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Bürgerbegehren „Erhalt Kinderkrankenhaus Riehl & Krankenhaus-Holweide“
Mitteilung Hauptausschuss 3532/2023 vom 09.11.2023
Stand: Am 13.11.2023 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Hauptausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 09.11.2023 3532/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 13.11.2023 Bürgerbegehren „Erhalt Kinderkrankenhaus Riehl & Krankenhaus-Holweide“ Der Rat hat am 15.06.2023 mit dem „Zukunftsmodell Kliniken“ die Modernisierung und den Ausbau des Standorts Merheim zu einem modernen Gesundheitscampus und als alleinigem Standort der Kliniken Köln beschlossen (TOP 10.1; Vorlage 0551/2023). Am 30.10.2023 haben drei Vertretungsberechtigte das Bürgerbegehren „Erhalt Kinderkran- kenhaus Riehl & Krankenhaus-Holweide“ an die Bürgeramtsleitung Innenstadt als Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen übergeben. Das Bür- gerbegehren richtet sich gegen den Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 15.06.2023 zum Zukunftsmodell der Kliniken der Stadt Köln gGmbH. Es wurde fristgerecht eingereicht. Nach eigenen Angaben haben die Vertretungsberechtigten 11.480 Unterschiften vorgelegt. In Köln sind für ein Bürgerbegehren 24.616 Unterschriften von kommunalwahlberechtigten Bür- ger*innen erforderlich, denn das Bürgerbegehren muss von 3% der Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet sein. Maßgeblich ist die bei der letzten allgemeinen Kommunalwahl festgestellte Zahl der Wahlberechtigten, § 26 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW. Derzeit prüft die Verwaltung die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der eingereichten Unterschriften sowie Frage und Begründung. Prüfmaßstab sind die Vorgaben der Gemeindeordnung NRW zu Bürgerbegehren, die sich gegen einen Ratsbeschluss richten, §§ 26, 26a Gemeindeordnung NRW. Der Rat stellt unverzüglich fest, ob eine ausreichende Anzahl von Unterschriften eingereicht wurde und das Bürgerbegehren zulässig ist, § 26 Absatz 6 Gemeindeordnung NRW. Die Ver- waltung bereitet eine entsprechende Beschlussvorlage für die nächste Ratssitzung am 07.12.2023 vor. gez. Reker
Beratungsverlauf
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