3603/2022
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof in Köln-Bocklemünd/Mengenich
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Anlage 7 Auszug BV 4 (Ehrenfeld) 30.1.2023 3603_2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax: (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt - koeln.de Datum: 31.01.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 20. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld - vom 30.01.2023 öffentlich 10.1 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof in Köln-Bock- lemünd/Mengenich 3603/2022 Beschluss Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen- den geänderten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan- verfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet für das Ge- biet östlich der Venloer Straße, südlich der Grundstücke Venloer Straße 1220 und Grevenbroicher Straße 43, westlich der Grundstücke Grevenbroicher Straße 25-35 und nördlich des Grundstückes Venloer Straße 1210 —Arbeitsti- tel: Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof in Köln-Bocklemünd/Mengenich — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs- plan) zur Kenntnis und fasst die nachfolgenden Begleitbeschlüsse; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (öffentliche Informationsveran- staltung als Abendveranstaltung). Hierzu fasst die BV-Ehrenfeld die folgenden Begleitbeschlüsse, die Voraussetzung für die weitere Planung sind: 1. Für die beabsichtigte Höhenentwicklung ist die Unbedenklichkeit der Ver- schattungssituation auf die benachbarten Grundstücke nachzuweisen. (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.1). Ggf. ist eine Reduzierung der Bauhöhe angezeigt. 2. Für die beabsichtigte Baumasse ist ein Nachweis über ausreichenden Re- genwasserrückhalt bei Starkregenereignissen zu führen (Ergänzung An- lage 2, Punkt 6.). Ggf. ist hier nachzuplanen. Es ist zwingend nachzuwei- sen, wie der Hang zur Grevenbroicherstraße bzw. deren Bebauung sicher hergestellt wird. Ein Abrutschen der Erdflächen ist auch bei Starkregen zu verhindern. 3. Die Realisierung einer direkten fußläufigen Wegebeziehung aus dem Plangebiet zur Grevenbroicher Straße ist planungsrechtlich nachzuwei- sen (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.4). 4. Die Zweckbindung der Wohnungen, die gemäß kooperativem Baulandmo- del erstellt werden, ist auf den maximal erreichbaren Umfang, mindestens aber 25 Jahre, festzulegen. (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.1) 5. Ein Verkehrsgutachten ist für das Bauprojekt zu erstellen und der Be- zirksvertretung Ehrenfeld vorzulegen. Dieses bildet eine Grundlage für die weitere Planung. Der gesamte ruhende Verkehr wird in die Tiefgarage verlagert, die bisher oberirdisch geplanten Stellplätze entfallen. Der ge- plante S-Bahnhof Bocklemünd muss sich in den verkehrlichen Planungen wiederfinden (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.4). 6. Ein Umweltgutachten ist für das Bauprojekt zu erstellen und der Bezirks- vertretung Ehrenfeld vorzulegen. Dieses bildet eine Grundlage für die wei- tere Planung. Dem Projekt wird final erst zugestimmt, wenn eine Anwen- dungszustimmung der Klimaleitlinien vom Vorhabenträger vorliegt. Die Bezirksvertretung wird informiert, sobald diese vorliegt. (Ergänzung An- lage 2, Punkt 6). 7. Das Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des Bau- stellenverkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor Be- ginn der Baumaßnahme zu kommunizieren (Ergänzung Anlage 2, Punkt 8) Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP). Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax: (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt - koeln.de Datum: 31.01.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 20. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld - begrenzte Platzzahl - bitte melden Sie sich vorab bei der Schriftführung an (andreas.schmitz2@stadt -koeln.de) vom 30.01.2023 öffentlich 10.1.2 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion zu TOP10.1 AN/0208/2023 Beschluss Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan- verfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet für das Ge- biet östlich der Venloer Straße, südlich der Grundstücke Venloer Straße 1220 und Grevenbroicher Straße 43, westlich der Grundstücke Grevenbroicher Straße 25-35 und nördlich des Grundstückes Venloer Straße 1210 —Arbeitsti- tel: Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof in Köln-Bocklemünd/Mengenich — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs- plan) zur Kenntnis und fasst die nachfolgenden Begleitbeschlüsse; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (öffentliche Informationsveran- staltung als Abendveranstaltung). Hierzu fasst die BV-Ehrenfeld die folgenden Begleitbeschlüsse, die Voraussetzung für die weitere Planung sind: 1. Für die beabsichtigte Höhenentwicklung ist die Unbedenklichkeit der Ver- schattungssituation auf die benachbarten Grundstücke nachzuweisen. (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.1). Ggf. ist eine Reduzierung der Bauhöhe angezeigt. 2. Für die beabsichtigte Baumasse ist ein Nachweis über ausreichenden Re- genwasserrückhalt bei Starkregenereignissen zu führen (Ergänzung An- lage 2, Punkt 6.). Ggf. ist hier nachzuplanen. Es ist zwingend nachzuwei- sen, wie der Hang zur Grevenbroicherstraße bzw. deren Bebauung sicher hergestellt wird. Ein Abrutschen der Erdflächen ist auch bei Starkregen zu verhindern. 3. Die Realisierung einer direkten fußläufigen Wegebeziehung aus dem Plangebiet zur Grevenbroicher Straße ist planungsrechtlich nachzuwei- sen (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.4). 4. Die Zweckbindung der Wohnungen, die gemäß kooperativem Baulandmo- del erstellt werden, ist auf den maximal erreichbaren Umfang, mindestens aber 25 Jahre, festzulegen. (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.1) 5. Ein Verkehrsgutachten ist für das Bauprojekt zu erstellen und der Be- zirksvertretung Ehrenfeld vorzulegen. Dieses bildet eine Grundlage für die weitere Planung. Der gesamte ruhende Verkehr wird in die Tiefgarage verlagert, die bisher oberirdisch geplanten Stellplätze entfallen. Der ge- plante S-Bahnhof Bocklemünd muss sich in den verkehrlichen Planungen wiederfinden (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.4). 6. Ein Umweltgutachten ist für das Bauprojekt zu erstellen und der Bezirks- vertretung Ehrenfeld vorzulegen. Dieses bildet eine Grundlage für die wei- tere Planung. Dem Projekt wird final erst zugestimmt, wenn eine Anwen- dungszustimmung der Klimaleitlinien vom Vorhabenträger vorliegt. Die Bezirksvertretung wird informiert, sobald diese vorliegt. (Ergänzung An- lage 2, Punkt 6). 7. Das Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des Bau- stellenverkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor Be- ginn der Baumaßnahme zu kommunizieren (Ergänzung Anlage 2, Punkt 8) Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreter Scholz (GUT).
