4124/2016
Mitteilung 2100/2016 Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) "Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/1 Vorlagen-Nummer 02.01.2017 4124/2016 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 24.01.2017 Mitteilung 2100/2016 Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) "Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" Hier: Mündliche Anfrage von Ratsmitglied Frau Heuser Mündliche Anfrage des Ratsmitgliedes Frau Heuser zum Integrierten Handlungskonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 21.06.2016 Frau Heuser bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. Aus welchem Grund waren die Anträge für die Sozialräume „Porz-Ost/Finkenberg/ Gremberg- hoven und „Humboldt/Gremberg/Kalk“ und „Bilderstöckchen“ nicht anerkennenswert? 2. Wie ist das Ergebnis der Sitzung der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IntermAG) vom 15.06.2016? 3. Wie hoch sind die Fördermittel für Köln? 4. Welche Maßnahmen wurden für Köln beantragt? Antwort der Verwaltung Zu Frage 1: Die Interministerielle Arbeitsgruppe des Landes NRW (IntermAG) gab im Rahmen der ersten Bera- tung (17.11.2015) des gesamten Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) „Starke Veedel – Starkes Köln“ die Rückmeldung, dass die drei Sozialräume „Bilderstöckchen“, „Humboldt / Gremberg und Kalk“ und „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven, Eil“ erst anerkennt werden können, wenn der städ- tebauliche Handlungsbedarf ausreichend in den baulichen Maßnahmen begründet ist. Die Hinweise fließen bei der Überarbeitung der Integrierten Handlungskonzepte ein. Zu Frage 2: Nachdem die IntermAG am 15.06.2016 keine Anerkennung für das Integrierte Handlungsprogramm „Starke Veedel – Starkes Köln“ ausgesprochen hat, erhielt die Stadtverwaltung am 30.08.2016 in ei- nem eigens für die Stadt Köln eingerichteten Termin die Möglichkeit, offene Fragen zum Leitkonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ und den sozialraumspezifischen Einzel-IHKs mit den zuständigen Ministerien zu klären. Die IntermAG forderte für die Anerkennung ergänzende Informationen zum Leitkonzept. Die Stadt- verwaltung hat in den vergangenen Wochen die ergänzenden Konkretisierungen vorgenommen und an das Land übermittelt, sodass die IntermAG mit Schreiben vom 12.11.2016 das Leitkonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ anerkannt hat. Die sozialraumspezifischen Einzel-IHKs bilden die Vorausset- 2 zung für den Einsatz von Städtebaufördermitteln und bedürfen einer Abstimmung mit dem zuständi- gen Ministerium. Zu Frage 3: Über die Höhe der zu erwartenden Fördermittel kann derzeit noch keine qualifizierte Aussage getätigt werden. Die Förderquote des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) liegt bei maxi- mal 50 % der Projektkosten zuzüglich gegebenenfalls möglicher Kofinanzierungen (z. B. Städte- bauförderung). Der Europäische Sozialfonds (ESF) fördert im Rahmen des Aufrufes bis maximal 90 % der projektbezogenen Personalkosten einschließlich der Arbeitsplatzkosten auf Grundlage von Pauschalen, jedoch keine projektbezogenen Sachkosten. Maßnahmen, die über die Städtebauförde- rung finanziert werden, weisen derzeit eine Förderquote von 70 % auf. Durch die Kofinanzierung aus anderen Fördertöpfen, die grundsätzlich beantragt werden soll, kann für einzelne EFRE-geförderte Maßnahmen eine Förderquote von bis zu 85 % erreicht werden. Zu Frage 4: Die jeweiligen Förderzugänge bilden unterschiedliche Rahmenbedingungen für die Förderantragsstel- lung. Für den ESF wurde seitens des Landes entschieden, dass Förderanträge auf Grundlage des vorliegenden Leitkonzeptes eingereicht werden können. Hierfür laufen zurzeit die Vorbereitungen zu den entsprechenden Maßnahmen. Hierdurch können bereits in allen Räumen zeitnah Maßnahmen umgesetzt werden. Für die Maßnahme 1.0.16 „Zugehende Hilfe zur Überleitung ins Regelsystem und Entwicklung einer beruflichen Perspektive für junge Menschen mit psychischen Problemen“, 1.0.17 „Stadtteileltern“ und 1.0.26 „Willkommen und Ankommen in Köln“ ist die Antragsstellung bereits er- folgt. Derzeit laufen die Abstimmungen mit dem zuständigen Landesministerium. Förderanträge der Städtebauförderung erfordern grundsätzlich ein anerkanntes IHK. Mit dem Land wurde sich darauf verständigt, dass für die drei Einzel-IHKs „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg- Nord“, „Mülheim-Nord und Keupstraße sowie Buchheim und Buchforst“ und „Meschenich und Ron- dorf“ bereits im Vorfeld der Anerkennung die Querschnittsmaßnahmen „Büro für Quartiersmanage- ment und Aktivierung“ sowie die „Prozessbegleitende Evaluation“ für das Stadterneuerungsprogramm (STEP 2016) eingereicht werden können. Am 10. November 2016 hat die Stadt Köln die Bewilligung für die genannten Maßnahmen erhalten. Maßnahmen, die EFRE-Mittel in Anspruch nehmen sollen, können auf der Grundlage des anerkann- ten Leitkonzepts gestellt werden, so dass auch zeitnah EFER-Maßnahmen gestellt werden können. In Vertretung gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4124/2016
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 02.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27