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V/0854/2014

Leistungen für Bildung und Teilhabe: Inanspruchnahme und Wirkungen

Vorlagen 10.11.2014

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Anlage

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29493 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0854/2014 
 1 
Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT): Inanspruchnahme und Wirkungen; 
Untersuchungsbericht 
 
1. Inhaltsübersicht  
 
Für die Inanspruchnahme insbesondere von Leistungen für Teilhabe (BuT) förderliche 
Bedingungen, die Bedarfsgerechtigkeit der Leistungen, mögliche Unterschiede bei der 
Inanspruchnahme nach einzelnen Gruppen Leistungsberechtigter und Effekte der Inan- 
spruchnahme markieren das Interesse der im Sommer 2014 durchgeführten Untersu- 
chung, die und deren Ergebnisse mit dem folgenden Bericht dokumentiert werden. Einer 
Skizze über die arbeitsteilige Aufgabenwahrnehmung (Ziff. 2) und Hinweisen auf die 
Bundesbeteiligung an den Kosten der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Ziff. 3) folgt 
zunächst ein Überblick über Teilleistungen und Zugangsberechtigung (Ziff. 4), dem sich 
weitere Informationen über Leistungsinhalte und Antragsverfahren anschließen (Ziff. 5). 
Im Anschluss an einige methodische Hinweise zur Untersuchung (Ziff. 6) werden deren 
Ergebnisse vorgestellt (Ziff. 7), um auf dieser Grundlage mit einem vorläufigen Fazit inkl. 
Antworthinweisen auf die Ausgangsfragen abzuschließen.  
 
2. Aufgabenwahrnehmung innerhalb der Stadt Münster 
 
An der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes sind seitens der Verwaltung das 
Amt für Schule und Weiterbildung, das Sozialamt, das Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien sowie das Jobcenter beteiligt.  
 
Die Mitarbeiter/innen des Amts für Schule und Weiterbildung im Aufgabenbereich der 
BuT-Schulsozialarbeit informieren die Kinder und ihre Eltern vor Ort über die Leistungen 
des BuT-Paketes und sorgen dafür, dass möglichst viele Berechtigte die Leistungen in 
Anspruch nehmen. In der Schulpsychologischen Beratungsstelle werden Notwendigkeit 
und Angemessenheit der Lernförderung des einzelnen Kindes festgestellt und mit dem 
Lehrpersonal und den Eltern abgestimmt. Auch die Abrechnung der Lernförderung erfolgt 
über das Amt für Schule und Weiterbildung. Es ist außerdem für die Bereitstellung der 
Mittagsverpflegung in den Schulen verantwortlich. 
 
Das Sozialamt koordiniert die Zuständigkeiten der am BuT-Paket beteiligten Ämter und 
legt die einzelnen Verfahren fest. Es ist für die Anerkennung von Diensten und Einrich- 
tungen, Erstattung der Aufwendungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und 
schulnahe Lernförderung zuständig. Die Einzelfallbearbeitung für die Rechtskreise Sozi- 
algesetzbuch 12. Buch (SGB XII), Wohngeld und Bundeskindergeldgesetz (BKGG) so- 
wie Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erfolgt ebenfalls im Sozialamt. 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist für die Bereitstellung der gemeinschaft- 
lichen Mittagsverpflegung in den Kitas zuständig und zahlt die Zuschüsse für die ge- 
meinschaftliche Mittagsverpflegung aus. 
 
Das Jobcenter führt die Einzelfallbearbeitung nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch 
(SGB II) durch und ruft die aus der Beteiligung des Bundes gespeisten Erstattungsleis- 
tungen durch das Land ab. 
 
3. Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes 
 
Die Finanzierung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes für die Rechtskreise 
SGB II und Wohngeld/Kinderzuschlag erfolgt über eine pauschale Aufstockung des Bun-

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 2 
desanteils an den Kosten der Unterkunft. Der Prozentwert wird in der Bundesbeteili- 
gungs-Festlegungsverordnung festgesetzt und beträgt derzeit 3,7 %. Die Kosten der 
BuT-Leistungen für die Rechtskreise SGB XII und AsylbLG werden nicht erstattet. Zu- 
künftig sollen die Mittel in Orientierung an den tatsächlichen Aufwendungen der betref- 
fenden Kommune für BuT-Leistungen im Verhältnis zum Aufwand aller Kommunen in 
NRW für BuT-Leistungen zur Verfügung gestellt werden. 
 
4. Leistungsüberblick, Leistungsberechtigte und Zugangsvoraussetzungen 
 
Zum Jahresbeginn 2011 wurde für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ein eigener 
Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT) geschaffen. Leistungsberechtigte 
sind Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und 
laufende Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem AsylbLG erhalten; diesel- 
ben Zugangsvoraussetzungen gelten für Kinder und Jugendliche, deren Eltern nach dem 
BKGG für ein Kind Kinderzuschlag bekommen oder die gemeinsam mit den Eltern zu be- 
rücksichtigende Mitglieder eines Haushaltes sind, für den Wohngeld gewährt wird und die 
eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung 
erhalten. Die Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden nur für 
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erbracht. 
 