Anlage 4 Ausschnitt FNP
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Anlage 4Ausschnitt Flächennutzungsplan
Anlage 3 Planungskonzept
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GSPublisherVersion 2451.2.5.100 Datum: fon d-51105 köln fax +[49] 0221-912.34.81 +[49] 0221-912.34.80 mail info@huber-becker.de web www.huber-becker.de huber.becker architekt innenarchitekt siegburger strasse 368 partnerschaft mbb Neubau Hofanlage BO 1212 Venloer Str. 1212, 50829 Köln-Bocklemünd Bauherr: Venloer Straße Wohnen im Park GmbH, Kaiserswertherstr. 253, 40474 Düsseldorf mit 60 Wohneinheiten +1,71 +1.60 = 57.10 +0.80 = 56.30 12 2 Wasserbecken 12 2 Wasserspiel I Fontaine Abfahrt TG Auffahrt TG - V O R F A H R T - Einfahrt Ausfahrt Müll Abholung 6% 10% 10% 15% 10% 10% 15% 6% 6% 01 02 03 04 05 06 07 08 Gehweg Grüner Innenbereich/ kompletter Spielbereich ca. 500m2 6 Fahrrad- Stellplätze Tischtennis Wohnen Wohnen +0.00 = 55.50m üNHN - Venloer Straße - 6 Fahrrad- Stellplätze IV IV III II Erhalt grenzständigen Baumbestands Lageplan überarbeitete Erschließung (Stand 05/2022) _ M. 1:500 GRZ(1) = 1.908 m² / 5.527 m² = 0,35 GFZ = 5.159 m² / 5.527 m² = 0,93 GRZ(2) = 3.636 m² / 5.527 m² = 0,66 15.09.2022 Anlage 3
Anlage 2 Erlaeuterungstext
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/ 2 A N L A G E 2 Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel: Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof in Köln-Bocklemünd/Mengen- ich 1. Anlass und Ziel der Planung Mit Schreiben vom 25.07.2019 hat die Vorhabenträgerin, Venloer Straße Wohnen im Park GmbH, Kaiserswertherstr. 253, 40474 Düsseldorf, bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhaben- bezogenen Bebauungsplanes beantragt mit dem Ziel, für das Gebiet zwischen Venloer Straße und Grevenbroicher Straße 25-35 in Köln-Bocklemünd/Mengenich Wohnungsbau zu errichten. Das Plangebiet weist aufgrund der umgebenden Bebauung ein hohes Entwicklungspotential auf und soll für eine zukünftige Wohnnutzung rechtlich gesichert werden. Die Planung erfolgt im Sinne der Innen- vor Außenentwicklung und sieht eine Nachverdichtung im räumlich-funk- tionalen Zusammenhang mit der bestehenden Wohnbebauung vor, die einer qualitativen und nachfrageorientierten Wohnnutzung zugeführt wird. Im Flächennutzungsplan ist das gebiet bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Venloer Straße/nördlich Arnoldshof“ soll das Ziel erreicht werden, die bislang unbebaute Fläche in Köln-Bocken- münd/Mengenich zu aktivieren und durch eine Wohnbebauung erstmals zu beplanen. Der Bebauungsplan schafft demzufolge die planungsrechtliche Voraussetzung zur Entwicklung des Quartiers. Mit der Planung werden die umgebenden Strukturen aufgegriffen und in einem Gesamtkon- zept zusammengeführt. Geplant ist der Neubau einer Hofanlage. Insgesamt soll mit dem Be- bauungsplan ein durchgrüntes und vernetztes Wohnquartier mit gemischtem Wohnangebot für unterschiedliche Nutzergruppen entstehen. Bei der Wohnbauentwicklung wird das Ko- operative Baulandmodell der Stadt Köln angewendet. Dadurch werden ca. 30 Prozent der geplanten Wohneinheiten als geförderter Wohnraum entstehen. Auf diese Weise kann ein durchmischtes Quartier geschaffen werden, dass einen Beitrag zur Minderung des steigen- den Wohnungsdrucks leistet und bezahlbaren Wohnungsraum zur Verfügung stellt. 2. Verfahren Das Bebauungsplanverfahren soll in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Die Voraussetzungen dafür sind erfüllt. Der Bebauungs- plan dient der Maßnahme der Innenentwicklung. Der Anwendung des beschleunigten Verfahrens steht nicht entgegen, dass es sich bislang um eine unbebaute Fläche handelt. Diese ist vielmehr bereits aufgrund ihrer geringen räumli- chen Ausdehnung eindeutig dem sie umgebenden besiedelten Bereich zuzuordnen. Die Flä- che des Plangebietes wird durch die Umgebungsbebauung, auch mit Blick auf die dort süd- lich und nördlich vorzufindenden großvolumigen Bebauungsmaßstäbe, baulich vorgeprägt. Die westlich des Plangebietes verlaufende Venloer Straße grenzt dasselbe von den daran westlich anschließenden Freiflächen hinreichend deutlich ab. / 3 Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) innerhalb des Geltungsbereiches wird bei einer Plangebietsgröße von circa 5.500 qm, weni- ger als 20.000 qm betragen und bleibt damit unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13 a Absatz 1 Nummer 1 BauGB. Mit der Planung wird auch keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltver- träglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz des Landes Nord- rhein-Westfalen (UVPG NRW) unterliegen. Zudem ist eine Beeinträchtigung der in § 1 Ab- satz 6 Nummer 7 b BauGB genannten Schutzgüter – Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeu- tung oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes – nicht zu erwarten. Darüber hinaus bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 BImSchG zu beachten sind. Da die Voraussetzungen des § 13 a Absatz 1 Nummer 1 BauGB vorliegen, soll der vorha- benbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Dabei kön- nen die Verfahrenserleichterungen des § 13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in An- spruch genommen werden. Von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Ab- satz 4 BauGB wird abgesehen; § 4 c BauGB (Monitoring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. Die relevanten Umweltbelange werden in die Abwägung eingestellt. Weiterhin hat der Bebauungsplan die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des vorgelegten Vorhabens als Ziel und ist daher als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt werden. Bestandteil des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes wird jeweils der Vorhaben- und Erschließungsplan. Des Weiteren wird ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, in dem sich die Vorhabenträgerin zur Durchfüh- rung der Planung verpflichtet. 3. Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet liegt in Köln-Ehrenfeld, im Stadtteil Bocklemünd/Mengenich, rund 7 km nord- westlich des Stadtzentrums. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans weist eine Gesamtfläche von rund 0,55 ha auf und umfasst die Flurstücke 137, 138, 227 und 228 der Flur 79 der Ge- markung Köln-Müngersdorf. Die Fläche wird im Osten durch Wohnbebauung der anliegen- den Grundstücke entlang der Grevenbroicher Straße begrenzt. Im Norden grenzen die Gar- tenflächen eines Wohnheims und eines Seniorenheims an. Südlich befinden sich mehrere Flurstücke die zum Grundstück eines privaten Wohnhauses gehören. Im Westen grenzt das Plangebiet an die öffentlichen Verkehrsflächen der Bundesstraße 59 (Venloer Straße) an. Die genaue Abgrenzung ist dem Geltungsbereich zu entnehmen. 3.2 Vorhandene Struktur Die Bebauung im näheren Umfeld des Plangebiets ist vorwiegend durch Wohnnutzungen in Reihenhausform und vereinzelt durch nicht störendes Gewerbe geprägt. Das Plangebiet be- findet sich im Bereich einer typischen Siedlungsrandbebauung mit aufgelockerten Bebau- ungsstrukturen. Südlich des Plangebiets befindet sich der unter Denkmalschutz stehende und für die Wohnbebauung umgenutzte „Arnoldshof“ mit einer Vierseitenhofanlage. Im Nor- den befindet sich die Kirche „St. Johannes“, das Kloster der „Schwestern von der Liebe Got- tes“ und das Seniorenzentrum „St. Brigida Seniorenheim“. / 4 Im Westen verlaufen entlang des Plangebiets die Venloer Straße (B 59) sowie Bahnschienen der Deutschen Bahn. Daran schließen weiter westlich Grünstrukturen und Sportanlagen an. Östlich grenzt das Gebiet an die Grevenbroicher Straße mit einer Rhein- und Mehrfamilien- hausbebauungen an. Etwa 300 m östlich des Plangebiets befindet sich der Westfriedhof. Insgesamt ist der Grün- und Waldanteil in der Umgebung des Plangebiets aufgrund der Stadtrandlage relativ hoch. An die Wohnbebauungen schließen kleinere Wäldchen an. Die Grünstrukturen werden jedoch durch die teilweise stark befahrenen Verkehrswege zerschnit- ten. Innerhalb des Plangebiets sind Frei- und Grünflächen aufzufinden. Der nördliche Bereich weist Gartenanlagen auf. Bis auf einige kleinere Nebenanlagen ist das Gebiet bisher unbe- baut. Auf dem Grundstück befinden sich zahlreiche Baumbestände und Gehölze. 3.3 Erschließung Motorisierter Individualverkehr (MIV) Über die Venloer Straße (Bundesstraße 59) kann in 1,2 km nordwestlicher Richtung der An- schluss auf die Bundesautobahn A1 und in 6,4 km südöstlicher Richtung die Kölner Innen- stadt erreicht werden. Das Plangebiet ist im Bestand nicht für den motorisierten Individualverkehr erschlossen. Im Rahmen der Planungen wird ein Anschluss für den motorisierten Individualverkehr über die Venloer Straße vorgesehen. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Über die Bushaltestelle „Grevenbroicher Straße“ nordöstlich des Plangebietes (ca. 450 m Fußweg) an der Grevenbroicher Straße, besteht eine gute Anbindung an das ÖPNV-Netz der Stadt Köln. Von hieraus verkehren jeweils im 30 min-Takt Busse der Linie 126 in Rich- tung Chorweiler und Bocklemünd. Weiter östlich des Plangebietes (ca. 500 m Fußweg) be- findet sich die Haltestelle „Schaffrathsgasse“ der Straßenbahnlinie 3 in Richtung Görlinger- Zentrum und Thielenbruch. In ca. 550 m Entfernung liegt der Mobilitätshub „Bocklemünd Köln“, der eine Vernetzung unterschiedlicher Verkehrsmittel, darunter Auto, Straßenbahn, Bus gewährleistet. Von hier verkehren die Straßenbahnlinien 3 und 4 sowie die Buslinien 126, 143, 145, 9612 und 970. Insgesamt liegt damit ein gutes ÖPNV-Angebot in der näheren Umgebung des Plangebiets vor. Fuß- und Radverkehr Das Plangebiet ist fußläufig durch den Gehweg entlang der Venloer Straße erschlossen. Die- ser ist nicht für den Radverkehr ausgebaut. Der Radverkehr verläuft damit im Straßenraum der Venloer Straße (B 59). Technische Erschließung Zum aktuellen Erkenntnisstand liegen keine Ver- und Entsorgungsleitungen innerhalb des Plangebiets vor. Die grundsätzlich Ver- und Entsorgung des Plangebiets wird im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens sichergestellt. 3.4 Alternativstandorte Im Umgang mit der angespannten Situation auf dem Kölner Wohnungsmarkt, ist die Schaf- fung von neuem Wohnraum ein dringendes Ziel der Stadtentwicklung. Bei der Planung han- delt es sich um eine vorhabenbezogene bauliche Verdichtung einer innerstädtischen Fläche im Rahmen der nachhaltigen Innenentwicklung. Zwar ist die Fläche bisher unbebaut, auf- grund der baulichen Vorprägung des Umfeldes ist das Plangebiet für den Wohnungsbau als gut geeignet einzuschätzen. / 5 4. Planungsvorgaben 4.1 Regionalplan Der Regionalplan der Bezirksregierung Köln stellt das Plangebiet als allgemeinen Siedlungs- bereich (ASB) dar. Die Entwicklung der geplanten Nutzung geht demnach mit den Zielen des Regionalplanes einher. 4.2 Flächennutzungsplan Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Stadt Köln als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bedingung des § 8 Abs. 2 BauGB, nachdem Bebauungspläne aus dem Flächennut- zungsplan zu entwickeln sind, ist gegeben. 4.3 Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Köln macht keine Aussagen zum Plangebiet. Im Westen und Süden der Venloer Straße grenzt das Landschaftsschutzgebiet „Äußerer Grüngürtel Nüssen- berger Busch bis Müngersdorf“ (LSG-5007-0006) sowie die Verbundfläche „Äußerer Grün- gürtel zwischen Pesch und Müngersdorf“ (VB-K-5007-004) an. Südlich der Andreas-Muhr- Straße erstreckt sich ein geschützter Landschaftsbestandteil (LB 4.06). 4.4 Bebauungsplan Für das Plangebiet gibt es keinen Bebauungsplan. Das Vorhaben wird als planbedürftig an- gesehen. 