Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Dr. Butterwegge, Fraktion Die Linke, im Zusammenhang mit den Erörterungen der Vorlage 3761/2021 "Veränderung der Schulanmeldezahlen 5. Klasse (2019/2020) ./. 7. Klasse (2021/22)
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0030/2022 vom 11.01.2022
Stand: Am 08.02.2022 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage Schreiben des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchlinde und Integration NRW vom 19.11.2021
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Ministerium für Kinder, Familie,Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf 19. November 2021 Seite 1 von 4 Aktenzeichen 532 bei Antwort bitte angeben MR’in Elhaus Telefon 0211 837-2120 Telefax 0211 837-2200 christine.elhaus@mkffi.nrw.de Dienstgebäude und Lieferanschrift: Völklinger Straße 4 40219 Düsseldorf Telefon 0211 837-02 Telefax 0211 837-2200 poststelle@mkffi.nrw.de www.mkffi.nrw Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 706, 709 (Haltestelle Stadttor) 707 (Haltestelle Wupperstraße) An die Städte und Gemeinden über Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen Städtetag Nordrhein-Westfalen nachrichtlich: Landkreistag NRW - nur per elektronischer Post - Auswirkungen der aktuell erhöhten Asylzugänge in Nordrhein- Westfalen auf die kommunalen Zuweisungen von Asylsuchenden gemäß § 50 AsylG i.V.m. § 3 FlüAG Sehr geehrte Damen und Herren, die bundesweit erhöhten Zugänge an Asylsuchenden stellen auch uns in Nordrhein-Westfalen – auf der Ebene des Landes und der Kommunen – gleichermaßen vor Herausforderungen. Bis zum 16.11.2021 wurden bundesweit 125.911 und bezogen auf Nordrhein-Westfalen 26.404 Erstantragstellende verzeichnet (sog. EASY-Zugänge). Angesichts der aktuellen EASY-Zugänge erwarte ich, dass wir damit in 2021 in etwa das Zugangsniveau von 2017 erreichen werden, als für Nordrhein-Westfalen 34.684 Personen erfasst wurden. Aktuell sprechen ca. 1.000 Personen pro Woche in der Landeserstaufnahme (LEA) in Bochum vor, um ein Asylgesuch zu äußern. Hierunter befinden sich ca. 850 Personen, die als Seite 2 von 4 erstantragstellende oder folgeantragstellende Personen in Nordrhein- Westfalen verbleiben und in den Landeseinrichtungen aufgenommen werden. Zum Stichtag 16.11.2021 befanden sich ca. 12.500 Asylsuchende in den Landeseinrichtungen, darunter zahlreiche Familien mit minderjährigen Kindern (ca. 45 %). Der Großteil der Geflüchteten stammt aus Syrien (20,3 %), Irak (15,4 %) und Afghanistan (15 %) und somit aus Herkunftsländern, in die aktuell keine Rückführungs- perspektiven bestehen. Auch wenn das Land Nordrhein-Westfalen derzeit über ca. 21.500 aktive Unterbringungsplätze in den Landeseinrichtungen verfügt, können unter dem Eindruck der weiterhin anhaltenden Corona- Pandemie und hieraus resultierender Infektionsschutzmaßnahmen nicht alle Kapazitäten zur Belegung ausgeschöpft werden. Auf der Ebene der Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) ist die verbleibende belegbare Kapazität erschöpft; die EAE werden daher teilweise schon „überbucht“, um die in der LEA vorbesprechenden Personen aufzunehmen. Die Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) sind aktuell bzgl. ihrer belegbaren Kapazität zu 91 % ausgelastet; addiert man die geplanten Transfers aus den EAE schon hinzu, beträgt der Auslastungsgrad 98 %. Die Aufnahmeeinrichtungen schöpfen aktuell alle Möglichkeiten aus, die belegbare Kapazität nochmals zu erhöhen. Ich möchte Ihnen versichern, dass das Land Nordrhein-Westfalen in dieser angespannten Belegungslage selbstverständlich alle Anstrengungen unternimmt, um die belegbaren Kapazitäten zu erhöhen. Dies ist jedoch teilweise nur mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf möglich, so dass in den vergangenen Wochen die Anzahl der wöchentlich zuzuweisenden Personen in Ihre Städte und Gemeinden sukzessive erhöht worden ist und sich in den kommenden Wochen in Abhängigkeit von den Zugängen in etwa auf einem Niveau von ca. 1.000 Personen einpendeln dürfte. In Abhängigkeit von den Zugängen kann sich die Anzahl der erforderlichen Zuweisungen ggf. nochmals Seite 3 von 4 erhöhen. Hierzu stehe ich mit der Bezirksregierung in einem ständigen Austausch. Die Zuweisungen werden von der Bezirksregierung Arnsberg in enger Abstimmung mit meinem Hause dahingehend priorisiert, dass Personen mit guter Rückführungsperspektive auch weiterhin möglichst bis zum Ablauf der gesetzlichen Wohnverpflichtung in den Landeseinrichtungen verbleiben. Die ggf. auch vor Ablauf der Wohnverpflichtung erforderlich werdenden Zuweisungen fokussieren sich