen die Eltern in ihrer Elternrolle bestärken. 9. Rolle der pädagogischern Hilfskräfte Wir wollen die Kinder in ihrer individuellen Persönlichkeit wahrnehmen und wertschätzen. ./ ! Auf ihren Entdeckungsreisen begleiten wir die Kinder, wir hören ihnen zu, beobachten sie und bieten den Kindern Sicherheit an. Unsere Arbeit soll nicht von Standard? bestim.mt werden, an die die Kinder angepasst werden sollen. Wir müssen genau zuhören und beobachten, um die Kinder zu verstehen und um zu erfahren, was die Kinder zur Zeit bewegt und beschäftigt. Wenn uns ein Kind seine Erkenntnisse mitteilt, dann lassen wir diese Äußerungen erst einmal so stehen. Wir kontern nicht mit unserem Wissen, sondern lassen das Kind selbstständig die Welt entdecken. Wir helfen ihm mit neuen Fragen/Situationen, die im Widerspruch zu seiner Erkenntnis stehen. Wir suchen gemeinsam nach Wegen, um Antworten auf die forschenden Fragen der Kinder zu bekommen. Hier nutzen wir zum Beispiel Kinderlexika, Bilder, Museum, andere Kinder und Eltern, aber auch die vielfältigen Angebote in unserer unmittelbaren Umgebung. Die Ideen der Kinder greifen wir auf und entwickeln gemeinsam mit ihnen Projekte. Mit den Kindern stehen auch wir in einem ständigen Lernprozess. Die Beobachtung der Kinder in ihrem Spiel ist sehr bedeutsam. So lassen sich Schlüsse ziehen, wie weit das einzelne Kind in seiner Entwicklung steht. 10. Dokumentation der pädagogischen Arbeit Unsere pädagogische Arbeit wird dokumentiert. Es wird ein Tagebuch geführt, :n dem Beobachtungen, Situation und Fragen notiert werden. Wir erstellen jährlich einen Rechenschaftsbericht. Gestaltetes, Geformtes, Gemaltes und Gezeichnetes wird wie in einer ,A,usstellung pr-äsentiert. 11. Zusammenarbeit im Team Dienstberatungen werden regelmäßig aller zwei Wochen durchgeführt. Hier kommen pädagogische, organisatorische Probleme auf den Tisch. Alle zwei Monate findet eine Teamsupervision statt. Im Team, zwischen den Mitarbeitern, sollte Offenheit und Akzeptanz im Umgang miteinander dominieren. Das Team lebt soziales Verhalten den Kindern vor. Zu sachlichen Diskussionen mit fachlichem Hintergrund sollte jeder bereit sein. Regelmäßige Absprachen und der Austausch ist uns wichtig, zum Beispiel zu folgenden Schwerpunkten: • Vorbereitung auf mögliche Interessen und zukünftige Entwicklung der Kinder • Raumorganisation, Materialangebot durchdenken, aktualisieren • Beobachtungsschwerpunkte erarbeiten • Planung zum Beginn des Kinderhausjahres • Strukturierung und Organisation der Zusammenarbeit unter Mitarbeitern • klare Verteilung der Arbeitsaufgaben , / I • ,/ Organisation von Festen und Ausflügen Nachklang: Arbeiten nach der Reggio- Pädagogik Die pädagogische Arbeit im Kinderhaus soll durch eine spezielle Ausrichtung, die der Reggio-Pädagogik geprägt sein. Diese Pädagogik entstand Ende der Vierzigerjahre im norditalienischen Raum in der Provinz Emilia Romagna. Dort entwickelten sich Kinderhäuser zu Begegnungsstätten von Eltern, Kindern und Erziehern. Die Reggio - Pädagogik ist eine innovative Pädagogik. Sie ist offen für neue Ideen und schließt Veränderung und Entwicklung ein. Das. Kind mit seiner natürlichen Neugier auf die Dinge dieser Welt und dem Drang diese Dinge zu erforschen steht im Mittelpunkt. Das folgende Zitat von Loris Malaguzzi, dem Mitbegründer dieser Pädagogik, stellt für uns einen Leitfaden dar, der sich durch unsere gesamte Arbeit ziehen wird. "Kinder sind - ebenso wie Dichter, Musiker und Naturwissenschaftler - eifrige Forscher und Gestalter. Unsere Aufgabe besteht darin, die Kinder bei ihrer Auseinandersetzung mit der Welt zu unterstützen, wobei all ihre Fähigkeiten, . Ausdrucksweisen und Kräfte eingesetzt werden, " Loris Malaguzzi aus 'Was tut der Wind, wenn er nicht weht" A. Dreier; 1999; Luchterhand - Verlag; Seite 10 I
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0637
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.10.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00