4.5 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) Der im StEK Wohnen ermittelte Wohnungsgesamtbedarf liegt bis 2029 in einer Höhe von rund 52.000 Wohnungen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Venloer Straße/nördlich Arnoldshof“ wird dem vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 beschlossenen Stadtentwick- lungskonzept Wohnen StEK Wohnen) entsprochen. Ebenso wird dem wohnungspolitischen Ziel, jährlich 1.000 öffentlich geförderte Wohnungen zu bauen, Rechnung getragen. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen 60 Wohnungen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen, darunter auch 30 Prozent geförderten Wohnungsbau (ca. 18 WE) ge- schaffen werden. 4.6 Kooperatives Baulandmodell Für das Vorhaben – circa 60 Wohneinheiten – kommt das Kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) – Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren in der Fassung vom 10.05.2017 – zur Anwendung. Da die Grundstücke, auf denen das Vorhaben geplant ist, zum überwiegenden Teil bereits vor dem Stichtag der Umsetzungsanweisung 2017plus (05.05.2022) erworben wurden, wird das Kooperative Baulandmodell 2017 angewandt. Die Vorhabenträgerin hat am 29.10.2019 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM unterzeichnet. Öffentlich geförderter Wohnungsbau Gemäß dem Kooperativen Baulandmodell in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2017 wird die Vorhabenträgerin verpflichtet, 30 % der für Wohnen vorgesehenen Ge- schossfläche für öffentlich geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Die vorliegende Planung sieht gemäß dieser Vorgabe die Schaffung von 30 % öffentlich geförderten Wohnungen vor. Öffentlicher Spielplatz Für das Plangebiet ergibt sich gemäß den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells ein rechnerischer Mehrbedarf an Kinderspielflächen von ca. 280 m². Da die Mindestgröße eines / 6 öffentlichen Spielplatzes von 500 m² nicht erreicht wird, sieht das Kooperative Baulandmo- dell eine Ablösezahlung für den nicht geleisteten Mehrbedarf vor, der zur Erweiterung des Angebots eines öffentlichen Spielplatzes in der näheren Umgebung eingesetzt wird. In der Planung ist im Innenhofbereich des Quartiers ein grüner Innenbereich mit Spielgeräten in einer Größe von ca. 500 m², jedoch als privater Spielplatz, geplant. Öffentliche Grünfläche Mit der vorliegenden Planung ergibt sich ein Bedarf von ca. 1.400 m² öffentlicher Grünfläche, wobei die Mindestgröße einer öffentlich (zugänglichen) Grünfläche nach dem Kooperativen Baulandmodell bei 5.000 m² liegt. Bei Unterschreitung der Mindestgröße einer Grünfläche wird im Rahmen des Kooperativen Baulandmodells eine Ablösezahlung erforderlich, die zur Aufwertung einer bestehenden öffentlichen Grünfläche in der näheren Umgebung des Plan- gebiets genutzt wird. 4.7 Denkmalschutz Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Bau- oder Bodendenkmäler. Im Umfeld vor- handene Baudenkmäler werden durch das Planvorhaben nicht beeinflusst Arnoldshof, Grevenbroicher Str. 1 Wegekreuz, Grevenbroicher Str./Andrea-Muhr-Str. Wohnhaus, Grevenbroicher Str. 19 4.8 Überschwemmungsgebiet Das Plangebiet befindet sich nicht in einem nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 83 Landeswassergesetz (LWG) in einem ordnungsbehördlich festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet. 4.9 Wasserschutzzone Das Plangebiet liegt in dem festgesetzten Trinkwasserschutzgebiet IIIB. Diese Zone besteht zum Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder nur schwer abbaubaren chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen. Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben wird keine Beeinflussung der Schutzzone erwartet. 5. Städtebauliches Konzept 5.1 Bau- und Nutzungsstruktur Das städtebauliche Konzept sieht ein Wohnquartier mit vier gegeneinander versetzten Zei- lenbebauungen in einer Hofstruktur vor. Die äußeren Raumkanten des Quartiers bleiben weitgehend geschlossen und klar definiert und spiegeln so die Hofstrukturen des südlich gelegenen Arnoldshof wider. Im Zentrum der geplanten Hofbebauung ist ein grüner Quartiersinnenhof geplant. Neben einer Grünfläche mit mehreren Spielgeräten soll der Innenhof auch als Wasserfläche gestaltet werden. Dadurch kann nicht nur die Aufenthaltsqualität gesteigert werden, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Anpassung des Quartiers gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels ge- leistet werden. Die Öffnungen der Baukörper im Erdgeschoss sind in Windmühlenform angelegt, um eine geschlossene Identität nach innen zu schaffen und gleichzeitig eine hohe Erreichbarkeit und Offenheit nach außen zu garantieren. Die Zugänge zu den Wohnungen erfolgt über die Ho- finnenseite. Durch die bauliche Öffnung des Quartiers in Richtung Osten kann perspektivisch auch eine Anbindung an die Grevenbroicher Straße erfolgen. / 7 Die Gebäudehöhen sind auf die Umgebungsbebauung abgestimmt. So ergeben sich im Sü- den und Osten IV Geschosse, die im westlichen Flügel in Richtung Venloer Straße 3 Vollge- schosse. Der nördliche Gebäudeflügel ist mit 2 Vollgeschossen geplant, um die bestehende Sichtbeziehungen der Anwohner der Grevenbroicher Straße weiterhin zu erhalten. Das städtebauliche Konzept sieht die Schaffung von ca. 60 Wohneinheiten vor. Es sind An- geboten für verschiedene Nutzergruppen vorgesehen. Angestrebt ist eine Mischung aus Fa- milienwohnen und Kleinappartements. Rund 30 % der für Wohnen vorgesehenen Geschoss- fläche wird mit öffentlichen Fördermitteln errichtet. Die gesamte Nutzung ist ausschließlich dem Wohnen vorbehalten. 5.2 Natur und Landschaft/Freiflächen Das bisher unbebaute Plangebiet wird durch die Bebauung zu größeren Teilen versiegelt. Im Zentrum des Quartiers ein begrünter Innenhofbereich vorgesehen, der zur Erholung für die Bewohner vorgesehen ist, jedoch von der Tiefgarage unterbaut ist. Die verbleibenden Freiflächen sind als Grünflächen oder private Gärten vorgesehen. Die Dachflächen sollen extensiv begrünt werden. 