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V/0048/2012

U 3 Erweiterung der CVJM Kindertageseinrichtung/Familienzentrum Janusz-Korczak-Haus (Kita Loddenbach),

Vorlagen 13.01.2012

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 21.02.2012, TOP 5.10

Anlage 2-3

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Ansehen

Anlage 2-2

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 6

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 4

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Ansehen

Anlage 5

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Ansehen

Anlage 2-1

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Ansehen

Anlage 3

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Ansehen

Anlage 2-3

361 Zeichen

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Anlage 2-2

322 Zeichen

Anlage 2.2

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Beschlussvorlage

8693 Zeichen

V/0048/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
U 3-Erweiterung der CVJM Kindertageseinrichtung/Familienzentrum Janusz-Korczak-Haus (Kita 
Loddenbach) 
Zwi-Schulmann-Weg 25, 48167 Münster  
- Baubeschluss auf Grundlage des Ratsbeschlusses - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.01.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
01.02.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
21.02.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
1. Die U 3 -Erweiterung der CVJM Kindertageseinrichtung Janusz -Korczak-Haus  
(Kita Loddenbach) wird um ca. 114 m² Bruttogeschossfläche (BGF) mit Gesamtbaukosten 
 von 318.772,89 € nach den Plänen der Archplan GmbH vom 06.12.2011 ausgeführt  
 (Anlage 1-2.3). 
 Das entspricht Baukosten für den Erweiterungsbaukörper von 2.785 €/m² BGF (incl. der 
 Kosten für innere Umbau- und Anpassungsarbeiten im Bestandsgebäude) und Folgekosten 
 von 160,14 €/m² BGF p. a.. 
 Für die Ausstattung, Möbel und die Außenanlagen entstehen zusätzlich Kosten in Höhe von 
 69.813,57 €. 
 Das entspricht einer Gesamtbausumme von 388.586,46 €.  
 
2. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kr iterien wird zur Kenntnis geno mmen 
(Anlage 3) 
 
3. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden 
zur Kenntnis genommen (Anlage 6). 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau im  Mai 2012 begonnen wird und die  
 Fertigstellung voraussichtlich im Dezember 2012  erfolgt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0048/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Telljohann 
Ruf: 
492 - 2454 
E-Mail: 
Telljohann@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.01.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0048/2012 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß der Kostenschätzung 
nach DIN 276 vom 06.12.2011 in Höhe von  388.586,46  Euro, als auch Folgekosten in H öhe von 
jährlich  18.330,00  Euro entstehen (Anlage 4 und Anlage 5). 
 
III. Finanzielle Auswirkungen 
 
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt finanziert:  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 2 Zuwendungen und allg. Uml a-
gen 
2013 ff. 2.570 Folgeertrag 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2013 ff. 6.580 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2013 ff. 5.550 Folgeaufwand 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in  
Tagesbetreuung 
   
Zeile 2 Zuwendungen und allg. Uml a-
gen 
2013 ff. 820 Folgeertrag 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2013 ff. 1.770 Folgeaufwand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finan z-
aufwendungen 
2013 ff. 7.820 Folgeaufwand 
Summe aller Aufwendungen / Saldo  18.330  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in  
Tagesbetreuung 
   
Investitionsmaßnahme 4600 Erw./Umbau CVJM KiTa J a-
nusz Korczal-Haus 
   
Einzahlungen  Einzahlung aus Zuwendungen 
für Investitionsmaßnahmen 
2011 
2012 
0 
180.000 
 
Auszahlungen  Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
2011 
2012 
50.000* 
295.220 
*Ermächtigungs-
übertragung für 
2012 
Investitionsmaßnahme 4200 Umbau städt. KiTas i.R. des u3-
Programms 
   
Auszahlungen  Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
2012 43.370  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  208.590  
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2012 bzw. der mitte l-
fristigen Finanz- und Ergebnisplanung bei den o. g. Produktgruppen veranschlagt.

- 3 - 
V/0048/2012 
Befristung 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Bezuschussung 
durch das Land steht.  
 
 
Begründung: 
 
Mit der Vorlage V/0397/2011 hat der Rat der Stadt Münster dem Errichtungsbeschluss zur 
Erweiterung/Umbau von Kindertageseinrichtungen im Rahmen der notwendigen bedarfsgerechten 
Angebote zum Ausbau von Betreuungsplätzen ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 zugestimmt. 
 