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Leistungen zur Schülerbeförderung, zum 
Schulbedarf, zur Mittagsverpflegung, zu Schulausflügen, zur Lernförderung sowie zur För- 
derung der kulturellen und sozialen Teilhabe. Mit Ausnahme des persönlichen Schulbe- 
darfs ist grundsätzlich ein Antrag erforderlich. Die Antragstellung wirkt in der Regel auf den 
Ersten des Monats zurück, in dem der Antrag gestellt wird. Ausnahme ist beim SGB II, 
dass der Antrag bei den Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben auf 
den Beginn des aktuellen Bewilligungszeitraumes zurückwirkt, und beim BKGG, dass die 
Antragstellung längstens für einen Zeitraum von zwölf Monaten zurückwirkt, soweit die 
Anspruchsvoraussetzungen (Bezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld) vorliegen.  
 
Leistungsberechtigte in Münster am 31.12.2013 
 
 
 Personen mit Zugangsrecht zu BuT-Leistungen (Berec htig- 
te dem Grunde nach) 
Personen SGB II Bundeskindergeldgesetz 
(BKGG) SGB XII  AsylbLG  Gesamt  
0 – 5 J. 2.664  685  18  164  3.531  
6 – 9 J. 1.652  396   25   92  2.165  
10 - < 18 J. 2.649  880   39   207   3.775  
Schülerinnen u. Schü- 
ler zw. 18 und < 25 
Jahren * 
268 
 17  14  24  323  
Gesamt 7.233  1.978  96  487  9.794  
* SGB II: realer Wert (Quelle Jobcenter); Wohngeld: übertragener Anteil der Schü- 
ler/innen zw. 18 und < 25 J. an allen Personen der Altersgruppe im Rechtskreis SGB II 
(≈ 14,3 %), übrige Rechtskreise: Sozialamt

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 3 
5. Einzelleistungen und Antragstellung 
 
Eintägige Schul-/Kita-Ausflüge :
 
 
Die Einrichtung erstellt Sammelanträge. Die Leistun gsberechtigung der Kinder wird vom 
Jobcenter bzw. vom Sozialamt festgestellt. Das Sozi alamt meldet der Einrichtung die Be- 
willigung für alle Rechtskreise. Der mögliche ersta ttungsfähige Betrag wird von der Rech- 
nungsstelle des Sozialamtes in einem Betrag je Rech tskreis an die Einrichtung überwie- 
sen. Bei Vorleistung der Eltern ist eine Erstattung des Betrages möglich. 
 
Mehrtägige Klassenfahrten/mehrtägige Kita-Fahrten: 
 
 
Die Schule/Kita füllt ein Antragsformular über Dauer und Kosten der Fahrt sowie die Bank- 
verbindung des Ansprechpartners aus. Grundsätzlich erfolgt eine Überweisung des Betra- 
ges direkt an die Einrichtung. In Einzelfällen ist auch eine Erstattung an die Eltern möglich. 
 
Persönlicher Schulbedarf 
: 
 
In den Rechtskreisen SGB II, SGB XII und AsylbLG wi rd der Schulbedarf mit der laufen- 
den Leistung zu den Stichtagen 01.02. (30,00 €) und  01.08. (70,00 €) als Geldleistung 
ausgezahlt. Eine gesonderte Antragstellung ist in d iesen Rechtskreisen nicht erforderlich. 
Nur die Berechtigten nach dem BKGG bzw. Wohngeld mü ssen den Schulbedarf jeweils 
beantragen.  
 
Schülerbeförderung 
 
 
Schülerbeförderungskosten sind Aufwendungen, die auch vom Träger der Schülerbeförde- 
rung übernommen würden. In Münster gibt es für den Besuch örtlicher Schulen die Schü- 
lerfahrkarte go-Card. Daher wird die Leistung für S chülerbeförderung aus BuT-Mitteln in 
Münster nur in geringem Maße in Anspruch genommen, vorwiegend bei Besuch einer 
Schule außerhalb Münsters. 
 
Lernförderung: 
 
 
Die Schule stellt den Antrag auf Lernförderung. Zun ächst wird die notwendige Lernförde- 
rung von den Lehrkräften festgestellt und beurteilt. Im weiteren Schritt werden vom Amt für 
Schule und Weiterbildung die Erforderlichkeit und d er Umfang der Lernförderung festge- 
stellt. Die Bewilligung der Lernförderung erfolgt durch Bewilligungsbescheid. Im Falle einer 
schulnahen Förderung wird das Kind durch vom Amt fü r Schule und Weiterbildung einge- 
stellte Honorarkräfte gefördert. Die interne Abrech nung wird schuljahresbezogen durchge- 
führt. Falls sich das Kind sich für einen externen Anbieter entscheidet, kann dieser die Ab- 
rechnung über einen ausgestellten Gutschein vornehmen. 
 
Mittagessen in Schulen/Kindertageseinrichtungen 
: 
 
Die Übernahme der Kosten für das Mittagessen müssen  Berechtigte jeweils beantragen. 
Die Bewilligung erfolgt mit Bescheid des Sozialamte s oder des Jobcenters. Es werden die 
tatsächlichen Kosten oder eine Pauschale gewährt (a bzüglich des Eigenanteils von 1,00 € 
pro Essen). Grundsätzlich wird für den Bewilligungszeitraum ein Gutschein ausgestellt, der 
an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ges andt wird. Die Überweisung der Be- 
träge an die Schulen oder Kitas wird von dort vorge nommen. Bei einigen Schulen gibt es

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 4 
auf Grund der dortigen Besonderheiten ein abweichen des Verfahren. Falls die Eltern in 
Vorleistung treten müssen, besteht auch die Möglichkeit der Erstattung.  
 
