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3603/2022

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof in Köln-Bocklemünd/Mengenich

Beschlussvorlage Ausschuss 17.11.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 16.03.2023, TOP 10.2

Anlage 7 Auszug BV 4 (Ehrenfeld) 30.1.2023 3603_2022

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Ansehen

Anlage 4 Ausschnitt FNP

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Ansehen

Anlage 3 Planungskonzept

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Ansehen

Anlage 2 Erlaeuterungstext

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Ansehen

Anlage 9- Stellungnahme der Verwaltung

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 6 Auszug aus dem BP TOP 10.3, SteA 01.12.2022

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Ansehen

Anlage 8- Auszug Beschlussprotokoll 10.3 SteA 02.02.2023

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Ansehen

Anlage 1 Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage 5 Gelaendeschnitte

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Ansehen

Anlage 10 Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 10.2 Stadtentwicklungsausschuss 16.03.2023.pdf.docx

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Ansehen

Anlage 7 Auszug BV 4 (Ehrenfeld) 30.1.2023 3603_2022

7317 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon: (0221) 221-94313 
Fax:  (0221) 221-94342 
E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -
koeln.de 
Datum: 31.01.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 20. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld - vom 30.01.2023  
öffentlich 
10.1 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan)   
Arbeitstitel: Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof in Köln-Bock-
lemünd/Mengenich 
3603/2022 
Beschluss 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen-
den geänderten Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan-
verfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan)  für das Gebiet für das Ge-
biet östlich der Venloer Straße, südlich der Grundstücke Venloer Straße 1220 
und Grevenbroicher Straße 43, westlich der Grundstücke Grevenbroicher 
Straße 25-35 und nördlich des Grundstückes Venloer Straße 1210 —Arbeitsti-
tel: Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof in Köln-Bocklemünd/Mengenich — 
einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen;  
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs-
plan) zur Kenntnis und fasst die nachfolgenden Begleitbeschlüsse; 
3.  beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (öffentliche Informationsveran-
staltung als Abendveranstaltung). 
 
Hierzu fasst die BV-Ehrenfeld die folgenden Begleitbeschlüsse, die Voraussetzung 
für die weitere Planung sind: 
1. Für die beabsichtigte Höhenentwicklung ist die Unbedenklichkeit der Ver-
schattungssituation auf die benachbarten Grundstücke nachzuweisen. 
(Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.1). Ggf. ist eine Reduzierung der Bauhöhe 
angezeigt. 
2. Für die beabsichtigte Baumasse ist ein Nachweis über ausreichenden Re-

genwasserrückhalt bei Starkregenereignissen zu führen (Ergänzung An-
lage 2, Punkt 6.). Ggf. ist hier nachzuplanen. Es ist zwingend nachzuwei-
sen, wie der Hang zur Grevenbroicherstraße bzw. deren Bebauung sicher 
hergestellt wird. Ein Abrutschen der Erdflächen ist auch bei Starkregen 
zu verhindern. 
3. Die Realisierung einer direkten fußläufigen Wegebeziehung aus dem 
Plangebiet zur Grevenbroicher Straße ist planungsrechtlich nachzuwei-
sen (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.4). 
4. Die Zweckbindung der Wohnungen, die gemäß kooperativem Baulandmo-
del erstellt werden, ist auf den maximal erreichbaren Umfang, mindestens 
aber 25 Jahre, festzulegen. (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.1) 
5. Ein Verkehrsgutachten ist für das Bauprojekt zu erstellen und der Be-
zirksvertretung Ehrenfeld vorzulegen. Dieses bildet eine Grundlage für 
die weitere Planung. Der gesamte ruhende Verkehr wird in die Tiefgarage 
verlagert, die bisher oberirdisch geplanten Stellplätze entfallen. Der ge-
plante S-Bahnhof Bocklemünd muss sich in den verkehrlichen Planungen 
wiederfinden (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.4). 
6. Ein Umweltgutachten ist für das Bauprojekt zu erstellen und der Bezirks-
vertretung Ehrenfeld vorzulegen. Dieses bildet eine Grundlage für die wei-
tere Planung. Dem Projekt wird final erst zugestimmt, wenn eine Anwen-
dungszustimmung der Klimaleitlinien vom Vorhabenträger vorliegt. Die 
Bezirksvertretung wird informiert, sobald diese vorliegt. (Ergänzung An-
lage 2, Punkt 6). 
7. Das Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des Bau-
stellenverkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor Be-
ginn der Baumaßnahme zu kommunizieren (Ergänzung Anlage 2, Punkt 8) 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP).

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon: (0221) 221-94313  
Fax:  (0221) 221-94342 
E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -
koeln.de 
Datum: 31.01.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 20. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld - begrenzte Platzzahl - bitte melden Sie sich vorab bei der 
Schriftführung an (andreas.schmitz2@stadt -koeln.de) vom 
30.01.2023  
öffentlich 
10.1.2 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
und der SPD-Fraktion zu TOP10.1 
AN/0208/2023 
 
Beschluss 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan-
verfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan)  für das Gebiet für das Ge-
biet östlich der Venloer Straße, südlich der Grundstücke Venloer Straße 1220 
und Grevenbroicher Straße 43, westlich der Grundstücke Grevenbroicher 
Straße 25-35 und nördlich des Grundstückes Venloer Straße 1210 —Arbeitsti-
tel: Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof in Köln-Bocklemünd/Mengenich — 
einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen;  
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs-
plan) zur Kenntnis und fasst die nachfolgenden Begleitbeschlüsse;  
3.  beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (öffentliche Informationsveran-
staltung als Abendveranstaltung). 
 
Hierzu fasst die BV-Ehrenfeld die folgenden Begleitbeschlüsse, die Voraussetzung 
für die weitere Planung sind: 
 
1. Für die beabsichtigte Höhenentwicklung ist die Unbedenklichkeit der Ver-
schattungssituation auf die benachbarten Grundstücke nachzuweisen. 
(Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.1). Ggf. ist eine Reduzierung der Bauhöhe 
angezeigt. 
2. Für die beabsichtigte Baumasse ist ein Nachweis über ausreichenden Re-

