Regionalrat Köln

RR 4/2023

Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) - Förderprogramm-Abwicklung in 2022 - Ausblick auf das Förderprogramm 2023

Sitzungsvorlage RR 24.02.2023

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 24.02.2023, TOP 6.

Sitzungsvorlage RR (2022-12-20_RR_Anlage 2_PRIO-Liste 2023.xlsx)

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Sitzungsvorlage RR (Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) - Förderprogramm-Abwicklung in 2022 - Ausblick auf das Förderprogramm 2023)

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Sitzungsvorlage RR (2022-12-19_RR_Anlage 1_Abwicklung 2022.xlsx)

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Sitzungsvorlage RR (2022-12-20_RR_Anlage 2_PRIO-Liste 2023.xlsx)

1518 Zeichen

KAPITEL TITEL
BR KÖLN, Dezernat 54 10 050 TG 70 Anlage 2
1 Kreis Heinsberg Grunderwerb Hückelhoven Ratheim und HS-Randerath Wurm Ratheim und Randerath nein ja 182.217 145.774 145.774 100
2 Kreis Heinsberg Grunderwerb Geilenkirchen 1 Wurm Geilenkirchen nein ja 63.824 51.059 51.059 100
3 WVER Grunderwerb Heinsberg-Randerath Wurm Heinsberg-Randerath nein ja 571.784 457.428 457.428 100
4 Kreis Heinsberg Grunderwerb HS-Randerath Wurm & Rur Randerath nein ja 141.406 113.125 113.125 100
5 Kreis Heinsberg Grunderwerb Geilenkirchen 2 Wurm Geilenkirchen nein ja 82.787 66.230 66.230 100
6 Erftverband Erftverlegung bei Erftstadt-Gymnich Erft Gymnich nein ja 9.918.891 7.935.112 3.500.000 95
7 WVER Retentionsplanung Pierer Wald Rur Merken nein nein 6.150.000 4.920.000 3.120.000 85
8 Erftverband Umgestaltung Rotbach Friesheim Rotbach Friesheim nein nein 180.019 144.015 42.400 82
9 WVER Fischschutzanlage inkl. FAbA am Stauwehr Kreuzau Rur Kreuzau nein nein 796.000 636.800 636.800 75
10 Kreis Heinsberg Entsiegelung Rodebach, SU4 Rodebach Selfkant-Süsterseel, -Wehr, -Tüddern nein ja 192.018 153.615 153.615 60
11 Schwalmverband Fischaufstiegsanlage Schrofmühle in Wegberg Mühlenbach Wegberg nein nein 288.878 231.102 231.102 45
8.517.532
Ergebnis
(0-100)Antragsteller:in Maßnahme (MN) Gewässername Erhöhung
vorz. 
förderuns. 
MN-Beginn 
erteilt 
Zuwendungs-
fähige Kosten
[€]
Zuwendung 
gesamt
[€]
PRIO-
Nr. Belegenheit
Zuwendung
für 2022
[€]
RR-Priorisierung  2023
Wasserwirtschaft: Umsetzung EG-WRRLStand:  20.12.2022

Sitzungsvorlage RR (Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) - Förderprogramm-Abwicklung in 2022 - Ausblick auf das Förderprogramm 2023)

8748 Zeichen

Seite 1 von 4 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 4/2023 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Celina Kuhn 
Telefon 0221-147-3421 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 31.01.2023 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 24.02.2023 6. beschließend 
 
TOP: 
Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) 
- Förderprogramm-Abwicklung in 2022  
- Ausblick auf das Förderprogramm 2023 
 
Vorschlag: 
Der Regionalrat nimmt die Erläuterungen und die Übersichtstabellen zur Kenntnis. Der Re-
gionalrat erklärt, dass das Benehmen mit ihm im Sinne von Ziffer 7.1 FöRL HWRM/WRRL 
fristgerecht hergestellt wurde. 
 
