2105/2017
Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2359 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 2105/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 06.07.2017 Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion hier: Kunstrasenplätze am Stadtgymnasium Köln-Porz (AN/1018/2017) Text der Anfrage: Die Ascheplätze am Stadtgymnasium Köln-Porz sollen in Kunstrasenplätze umgebaut werden. Hinsichtlich des Zeit-Maßnahmenplans stellen wir nachfolgende Fragen mit der Bitte um kurzfristige Beantwortung: 1. Werden beide Ascheplätze in Kunstrasenplätze umgebaut? 2. Wann ist der Umbau der Ascheplätze in Kunstrasenplätze vorgesehen? 3. Ist der Leichtathletiksport (z.B. Speerwerfen, Kugelstoßen) des GSV Porz auf den Kunstra- senplätzen weiterhin sichergestellt? Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1. Auf dem nördlich gelegenen Tennenplatz 2 (an der Königsberger Straße) wird zunächst in einem ers- ten Schritt, durch das Amt für Umweltschutz, eine Kieselrotsanierung voraussichtlich im 4. Quartal 2017 durchgeführt. Danach ist in einem zweiten Schritt vorgesehen, auf dieser Fläche einen Kunstrasenplatz mit Kunst- stofflaufbahn und weiteren leichtathletischen Einrichtungen zu errichten. Der Tennenplatz 1, direkt am Stadtgymnasium gelegen, ist nicht in das vorgenannte Projekt einbezo- gen. Dieser Platz ist zum Förderprogramm ‚Gute Schule‘ gemeldet. Die Sportverwaltung hat noch keine verbindliche Zusage zur Fördermöglichkeit. Zu 2. Mit dem Neubau des nördlichen Sportplatzes soll nach Möglichkeit direkt im Anschluss an die Kiesel- rotsanierung begonnen werden. Weil im Vorfeld sehr viele Abklärungen, Zustimmungen und Geneh- migungen einzuholen sind und mehrere städtische Dienststellen und die Bezirksregierung einbezo- gen werden müssen, kann die Einhaltung dieses anvisierten Termins zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht 100%ig bestätigt werden. Zu 3. Das Kugelstoßen ist auf dem auszubauenden Sportplatz (nördlich) sichergestellt. Da Speerwerfen auf einem Kunstrasenplatz generell nicht möglich ist und aufgrund des Platzmangels auf der nördlichen Sportanlage, kann erst im Zuge des Umbaus des südlichen Platzes ein entsprechender Werferplatz Berücksichtigung finden. Bis zum Umbau des südlichen Platzes kann der Tennenplatz (südlich) für das Speerwerfen genutzt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2105/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 03.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27