Mandari Insight

2175/2021

Abschlussbericht zum 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan im Rahmen der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.09.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.11.2021, TOP 10.3

Anlage 1 Endbericht Aktionsplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Auszug Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern vom 13.09.2021

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Endbericht Aktionsplan

81000 Zeichen

1 / 44 
Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern                     Juni 2021 
 
 
 
 
Abschlussbericht  
1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan  
2016 - 2020 
WIR IN KÖLN FÜR GLEICHSTELLUNG!

2 / 44 
Inhalt:  
 
 
Vorwort……………………………………………………………………………….   …………….3 
 
1. Ergebnis……………………………………..…………….……………….………..………….4  
 
1.1   Gesamtüberblick…………………………………………………………………………4 
 
1.2   Überblick in den einzelnen Handlungsfeldern…… ………..………….….………..5 
 
2. Fazit und Ausblick……………………………………………………………………….…… .5 
 
3. Tabellen…………………………………………………………………………………………..5

3 / 44 
 
 
 
Vorwort 
 
Liebe Leser*innen, 
die Stadt Köln hat nach einem Ratsbeschluss vom 7.4.2011 am 8.8.2011 die Europäische 
Charta der Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene unterzeichnet. Damit 
ist sie verpflichtet, sich formell und öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen 
und Männern zu bekennen und Aktionspläne für mehr Geschlechtergerechtigkeit zu erstel- 
len.  
Der 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan mit einer Laufzeit von 2016 bis 2020 wurde am 
22.09.2016 vom Rat verabschiedet. Er beinhaltet 126 konkrete Maßnahmen in unterschiedli- 
chen Aktionsfeldern wie zum Beispiel Frauenförderung, Entgeltgerechtigkeit, Partysicherheit, 
sexistische Werbung, Geschlechterdemokratie bei internationalen Kooperationen. 
Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern hat 2019 einen Sachstandsbericht vor- 
gelegt, der bereits ein sehr gutes Zwischenergebnis zeigte: 72 % der Aktionen wurden be- 
reits umgesetzt bzw. gestartet. 
Mit dem nun vorliegenden Abschlussbericht ist der 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan ab- 
geschlossen. Das Ergebnis konnte noch einmal verbessert werden. Insgesamt sind nun  
82 % der Aktionen umgesetzt.  
Ich danke allen Mitwirkenden der vergangenen Jahre ganz herzlich für Ihr Engagement. Wir 
sind der Gleichstellung von Frauen und Männern in Köln einen beträchtlichen Schritt näher 
gekommen.  
 
 
 
Bettina Mötting  
Gleichstellungsbeauftragte und Amtsleiterin

4 / 44 
 
1. Sachstand  
 
1.1 Gesamtüberblick  
 
Für den Sachstandsbericht Ende 2018 wurden die beteiligten Dienststellen gebeten, den 
jeweiligen Sachstand der Aktionen anhand eines Ampelsystems einzustufen. Dabei erhielten 
bereits umgesetzte Aktionen eine grüne Ampel, gestartete Aktionen eine gelbe Ampel und 
nicht umsetzbare bzw. aus Gründen der Prioritätensetzung noch nicht begonnene Aktionen 
eine rote Ampel.  
Im Ergebnis konnten 91 Aktionen mit einer grünen Ampel eingestuft werden. 
Für den nun vorliegenden Endbericht wurde der aktuelle Stand der offenen Aktionen erneut 
abgefragt. 
Es zeigte sich noch einmal eine Verbesserung gegenüber dem Sachstandsbericht aus Ende 
2018.  
Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch die Corona-Pandemie bei allen beteiligten Dienst- 
stellen und Einrichtungen im vergangenen Jahr zu einer Verschiebung von Prioritäten ge- 
führt hat und nicht alle geplanten Vorhaben umgesetzt werden konnten.  
Hinzu kommt, dass für die Aktionen des Gleichstellungsplans keine zusätzlichen Ressourcen 
zur Verfügung standen.  
Vor diesem Hintergrund ist das erreichte Ergebnis sehr positiv.  
 
Von den insgesamt 126 vereinbarten Aktionen hatten mit Stand Ende 2020 
 
• 103,5 
1, Maßnahmen eine grüne Ampel 
• 9 Maßnahmen eine gelbe Ampel 
• 13,5  Maßnahmen eine rote Ampel erhalten. 
 