 
Erläuterungen: 
1. Grundsätzliches 
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) schafft einen einheitlichen Rahmen 
für den Gewässerschutz. 
Die WRRL beinhaltet als zentrales Instrument die Aufstellung von Bewirtschaftungsplä -
nen (BP) für die Flussgebiete. Darin sind u. a. die Gewässernutzungen, die Gewässerbe -
lastungen, der Zustand der Gewässer und die Bewirtschaftungsziele detailliert beschrieben. 
Die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen werden in einem Maßnahmenpro -
gram (MP) aufgeführt. 
Die Landesregierung hat den dritten Bewirtschaftungsplan und die zugehörigen Maßnah -
menprogramme für den Zeitraum 2022 bis 2027 am 30.11.2021 durch das Landeskabinett 
beschlossen; alle Dokumente sind auf der Seite Bewirtschaftungsplan 2022-2027 für NRW 
einzusehen. 
Die wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele sind an den meisten Fließgewässern des Re-
gierungsbezirks u. a. nur dann erreichbar, wenn die Umsetzung der Maßnahmen zur Ge -
wässerentwicklung intensiviert wird. Hierzu zählen strukturverbessernde, sog. hydromor -
phologische Maßnahmen und die Verbesserung der Längsdurchgängigkeit der Fließgewäs-

Sitzungsvorlage RR RR 4/2023 Seite 2 von 4 
ser in Abstimmung mit Maßnahmen des Hochwasserschutzes; nach den Bestimmungen 
des Landeswassergesetzes NRW werden diese Maßnahmen im Zuge der genehmigungs -
freien Gewässerunterhaltung und des genehmigungspflichtigen Gewässerausbaus durch -
geführt. 
Neben den hydromorphologischen Maßnahmen können auch Maßnahmen an den kleinen, 
nicht berichtspflichtigen Gewässern das Erreichen der Bewirtschaftungsziele zusätzlich un-
terstützen. 
Die fristgerechte Umsetzung des MP erfordert für den Bereich ökologische Gewässerent -
wicklung einen Investitionsbedarf von insgesamt etwa 2,7 Mrd. € – verteilt auf einen Zeit -
raum von 17 Jahren (2010-2027). 
Für Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes gewährt das Land im Jahr 
2023 Fördermittel unter nachfolgend schwerpunktmäßig genannten Randbedingungen: 
• Der aktuelle Haushaltsansatz in Bezug auf die Ausgaben bei der entspr. Haushaltsstelle 
für das Jahr 2023 beträgt 64,3 Mio. €, bereitgestellt aus dem Wasserentnahmeentgelt 
(WASEG). 
• Bewilligungsbehörden sind die Bezirksregierungen. 
• Der Fördersatz liegt regelmäßig zwischen 40 und 80 %. 
• In Anwendung des § 28 (3) des aktuellen Haushaltsgesetzes NRW 2022 kann bei einem 
kommunalen Zuwendungsempfänger der Förderrahmen bis zu 100 % der zuwendungs-
fähigen Ausgaben betragen, zudem gelten günstige Bedingungen für das Aufbringen 
des verbleibenden Eigenanteils. 
• Über die Liste der prioritären Maßnahmen wird bis zum 31. März mit dem Regionalrat 
des Bezirks das Benehmen hergestellt. 
• Die Förderung richtet sich i. d. R. an juristische Personen des öffentlichen Rechts (An -
liegergemeinden, Wasserverbände nach Gesetz oder Satzung, Anstalten öffentlichen 
Rechts) und in Einzelfällen auch an juristische Personen des Privatrechts. 
Einschlägig ist hier die Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmen-
richtlinie – FöRL HWRM/WRRL1. 
 
1 Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur 
Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrah-
menrichtlinie – FöRL HWRM/WRRL) (Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- 
und Verbraucherschutz vom 11. April 2017), https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_de-
tail_text?anw_nr=7&vd_id=16335&ver=8&val=16335&sg=0&menu=1&vd_back=N#det0#det0