genwasserrückhalt bei Starkregenereignissen zu führen (Ergänzung An-
lage 2, Punkt 6.). Ggf. ist hier nachzuplanen. Es ist zwingend nachzuwei-
sen, wie der Hang zur Grevenbroicherstraße bzw. deren Bebauung sicher 
hergestellt wird. Ein Abrutschen der Erdflächen ist auch bei Starkregen 
zu verhindern. 
3. Die Realisierung einer direkten fußläufigen Wegebeziehung aus dem 
Plangebiet zur Grevenbroicher Straße ist planungsrechtlich nachzuwei-
sen (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.4). 
4. Die Zweckbindung der Wohnungen, die gemäß kooperativem Baulandmo-
del erstellt werden, ist auf den maximal erreichbaren Umfang, mindestens 
aber 25 Jahre, festzulegen. (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.1) 
5. Ein Verkehrsgutachten ist für das Bauprojekt zu erstellen und der Be-
zirksvertretung Ehrenfeld vorzulegen. Dieses bildet eine Grundlage für 
die weitere Planung. Der gesamte ruhende Verkehr wird in die Tiefgarage 
verlagert, die bisher oberirdisch geplanten Stellplätze entfallen. Der ge-
plante S-Bahnhof Bocklemünd muss sich in den verkehrlichen Planungen 
wiederfinden (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.4). 
6. Ein Umweltgutachten ist für das Bauprojekt zu erstellen und der Bezirks-
vertretung Ehrenfeld vorzulegen. Dieses bildet eine Grundlage für die wei-
tere Planung. Dem Projekt wird final erst zugestimmt, wenn eine Anwen-
dungszustimmung der Klimaleitlinien vom Vorhabenträger vorliegt. Die 
Bezirksvertretung wird informiert, sobald diese vorliegt. (Ergänzung An-
lage 2, Punkt 6). 
7. Das Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des Bau-
stellenverkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor Be-
ginn der Baumaßnahme zu kommunizieren (Ergänzung Anlage 2, Punkt 8) 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreter Scholz (GUT).

Anlage 4 Ausschnitt FNP

38 Zeichen

Anlage 4Ausschnitt Flächennutzungsplan

Anlage 3 Planungskonzept

1032 Zeichen

GSPublisherVersion 2451.2.5.100
Datum:
fon
d-51105 köln
fax +[49] 0221-912.34.81
+[49] 0221-912.34.80
mail  info@huber-becker.de
web  www.huber-becker.de
huber.becker
architekt
innenarchitekt
siegburger strasse 368
partnerschaft mbb
Neubau Hofanlage BO 1212
Venloer Str. 1212, 50829 Köln-Bocklemünd
Bauherr:
Venloer Straße Wohnen im Park GmbH, Kaiserswertherstr. 253, 40474 Düsseldorf
mit 60 Wohneinheiten
+1,71
+1.60 = 57.10 +0.80 = 56.30
12
2
Wasserbecken
12
2
Wasserspiel I Fontaine
Abfahrt TG
Auffahrt TG
- V O R F A H R T 
-
Einfahrt
Ausfahrt
Müll
Abholung
6%
10% 10% 15%
10% 10% 15%
6% 6%
01
02
03
04
05
06
07
08
Gehweg
Grüner Innenbereich/
kompletter Spielbereich
ca. 500m2
6 Fahrrad-
Stellplätze
Tischtennis
Wohnen
Wohnen
+0.00 = 55.50m üNHN
-
Venloer Straße
 -
6 Fahrrad-
Stellplätze
IV
IV
III II
Erhalt grenzständigen Baumbestands
Lageplan überarbeitete Erschließung (Stand 05/2022) _  M. 1:500
GRZ(1)  = 1.908 m² / 5.527 m² = 0,35
GFZ  = 5.159 m² / 5.527 m² = 0,93
GRZ(2)  = 3.636 m² / 5.527 m² = 0,66
15.09.2022
Anlage 3

Anlage 2 Erlaeuterungstext

23729 Zeichen

/ 2 
 
 
   A N L A G E  2  
 
Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan  
Arbeitstitel: Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof in Köln-Bocklemünd/Mengen-
ich 
 
 
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
Mit Schreiben vom 25.07.2019 hat die Vorhabenträgerin, Venloer Straße Wohnen im Park 
GmbH, Kaiserswertherstr. 253, 40474 Düsseldorf, bei der Verwaltung die Einleitung eines 
Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhaben-
bezogenen Bebauungsplanes beantragt mit dem Ziel, für das Gebiet zwischen Venloer 
Straße und Grevenbroicher Straße 25-35 in Köln-Bocklemünd/Mengenich Wohnungsbau zu 
errichten. 
 
Das Plangebiet weist aufgrund der umgebenden Bebauung ein hohes Entwicklungspotential 
auf und soll für eine zukünftige Wohnnutzung rechtlich gesichert werden. Die Planung erfolgt 
im Sinne der Innen- vor Außenentwicklung und sieht eine Nachverdichtung im räumlich-funk-
tionalen Zusammenhang mit der bestehenden Wohnbebauung vor, die einer qualitativen und 
nachfrageorientierten Wohnnutzung zugeführt wird. Im Flächennutzungsplan ist das gebiet 
bereits als Wohnbaufläche dargestellt.  
 
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Venloer Straße/nördlich 
Arnoldshof“ soll das Ziel erreicht werden, die bislang unbebaute Fläche in Köln-Bocken-
münd/Mengenich zu aktivieren und durch eine Wohnbebauung erstmals zu beplanen. Der 
Bebauungsplan schafft demzufolge die planungsrechtliche Voraussetzung zur Entwicklung 
des Quartiers. 
 
Mit der Planung werden die umgebenden Strukturen aufgegriffen und in einem Gesamtkon-
zept zusammengeführt. Geplant ist der Neubau einer Hofanlage. Insgesamt soll mit dem Be-
bauungsplan ein durchgrüntes und vernetztes Wohnquartier mit gemischtem Wohnangebot 
für unterschiedliche Nutzergruppen entstehen. Bei der Wohnbauentwicklung wird das Ko-
operative Baulandmodell der Stadt Köln angewendet. Dadurch werden ca. 30 Prozent der 
geplanten Wohneinheiten als geförderter Wohnraum entstehen. Auf diese Weise kann ein 
durchmischtes Quartier geschaffen werden, dass einen Beitrag zur Minderung des steigen-
den Wohnungsdrucks leistet und bezahlbaren Wohnungsraum zur Verfügung stellt.  
 
2. Verfahren 
Das Bebauungsplanverfahren soll in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß 
§ 13a BauGB durchgeführt werden. Die Voraussetzungen dafür sind erfüllt. Der Bebauungs-
plan dient der Maßnahme der Innenentwicklung.  
Der Anwendung des beschleunigten Verfahrens steht nicht entgegen, dass es sich bislang 
um eine unbebaute Fläche handelt. Diese ist vielmehr bereits aufgrund ihrer geringen räumli-
chen Ausdehnung eindeutig dem sie umgebenden besiedelten Bereich zuzuordnen. Die Flä-
che des Plangebietes wird durch die Umgebungsbebauung, auch mit Blick auf die dort süd-
lich und nördlich vorzufindenden großvolumigen Bebauungsmaßstäbe, baulich vorgeprägt. 
Die westlich des Plangebietes verlaufende Venloer Straße grenzt dasselbe von den daran 
westlich anschließenden Freiflächen hinreichend deutlich ab.

/ 3 
 
 
Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) 
innerhalb des Geltungsbereiches wird bei einer Plangebietsgröße von circa 5.500 qm, weni-
ger als 20.000 qm betragen und bleibt damit unter dem maßgeblichen Schwellenwert des 
§ 13 a Absatz 1 Nummer 1 BauGB.  
Mit der Planung wird auch keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur 
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltver-
träglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz des Landes Nord-
rhein-Westfalen (UVPG NRW) unterliegen. Zudem ist eine Beeinträchtigung der in § 1 Ab-
satz 6 Nummer 7 b BauGB genannten Schutzgüter – Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeu-
tung oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes – nicht 
zu erwarten. Darüber hinaus bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung 
Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 
50 Satz 1 BImSchG zu beachten sind.  
 
