1855/2025
Beiräte bei der KölnBäder GmbH (Bäderbeiräte) hier: Benennung von Mitgliedern für den Beirat für das Chorweilerbad
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Geschäftsordnung für Beiräte bei der KölnBäder GmbH
9937 Zeichen
Geschäftsordnung für Beiräte bei der KÖLNBÄDER GmbH Präambel Mit Beschluss vom 29. Januar 2008 hat der Rat der Stadt Köln die von der Stadt Köln ent- sandten Mitglieder des Aufsichtsrates und den V ertreter in der Gesellschafterversammlung der KÖLNBÄDER GmbH beauftragt, u.a. darauf hinzuwirken, dass bei deren Bädern engagierte Bürgerinnen/Bürger die Möglichkeit erhalten, sich in einem Beirat einzubringen. Ziel ist es, dass die Beiratsmitglieder sinnvoll Einfl uss auf den Betrieb der Bäder nehmen können. Daraufhin hat die Gesellschafterversammlung der KÖLNBÄDER GmbH auf Empfehlung des Aufsichtsrates in seiner Sitzung am 13. Februar 2009 und durch Beschluss des Sportausschus- ses am 09. Februar 2009 folgende Geschäftsordnung für Beiräte bei der KÖLNBÄDER GmbH beschlossen: § 1 Einrichtung und Aufgaben der Bäderbeiräte (1) An jedem der Bäder der KÖLNBÄDER GmbH kann ein Bäderbeirat eingerichtet werden, sofern engagierte Bürgerinnen/Bürger dazu ihr Interesse bekunden. Finden sich an einem Badstandort keine engagierten Bürgerinnen/Bürger, wird dort kein Bäderbeirat eingerichtet. (2) Der Bäderbeirat hat die Aufgabe, die Geschäftsführung der KÖLNBÄDER GmbH unter Berücksichtigung sportlicher, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte über den Betrieb des jeweiligen städtischen Bades zu beraten. (3) Der Bäderbeirat kann hierzu der Geschäftsführung der KÖLNBÄDER GmbH in allen An- gelegenheiten des örtlichen Bäderbetriebes eine Empfehlung aussprechen, insbesondere z.B. zu a. Zugang von Nutzergruppen, b. Öffnungszeiten, c. Gestaltung von Belegungsplänen (Abstimmung zwischen Schul-, Vereins- und öffentlicher Nutzung), d. Eintrittsentgelte, e. Attraktivierungsmaßnahmen, f. Fragen der standortspezifi schen Öffentlichkeitsarbeit. Zur Wahrnehmung ihrer beratenden Aufgaben haben die Mitglieder der Beiräte ein Informationsrecht gegenüber der Geschäftsführung der KÖLNBÄDER GmbH. Diese hat den Beirat auf Nachfrage in geeigneter Weise zu informieren, soweit gesetzliche Vor- schriften dem nicht entgegenstehen. (4) Die Empfehlungen des Bäderbeirates an die Geschäftsführung der KÖLNBÄDER GmbH erfolgen durch begründeten Beschluss. Die KÖLNBÄDER GmbH legt dazu dem Beirat eine Stellungnahme vor. Sollte eine Empfehlung nicht umsetzbar sein, ist dies zu begrün- den. § 2 Zusammensetzung des Bäderbeirats (1) Der jeweilige Bäderbeirat der KÖLNBÄDER GmbH besteht aus bis zu 10 Mitgliedern. (2) Die Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit soll durch Einbindung engagierter Bürge- rinnen/Bürger erfolgen. Interessierte Bürgerinnen/Bürger müssen im Bezirk des Bad- standortes wohnhaft sein. Auch soll jedem Beirat ein/e von der örtlich zuständigen Bezirksvertretung benannte/r Vertreterin/Vertreter angehören. Engagierte Bürgerinnen/ Bürger können sich für die Beiratstätigkeit mittels veröffentlichter Ausschreibungen in den Ausgaben der Magazine „KÖLNSPORT“ bzw. „BäderSpezial“ bzw. entsprechen- den Aushängen in den Bädern der KÖLNBÄDER GmbH für „ihr“ Bad bewerben. Die Bewerbungen der Kandidatinnen/Kandidaten werden anschließend über die Verwaltung an die den jeweiligen Bädern entsprechenden Bezirksvertretungen weitergeleitet. Aus den Bewerbungen werden durch die jeweiligen Bezirksvertretungen drei Kandidatinnen/ Kandidaten gewählt. Finden sich an einem Badstandort nicht mindestens fünf Bewerbe- rinnen/Bewerber, wird dort kein Bäderbeirat eingerichtet. (3) Zum jeweiligen Bäderbeirat können neben den