5.3 Soziale Infrastruktur In dem städtebaulichen Planungskonzept „Venloer Straße/nordwestlich Arnoldshof“ ist die Schaffung von 60 neuen Wohneinheiten vorgesehen. Diese Anzahl an neuen WE ergibt kei- nen Bedarf für eine Kita, die auf Grund der Wirtschaftlichkeit mit mindestens 3 Gruppen ge- führt werden müsste. 5.4 Verkehrliche Erschließung Die verkehrliche Erschließung soll über die Venloer Straße erfolgen. Im südwestlichen Be- reich des Plangebiets befindet sich der Hauptzugang für Fußgänger und Radfahrende. Da- ran nördlich ist die Einfahrt für den Kfz-Verkehr, sowie für Müll- und Rettungsfahrzeuge vor- gesehen. Das Bebauungsplangebiet grenzt an die freie Strecke der B 59, Abschnitt 6 und soll auch über diese erschlossen werden. Entlang der B 59 verläuft ein einseitiger Zweirichtungsrad-/ Gehweg. Vom Knoten B 59/ Andreas-Muhr-Straße bis ungefähr zum Knoten B 59/ Nattermannallee sind bereits mehrfach Grundstücke inklusive Bordsteinabsenkung an die B 59 angeschlos- sen. Damit wäre unter Anwendung der Ortsdurchfahrtenrichtlinien –ODR- die Möglichkeit der Festsetzung einer Ortsdurchfahrt gegeben. Dies wird im Bebauungsplanverfahren geprüft. Im weiteren Verfahren wird ein Verkehrsgutachten zur Untersuchung der Leistungsfähigkeit des Umliegenden Verkehrsnetzes erstellt. Die Erschließungsplanung wird dabei mit Stra- ßen.NRW als Baulastträger der Bundesstraße 59 (Venloer Straße) und den zuständigen Be- hörden der Stadt Köln abgestimmt. In diesem Rahmen wird auch die Rechts-Rein-Rechts- Raus-Regelung, die in der Planung vorgesehen ist, überprüft oder ob eine Linksabbiegespur auf der Venloer Straße notwendig wird. Ruhender Verkehr Der ruhende Verkehr soll verträglich in das Siedlungsbild integriert werden. Dazu wird der Großteil der Stellplätze in einer Tiefgarage unterhalb des Quartiers vorgesehen, acht Stell- plätze sind für den Besucherverkehr im Bereich der Parallelerschließung vorgesehen. Die geplante Tiefgarage soll entsprechend dimensioniert werden, dass die erforderlichen Pkw- Stellplätze, sowie Abstellplätze für die Fahrräder nachgewiesen werden können. / 8 Die Anbindung des Plangebiets an die Grevenbroicher Straße wurde geprüft. Durch die Bau- struktur ist eine Erschließung in Richtung Osten grundsätzlich vorgesehen und damit per- spektivisch auch möglich, aufgrund der bestehenden Eigentumsverhältnisse ist eine Anbin- dung für den Fuß- und Radverkehr jedoch zum aktuellen Zeitpunkt nicht realisierbar. 5.5 Ver- und Entsorgung Das Plangebiet ist im Bestand unbebaut. Die §§ 44 Landeswassergesetz (LWG NRW) i.V.m. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) kommen nicht zur Anwendung. Das anfallende Niederschlagswasser ist demnach innerhalb des Plangebiets zu versickern, sofern die Bo- denverhältnisse dies erlauben. Dies gilt es im weiteren Verfahren anhand entsprechender Bodenuntersuchungen zu überprüfen. Das anfallende Schmutzwasser soll über die beste- hende Kanalisation zu entwässert werden. Die Ver- und Entsorgung des Plangebiets wird im weiteren Bebauungsplanverfahren erarbei- tet und mit den zuständigen Behörden abgestimmt. 6. Auswirkungen der Planung / Umweltbelange Gemäß § 1 Abs. 5 und Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Be- lange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens sowie des Klimas zu berück- sichtigen. Gemäß § 19 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 15 Abs. 1 BNatSchG ist in der Regel der Eingriff in Natur und Landschaft auszugleichen. Die Aufstellung des Bebauungsplans wird nach § 13a BauGB als Planverfahren der Innen- entwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Es gelten damit die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Somit ist eine förmliche Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit Umweltbericht nach § 2a BauGB nicht erforder- lich. Der mit der Planung verbundene Eingriff in Natur, Boden und Landschaft gilt gemäß § 1 a Abs. 3 Satz 5 BauGB als bereits erfolgt bzw. zulässig. Die betroffenen Umweltbelange wer- den im Planverfahren dennoch ermittelt und in die Abwägung eingestellt. Dahingehend wer- den im weiteren Verfahren u.a. folgende Fachgutachten erstellt: Artenschutzprüfung Baumbewertung Starkregenvorsorge/Versickerungsuntersuchung Verkehrsuntersuchung Schalltechnische Untersuchung Stadtklimagutachten Grünordnungsplan Energiekonzept Das Plangebiet weist einen starken Gehölzbewuchs auf. Besonders relevant sind aus um- weltfachlicher Sicht daher eine fundierte Artenschutzprüfung und eine Baumbewertung. Um dem besonderen Artenschutz gem. §§ 44 ff. BNatSchG und Art. 12, 13 FFH-RL Rech- nung zu tragen, wird im Rahmen eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags geprüft, ob das Plangebiet als Lebensraum für streng geschützte oder besonders geschützte Arten dient und ob durch das Vorhaben artenschutzrechtliche Konflikte im Sinne der Zugriffsverbote gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG hervorgerufen werden. Die Artenschutzprüfung der Stufe 1 wurde be- reits durchgeführt und kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der bestehenden Biotope (Höhlenbäume, Teich, Brachfläche, ältere hochgewachsene Bäume) und der Habitatausstat- tung der näheren Umgebung (Wäldchen, landwirtschaftliche Flächen) die Lebensrauman- sprüche verschiedener planungsrelevanter Arten erfüllt werden. Darüber hinaus konnte die Fläche nicht vollständig begangen werden. Zur tiefergehenden faunistischen Erfassung und der Untersuchung von Auswirkungen auf planungsrelevante Tierarten im Plangebiet wird daher eine vertiefte Artenschutzprüfung der Stufe II durchgeführt. Insbesondere werden dabei das Vorkommen von Fledermausarten, eine Kartierung der Avifauna des Gebiets, sowie eine Prüfung des Vorkommens von Amphi- bien aufgrund des vorhandenen Teichs vorgenommen. 7. Städtebauliche Kennziffern Größe des Plangebiets ca. 5.500 m² BGF gesamt ca. 6.500 m² GF Wohnen (nur Vollgeschosse) ca. 5.160 m² GRZ I ca. 0,35 GRZ II ca. 0,66 GFZ ca. 0,93 Anzahl der geplanten WE ca. 60 8. Planverwirklichung Das Plangebiet befindet sich zu einem Großteil im Eigentum der Vorhabenträgerin. Das Flur- stück 228 ist in städtischem Eigentum, der Vorhabenträgerin ist ein Erstandienungsrecht ein- geräumt. Die Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplans wird im Durchführungsvertrag zwi- schen Stadt und Vorhabenträgerin geregelt. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen einschließlich der Begrü- nungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist nach den Regelungen des Vertrages. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ist eine kurzfristige Umsetzung der Planung vorgesehen. Die Kosten aller Maßnahmen trägt die Vorhabenträgerin. Der Stadt Köln entstehen keine Kosten.