Da die Voraussetzungen des § 13 a Absatz 1 Nummer 1 BauGB vorliegen, soll der vorha-
benbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Dabei kön-
nen die Verfahrenserleichterungen des § 13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in An-
spruch genommen werden. Von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem 
Umweltbericht nach § 2 a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Ab-
satz 4 BauGB wird abgesehen; § 4 c BauGB (Monitoring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. 
Die relevanten Umweltbelange werden in die Abwägung eingestellt. 
 
Weiterhin hat der Bebauungsplan die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen 
für die Umsetzung des vorgelegten Vorhabens als Ziel und ist daher als vorhabenbezogener 
Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt werden. Bestandteil des vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplanes wird jeweils der Vorhaben- und Erschließungsplan. Des Weiteren wird 
ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, in dem sich die Vorhabenträgerin zur Durchfüh-
rung der Planung verpflichtet. 
 
3. Erläuterungen zum Plangebiet  
3.1 Abgrenzung des Plangebietes 
Das Plangebiet liegt in Köln-Ehrenfeld, im Stadtteil Bocklemünd/Mengenich, rund 7 km nord-
westlich des Stadtzentrums.  
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans weist eine Gesamtfläche 
von rund 0,55 ha auf und umfasst die Flurstücke 137, 138, 227 und 228 der Flur 79 der Ge-
markung Köln-Müngersdorf. Die Fläche wird im Osten durch Wohnbebauung der anliegen-
den Grundstücke entlang der Grevenbroicher Straße begrenzt. Im Norden grenzen die Gar-
tenflächen eines Wohnheims und eines Seniorenheims an. Südlich befinden sich mehrere 
Flurstücke die zum Grundstück eines privaten Wohnhauses gehören. Im Westen grenzt das 
Plangebiet an die öffentlichen Verkehrsflächen der Bundesstraße 59 (Venloer Straße) an. 
Die genaue Abgrenzung ist dem Geltungsbereich zu entnehmen. 
 
3.2 Vorhandene Struktur 
Die Bebauung im näheren Umfeld des Plangebiets ist vorwiegend durch Wohnnutzungen in 
Reihenhausform und vereinzelt durch nicht störendes Gewerbe geprägt. Das Plangebiet be-
findet sich im Bereich einer typischen Siedlungsrandbebauung mit aufgelockerten Bebau-
ungsstrukturen. Südlich des Plangebiets befindet sich der unter Denkmalschutz stehende 
und für die Wohnbebauung umgenutzte „Arnoldshof“ mit einer Vierseitenhofanlage. Im Nor-
den befindet sich die Kirche „St. Johannes“, das Kloster der „Schwestern von der Liebe Got-
tes“ und das Seniorenzentrum „St. Brigida Seniorenheim“.

/ 4 
 
Im Westen verlaufen entlang des Plangebiets die Venloer Straße (B 59) sowie Bahnschienen 
der Deutschen Bahn. Daran schließen weiter westlich Grünstrukturen und Sportanlagen an. 
Östlich grenzt das Gebiet an die Grevenbroicher Straße mit einer Rhein- und Mehrfamilien-
hausbebauungen an. Etwa 300 m östlich des Plangebiets befindet sich der Westfriedhof.  
 
Insgesamt ist der Grün- und Waldanteil in der Umgebung des Plangebiets aufgrund der 
Stadtrandlage relativ hoch. An die Wohnbebauungen schließen kleinere Wäldchen an. Die 
Grünstrukturen werden jedoch durch die teilweise stark befahrenen Verkehrswege zerschnit-
ten.  
 
Innerhalb des Plangebiets sind Frei- und Grünflächen aufzufinden. Der nördliche Bereich 
weist Gartenanlagen auf. Bis auf einige kleinere Nebenanlagen ist das Gebiet bisher unbe-
baut. Auf dem Grundstück befinden sich zahlreiche Baumbestände und Gehölze.  
 
3.3 Erschließung 
Motorisierter Individualverkehr (MIV) 
Über die Venloer Straße (Bundesstraße 59) kann in 1,2 km nordwestlicher Richtung der An-
schluss auf die Bundesautobahn A1 und in 6,4 km südöstlicher Richtung die Kölner Innen-
stadt erreicht werden.  
 
Das Plangebiet ist im Bestand nicht für den motorisierten Individualverkehr erschlossen. Im 
Rahmen der Planungen wird ein Anschluss für den motorisierten Individualverkehr über die 
Venloer Straße vorgesehen. 
 
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 
Über die Bushaltestelle „Grevenbroicher Straße“ nordöstlich des Plangebietes (ca. 450 m 
Fußweg) an der Grevenbroicher Straße, besteht eine gute Anbindung an das ÖPNV-Netz 
der Stadt Köln. Von hieraus verkehren jeweils im 30 min-Takt Busse der Linie 126 in Rich-
tung Chorweiler und Bocklemünd. Weiter östlich des Plangebietes (ca. 500 m Fußweg) be-
findet sich die Haltestelle „Schaffrathsgasse“ der Straßenbahnlinie 3 in Richtung Görlinger-
Zentrum und Thielenbruch. In ca. 550 m Entfernung liegt der Mobilitätshub „Bocklemünd 
Köln“, der eine Vernetzung unterschiedlicher Verkehrsmittel, darunter Auto, Straßenbahn, 
Bus gewährleistet. Von hier verkehren die Straßenbahnlinien 3 und 4 sowie die Buslinien 
126, 143, 145, 9612 und 970. Insgesamt liegt damit ein gutes ÖPNV-Angebot in der näheren 
Umgebung des Plangebiets vor.  
 
Fuß- und Radverkehr 
Das Plangebiet ist fußläufig durch den Gehweg entlang der Venloer Straße erschlossen. Die-
ser ist nicht für den Radverkehr ausgebaut. Der Radverkehr verläuft damit im Straßenraum 
der Venloer Straße (B 59).  
 
Technische Erschließung 
Zum aktuellen Erkenntnisstand liegen keine Ver- und Entsorgungsleitungen innerhalb des 
Plangebiets vor. Die grundsätzlich Ver- und Entsorgung des Plangebiets wird im Rahmen 
des weiteren Bebauungsplanverfahrens sichergestellt. 
 
3.4 Alternativstandorte 
Im Umgang mit der angespannten Situation auf dem Kölner Wohnungsmarkt, ist die Schaf-
fung von neuem Wohnraum ein dringendes Ziel der Stadtentwicklung. Bei der Planung han-
delt es sich um eine vorhabenbezogene bauliche Verdichtung einer innerstädtischen Fläche 
im Rahmen der nachhaltigen Innenentwicklung. Zwar ist die Fläche bisher unbebaut, auf-
grund der baulichen Vorprägung des Umfeldes ist das Plangebiet für den Wohnungsbau als 
gut geeignet einzuschätzen.