Mitgliedern nach Absatz 2 ferner gehören: eine/ein vom Ortsverband Kölner Schwimmvereine vorgeschlagene/r Vertreterin/ Vertre- ter als Vertreterin/Vertreter der Sportselbstverwaltung, eine/ein vom Stadtbezirkssportverband im Einvernehmen mit dem StadtSport Bund vorgeschlagene/r Vertreterin/Vertreter als Vertreterin/Vertreter der Sportselbstverwaltung. (4) Zum jeweiligen Bäderbeirat sollen mit beratender Funktion, neben den Mitgliedern nach den Absätzen 2 und 3, ferner gehören: eine/ein Vertreterin/Vertreter vom Schulverwaltungsamt der Stadt Köln, eine/ein Vertreterin/Vertreter vom Sportamt der Stadt Köln, zwei Vertreterinnen/Vertreter der KÖLNBÄDER GmbH. (5) Die Amtszeit eines Mitgliedes beträgt drei Jahre. Sie endet, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit dem Ende der Tätigkeit, die für die Entsendung in den Bäderbeirat bestimmend war oder, wenn ein Mitglied sein Amt niederlegt. Scheidet ein Mitglied aus dem Beirat aus, soll eine/ein Nachfolgerin/Nachfolger entsendet werden. § 3 Wahl der/des Vorsitzenden und seiner/seines Stellvertreterin/Stellvertreters (1) Die Mitglieder des Beirats wählen aus ihrer Mitte eine/einen Vorsitzende/Vorsitzenden sowie eine/einen stellvertretende/stellvertretenden Vorsitzende/Vorsitzenden mit ein- facher Mehrheit. (2) Die Wahl leitet das an Lebensjahren älteste Mitglied des Beirats. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit ist sogleich ein zweiter Wahlgang durchzuführen. Wird auch hierbei eine Mehrheit nicht erzielt, entscheidet zwischen den Mitgliedern, welche die höchste Stimmenzahl auf sich vereinigt haben, das Los. (3) Die Amtszeit der/des Vorsitzenden und seiner/seines Stellvertreterin/Stellvertreters beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. (4) Die Amtszeit der/des Vorsitzenden und seiner/seines Stellvertreterin/Stellvertreters endet mit dem Verlust der Mitgliedschaft nach § 2 Abs. 5 Satz 2 oder durch Abberufung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn das Verbleiben der/des Vorsitzenden oder Stellvertreterin/Stellvertreters bis zum Ende der Amtszeit für den Beirat unzumutbar ist, etwa wegen wiederholter Verletzung der ihnen nach der Geschäftsordnung obliegenden Pfl ichten. (5) Scheidet die/der Vorsitzende oder seine/sein Stellvertreterin/Stellvertreter vor Ablauf der Amtszeit aus, so hat der Beirat unter Leitung des ältesten Mitgliedes unverzüglich eine Neuwahl für die/den Ausgeschiedene/Ausgeschiedenen vorzunehmen. Bis zur Neuwahl einer/eines Vorsitzenden oder Stellvertreterin/Stellvertreters übt das älteste Beiratsmit- glied das Amt kommissarisch aus. § 4 Aufgaben der/des Vorsitzenden (1) Die/der Vorsitzende beruft den Beirat ein, bereitet mit den Vertreterinnen/Vertretern der KÖLNBÄDER GmbH im Beirat die Sitzungen vor und leitet sie. Zu Beginn seiner Amtszeit benennt die/der Vorsitzende eine/einen Vertreterin/Vertreter der KÖLNBÄDER GmbH im Beirat oder ein anderes Mitglied des Beirats als Protokollführerin/Protokollführer. Die/der Vorsitzende gibt alle Erklärungen für den Beirat ab und nimmt alle Erklärungen an den Beirat an. (2) Ist die/der Vorsitzende verhindert, werden ihre/seine Aufgaben von der/dem stellvertre- tenden Vorsitzenden wahrgenommen. § 5 Einberufung des Beirats (1) Der Beirat tagt mindestens einmal im Halbjahr. (2) Über die Einberufung des Beirats entscheidet die/der Vorsitzende. Diese/dieser hat den Beirat auch dann einzuberufen, wenn dies die Mehrheit der Beiratsmitglieder verlangt. Jedes Mitglied des Beirats ist unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich zu laden. Die Ladung soll den Mitgliedern mindestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin zugehen. § 6 Verlauf der