Das heißt, 
82 % der Maßnahmen wurden abgeschlossen bzw. umgesetzt. (Sachstandsbericht 2019:  
72 %) 
7 % der Maßnahmen wurden bereits begonnen, es konnte jedoch noch keine abschließende 
Aussage getroffen werden (Sachstandsbericht 2019: 16%) 
11 % der Maßnahmen wurden als nicht umsetzbar eingestuft bzw. konnten wegen anderer 
Priorisierung in den Dienststellen bis Ende 2020 nicht umgesetzt werden (Sachstandsbericht 
2019: 12 %).  
 
 
 
 
 
 
 
                                                      
1 Die Maßnahme 46 enthält zwei Aktionen, die verschieden eingestuft wurden, mit je einer gelben und 
je einer roten Ampel. Dies wurde zu jeweils 0,5 berücksichtigt, damit sich die Gesamtzahl der Maß- 
nahmen nicht erhöht.

5 / 44 
1.2 Überblick in den einzelnen Handlungs- und Aktionsfeldern 
 
Handlungs- und Aktionsfelder grün gelb  rot  gesamt 
Arbeitgeberin Stadt Köln 35 6 4 45 
Sicherheit 26,5 1 2,5 30 
Geschlechterspezifische Gewalt 21 0 3 24 
Sport und Freizeit 11 0 0 11 
Städtepartnerschaften und internati- 
onale Kooperationen 10 2 4 
16 
 
 
 
 
2. Fazit  
Der 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan ist nun abgeschlossen.  
Viele der geplanten Maßnahmen konnten durch gute Kooperationen der verschiedenen 
Fachbereiche tatsächlich umgesetzt werden.  
Obwohl keine zusätzlichen finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung standen hat der 
Aktionsplan wichtige und nachhaltige Impulse in der Kölner Stadtgesellschaft und der Ver- 
waltung gesetzt. Insgesamt sind der Aktionsplan und dessen Umsetzung ein erfolgreiches 
Projekt. Einzelne Maßnahmen werden stetig weiter geführt, so beispielhaft: 
• Weiterentwicklung der Stadt Köln als familienfreun dliches Unternehmen 
• Jährliche Treffen der Oberbürgermeisterin mit Mita rbeiterinnen der oberen Führungs- 
ebene 
• Sicherheit im öffentlichen Raum  
Einen Gesamtüberblick verschaffen die nachfolgenden Seiten. 
 
 
 
3. Tabellen

1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Frauenförderung (Aktionen 1 – 12) 
 
6 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel  Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
1 Die Stadt Köln wurde 2013 zum ersten Mal mit dem TOTAL  
E-QUALITY-Prädikat ausgezeichnet. 
TOTAL E-QUALITY steht für Total Quality Management (TQM), ergänzt 
um die Gender-Komponente (Equality) und zeichnet Organisationen aus, 
die eine Personalpolitik der Chancengleichheit umsetzen und auch aktiv 
leben. Die Initiative vergibt für jeweils drei Jahre das TOTAL E-
QUALITY-Prädikat. Da das Prädikat nachhaltig für eine Imagesteigerung 
und Attraktivitätsgewinnung sorgt, hat sich die Stadt Köln 2016 erneut 
beworben. 
Personal- und Verwaltungs- 
management (11) 
 
Erneute Auszeichnung in 2016 und 2019 mit dem 
TOTAL E-QUALITY Prädikat - Engagement für 
Chancengleichheit von Frauen und Männern und 
dem Zusatzprädikat „DIVERSITY“. 
 