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: 
 
 
Diese Leistung wird auf Antrag gewährt. Dem Bewilli gungsbescheid wird ein Gutschein 
beigefügt, der bei den Leistungsanbietern abgegeben  wird. Die Teilhabeleistung beträgt 
monatlich 10 € und kann individuell eingesetzt werden für: 
• Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, K ultur und Geselligkeit (z.B. 
Sportverein, Jugendgruppe, Heimatverein) 
• Unterricht in künstlerischen Fächern 
• Teilnahme an Freizeiten 
• Aufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an den o. g. Aktivitäten, 
wie z. B: Ausrüstungsgegenstände oder Schutzbekleid ung für bestimmte Sport- 
arten, Musikinstrumente oder deren Leihgebühren 
 
Die Abrechnung der Gutscheine mit den Leistungsanbi etern erfolgt durch das Sozialamt 
für alle Rechtskreise. 
 
6. Untersuchungsziele und Methoden 
 
Ein besonderer Fokus wurde bei der Untersuchung auf die Teilhabeleistungen gelegt, da 
die Teilhabeleistungen des BuT-Paketes, anders als die Bildungsleistungen, nur auf Ei- 
geninitiative der Berechtigten bereitgestellt werden. Untersuchungsziel war festzustellen, 
inwieweit die in der Stadt Münster angebotenen Teilhabeleistungen genutzt werden und 
bedarfsgerecht sind, ferner welche Wirkungen mit diesen Leistungen erzielt werden. Fol- 
gende  Leitfragen waren der Untersuchung übergeordnet : 
 
• Wie werden die Leistungsberechtigten zum Bildungs-  und Teilhabe-Paket informiert? 
• Wer nutzt die Teilhabeleistungen? 
• Wie sind Umfang und zeitlicher Verlauf der Inanspr uchnahme?  
• Wie wirken die Teilhabeleistungen? 
• Wie werden finanzielle Lücken geschlossen? 
• Weitere Hinweise und Anregungen aus der Befragung 
 
Bei der Festlegung des Untersuchungszeitraumes vom 1. Januar 2013 bis 30. Juni 2014 
wurde davon ausgegangen, dass sowohl das Leistungsangebot als auch die Verfahren 
zur Leistungsbewilligung und -Abrechnung soweit etabliert waren, dass aussagekräftige 
Zahlen vorlagen und Zeitreihen dargestellt werden konnten. Die Untersuchungsmodule 
sollten zum einem die Auswertung vorhandener Leistungsdaten umfassen und zum an- 
deren leitfadengestützte individuelle Interviews mit Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der 
BuT-Schulsozialarbeit. Auf eine standardisierte schriftliche Befragung der leistungsbe- 
rechtigten Eltern und Kinder wurde vorerst verzichtet, da sowohl Leistungsempfänger, 
die BuT- Leistungen nutzen, als auch Leistungsberechtigte, die keine BuT-Leistungen in 
Anspruch nehmen, mit unterschiedlichen Fragebögen hätten befragt werden müssen. Es 
wurde angenommen, dass bildungsaffine deutsch sprechende Personen eher bereit sind, 
BuT-Leistungen anzunehmen und den Fragebogen zu beantworten und deshalb keine 
verwertbaren Antworten zur Nicht- Inanspruchnahme von BuT- Leistungen zu erwarten 
sind. Stattdessen schien es sinnvoller, die Mitarbeiter/innen der BuT-Schulsozialarbeit 
als Mittlerpersonen zu befragen, da sie in der Lage sein sollten, Antworten auf die formu- 
lierten Leitfragen zu geben.

Anlage zur Vorlage V/0854/2014 
 5 
Die Auswertung der automatisierten Leistungsdaten im September/Oktober 2014 ermög- 
lichte keine einheitliche Wiedergabe der Inanspruchnahme im Untersuchungszeitraum, 
da die einzelnen Differenzierungsmerkmale (z. B. Schultyp, Geschlecht, Migrationsvor- 
geschichte) nicht durchgängig erhoben wurden. Die Verwaltung berichtet regelmäßig im 
Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförde- 
rung über Anträge, gewährte Einzelleistungen sowie über die Ausgaben für Leistungen 
zur Bildung und Teilhabe. Wie viele Leistungsberechtigte an einem Stichtag oder in ei- 
nem bestimmten Zeitraum eine oder mehrere Leistungen tatsächlich nutzen, wird nicht 
erhoben. 
 
