RR 4/2023
Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) - Förderprogramm-Abwicklung in 2022 - Ausblick auf das Förderprogramm 2023
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Sitzungsvorlage RR (2022-12-20_RR_Anlage 2_PRIO-Liste 2023.xlsx)
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KAPITEL TITEL BR KÖLN, Dezernat 54 10 050 TG 70 Anlage 2 1 Kreis Heinsberg Grunderwerb Hückelhoven Ratheim und HS-Randerath Wurm Ratheim und Randerath nein ja 182.217 145.774 145.774 100 2 Kreis Heinsberg Grunderwerb Geilenkirchen 1 Wurm Geilenkirchen nein ja 63.824 51.059 51.059 100 3 WVER Grunderwerb Heinsberg-Randerath Wurm Heinsberg-Randerath nein ja 571.784 457.428 457.428 100 4 Kreis Heinsberg Grunderwerb HS-Randerath Wurm & Rur Randerath nein ja 141.406 113.125 113.125 100 5 Kreis Heinsberg Grunderwerb Geilenkirchen 2 Wurm Geilenkirchen nein ja 82.787 66.230 66.230 100 6 Erftverband Erftverlegung bei Erftstadt-Gymnich Erft Gymnich nein ja 9.918.891 7.935.112 3.500.000 95 7 WVER Retentionsplanung Pierer Wald Rur Merken nein nein 6.150.000 4.920.000 3.120.000 85 8 Erftverband Umgestaltung Rotbach Friesheim Rotbach Friesheim nein nein 180.019 144.015 42.400 82 9 WVER Fischschutzanlage inkl. FAbA am Stauwehr Kreuzau Rur Kreuzau nein nein 796.000 636.800 636.800 75 10 Kreis Heinsberg Entsiegelung Rodebach, SU4 Rodebach Selfkant-Süsterseel, -Wehr, -Tüddern nein ja 192.018 153.615 153.615 60 11 Schwalmverband Fischaufstiegsanlage Schrofmühle in Wegberg Mühlenbach Wegberg nein nein 288.878 231.102 231.102 45 8.517.532 Ergebnis (0-100)Antragsteller:in Maßnahme (MN) Gewässername Erhöhung vorz. förderuns. MN-Beginn erteilt Zuwendungs- fähige Kosten [€] Zuwendung gesamt [€] PRIO- Nr. Belegenheit Zuwendung für 2022 [€] RR-Priorisierung 2023 Wasserwirtschaft: Umsetzung EG-WRRLStand: 20.12.2022
Sitzungsvorlage RR (Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) - Förderprogramm-Abwicklung in 2022 - Ausblick auf das Förderprogramm 2023)
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Seite 1 von 4 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 4/2023 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Celina Kuhn Telefon 0221-147-3421 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 31.01.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 24.02.2023 6. beschließend TOP: Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) - Förderprogramm-Abwicklung in 2022 - Ausblick auf das Förderprogramm 2023 Vorschlag: Der Regionalrat nimmt die Erläuterungen und die Übersichtstabellen zur Kenntnis. Der Re- gionalrat erklärt, dass das Benehmen mit ihm im Sinne von Ziffer 7.1 FöRL HWRM/WRRL fristgerecht hergestellt wurde. Erläuterungen: 1. Grundsätzliches Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) schafft einen einheitlichen Rahmen für den Gewässerschutz. Die WRRL beinhaltet als zentrales Instrument die Aufstellung von Bewirtschaftungsplä - nen (BP) für die Flussgebiete. Darin sind u. a. die Gewässernutzungen, die Gewässerbe - lastungen, der Zustand der Gewässer und die Bewirtschaftungsziele detailliert beschrieben. Die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen werden in einem Maßnahmenpro - gram (MP) aufgeführt. Die Landesregierung hat den dritten Bewirtschaftungsplan und die zugehörigen Maßnah - menprogramme für den Zeitraum 2022 bis 2027 am 30.11.2021 durch das Landeskabinett beschlossen; alle Dokumente sind auf der Seite Bewirtschaftungsplan 2022-2027 für NRW einzusehen. Die wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele sind an den meisten Fließgewässern des Re- gierungsbezirks u. a. nur dann erreichbar, wenn die Umsetzung der Maßnahmen zur Ge - wässerentwicklung intensiviert wird. Hierzu zählen strukturverbessernde, sog. hydromor - phologische Maßnahmen und die Verbesserung der Längsdurchgängigkeit der Fließgewäs- Sitzungsvorlage RR RR 4/2023 Seite 2 von 4 ser in Abstimmung mit Maßnahmen des Hochwasserschutzes; nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes NRW werden diese Maßnahmen im Zuge der genehmigungs - freien Gewässerunterhaltung und des genehmigungspflichtigen Gewässerausbaus durch - geführt. Neben den hydromorphologischen Maßnahmen können auch Maßnahmen an den kleinen, nicht berichtspflichtigen Gewässern das Erreichen der Bewirtschaftungsziele zusätzlich un- terstützen. Die fristgerechte Umsetzung des MP erfordert für den Bereich ökologische Gewässerent - wicklung einen Investitionsbedarf von insgesamt etwa 2,7 Mrd. € – verteilt auf einen Zeit - raum von 17 Jahren (2010-2027). Für Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes gewährt das Land im Jahr 2023 Fördermittel unter nachfolgend schwerpunktmäßig genannten Randbedingungen: • Der aktuelle Haushaltsansatz in Bezug auf die Ausgaben bei der entspr. Haushaltsstelle für das Jahr 2023 beträgt 64,3 Mio. €, bereitgestellt aus dem Wasserentnahmeentgelt (WASEG). • Bewilligungsbehörden sind die Bezirksregierungen. • Der Fördersatz liegt regelmäßig zwischen 40 und 80 %. • In Anwendung des § 28 (3) des aktuellen Haushaltsgesetzes NRW 2022 kann bei einem kommunalen Zuwendungsempfänger der Förderrahmen bis zu 100 % der zuwendungs- fähigen Ausgaben betragen, zudem gelten günstige Bedingungen für das Aufbringen des verbleibenden Eigenanteils. • Über die Liste der prioritären Maßnahmen wird bis zum 31. März mit dem Regionalrat des Bezirks das Benehmen hergestellt. • Die Förderung richtet sich i. d. R. an juristische Personen des öffentlichen Rechts (An - liegergemeinden, Wasserverbände nach Gesetz oder Satzung, Anstalten öffentlichen Rechts) und in Einzelfällen auch an juristische Personen des Privatrechts. Einschlägig ist hier die Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmen- richtlinie – FöRL HWRM/WRRL1. 1 Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrah- menrichtlinie – FöRL HWRM/WRRL) (Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 11. April 2017), https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_de- tail_text?anw_nr=7&vd_id=16335&ver=8&val=16335&sg=0&menu=1&vd_back=N#det0#det0 Sitzungsvorlage RR RR 4/2023 Seite 3 von 4 2. Stand der Umsetzung Das Wasserhaushaltsgesetz regelt nach Vorgaben der EG-WRRL u. a. die Einstufung ober- irdischer Gewässer, die verbindlichen Bewirtschaftungsziele und die zur Zielerreichung hierzu einzuhaltenden Fristen. Demnach müssen Verschlechterungen des