2 Projekt „Incentive“: Anreiz und Ansporn für die b esten Frauenförderkon- 
zepte 
Die vorgesehene Auszeichnung erhalten Dezernate oder Ämter mit den 
besten Ideen und Konzepten zur Frauenförderung.  
Hier sind alle Führungskräfte aufgerufen.  
Das erfolgreichste Konzept wird nach Ablauf des 5. Frauenförderplanes 
ausgewählt. Über die Kriterien entscheidet der Stadtvorstand. 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
 
Aus Gründen der Prioritätensetzung konnte die 
Maßnahme im Geltungszeitraum des 5. Frauenför- 
derplans bis Ende 2020 nicht umgesetzt werden. 
3 Für den Managementbereich informiert das Personal- und Verwaltungs- 
management mindestens ein Jahr vor altersbedingtem Eintritt einer Va- 
kanz die Gleichstellungsbeauftragte. Die jeweils verantwortliche Füh- 
rungskraft motiviert potentielle Nachfolgerinnen, sich auf die freigewor- 
dene Funktion zu bewerben.  
Personal- und Verwaltungs- 
management (11) 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
alle Führungskräfte 
 
11 nimmt entsprechende Auswertungen vor und 
informiert die Gleichstellungsbeauftragte über den 
bevorstehenden Eintritt in die Vakanz. 
4 Es folgt ein weiteres Cross-Mentoring mit mindestens drei Teilnehmerin- 
nen der Stadt Köln aus den oberen Führungsebenen. 
Das Cross Mentoring wird in Kooperation mit sechs großen Kölner Un- 
ternehmen durchgeführt. 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
Personal- und Verwaltungs- 
management (11)  
 
Die Stadt Köln ist Ende 2016 dem Bündnis „Mit 
Frauen in Führung“ von FEMALE RESOURCES 
beigetreten. Dem Bündnis gehören aktuell 14 Un- 
ternehmen an. In 2019 startete das 4. und im Mai 
2020 das 5. Cross Mentoring mit erneut zwei Teil- 
nehmerinnen der Stadt Köln. Der Start des 6 Pro- 
gramms ist Ende 2021 vorgesehen.

1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Frauenförderung (Aktionen 1 – 12) 
 
7 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel  Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
5 Ein weiteres stadtinternes Mentoringprojekt für 15 Frauen ab Besol- 
dungsgruppe A 12 bzw. EG 11 TVöD wird aufgelegt.  
 
Personal- und Verwaltungs- 
management (11) 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1)  
 
Im Februar 2018 startete ein weiteres stadtinternes 
Mentoringprojekt mit 15 Frauen , welches im Sep- 
tember 2019 endete. Zielgruppe waren Frauen in 
der Besoldungsgruppe A10/A11, EG 9c/EG10, S12, 
14, 15 TVöD. 
6 Für ein Pilotprojekt „Kollegiale Karriereberatung“ stellen sich vier Amtslei- 
terinnen bzw. Amtsleiter zur Verfügung. Sie werden Teil eines „Bera- 
tungsquartetts“, zu dem jeweils eine Abteilungsleiterin, eine Gruppenlei- 
terin und eine Sachbearbeiterin gehören. Die Mitglieder des Quartetts 
betreuen, beraten und trainieren sich gegenseitig.  
Personal- und Verwaltungs- 
management (11) 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1)  
 
Aus Gründen der Prioritätensetzung konnte die 
Maßnahme im Geltungszeitraum des 5. Frauenför- 
derplans bis Ende 2020 nicht umgesetzt werden.  
Die Maßnahme wird im 1. Gleichstellungsplan in 
veränderter Form unter „Kollegiales Mento- 
ring/Cross-Mentoring“-Projekt fortgeführt. Zurzeit 
läuft das 5. Cross-Mentoring-Projekt mit regelmäßi-
gen Tandemgesprächen zwischen Mentorin oder 
Mentor und Mentee. Darüber hinaus beinhaltet das 
Projekt Fortbildungen und Workshops, Netzwerk- 
treffen und Unternehmenspräsentationen.  
7 Zur weiteren Unterstützung ihrer beruflichen Entwicklung können Frauen 
in Leitungsfunktionen ab Besoldungsgruppe A14 bzw.  
EG 14 TVöD über ein Gutscheinbuch anonym Coaching in Anspruch 
nehmen. 
Personal- und Verwaltungs- 
management (11)  
 