Anlage 9- Stellungnahme der Verwaltung
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Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogen er Bebauungsplan) Arbeitstitel: Venloer Straße/Nördlich Arnoldshof in Köln- Bocklemünd/Mengenich Vorlage 3603/2022 hier: Stellungnahme der Verwaltung zu dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) vom 30.01.2023 Beschluss Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet für das Gebiet östlich der Venloer Straße, südlich der Grundstücke Venloer Straße 1220 und Grevenbroicher Straße 43, westlich der Grundstücke Grevenbroicher Straße 25-35 und nördlich des Grundstückes Venloer Straße 1210 —Arbeitstitel: Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof in Köln- Bocklemünd/Mengenich — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen; Stellungnahme der Verwaltung: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht vor, das Bebauungsplanverfahren in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB einzuleiten. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat stattdessen empfohlen, das Normalverfahren zu wählen. Aus Sicht der Verwaltung ist die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB gegeben, auch wenn es sich bislang um eine unbebaute Fläche handelt. Diese ist vielmehr bereits aufgrund ihrer geringen räumlichen Ausdehnung eindeutig dem sie umgebenden besiedelten Bereich zuzuordnen. Die Fläche des Plangebietes wird durch die Umgebungsbebauung, auch mit Blick auf die dort südlich und nördlich vorzufindenden großvolumigen Bebauungsmaßstäbe, baulich vorgeprägt. Die westlich des Plangebietes verlaufende Venloer Straße grenzt dasselbe von den daran westlich anschließenden Freiflächen hinreichend deutlich ab. Auch im beschleunigten Verfahren kann eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB als Abendveranstaltung durchgeführt werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, das Bebauungsplanverfahren in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB einzuleiten. 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und fasst die nachfolgenden Begleitbeschlüsse; Anlage 9 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (öffentliche Informationsveranstaltung als Abendveranstaltung). Stellungnahme der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung wird eine Abendveranstaltung zwar nicht als notwendig angesehen, der Empfehlung der Bezirksvertretung Ehrenfeld kann aber gefolgt werden. Auch im Rahmen eines § 13a-Verfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) als Abendveranstaltung möglich. Hierzu fasst die BV-Ehrenfeld die folgenden Begleitbeschlüsse, die Voraussetzung für die weitere Planung sind: 1. Für die beabsichtigte Höhenentwicklung ist die Unbedenklichkeit der Verschattungssituation auf die benachbarten Grundstücke nachzuweisen. (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.1). Ggf. ist eine Reduzierung der Bauhöhe angezeigt. 2. Für die beabsichtigte Baumasse ist ein Nachweis über ausreichenden Regenwasserrückhalt bei Starkregenereignissen zu führen (Ergänzung Anlage 2, Punkt 6.). Ggf. ist hier nachzuplanen. Es ist zwingend nachzuweisen, wie der Hang zur Grevenbroicherstraße bzw. deren Bebauung sicher hergestellt wird. Ein Abrutschen der Erdflächen ist auch bei Starkregen zu verhindern. 3. Die Realisierung einer direkten fußläufigen Wegebeziehung aus dem Plangebiet zur Grevenbroicher Straße ist planungsrechtlich nachzuweisen (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.4). 4. Die Zweckbindung der Wohnungen, die gemäß kooperativem Baulandmodel erstellt werden, ist auf den maximal erreichbaren Umfang, mindestens aber 25 Jahre, festzulegen. (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.1) 5. Ein Verkehrsgutachten ist für das Bauprojekt zu erstellen und der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorzulegen. Dieses bildet eine Grundlage für die weitere Planung. Der gesamte ruhende Verkehr wird in die Tiefgarage verlagert, die bisher oberirdisch geplanten Stellplätze entfallen. Der geplante S-Bahnhof Bocklemünd muss sich in den verkehrlichen Planungen wiederfinden (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.4). 6. Ein Umweltgutachten ist für das Bauprojekt zu erstellen und der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorzulegen. Dieses bildet eine Grundlage für die weitere Planung. Dem Projekt wird final erst zugestimmt, wenn eine Anwendungszustimmung der Klimaleitlinien vom Vorhabenträger vorliegt. Die Bezirksvertretung wird informiert, sobald diese vorliegt. (Ergänzung Anlage 2, Punkt 6). 7. Das Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des Baustellenverkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme zu kommunizieren (Ergänzung Anlage 2, Punkt 8) Stellungnahme der Verwaltung Den Begleitbeschlüssen Nr.1 – 7 kann gefolgt werden.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Rhei Sa Vorlagen-Nummer 3603/2022 Freigabedatum 17.11.