0030/2022
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Dr. Butterwegge, Fraktion Die Linke, im Zusammenhang mit den Erörterungen der Vorlage 3761/2021 "Veränderung der Schulanmeldezahlen 5. Klasse (2019/2020) ./. 7. Klasse (2021/22)
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3252 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/IV/2
Vorlagen-Nummer
0030/2022
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.01.2022
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Dr. Butterwegge, Fraktion Die Linke, im
Zusammenhang mit den Erörterungen der Vorlage 3761/2021 "Veränderung der
Schulanmeldezahlen 5. Klasse (2019/20)./. 7. Klasse (2021/22)
Laut Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Schule und
Weiterbildung vom 22.11.2021 fragt Frau Dr. Carolin Butterwegge, Fraktion Die Linke, ob die
Integration von zugewanderten Lernenden zu einem Anstieg der Schülerzahl in den Regel-
klassen führe und inwiefern der Aspekt der Vorbereitungsklassen bei der Bildung von Ein-
gangsklassen an Schulen berücksichtigt werde.
Zugewanderte Lernende, die aufgrund ihrer Sprachkenntnisse noch nicht in der Lage sind, am Rege-
lunterricht teilzunehmen, können im Rahmen eines Förderzeitraums von in der Regel bis zu zwei Jah-
ren in Vorbereitungsklassen unterrichtet und vor allem in der deutschen Sprache gefördert werden.
Ein Großteil der zugewanderten Lernenden wechselt anschließend in das Regelsystem und wird zu
diesem Zeitpunkt bei der Klassenbildung auf der Grundlage der geltenden Klassenfrequenzrichtwer-
te1 berücksichtigt. Die Versorgung der jungen Zugewanderten im gewohnten Umfeld gestaltet sich
aufgrund der verschärften Schulplatzsituation zunehmend als schwierig.
Tabelle 1 zeigt die Entwicklung der Anzahl der zugewanderten Lernenden in Kölner Vorbereitungs-
klassen in den letzten 10 Jahren. Deutlich wird das hohe Zuwanderungsaufkommen im Jahr 2015,
das unter Berücksichtigung des Förderzeitraums zu vergleichsweise hohen Fallzahlen in den Schul-
jahren 2014/15 bis 2018/19 mit einer Spitze im Schuljahr 2016/17 geführt hat. Nach dem Abklingen
des Zuwanderungseffektes von 2015 haben sich die Fallzahlzahlen pandemiebedingt auch in den
Schuljahren 2019/20 und 2020/21 weiter rückläufig entwickelt.
1 § 6 Klassenbildungswerte der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz: (3) Die Zahl der von
der Schule zu bildenden Klassen (Klassenrichtzahl) ergibt sich dadurch, dass die Schülerzahl der Schule durch
den jeweiligen Klassenfrequenzrichtwert geteilt wird. Die Klassenrichtzahl darf nur insoweit überschritten wer-
den, als nach dieser Verordnung die K lassenbildung in den Jahrgangsstufen dies unumgänglich erforderlich
macht oder ausdrücklich zugelassen ist.
2
Tab. 1: Lernende in Kölner Vorbereitungsklassen, Schuljahre 2010/11 - 2020/21
Quelle: eigene Auswertungen auf der Grundlage der Schulstatistik des Landes NRW
Bundesweit werden erneut erhöhte Zugänge an Asylsuchenden festgestellt. Das Ministerium für Kin-
der, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen prognostiziert für NRW ei-
nen Anstieg auf das Zugangsniveau von 20172.
Gez. Voigtsberger
2 Schreiben des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein -Westfalen
an die Städte und Gemeinden vom 19.11.2 1 (siehe Anlage)
Anlage Schreiben des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchlinde und Integration NRW vom 19.11.2021
5712 Zeichen
Ministerium für Kinder, Familie,Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
19. November 2021
Seite 1 von 4
Aktenzeichen 532
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Rheinbahn Linien
706, 709 (Haltestelle Stadttor)
707 (Haltestelle Wupperstraße)
An die
Städte und Gemeinden
über
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
Städtetag Nordrhein-Westfalen
nachrichtlich:
Landkreistag NRW
- nur per elektronischer Post -
Auswirkungen der aktuell erhöhten Asylzugänge in Nordrhein-
Westfalen auf die kommunalen Zuweisungen von Asylsuchenden
gemäß § 50 AsylG i.V.m. § 3 FlüAG
Sehr geehrte Damen und Herren,
die bundesweit erhöhten Zugänge an Asylsuchenden stellen auch uns
in Nordrhein-Westfalen – auf der Ebene des Landes und der
Kommunen – gleichermaßen vor Herausforderungen.
Bis zum 16.11.2021 wurden bundesweit 125.911 und bezogen auf
Nordrhein-Westfalen 26.404 Erstantragstellende verzeichnet (sog.
EASY-Zugänge). Angesichts der aktuellen EASY-Zugänge erwarte ich,
dass wir damit in 2021 in etwa das Zugangsniveau von 2017 erreichen
werden, als für Nordrhein-Westfalen 34.684 Personen erfasst wurden.
