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V/0288/2015

Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Vorlagen 10.04.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 28.04.2015, TOP 2.1

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

1318 Zeichen

V/0288/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.04.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Folgende Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen 
sind eingegangen: 
 
Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit 
(Das Anhörungs- und Beratungsrecht weiterer 
Gremien bleibt unberührt.) 
2015-00031 Es wird angeregt, im Bürgerhaus 
Kinderhaus als Ersatz für das ehemalige 
"Artelier" ein Bildhaueratelier einzurichten. 
Verwaltung zur Vorprüfung  
2015-00032 Es wird angeregt, die Sperrpfähle auf dem 
Eimermacherweg zwischen den Häusern 
Nr. 31 und Nr. 41 wieder aufzustellen. 
Bezirksvertretung Münster-Nord  
 
Die Anregung Nr. 2015 -00032 wurde an den Rat der Stadt Münster gerichtet und wird den Mi t-
gliedern des Rates in der Sitzung am 06.05.2015 bekannt gegeben. Die Entscheidungszustä n-
digkeit für  die Anregung liegt bei der Bezirksvertretung Münster-Nord. 
 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
Wolfgang Heuer  
Stadtrat  
 
 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0288/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Dautzenberg 
Ruf: 
492-3365 
E-Mail: 
Dautzenberg@stadt-muenster.de 
Datum: 
17.04.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

Beratungsverlauf (1)

28.04.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 2.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Eimermacherweg
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0288/2015
Typ
Vorlagen
Datum
10.04.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37