/ 5 
 
4. Planungsvorgaben 
4.1 Regionalplan  
Der Regionalplan der Bezirksregierung Köln stellt das Plangebiet als allgemeinen Siedlungs-
bereich (ASB) dar. Die Entwicklung der geplanten Nutzung geht demnach mit den Zielen des 
Regionalplanes einher. 
 
4.2 Flächennutzungsplan  
Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Stadt Köln als Wohnbaufläche dargestellt. 
Der Bedingung des § 8 Abs. 2 BauGB, nachdem Bebauungspläne aus dem Flächennut-
zungsplan zu entwickeln sind, ist gegeben.  
 
4.3 Landschaftsplan 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln macht keine Aussagen zum Plangebiet. Im Westen und 
Süden der Venloer Straße grenzt das Landschaftsschutzgebiet „Äußerer Grüngürtel Nüssen-
berger Busch bis Müngersdorf“ (LSG-5007-0006) sowie die Verbundfläche „Äußerer Grün-
gürtel zwischen Pesch und Müngersdorf“ (VB-K-5007-004) an. Südlich der Andreas-Muhr-
Straße erstreckt sich ein geschützter Landschaftsbestandteil (LB 4.06).  
 
4.4 Bebauungsplan 
Für das Plangebiet gibt es keinen Bebauungsplan. Das Vorhaben wird als planbedürftig an-
gesehen. 
 
4.5 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) 
Der im StEK Wohnen ermittelte Wohnungsgesamtbedarf liegt bis 2029 in einer Höhe von 
rund 52.000 Wohnungen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Venloer Straße/nördlich 
Arnoldshof“ wird dem vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 beschlossenen Stadtentwick-
lungskonzept Wohnen StEK Wohnen) entsprochen. Ebenso wird dem wohnungspolitischen 
Ziel, jährlich 1.000 öffentlich geförderte Wohnungen zu bauen, Rechnung getragen.  
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen 60 Wohnungen für unterschiedliche 
Bevölkerungsgruppen, darunter auch 30 Prozent geförderten Wohnungsbau (ca. 18 WE) ge-
schaffen werden. 
 
4.6 Kooperatives Baulandmodell 
Für das Vorhaben – circa 60 Wohneinheiten – kommt das Kooperative Baulandmodell Köln 
(KoopBLM) – Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren in der Fassung vom 
10.05.2017 – zur Anwendung. Da die Grundstücke, auf denen das Vorhaben geplant ist, 
zum überwiegenden Teil bereits vor dem Stichtag der Umsetzungsanweisung 2017plus 
(05.05.2022) erworben wurden, wird das Kooperative Baulandmodell 2017 angewandt. 
 
Die Vorhabenträgerin hat am 29.10.2019 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des 
KoopBLM unterzeichnet. 
 
Öffentlich geförderter Wohnungsbau 
Gemäß dem Kooperativen Baulandmodell in der Fassung der Bekanntmachung vom 
10.05.2017 wird die Vorhabenträgerin verpflichtet, 30 % der für Wohnen vorgesehenen Ge-
schossfläche für öffentlich geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Die vorliegende Planung 
sieht gemäß dieser Vorgabe die Schaffung von 30 % öffentlich geförderten Wohnungen vor. 
 
Öffentlicher Spielplatz 
Für das Plangebiet ergibt sich gemäß den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells ein 
rechnerischer Mehrbedarf an Kinderspielflächen von ca. 280 m². Da die Mindestgröße eines

/ 6 
 
öffentlichen Spielplatzes von 500 m² nicht erreicht wird, sieht das Kooperative Baulandmo-
dell eine Ablösezahlung für den nicht geleisteten Mehrbedarf vor, der zur Erweiterung des 
Angebots eines öffentlichen Spielplatzes in der näheren Umgebung eingesetzt wird. 
In der Planung ist im Innenhofbereich des Quartiers ein grüner Innenbereich mit Spielgeräten 
in einer Größe von ca. 500 m², jedoch als privater Spielplatz, geplant. 
 
Öffentliche Grünfläche 
Mit der vorliegenden Planung ergibt sich ein Bedarf von ca. 1.400 m² öffentlicher Grünfläche, 
wobei die Mindestgröße einer öffentlich (zugänglichen) Grünfläche nach dem Kooperativen 
Baulandmodell bei 5.000 m² liegt. Bei Unterschreitung der Mindestgröße einer Grünfläche 
wird im Rahmen des Kooperativen Baulandmodells eine Ablösezahlung erforderlich, die zur 
Aufwertung einer bestehenden öffentlichen Grünfläche in der näheren Umgebung des Plan-
gebiets genutzt wird.  
 
4.7 Denkmalschutz 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Bau- oder Bodendenkmäler. Im Umfeld vor-
handene Baudenkmäler werden durch das Planvorhaben nicht beeinflusst 
 Arnoldshof, Grevenbroicher Str. 1 
 Wegekreuz, Grevenbroicher Str./Andrea-Muhr-Str. 
 Wohnhaus, Grevenbroicher Str. 19 
 
4.8 Überschwemmungsgebiet 
Das Plangebiet befindet sich nicht in einem nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in 
Verbindung mit § 83 Landeswassergesetz (LWG) in einem ordnungsbehördlich festgesetzten 
oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet. 
 
4.9 Wasserschutzzone 
Das Plangebiet liegt in dem festgesetzten Trinkwasserschutzgebiet IIIB. Diese Zone besteht 
zum Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder nur schwer 
abbaubaren chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen. Im Zusammenhang mit dem 
Bauvorhaben wird keine Beeinflussung der Schutzzone erwartet.  
 
5. Städtebauliches Konzept 
5.1 Bau- und Nutzungsstruktur 
Das städtebauliche Konzept sieht ein Wohnquartier mit vier gegeneinander versetzten Zei-
lenbebauungen in einer Hofstruktur vor.  
 
Die äußeren Raumkanten des Quartiers bleiben weitgehend geschlossen und klar definiert 
und spiegeln so die Hofstrukturen des südlich gelegenen Arnoldshof wider. Im Zentrum der 
geplanten Hofbebauung ist ein grüner Quartiersinnenhof geplant. Neben einer Grünfläche 
mit mehreren Spielgeräten soll der Innenhof auch als Wasserfläche gestaltet werden. 
Dadurch kann nicht nur die Aufenthaltsqualität gesteigert werden, sondern auch ein wichtiger 
Beitrag zur Anpassung des Quartiers gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels ge-
leistet werden.  
 
Die Öffnungen der Baukörper im Erdgeschoss sind in Windmühlenform angelegt, um eine 
geschlossene Identität nach innen zu schaffen und gleichzeitig eine hohe Erreichbarkeit und 
Offenheit nach außen zu garantieren. Die Zugänge zu den Wohnungen erfolgt über die Ho-
finnenseite. Durch die bauliche Öffnung des Quartiers in Richtung Osten kann perspektivisch 
auch eine Anbindung an die Grevenbroicher Straße erfolgen.