Die Befragung der (BuT-)Schulsozialarbeiter/innen erfolgte im September 2014 und be- 
zog sich auf die Zeit von Januar 2013 bis Juni 2014. Insgesamt waren zur Zeit der Unter- 
suchung zweiundvierzig Schulsozialarbeiter/innen mit der Aufgabe Bildung und Teilhabe 
an städtischen Schulen eingesetzt, von denen fünfzehn Mitarbeiter/innen aller Schulfor- 
men (Grundschule, Realschule, Gymnasium, Berufskolleg in verschiedenen Stadtteilen 
Münsters) in leitfragengestützten Einzelinterviews befragt wurden, um Antworten auf 
Fragen zur  Inanspruchnahme der BuT-Leistungen, ihrer Attraktivität und Geeignetheit 
sowie ihrer Wirkungen bei den Schülern/innen zu erhalten (Fragebogen für die Schulso- 
zialarbeiter, Liste der Schulformen und Stadtteile s. Anlage). Die Interviewpartnerinnen 
wurden vom Amt für Schule und Weiterbildung mit der Vorgabe ausgewählt, dass sie 
einen Querschnitt der Schulformen und Stadtteile abbilden. Durchschnittlich wurden über 
1.600 BuT-berechtigte Kinder und Jugendliche pro Monat von den befragten Mitarbei- 
tern/innen betreut. 
 
In einem weiteren Teil wurden ebenfalls im September 2014 zwanzig Anbieter von Teil- 
habe-Leistungen aus den Bereichen Sport, Musik und Freizeitgestaltung befragt. Die 
Auswahl der Anbieter erfolgte durch das Sozialamt unter der Maßgabe, dass die Anbieter 
im Untersuchungszeitraum regelmäßig für mehr als ein Kind Teilhabe-Gutscheine ab- 
rechnen und zusammen die Teilhabebereiche Sport, Musik, andere Freizeitgestaltung 
abdecken. Diese Anbieter betreuten im Zeitraum zwischen Januar 2013 und Juni 2014 
durchschnittlich über 700 Kinder pro Monat (Fragebogen s. Anlage).  
 
7. Ergebnisse 
 
Wie werden die Leistungsberechtigten Informiert? 
 
 
Der anspruchsberechtigte Personenkreis wird über di e Leistungen des BuT- Paketes auf 
unterschiedlichen Wegen gezielt durch die städtisch en Ämter angesprochen: Im Rahmen 
der Antragstellung SGB II, SGB XII, BKGG und AsylbL G erfolgt eine Beratung zum Leis- 
tungspaket BuT durch die Sachbearbeiter und Sachbea rbeiterinnen. Den Antragstellern  
werden Flyer und Infoblätter ausgehändigt und vor E nde des Bewilligungszeitraumes wer- 
den die Leistungsberechtigten auf die Vorlage eines  neuen Wohngeld- bzw. Kinderzu- 
schlagbescheides hingewiesen. Für Fragen zum BuT-Pa ket wurde eine städtische Servi- 
ce-Hotline ([02 51] 49 2-59 49) eingerichtet. Zusät zlich informieren die Homepages des 
Sozialamtes und des Jobcenters rund um das Leistungspaket.  
 
Die (BuT-)Schulsozialarbeiter/innen stellen sich zu Beginn des Schuljahres bei den Eltern- 
abenden vor und informieren über die BuT-Leistungen . Besonders ausführlich werden El- 
tern und Kinder beim Start an einer Schule über das  Leistungspaket informiert (1. Klasse, 
5. Klasse, Neuzugang an einer Schule). Zusätzlich z ur Vorstellung im größeren Kreis wer- 
den Eltern und Kinder mit Informationsbroschüren un d Elternbriefen auf die Nutzung der 
BuT-Leistungen hingewiesen. In persönlichen Gespräc hen regen die Mitarbeiter/innen

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 6 
aktiv die individuelle Leistungsnutzung (z. B. Fußb allverein oder Tanzgruppe im Stadtteil) 
an und stellen dann häufig auch den Kontakt zum Ver ein her. Die Befragung ergab, dass 
mehrheitlich die anspruchsberechtigten Personen bei  der Antragstellung für die Teilhabe-
Gutscheine durch die Mitarbeiter/innen der BuT-Schu lsozialarbeit unterstützt werden. Die 
Befragung ergab keine Hinweise darauf, ob die Anbie ter der Teilhabeleistungen gezielt 
über ihre Angebote informieren. Die Befragten würde n sich insbesondere eine Bewerbung 
der Ferienangebote durch die Vereine, Kirchengemein den und anderen Ferienprojektan- 
bietern wünschen. 
 
Wer nutzt die Teilhabeleistungen? 
 
Bislang sind über die automatisierte Datenverarbeit ung keine Daten verfügbar, mit denen 
die individuelle Leistungsinanspruchnahme zeitbezog en dargestellt werden kann. Für den 
Zeitraum zwischen Januar 2013 und Juni 2014 wurden Datensätze zur Darstellung der 
gewährten Einzelleistungen ausgewertet. Im Berichts zeitraum ist in der Summe eine Zu- 
nahme der gewährten Teilhabe-Leistungen zu verzeich nen. Während bei den Rechtskrei- 
sen SGB II, SGB XII, AsylbLG die Zahl der gewährten  Einzelleistungen zum Teil deutlich 
stiegen, gingen sie bei Leistungsempfängern/innen von Kindergeldzuschlag zurück.  
 
