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3532/2023

Bürgerbegehren „Erhalt Kinderkrankenhaus Riehl & Krankenhaus-Holweide“

Mitteilung Hauptausschuss 09.11.2023

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 13.11.2023, TOP 2.1.5

Mitteilung Hauptausschuss

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Mitteilung Hauptausschuss

1969 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer          09.11.2023 
 3532/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 13.11.2023 
 
Bürgerbegehren „Erhalt Kinderkrankenhaus Riehl & Krankenhaus-Holweide“ 
Der Rat hat am 15.06.2023 mit dem „Zukunftsmodell Kliniken“ die Modernisierung und den 
Ausbau des Standorts Merheim zu einem modernen Gesundheitscampus und als alleinigem 
Standort der Kliniken Köln beschlossen (TOP 10.1; Vorlage 0551/2023).  
 
Am 30.10.2023 haben drei Vertretungsberechtigte das Bürgerbegehren „Erhalt Kinderkran-
kenhaus Riehl & Krankenhaus-Holweide“ an die Bürgeramtsleitung Innenstadt als Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen übergeben. Das Bür-
gerbegehren richtet sich gegen den Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 15.06.2023 zum 
Zukunftsmodell der Kliniken der Stadt Köln gGmbH. Es wurde fristgerecht eingereicht.  
 
Nach eigenen Angaben haben die Vertretungsberechtigten 11.480 Unterschiften vorgelegt. In 
Köln sind für ein Bürgerbegehren 24.616 Unterschriften von kommunalwahlberechtigten Bür-
ger*innen erforderlich, denn das Bürgerbegehren muss von 3% der Bürgerinnen und Bürger 
unterzeichnet sein. Maßgeblich ist die bei der letzten allgemeinen Kommunalwahl festgestellte 
Zahl der Wahlberechtigten, § 26 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW. 
 
Derzeit prüft die Verwaltung die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens insbesondere im Hinblick 
auf die Anzahl der eingereichten Unterschriften sowie Frage und Begründung. Prüfmaßstab 
sind die Vorgaben der Gemeindeordnung NRW zu Bürgerbegehren, die sich gegen einen 
Ratsbeschluss richten, §§ 26, 26a Gemeindeordnung NRW.  
 
Der Rat stellt unverzüglich fest, ob eine ausreichende Anzahl von Unterschriften eingereicht 
wurde und das Bürgerbegehren zulässig ist, § 26 Absatz 6 Gemeindeordnung NRW. Die Ver-
waltung bereitet eine entsprechende Beschlussvorlage für die nächste Ratssitzung am 
07.12.2023 vor. 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

13.11.2023 Hauptausschuss
TOP 2.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3532/2023
Typ
Mitteilung Hauptausschuss
Datum
09.11.2023
Erstellt
02.11.2023 08:09