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2105/2017

Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion

Beantwortung einer Anfrage (BV) 03.07.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 06.07.2017, TOP 8.2.2.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2359 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 
 2105/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 06.07.2017 
 
Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion 
hier: Kunstrasenplätze am Stadtgymnasium Köln-Porz (AN/1018/2017) 
Text der Anfrage: 
 
Die Ascheplätze am Stadtgymnasium Köln-Porz sollen in Kunstrasenplätze umgebaut werden. 
Hinsichtlich des Zeit-Maßnahmenplans stellen wir nachfolgende Fragen mit der Bitte um kurzfristige 
Beantwortung: 
1. Werden beide Ascheplätze in Kunstrasenplätze umgebaut? 
2. Wann ist der Umbau der Ascheplätze in Kunstrasenplätze vorgesehen? 
3. Ist der Leichtathletiksport (z.B. Speerwerfen, Kugelstoßen) des GSV Porz auf den Kunstra-
senplätzen weiterhin sichergestellt? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1. 
Auf dem nördlich gelegenen Tennenplatz 2 (an der Königsberger Straße) wird zunächst in einem ers-
ten Schritt, durch das Amt für Umweltschutz, eine Kieselrotsanierung voraussichtlich im 4. Quartal 
2017 durchgeführt. 
Danach ist in einem zweiten Schritt vorgesehen, auf dieser Fläche einen Kunstrasenplatz mit Kunst-
stofflaufbahn und weiteren leichtathletischen Einrichtungen zu errichten. 
Der Tennenplatz 1, direkt am Stadtgymnasium gelegen, ist nicht in das vorgenannte Projekt einbezo-
gen. Dieser Platz ist zum Förderprogramm ‚Gute Schule‘ gemeldet. Die Sportverwaltung hat noch 
keine verbindliche Zusage zur Fördermöglichkeit. 
 
Zu 2. 
Mit dem Neubau des nördlichen Sportplatzes soll nach Möglichkeit direkt im Anschluss an die Kiesel-
rotsanierung begonnen werden. Weil im Vorfeld sehr viele Abklärungen, Zustimmungen und Geneh-
migungen einzuholen sind und mehrere städtische Dienststellen und die Bezirksregierung einbezo-
gen werden müssen, kann die Einhaltung dieses anvisierten Termins zum jetzigen Zeitpunkt noch 
nicht 100%ig bestätigt werden.  
 
Zu 3. 
Das Kugelstoßen ist auf dem auszubauenden Sportplatz (nördlich) sichergestellt. Da Speerwerfen auf 
einem Kunstrasenplatz generell nicht möglich ist und aufgrund des Platzmangels auf der nördlichen 
Sportanlage, kann erst im Zuge des Umbaus des südlichen Platzes ein entsprechender Werferplatz 
Berücksichtigung finden. Bis zum Umbau des südlichen Platzes kann der Tennenplatz (südlich) für 
das Speerwerfen genutzt werden.

Beratungsverlauf (1)

06.07.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.2.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2105/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
03.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27