Zu 1.:  Planung 
 
Der Entwurf für die Erweiterung der 2-geschossigen Kindertageseinrichtung sieht an der Westseite 
des Gebäudes einen eingeschossigen Anbau mit begrüntem Flachdach vor. 
Der Erweiterungsanbau kann sowohl durch einen eigenen Eingang, als auch durch die Kita über 
einen Durchgangsflur erreicht werden. Im Anbau befindet sich im Eingangsbereich ein 
Garderobenraum, von wo aus das Behinderten -WC, das Bestandsgebäude und der 
Mehrzweckraum erschlossen werden kann. Vom Mehrzweckraum aus ist der Geräte - bzw. 
Abstellraum erreichbar. 
Im Bestandsgebäude wird im Erdgeschoss das Behinderten -WC zu einem Sani tärbereich mit 
Wickeltisch und Pflegebereich umfunktioniert.  
Im Obergeschoss wird der vorhandene Mehrzweckraum mit den anliegenden 2 weiteren 
Nebenräumen für die 4. Gruppe als Gruppenraum umfunktioniert.  
Durch den Umbau der Sanitärbereiche im Obergeschos s werden zusätzliche Toiletten und 
Waschbecken geschaffen.  
Der Erweiterungsanbau wird in ähnlicher Weise wie das Bestandsgebäude a usgeführt und  in 
Holzständerbauweise mit außenseitigen Holzwerkstoffplatten als Passivhaus erstellt. 
Der Höhenunterschied vom  Erweiterungsanbau zum Bestandsgebäude , sowie die äußere Form 
und Gestaltung  lässt den Bezug zum vorhandenen Gebäude erkennen und gliedert sich der 
Gesamtheit der Einrichtung unter. 
Optional ist für eine mögliche spätere barrierefreie Erschließung des Ober geschosses im Bereich 
des Treppenhauses ein Plattformaufzug vorgesehen. 
Der Entwurf ist mit dem Fachamt, dem Nutzer sowie dem Landesjugendamt abgestimmt.  
Die Außenanlagen werden im U3-Bereich und in den Bereichen, die durch die Erweiterung wegfal-
len, nach Plänen, die das Amt für Grünflächen und Umweltschutz erarbeitet, sinnvoll ergänzt und 
neu gestaltet.  
    
Bei der Erweiterung sind komplexe bauliche und haustechnische Anbindungen zum Bestandsge-
bäude zu planen und zu realisieren. Die Baukosten leiten sich hieraus direkt ab und sind vor die-
sem Hintergrund nicht mit standardisierten Baukosten oder Baukosten anderer Baumaßnah-
men/Neubauten zu vergleichen. 
Konkret betragen die Kosten der Erweiterungen für Bau und Beschaffung 388.586,46 €. 
 
In den Kosten sind die Gesamtbaukosten für den Erweiterungsanbau sowie die notwendigen Um-
bau-, Abbruch- und Anpassungsarbeiten im Bestandsgebäude von insgesamt 318.772,89 € wie 
folgt enthalten: 
- Erweiterungsanbau mit den erforderlichen Umbau-, Abbruch- und entsprechenden Anpas-
sungsarbeiten im Bestand 
- Nutzungsänderung des Mehrzweckraums im Bestand zu einem Gruppenraum 
- Umbau-, Abbruch- und Anpassungsarbeiten im Bestand in den Sanitärräumen, wie z. B. Instal-
lation von neuen WC-Anlagen, Waschtischen und Wickeltisch 
- Demontage der westlichen Außentreppe  
- Notwendige Heizungsanpassungsarbeiten der Regelungstechnik  
- Erweiterung der Brandmeldeanlage für den Erweiterungsanbau, gem. Brandschutzkonzept. 
Die Kosten für die Ausstattung und die Außenanlagen in Höhe von 69.813,57 € enthalten:

- 4 - 
V/0048/2012 
- Möblierung, wie z. B. Ergänzung der Garderobenanlagen, Wickeltischanlage, Schränke,  
 loses Mobiliar, sowie sonstige erforderliche Ausstattungsgegenstände des alltäglichen Ge-
brauchs 
- Sinnvolle Ergänzung der Außenanlagen in den Bereichen, die durch die Erweiterung wegfallen, 
durch erforderliche Anarbeitungsarbeiten, bzw. Neugestaltungsarbeiten von Pflaster-, Grün-, 
Pflanz- und Spielflächen   
 
Zu 2.:  Checkliste bauökologische Kriterien 
 
Die als Anlage 3 ange fügte Checkliste bauökologischer Kriterien gibt Auskunft über die geplante 
Qualität und die beabsichtigte Ausführung.  
 
Zu 3.:  Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen 
 
Die Checkliste "Barrierefreiheit/Design für Alle" ist als Anlage 6 der Vorlage angefügt. 
 
