V/0288/2015
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
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Berichtsvorlage
1318 Zeichen
V/0288/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beratungsfolge 28.04.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht Bericht: Folgende Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind eingegangen: Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit (Das Anhörungs- und Beratungsrecht weiterer Gremien bleibt unberührt.) 2015-00031 Es wird angeregt, im Bürgerhaus Kinderhaus als Ersatz für das ehemalige "Artelier" ein Bildhaueratelier einzurichten. Verwaltung zur Vorprüfung 2015-00032 Es wird angeregt, die Sperrpfähle auf dem Eimermacherweg zwischen den Häusern Nr. 31 und Nr. 41 wieder aufzustellen. Bezirksvertretung Münster-Nord Die Anregung Nr. 2015 -00032 wurde an den Rat der Stadt Münster gerichtet und wird den Mi t- gliedern des Rates in der Sitzung am 06.05.2015 bekannt gegeben. Die Entscheidungszustä n- digkeit für die Anregung liegt bei der Bezirksvertretung Münster-Nord. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Vorlagen-Nr.: V/0288/2015 Auskunft erteilt: Frau Dautzenberg Ruf: 492-3365 E-Mail: Dautzenberg@stadt-muenster.de Datum: 17.04.2015 Öffentliche Berichtsvorlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Eimermacherweg
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0288/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.04.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37