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0030/2022

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Dr. Butterwegge, Fraktion Die Linke, im Zusammenhang mit den Erörterungen der Vorlage 3761/2021 "Veränderung der Schulanmeldezahlen 5. Klasse (2019/2020) ./. 7. Klasse (2021/22)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 11.01.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 08.02.2022, TOP 5.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Anlage Schreiben des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchlinde und Integration NRW vom 19.11.2021

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3252 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0030/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.01.2022 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Dr. Butterwegge, Fraktion Die Linke, im 
Zusammenhang mit den Erörterungen der Vorlage 3761/2021 "Veränderung der 
Schulanmeldezahlen 5. Klasse (2019/20)./. 7. Klasse (2021/22) 
Laut Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Schule und 
Weiterbildung vom 22.11.2021 fragt Frau Dr. Carolin Butterwegge, Fraktion Die Linke, ob die 
Integration von zugewanderten Lernenden zu einem Anstieg der Schülerzahl in den Regel-
klassen führe und inwiefern der Aspekt der Vorbereitungsklassen bei der Bildung von Ein-
gangsklassen an Schulen berücksichtigt werde. 
 
Zugewanderte Lernende, die aufgrund ihrer Sprachkenntnisse noch nicht in der Lage sind, am Rege-
lunterricht teilzunehmen, können im Rahmen eines Förderzeitraums von in der Regel bis zu zwei Jah-
ren in Vorbereitungsklassen unterrichtet und vor allem in der deutschen Sprache gefördert werden. 
Ein Großteil der zugewanderten Lernenden wechselt anschließend in das Regelsystem und wird zu 
diesem Zeitpunkt bei der Klassenbildung auf der Grundlage der geltenden Klassenfrequenzrichtwer-
te1 berücksichtigt. Die Versorgung der jungen Zugewanderten im gewohnten Umfeld gestaltet sich 
aufgrund der verschärften Schulplatzsituation zunehmend als schwierig.  
 
Tabelle 1 zeigt die Entwicklung der Anzahl der zugewanderten Lernenden in Kölner Vorbereitungs-
klassen in den letzten 10 Jahren. Deutlich wird das hohe Zuwanderungsaufkommen im Jahr 2015, 
das unter Berücksichtigung des Förderzeitraums zu vergleichsweise hohen Fallzahlen in den Schul-
jahren 2014/15 bis 2018/19 mit einer Spitze im Schuljahr 2016/17 geführt hat. Nach dem Abklingen 
des Zuwanderungseffektes von 2015 haben sich die Fallzahlzahlen pandemiebedingt auch in den 
Schuljahren 2019/20 und 2020/21 weiter rückläufig entwickelt.  
                                                 
1 § 6 Klassenbildungswerte der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz: (3) Die Zahl der von 
der Schule zu bildenden Klassen (Klassenrichtzahl) ergibt sich dadurch, dass die Schülerzahl der Schule durch 
den jeweiligen Klassenfrequenzrichtwert geteilt wird. Die Klassenrichtzahl darf nur insoweit überschritten wer-
den, als nach dieser Verordnung die K lassenbildung in den Jahrgangsstufen dies unumgänglich erforderlich 
macht oder ausdrücklich zugelassen ist.

2 
 
 
Tab. 1: Lernende in Kölner Vorbereitungsklassen, Schuljahre 2010/11 - 2020/21 
 
Quelle: eigene Auswertungen auf der Grundlage der Schulstatistik des Landes NRW 
 
Bundesweit werden erneut erhöhte Zugänge an Asylsuchenden festgestellt. Das Ministerium für Kin-
der, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen prognostiziert für NRW ei-
nen Anstieg auf das Zugangsniveau von 20172. 
 
 
Gez. Voigtsberger 
                                                 
2 Schreiben des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein -Westfalen 
an die Städte und Gemeinden vom 19.11.2 1 (siehe Anlage)

Anlage Schreiben des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchlinde und Integration NRW vom 19.11.2021

5712 Zeichen

Ministerium für Kinder, Familie,Flüchtlinge und Integration 
des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf 
 
    19. November 2021 
Seite 1 von 4 
 
Aktenzeichen 532  
bei Antwort bitte angeben 
 
MR’in Elhaus 
Telefon 0211 837-2120 
Telefax 0211 837-2200 
christine.elhaus@mkffi.nrw.de 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dienstgebäude und  
Lieferanschrift: 
Völklinger Straße 4 
40219 Düsseldorf 
Telefon 0211 837-02 
Telefax 0211 837-2200 
poststelle@mkffi.nrw.de 
www.mkffi.nrw 
 
Öffentliche Verkehrsmittel: 
Rheinbahn Linien 
706, 709 (Haltestelle Stadttor) 
707 (Haltestelle Wupperstraße) 
 
 
An die  
Städte und Gemeinden  
 
über 
 
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen 
 
Städtetag Nordrhein-Westfalen 
 
 
nachrichtlich: 
Landkreistag NRW 
 
 
- nur per elektronischer Post - 
 
 
 
Auswirkungen der aktuell erhöhten Asylzugänge in Nordrhein-
Westfalen auf die kommunalen Zuweisungen von Asylsuchenden 
gemäß § 50 AsylG i.V.m. § 3 FlüAG 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
die bundesweit erhöhten Zugänge an Asylsuchenden stellen auch uns 
in Nordrhein-Westfalen – auf der Ebene des Landes und der 
Kommunen – gleichermaßen vor Herausforderungen. 
 