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof in Köln-Bocklemünd/Mengenich Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Ver- fahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich der Venloer Straße, südlich der Grundstücke Venloer Straße 1220 und Grevenbroicher Straße 43, westlich der Grundstücke Grevenbroicher Straße 25-35 und nördlich des Grundstückes Venloer Straße 1210 —Arbeitstitel: Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof in Köln-Bocklemünd/Mengenich — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt. Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.12.2022 Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Schreiben vom 25.07.2019 hat die Vorhabenträgerin, Venloer Straße Wohnen im Park GmbH, Kai- serswertherstr. 253, 40474 Düsseldorf, bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bean- tragt mit dem Ziel, für das Gebiet zwischen Venloer Straße und Grevenbroicher Straße 25-35 Woh- nungsbau zu errichten. Geplant ist die Errichtung einer II-IV-geschossigen Hofanlage mit 60 Wohnein- heiten, davon 30% als öffentlich geförderten Wohnungsbau. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 5.500 m². Es ist derzeitiges Grünland und wird zu Teilen als Gartenland genutzt. Zum Teil ist umfangreicher Bewuchs (Buschwerk und Bäume) vorhanden. Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet bereits als Wohn- baufläche dargestellt. Durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Vo- raussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt hat die Vorhabenträgerin ein städtebauliches Konzept er- stellt. Der konzipierte Neubau übernimmt die Typologie der in der näheren Umgebung befindlichen Hof- anlagen wie z.B. Arnoldshof und interpretiert deren Ausformung neu. Der Baukörper wird durch die An- ordnung der Zugänge zum Hofinnenbereich windmühlenflügelartig unterbrochen – diese Durchgänge gliedern und durchbrechen den ansonsten geschlossenen Hofring, der Geschossigkeiten zwischen II und IV Geschossen aufweist. Im Zentrum der geplanten Hofbebauung ist ein grüner Quartiersinnenhof geplant. Die verkehrliche Erschließung soll über die Venloer Straße erfolgen. Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgara- ge erfolgt über die vorgelagerte Parallelerschließung zur Venloer Straße. Im weiteren Verfahren wird ein Verkehrsgutachten erstellt. Im Rahmen dessen wird auch überprüft, ob zur Venloer Straße eine Rechts- Rein-Rechts-Raus-Regelung erfolgen soll oder eine Linksabbiegespur auf der Venloer Straße notwendig wird. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs erfolgt größtenteils in einer Tiefgarage. Acht oberirdische Stellplätze sind für den Besucherverkehr im Bereich der Parallelerschließung vorgesehen. Die Anbindung des Plangebiets an die Grevenbroicher Straße wurde geprüft. Durch die Baustruktur ist eine Erschließung in Richtung Osten grundsätzlich vorgesehen und damit perspektivisch auch möglich, aufgrund der bestehenden Eigentumsverhältnisse ist eine Anbindung für den Fuß- und Radverkehr je- doch zum aktuellen Zeitpunkt nicht realisierbar. Kooperatives Baulandmodell Die Vorhabenträgerin hat am 29.10.2019 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des Kooperati- ven Baulandmodells unterzeichnet. Da weniger als 70 WE geplant sind, ist gemäß kooperativem Baulandmodell kein Qualifizierungsverfah- ren erforderlich. 3 Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB Das Bebauungsplanverfahren soll in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Der Anwendung des beschleunigten Verfahrens steht nicht entgegen, dass es sich bislang um eine unbebaute Fläche handelt. Diese ist vielmehr bereits aufgrund ihrer geringen räumli- chen Ausdehnung eindeutig dem sie umgebenden besiedelten Bereich zuzuordnen. Die Fläche des Plangebietes wird durch die Umgebungsbebauung, auch mit Blick auf die dort südlich und nördlich vor- zufindenden großvolumigen Bebauungsmaßstäbe, baulich vorgeprägt. Die westlich des Plangebietes verlaufende Venloer Straße grenzt dasselbe von den daran westlich anschließenden Freiflächen hinrei- chend deutlich ab. Daher wird von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Absatz 1 BauGB abge- sehen und an anderer Stelle eine sogenannte Bürgerinformation durchgeführt werden. Dabei erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Zeitraum von einer Woche in der Verwaltung zu unterrichten und sich innerhalb einer Frist von einer weiteren Woche zur Planung zu äußern. Klimaleitlinien Die am 17.03.2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Klimaleitlinien kommen zur Anwendung. Demnach sind die darin enthaltenen Anforderungen zum Gebäudeeffizienzstandard zu erfüllen sowie der Einsatz von Photovoltaikanlagen festzulegen und die enthaltenen Empfehlungen zur klimaschützen- den Optimierung des Städtebaus sowie Initiierung weiterer Maßnahmen zu prüfen. Eine Anwendungs- zustimmung liegt noch nicht vor, wird aber in Kürze erfolgen. Die Umsetzbarkeit der Anforderungen an den Gebäudeeffizienzstandard werden im Bebauungsplanverfahren fortlaufend geprüft und abschlie- ßend durch ein Testat bestätigt, das Anlage zum Durchführungsvertrag wird. Erläuterung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Im weiteren Verlauf des Bebauungs- plan-Verfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Bewertung der Umweltbelange statt. Hierfür werden verschiede- ne Umweltgutachten erstellt. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplans Anlage 2 Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept Anlage 4 Ausschnitt Flächennutzungsplan
Anlage 6 Auszug aus dem BP TOP 10.3, SteA 01.12.2022
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt -koeln.de Datum: 05.12.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.12.2022 öffentlich 10.3 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezo- gener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof in Köln-Bocklemünd/Mengen- ich 3603/2022 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die Vorlage ohne Votum mit erneuter Wieder- vorlage in die Bezirksvertretung Ehrenfeld (4) zu verweisen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 8- Auszug Beschlussprotokoll 10.3 SteA 02.02.2023