/ 7 
 
Die Gebäudehöhen sind auf die Umgebungsbebauung abgestimmt. So ergeben sich im Sü-
den und Osten IV Geschosse, die im westlichen Flügel in Richtung Venloer Straße 3 Vollge-
schosse. Der nördliche Gebäudeflügel ist mit 2 Vollgeschossen geplant, um die bestehende 
Sichtbeziehungen der Anwohner der Grevenbroicher Straße weiterhin zu erhalten.  
 
Das städtebauliche Konzept sieht die Schaffung von ca. 60 Wohneinheiten vor. Es sind An-
geboten für verschiedene Nutzergruppen vorgesehen. Angestrebt ist eine Mischung aus Fa-
milienwohnen und Kleinappartements. Rund 30 % der für Wohnen vorgesehenen Geschoss-
fläche wird mit öffentlichen Fördermitteln errichtet. Die gesamte Nutzung ist ausschließlich 
dem Wohnen vorbehalten. 
 
 
5.2 Natur und Landschaft/Freiflächen 
Das bisher unbebaute Plangebiet wird durch die Bebauung zu größeren Teilen versiegelt. Im 
Zentrum des Quartiers ein begrünter Innenhofbereich vorgesehen, der zur Erholung für die 
Bewohner vorgesehen ist, jedoch von der Tiefgarage unterbaut ist.  
 
Die verbleibenden Freiflächen sind als Grünflächen oder private Gärten vorgesehen.  
 
Die Dachflächen sollen extensiv begrünt werden. 
 
5.3 Soziale Infrastruktur 
In dem städtebaulichen Planungskonzept „Venloer Straße/nordwestlich Arnoldshof“ ist die 
Schaffung von 60 neuen Wohneinheiten vorgesehen. Diese Anzahl an neuen WE ergibt kei-
nen Bedarf für eine Kita, die auf Grund der Wirtschaftlichkeit mit mindestens 3 Gruppen ge-
führt werden müsste. 
 
5.4 Verkehrliche Erschließung 
Die verkehrliche Erschließung soll über die Venloer Straße erfolgen. Im südwestlichen Be-
reich des Plangebiets befindet sich der Hauptzugang für Fußgänger und Radfahrende. Da-
ran nördlich ist die Einfahrt für den Kfz-Verkehr, sowie für Müll- und Rettungsfahrzeuge vor-
gesehen. 
Das Bebauungsplangebiet grenzt an die freie Strecke der B 59, Abschnitt 6 und soll auch 
über diese erschlossen werden. Entlang der B 59 verläuft ein einseitiger Zweirichtungsrad-/ 
Gehweg.  
Vom Knoten B 59/ Andreas-Muhr-Straße bis ungefähr zum Knoten B 59/ Nattermannallee 
sind bereits mehrfach Grundstücke inklusive Bordsteinabsenkung an die B 59 angeschlos-
sen. Damit wäre unter Anwendung der Ortsdurchfahrtenrichtlinien –ODR- die Möglichkeit der 
Festsetzung einer Ortsdurchfahrt gegeben. Dies wird im Bebauungsplanverfahren geprüft.  
Im weiteren Verfahren wird ein Verkehrsgutachten zur Untersuchung der Leistungsfähigkeit 
des Umliegenden Verkehrsnetzes erstellt. Die Erschließungsplanung wird dabei mit Stra-
ßen.NRW als Baulastträger der Bundesstraße 59 (Venloer Straße) und den zuständigen Be-
hörden der Stadt Köln abgestimmt. In diesem Rahmen wird auch die Rechts-Rein-Rechts-
Raus-Regelung, die in der Planung vorgesehen ist, überprüft oder ob eine Linksabbiegespur 
auf der Venloer Straße notwendig wird.  
 
Ruhender Verkehr  
Der ruhende Verkehr soll verträglich in das Siedlungsbild integriert werden. Dazu wird der 
Großteil der Stellplätze in einer Tiefgarage unterhalb des Quartiers vorgesehen, acht Stell-
plätze sind für den Besucherverkehr im Bereich der Parallelerschließung vorgesehen. Die 
geplante Tiefgarage soll entsprechend dimensioniert werden, dass die erforderlichen Pkw-
Stellplätze, sowie Abstellplätze für die Fahrräder nachgewiesen werden können.

/ 8 
 
Die Anbindung des Plangebiets an die Grevenbroicher Straße wurde geprüft. Durch die Bau-
struktur ist eine Erschließung in Richtung Osten grundsätzlich vorgesehen und damit per-
spektivisch auch möglich, aufgrund der bestehenden Eigentumsverhältnisse ist eine Anbin-
dung für den Fuß- und Radverkehr jedoch zum aktuellen Zeitpunkt nicht realisierbar. 
 
5.5 Ver- und Entsorgung 
Das Plangebiet ist im Bestand unbebaut. Die §§ 44 Landeswassergesetz (LWG NRW) i.V.m. 
§ 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) kommen nicht zur Anwendung. Das anfallende 
Niederschlagswasser ist demnach innerhalb des Plangebiets zu versickern, sofern die Bo-
denverhältnisse dies erlauben. Dies gilt es im weiteren Verfahren anhand entsprechender 
Bodenuntersuchungen zu überprüfen. Das anfallende Schmutzwasser soll über die beste-
hende Kanalisation zu entwässert werden. 
 
Die Ver- und Entsorgung des Plangebiets wird im weiteren Bebauungsplanverfahren erarbei-
tet und mit den zuständigen Behörden abgestimmt.  
 
6. Auswirkungen der Planung / Umweltbelange  
Gemäß § 1 Abs. 5 und Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Be-
lange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere 
des Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens sowie des Klimas zu berück-
sichtigen. Gemäß § 19 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 15 Abs. 1 BNatSchG ist 
in der Regel der Eingriff in Natur und Landschaft auszugleichen. 
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird nach § 13a BauGB als Planverfahren der Innen-
entwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Es gelten damit die Vorschriften des 
vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Somit ist eine förmliche 
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit Umweltbericht nach § 2a BauGB nicht erforder-
lich. Der mit der Planung verbundene Eingriff in Natur, Boden und Landschaft gilt gemäß § 1 
a Abs. 3 Satz 5 BauGB als bereits erfolgt bzw. zulässig. Die betroffenen Umweltbelange wer-
den im Planverfahren dennoch ermittelt und in die Abwägung eingestellt. Dahingehend wer-
den im weiteren Verfahren u.a. folgende Fachgutachten erstellt: 
 
 Artenschutzprüfung 
 Baumbewertung 
 Starkregenvorsorge/Versickerungsuntersuchung 
 Verkehrsuntersuchung 
 Schalltechnische Untersuchung 
 Stadtklimagutachten 
 Grünordnungsplan 
 Energiekonzept 
 
Das Plangebiet weist einen starken Gehölzbewuchs auf. Besonders relevant sind aus um-
weltfachlicher Sicht daher eine fundierte Artenschutzprüfung und eine Baumbewertung.  
 
