V/0055/2007
Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenschlussgesetz
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Berichtsvorlage
2976 Zeichen
V/0055/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenschlussgesetz (V/0691/2005) Beratungsfolge 06.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 06.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 07.02.2007 Werksausschuss Münster-Marketing Bericht 08.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 08.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 13.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 13.02.2007 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht 14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) am 21.11.2006 haben sich die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Frei- gabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenschlussgesetz (V/0691/2005) unter Ziffer II ge- nannten rechtlichen Rahmenbedingungen geändert. Gem. § 6 Abs. 1 LÖG NRW dürfen an jährlich höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstel- len bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Der bislang erforderliche Anlass für die Freiga- be von Verkaufszeiten an Sonn- oder Feiertagen, wie beispielsweise Märkte oder Messen (z. B. Send), ist weg gefallen. Nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW ist bei der Festsetzung der Öffnungszeiten lediglich auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen, d. h. die Verkaufsstellen dürfen an höchstens fünf Stunden geöffnet sein, hierbei ist kein weiterer Zeitkorridor vorgegeben. Nach der alten Regelung musste die Öffnungszeit um 18.00 Uhr enden und sollte außerhalb der Zeit des Hauptgottes- dienstes liegen. Von der Freigabe der Öffnungszeiten sind drei Adventssonntage, der 1. und 2. Weihnachtstag, der Ostersonntag und der Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsge- Vorlagen-Nr.: V/0055/2007 Auskunft erteilt: Frau Schulz Ruf: 492 32 65 E-Mail: SchulzElke@stadt-muenster.de Datum: 15.01.2007 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0055/2007 setzes NW ausgenommen. Es darf somit entgegen der alten Regelung, wonach die Sonn- und Feiertage im Dezember tabu waren, künftig ein Adventssonntag freigegeben werden. Bereits mit Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nord- rhein-Westfalen vom 18.04.2006 wurde der Runderlass vom 03.07.2003 zur Ausführung des Ge- setzes über den Ladenschluss bis zum 31.12.2007 außer Kraft gesetzt. Durch die Aufhebung dieses Erlasses ist die Anhörung der Sozialpartner wie Kirchen, Gewerkschaften usw. vor Erlass von Verordnungen über die Freigabe von Verkaufszeiten an Sonn- oder Feiertagen nicht mehr erforderlich. Gleichwohl werden die Sozialpartner im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit weiterhin über eingehende Anträge informiert. I. V. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0055/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.01.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37