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3640/2020

Beantwortung zur AN/1486/2020 der Ratsfraktion Volt - "Clubkultur als Teil von Köln anerkennen und stärken

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 11.01.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 11.01.2021

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

6505 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 11.01.2021 
 3640/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 11.01.2021 
 
Beantwortung zur AN/1486/2020 der Ratsfraktion Volt - "Clubkultur als Teil von Köln 
anerkennen und stärken 
Die Volt-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 
1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Konzeption des Projektes zur Änderung der Klassifizierung der 
Clubs von „Gewerbebetrieb“ zu „Kulturstätte“ mit einer entsprechenden Förderung/Entlastung von 
Abgaben? 
2. Welche Gründe stehen der geplanten Änderung der Klassifizierung noch entgegen? 
3. Aus welchem Grund wurden Spielstätten der Popkultur nicht mit in die Idee der Klassifizierungs-
änderung aufgenommen? 
4. Gibt es Punkte aus dem Berliner Antrag vom 19.06.2020 (Drucksache 18/2786), um welche die 
Verwaltung die Kulturentwicklungsplanung in Köln ergänzen möchte? 
5. Wie weit ist die weitere Umsetzung gemäß des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses 
vom 03.09.2020 (1920/2020) fortgeschritten, weitere Kulturkataster zur Erfassung der weiteren 
Cluster der Kultur- und Kreativwirtschaft zu erstellen, dafür Kriterien der Datenerhebung zu be-
stimmen und die entsprechenden Standortinformationen in das Geodatensystem KölnGIS 3.0 der 
Stadtverwaltung einzuspeisen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
 
Vorbemerkung: 
 
Aus Sicht der Kulturverwaltung ist die Bedeutung der Clubkultur für die Stadt Köln unstrittig.  
Köln war eine der ersten Großstädte in Deutschland, die Clubs als Kulturorte betrachtet und kontinu-
ierlich und selbstverständlich Programme in den Livemusikspielstätten gefördert hat. Mit der Verab-
schiedung und Veröffentlichung des Popkulturförderkonzepts im Januar 2016 wurde diese Wert-
schätzung der Clubkultur bekräftigt. Seit dem sind die Fördermöglichkeiten für die Clubs stets ge-
wachsen und umfassen neben der Förderung für kulturelle Projekte Unterstützung bei Werbemaß-
nahmen, bei baulich-technischen Verbesserungen und bei der Umsetzung für Maßnahmen des 
Lärmschutzes („Lärmschutzfonds“). Mit dem Clubkataster Köln wurde zudem ein verwaltungsinternes 
Instrument zur besseren Verortung der Livemusikspielstätten geschaffen. Weitere Förderungen für 
die Clubkultur konnten von Seiten der Stabsstelle Wirtschaftsförderung vergeben werden. 
Die umfassende städtische Förderpraxis im Bereich Clubkultur stärkt das Selbstverständnis der Clubs 
als Kulturorte und unterstreicht deren gesamtstädtische Bedeutung.

2 
 
Zu Frage 1.  
Der Teil „Entwicklungsideen“ in der Kulturentwicklungsplanung Köln umfasst nicht nur solche Ideen, 
die federführend durch die Verwaltung umzusetzen sind, sondern auch jene Ideen, die von den Akt-
euren der Szene selbst als umzusetzende Verbesserungen identifiziert worden sind.  
Die Idee einer Änderung der Klassifizierung der Clubs von „Gewerbebetrieb“ hin zu „Kulturstätte“ war 
aus dem Kreis des Interessensverbands der Clubs und freien Veranstalter, KLUBKOMM e.V., gebo-
ren worden. Hintergrund der Idee waren steuerrechtliche Erwägungen, die (ausgehend vom soge-
nannten „Berghain-Urteil“) die Möglichkeit einer steuerlichen Entlastung der Clubs prüfen sollten. Der 
Berliner Senat hat als Landesregierung des Landes Berlin die Einordnung von Clubs als Kulturstätten 
beschlossen, gleiches müsste für eine veränderte steuerrechtliche Einordnung von Kölner bzw. NRW-
Clubs als Kulturstätten durch den Landtag des Landes NRW auf den Weg gebracht werden. 
Die Idee der KLUBKOMM versteht sich als parallele Initiative zur bundesweiten Anstrengung der LI-
VEKOMM, des Bundesverbandes der Clubs und Livemusikspielstätten, eine veränderte baurechtliche 
Einstufung der Clubs von „Vergnügungsstätten“ hin zu „Anlagen kultureller Zwecke“ in der Baunut-
zungsverordnung des Bundes zu erreichen. 
 
Zu Frage 2.  
Nach Rücksprache vom 15.12.2020 mit dem Vorstand des KLUBKOMM e.V. ist dieses Thema wei-
terhin wichtig, aber aufgrund drängender Fragestellungen rund um die Corona-Pandemie aktuell nicht 
weiter verfolgt worden. Die Kulturverwaltung wird den KLUBKOMM e.V. bei der Wiederaufnahme des 
Themas gegenüber dem Land NRW gerne unterstützen und zum Beispiel flankierende Argumente für 
die Klärung mit der zuständigen Finanzverwaltung auf Landesebene liefern. 
 
Zu Frage 3. 
Nach Auffassung der Verwaltung sind die Spielstätten der Popkultur mit den vorgenannten „Clubs“ 
identisch und somit Gegenstand der oben erwähnten Entwicklungsidee des KLUBKOMM e.V. 
 
Zu Frage 4.  
Die Kulturentwicklungsplanung (KEP) versteht sich per se nicht als ein festgelegtes Regelwerk, son-
dern als eine fortlaufende Konzeption, die kontinuierlich hinterfragt und evaluiert wird und so Raum 
für Neues und Unvorhergesehenes lässt. Deswegen prüfen die entsprechenden Fachdienststellen 
laufend die Maßnahmen, damit gewährleistet ist, dass bei veränderten Rahmenbedingungen entspre-
chend notwendige Neujustierungen vorgenommen werden können.  
 
Zu Frage 5. 
Die Verwaltung erarbeitet gerade einen Statusbericht zum geplanten „Handlungskonzept „Integration 
von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung“, der im ersten Quartal mit den 
Fraktionen diskutiert werden soll, und wird das Vorhaben in diesem Rahmen schnellstmöglich in 2021 
fortführen. 
Basierend auf der Studie zur „Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die 
Stadtplanung“ hat die Stadtverwaltung (Kulturamt, Stadtplanungsamt, Amt für Stadtentwicklung und 
Statistik unter Federführung des Kulturamtes) für die Erarbeitung eines Handlungskonzeptes „Integra-
tion von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung“ drei Sprint-Arbeitsgruppen 
aus VertreterInnen der Fachdienststellen (Stadtplanungsamt, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, 
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Bauauf-
sichtsamt, Rechtsamt) zu den Themen Stadtentwicklungs- und Liegenschaftsstrategie, Planungs- und 
Genehmigungsgrundlagen sowie Konfliktmanagement gebildet.  
Die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen werden zurzeit zusammengetragen. Der daraus resultieren-
de Statusbericht zum Handlungskonzept , der eine Vielzahl von Lösungsansätzen vorstellen wird, soll 
im ersten Quartal 2021 mit den Fraktionen diskutiert werden sowie das weitere Vorgehen besprochen 
werden. Ebenfalls wird das Vorgehen zur Ausweitung des Clubkatasters zu einem Kreativraumkatas-
ter diskutiert. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

11.01.2021 Hauptausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3640/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
11.01.2021
Erstellt
15.12.2020 12:45