Um dem besonderen Artenschutz gem. §§ 44 ff. BNatSchG und Art. 12, 13 FFH-RL Rech-
nung zu tragen, wird im Rahmen eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags geprüft, ob das 
Plangebiet als Lebensraum für streng geschützte oder besonders geschützte Arten dient und 
ob durch das Vorhaben artenschutzrechtliche Konflikte im Sinne der Zugriffsverbote gem. § 
44 Abs. 1 BNatSchG hervorgerufen werden. Die Artenschutzprüfung der Stufe 1 wurde be-
reits durchgeführt und kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der bestehenden Biotope 
(Höhlenbäume, Teich, Brachfläche, ältere hochgewachsene Bäume) und der Habitatausstat-
tung der näheren Umgebung (Wäldchen, landwirtschaftliche Flächen) die Lebensrauman-
sprüche verschiedener planungsrelevanter Arten erfüllt werden. Darüber hinaus konnte die 
Fläche nicht vollständig begangen werden.

Zur tiefergehenden faunistischen Erfassung und der Untersuchung von Auswirkungen auf 
planungsrelevante Tierarten im Plangebiet wird daher eine vertiefte Artenschutzprüfung der 
Stufe II durchgeführt. Insbesondere werden dabei das Vorkommen von Fledermausarten, 
eine Kartierung der Avifauna des Gebiets, sowie eine Prüfung des Vorkommens von Amphi-
bien aufgrund des vorhandenen Teichs vorgenommen.  
 
7. Städtebauliche Kennziffern 
Größe des Plangebiets ca. 5.500 m² 
BGF gesamt ca.  6.500 m² 
GF Wohnen (nur Vollgeschosse) ca.  5.160 m² 
GRZ I ca. 0,35 
GRZ II ca. 0,66 
GFZ ca. 0,93 
Anzahl der geplanten WE ca. 60 
 
 
8. Planverwirklichung 
Das Plangebiet befindet sich zu einem Großteil im Eigentum der Vorhabenträgerin. Das Flur-
stück 228 ist in städtischem Eigentum, der Vorhabenträgerin ist ein Erstandienungsrecht ein-
geräumt.  
 
Die Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplans wird im Durchführungsvertrag zwi-
schen Stadt und Vorhabenträgerin geregelt. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur 
Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen einschließlich der Begrü-
nungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist nach den Regelungen des Vertrages. 
Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ist eine kurzfristige Umsetzung der Planung 
vorgesehen. 
 
Die Kosten aller Maßnahmen trägt die Vorhabenträgerin. Der Stadt Köln entstehen keine 
Kosten.

Anlage 9- Stellungnahme der Verwaltung

5010 Zeichen

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens 
(vorhabenbezogen er Bebauungsplan) 
Arbeitstitel: Venloer Straße/Nördlich Arnoldshof in Köln-
Bocklemünd/Mengenich 
Vorlage 3603/2022  
 
hier: Stellungnahme der Verwaltung zu dem Beschluss der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld (BV 4) vom 30.01.2023  
 
Beschluss  
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden 
geänderten Beschluss zu fassen:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein 
Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan)  für das 
Gebiet für das Gebiet östlich der Venloer Straße, südlich der Grundstücke 
Venloer Straße 1220 und Grevenbroicher Straße 43, westlich der Grundstücke 
Grevenbroicher Straße 25-35 und nördlich des Grundstückes Venloer Straße 
1210 —Arbeitstitel: Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof in Köln-
Bocklemünd/Mengenich — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen;  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht vor, das Bebauungsplanverfahren in 
Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB einzuleiten. Die 
Bezirksvertretung Ehrenfeld hat stattdessen empfohlen, das Normalverfahren zu 
wählen. Aus Sicht der Verwaltung ist die Anwendung des beschleunigten Verfahrens 
gemäß § 13a BauGB gegeben, auch wenn es sich bislang um eine unbebaute 
Fläche handelt. Diese ist vielmehr bereits aufgrund ihrer geringen räumlichen 
Ausdehnung eindeutig dem sie umgebenden besiedelten Bereich zuzuordnen. Die 
Fläche des Plangebietes wird durch die Umgebungsbebauung, auch mit Blick auf die 
dort südlich und nördlich vorzufindenden großvolumigen Bebauungsmaßstäbe, 
baulich vorgeprägt. Die westlich des Plangebietes verlaufende Venloer Straße grenzt 
dasselbe von den daran westlich anschließenden Freiflächen hinreichend deutlich 
ab. 
Auch im beschleunigten Verfahren kann eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 (1) BauGB als Abendveranstaltung durchgeführt werden. 
Die Verwaltung empfiehlt daher, das Bebauungsplanverfahren in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB einzuleiten.  
 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) zur Kenntnis und fasst die nachfolgenden 
Begleitbeschlüsse; 
Anlage 9

3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (öffentliche 
Informationsveranstaltung als Abendveranstaltung). 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Aus Sicht der Verwaltung wird eine Abendveranstaltung zwar nicht als notwendig 
angesehen, der Empfehlung der Bezirksvertretung Ehrenfeld kann aber gefolgt 
werden. Auch im Rahmen eines § 13a-Verfahrens ist eine frühzeitige 
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) als Abendveranstaltung möglich.  
 
Hierzu fasst die BV-Ehrenfeld die folgenden Begleitbeschlüsse, die Voraussetzung 
für die weitere Planung sind: 
1. Für die beabsichtigte Höhenentwicklung ist die Unbedenklichkeit der 
Verschattungssituation auf die benachbarten Grundstücke 
nachzuweisen. (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.1). Ggf. ist eine 
Reduzierung der Bauhöhe angezeigt. 
2. Für die beabsichtigte Baumasse ist ein Nachweis über ausreichenden 
Regenwasserrückhalt bei Starkregenereignissen zu führen (Ergänzung 
Anlage 2, Punkt 6.). Ggf. ist hier nachzuplanen. Es ist zwingend 
nachzuweisen, wie der Hang zur Grevenbroicherstraße bzw. deren 
Bebauung sicher hergestellt wird. Ein Abrutschen der Erdflächen ist 
auch bei Starkregen zu verhindern. 
3. Die Realisierung einer direkten fußläufigen Wegebeziehung aus dem 
Plangebiet zur Grevenbroicher Straße ist planungsrechtlich 
nachzuweisen (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.4). 
4. Die Zweckbindung der Wohnungen, die gemäß kooperativem 
Baulandmodel erstellt werden, ist auf den maximal erreichbaren Umfang, 
mindestens aber 25 Jahre, festzulegen. (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.1) 
5. Ein Verkehrsgutachten ist für das Bauprojekt zu erstellen und der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld vorzulegen. Dieses bildet eine Grundlage 
für die weitere Planung. Der gesamte ruhende Verkehr wird in die 
Tiefgarage verlagert, die bisher oberirdisch geplanten Stellplätze 
entfallen. Der geplante S-Bahnhof Bocklemünd muss sich in den 
verkehrlichen Planungen wiederfinden (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.4). 
6. Ein Umweltgutachten ist für das Bauprojekt zu erstellen und der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld vorzulegen. Dieses bildet eine Grundlage 
für die weitere Planung. Dem Projekt wird final erst zugestimmt, wenn 
eine Anwendungszustimmung der Klimaleitlinien vom Vorhabenträger 
vorliegt. Die Bezirksvertretung wird informiert, sobald diese vorliegt. 
(Ergänzung Anlage 2, Punkt 6). 
7. Das Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des 
Baustellenverkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig 
vor Beginn der Baumaßnahme zu kommunizieren (Ergänzung Anlage 2, 
Punkt 8) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Den Begleitbeschlüssen Nr.1 – 7 kann gefolgt werden.

