V/0784/2024
Beauftragung von notwendigen Vorarbeiten für den zu erwartenden DigitalPakt 2.0
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Anlage A
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Anlage A zur V/0784/2024 Kurzüberblick Wie in der Berichtsvorlage beschrieben wird die Zeit bis zur Fördermittelzusage sinnvoll mit vor- bereitenden Arbeiten genutzt; hier die Beauftragung für das Amt für Immobilienmanagement für die Ausschreibung eines Projektsteuerungsbüros und eines Fachplaners TGA. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird eine Beschleunigung zur Digitalisierung der Schulen der Stadt Münster er- reicht. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Die Mittel sind bereits im Haushalt eingestellt, vorbehaltlich der Förderzusage. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Ausstattung ist pflichtig im Sinne der Pflichtaufgaben eines Schulträgers und vollständig pflichtig im Zusammenhang der Umsetzung der Fördermittel. Es liegt bereits ein Ratsbeschluss vor. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -keine-
Berichtsvorlage
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V/0784/2024 V/0784/2024 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Beauftragung von notwendigen Vorarbeiten für den zu erwartenden DigitalPakt 2.0 Beratungsfolge 04.02.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht Bericht: Bund und Länder haben sich im Dezember 2024 in einer gemeinsamen Erklärung auf den „Digital- paktes 2.0“ verständigt. Der Digitalpakt 2.0 wird ein Finanzvolumen von 5 Mrd. Euro über eine Lauf- zeit von 6 Jahren aufweisen. Die Mittel werden gleichmäßig zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Formal besteht diese Einigung zunächst nur bis zur nächsten Bundestagswahl am 23.02.2025; die neue Bundesregierung muss die Bund -Länder-Vereinbarung erneut beschließen und vertraglich si- chern. Noch offen ist zum augenblicklichen Zeitpunkt, in welcher Höhe einzelne Förderlinien gefördert werden sollen und in welchem Förderverhältnis die Fördergelder von den Ländern an die Kommunen weitergereicht werden. Im vorherigen „DigitalPakt Schule“ (2019 bis 2024, auch als „DigitalPakt 1.0“ bezeichnet) bestand ein Verhältnis von 90 % geförderten Mitteln zu 10 % Eigenanteil. Hingegen be- kannt ist, dass das Förderprogramm rückwirkend Ausgaben ab dem 01.01.2025 mit einbeziehen soll. Bereits mit Einstieg in die Umsetzung des „DigitalPakt Schule“ in 2020/21 war absehbar, dass die Mittel aus diesem Förderprogramm nicht ausreichen, um alle Schulen mit dem Digitalpaktstandard auszustatten. Danach konnten (siehe auch Vorlage V/0384/2022) bis Ende des Förderzeitraums 2024 insgesamt 45 Schulen mit der in der genannten Vorlage definierten IT-Infrastruktur ausgestattet wer- den. Der Rat hatte daher bereits im Jahr 2022 mit Beschluss üb er die Vorlage V/0384/2022 die Um- setzung des Kommunalen Digitalpakts für die 34 Schulen, die nicht über den „DigitalPakt Schule“ finanziert wurden, beschlossen. Die insgesamt für die Umsetzung erforderlichen Mittel für die Zeit von 2024 bis 202 7 wurden mit 18,72 Mio. € kalkuliert. Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, be- stehende Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene zu prüfen und in größtmöglichem Um- fang in Anspruch zu nehmen. Ziel war eine Förderung zu 85 % bei einem kommunalen Eigenantei l von 15 %. Die Verwendung der im Haushalt eingestellten Mittel wurde an eine Förderzusage geknüpft, mit der im Herbst 2025 zu rechnen ist. Um dann aber tatsächlich ohne Verzögerung in die Umsetzung zu kommen, ist es erforderlich, die Zeit bis zur endgültigen Förderzusage für die vorbereitenden Arbeiten Amt für Schule und Weiterbildung 22.01.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dr. Zeisberg Telefon: 492-2843 Zeisberg@stadt- muenster.de - 2 - V/0784/2024 zu nutzen und hierzu entsprechende Aufträge zu erteilen. Diese umfassen die Ausschreibungen für ein Architekturbüro, welches auch die Projektsteuerung übernehmen soll. Zudem muss ein Fachpla- nungsbüro für Elektrotechnik (TGA) ausgeschrieben werden. Diese Arbeiten können nicht aus den vorhandenen personellen Kapazitäten im Amt für Immobilienmanagement übernommen werden und wurden auch schon im Rahmen des „DigitalPakt Schule“ extern vergeben. Nach derzeitigem Stand und aus den Erfahrungen des letzten Förderprogramms sind Ausschreibung und Vergabe dieser Pla- nungs- und Steuerungsleistungen nicht förderschädlich. Für die Ausschreibung des VGV-Verfahrens werden die im Haushalt eingestellten Mittel verwendet. Der „DigitalPakt Schule“ aus dem Jahr 2020 ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Bis Ende März laufen noch Abschlussarbeiten an mehreren Schulstandorten. Die Dokumentationen seitens der Fir- men und damit einhergehend die Schlussrechnungen stehen noch aus. Es werden laufend Mittel aus dem zur Verfügung stehenden Förderbudget abgerufen. Im Sommer 2025 folgt mit dem Einreichen der Verwendungsnachweise die endgültige Abrechnung durch die Bezirksregierung Münster. Erst nach der Rechnungsprüfung können aussagekräftige Zahlen zu den verausgabten und erstatteten Mitteln berichtet werden. Die Schlussabrechnung liefert dann auch Hinweise auf die Kosten für den „DigitalPakt 2.0“. Mit der Vorlage V/0384/2022 wurde auch eine zeitliche Planung genannt, die sich an seinerzeit be- kannte Bauabschnitte der einzelnen Standorte orientierte. Insbesondere der Zeitplan zu den G8/G9- Ausbauten an den Gymnasien und die weiteren Baumaßnahmen an den drei Schulzentren machen es erforderlich, die zeitlichen Planungen einhergehend mit den im Haushalt ei ngestellten Mittel zu aktualisieren. Wünschenswert ist aus Sicht der Verwaltung eine Durchführung der Maßnahmen bis Ende 2027. Um dies zu erreichen ist es erforderlich bereits jetzt mit dem VGV-Verfahren zu beginnen. In Vertretung Gez. Thomas Paal (Stadtdirektor)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0784/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.12.2024
- Erstellt
- 09.12.2024 12:14