3640/2020
Beantwortung zur AN/1486/2020 der Ratsfraktion Volt - "Clubkultur als Teil von Köln anerkennen und stärken
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
6505 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 11.01.2021 3640/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 11.01.2021 Beantwortung zur AN/1486/2020 der Ratsfraktion Volt - "Clubkultur als Teil von Köln anerkennen und stärken Die Volt-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Konzeption des Projektes zur Änderung der Klassifizierung der Clubs von „Gewerbebetrieb“ zu „Kulturstätte“ mit einer entsprechenden Förderung/Entlastung von Abgaben? 2. Welche Gründe stehen der geplanten Änderung der Klassifizierung noch entgegen? 3. Aus welchem Grund wurden Spielstätten der Popkultur nicht mit in die Idee der Klassifizierungs- änderung aufgenommen? 4. Gibt es Punkte aus dem Berliner Antrag vom 19.06.2020 (Drucksache 18/2786), um welche die Verwaltung die Kulturentwicklungsplanung in Köln ergänzen möchte? 5. Wie weit ist die weitere Umsetzung gemäß des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.09.2020 (1920/2020) fortgeschritten, weitere Kulturkataster zur Erfassung der weiteren Cluster der Kultur- und Kreativwirtschaft zu erstellen, dafür Kriterien der Datenerhebung zu be- stimmen und die entsprechenden Standortinformationen in das Geodatensystem KölnGIS 3.0 der Stadtverwaltung einzuspeisen? Antwort der Verwaltung: Vorbemerkung: Aus Sicht der Kulturverwaltung ist die Bedeutung der Clubkultur für die Stadt Köln unstrittig. Köln war eine der ersten Großstädte in Deutschland, die Clubs als Kulturorte betrachtet und kontinu- ierlich und selbstverständlich Programme in den Livemusikspielstätten gefördert hat. Mit der Verab- schiedung und Veröffentlichung des Popkulturförderkonzepts im Januar 2016 wurde diese Wert- schätzung der Clubkultur bekräftigt. Seit dem sind die Fördermöglichkeiten für die Clubs stets ge- wachsen und umfassen neben der Förderung für kulturelle Projekte Unterstützung bei Werbemaß- nahmen, bei baulich-technischen Verbesserungen und bei der Umsetzung für Maßnahmen des Lärmschutzes („Lärmschutzfonds“). Mit dem Clubkataster Köln wurde zudem ein verwaltungsinternes Instrument zur besseren Verortung der Livemusikspielstätten geschaffen. Weitere Förderungen für die Clubkultur konnten von Seiten der Stabsstelle Wirtschaftsförderung vergeben werden. Die umfassende städtische Förderpraxis im Bereich Clubkultur stärkt das Selbstverständnis der Clubs als Kulturorte und unterstreicht deren gesamtstädtische Bedeutung. 2 Zu Frage 1. Der Teil „Entwicklungsideen“ in der Kulturentwicklungsplanung Köln umfasst nicht nur solche Ideen, die federführend durch die Verwaltung umzusetzen sind, sondern auch jene Ideen, die von den Akt- euren der Szene selbst als umzusetzende Verbesserungen identifiziert worden sind. Die Idee einer Änderung der Klassifizierung der Clubs von „Gewerbebetrieb“ hin zu „Kulturstätte“ war aus dem Kreis des Interessensverbands der Clubs und freien Veranstalter, KLUBKOMM e.V., gebo- ren worden. Hintergrund der Idee waren steuerrechtliche Erwägungen, die (ausgehend vom soge- nannten „Berghain-Urteil“) die Möglichkeit einer steuerlichen Entlastung der Clubs prüfen sollten. Der Berliner Senat hat als Landesregierung des Landes Berlin die Einordnung von Clubs als Kulturstätten beschlossen, gleiches müsste für eine veränderte steuerrechtliche Einordnung von Kölner bzw. NRW- Clubs als Kulturstätten durch den Landtag des Landes NRW auf den Weg gebracht werden. Die Idee der KLUBKOMM versteht sich als parallele Initiative zur bundesweiten Anstrengung der LI- VEKOMM, des Bundesverbandes der Clubs und Livemusikspielstätten, eine veränderte baurechtliche Einstufung der Clubs von „Vergnügungsstätten“ hin zu „Anlagen kultureller Zwecke“ in der Baunut- zungsverordnung des Bundes zu erreichen. Zu Frage 2. Nach Rücksprache vom 15.12.2020 mit dem Vorstand des KLUBKOMM e.V. ist dieses Thema wei- terhin wichtig, aber aufgrund drängender Fragestellungen rund um die Corona-Pandemie aktuell nicht weiter verfolgt worden. Die Kulturverwaltung wird den KLUBKOMM e.V. bei der Wiederaufnahme des Themas gegenüber dem Land NRW gerne unterstützen und zum Beispiel flankierende Argumente für die Klärung mit der zuständigen Finanzverwaltung auf Landesebene liefern. Zu Frage 3. Nach Auffassung der Verwaltung sind die Spielstätten der Popkultur mit den vorgenannten „Clubs“ identisch und somit Gegenstand der oben erwähnten Entwicklungsidee des KLUBKOMM e.V. Zu Frage 4. Die Kulturentwicklungsplanung (KEP) versteht sich per se nicht als ein festgelegtes Regelwerk, son- dern als eine fortlaufende Konzeption, die kontinuierlich hinterfragt und evaluiert wird und so Raum für Neues und Unvorhergesehenes lässt. Deswegen prüfen die entsprechenden Fachdienststellen laufend die Maßnahmen, damit gewährleistet ist, dass bei veränderten Rahmenbedingungen entspre- chend notwendige Neujustierungen vorgenommen werden können. Zu Frage 5. Die Verwaltung erarbeitet gerade einen Statusbericht zum geplanten „Handlungskonzept „Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung“, der im ersten Quartal mit den Fraktionen diskutiert werden soll, und wird das Vorhaben in diesem Rahmen schnellstmöglich in 2021 fortführen. Basierend auf der Studie zur „Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung“ hat die Stadtverwaltung (Kulturamt, Stadtplanungsamt, Amt für Stadtentwicklung und Statistik unter Federführung des Kulturamtes) für die Erarbeitung eines Handlungskonzeptes „Integra- tion von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung“ drei Sprint-Arbeitsgruppen aus VertreterInnen der Fachdienststellen (Stadtplanungsamt, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Bauauf- sichtsamt, Rechtsamt) zu den Themen Stadtentwicklungs- und Liegenschaftsstrategie, Planungs- und Genehmigungsgrundlagen sowie Konfliktmanagement gebildet. Die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen werden zurzeit zusammengetragen. Der daraus resultieren- de Statusbericht zum Handlungskonzept , der eine Vielzahl von Lösungsansätzen vorstellen wird, soll im ersten Quartal 2021 mit den Fraktionen diskutiert werden sowie das weitere Vorgehen besprochen werden. Ebenfalls wird das Vorgehen zur Ausweitung des Clubkatasters zu einem Kreativraumkatas- ter diskutiert. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3640/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 11.01.2021
- Erstellt
- 15.12.2020 12:45