Beschlussvorlage Ausschuss

6899 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Rhei Sa 
Vorlagen-Nummer 
 3603/2022 
Freigabedatum 17.11.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) 
Arbeitstitel: Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof in Köln-Bocklemünd/Mengenich  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Ver-
fahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
für das Gebiet östlich der Venloer Straße, südlich der Grundstücke Venloer Straße 1220 und 
Grevenbroicher Straße 43, westlich der Grundstücke Grevenbroicher Straße 25-35 und nördlich 
des Grundstückes Venloer Straße 1210 —Arbeitstitel: Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof in 
Köln-Bocklemünd/Mengenich — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung 
zustimmt. 
 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.12.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit Schreiben vom 25.07.2019 hat die Vorhabenträgerin, Venloer Straße Wohnen im Park GmbH, Kai-
serswertherstr. 253, 40474 Düsseldorf, bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 
Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bean-
tragt mit dem Ziel, für das Gebiet zwischen Venloer Straße und Grevenbroicher Straße 25-35 Woh-
nungsbau zu errichten. Geplant ist die Errichtung einer II-IV-geschossigen Hofanlage mit 60 Wohnein-
heiten, davon 30% als öffentlich geförderten Wohnungsbau.  
 
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 5.500 m². Es ist derzeitiges Grünland und wird zu Teilen als 
Gartenland genutzt. Zum Teil ist umfangreicher Bewuchs (Buschwerk und Bäume) vorhanden.  
 
Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet bereits als Wohn-
baufläche dargestellt.  
 
Durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Vo-
raussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. 
 
In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt hat die Vorhabenträgerin ein städtebauliches Konzept er-
stellt. Der konzipierte Neubau übernimmt die Typologie der in der näheren Umgebung befindlichen Hof-
anlagen wie z.B. Arnoldshof und interpretiert deren Ausformung neu. Der Baukörper wird durch die An-
ordnung der Zugänge zum Hofinnenbereich windmühlenflügelartig unterbrochen – diese Durchgänge 
gliedern und durchbrechen den ansonsten geschlossenen Hofring, der Geschossigkeiten zwischen II 
und IV Geschossen aufweist. Im Zentrum der geplanten Hofbebauung ist ein grüner Quartiersinnenhof 
geplant. 
 
Die verkehrliche Erschließung soll über die Venloer Straße erfolgen. Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgara-
ge erfolgt über die vorgelagerte Parallelerschließung zur Venloer Straße. Im weiteren Verfahren wird ein 
Verkehrsgutachten erstellt. Im Rahmen dessen wird auch überprüft, ob zur Venloer Straße eine Rechts-
Rein-Rechts-Raus-Regelung erfolgen soll oder eine Linksabbiegespur auf der Venloer Straße notwendig 
wird.  
 
Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs erfolgt größtenteils in einer Tiefgarage. Acht oberirdische 
Stellplätze sind für den Besucherverkehr im Bereich der Parallelerschließung vorgesehen. 
 
Die Anbindung des Plangebiets an die Grevenbroicher Straße wurde geprüft. Durch die Baustruktur ist 
eine Erschließung in Richtung Osten grundsätzlich vorgesehen und damit perspektivisch auch möglich, 
aufgrund der bestehenden Eigentumsverhältnisse ist eine Anbindung für den Fuß- und Radverkehr je-
doch zum aktuellen Zeitpunkt nicht realisierbar. 
 
Kooperatives Baulandmodell  
Die Vorhabenträgerin hat am 29.10.2019 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des Kooperati-
ven Baulandmodells unterzeichnet. 
 
Da weniger als 70 WE geplant sind, ist gemäß kooperativem Baulandmodell kein Qualifizierungsverfah-
ren erforderlich.

3 
 
Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB 
Das Bebauungsplanverfahren soll in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB 
durchgeführt werden. Der Anwendung des beschleunigten Verfahrens steht nicht entgegen, dass es sich 
bislang um eine unbebaute Fläche handelt. Diese ist vielmehr bereits aufgrund ihrer geringen räumli-
chen Ausdehnung eindeutig dem sie umgebenden besiedelten Bereich zuzuordnen. Die Fläche des 
Plangebietes wird durch die Umgebungsbebauung, auch mit Blick auf die dort südlich und nördlich vor-
zufindenden großvolumigen Bebauungsmaßstäbe, baulich vorgeprägt. Die westlich des Plangebietes 
verlaufende Venloer Straße grenzt dasselbe von den daran westlich anschließenden Freiflächen hinrei-
chend deutlich ab. 
 
Daher wird von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Absatz 1 BauGB abge-
sehen und an anderer Stelle eine sogenannte Bürgerinformation durchgeführt werden. Dabei erhält die 
Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen 
Auswirkungen der Planung im Zeitraum von einer Woche in der Verwaltung zu unterrichten und sich 
innerhalb einer Frist von einer weiteren Woche zur Planung zu äußern.  
 
Klimaleitlinien 
Die am 17.03.2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Klimaleitlinien kommen zur Anwendung. 
Demnach sind die darin enthaltenen Anforderungen zum Gebäudeeffizienzstandard zu erfüllen sowie 
der Einsatz von Photovoltaikanlagen festzulegen und die enthaltenen Empfehlungen zur klimaschützen-
den Optimierung des Städtebaus sowie Initiierung weiterer Maßnahmen zu prüfen. Eine Anwendungs-
zustimmung liegt noch nicht vor, wird aber in Kürze erfolgen. Die Umsetzbarkeit der Anforderungen an 
den Gebäudeeffizienzstandard werden im Bebauungsplanverfahren fortlaufend geprüft und abschlie-
ßend durch ein Testat bestätigt, das Anlage zum Durchführungsvertrag wird. 
 
