2184/2023
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 2184/2023 Freigabedatum 25.08.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss, 1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für den Bereich zwischen dem Brück-Rather Steinweg im Westen, einer vom Flurstück 459 (Gemarkung Rath, Flur 76) geraden Linie bis zur Einmündung der Straße Am Lust- haus / Rather Kirchweg folgend im Norden, dem Rather Kirchweg im Osten, der beste- hende Wohnsiedlung entlang der Straßen Am Burgacker (tlw. hintere Grundstücks- grenzen bis zum Flurstück 2158, Gemarkung Rath, Flur 76) im Süden, weiter der östli- chen Flurstücksgrenze 2161 (Gemarkung Rath, Flur 76) in südlicher Richtung folgend bis zum Sengerweg und diesen in westlicher Richtung folgend entlang der Stadt- bahntrasse der Linie 9 bis zum Brück-Rather Steinweg (gem. Anlage 1) mit dem Ar- beitstitel: „Brück-Rather Steinweg“ in Köln-Rath/Heumar aufzustellen mit dem Ziel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Sportanlagen, Schulnut- zungen, eines Wohnquartiers und der Sicherung von Grün- und Freiräumen zu schaf- fen; 2. beauftragt die Verwaltung parallel zum Bebauungsplanverfahren ein städtebauliches Gesamtkonzept für den in Anlage 2 dargestellten Bereich zu entwickeln; 3. beauftragt die Verwaltung mit den Grundstückseigentümern eine kurzfristige Ertüchti- gung des heutigen Sportplatzes des RSV Rath/Heumar als Interim bis zur Realisierung eines Ersatzstandortes als Voraussetzung für die Flächenentwicklung zu erreichen; 4. beauftragt die Verwaltung mit der Regionalplanungsbehörde abzustimmen, wie die städtebaulichen Zielsetzungen mit den Zielen der Regionalplanung zu vereinbaren sind. Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.09.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 21.09.2023 Sportausschuss 28.09.2023 Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Antrag der BV8 vom 24.09.2020 Die Bezirksvertretung Kalk hat in ihrer Sitzung am 24.09.2020 unter TOP 7.11 folgenden An- trag (AN/1244/2020) beschlossen: Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Stadtentwicklungsausschuss, einen Beschluss zu fas- sen, für das Gebiet zwischen Brück-Rather Steinweg im Westen, Rather Kirchweg, dem west- lichen Ortsrand von Rath im Osten und der Stadtbahntrasse der KVB Linie 9 in Köln- Rath/Heumar, einen Bebauungsplan aufzustellen. Ziel des Bebauungsplanes ist es, den in diesem Bereich dringend benötigten Schulstandort zu errichten sowie den Jugend- und Brei- tensport im Stadtteil Rath/Heumar mit Sportplätzen und einer Sporthalle dauerhaft zu sichern (siehe Anlage 2). Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. zugestimmt. Hintergrund und aktueller Stand Seit mehreren Jahren ist eine mögliche Baulandentwicklung im Bereich der Sportanlagen nördlich An der Rather Burg im Ortszentrum von Köln-Rath im Interesse der Eigentümer und in der öffentlichen Diskussion. Mit dem Antrag des Rasensportverein Rath-Heumar 1920 e.V. (RSV) auf öffentliche Förde- rung des Umbaus des bestehenden Fußballplatzes (Asche in Kunstrasen) haben sich neue Fragen ergeben. Eine entsprechende Förderung durch die Stadt Köln setzt langfristige Standortgarantien voraus. Diese sind in diesem Falle aufgrund der zeitnah auslaufenden Pachtverhältnisse und dem Bestreben des Eigentümers, den betroffenen Flächen eine neue Nutzung zuzuführen, nicht gegeben. Die Verwaltung führt derzeit Gespräche mit dem Ziel, den heutigen Standort interimistisch aufzuwerten, bis langfristig ein dauerhafter Standort für die Sportvereine identifiziert, planungsrechtlich gesichert und die Anlagen errichtet sind. Entsprechend des aktuellen Erlasses des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Di- gitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalens aus Juli 2023 ist der Austausch von Belägen auf Bolz- und Sportplätzen gemäß der Bauordnung NRW verfahrensfrei. Auf Grundlage die- ses Erlasses scheint eine kurzfristige Lösung für den RSV Rath-Heumar möglich, um die be- stehenden Sportplätze zeitnah zu ertüchtigen und bis zum Abschluss des Gesamtprozesses eine Interimsnutzung für die kommenden Jahre sicherzustellen. Investorenseitig