ökologischen und chemischen Zustands ver - mieden und ein guter ökologischer Zustand/gutes ökologisches Potential und ein guter che- mischer Zustand erreicht werden; diese Zielsetzungen firmieren auch unter der Begrifflich - keit Verschlechterungsverbot und Zielerreichungsgebot. Die Ziele hätten bis zum 22.12.2015 erreicht sein müssen; durch gesetzlich geregelte, ma - ximal zweimalige Verlängerungsmöglichkeit um jeweils sechs Jahre wird im nunmehr gülti- gen 3. BP die Zielerreichung bis zum 22.12.2027 zugrunde gelegt. Die erforderlichen hydro- morphologischen Maßnahmen müssen bis zum 22.12.2024 umgesetzt sein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erreichen in NRW nur ca. 10 % der berichtspflichtigen Fließ- gewässerstrecken die Ziele; in 69 % der Fälle wird die fehlende Flächenverfügbarkeit als Grund für die Zielverfehlung genannt. An herausragend erster Stelle der wichtigen Gewässerbewirtschaftungsfragen2 steht lt. Be- teiligungsdokument zum BP NRW 2022-2027 die Verbesserung der Gewässerstrukturen und die Durchgängigkeit in den Fließgewässern. Zur Unterstützung der Maßnahmenträger bei der ökologischen ‚Gewässerentwicklung hat das Land Nordrhein-Westfalen das Förderprogramm Lebendige Gewässer ins Leben geru- fen und stellt seit Jahren bis zu 80 Mio. €/a an Fördermitteln zur Verfügung. 3. Abwicklung 2022 Anlage 1 stellt die wichtigsten Eckdaten für den Umgang mit den Kassenmitteln 2022 i. Z. m. dem Programm Lebendige Gewässer vor und gibt einen Überblick über die tatsächlich aus- gezahlten Zuwendungen. Der Mittelbedarf für neue Maßnahmen wird jeweils im Herbst des Vorjahres bei den potentiellen Antragstellern abgefragt und zu Beginn des Haushaltsjahres an das MULNV gemeldet. Daraufhin erfolgt eine Zuweisung gegen April/Mai vom Ministe - rium an die Bezirksregierung. Das WASEG bleibt prioritäre Finanzierungsquelle für die Umsetzung der WRRL (Kap. 10 050 TG 70); der aktuelle Haushaltsansatz in Bezug auf die Einnahmen aus dem WASEG für das Jahr 2022 liegt bei 83,0 Mio. € (2021: 80,0 Mio. €). 2 Übersicht über die wichtigen Gewässerbewirtschaftungsfragen in NRW, https://www.flussgebiete.nrw.de/sys- tem/files/atoms/files/wichtige_fragen_der_gewaesserbewirtschaftung_nrw_2019.pdf Sitzungsvorlage RR RR 4/2023 Seite 4 von 4 Einem gemeldeten Mittelbedarf für Einzelmaßnahmen i. H. v. rd. 1,68 Mio. € standen Mit - telzuweisungen i. H. v. rd. 1,32 Mio. € gegenüber. Am Ende des Jahres addierten sich die Kassenmittel für 21 Zuwendungsmaßnahmen zu rd. 2,71 Mio. €; hierbei sind auch in den Vorjahren begonnene Zuwendungsmaßnahmen berücksichtigt. 4. Programm 2023 Mit Datum des 01.09.2022 habe ich alle mir bekannten, potentiellen Zuwendungsempfänger im Regierungsbezirk angeschrieben mit der Bitte um Meldung ihres Mittelbedarfs für das Haushaltsjahr 2023. Aus den Rückmeldungen habe ich – zusammen mit den mir bereits vorliegenden Bedarfen aus Kostenerhöhungen laufender Zuwendungsverfahren – die in der Anlage 2 beigefügte Übersicht in Form einer absteigenden Priorisierungsreihenfolge erstellt; in der Ergebnis- Spalte ist nachrichtlich die erreichte Summe (max. 100) aus der Anwendung eines sieben - punktigen Kriterienkatalogs