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V/0784/2024

Beauftragung von notwendigen Vorarbeiten für den zu erwartenden DigitalPakt 2.0

Vorlagen 09.12.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 04.02.2025, TOP 11

Anlage A

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Berichtsvorlage

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Anlage A

1320 Zeichen

Anlage A zur V/0784/2024 
Kurzüberblick 
Wie in der Berichtsvorlage beschrieben wird die Zeit bis zur Fördermittelzusage sinnvoll mit vor-
bereitenden Arbeiten genutzt; hier die Beauftragung für das Amt für Immobilienmanagement für 
die Ausschreibung eines Projektsteuerungsbüros und eines Fachplaners TGA. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird eine Beschleunigung zur Digitalisierung der Schulen der Stadt Münster er-
reicht.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Die Mittel sind bereits im Haushalt eingestellt, vorbehaltlich der Förderzusage.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Ausstattung ist pflichtig im Sinne der Pflichtaufgaben eines Schulträgers und vollständig 
pflichtig im Zusammenhang der Umsetzung der Fördermittel. Es liegt bereits ein Ratsbeschluss 
vor.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-keine-

Berichtsvorlage

4755 Zeichen

V/0784/2024 
V/0784/2024 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Beauftragung von notwendigen Vorarbeiten für den zu erwartenden DigitalPakt 2.0 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.02.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Bund und Länder haben sich im Dezember 2024 in einer gemeinsamen Erklärung auf den „Digital-
paktes 2.0“ verständigt. Der Digitalpakt 2.0 wird ein Finanzvolumen von 5 Mrd. Euro über eine Lauf-
zeit von 6 Jahren aufweisen. Die Mittel werden gleichmäßig zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. 
Formal besteht diese Einigung zunächst nur bis zur nächsten Bundestagswahl am 23.02.2025; die 
neue Bundesregierung muss die Bund -Länder-Vereinbarung erneut beschließen und vertraglich si-
chern. Noch offen ist zum augenblicklichen Zeitpunkt, in welcher Höhe einzelne Förderlinien gefördert 
werden sollen und in welchem Förderverhältnis die Fördergelder von den Ländern an die Kommunen 
weitergereicht werden. Im vorherigen „DigitalPakt Schule“ (2019 bis 2024, auch als „DigitalPakt 1.0“ 
bezeichnet) bestand ein Verhältnis von 90 % geförderten Mitteln zu 10 % Eigenanteil. Hingegen be-
kannt ist, dass das Förderprogramm rückwirkend Ausgaben ab dem 01.01.2025 mit einbeziehen soll.  
Bereits mit Einstieg in die Umsetzung des „DigitalPakt Schule“ in 2020/21 war absehbar, dass die 
Mittel aus diesem Förderprogramm nicht ausreichen, um alle Schulen mit dem Digitalpaktstandard 
auszustatten. Danach konnten (siehe auch Vorlage V/0384/2022) bis Ende des Förderzeitraums 2024 
insgesamt 45 Schulen mit der in der genannten Vorlage definierten IT-Infrastruktur ausgestattet wer-
den. Der Rat hatte daher bereits im Jahr 2022 mit Beschluss üb er die Vorlage V/0384/2022 die Um-
setzung des Kommunalen Digitalpakts für die 34 Schulen, die nicht über den „DigitalPakt Schule“ 
finanziert wurden, beschlossen. Die insgesamt für die Umsetzung erforderlichen Mittel für die Zeit von 
2024 bis 202 7 wurden mit 18,72 Mio. € kalkuliert. Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, be-
stehende Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene zu prüfen und in größtmöglichem Um-
fang in Anspruch zu nehmen. Ziel war eine Förderung zu 85 % bei einem kommunalen Eigenantei l 
von 15 %. 
 
Die Verwendung der im Haushalt eingestellten Mittel wurde an eine Förderzusage geknüpft, mit der 
im Herbst 2025 zu rechnen ist. Um dann aber tatsächlich ohne Verzögerung in die Umsetzung zu 
kommen, ist es erforderlich, die Zeit bis zur endgültigen Förderzusage für die vorbereitenden Arbeiten 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
22.01.2025  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Dr. Zeisberg 
Telefon: 492-2843 
Zeisberg@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0784/2024 
zu nutzen und hierzu entsprechende Aufträge zu erteilen. Diese umfassen die Ausschreibungen für 
ein Architekturbüro, welches auch die Projektsteuerung übernehmen soll. Zudem muss ein Fachpla-
nungsbüro für Elektrotechnik (TGA) ausgeschrieben werden. Diese Arbeiten können nicht aus den 
vorhandenen personellen Kapazitäten im Amt für Immobilienmanagement übernommen werden und 
wurden auch schon im Rahmen des „DigitalPakt Schule“ extern vergeben. Nach derzeitigem Stand 
und aus den Erfahrungen des letzten Förderprogramms sind Ausschreibung und Vergabe dieser Pla-
nungs- und Steuerungsleistungen nicht förderschädlich. Für die Ausschreibung des VGV-Verfahrens 
werden die im Haushalt eingestellten Mittel verwendet.  
 
Der „DigitalPakt Schule“ aus dem Jahr 2020 ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Bis Ende März 
laufen noch Abschlussarbeiten an mehreren Schulstandorten. Die Dokumentationen seitens der Fir-
men und damit einhergehend die Schlussrechnungen stehen noch aus. Es werden laufend Mittel aus 
dem zur Verfügung stehenden Förderbudget abgerufen. Im Sommer 2025 folgt mit dem Einreichen 
der Verwendungsnachweise die endgültige Abrechnung durch die Bezirksregierung Münster. Erst 
nach der Rechnungsprüfung können aussagekräftige Zahlen zu  den verausgabten und erstatteten 
Mitteln berichtet werden. Die Schlussabrechnung liefert dann auch Hinweise auf die Kosten für den 
„DigitalPakt 2.0“.  
 
Mit der Vorlage V/0384/2022 wurde auch eine zeitliche Planung genannt, die sich an seinerzeit be-
kannte Bauabschnitte der einzelnen Standorte orientierte. Insbesondere der Zeitplan zu den G8/G9-
Ausbauten an den Gymnasien und die weiteren Baumaßnahmen an den drei Schulzentren machen 
es erforderlich, die zeitlichen Planungen einhergehend mit den im Haushalt ei ngestellten Mittel zu 
aktualisieren. Wünschenswert ist aus Sicht der Verwaltung eine Durchführung der Maßnahmen bis 
Ende 2027. Um dies zu erreichen ist es erforderlich bereits jetzt mit dem VGV-Verfahren zu beginnen.  
 
  
 
 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
Thomas Paal 
(Stadtdirektor)

Beratungsverlauf (1)

04.02.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0784/2024
Typ
Vorlagen
Datum
09.12.2024
Erstellt
09.12.2024 12:14