Die Organisation von Coachings für weibliche Füh- 
rungskräfte ist laufendes Geschäft der Personal- 
entwicklung. Ein anonymes Gutscheinbuch konnte 
nicht ausgehändigt werden.  
8 Die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags aus dem Grundgesetz und die 
Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes sind besondere Aufga- 
ben für Führungskräfte. 
Der gesetzliche Auftrag wird durch folgende Maßnahmen erfüllt: 
• Ausschreibungstexte für Führungskräfte enthalten d ie „Erfüllung 
des Gleichstellungsauftrages“ als Sollkriterium. 
• Die Teilnahme an Genderseminaren soll für alle Füh rungskräfte 
verpflichtend sein. 
Personal- und Verwaltungs- 
management (11)

1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Frauenförderung (Aktionen 1 – 12) 
 
8 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel  Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
• Die Themen „Frauenförderung“ und „Gender Mainstreaming“ wer- 
den Gegenstand künftiger Amtsleitungstage. 
9 Alle Fortbildungen, die der Vorbereitung auf Führungsaufgaben dienen, 
sind auszuschreiben. 
Bei der Vergabe von Plätzen für Fortbildungsmaßnahmen sind weibliche 
Beschäftigte mindestens entsprechend ihres Anteils an den Bewerbun- 
gen zu den Fortbildungsmaßnahmen zuzulassen.  
Personal- und Verwaltungs- 
management (11) 
 
 
 
10 Um die Sichtbarkeit von Frauen zu fördern, trifft sich die Oberbürger- 
meisterin einmal im Jahr mit Mitarbeiterinnen aus den oberen Führungs- 
ebenen zu einem Arbeitsaustausch.  
Amt der Ober-
bürgermeisterin (01) 
 
 
11 Um die bestehenden Netzwerke von Frauen bei der Stadt Köln zu festi- 
gen und zu fördern, lädt die Gleichstellungsbeauftragte regelmäßig zu 
Fortbildungen und Treffen für Frauen ein.  
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
 
 
12 Die Führungskräfte sind aufgefordert, Mitarbeiterinnen - sofern deren 
Themenbereich tangiert ist - beispielsweise im Verwaltungsvorstand oder 
in den Fachausschüssen hospitieren oder eigene Projekte präsentieren 
zu lassen. 
Dezernentinnen/ Dezernen- 
ten 
Amtsleiterinnen und -leiter

1. Arbeitgeberin Stadt Köln –  
Entgeltgerechtigkeit, Einkommen und Alterssicherung (Aktionen 13 – 31) 
9 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel  Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
13 Führungskräfte sprechen Frauen gezielt an, damit sie sich auf besser 
dotierte Stellen bewerben. 
Bei öffentlichen Auswahlverfahren erstellt das Personal- und Verwal- 
tungsmanagement bzw. das Fachamt geschlechterdifferenzierte Ran- 
kinglisten für die Vorauswahl. 
Zu Vorstellungsgesprächen sind in unterrepräsentierten Bereichen min- 
destens ebenso viele Frauen wie Männer oder alle Frauen einzuladen, 
wenn sie die geforderte Qualifikation erbringen (§ 9 Abs. 1 LGG). 
alle Dezernate 
alle Dienststellen 
alle Organisationseinheiten 
alle Führungskräfte  
 
 
14 In den Einkommensebenen des mittleren Dienstes gibt es keine Unter- 
repräsentanz von Frauen.  
Dennoch soll die berufliche Entwicklung von Frauen im mittleren Dienst 
gefördert werden. 
• Führungskräfte, aber auch betroffene Frauen selbst , sind aufgefor- 
dert, im Personalentwicklungs- und Klimagespräch (PEK) die Mög- 
lichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung explizit zu thematisie- 
ren. 
• Weiterhin wird das Amt für Gleichstellung von Frau en und Män- 
nern über die Reihe „Wissen to go“ zusätzlich zielgruppengenaue 
Informationen anbieten. 
• Das Personal- und Verwaltungsmanagement bietet jäh rlich eine 
themenbezogene Fortbildung (berufliche Entwicklung für Frauen) 
im mittleren Dienst an. 
Personal- und Verwaltungs- 
management (11) 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
alle Führungskräfte