aktuell auf folgende Zuweisungsgruppen: 1. Zuweisungsgruppe 1 (reguläre Zuweisungen von Personen, die die gesetzliche Wohnverpflichtung erfüllt haben) 2. Zuweisungsgruppe 2 (vorzeitige Zuweisungen von Familien mit einer Verweildauer > 2 Monate, die nicht aus sicheren Herkunftsstaaten (d.h. Albanien, Bosnien- und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien) sowie aus den HKL Algerien, Nigeria, Bangladesch, Georgien, Tunesien, Pakistan und Moldau stammen) 3. Zuweisungsgruppe 3 (vorzeitige Zuweisungen von Reisegruppen ohne minderjährige Kinder aus den Ländern Afghanistan, China, Eritrea, Irak, Iran und Syrien) Mir ist bewusst, dass die erhöhten Zuweisungen auch für Sie eine enorme Herausforderung bedeuten, zumal die diesjährige Zuweisungspause über den Jahreswechsel den Umständen geschuldet auf eine Woche statt wie bisher zwei Wochen beschränkt werden muss. Der letzte Zuweisungstransfer erfolgt am 23.12.2021; im neuen Jahr werden die Zuweisungstransfers bereits am 04.01.2022 wieder aufgenommen. Seite 4 von 4 Die Bezirksregierung Arnsberg wird bei den Zuweisungen auch weiterhin Ihre Interessenlagen berücksichtigen. Sie berichtete mir, dass sie mit Ihnen in einem engen und vertrauensvollen Austausch bzgl. der Zuweisungsplanungen steht und dass Sie in der aktuellen Situation viel Verständnis zeigen. Hierfür möchte ich mich aufrichtig bedanken und verbleibe mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Carola Holzberg -
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0030/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.01.2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Dr. Butterwegge, Fraktion Die Linke, im Zusammenhang mit den Erörterungen der Vorlage 3761/2021 "Veränderung der Schulanmeldezahlen 5. Klasse (2019/20)./. 7. Klasse (2021/22) Laut Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 22.11.2021 fragt Frau Dr. Carolin Butterwegge, Fraktion Die Linke, ob die Integration von zugewanderten Lernenden zu einem Anstieg der Schülerzahl in den Regel- klassen führe und inwiefern der Aspekt der Vorbereitungsklassen bei der Bildung von Ein- gangsklassen an Schulen berücksichtigt werde. Zugewanderte Lernende, die aufgrund ihrer Sprachkenntnisse noch nicht in der Lage sind, am Rege- lunterricht teilzunehmen, können im Rahmen eines Förderzeitraums von in der Regel bis zu zwei Jah- ren in Vorbereitungsklassen unterrichtet und vor allem in der deutschen Sprache gefördert werden. Ein Großteil der zugewanderten Lernenden wechselt anschließend in das Regelsystem und wird zu diesem Zeitpunkt bei der Klassenbildung auf der Grundlage der geltenden Klassenfrequenzrichtwer- te1 berücksichtigt. Die Versorgung der jungen Zugewanderten im gewohnten Umfeld gestaltet sich aufgrund der verschärften Schulplatzsituation zunehmend als schwierig. Tabelle 1 zeigt die Entwicklung der Anzahl der zugewanderten Lernenden in Kölner Vorbereitungs- klassen in den letzten 10 Jahren. Deutlich wird das hohe Zuwanderungsaufkommen im Jahr 2015, das unter Berücksichtigung des Förderzeitraums zu vergleichsweise hohen Fallzahlen in den Schul- jahren 2014/15 bis 2018/19 mit einer Spitze im Schuljahr 2016/17 geführt hat. Nach dem Abklingen des Zuwanderungseffektes von 2015 haben sich die Fallzahlzahlen pandemiebedingt auch in den Schuljahren 2019/20 und 2020/21 weiter rückläufig entwickelt. 1 § 6 Klassenbildungswerte der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz: (3) Die Zahl der von der Schule zu bildenden Klassen (Klassenrichtzahl) ergibt sich dadurch, dass die Schülerzahl der Schule durch den jeweiligen Klassenfrequenzrichtwert geteilt wird. Die Klassenrichtzahl darf nur insoweit überschritten wer- den, als nach dieser Verordnung die K lassenbildung in den Jahrgangsstufen dies unumgänglich erforderlich macht oder ausdrücklich zugelassen ist. 2 Tab. 1: Lernende in Kölner Vorbereitungsklassen, Schuljahre 2010/11 - 2020/21 Quelle: eigene Auswertungen auf der Grundlage der Schulstatistik des Landes NRW Bundesweit werden erneut erhöhte Zugänge an Asylsuchenden festgestellt. Das Ministerium für Kin- der, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen prognostiziert für NRW ei- nen Anstieg auf das Zugangsniveau von 20172. Gez. Voigtsberger 2 Schreiben des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein -Westfalen an die Städte und Gemeinden vom 19.11.2 1 (siehe Anlage)
Beratungsverlauf
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17.01.2022
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.1.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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