angegeben. Aufgeführt sind nur Maßnahmen, für die mir bis zum 20.12.2022 ein vollständig geprüfter Zuwendungsantrag vorlag. Diese Priorisierungsliste lege ich mit der Bitte um Herstellung des Benehmens vor. Hinweis Die Liste der im Laufe des Jahres tatsächlich zugewendeten Maßnahmen kann und wird aller Voraussicht nach von der vorliegenden Zusammenstellung abweichen, da sich i. d. R. die Kosten für Baumaßnahmen bei Baufortschritt immer wieder ändern können und die ein- schlägige Förderrichtlinie auch keine starren Anmeldefristen für neue Maßnahmen vorsieht. Somit können im Laufe des Jahres jederzeit neue Förderanträge gestellt werden. Diese werden von mir sukzessiv geprüft, priorisiert und dem MUNV als Mittelbedarf gemeldet. Über die tatsächliche Höhe und Zusammensetzung der zur Bewirtschaftung zugewiesenen Haushaltsmittel habe ich keinen Einfluss. Anlage(n): 1. 2022-12-19_RR_Anlage 1_Abwicklung 2022.xlsx 2. 2022-12-20_RR_Anlage 2_PRIO-Liste 2023.xlsx
Sitzungsvorlage RR (2022-12-19_RR_Anlage 1_Abwicklung 2022.xlsx)
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KAPITEL / TITEL BR KÖLN, 54 RR-Abwicklung 2022 10 050 / TG 70 Anlage 1 Nr. Zuwendungsempfänger Maßnahme Ausgezahlte Kassenmittel [€] Belegenheit 1 Erftverband GrE: Tauschland für Vey-, Rot- u. Bleibach 581.900Euskirchen 2 Erftverband GrE: Umbau Absturz Gertrudenhof 72.000Euskirchen 3 Erftverband GrE: an der Mühlenerft bei Bedburg (Erh. n. VN) 8.021Bedburg 4 Stadt Heimbach Örtliche Untersuchung am Heimbahc (Er. n. VN) 4.508Heimbach 5 Stadt Rheinbach GrE am Eulenbach (Er. n. VN) 32Rheinbach 6 Aggerverband Durchgängigkeit Wehr "Flocke", Sülz 68.680Overath 7 Aggerverband Rückbau Wehr Reusch, Rösrath-Lehmbach 75.000Rösrath 8 Aggerverband Gew.entwicklung Wiehl/Mottelbach, Rückbau Mühlenwehr (ISEK II) 246.000Wiehl 9 Aggerverband Gew.entwicklung Wiehl/Mottelbach, Wiehlpark (ISEK III) 82.550Wiehl 10 Aggerverband Gew.entwicklung Wiehl/Mottelbach, Mottelbach Teil A (ISEK IV) 78.745Wiehl 11 Aggerverband Gew.entwicklung Derenbach - Winterscheider Mühle 150.000Ruppichteroth 12 Aggerverband Gew.entwicklung und Renat. Bröl, RBF KA Homburg 400.000Nümbrecht, Rupp. 13 Stadt Bonn Renaturierung am Lengsdorfer Bach 13.780Bonn 14 WVER Renaturierung Haarbach im Bereich Nirmer Platz (Erh. n. VN) 34.049Aachen 15 WVER GrE Gem. Wassenberg, Ophoven 302.685Wassenberg 16 WVER GrE am Merzbach 7.436Linnich 17 StEB Köln M 14 am Flehbach (Erh. n. VN) 116.364Köln 18 Aggerverband GrE: Homburger Bröl + Becher Suthbach (Erh. n. VN) 211Nümbrecht 19 Palmersorfer BV Palmersdorfer Hof, Gewässeraufweitung 50.000Brühl 20 Kreis Heinsberg GrE in Hückelhoven-Ratheim 354.325Hückelhoven 21 Kreis Heinsberg GrE in Geilenkirchen 65.989 Geilenkirchen SUMME 2.712.275 GrE: Grunderwerb Erh: Erhöhung VN: Verwendungsnachweis BV: Bachverband In 2022 beim MUNV angemeldeter Mittelbedarf für 15 neue Maßnahmen: 1.681.885 € In 2022 durch das MUNV zugewiesene Kassenmittel für neue Maßnahmen: 1.323.839 € Differenz: 358.046 € Stand: 31.12.2022 Wasserwirtschaft: Umsetzung EG-WRRL
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 4/2023
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 24.02.2023
- Erstellt
- 07.02.2023 15:52