Aktuell sprechen ca. 1.000 Personen pro Woche in der
Landeserstaufnahme (LEA) in Bochum vor, um ein Asylgesuch zu
äußern. Hierunter befinden sich ca. 850 Personen, die als
Seite 2 von 4 erstantragstellende oder folgeantragstellende Personen in Nordrhein-
Westfalen verbleiben und in den Landeseinrichtungen aufgenommen
werden. Zum Stichtag 16.11.2021 befanden sich ca. 12.500
Asylsuchende in den Landeseinrichtungen, darunter zahlreiche Familien
mit minderjährigen Kindern (ca. 45 %). Der Großteil der Geflüchteten
stammt aus Syrien (20,3 %), Irak (15,4 %) und Afghanistan (15 %) und
somit aus Herkunftsländern, in die aktuell keine Rückführungs-
perspektiven bestehen.
Auch wenn das Land Nordrhein-Westfalen derzeit über ca. 21.500
aktive Unterbringungsplätze in den Landeseinrichtungen verfügt,
können unter dem Eindruck der weiterhin anhaltenden Corona-
Pandemie und hieraus resultierender Infektionsschutzmaßnahmen nicht
alle Kapazitäten zur Belegung ausgeschöpft werden. Auf der Ebene der
Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) ist die verbleibende belegbare
Kapazität erschöpft; die EAE werden daher teilweise schon „überbucht“,
um die in der LEA vorbesprechenden Personen aufzunehmen. Die
Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) sind aktuell bzgl. ihrer
belegbaren Kapazität zu 91 % ausgelastet; addiert man die geplanten
Transfers aus den EAE schon hinzu, beträgt der Auslastungsgrad 98 %.
Die Aufnahmeeinrichtungen schöpfen aktuell alle Möglichkeiten aus, die
belegbare Kapazität nochmals zu erhöhen.
Ich möchte Ihnen versichern, dass das Land Nordrhein-Westfalen in
dieser angespannten Belegungslage selbstverständlich alle
Anstrengungen unternimmt, um die belegbaren Kapazitäten zu erhöhen.
Dies ist jedoch teilweise nur mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf
möglich, so dass in den vergangenen Wochen die Anzahl der
wöchentlich zuzuweisenden Personen in Ihre Städte und Gemeinden
sukzessive erhöht worden ist und sich in den kommenden Wochen in
Abhängigkeit von den Zugängen in etwa auf einem Niveau von ca.
1.000 Personen einpendeln dürfte. In Abhängigkeit von den Zugängen
kann sich die Anzahl der erforderlichen Zuweisungen ggf. nochmals
Seite 3 von 4 erhöhen. Hierzu stehe ich mit der Bezirksregierung in einem ständigen
Austausch.
Die Zuweisungen werden von der Bezirksregierung Arnsberg in enger
Abstimmung mit meinem Hause dahingehend priorisiert, dass Personen
mit guter Rückführungsperspektive auch weiterhin möglichst bis zum
Ablauf der gesetzlichen Wohnverpflichtung in den Landeseinrichtungen
verbleiben. Die ggf. auch vor Ablauf der Wohnverpflichtung erforderlich
werdenden Zuweisungen fokussieren sich aktuell auf folgende
Zuweisungsgruppen:
1. Zuweisungsgruppe 1 (reguläre Zuweisungen von Personen, die
die gesetzliche Wohnverpflichtung erfüllt haben)
2. Zuweisungsgruppe 2 (vorzeitige Zuweisungen von Familien mit
einer Verweildauer > 2 Monate, die nicht aus sicheren
Herkunftsstaaten (d.h. Albanien, Bosnien- und Herzegowina,
Ghana, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und
Serbien) sowie aus den HKL Algerien, Nigeria, Bangladesch,
Georgien, Tunesien, Pakistan und Moldau stammen)
3. Zuweisungsgruppe 3 (vorzeitige Zuweisungen von Reisegruppen
ohne minderjährige Kinder aus den Ländern Afghanistan, China,
Eritrea, Irak, Iran und Syrien)
Mir ist bewusst, dass die erhöhten Zuweisungen auch für Sie eine
enorme Herausforderung bedeuten, zumal die diesjährige
Zuweisungspause über den Jahreswechsel den Umständen geschuldet
auf eine Woche statt wie bisher zwei Wochen beschränkt werden muss.
Der letzte Zuweisungstransfer erfolgt am 23.12.2021; im neuen Jahr
werden die Zuweisungstransfers bereits am 04.01.2022 wieder
aufgenommen.
Seite 4 von 4 Die Bezirksregierung Arnsberg wird bei den Zuweisungen auch
weiterhin Ihre Interessenlagen berücksichtigen. Sie berichtete mir, dass
sie mit Ihnen in einem engen und vertrauensvollen Austausch bzgl. der
Zuweisungsplanungen steht und dass Sie in der aktuellen Situation viel
Verständnis zeigen. Hierfür möchte ich mich aufrichtig bedanken und
verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Carola Holzberg
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0030/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 11.01.2022
- Erstellt
- 04.01.2022 14:27