hat sich ein Zusammenschluss von drei Projektentwicklern gebildet, welche beabsichtigen, dieses Projekt gesamteinheitlich zu entwickeln. Dieser Zusammenschluss fir- miert sich aus den Partnern AMAND Landesentwicklungs GmbH & Co. KG, DORNIEDEN Gruppe und RBL RheinBauLand AG zu der Kölner Entwicklungsgesellschaft (KEG) Rath GmbH & Co. KG. Planungsrechtliche Rahmenbedingungen Aktuell sieht der Flächennutzungsplan keine Entwicklungspotentiale in Rath/Heumar vor. Der aktuelle Regionalplan sieht ebenfalls keine Bereiche (Allgemeiner Siedlungsbereich ASB) vor, 3 welche unmittelbar im Zuge der Bauleitplanung (vorbereitend Änderung des Flächennutzungs- plans, verbindlich Bebauungsplan) eine entsprechende Entwicklung ermöglichen würden. Aktuell erfolgt die Fortschreibung des Regionalplans. Um die planungsrechtlichen Rahmenbe- dingungen zu schaffen, hat die Verwaltung in Vorbereitung auf die laufende Neuaufstellung des Regionalplans durch die Bezirksregierung Köln verschiedene Entwicklungsflächen im Landschaftsraum Brück-Neubrück und Rath untersucht und ganzheitlich bewertet. In diesem Zusammenhang wurden auch mögliche Flächenoptionen für eine Verlagerung der Sportanla- gen in Rath betrachtet. Diese Überlegungen wurden in der Vergangenheit den politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt, welche mitunter kontrovers diskutiert wurden. Auf Grundlage des Ratsbeschlusses am 18.06.2020 über die Empfehlung zur Dar- stellung der neuen Siedlungsbereiche (ASB und GIB) als Option zur Weiterentwicklung der wachsenden Stadt, wurde die Fläche 8-808-006 (ohne die seinerzeit diskutierte Erweiterungs- fläche 8-808-B06) der Bezirksregierung Köln vorgelegt (vgl. 2887/2019 und Anlage 3). Auf Einzelheiten der geführten Diskussionen aus der Vergangenheit einzugehen scheint wenig zielführend, vielmehr wird im Weiteren der Fokus auf den aktuellen Stand der Regionalplan- fortschreibung gelegt. Bearbeitungsstand Regionalplan Mit dem Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln hat der Regional- rat am 10.12.2021 das formelle Verfahren gestartet. Für die skizzierte Entwicklung in Rath ist die ASB Fläche 8-808-006 entscheidend. Diese wurde zuletzt aufgrund des vorbeugenden Hochwasserschutzes (500-jährliches Hochwasser HQextrem) mit Beschluss des Regionalrats deutlich verkleinert (pauschale Herausnahme aller entsprechenden Flächen im Bereich der Regionalplanneuaufstellung). In Anlage 4 ist der ak- tuelle Regionalplanentwurf von Dezember 2021 dargestellt. Im Zeitraum vom 07.02.2022 bis zum 31.08.2022 fand die erste öffentliche Auslegung des Re- gionalplanentwurfs statt. In diesem Zusammenhang hat der Rat der Stadt Köln am 20.06.2022 über den Entwurf beraten und hinsichtlich der besagten Fläche 8-808-006 in Rath/Heumar fol- gende Stellungnahme abgegeben: „Die Fläche ist vollständig als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Opti- onsflächen Modul III festzulegen (Vorlage 2887/2019). Die pauschale Streichung von Sied- lungsbereichen in Lagen von HQextrem hat massive Auswirkungen auf die räumlichen Ent- wicklungsmöglichkeiten der Stadt. Wir erachten eine differenzierte, standortspezifische und die Steuerungsmöglichkeiten der Bauleitplanung berücksichtigende Vorgehensweise als ge- boten und schlagen eine bedingte Festlegung vor (vgl. hierzu Anlage 1B der Vorlage 1159/2022).“ Derzeit werden die von der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange eingegange- nen Stellungnahmen zum Planentwurf des Regionalplans ausgewertet und der Planentwurf überarbeitet. Ende 2023 soll der Beschluss zur 2. Offenlage eingeholt werden, sodass nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens bis Mitte des 2. Quartals 2024 und anschließender finaler Überar- beitung des Regionalplans Kölns, der Feststellungsbeschluss Ende 2024 gefasst werden kann. Inwieweit der negativen Stellungnahme der Stadt Köln bezüglich der Verkleinerung des ASB-Bereichs der Fläche 8-808-006 durch die Bezirksregierung gefolgt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzbar. Gleichwohl wird ein Geltungsbereich für den Aufstellungsbe- schluss des Bebauungsplans vorgeschlagen, der die gesamte Flächenkulisse