Gewährte Einzelleistungen -Teilhabe- 
  SGB II BKGG SGB XII AsylbLG  Gesamt 
01 - 06/2013 5.053 5.499 109 89 10.750 
07 - 12/2013 5.624 5.276 118 196 11.214 
01 - 06/2014 6.325 5.085 176 262 11.848 
Gesamt 17.002 15.860 403 547 33.812 
Quelle: Sozialamt;  SGB II, Jobcenter  
 
Die Befragung der (BuT-)Schulsozialarbeiter/innen u nd der Anbieter ergab keine ge- 
schlechtsspezifischen Schwerpunkte bzw. offensichtl iche Unterschiede bei der Nutzung 
der Teilhabeangebote. Die Erhebung bei den Anbieter n ergab, dass insgesamt mehr Kin- 
der und Jugendliche mit Migrationsvorgeschichte die Teilhabeangebote nutzen. Sowohl für 
Jungen als auch für Mädchen stehen Sportangebote an  erster Stelle, gefolgt von Musik- 
und Freizeitangeboten wie Feriencamps und Tagesausf lügen. In sehr vielen Fällen war 
Hauptmotivation für die Nutzung der Teilhabeleistun g die gemeinsame Freizeitgestaltung 
mit Freunden, in manchen Fällen gab es auch Hinweis e auf ein besonderes Talent, das 
durch die Teilhabe gefördert werden sollte, vereinzelt haben die Mitarbeiter/innen der BuT-
Schulsozialarbeit auf die geförderten Sport-, Musik - und Freizeitangebote hingewiesen, 
damit die Kinder und Jugendlichen aus ihrem Wohnumf eld (z. B. Flüchtlingsunterkunft) 
herauskommen oder um das Sozialverhalten zu verbessern.    
 
Wie ist der Umfang und zeitliche Verlauf der Teilhabeleistung? 
 
 
Im Rahmen der automatisierten Datenverarbeitung werden keine Informationen zu Um- 
fang und zeitlichem Verlauf (differenziert nach Rechtskreisen, Migrationsvorgeschichte, 
Stadtteil, Geschlecht, Schultyp, Alter) der individuellen Nutzung einer Teilhabeleistung er- 
fasst. Die Befragung der (BuT-)Schulsozialarbeiter/innen und der Anbieter ergab, dass 
mehrheitlich die einmal begonnenen Aktivitäten, die aus den Leistungen zur Teilhabe be- 
zahlt werden, kontinuierlich genutzt werden. Dies betrifft sowohl die Mitgliedschaft im Ver- 
ein (einmal im Verein aufgenommen, bleibt das Kind/ der Jugendliche dort) wie auch zeit-

Anlage zur Vorlage V/0854/2014 
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lich begrenzte Angebote (z. B. Theaterprojekt in den Herbstferien). Die Frage, ob mehrere 
Angebote genutzt werden, ergab, dass die Kinder und Jugendlichen meistens ein Angebot 
auswählten, nur vereinzelt hatten sie Zeit, ein weiteres Angebot zu nutzen. Der häufigste 
Grund für die sehr wenigen Abbrecher waren Zeitmangel, Umzug oder Krankheit. Insge- 
samt beurteilten die Mitarbeiter/innen der (BuT-)Schulsozialarbeit die Teilhabe-Angebote 
als bedarfsgerecht, in einigen Fällen auf Grund der hohen Begleitkosten (Sportausrüstung, 
Leihgebühren für Musikinstrument, zusätzliche Fahrtkosten) als zu teuer. Fast durchweg 
wurden die Kinder und Jugendlichen durch ihre Eltern bei der Teilhabe unterstützt. 
 
Wie wirken die Teilhabeleistungen? 
  
 
Merkmale, die sich für eine Bewertung der Wirkung der Teilhabeleistungen heranziehen 
lassen, finden sich in den die Leistungsbewilligung betreffenden Datensätzen ebenfalls 
nicht. Auf die Frage, ob Verhaltensänderungen der Kinder und Jugendlichen zu beobach- 
ten waren, nachdem sie ein Teilhabeangebot in Anspruch genommen haben, gab jeweils 
die Hälfte der (BuT-)Schulsozialarbeiter/innen und der Anbieter eine positive Rückmel- 
dung, während die übrigen Befragten dies nicht beurteilen konnte. Die Mitarbeiter/innen 
der BuT-Schulsozialarbeit hoben übereinstimmend hervor, dass sich die Kinder und Ju- 
gendlichen nach einiger Zeit sowohl im Unterricht als auch in der übrigen Schulzeit zu- 
meist selbstbewusster zeigten, konzentrierter, zuverlässiger und ausgeglichener wurden 
und bei ihren schulischen Leistungen unabhängig von einer zusätzlichen Lernförderung 
gute Fortschritte machten. Ein großer Teil der städtischen Mitarbeiter/innen gab an, dass 
die Sprache und das Sozialverhalten der Kinder und Jugendlichen besser geworden sind.  
 
Im Kontext der Befragung wurden die (BuT-)Schulsozialarbeiter/innen darüber hinaus aus- 
drücklich zu ihrer Einschätzung der Lernförderung im Rahmen der Bildung und Teilhabe 
befragt. Hierzu gab es durchweg eine sehr positive Resonanz, die durch folgende Zitate 
aus den Interviews widergespiegelt werden: 
 
„… sehr gut, hat viele positive Nebeneffekte…“ 
„… positiv mit ganzheitlicher Wirkung… Kinder werde n selbstbewusster und kommen bes- 
ser in der Schule klar…“ 
„ ...total gut… die Kinder haben Erfolge und sind v iel organisierter…“ 
„… wird stark von den Kindern selbst nachgefragt…“ 
„… ist cool…“ 
„… Kinder genießen die persönliche Zuwendung…“ 
  
Wie werden finanzielle Lücken geschlossen? 
 