Bis zum 16.11.2021 wurden bundesweit 125.911 und bezogen auf 
Nordrhein-Westfalen 26.404 Erstantragstellende verzeichnet (sog. 
EASY-Zugänge). Angesichts der aktuellen EASY-Zugänge erwarte ich, 
dass wir damit in 2021 in etwa das Zugangsniveau von 2017 erreichen 
werden, als für Nordrhein-Westfalen 34.684 Personen erfasst wurden.  
 
Aktuell sprechen ca. 1.000 Personen pro Woche in der 
Landeserstaufnahme (LEA) in Bochum vor, um ein Asylgesuch zu 
äußern. Hierunter befinden sich ca. 850 Personen, die als

Seite 2 von 4 erstantragstellende oder folgeantragstellende Personen in Nordrhein-
Westfalen verbleiben und in den Landeseinrichtungen aufgenommen 
werden. Zum Stichtag 16.11.2021 befanden sich ca. 12.500 
Asylsuchende in den Landeseinrichtungen, darunter zahlreiche Familien 
mit minderjährigen Kindern (ca. 45 %). Der Großteil der Geflüchteten 
stammt aus Syrien (20,3 %), Irak (15,4 %) und Afghanistan (15 %) und 
somit aus Herkunftsländern, in die aktuell keine Rückführungs-
perspektiven bestehen.  
 
Auch wenn das Land Nordrhein-Westfalen derzeit über ca. 21.500 
aktive Unterbringungsplätze in den Landeseinrichtungen verfügt, 
können unter dem Eindruck der weiterhin anhaltenden Corona-
Pandemie und hieraus resultierender Infektionsschutzmaßnahmen nicht 
alle Kapazitäten zur Belegung ausgeschöpft werden. Auf der Ebene der 
Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) ist die verbleibende belegbare 
Kapazität erschöpft; die EAE werden daher teilweise schon „überbucht“, 
um die in der LEA vorbesprechenden Personen aufzunehmen. Die 
Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) sind aktuell bzgl. ihrer 
belegbaren Kapazität zu 91 % ausgelastet; addiert man die geplanten 
Transfers aus den EAE schon hinzu, beträgt der Auslastungsgrad 98 %. 
Die Aufnahmeeinrichtungen schöpfen aktuell alle Möglichkeiten aus, die 
belegbare Kapazität nochmals zu erhöhen. 
 
Ich möchte Ihnen versichern, dass das Land Nordrhein-Westfalen in 
dieser angespannten Belegungslage selbstverständlich alle 
Anstrengungen unternimmt, um die belegbaren Kapazitäten zu erhöhen. 
Dies ist jedoch teilweise nur mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf 
möglich, so dass in den vergangenen Wochen die Anzahl der 
wöchentlich zuzuweisenden Personen in Ihre Städte und Gemeinden 
sukzessive erhöht worden ist und sich in den kommenden Wochen in 
Abhängigkeit von den Zugängen in etwa auf einem Niveau von ca. 
1.000 Personen einpendeln dürfte. In Abhängigkeit von den Zugängen 
kann sich die Anzahl der erforderlichen Zuweisungen ggf. nochmals

Seite 3 von 4 erhöhen. Hierzu stehe ich mit der Bezirksregierung in einem ständigen 
Austausch. 
 
Die Zuweisungen werden von der Bezirksregierung Arnsberg in enger 
Abstimmung mit meinem Hause dahingehend priorisiert, dass Personen 
mit guter Rückführungsperspektive auch weiterhin möglichst bis zum 
Ablauf der gesetzlichen Wohnverpflichtung in den Landeseinrichtungen 
verbleiben. Die ggf. auch vor Ablauf der Wohnverpflichtung erforderlich 
werdenden Zuweisungen fokussieren sich aktuell auf folgende 
Zuweisungsgruppen: 
 
1. Zuweisungsgruppe 1 (reguläre Zuweisungen von Personen, die 
die gesetzliche Wohnverpflichtung erfüllt haben) 
 
2. Zuweisungsgruppe 2 (vorzeitige Zuweisungen von Familien mit 
einer Verweildauer > 2 Monate, die nicht aus sicheren 
Herkunftsstaaten (d.h. Albanien, Bosnien- und Herzegowina, 
Ghana, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und 
Serbien) sowie aus den HKL Algerien, Nigeria, Bangladesch, 
Georgien, Tunesien, Pakistan und Moldau stammen) 
 
3. Zuweisungsgruppe 3 (vorzeitige Zuweisungen von Reisegruppen 
ohne minderjährige Kinder aus den Ländern Afghanistan, China, 
Eritrea, Irak, Iran und Syrien) 
 
Mir ist bewusst, dass die erhöhten Zuweisungen auch für Sie eine 
enorme Herausforderung bedeuten, zumal die diesjährige 
Zuweisungspause über den Jahreswechsel den Umständen geschuldet 
auf eine Woche statt wie bisher zwei Wochen beschränkt werden muss. 
Der letzte Zuweisungstransfer erfolgt am 23.12.2021; im neuen Jahr 
werden die Zuweisungstransfers bereits am 04.01.2022 wieder 
aufgenommen.

Seite 4 von 4 Die Bezirksregierung Arnsberg wird bei den Zuweisungen auch 
weiterhin Ihre Interessenlagen berücksichtigen. Sie berichtete mir, dass 
sie mit Ihnen in einem engen und vertrauensvollen Austausch bzgl. der 
Zuweisungsplanungen steht und dass Sie in der aktuellen Situation viel 
Verständnis zeigen. Hierfür möchte ich mich aufrichtig bedanken und 
verbleibe  
 
mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Carola Holzberg

Beratungsverlauf (2)

17.01.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.02.2022 Integrationsrat
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0030/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
11.01.2022
Erstellt
04.01.2022 14:27