Zu 4.:  Weiteres Vorgehen 
 
Der Bauantrag wurde im Januar gestellt. In Abstimmung mit dem Nutzer soll der Baubeginn im Mai 
2012 erfolgen. Die Baumaßnahme soll im Dezember 2012 fertiggestellt werden.     
 
Zu II:   Kosten/Folgekosten 
 
Die Kosten der Erweiterungen betragen nach der Kostenschätzung von Dezember 2011 für Bau 
und Beschaffung 388.586,46 €.     
 
Zu III:  Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
Die Mittelbereitstellung/Finanzierung ist den Tabellen dieser Vorlage zu entnehmen.  
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2.1-2.3: Entwurfsplanung der Archplan GmbH 
Anlage 3: Checkliste bauökologischer Kriterien 
Anlage 4: Kostenschätzung der Archplan GmbH 
Anlage 5: Folgelastenberechnung 
Anlage 6: Checkliste Barrierefreiheit

Anlage 6

2857 Zeichen

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Anlage 6 zur Vorlage V/0048/2012 
 
„Barrierefreiheit / Design für alle“ 
 
Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie  
Erschließung/Ausstattung:  
 
Behindertenstellplätze  
 ja, Anzahl:        nein, Erläuterung: Vor dem Gebäude 
befinden sich auf dem Grundstück im Bestand 4 
Stellplätze, eine Ergänzung,bzw. Änderung ist 
nicht geplant. 
 
Gebäudezugang    
 ebenerdig schwellenfrei   Rampe 
 Automatiktür  Bewegungsfläche vor der Tür 
 Sonstiges:        Maße: ausreichende Fläche 
 
Erreichbarkeit der Geschosse  
 alle Etagen barrierefrei erreichbar  Etagen teilweise barrierefrei erreichbar 
 Erläuterung: Das Erdgeschoss ist 
barrierefrei erschlossen, optional ist bei einem 
möglichen späteren Bedarf für die barrierefreie 
Erschließung des Obergeschosses ein 
Plattformaufzug im Treppenhaus vorgesehen. 
 
Aufzüge  
 Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040) 
 Insbesondere: 
  Sprachausgabe der Etagen  Spiegel an der Wand gegenüber der Tür 
  Notrufsystem auch für Menschen mit 
Hörbehinderung nutzbar 
 
 nein, Erläuterung: Optional ist bei einem möglichen späteren Bedarf für die barrierefreie Er-
schließung des Obergeschosses ein Plattformaufzug vorgesehen. 
 
Toilettenanlagen  
 nach Geschlecht getrennte barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 separate geschlechtsneutrale barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 Gestaltung entspricht den Vorgaben der 
DIN 18040 
 4 Wickelmöglichkeiten für Kinder in den  
Sanitäranlagen und Gruppennebenräu-
men.  
 Liege / Wandklappliege vorhanden  
 nein, Erläuterung: Im Erweiterungsanbau 
ist ein Behinderten-WC vorgesehen. 
 
 
Orientieren - Informieren - Leiten – Warnen  
 Taktil erfassbares und kontrastreich gestal-
tetes Leitsystem für blinde und sehbehin-
derte Menschen vom Eingang zu wichtigen 
Bereichen im Gebäude  
 Beschriftung von Türschildern in ausrei-
chend großer Schrift sowie taktil erfassbar 
in Profilschrift und Braille 
 
 Orientierungstafeln in großer Schrift und in 
gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 
32975) 
 kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge 
 Notrufsystem / Alarmsystem für hörbehin-
derte Menschen

- 2 - 
FB23-04_04-55_Barrierefreiheit-Checkliste.dot// 09.11.11// Änd. 01                                                                Seite 2 von 1 
 nein, Erläuterung: Maßnahmen sind im 
Gebäude nicht vorhanden. Die Erweiterung 
ergänzt die bauliche Anlage.  
 
 
Technik für schwerhörige Menschen  
 Induktionsschleife (vgl. DIN 18040), Raumbezeichnung:       
 Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041), Er läuterung: in lärmintensiven Bereichen! 
 
Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details:

Anlage 1

1265 Zeichen

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Anlage 4

857 Zeichen

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Anlage 5

1589 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

IA

IInvestitionsmaßnahme

Bezeichnung:
[Finanzstelle(n):
Jahr der Fertigstellung:

Nutzungsdauer Hochbau: 68 Jahre
Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre

italbedarf/ Fit At

1. Zuschüsse und Zuweisungen
12. Beiträge

[3. Eigenanteil Stadt Münster
[Gesamt-Kapitalbedart

Investitionsmai
Grund und Boden
Baukosten

Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)

Sep

Fahrzeug (e)
[Gesamtkosten

|Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen

Instandhaltung des Infrastrukturvermögens.
Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
Haltung von Fahrzeugen

Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen

Seo

Zwischensumme
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
16. Bilanzielle Abschreibungen

Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan

7. Mieten und Pachten

[8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme

[Zinson, Zeile 20 Ergebnisplan

19. Fremdkapitalzinsen

NACHRICHTLICH:

Zinsen (3,75 %) 7.820 € pa
+ Tilgung (3%) 6.260 € p.a.

