2469/2024
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Projekt Kalker Höfe
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/671/21 Vorlagen-Nummer 2469/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Öffentlichkeitsbeteiligung zum Projekt Kalker Höfe Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung, eine systematische Öffentlichkeitsbetei- ligung inklusiver Kinder- und Jugendbeteiligung zur Gestaltung der Kalker Höfe auf der Grund- lage des beigefügten Beteiligungskonzeptes durchzuführen. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 05.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 5.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat am 18.06.2020 den weiteren Ausbau der Systematischen Öffent- lichkeitsbeteiligung beschlossen (1056/2020). In diesem Zusammenhang hat die Bezirksver- tretung Kalk am 28.05.2020 beschlossen, die Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2021 umzusetzen (1099/2020). Ziel des Ausbaus ist es, einen systematischen Umgang mit Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln zu gestalten und die Beteiligungskultur in Köln weiter zu stärken. Das Projekt Kalker Höfe umfasst die Umgestaltung des Breuerparks und des von diesem aus westlich liegenden „Park ohne Namen“. Zu beiden Innenhöfen gab es zahlreiche Anfragen von Bürgervereinen, der Bezirksvertretung Kalk und den Bürger*innen in Kalk, diese Parkan- lagen so umzugestalten, dass die Aufenthaltsqualität und Qualität des Grüns gesteigert wird. Im Zuge der Prüfung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Stadtteil Kalk, kann das Projekt „Kalker Höfe“ eine der möglichen Maßnahmen werden. Mit Hilfe der Öffentlichkeitsbeteiligung können die Kenntnisse, Bedarfe und Erwartungen der 3 potentiellen Nutzer*innen sichtbar gemacht und eine hohe Akzeptanz seitens der betroffenen Bürger*innen erzielt werden. Den detaillierten Inhalt des Beteiligungsverfahrens sowie den avisierten zeitlichen Ablauf können dem Beteiligungskonzept (Anlage 2) entnommen werden. Finanzierung: Die Kosten für die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Höhe von 5.000 € werden durch das Amt für Stadtentwicklung und Statistik finanziert. Die notwendigen Mittel stehen im Teilergebnisplan in der Produktgruppe 0902 – Stadtentwick- lung, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Beteiligungskonzept Kalker Höfe
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen. Bitte wählen Sie aus: - Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Beteiligungskonzept Kalker Höfe
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1 von 4 Beteiligungskonzept Kalker Höfe Stand: 13.08.2024 Das vorliegende Konzept dient als Entscheidungsgrundlage über die Durchführung und grundsätzliche Ausgestaltung einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Die einzelnen Umsetzungsschritte werden auf dieser Basis weiter konkretisiert. I. Grundlagen Kontext Das Projekt Kalker Höfe umfasst die Umgestaltung des Breuerparks und von diesem aus westlich liegendem „Park ohne Namen“. Zu beiden Innenhöfen gab es zahlreiche Anfragen von Bürgervereinen, der Bezirksvertretung Kalk und den Bürger*innen in Kalk diese Parkanlagen so umzugestalten, dass die Aufenthaltsqualität und Qualität des Grüns gesteigert wird. Vor dem Hintergrund, dass die Entwicklung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für Kalk geprüft wird, wäre das Projekt „kalker Höfe“ eine der möglichen Maßnahmen. Gestaltungsspielraum (ggf. rechtliche Rahmenbedingungen) Das Planungsbüro GROW Landschaftsarchitektur, welches im Rahmen einer Spende von der Kölner Grün Stiftung beauftragt wurde, erstellt bis zum Mai 2025 die Entwurfsplanung. Für die Entwurfsplanung wird eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung mit inkludierter Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt. Der Gestaltungsspielraum wird bewusst offengehalten. Es werden lediglich Nutzungsschwerpunkte, wie Sport, Spiel, Aufenthalt, Erholung, Klimaanpassung und soziale Sicherheit vorgegeben. Außerdem ist bereits eine Bewegungsstation laut dem Bewegungskonzept im Kölner Grün für die Kalker Höfe beschlossen. Auf Grund der Lage der Innenhöfe sind Sportarten, die viel Lärm verursachen, nicht umsetzbar. Umsetzungsbedingungen Ein mögliches Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Kalk würde die Grundlage für eine Beantragung von Fördermitteln durch das Amt für Stadtentwicklung und Statistik bilden. In der weiteren Vorbereitung begleitet das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in der Rolle als Projektleitung die Entwurfsplanung. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie begleitet die Gestaltung der Spielflächen und den kompletten Planungsprozess. Die Öffentlichkeitsbeteiligungen werden durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, dem Amt für Kinder, Jugend und Familie und das Planungsbüro GROW Landschaftsarchitektur durchgeführt. Die Beteiligungen werden außerdem von dem Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet und durch Multiplikator*innen vor Ort unterstützt. Insgesamt steht für die Öffentlichkeitsbeteiligung ein Budget in Höhe von 5.000 Euro zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt über das Amt für Stadtentwicklung und Statistik. 2 von 4 II. Inhalte, Beteiligungsstufe und Zielgruppen Beteiligungsziele Die Kölner*innen, die um das Planungsgebiet in Kalk herum leben und/oder die Grünflächen nutzen, verfügen über Kenntnisse und Erfahrungen, die für die weitere Planung der Kalker Höfe wertvoll sind. Zudem kann durch die Einbeziehung der Zielgruppen vor Ort eine hohe Akzeptanz für die Errichtung der Kalker Höfe erreicht werden. Schließlich können potenzielle Nutzer*innen der Parkanlagen über die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Nutzung des Angebots motiviert werden und so ein nachhaltig genutztes Angebot für die Menschen vor Ort geschaffen werden. Beteiligungsstufe Mitgestaltung/Mitverantwortung: Die Öffentlichkeit wird eingeladen das Vorhaben mitzugestalten. Zielgruppen Im Fokus der Öffentlichkeitsbeteiligung stehen die potenziellen Nutzenden und Anwohner*innen der zukünftigen Kalker Höfe. Dies sind u.a. diejenigen Kölner*innen, die die Grünflächen im Planungsgebiet bereits nutzen. Die Zielgruppen werden unterteilt in „Bürger*innen bis 18 Jahren“ und „Bürger*innen ab 19 Jahren“, um ein möglichst zielgruppenorientiertes Ergebnis zu erreichen und alle Altersgruppen abzudecken. Neben den Nutzenden und Anwohner*innen werden explizit umliegende Schulen und Kinder- & Jugendeinrichtungen angesprochen. Außerdem werden Bürgervereine vor Ort und wichtige Akteure, wie das Gesundheitsamt, Ordnungsamt und die Drogenfürsorge eingebunden. 3 von 4 III. Ablauf der Beteiligung, Methoden und Kommunikationsmaßnahmen Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung umfasst die Vorstellung des Vorhabens auf der Stadtteilkonferenz in Kalk am 25.09.2024, einen zweiwöchigen Online-Dialog sowie eine analoge Beteiligung. Dazu werden im Planungsgebiet zwei Briefkästen aufgestellt, welche mit Flyern inklusive Rückmeldemöglichkeit bestückt werden. Zusätzlich werden Postwurfsendungen an die Haushalte in der Umgebung des Planungsgebiets verteilt. Des Weiteren werden Beteiligungen in Schulen und Kinder- und Jugendeinrichtungen durchgeführt. Auf der Grundlage der ersten Beteiligung wird die Vorentwurfsplanung erstellt. Die zweite Beteiligung umfasst eine Veranstaltung vor Ort im Planungsgebiet. Hier wird der Vorentwurf vorgestellt und nochmals die Meinung der Bürger*innen abgefragt. Dies garantiert eine zielgerichtete Planung. Die Ergebnisse fließen dann in die Entwurfsplanung ein, welche maßgeblich für den Antrag des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ist. Eine zeitliche Übersicht, die auch die Kommunikationsmaßnahmen beinhaltet, ist dem nachfolgend dargestellten Zeitstrahl zu entnehmen: 4 von 4 IV. Evaluation Die Evaluation soll eine hilfreiche Untersuchung und Bewertung der Öffentlichkeitsbeteiligung und ihrer Formate sein. Ziel ist es, eine noch laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu verbessern, aus einer abgeschlossenen Öffentlichkeitsbeteiligung für zukünftige Verfahren zu lernen und generell die Beteiligungskultur in Köln zu professionalisieren und zu verbessern. Grundlage der Evaluation sind die vom Rat der Stadt beschlossenen Qualitätsstandards für gute Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Leitfrage lautet: Inwieweit wurden bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Öffentlichkeitsbeteiligung die Qualitätsstandards eingehalten bzw. erreicht? Auf eine darüber hinaus gehende Evaluation wird verzichtet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2469/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 15.08.2024
- Erstellt
- 13.08.2024 14:45