 
Es liegen keine auswertbaren statistische Daten darüber vor, wie Teilhabeangebote er- 
gänzend finanziert werden, wenn der Teilhabe-Gutschein nicht ausreicht. Bei der Erhe- 
bung gaben mehrere der befragten städtischen Mitarbeiter/innen an, dass für viele Teilha- 
be-Leistungen der gewährte 10 €-Gutschein pro Monat unzureichend ist, um alle Kosten 
rund um das gewählte Angebot zu bezahlen. Oft können Ausrüstungsgegenstände, Leih- 
gebühren, Fahrkarten zur Sportstätte u. a. m. nicht finanziert werden. In allen diesen Fäl- 
len wenden sich die (BuT-)Schulsozialarbeiter/innen an die Stiftung Mitmachkinder. Ver- 
einzelt werden Anfragen an Fördervereine der Schulen gerichtet oder spezielle Projektmit- 
tel beantragt. Die Anbieter konnten zu dieser Frage keine Antworten geben.  
 
Weitere Hinweise und Anregungen aus der Befragung 
 
 
In den Interviews mit den (BuT-)Schulsozialarbeitern/innen kristallisierte sich heraus, dass

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 8 
bildungsferne Eltern häufig mit der Antragstellung überfordert sind und die Teilhabe-
Gutscheine nicht als Gutscheine erkennen. Insgesamt konnte in den Gesprächen festge- 
stellt werden, dass die Teilhabe stark durch die aktive Bewerbung und konkrete, individu- 
elle Vorschläge der BuT-Schulsozialarbeit im persönlichen Gespräch mit den Eltern und 
Kindern beeinflusst wird. Angeregt wurde von den befragten städtischen Mitarbei- 
tern/innen, eine allgemein zugängliche Teilhabe-Datenbank bereitzustellen.  
 
Einzelne Anbieter bewerteten das Zugangs- und Abrechnungsverfahren als zeitaufwändig 
und würden die Optimierung des Gutschein-Verfahrens (Restgutscheinausstellung, allge- 
meine Informationen zu den Gutscheinen für die Eltern, damit verbundener Verwaltungs- 
aufwand) begrüßen. Insgesamt beurteilten alle Befragten die Teilhabemöglichkeiten als 
eine sehr sinnvolle Unterstützung für die Kinder.       
 
8.  Ausblick 
 
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist drei Jahre nach seiner Einführung etabliert und wird 
von vielen Kindern und Jugendlichen genutzt. Soweit das die, durchgehend plausiblen, 
Eigenbewertungen seitens der Befragten zulassen, können die in diesem Bericht vorge- 
stellten Ergebnisse die der Untersuchung zugrunde liegende Annahme stützen, dass der 
Weg zur aktiven Teilhabe sehr häufig durch die BuT-Schulsozialarbeit gebahnt wird. Diese 
Rolle der BuT-Schulsozialarbeit ist, soweit ersichtlich, eine sehr wichtige personale Ergän- 
zung des materiellen Leistungsangebots; gem. Ratsbeschluss vom 10.12.2014 zur Vorla- 
ge V/0723/2014/2 erarbeitet die Verwaltung im 1. Halbjahr 2015 ein Gesamtkonzept der 
künftigen Schulsozialarbeit inkl. Aufgabenwahrnehmung im Bereich BuT-Schulsozialarbeit, 
das den Gremien des Rates vor Ende des Schuljahres 2014/15 zur Entscheidung vorge- 
legt wird.  
 
Fragen im Hinblick auf Unterschiede bei der Inanspruchnahme zumal nach Geschlecht, 
Migrationsvorgeschichte und Schulform konnten im Rahmen dieser Untersuchung, allein 
auf der Antwortgrundlage der Befragten, jedoch nicht gesichert geklärt werden. Da auch 
die verfügbaren Leistungsdaten entsprechende Merkmale nicht aufweisen, könnten diese 
Gesichtspunkte vorerst nur mittels qualitativer - und vergleichsweise aufwändiger - Einzel- 
recherchen untersucht werden, ohne Aussicht allerdings auf eine komplette oder reprä- 
sentative Befunddarstellung; das gilt auch für die Frage nach der Stetigkeit einer einmal 
begonnenen, aus Mitteln für Teilhabe geförderten Aktivität.  
 
Eine Bildungskarte mit Technikunterstützung (Einzelheiten s. Vorlage V/0931/2014) bei 
der Inanspruchnahme und Abrechnung von BuT-, namentlich von Teilhabeleistungen kann 
ihrerseits Potentiale erschließen, die Inanspruchnahme der Leistungen zu befördern, nicht 
zuletzt angesichts des durch sie erzeugten Abbaus von Motivations- und Zugangshürden. 
Zudem eröffnet die Einführung einer Bildungskarte statistische Möglichkeiten, die Antwor- 
ten auf die oben angesprochenen Fragen zur Nutzung geben können. Auch die Bereitstel- 
lung einer Angebotsdatenbank „Teilhabe“ im Internet ließe sich in Verbindung mit einer 
Bildungskarte einfacher realisieren und pflegen als eine solitäre Variante; eine solche In- 
formation würde die Nutzung der Teilhabe-Möglichkeiten, gerade auch mit Blick auf wohn- 
ortnahe (Stadtteil-)Angebote, mit hoher Wahrscheinlichkeit fördern. Zugleich ließe sich das 
Problem des ungünstigen Designs der gegenwärtigen Gutscheine im Hinblick auf Wieder- 
erkennbarkeit lösen. Ferner kann eine technisch angedockte Bildungskarte einem weite- 
ren Aspekt begegnen: In der Anbieterbefragung wurden Anhaltspunkte zutage gefördert, 
die neben dem Wunsch, den Anbietern Informationsmaterial für Eltern zur Verfügung zu 
stellen, ein Interesse an einer Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens deutlich werden 
lassen. Schließlich kann ein technisches Bildungskarten-System auf der Grundlage der