[Summe Folgeaufwendungen 21.720,00

|Eolgeerträge pro Jahr

1. Zuweisungen und Zuschüsse für Ifd. Zwecke
‚Auflösung Sonderposten
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
Mieten und Pachten

Fon

Sonstige Verwallungs- und Betriebserträge
[Summe Folgeerträge

17,63]
0,00)
0,00)
0,00]

12,66

30,29

33,70
0,00
0,00

0,00

36,00]

0,00

100,00)

insgosamt 18.330,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) | ‘nl
I Euro
u

aufmännisch auf vol

Anlag e5:

Anlage 2-1

141 Zeichen

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Anlage 3

2503 Zeichen

Anlage 3__

Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien

Energetische Standards

1. Darstellung des Energiesparkonzeptes
Entwurfskriterien und gebäudespezifischen Bauelemente als Teil des Energiekonzeptes
Bei bestehenden Gebäuden: Liegt ein Gesamtkonzept zur Energieeinsparung vor, wenn nein, wird es im
Rahmen der Planung erstellt ?

Da der Anbau ebenfalls in Passivhaus-Bauweise umgesetzt werden soll, spielte beim Entwurf ein günsüges A/Ve-
Verhältnis elne große Rolle. Die einzeinen Außenbautelle werden so gul gedämmt, dass die U-Werte alle unter 0,15
Wim?K) bleiben. Der Anbau wird als ein eigenständiges Passivhaus gerechnet.

2. Die Anforderungen des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich
in der Fassung vom 01.05.2011 werden über nachstehende Kriterien erfüllt:

Wärmeschutz
Jahres-Heizwärmebedarf (Hr gem. Rechenverfahren alte EnEV 2007 oder PHPP 2007)

& Geplant: qh =< 50 kWh / m?) bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF)
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses zur Vorlage 294/2003

Berechnet: 12,66 kWh /( m?)

Erläuterung: Berechnet nach PHPP

3. Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7)
ohne Anforderung [1 n50 =< 1,5" X n50 =< 0,6"

Wärmeerzeugung
mit
[] Gas, [] Oel, DI Strom | U Biomasse, U Geothermie, [] Sonstiges

sonstige Wärmelieferung
KWK-Nahwärmesystem
X] GUD-Fernwärmesystem

bestehende Anlage
4. Solarenergienutzung, aktiv
L[] Sonnenkollektoren m?

zur

[] Warmwassererzeugung
[] Beheizung
[] Stromerzeugung

FB23-04_04-11_Oeko-Checkliste.dot/ 09.10.094/ Änd. 02 Seite 1 von 2

5. Wärmeübertragende Bauteile:

Fassade

1. U-Wert: 0,112 W/m? K

2. U-Wert: Wim? K

Dach
U-Wert: 0,09 W/m?2K

Fenster
Gesamt U,-Wert: 0,76 W/m? K
Glas: Ua-Wert: 0,64 W/m? K
Rahmen: Ur-Wert: 0,78 W/m? K

Bodenplatte U-Wert: 0,116 W/m? K

Sonstige ökologische Kriterien

1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierte Baustoffe
PVC
[J Tropenholz

Begründung für Einsatz:

2. Haustechnik / Technische Gebäudeausrüstung
(Es sind jeweils die Kenndaten Beleuchtung, Lüftung, Kühlung, Bürogeräte und Heizungspumpe
aufzuführen.)

Wesentliche Komponenten des Heizsystems

Lüftungsanlagen

Zu- und Abluftanlage mil 909% Wärmenuckgewinnung. Eigenständiges Kompaktgerät
Einsparungsmaßnahmen in der Elektro- und Beleuchtungstechnik
Einbau von Präsenzmeldem

Wasserspartechniken
3. sonstige Erläuterungen: (z.B. Regenwassernutzung, Recyclingbaustoffe etc.)
?
aufgestellt,

Amt für Immobilienmanagement

FB23-04_04-11_Oeko-Checkliste.dot// 09.10.09 Änd. 02 Seite 2 von 2

Beratungsverlauf (3)

31.01.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.02.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Zwi-Schulmann-Weg 25

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0048/2012
Typ
Vorlagen
Datum
13.01.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37