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V/0055/2007

Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenschlussgesetz

Vorlagen 16.01.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 14.02.2007, TOP 8.4

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

2976 Zeichen

V/0055/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Leitlinie  zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem 
Ladenschlussgesetz (V/0691/2005) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
06.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
07.02.2007 Werksausschuss Münster-Marketing Bericht 
08.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
08.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
13.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
13.02.2007 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht 
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
 
Bericht: 
 
 
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – 
LÖG NRW) am 21.11.2006 haben sich die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Frei-
gabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenschlussgesetz (V/0691/2005) unter Ziffer II ge-
nannten rechtlichen Rahmenbedingungen geändert.  
 
Gem. § 6 Abs. 1 LÖG NRW dürfen an jährlich höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstel-
len bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Der bislang erforderliche Anlass für die Freiga-
be von Verkaufszeiten an Sonn- oder Feiertagen, wie beispielsweise Märkte oder Messen (z. B. 
Send), ist weg gefallen.  
 
Nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW ist bei der Festsetzung der Öffnungszeiten lediglich auf die Zeit des 
Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen, d. h. die Verkaufsstellen dürfen an höchstens fünf 
Stunden geöffnet sein, hierbei ist kein weiterer Zeitkorridor vorgegeben. Nach der alten Regelung 
musste die Öffnungszeit um 18.00 Uhr enden und sollte außerhalb der Zeit des Hauptgottes-
dienstes liegen.  
 
Von der Freigabe der Öffnungszeiten sind drei Adventssonntage, der 1. und 2. Weihnachtstag, 
der Ostersonntag und der Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsge-
Vorlagen-Nr.: 
V/0055/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau  Schulz 
Ruf: 
492 32 65 
E-Mail: 
SchulzElke@stadt-muenster.de 
Datum: 
15.01.2007 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0055/2007 
 
setzes NW ausgenommen. Es darf somit entgegen der alten Regelung, wonach die Sonn- und 
Feiertage im Dezember tabu waren, künftig ein Adventssonntag freigegeben werden.  
 
Bereits mit Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nord-
rhein-Westfalen vom 18.04.2006 wurde der Runderlass vom 03.07.2003 zur Ausführung des Ge-
setzes über den Ladenschluss bis zum 31.12.2007 außer Kraft gesetzt. Durch die Aufhebung 
dieses Erlasses ist die Anhörung der Sozialpartner wie Kirchen, Gewerkschaften usw. vor Erlass 
von Verordnungen über die Freigabe von Verkaufszeiten an Sonn- oder Feiertagen nicht mehr 
erforderlich. Gleichwohl werden die Sozialpartner im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit 
weiterhin über eingehende Anträge informiert.  
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat

Beratungsverlauf (9)

06.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.02.2007 Werksausschuss Münster Marketing
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 6.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 2.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.02.2007 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0055/2007
Typ
Vorlagen
Datum
16.01.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37