Anlage zur Vorlage V/0854/2014 
 9 
Häufigkeitsverteilungen von Nutzungen nach Teilgruppen Berechtigter sowie nach Ange- 
botsgenres planungsrelevante Informationen bereitstellen, mit Blick auf den Ausbau der 
Teilhabeangebote und ihrer Qualität. 
 
 
Anlagen: 
 
1. Fragen an die BuT-Schulsozialarbeiter/innen zur Nutzung der Teilhabeleistungen 
2. Liste der Standorte und Schulformen Erhebung BuT  
3. Liste der befragten Anbieter

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 10  
Fragen an die BuT-Schulsozialarbeiter/innen zur Nutzung der Teilhabeleistungen 
(Bezugszeitraum: Januar 2013 bis Juni 2014) 
 
1. An welcher Schule sind Sie tätig? (Name, Adresse ) 
 
2. Wie viele Kinder mit BuT- Anspruch betreuen Sie?  (Gesamtzahl, männlich/ weiblich, Migrati- 
onsvorgeschichte/ Prozentanteil) 
 
3. Weisen Sie die  berechtigten Kinder auf konkrete  BuT- Leistungen hin? (ja/ nein) 
 
4. Welche BuT- Leistung wird genutzt? (Sport-, Musi k-, Freizeitangebote) 
 
5. Warum wird die Leistung genutzt? (freier Text, k eine Antwort)  
 
6. Sind die Leistungen bedarfsgerecht? (ja/ nein, w arum nicht – freier Text) 
 
7. Wie lange wird das Angebot genutzt? (Dauer seit,  unregelmäßig/ regelmäßig) 
 
8. Möchten die Kinder mehrere Angebote nutzen? (ja/  nein) 
 
8. Hat sich das Verhalten der Kinder durch die BuT-  Leistung geändert? (freier Text) 
 
9. Wie schätzen Sie die Lernförderung idurch BuT ei n? (freier Text) 
 
10. Gibt es Hürden bei der Inanspruchnahme der BuT- Leistung? (freier Text) 
 
11. Gibt es Unterstützung durch die Eltern? (ja/ ne in) 
 
12. Wie werden Angebotslücken bei den BuT- Leistung en gefüllt? (Stiftung Mitmachkinder, För- 
derverein, andere) 
 
13. Wie könnten mehr Kinder zur Nutzung der BuT- Le istung angeregt werden? (freier Text)

Anlage zur Vorlage V/0854/2014 
 11  
Liste der Standorte und Schulformen Erhebung BuT 
 
 
BuT-Schulsozialarbeit, Bezirke: 
 
 
 
Schulübergreifend 
Überwasser 
Pluggendorf 
Kreuz 
Aaseestadt/ Ddüsberg 
Geist 
Uppenberg 
Coerde 
Kinderhaus 
Gievenbeck 
Angelmodde 
Wolbeck 
Mitte 
Herz-Jesu 
Kinderhaus               
 
 
Schulformen BuT:
 
 
Grundschule 
Hauptschule 
Realschule 
Gymnasium  
Berufskolleg

Anlage zur Vorlage V/0854/2014 
 12  
Liste der befragten Anbieter 
 
Anna-Krückmann-Haus 
 
Evangelische Familienbildungsstätte 
 
Lorenz Süd 
 
HOT Coerde 
 
Evangelische Kirchengemeinde Hiltrup 
 
Katholische Kirchengemeinde St. Gottfried 
 
Westfälische Schule für Musik 
 
Musikschule Albachten 
 
Wartburg Grundschule 
 
SC Westfalia Kinderhaus 
 
1. FC Gievenbeck 
 
TuS HIltrup 
 
TV Wolbeck von 1962 e, V. 
 
SV Blau Weiß Aasee 
 
DJK Borussia 07 e. V. 
 
DLRG Münster 
 
BSV Roxel 
 
Rebel Tanz 
 
Ballettschule Orosz 
 
Ballettschule Heidi Sievert

Berichtsvorlage

5137 Zeichen

V/0854/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Leistungen für Bildung und Teilhabe: Inanspruchnahme und Wirkungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.01.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Auf Anregung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL hat die Verwaltung in der Sitzung des 
damaligen Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung am 16.10. 2013 in Aus-
sicht gestellt, im Rahmen eines gesonderten Berichts ausführlicher über das Aufgabenfeld zu 
informieren. Über die regelmäßige Standardberichterstattung im Fachausschuss  hinaus, die vor 
allem die Entwicklung der leistungsberechtigten Personenkreise, der Inanspruchnahme der Ei n-
zelleistungen und der damit verbundenen Ausgaben darstellt, sollten mittels einer kleinen Unte r-
suchung Hinweise zutage gefördert werden, die Aussagen zur Inanspruchnahme und Bedarfsge-
rechtigkeit der Leistungen sowie zu ihren Wirkungen zulassen; das, um auf der Grundlage der 
Befragungsergebnisse mögliche Defizite sichtbar zu machen und Verbesserungsmöglichkeiten 
anzuregen. Mit Vorlage V/0938/2013 hat die Ver waltung dem Ausschuss eine vorläufige Unte r-
suchungsskizze präsentiert und angekündigt, die Untersuchung im Sommer 2014 durchzuführen. 
 