berücksichtigt (Anlage 1), um möglichst flexibel auf die Fortschreibung des Regionalplanentwurfs reagieren zu können. Planungsparameter & Abhängigkeiten Die angestrebte und seitens der Verwaltung befürwortete Verlagerung der Sportplätze inkl. der daran anschließenden Nachnutzungsoptionen ist von vielfältigen Rahmenbedingungen geprägt. Die Gesamtsituation der betroffenen Sportvereine (RSV, TC Grün-Weiß Königsforst; TC Rath,) wurde in der Vergangenheit in zwei runden Tischen unter Beteiligung der Vereine, der Bezirkspolitik, der Ratspolitik, der Verwaltung und möglichen Projektentwicklern am 18.02.2021 und 09.03.2021 ausführlich erörtert. 4 Im Ergebnis bestand Einigkeit darüber, dass die weitere Planung innerhalb der von der Be- zirksregierung im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung vorgeschlagenen Flächenkulisse entwickelt werden soll. Priorität hat dabei die Sicherung der Sportinfrastruktur für die Vereine. Aufgrund der Flächenkulisse und der enormen Komplexität gilt es vielfältige Planungsparame- ter zu berücksichtigen, welche gegenseitige Wechselwirkungen und Abhängigkeiten erzeu- gen. Neben der bereits angesprochenen Hochwasserbetroffenheit ist Teilen des Betrachtungs- raums ein hohes landschaftsökologisches und stadtklimatisches Potenzial der bestehenden Freiraumstruktur zwischen Neubrück, Brück und Rath zu attestieren. Diese ökologischen Pa- rameter sind im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vertieft zu untersuchen und zu bewerten. Weite Bereiche des Untersuchungsraums befinden sich im Nachtschutzbereich des Flughafen Köln/Bonn und stehen beispielsweise für eine wohnbauliche Entwicklung nicht zur Verfügung, wären aber aufgrund der guten ÖPNV Anbindung über die Linie 9 und der verkehrlichen Er- reichbarkeit für eine Sport- und Schulnutzung geeignet. Durch die Verlagerung der Sportanla- gen würde sich wiederum die Möglichkeit bieten die Funktion des Stadtteilzentrums langfristig zu stärken. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Faktoren die planerisch bewältigt und berücksichtigt werden müssen. Beispielsweise quert eine vorhandene Gasleitung den Unter- suchungsraum. Eine grobe Übersicht über die Planungsparameter gibt das Strukturkonzept in Anlage 5. Bei der Gesamtbetrachtung sind (Aufzählung nicht abschließend) folgende Themen integral mitzudenken, gutachterlich zu untersuchen und abzuwägen: Stadtklima & Kaltluftbahnen Artenschutz & Landschaftsschutz Lärmimmissionen Nachtschutzzone Flughafen Köln / Bonn Verkehr & Erschließung Bestehende Gasleitung Hochwasserschutz & Starkregenvorsorge Zusätzlich gilt es weitere externe Faktoren in die Planung miteinzubeziehen und zwingend zu berücksichtigen, worauf die Stadt Köln jedoch nur begrenzt Einfluss nehmen kann. Hierzu zählen u.a.: Regionalplanfortschreibung und daraus resultierende Flächenkulissen (Stichwort: ASB Ausweisungen) Unterschiedliche Eigentumsverhältnisse im Untersuchungsraum Die zuvor genannten Planungsparameter und Rahmenbedingungen nehmen erheblichen Ein- fluss auf die zukünftige Verortung und Lage von: Sportflächen Schulflächen Wohnbauflächen Aufgrund der Komplexität der Rahmenbedingungen ist es zwingend erforderlich ein städte- bauliches Gesamtkonzept zu erarbeiten, welches die skizzierten Planungsparameter berück- sichtigt, miteinander in Einklang bringt und im Ergebnis ein tragfähiges Zielbild bereitstellt. Entsprechend ist der Betrachtungsraum für das übergeordnete Gesamtkonzept in Anlage 2 deutlich größer gefasst. Normalerweise würde dies zunächst einen informellen Planungspro- zess erforderlich machen, um darauf aufbauend die notwendigen Bauleitplanverfahren (Ände- rung des Flächennutzungsplans + Aufstellung Bebauungsplan) einzuleiten. Aufgrund der zeit- lichen Dimension und des dringend gebotenen Handlungserfordernisses soll diese ganzheitli- che Betrachtung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgen. Im Zuge des Gesamt- prozesses soll die Verlagerung der Sportflächen als Voraussetzung der weiteren Flächenent- wicklung vorrangig behandelt werden. 