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt- koeln.de Datum: 06.02.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.02.2023 öffentlich 10.3 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof in Köln- Bocklemünd/Mengenich 3603/2022 Der Stadtentwicklungsausschuss stellt den Tagesordnungspunkt zurück und beauf- tragt die Verwaltung eine Stellungnahme zur Beschlussfassung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 30.01.2023 zu fertigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 1 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 05025100150 MeterN StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Venloer Straße /Nördlich Arnoldshofin Köln - Bocklemünd/Mengenich Maßstab 1 : 2 500
Anlage 5 Gelaendeschnitte
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GSPublisherVersion 2522.2.5.100 +0,50 -12,50= +43,00m ü.NHN -5,50= +50,00m ü.NHN -0,50= +55,00m ü.NHN +1,61= +57,11m ü.NHN Venloer Straße Grevenbroicher Str. Parkplatz Unterkellerung mit Tiefgarage Hofanlage Haus Nr. 25 Terrasse ±0,00= +55,50m ü.NHN +12,50= +68,00m ü.NHN -0,90= +54,60-0,62= +54,88 -2,15= +53,35 Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze ±0,00= +55,50m ü.NHN +6,50= +62,00m ü.NHN +12,50= +68,00m ü.NHN -12,50 +0,50 -10,50= +45,00m ü.NHN -3,50= +52,00m ü.NHN +2,50= +58,00m ü.NHN +1,50 = +57,00 +9,50= +65,00m ü.NHN Grevenbroicher Str. Parkplatz Haus Nr. 37 Unterkellerung mit Tiefgarage Hofanlage -0,78= +54,72m ü.NHN Venloer Straße Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Ansicht von Süden I Geländeschnitt _ M. 1:500 Ansicht von Norden I Geländeschnitt _ M. 1:500 Anlage 5
Anlage 10 Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 10.2 Stadtentwicklungsausschuss 16.03.2023.pdf.docx
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 221 32834 E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 23.03.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 18. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.03.2023 öffentlich 10.2 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof in Köln- Bocklemünd/Mengenich 3603/2022 Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt geändert (Änderungen/ Ergänzungen: fett/ gestrichen) und schließt sich dem Leitbeschluss der Verwaltung zum beschleu- nigten Verfahren an, folgt den Empfehlungen der Verwaltung zu Anlage 9 (Beschlüsse der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 30.01.2023) und ergänzt um die Öffentlichkeits- beteiligung in Form einer verbindlichen Abendveranstaltung wie folgt: Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet —Arbeitstitel: Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof in Köln-Bocklemünd/Mengenich — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt. 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs- plan) zur Kenntnis und fasst die nachfolgenden Begleitbeschlüsse; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (öffentliche Informationsveran- staltung als Abendveranstaltung). Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich den in der Bezirksvertretung Eh- renfeld (30.01.2023) gefassten Begleitbeschlüssen wie folgt an: 1. Für die beabsichtigte Höhenentwicklung ist die Unbedenklichkeit der Ver- schattungssituation auf die benachbarten Grundstücke nachzuweisen. (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.1). Ggf. ist eine Reduzierung der Bauhöhe angezeigt. 2. Für die beabsichtigte Baumasse ist ein Nachweis über ausreichenden Regenwasserrückhalt bei Starkregenereignissen zu führen (Ergänzung Anlage 2, Punkt 6.). Ggf. ist hier nachzuplanen. Es ist zwingend nachzu- weisen, wie der Hang zur Grevenbroicherstraße bzw. deren Bebauung si- cher hergestellt wird. Ein Abrutschen der Erdflächen ist auch bei Starkre- gen zu verhindern. 3. Die Realisierung einer direkten fußläufigen Wegebeziehung aus dem Plangebiet zur Grevenbroicher Straße ist planungsrechtlich nachzuwei- sen (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.4). 4. Die Zweckbindung der Wohnungen, die gemäß kooperativem Bauland- model erstellt werden, ist auf den maximal erreichbaren Umfang, mindes- tens aber 25 Jahre, festzulegen. (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.1) 5. Ein Verkehrsgutachten ist für das Bauprojekt zu erstellen und der Be- zirksvertretung Ehrenfeld vorzulegen. Dieses bildet eine Grundlage für die weitere Planung. Der gesamte ruhende Verkehr wird in die Tiefgarage verlagert, die bisher oberirdisch geplanten Stellplätze entfallen. Der ge- plante S-Bahnhof Bocklemünd muss sich in den verkehrlichen Planungen wiederfinden (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.4). 6. Ein Umweltgutachten ist für das Bauprojekt zu erstellen und der Bezirks- vertretung Ehrenfeld vorzulegen. Dieses bildet eine Grundlage für die wei- tere Planung. Dem Projekt wird final erst zugestimmt, wenn eine Anwen- dungszustimmung der Klimaleitlinien vom Vorhabenträger vorliegt. Die Bezirksvertretung wird informiert, sobald diese vorliegt. (Ergänzung An- lage 2, Punkt 6). 7. Das Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des Baustellenverkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme zu kommunizieren (Ergänzung Anlage 2, Punkt 8). Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimme der FDP-Fraktion mehrheitlich zugestimmt. Hinweis: Die Ursprungsvorlage wurde durch die geänderte Beschlussfassung ersetzt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (15)
- Venloer Straße 1220
- Grevenbroicher Straße 43
- Schaffrathsgasse
- Andreas-Muhr-Straße
- Nattermannallee
- Siegburger Straße 368
- Görlinger-Zentrum
- Straße 12
- Straße 19 4
- Straße 4
- Straße 2
- Im Park
- Straße 1
- Straße 3
- Straße 6
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3603/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.11.2022
- Erstellt
- 26.10.2022 16:42