1. Arbeitgeberin Stadt Köln –  
Entgeltgerechtigkeit, Einkommen und Alterssicherung (Aktionen 13 – 31) 
10 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel  Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
15 Die berufliche Entwicklung (= Beförderung bzw. Höhergruppierung) von 
städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird durch zwei Wege 
bestimmt 
• durch den Wechsel auf eine höherwertige Stelle im Rahmen ei- 
nes Auswahlverfahrens 
oder 
• die eigene Stelle erfährt eine Aufgabenanreicherun g und wird 
aufgewertet. 
Die verantwortlichen Führungskräfte sind aufgefordert, Wettbewerbssi- 
tuationen zu schaffen, damit bei der Beantragung von Stellenaufwertun- 
gen mindestens die gesetzlich vorgegebene Quote von 50 % erreicht 
wird. 
alle Dezernent*innen 
alle Führungskräfte  
 
Mit dem neuen Gleichstellungsplan 2019 – 2023 
wurde zudem die Ausschreibung von Beförde- 
rungsstellen als eine Möglichkeit zur Beseitigung 
der Unterrepräsentanz von Frauen aufgenommen. 
16 Zur Kontrolle wird dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechts- 
fragen/ Vergabe/ Internationales (AVR) die Anzahl der Anträge auf Stel- 
lenhebungen und alle Ergebnisse zu Stellenneubewertungen je Lauf- 
bahn geschlechterdifferenziert dargelegt. 
Personal- und Verwaltungs- 
management (11) 
 
Seit Dezember 2020 gibt es neu den Ausschuss für 
die Gleichstellung von Frauen und Männern. Die 
Anträge werden im Rahmen der Beratungsfolge 
erst dem Ausschuss für Gleichstellung und danach 
im AVR vorgelegt. 
17 Im Reinigungsbereich werden Vakanzen ausschließlich in EG 1 TVöD 
besetzt. 
Die Tätigkeit als Reinigungskraft ist vielfach der (Wieder-) Einstieg in 
eine Erwerbstätigkeit von Frauen oder die eingesetzten Reinigungskräfte 
kommen von privaten Reinigungsfirmen. 
Die Reinigungsfrauen werden bedarfsorientiert gefördert und können 
sich in finanzierten Fortbildungen weiter qualifizieren, um sich erfolgreich 
auf höher bewertete Stellen bewerben zu können.  
Zentrale Dienste (1000) 
Personal- und Verwaltungs- 
management (11)  
 
Es erfolgte eine Neubewertung der Stellen. Die 
Reinigungskräfte wurden rückwirkend zum 
01.01.2017 in die EG 2 TVöD eingruppiert. 
 
18 Können Frauen und Männer von ihrem Erwerbseinkommen leben? Sind 
wirtschaftliche Aspekte, z. B. bei der Eigenreinigung, sozialvertretbar in 
Bezug auf eine Existenz sichernde Erwerbstätigkeit? Führen Herab- 
gruppierungen von Leistungsgeminderten und verwaltungsfremden Be- 
schäftigten (z. B. Erzieher*innen) zu Existenz bedrohenden Einkom- 
Arbeitskreis aus: 
Personal- und Verwaltungs- 
management (11) 
Gesundheitsmanagement 
 
Aus Gründen der Prioritätensetzung konnte die 
Maßnahme im Geltungszeitraum des 5. Frauenför- 
derplans bis Ende 2020 nicht umgesetzt werden.

1. Arbeitgeberin Stadt Köln –  
Entgeltgerechtigkeit, Einkommen und Alterssicherung (Aktionen 13 – 31) 
11 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel  Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
men? Sind Beschäftigte zusätzlich zu ihrem Einkommen auf weitere 
Leistungen angewiesen? 
In einem Kooperationsprojekt „Existenz sichernde Erwerbstätigkeit“  mit 
der Fachhochschule / Universität oder einer politischen / gewerkschaftli- 
chen Stiftung soll die Einkommenssituation von Frauen und Männern 
dargestellt werden. Aus den Ergebnissen sind entsprechende Maßnah- 
men abzuleiten. 
und Arbeitsschutz (I/2) 
Zentrale Dienste (1000) 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1)  
19 Die Tarifvertragsverantwortlichen der Stadt Köln nutzen ihren Einfluss 
auf das Tarifgefüge und wirken darauf hin, die Eingruppierungsmerkma- 
le der neuen Entgeltordnung weiterhin diskriminierungsfrei und zeitge- 
mäß zu formulieren, damit sich die veränderten Anforderungen an die 
weiblich dominierten Berufsbilder bemerkbar machen. 
Personal- und Verwaltungs- 
management (11)  
 