Sitzung, Beschlussfassung (1) Über jede Sitzung des Beirats ist ein Beschlussprotokoll zu fertigen, das von der/vom Vorsitzenden und von der Schriftführerin/vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. Es muss den Ort und T ag der Sitzung, die Teilnehmerinnen/Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesordnung und die gefassten Beschlüsse enthalten. Das Beschlussprotokoll ist allen Mitgliedern des Beirats und einschließlich etwaiger Anlagen auch der Geschäfts- führerin/dem Geschäftsführer bzw. den Geschäftsführerinnen/den Geschäftsführern der KÖLNBÄDER GmbH sowie der zuständigen Bezirksvertretung zu übermitteln. (2) Die Geschäftsführung der Gesellschaft ist zur Teilnahme als Gast an der Sitzung be- rechtigt. (3) Über die Teilnahme weiterer Gäste entscheidet der Bäderbeirat durch Beschluss. In dem Beschluss sind die sachlichen, im Interesse des Beirates liegenden Gründe für die Teilnah- me als Gast zu dokumentieren. (4) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn die Mitglieder unter der zuletzt bekanntgegebenen Anschrift schriftlich eingeladen sind und mindestens vier der nach den in § 2 Abs. 2 und 3 genannten Mitgliedern, darunter die/der Vorsitzende des Beirats oder deren/dessen Stell- vertreter, an der Beschlussfassung teilnehmen. (5) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stim- mengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden bzw. ihres/seines Stellver- treters. § 7 Höchstpersönlichkeit der Aufgabenerfüllung durch die Beiratsmitglieder Die in § 2 Abs. 2 und 3 genannten Beiratsmitglieder können ihre Aufgaben nicht durch andere Personen wahrnehmen oder sich dur ch Dritte oder andere Beiratsmitglieder vertreten lassen. § 8 Vergütung der Beiratsmitglieder Die Mitglieder des Beirates üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Eine Vergütung oder Ent- schädigung wird für diese Tätigkeit nicht gezahlt. Dies gilt auch für Gäste. § 9 Verschwiegenheitspfl icht Über alle Angelegenheiten, die den Mitgliedern des Beirats in dieser ihrer Eigenschaft zur Kenntnis gelangen, sind sie zu strenger V erschwiegenheit verpfl ichtet. Dies gilt auch über die Beendigung ihres Amtes als Beiratsmitglied hinaus. § 10 Schlussbestimmung, Inkrafttreten (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsordnung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäfts- ordnung nicht. Die Parteien verpfl ichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen bzw. tatsächlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger W eise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Ver- trag eine Lücke herausstellen sollte. (2) Die Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft. (3) Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der Schriftform.
Schreiben der KölnBäder GmbH
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KölnBäder GmbH • Kämmersiasse 1 • 50676 Köln
Bezirksvertretung Chorweiler
Herrn Bezirksbürgermeister
Reinhard Zöllner
.,,,,,,,.. .. . .
..,,,,,,..KOLNBADER
...,,,,,,,... Ein Unternehm en des Stadtwerke Köln Konzerns
per E-Mail: reinhard.zoellner@stadt-koeln.de
Köln, 26. Mai 2025
Einrichtung eines Bäderbeirats in Chorweiler
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
mit Schreiben vom 03.04.2025 haben wir Sie über die Einrichtung eines Bäderbeirats für das
Chorweilerbad sowie über den geplanten Bewerbungszeitraum für interessierte Bürgerinnen und
Bürger informiert.
Inzwischen ist der Bewerbungszeitraum abgeschlossen. Insgesamt sind zwölf Bewerbungen bei
den KölnBädern eingegangen. Damit sind gemäß§ 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung für
Bäderbeiräte die Voraussetzungen für die Wahl eines Bäderbeirats erfüllt.