5 Hierzu besteht die Absicht den vorgeschlagenen Geltungsbereich (Anlage 1) zu einem späte- ren Zeitpunkt in Teilbereiche aufzuteilen und im Rahmen von einzelnen Bebauungsplanver- fahren fortzuführen. Die einzelnen Bebauungspläne könnten folgende Schwerpunkte haben: 1: Bebauungsplan für Sportflächen (kurzfristige Entwicklung) 2: Bebauungsplan für Wohnquartier (mittelfristige Entwicklung) 3. Bebauungsplan für Schule (mittelfristige Entwicklung) Auf diese Weise kann die Sportplatzverlagerung, als soziale Infrastruktur mit dringendem Handlungsbedarf, mit Priorität behandelt werden in Abhängigkeit zur noch laufenden Regio- nalplanfortschreibung. Es ist damit zu rechnen, dass die notwendige Schaffung des Planungs- rechts zur Errichtung von Sportflächen von einer geringeren Komplexität geprägt sein wird und demnach schneller vollzogen werden kann, als die Entwicklung eines umfangreichen Wohnquartiers. Darüber hinaus sind bei den wohnbaulichen Entwicklungen weitere Rahmen- bedingungen zu berücksichtigen, welche für die Sportflächen entfallen (z.B. Anwendung Ko- operatives Baulandmodell mit Qualifizierungsverfahren) und sich damit beschleunigend auf die Zeitschiene auswirken. Weiterhin ist die Aufteilung in einzelne Bebauungspläne aus Per- spektive der Rechtssicherheit zielführend. Neben dem kooperativen Baulandmodell finden auch die Klimaleitlinien der Stadt Köln An- wendung. Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen zur Einhaltung der An- forderungen der Leitlinien zum Klimaschutz geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. Eine Übersicht über den angedachten Gesamtprozess bietet die Anlage 6. Wesentliche Vo- raussetzung ist die Ertüchtigung der bestehenden Sportplätze des RSV Rath-Heumar, sodass die Sportnutzung bis zum Abschluss des Prozesses und der Errichtung der neuen Sportanla- gen in den kommenden Jahren sichergestellt wird. Anlagen Anlage 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans Anlage 2: Betrachtungsraum für das Gesamtkonzept Anlage 3: Ergebnis der untersuchten ASB-Flächen Rath/Heumar aus der Regionalplanfort- schreibung Anlage 4: Aktueller Regionalplanentwurf Dezember 2021 Anlage 5: Strukturkonzept Anlage 6: Prozessplan
Anlage 7: Auszug aus dem Beschlussprotokoll zu TOP 8.2.2 BV 8
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Frau Brecher Telefon: (0221) 221 98313 Fax: (0221) 221 98347 E-Mail: corinna.brecher@stadt- koeln.de Datum: 29.09.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 20. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 21.09.2023 öffentlich 8.2.2 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar 2184/2023 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu: Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens (2184/2023) AN/1679/2023 Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE. zu: "Beschluss über die Azf- stellung eines Bebauungsplanverfahrens Arbeitstitel: Brück-Rather- Steinweg in Köln Rath/Heumar vom 19.09.2023 AN/1682/2023 Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion betreff: "Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanverfah- rens Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar" AN/1718/2023 Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE. abstimmen: Beschluss I: Die Bezirksvertretung Kalk 1. beauftragt die Verwaltung mit den Grundstückseigentümern der bisherigen Sportanlagen einen langfristigen Pachtvertrag an gleicher Stelle zu vereinbaren oder alternativ das Grundstück zu erwerben und die Flächen den Sportvereinen in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen; 2. beauftragt die Verwaltung nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für den Bereich zwischen dem Bebauungsplan 76437.03.000.00 „An der Rather Burg“ von dort entlang der Lützerathstraße Richtung Westen bis zum Bebauungsplan 75439.02.000.00 „Am Ziegelfeld“ im Nord-Westen, entlang der Rösrather Straße bis zum Bebauungsplan 76439.06.000.00 „An der Kicke“ und im Osten entlang der Gröppersgasse Richtung Norden, mit dem Arbeitstitel: „Rather Freizeitinsel“ in Köln-Rath/Heu- mar vorzubereiten, mit dem Ziel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung der bestehenden Wohnbebauung, der bestehenden Sportanla- gen und der bestehenden Grünflächen festzuschreiben. Abstimmung: Mehrheitlich bei Zustimmung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bezirksvertre- ter Fischer (Fraktion Die LINKE.) und der Enthaltung des Bezirksvertreter Winkler (AFD) abgelehnt. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt im Anschluss über den Änderungsan- trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen: Beschluss II: 1. Die Verwaltung soll gemeinsam mit den Grundstückseigentümern eine kurzfristige Ertüchtigung des heutigen Sportplatzes des RSV Rath/Heumar als Interim bis zur Re- alisierung eines Ersatzstandortes erreichen. 2. Die Verwaltung soll mit den Eigentümer*innen der Grundstücke südlich der Rös- rather Strasse Verkaufsgespräche führen, um diese Flächen zu erwerben. 3. Auf den nun städtischen Flächen südlich der Rösrather Straße (vgl. Punkt 2) sollen eine Schule und die Sportanlagen des RSV geplant werden. Von einer Wohnbebau- ung nördlich der Rösrather Strasse ist abzusehen. 4. Eine Realisierung von Wohnbebauung kann nach dem Umzug des RSVs auf dem ehemaligen Gebiet des RSVs mit Vollversorger stattfinden. Abstimmung: Mehrheitlich bei Zustimmung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bezirksvertre- ter Fischer (Fraktion Die LINKE.) abgelehnt. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt nun über den mündlich ergänzenden gemeinsamen Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion abstimmen: Beschluss III: Die Bezirksvertretung Kalk wird gebeten die Verwaltungsvorlage 2184/2023 wie folgt zu ergänzen: .. 3. beauftragt die Verwaltung mit den Grundstückseigentümern eine kurzfristige Er- tüchtigung des heutigen Sportplatzes des RSV Rath/Heumar als Interim in Form eines Kunstrasenplatzes bis zur Realisierung eines Ersatzstandortes als Voraussetzung für die Flächenentwicklung zu erreichen und somit die Nutzung der bisherigen Sportflä- chen für den Fußballverein und die Tennisvereine für die Interimsphase sicherzustel- len …. Abstimmung: Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bezirksvertreter Fischer (Fraktion Die LINKE.) zugestimmt. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt so dann über den so geänderten Be- schlussvorschlag der Verwaltung abstimmen: Beschluss IV: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden ge- änderten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss, 1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für den Bereich zwischen dem Brück-Rather Steinweg im Westen, einer vom Flurstück 459 (Gemarkung Rath, Flur 76) geraden Linie bis zur Einmündung der Straße Am Lusthaus / Rather Kirchweg folgend im Norden, dem Rather Kirchweg im Osten, der bestehende Wohnsiedlung entlang der Straßen Am Burgacker (tlw. hintere Grundstücksgrenzen bis zum Flurstück 2158, Gemar- kung Rath, Flur 76) im Süden, weiter der östlichen Flurstücksgrenze 2161 (Ge- markung Rath, Flur 76) in südlicher Richtung folgend bis zum Sengerweg und diesen in westlicher Richtung folgend entlang der Stadtbahntrasse der Linie 9 bis zum Brück-Rather Steinweg (gem. Anlage 1) mit dem Arbeitstitel: „Brück- Rather Steinweg“ in Köln-Rath/Heumar aufzustellen mit dem Ziel die planungs- rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Sportanlagen, Schulnut- zungen, eines Wohnquartiers und der Sicherung von Grün- und Freiräumen zu schaffen; 2. beauftragt die Verwaltung parallel zum Bebauungsplanverfahren ein städtebau- liches Gesamtkonzept für den in Anlage 2 dargestellten Bereich zu entwickeln; 3. beauftragt die Verwaltung mit den Grundstückseigentümern eine kurzfristige Ertüchtigung des heutigen Sportplatzes des RSV Rath/Heumar als Interim in Form eines Kunstrasenplatzes bis zur Realisierung eines Ersatzstandortes als Voraussetzung für die Flächenentwicklung zu erreichen und somit die Nutzung der bisherigen Sportflächen für den Fußballverein und die Tennisvereine für die Interimsphase sicherzustellen; 4. beauftragt die Verwaltung mit der Regionalplanungsbehörde abzustimmen, wie die städtebaulichen Zielsetzungen mit den Zielen der Regionalplanung zu ver- einbaren sind. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bezirksvertreter Fischer (Fraktion Die LINKE.) zugestimmt.