Leistungen zur Teilhabe stehen im Zentrum der Untersuchung. Während die übrigen Leistungen 
des Bildungs- und Teilhabepakets im Zusammenhang mit schulischer Bildung bzw. Kindertage s-
betreuung bewilligt werden, beziehen sich Teilhabeleistungen auf außerschulische Integration s-
felder. Die Inanspruchnahme gerade dieser Leistungen ist damit vorwiegend von der individue l-
len Entscheidung der berechtigten Kinder und Jugendlichen bzw. den Präferenzen ihrer Familie 
abhängig; demgegenüber werden die übrigen Leistungen von schulischen Rahmenbedingungen 
(Mittagessen, Fahrtkosten) oder Veranstaltungen (Ausfüge, Klassenfahrten), einem die Sch ulbil-
dung betreffenden Individualbedarf (Lernförderung) veranlasst oder für schulbezogene Bedarfe 
bereitgestellt. Die grundlegende Ausgangsfrage im Untersuchungszusammenhang ist daher, 
inwieweit neben der generellen Verfügbarkeit der Leistungen hinaus Zusa tzbedingungen vorlie-
gen müssen, ihre tatsächliche Inanspruchnahme zu befördern. Vor diesem Hintergrund ergaben 
sich folgende Leitfragen:  
 Informationsstand der Berechtigten zum Bildungs- und Teilhabepaket, konkret zu den Lei s-
tungen für Teilhabe, 
 Faktoren für die Inanspruchnahme zustehender Leistungen, 
 Umfang und Dauer der Inanspruchnahme, soweit möglich differenziert nach Recht skreisen, 
Migrationsvorgeschichte, Stadtteil, Geschlecht, Alter und Schulform,  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0854/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Pape 
Ruf: 
492-5038 
E-Mail: 
Pape@stadt-muenster.de 
Datum: 
02.12.2014 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0854/2014 
 
 Bewertung der (Teilhabe -)Angebote durch Nutzerinnen und Nutzer sowie des Verfahrens 
seitens der Anbieter,  
 Nachhaltigkeit der Angebote (Kontinuität der Aktivität und weitergehende Effekte, Wirkung der 
Lernförderung).  
 
Ziel der Untersuchung war es, zunächst Hinweise und Anhaltspunkte zutage zu fördern, die auf 
mögliche Unterschiede der Inanspruchnahme namentlich von Teilhabeleistungen verweisen, 
ferner auf Bedingungen, die für den Leistungszugang sowie für die Kontinuität der Inanspruc h-
nahme förderlich sind. Dabei ließen sich nicht alle mit den genannten Fra gen verbundenen Ge-
sichtspunkte umfassend in den Blick nehmen. Einschränkungen ergaben sich bereits aus den 
verfügbaren Datengrundlagen, die Differenzierungen nach Personengruppen anhand der oben 
angesprochenen Merkmale über alle Rechtskreise hinweg nicht e rmöglichen; der Bericht sieht 
daher von einer Auswertung der betreffenden Leistungsdaten ab, entsprechende Informationen 
wurden, soweit möglich, mit den Befragungen der Schulsozialarbeiter/innen erhoben.  
 
Im Rahmen der Untersuchung hat die Verwaltung fern er von Befragungen der Nutzerinnen und 
Nutzer vorerst abgesehen. Für die Entscheidung maßgeblich war die Überlegung, dass eine 
standardisierte (postalische) Befragung der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen eher 
oberflächliche Fragen und Antworten zugelassen hätte, die im Verhältnis zum Aufwand nur w e-
nige zusätzliche und für die Themengesichtspunkte der Untersuchung verwertbare Informati o-
nen hätten bereitstellen können. Intensivere (Direkt -)Befragungen auf der Grundlage einer 
Auswahl wären anderer seits mit vergleichsweise aufwendigen Vor - und Nacharbeiten verbu n-
den gewesen, abseits des Problems der Verallgemeinerbarkeit der Antworten. 
 
Vor diesem Hintergrund konzentrierte sich das Vorgehen auf leitfadengestützte Interviews mit 
Schulsozialarbeitern/innen als besonders wichtigen Vermittlungspersonen beim Zugang zu 
BuT-Leistungen; befragt wurden ferner mehrere Anbieter im Bereich der Leistungen zur Teilh a-
be. 
 
Die zentralen Untersuchungsergebnisse werden unter Ziffer 7 des Berichts (Anlage) vorgestellt. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
Untersuchungsbericht mit weiteren Anlagen

Beratungsverlauf (1)

21.01.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Pluggendorf
  • Kinderhaus 1

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Details

Aktenzeichen
V/0854/2014
Typ
Vorlagen
Datum
10.11.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37