Sitzungsvorlage RR RR 4/2023 Seite 3 von 4 
2. Stand der Umsetzung 
Das Wasserhaushaltsgesetz regelt nach Vorgaben der EG-WRRL u. a. die Einstufung ober-
irdischer Gewässer, die verbindlichen Bewirtschaftungsziele und die zur Zielerreichung 
hierzu einzuhaltenden Fristen. 
Demnach müssen Verschlechterungen des ökologischen und chemischen Zustands ver -
mieden und ein guter ökologischer Zustand/gutes ökologisches Potential und ein guter che-
mischer Zustand erreicht werden; diese Zielsetzungen firmieren auch unter der Begrifflich -
keit Verschlechterungsverbot und Zielerreichungsgebot. 
Die Ziele hätten bis zum 22.12.2015 erreicht sein müssen; durch gesetzlich geregelte, ma -
ximal zweimalige Verlängerungsmöglichkeit um jeweils sechs Jahre wird im nunmehr gülti-
gen 3. BP die Zielerreichung bis zum 22.12.2027 zugrunde gelegt. Die erforderlichen hydro-
morphologischen Maßnahmen müssen bis zum 22.12.2024 umgesetzt sein. 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erreichen in NRW nur ca. 10 % der berichtspflichtigen Fließ-
gewässerstrecken die Ziele; in 69 % der Fälle wird die fehlende Flächenverfügbarkeit als 
Grund für die Zielverfehlung genannt. 
An herausragend erster Stelle der wichtigen Gewässerbewirtschaftungsfragen2 steht lt. Be-
teiligungsdokument zum BP NRW 2022-2027 die Verbesserung der Gewässerstrukturen 
und die Durchgängigkeit in den Fließgewässern. 
Zur Unterstützung der Maßnahmenträger bei der ökologischen ‚Gewässerentwicklung hat 
das Land Nordrhein-Westfalen das Förderprogramm Lebendige Gewässer ins Leben geru-
fen und stellt seit Jahren bis zu 80 Mio. €/a an Fördermitteln zur Verfügung. 
3. Abwicklung 2022 
Anlage 1 stellt die wichtigsten Eckdaten für den Umgang mit den Kassenmitteln 2022 i. Z. m. 
dem Programm Lebendige Gewässer vor und gibt einen Überblick über die tatsächlich aus-
gezahlten Zuwendungen. Der Mittelbedarf für neue Maßnahmen wird jeweils im Herbst des 
Vorjahres bei den potentiellen Antragstellern abgefragt und zu Beginn des Haushaltsjahres 
an das MULNV gemeldet. Daraufhin erfolgt eine Zuweisung gegen April/Mai vom Ministe -
rium an die Bezirksregierung. 
Das WASEG bleibt prioritäre Finanzierungsquelle für die Umsetzung der WRRL (Kap. 10 
050 TG 70); der aktuelle Haushaltsansatz in Bezug auf die Einnahmen aus dem WASEG 
für das Jahr 2022 liegt bei 83,0 Mio. € (2021: 80,0 Mio. €). 
 
2 Übersicht über die wichtigen Gewässerbewirtschaftungsfragen in NRW, https://www.flussgebiete.nrw.de/sys-
tem/files/atoms/files/wichtige_fragen_der_gewaesserbewirtschaftung_nrw_2019.pdf

Sitzungsvorlage RR RR 4/2023 Seite 4 von 4 
Einem gemeldeten Mittelbedarf für Einzelmaßnahmen i. H. v. rd. 1,68 Mio. € standen Mit -
telzuweisungen i. H. v. rd. 1,32 Mio. € gegenüber. Am Ende des Jahres addierten sich die 
Kassenmittel für 21 Zuwendungsmaßnahmen zu rd. 2,71 Mio. €; hierbei sind auch in den 
Vorjahren begonnene Zuwendungsmaßnahmen berücksichtigt. 
4. Programm 2023 
Mit Datum des 01.09.2022 habe ich alle mir bekannten, potentiellen Zuwendungsempfänger 
im Regierungsbezirk angeschrieben mit der Bitte um Meldung ihres Mittelbedarfs für das 
Haushaltsjahr 2023. 
Aus den Rückmeldungen habe ich – zusammen mit den mir bereits vorliegenden Bedarfen 
aus Kostenerhöhungen laufender Zuwendungsverfahren – die in der Anlage 2 beigefügte 
Übersicht in Form einer absteigenden Priorisierungsreihenfolge erstellt; in der Ergebnis-
Spalte ist nachrichtlich die erreichte Summe (max. 100) aus der Anwendung eines sieben -
punktigen Kriterienkatalogs angegeben. Aufgeführt sind nur Maßnahmen, für die mir bis 
zum 20.12.2022 ein vollständig geprüfter Zuwendungsantrag vorlag. 
Diese Priorisierungsliste lege ich mit der Bitte um Herstellung des Benehmens vor. 
 