Anlage 0- Begründung der Dringlichkeit
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ANLAGE 0 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar Vorlage 2184/2023 hier: Begründung der Dringlichkeit Seit geraumer Zeit stellt die prekäre Situation rund um die Sportvereine in Rath/Heumar eine unbe- friedigende Situation dar. Aufgrund des kurzfristigen Erlasses des Ministeriums für Heimat, Kom- munales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalens aus Juli 2023 ist der Aus- tausch von Belägen auf Bolz- und Sportplätzen gemäß der Bauordnung NRW verfahrensfrei. Auf- bauend auf diesem Erlass eröffnet sich die Möglichkeit eine tragfähige Gesamtstrategie aufzuzei- gen. Die Dringlichkeit begründet sich im hohen Stellenwert der Gesamtmaßnahme für die Öffentlichkeit, um die unbefriedigende Situation rund um die Sportvereine in Rath/Heumar perspektivisch aufzu- lösen. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, wird die Vorlage kurzfristig zur Beratung und Ent- scheidung in die politischen Gremien eingebracht.
Anlage 8: Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsbeschluss vom 21.09.23
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A N L A G E 8 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar Vorlage 2184/2023 hier: Stellungnahme der Verwaltung zu dem mehrheitlich beschlossenen Änderungsantrag AN 1718/2023 am 21.09.2023 in der Bezirksvertretung Kalk In der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 21.09.2023 hat die Bezirksvertretung den vorliegenden Aufstellungsbeschluss in den Beschlusspunkten 1,2 und 4 mehrheitlich beschlossen. Der Beschlusspunkt 3 wurde in einem mehrheitlich beschlossenen Änderungsantrag AN 1718/2023 – siehe Anlage 7 – von der Bezirksvertretung Kalk an zwei Stellen ergänzt. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung folgt dem ergänzenden Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung Kalk grundsätzlich. Sie stimmt dabei der ergänzenden Klarstellung, dass die Sportflächen sowohl für den Fußballverein (konkret als Kunstrasenplatz) als auch für die Tennisvereine als Interim herzustellen sind, zu. Sie macht darauf aufmerksam, dass der Umfang und der monetäre Aufwand für eine kurzfristige Ertüchtigung des heutigen Sportplatzes als Interim für beide Sportarten in einem ausgewogenen Verhältnis zur verbleibenden Nutzungszeit stehen sollte.
Anlage 2: Betrachtungsraum
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 N StadtplanungsamtBetrachtungsraum für das städtebauliche GesamtkonzeptBrück - Rather Steinwegin Köln - Rath / Heumar Maßstab 1 : 10 0000200100400600 Meter
Anlage 3: Flächenübersicht Regionalplanfortschreibung
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Legende:Erweiterung BV , abgelehnt RatBefürwortet BV , Rat Anlage 3 N StadtplanungsamtErgebnis der untersuchten ASB-Flächen Rath / HeumarBrück - Rather Steinwegin Köln - Rath / Heumar Maßstab 1 : 10 0000200100400600 Meter Fläche 8-808-B06Fläche 8-808-006
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/613
Vorlagen-Nummer
2184/2023
Stand: 29.07.2024
Sachstandsbericht
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens
Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar
Status in Bearbeitung
erledigt
10.2 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens
Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar
2184/2023
10.2.1 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE., der Fraktion
GUT-Köln und der Fraktion KLIMA FREUNDE zur Vorlage 2184/2023 be-
treffend "Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanverfah-
rens
Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar"
AN/1708/2023
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
10.2.2 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zu Top 10.2
(2184/2023): Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Ar-
beitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar
AN/1728/2023
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und die Stimme der
Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.