Erläuterung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz 
durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Im weiteren Verlauf des Bebauungs-
plan-Verfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases geprüft. Nach 
den gesetzlichen Vorgaben findet eine Bewertung der Umweltbelange statt. Hierfür werden verschiede-
ne Umweltgutachten erstellt. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplans  
Anlage 2 Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept  
Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept  
Anlage 4 Ausschnitt Flächennutzungsplan

Anlage 6 Auszug aus dem BP TOP 10.3, SteA 01.12.2022

685 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
Fax:  (0221)  
E-Mail:  louise.hill-schmidt@stadt -koeln.de 
Datum:  05.12.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses  vom 01.12.2022  
öffentlich 
10.3 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezo-
gener Bebauungsplan)  
Arbeitstitel: Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof in Köln-Bocklemünd/Mengen-
ich 
3603/2022 
 
 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die Vorlage ohne Votum mit erneuter Wieder-
vorlage in die Bezirksvertretung Ehrenfeld (4) zu verweisen.  
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 8- Auszug Beschlussprotokoll 10.3 SteA 02.02.2023

729 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
Fax:  (0221)  
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-
koeln.de 
Datum: 06.02.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 02.02.2023 
öffentlich 
10.3 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan)  
Arbeitstitel: Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof in Köln-
Bocklemünd/Mengenich 
3603/2022 
 
 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss stellt den Tagesordnungspunkt zurück und beauf-
tragt die Verwaltung eine Stellungnahme zur Beschlussfassung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 30.01.2023 zu fertigen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 1 Geltungsbereich

396 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
05025100150 MeterN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Venloer Straße /Nördlich Arnoldshofin Köln - Bocklemünd/Mengenich
Maßstab  1 : 2 500

Anlage 5 Gelaendeschnitte

791 Zeichen

GSPublisherVersion 2522.2.5.100
+0,50
-12,50= +43,00m ü.NHN
-5,50= +50,00m ü.NHN
-0,50= +55,00m ü.NHN
+1,61= +57,11m ü.NHN
Venloer Straße
Grevenbroicher Str.
Parkplatz Unterkellerung mit Tiefgarage
Hofanlage
Haus Nr. 25
Terrasse
±0,00= +55,50m ü.NHN
+12,50= +68,00m ü.NHN
-0,90= +54,60-0,62= +54,88
-2,15= +53,35
Grundstücksgrenze
 
Grundstücksgrenze
 
±0,00= +55,50m ü.NHN
+6,50= +62,00m ü.NHN
+12,50= +68,00m ü.NHN
-12,50
+0,50
-10,50= +45,00m ü.NHN
-3,50= +52,00m ü.NHN
+2,50= +58,00m ü.NHN
+1,50 = +57,00
+9,50= +65,00m ü.NHN
Grevenbroicher Str.
Parkplatz
Haus Nr. 37
Unterkellerung mit Tiefgarage
Hofanlage
-0,78= +54,72m ü.NHN Venloer Straße
Grundstücksgrenze
 
Grundstücksgrenze
 
Ansicht von Süden I Geländeschnitt _  M. 1:500
Ansicht von Norden I Geländeschnitt _  M. 1:500
Anlage 5

Anlage 10 Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 10.2 Stadtentwicklungsausschuss 16.03.2023.pdf.docx

3991 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 221 32834 
   
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 23.03.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 18. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 16.03.2023 
öffentlich 
  
10.2 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan)  
Arbeitstitel: Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof in Köln-
Bocklemünd/Mengenich 
3603/2022 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt geändert (Änderungen/ Ergänzungen: 
fett/ gestrichen) und schließt sich dem Leitbeschluss der Verwaltung zum beschleu-
nigten Verfahren an, folgt den Empfehlungen der Verwaltung zu Anlage 9 (Beschlüsse 
der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 30.01.2023) und ergänzt um die Öffentlichkeits-
beteiligung in Form einer verbindlichen Abendveranstaltung wie folgt:  
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1.  beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet —Arbeitstitel: Venloer 
Straße / Nördlich Arnoldshof in Köln-Bocklemünd/Mengenich — einzuleiten mit 
dem Ziel, Wohnen festzusetzen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne 
Einschränkung zustimmt. 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs-
plan) zur Kenntnis und fasst die nachfolgenden Begleitbeschlüsse; 
3.  beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (öffentliche Informationsveran-
staltung als Abendveranstaltung). 
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich den in der Bezirksvertretung Eh-
renfeld (30.01.2023) gefassten Begleitbeschlüssen wie folgt an: 
1. Für die beabsichtigte Höhenentwicklung ist die Unbedenklichkeit der Ver-

schattungssituation auf die benachbarten Grundstücke nachzuweisen. 
(Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.1). Ggf. ist eine Reduzierung der Bauhöhe 
angezeigt. 
2. Für die beabsichtigte Baumasse ist ein Nachweis über ausreichenden 
Regenwasserrückhalt bei Starkregenereignissen zu führen (Ergänzung 
Anlage 2, Punkt 6.). Ggf. ist hier nachzuplanen. Es ist zwingend nachzu-
weisen, wie der Hang zur Grevenbroicherstraße bzw. deren Bebauung si-
cher hergestellt wird. Ein Abrutschen der Erdflächen ist auch bei Starkre-
gen zu verhindern. 
3. Die Realisierung einer direkten fußläufigen Wegebeziehung aus dem 
Plangebiet zur Grevenbroicher Straße ist planungsrechtlich nachzuwei-
sen (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.4). 
4. Die Zweckbindung der Wohnungen, die gemäß kooperativem Bauland-
model erstellt werden, ist auf den maximal erreichbaren Umfang, mindes-
tens aber 25 Jahre, festzulegen. (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.1) 
5. Ein Verkehrsgutachten ist für das Bauprojekt zu erstellen und der Be-
zirksvertretung Ehrenfeld vorzulegen. Dieses bildet eine Grundlage für 
die weitere Planung. Der gesamte ruhende Verkehr wird in die Tiefgarage 
verlagert, die bisher oberirdisch geplanten Stellplätze entfallen. Der ge-
plante S-Bahnhof Bocklemünd muss sich in den verkehrlichen Planungen 
wiederfinden (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.4). 
6. Ein Umweltgutachten ist für das Bauprojekt zu erstellen und der Bezirks-
vertretung Ehrenfeld vorzulegen. Dieses bildet eine Grundlage für die wei-
tere Planung. Dem Projekt wird final erst zugestimmt, wenn eine Anwen-
dungszustimmung der Klimaleitlinien vom Vorhabenträger vorliegt. Die 
Bezirksvertretung wird informiert, sobald diese vorliegt. (Ergänzung An-
lage 2, Punkt 6). 
7. Das Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des 
Baustellenverkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor 
Beginn der Baumaßnahme zu kommunizieren (Ergänzung Anlage 2, Punkt 
8). 
 
Abstimmungsergebnis: 
Gegen die Stimme der FDP-Fraktion mehrheitlich zugestimmt. 
Hinweis:  
Die Ursprungsvorlage wurde durch die geänderte Beschlussfassung ersetzt.

Beratungsverlauf (2)

30.01.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (15)

  • Venloer Straße 1220
  • Grevenbroicher Straße 43
  • Schaffrathsgasse
  • Andreas-Muhr-Straße
  • Nattermannallee
  • Siegburger Straße 368
  • Görlinger-Zentrum
  • Straße 12
  • Straße 19 4
  • Straße 4
  • Straße 2
  • Im Park
  • Straße 1
  • Straße 3
  • Straße 6

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Details

Aktenzeichen
3603/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
17.11.2022
Erstellt
26.10.2022 16:42