Hinweis 
Die Liste der im Laufe des Jahres tatsächlich zugewendeten Maßnahmen kann und wird 
aller Voraussicht nach von der vorliegenden Zusammenstellung abweichen, da sich i. d. R. 
die Kosten für Baumaßnahmen bei Baufortschritt immer wieder ändern können und die ein-
schlägige Förderrichtlinie auch keine starren Anmeldefristen für neue Maßnahmen vorsieht. 
Somit können im Laufe des Jahres jederzeit neue Förderanträge gestellt werden. Diese 
werden von mir sukzessiv geprüft, priorisiert und dem MUNV als Mittelbedarf gemeldet.  
Über die tatsächliche Höhe und Zusammensetzung der zur Bewirtschaftung zugewiesenen 
Haushaltsmittel habe ich keinen Einfluss.  
 
 
 
Anlage(n): 
1. 2022-12-19_RR_Anlage 1_Abwicklung 2022.xlsx  
2. 2022-12-20_RR_Anlage 2_PRIO-Liste 2023.xlsx

Sitzungsvorlage RR (2022-12-19_RR_Anlage 1_Abwicklung 2022.xlsx)

1955 Zeichen

KAPITEL / TITEL
BR KÖLN, 54 RR-Abwicklung 2022 10 050 / TG 70 Anlage 1
Nr. Zuwendungsempfänger Maßnahme Ausgezahlte 
Kassenmittel [€] Belegenheit
1 Erftverband GrE: Tauschland für Vey-, Rot- u. Bleibach 581.900Euskirchen
2 Erftverband GrE: Umbau Absturz Gertrudenhof 72.000Euskirchen
3 Erftverband GrE: an der Mühlenerft bei Bedburg (Erh. n. VN) 8.021Bedburg
4 Stadt Heimbach Örtliche Untersuchung am Heimbahc (Er. n. VN) 4.508Heimbach
5 Stadt Rheinbach GrE am Eulenbach (Er. n. VN) 32Rheinbach
6 Aggerverband Durchgängigkeit Wehr "Flocke", Sülz 68.680Overath
7 Aggerverband Rückbau Wehr Reusch, Rösrath-Lehmbach 75.000Rösrath
8 Aggerverband Gew.entwicklung Wiehl/Mottelbach, Rückbau Mühlenwehr (ISEK II) 246.000Wiehl
9 Aggerverband Gew.entwicklung Wiehl/Mottelbach, Wiehlpark (ISEK III) 82.550Wiehl
10 Aggerverband Gew.entwicklung Wiehl/Mottelbach, Mottelbach Teil A (ISEK IV) 78.745Wiehl
11 Aggerverband Gew.entwicklung Derenbach - Winterscheider Mühle 150.000Ruppichteroth
12 Aggerverband Gew.entwicklung und Renat. Bröl, RBF KA Homburg 400.000Nümbrecht, Rupp.
13 Stadt Bonn Renaturierung am Lengsdorfer Bach 13.780Bonn
14 WVER Renaturierung Haarbach im Bereich Nirmer Platz (Erh. n. VN) 34.049Aachen
15 WVER GrE Gem. Wassenberg, Ophoven 302.685Wassenberg
16 WVER GrE am Merzbach 7.436Linnich
17 StEB Köln M 14 am Flehbach (Erh. n. VN) 116.364Köln
18 Aggerverband GrE: Homburger Bröl + Becher Suthbach (Erh. n. VN) 211Nümbrecht
19 Palmersorfer BV Palmersdorfer Hof, Gewässeraufweitung 50.000Brühl
20 Kreis Heinsberg GrE in Hückelhoven-Ratheim 354.325Hückelhoven
21 Kreis Heinsberg GrE in Geilenkirchen 65.989 Geilenkirchen
SUMME          2.712.275 GrE: Grunderwerb
Erh: Erhöhung
VN: Verwendungsnachweis
BV: Bachverband
In 2022 beim MUNV angemeldeter Mittelbedarf für 15 neue Maßnahmen: 1.681.885 €
In 2022 durch das MUNV zugewiesene Kassenmittel für neue Maßnahmen: 1.323.839 €
Differenz: 358.046 €
Stand: 31.12.2022 Wasserwirtschaft: Umsetzung EG-WRRL

Beratungsverlauf (1)

24.02.2023 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 6.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 4/2023
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
24.02.2023
Erstellt
07.02.2023 15:52