Mündlicher Antrag der CDU-Fraktion:
Der Stadtentwicklungsausschuss folgt der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Kalk vom
21.09.2023 wie folgt (Ergänzung im Beschlusspunkt 3 fett):
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss,
1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für den
Bereich zwischen dem Brück-Rather Steinweg im Westen, einer vom Flurstück 459
2
(Gemarkung Rath, Flur 76) geraden Linie bis zur Einmündung der Straße Am Lust-
haus / Rather Kirchweg folgend im Norden, dem Rather Kirchweg im Osten, der beste-
hende Wohnsiedlung entlang der Straßen Am Burgacker (tlw. hintere Grundstücks-
grenzen bis zum Flurstück 2158, Gemarkung Rath, Flur 76) im Süden, weiter der östli-
chen Flurstücksgrenze 2161 (Gemarkung Rath, Flur 76) in südlicher Richtung folgend
bis zum Sengerweg und diesen in westlicher Richtung folgend entlang der Stadt-
bahntrasse der Linie 9 bis zum Brück-Rather Steinweg (gem. Anlage 1) mit dem Ar-
beitstitel: „Brück-Rather Steinweg“ in Köln-Rath/Heumar aufzustellen mit dem Ziel die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Sportanlagen, Schulnut-
zungen, eines Wohnquartiers und der Sicherung von Grün- und Freiräumen zu schaf-
fen;
2. beauftragt die Verwaltung parallel zum Bebauungsplanverfahren ein städtebauliches
Gesamtkonzept für den in Anlage 2 dargestellten Bereich zu entwickeln;
3. beauftragt die Verwaltung mit den Grundstückseigentümern eine kurzfristige Ertüchti-
gung des heutigen Sportplatzes des RSV Rath/Heumar als Interim in Form eines
Kunstrasenplatzes bis zur Realisierung eines Ersatzstandortes als Voraussetzung für
die Flächenentwicklung zu erreichen und somit die Nutzung der bisherigen Sport-
flächen für den Fußballverein und die Tennisvereine für die Interimsphase si-
cherzustellen;
4. beauftragt die Verwaltung mit der Regionalplanungsbehörde abzustimmen, wie die
städtebaulichen Zielsetzungen mit den Zielen der Regionalplanung zu vereinbaren
sind.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Fraktion DIE
LINKE zugestimmt.
Aktueller Bearbeitungsstand:
Zu Beschlusspunkt 1: Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Einleitung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde am 20.12.2023 im Amtsblatt der Stadt Köln be-
kanntgemacht.
Zu Beschlusspunkt 2: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist ein zweistufiges Qualifi-
zierungsverfahren geplant. In der ersten Stufe wird zunächst ein städtebauliches Gesamtkon-
zept erarbeitet und in der zweiten Stufe vertiefend ein städtebauliches Konzept für den Gel-
tungsbereich auserwählt, welches als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren
dient.
Zu Beschlusspunkt 3: Der Rasensportverein Rath-Heumar 1920 e.V. (RSV) hat einen Antrag
auf öffentliche Förderung des Umbaus des bestehenden Fußballplatzes (Asche in Kunstra-
sen) bei der Stadt Köln gestellt. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 24.06.2024 die
Freigabe entsprechender Fördermittel beschlossen (Session-Nr. 1379/2024). Die Maßnahme
kann nun zeitnah realisiert werden. Die Ertüchtigung des vorhandenen Platzes ist interimis-
tisch vorgesehen, bis der dauerhafte Standort im Bereich der neuen Flächen westlich von
Rath in Anspruch genommen werden kann.
Zu Beschlusspunkt 4: Aktuell erfolgt die Fortschreibung des Regionalplans. Der für Juni 2024
geplante Beschluss des Regionalrates zur erneuten Offenlegung des Entwurfs zur Neuaufstel-
lung wird aufgrund eines aktuellen Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom
21.03.2024 zur 1. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP), voraussichtlich erst im
Herbst 2024 stattfinden. Wie die Landesregierung mit dem Urteil umgeht und wann das Ver-
fahren zur Neuaufstellung des Regionalplans abgeschlossen sein wird, ist noch abzuwarten
(siehe hierzu Session-Nr. 1272/2024; vgl. insbesondere hier Anlage 1).
Die Verwaltung stimmt sich im laufenden Verfahren weiterhin mit der Regionalplanungsbe-
hörde zu den städtebaulichen Zielsetzungen und der Vereinbarkeit mit den Zielen und
Grundsätzen des in Aufstellung befindlichen Regionalplans ab.
3
Nächste Schritte:
Aktuell wird die Aufgabenstellung für das geplante Qualifizierungsverfahren vorbereitet und
abgestimmt. Der nächste Schritt ist ein Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili-
gung nach § 3 Abs. 1 BauGB und über die städtebaulichen Leitlinien des Qualifizierungsver-
fahrens. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird in das Qualifizierungsverfahren einge-
bunden.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Der erste Beschlusspunkt ist mit der Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht und daher
erfüllt.
Über das Ergebnis des städtebaulichen Gesamtkonzeptes kann erst nach Abschluss des ge-
planten Qualifizierungsverfahrens berichtet werden.
Das Interim der Sportanlagen im Zentrum von Rath-Heumar wird voraussichtlich in diesem
Jahr ertüchtigt werden, sodass nach Fertigstellung berichtet werden kann.