Gemäß § 2 der Geschäftsordnung für Bäderbeiräte obliegt der Bezirksvertretung, insgesamt drei
Kandidateninnen/Kandidaten aus den vorliegenden Bewerbungen zu wählen. Wir bitten Sie
daher, die Wahl durchzuführen. Die Bewerbungen fügen wir diesem Schreiben bei und weisen
darauf hin, dass diese ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen
Bestimmungen zu verwenden sind.
Auf Basis der Erfahrungen aus bisherigen Bäderbeiräten empfehlen wir, bevorzugt
Bewerberinnen und Bewerber aus der Bürgerschaft zu wählen, da die Interessen der Vereine
gern. § 3 der Geschäftsordnung bereits durch gesonderte Vertreterinnen und Vertreter abgedeckt
sind.
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Ralf Klemm
Amtsgericht Köln HR B 29 611
USt-IdNr. DE192363754
Geschäftsführung:
Claudia Heckmann
Markus Sterz!
Bankverbindung :
Sparkasse Köln/Bonn
IBAN DE16 3705 0198 0005 4829 55
SWIFT-BIC COLSDE33
Kämmergasse 1 • 50676 Köln
Telefon 0221.27 91 85-101
Fax 0221. 27 91 85-111
www.koelnbaeder.de
- .. .. _,,...KOLNBADER
Ein Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns
Bitte teilen Sie uns im Anschluss an die Wahl die gewählten Bürgervertreterinnen und -vertreter
mit. Zusätzlich bitten wir Sie, eine Vertreterin/einen Vertreter der Bezirksvertretung gemäß § 2
Abs. 2 der Geschäftsordnung zu benennen, den wir zur konstituierenden Sitzung des
Bäderbeirats einladen werden. Zu dieser Sitzung werden auch die Vertretungen anderen
Institutionen gemäß§ 2 Abs. 3 und 4 der Geschäftsordnung eingeladen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grü en
KölnBäder GmbH
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pa. Marc Riemann
Geschäftsführerin eiter Bäderbetriebsmanagement
Anlagen:
- Bewerbungen
- Geschäftsordnung für Bürgerbeiräte bei der KölnBäder GmbH
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Ralf Klemm
Amtsgericht Köln HR B 29 611
USt-IdNr. DE192363754
Geschäftsführung:
Claudia Heckmann
Markus Sterzl
Bankverbindung:
Sparkasse Köln/Bonn
IBAN DE16 3705 0198 0005 4829 55
SWIFT-BIC COLSDE33
Kämmergasse 1 • 50676 Köln
Telefon 0221.27 91 85-101
Fax 0221. 27 91 85-111
www.koelnbaeder.de
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-6 Vorlagen-Nummer 1855/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beiräte bei der KölnBäder GmbH (Bäderbeiräte) hier: Benennung von Mitgliedern für den Beirat für das Chorweilerbad Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler wählt aus den eingegangenen, gültigen Bewerbungen (ge- mäß § 2 Abs. 2, Satz 6 der Geschäftsordnung für Beiräte bei der KölnBäder GmbH) folgende drei Kandidatinnen / Kandidaten in den Bäderbeirat für das Chorweilerbad: 1. ___________________ 2. ___________________ 3. ___________________ Gleichzeitig wählt die Bezirksvertretung Chorweiler folgendes Mitglied der Bezirksvertretung (gemäß § 2 Abs. 2, Satz 3 der Geschäftsordnung für Beiräte bei der KölnBäder GmbH) als Vertreterin / Vertreter in den Bäderbeirat für das Chorweilerbad: 1. ___________________ Die Amtszeit eines Mitgliedes beträgt drei Jahre. Sie endet, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit dem Ende der Tätigkeit, die für die Entsendung in den Bäderbeirat bestimmend war oder, wenn ein Mitglied sein Amt niederlegt. Scheidet ein Mitglied aus dem Beirat aus, soll eine/ein Nachfolgerin/Nachfolger entsendet werden. Alternativbeschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler vertagt die Wahl in die erste Sitzung nach der Konstituieren- den Sitzung am 18.11.2025. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Beschluss vom 29. Januar 2008 hat der Rat die von der Stadt Köln entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates und den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der KölnBäder GmbH beauftragt, u.a. darauf hinzuwirken, dass bei deren Bädern engagierte Bürgerinnen und Bür- ger die Möglichkeit erhalten, sich in einem Beirat einzubringen. Ziel war und ist es, dass die Beiratsmitglieder sinnvoll Einfluss auf den Betrieb der Bäder nehmen können. Daraufhin ha- ben der Sportausschuss des Rates der Stadt Köln (nach Vorberatung in allen Bezirksvertre- tungen) am 09.02.2009 und die Gesellschafterversammlung der KölnBäder GmbH auf Emp- fehlung des Aufsichtsrates in seiner Sitzung am 13.02.2009 die Geschäftsordnung für Beiräte bei der KölnBäder GmbH beschlossen. Gemäß § 1 der Geschäftsordnung für Beiräte bei der KölnBäder GmbH kann an jedem der Bäder der KölnBäder GmbH ein Bäderbeirat eingerichtet werden, sofern engagierte Bürgerinnen und Bürger dazu ihr Interesse bekunden. Die Zusam- mensetzung der Bäderbeiräte ist in § 2 geregelt und sieht im 1. Absatz vor, dass der jeweilige Bäderbeirat aus bis zu 10 Mitgliedern besteht. Nach den Ausführungen im 2. Absatz soll die Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit durch Einbindung engagierter Bürgerinnen/Bürger erfolgen. Interessierte Bürgerinnen/Bürger müs- sen im Bezirk des Badstandortes wohnhaft sein. Ebenso obliegt es gemäß § 2 Abs. 1, Satz 3 der Geschäftsordnung für Beiräte bei der KölnBä- der GmbH der Bezirksvertretung, ein Mitglied der Bezirksvertretung in den Bäderbeirat für das Chorweilerbad zu wählen. Mit der aktuellen Ausschreibung der KölnBäder GmbH erfolgte nun erstmals nach der erfolglo- sen Ausschreibung gemäß Ratsbeschluss 2009 wieder ein durch die Bezirksvertretung Chor- weiler initiierter Aufruf zur Einrichtung eines Bäderbeirates in Köln Chorweiler. Insgesamt sind 12 Bewerbungen eingegangen. Die KölnBäder GmbH haben auch die Bewerbung von Herrn Barnick außerhalb des eigentli- chen Bewerbungszeitraums aufgenommen. Diese ist verfrüht eingegangen, da die Unterlagen auf der Homepage sowie das Online-Tool bereits vor dem Start des Bewerbungszeitraumes freigeschaltet waren. Die KölnBäder GmbH schlagen vor, alle zwölf eingegangenen Bewerbungen zu berücksichti- gen. Hinsichtlich der formalen Eignungskriterien haben die KölnBäder GmbH die angegebenen Ad- ressen der Kandidatinnen und Kandidaten dahingehend geprüft, ob diese im Stadtbezirk Chorweiler liegen. Dies war bei allen Kandidatinnen und Kandidaten der Fall. Eine Einwohner- meldeabfrage ist durch die KölnBäder nicht möglich. Mit Schreiben der KölnBäder GmbH vom 26.05.2025 ist der Bezirksbürgermeister über das Ergebnis der Bewerbungen für den Bäderbeirat für das Chorweilerbad informiert worden. Es haben sich folgende interessierte Bürgerinnen/Bürger für eine Mitarbeit im Beirat für das Chorweilerbad bei der KölnBäder GmbH beworben: - Daniela Tombrock - Udo Barnick - Ercan Demir 3 - Firaz Demir - Gülcan Ergan - Bircan Altun - Maria Witte - Sultan Kulak - Klaus Wefelmeier - Manuel Prüßing - Anna Knauer - Stefan Kersjes Gemäß § 2 Abs. 2, Satz 6 der Geschäftsordnung für Beiräte bei der KölnBäder GmbH obliegt es der Bezirksvertretung, aus den eingegangenen, gültigen Bewerbungen drei Kandidatinnen/ Kandidaten in den Bäderbeirat für das Chorweilerbad zu entsenden. Auf Basis der Erfahrungen aus bisherigen Bäderbeiräten empfehlen die KölnBäder GmbH be- vorzugt Bewerberinnen und Bewerber aus der Bürgerschaft zu wählen, da die Interessen der Vereine gemäß § 3 der Geschäftsordnung bereits durch gesonderte Vertreterinnen und Ver- treter abgedeckt sind. Die gewählten Beiratsmitglieder werden von der KölnBäderGmbH über deren Wahl zeitnah informiert werden. Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1855/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 13.08.2025
- Erstellt
- 06.06.2025 11:12