Durch das aktuell laufende Urteil des Oberlandesgerichtes Münster verzögert sich der Ab-
schluss der Neuaufstellung des Regionalplans. Zu diesem Beschlusspunkt kann erst abschlie-
ßend nach Abschluss der Neuaufstellung berichtet werden.
Anlage 6: Prozessplan
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Prozessplan Brück- Rather Steinweg in Köln - Rath/Heumar Anlage 6
Anlage 1: Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 N StadtplanungsamtGeltungsbereich des BebauungsplanesBrück - Rather Steinwegin Köln - Rath / Heumar Maßstab 1 : 10 0000200100400600 Meter
Anlage 4: Aktueller Regionalplanentwurf
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 4 N Stadtplanungsamt Aktueller Regionalplanentwurf Dezember 2021 Brück - Rather Steinweg in Köln - Rath / Heumar Maßstab 1 : 10 000 0 200100 400 600 Meter Fläche 8-808-006
Anlage 9: Vorab-Auszug Beschlussprotokoll zu 10.2 StEA 28.09.2023
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 29.09.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 22. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.09.2023 öffentlich 10.2 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar 2184/2023 10.2.1 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE., der Fraktion GUT-Köln und der Fraktion KLIMA FREUNDE zur Vorlage 2184/2023 be- treffend "Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanverfah- rens Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar" AN/1708/2023 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE abgelehnt. 10.2.2 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zu Top 10.2 (2184/2023): Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Ar- beitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar AN/1728/2023 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und die Stimme der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt. Mündlicher Antrag der CDU-Fraktion: Der Stadtentwicklungsausschuss folgt der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Kalk vom 21.09.2023 wie folgt (Ergänzung im Beschlusspunkt 3 fett): Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss, 1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für den Bereich zwischen dem Brück-Rather Steinweg im Westen, einer vom Flurstück 459 (Gemarkung Rath, Flur 76) geraden Linie bis zur Einmündung der Straße Am Lusthaus / Rather Kirchweg folgend im Norden, dem Rather Kirchweg im Osten, der bestehende Wohnsiedlung entlang der Straßen Am Burgacker (tlw. hintere Grundstücksgrenzen bis zum Flurstück 2158, Gemar- kung Rath, Flur 76) im Süden, weiter der östlichen Flurstücksgrenze 2161 (Ge- markung Rath, Flur 76) in südlicher Richtung folgend bis zum Sengerweg und diesen in westlicher Richtung folgend entlang der Stadtbahntrasse der Linie 9 bis zum Brück-Rather Steinweg (gem. Anlage 1) mit dem Arbeitstitel: „Brück- Rather Steinweg“ in Köln-Rath/Heumar aufzustellen mit dem Ziel die planungs- rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Sportanlagen, Schulnut- zungen, eines Wohnquartiers und der Sicherung von Grün- und Freiräumen zu schaffen; 2. beauftragt die Verwaltung parallel zum Bebauungsplanverfahren ein städtebau- liches Gesamtkonzept für den in Anlage 2 dargestellten Bereich zu entwickeln; 3. beauftragt die Verwaltung mit den Grundstückseigentümern eine kurzfristige Ertüchtigung des heutigen Sportplatzes des RSV Rath/Heumar als Interim in Form eines Kunstrasenplatzes bis zur Realisierung eines Ersatzstandortes als Voraussetzung für die Flächenentwicklung zu erreichen und somit die Nut- zung der bisherigen Sportflächen für den Fußballverein und die Tennis- vereine für die Interimsphase sicherzustellen; 4. beauftragt die Verwaltung mit der Regionalplanungsbehörde abzustimmen, wie die städtebaulichen Zielsetzungen mit den Zielen der Regionalplanung zu ver- einbaren sind. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Frak- tion DIE LINKE. zugestimmt.
Anlage 5: Strukturkonzept
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Potentialfläche Wohnen Erhalt & Sicherung Grünverbindungen / Frischluftschneisen Gasleitung (nicht überbaubar) Erhalt & Sicherung Grünverbindungen / Frischluftschneisen Sämtliche Flächen südwestlich dieser Linie liegen in der Nachtschutzzone Flughafen Köln/Bonn (kein Wohnungsbau!) Strukturkonzept Brück- Rather Steinweg in Köln - Rath/Heumar Geltungsbereich Bebauungsplan Verlagerung Sportanlagen Potentialfläche innerstädtische Entwicklung Potentialfläche Sport Potentialfläche Schule Anlage 5
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2184/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.09.2023
- Erstellt
- 06.07.2023 16:02