 
20 Die Aktionen zum Equal Pay Day sollen die Mitarbeiterinnen einbezie- 
hen.  
Mit Blick auf ein Existenz sicherndes Einkommen und Alterssicherung 
soll eine Sensibilisierung und Selbstreflexion erfolgen, ebenso eine Mo- 
tivation zur beruflichen Entwicklung. 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1)  
 
 
21 Vor dem Hintergrund einer gesicherten Altersvorsorge wird aktuell ge- 
prüft, wie den beurlaubten und teilzeitbeschäftigten Beamtinnen und 
Beamten regelmäßig alle vier Jahre eine automatisierte Auswertung 
ihrer aktuellen Pensionsansprüche analog der Mitteilung des Rentenver- 
sicherungsträgers für Beschäftigte zur Verfügung gestellt werden kann.  
Personal- und Verwaltungs- 
management (11)  
 
Ab dem 01.01.2021 ist für Beamtinnen und Beamte 
ab 55 Jahren eine fiktive Ruhegehaltsberechnung 
auf Antrag zu erstellen. 
Perspektivisch ist weiterhin beabsichtigt, automati- 
sierte Ruhegehaltsberechnungen zu versenden, 
hierfür müssen jedoch zunächst die technischen 
Voraussetzungen geschaffen werden.  
22 Die Auswertungen zu den Versorgungsbezügen der Beamt*innen liegen 
regelmäßig vor. Nun soll ein Gesamtüberblick helfen, die Thematik „Al- 
terssicherung“ umfassend zu beleuchten und ggf. Maßnahmen zu entwi- 
ckeln. Dazu erstellt die Zusatzversorgungskasse jährlich eine geschlech- 
terdifferenzierte Auswertung der gewährten Betriebsrenten an ehemalige 
städtische Beschäftigte und an deren Hinterbliebene. 
Zusatzversorgung und Beihil- 
fekasse (1100)

1. Arbeitgeberin Stadt Köln –  
Entgeltgerechtigkeit, Einkommen und Alterssicherung (Aktionen 13 – 31) 
12 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel  Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
23 Eine gezielte Personalmarketing- und -gewinnungsstrategie des Perso- 
nal- und Verwaltungsmanagements soll den weiblichen Anteil in IT- und 
gewerblich-technischen Bereichen steigern. 
Ebenso wird geprüft, inwieweit durch eine gewerblich-technische Ausbil- 
dung bei der Stadt Köln junge Frauen die Voraussetzung für den feuer- 
wehrtechnischen Dienst erlangen und nahtlos übergeleitet werden kön- 
nen. 
Personal- und Verwaltungs- 
management (11) 
Berufsfeuerwehr (37) 
 
Nach wie vor unternimmt die Verwaltung große 
Anstrengungen, junge Frauen zu gewinnen. So z.B. 
über Personal- und Azubi-Messen, Poster Aktionen, 
Flyer, Praktikumsangebote, Internet.  
24 Die Stadt Köln macht sich stark für „Mehr Frauen in MINT-Berufen“ und 
prüft – in Anlehnung an das Freiwillige Soziale bzw. Ökologische Jahr – 
ein Technisches Jahr für junge Frauen und Wiedereinsteigerinnen mit 
Praktika in den sog. MINT-Bereichen. 
Personal- und Verwaltungs- 
management (11)  
 
(Siehe 23) 
Für junge Frauen existiert der direkte Einstieg in 
technische Berufe über eine Ausbildung. Ein tech- 
nisches Jahr ist derzeit nicht vorgesehen. 
Der Anteil weiblicher Nachwuchskräfte im techni- 
schen Ausbildungsbereich liegt in den Jahren von 
2018 – 2020 bei 33,7 %.  
25 Das Amt für Kinder, Jugend und Familie entwickelt Maßnahmen zur 
Gewinnung von Erziehern und Berufspraktikanten für die städtischen 
Kitas und nutzt dabei die Erkenntnisse aus dem bundesweiten Modell- 
programm "Mehr Männer in Kitas". 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (51) 
 
Nach aktuellem Stand liegt die Quote dieses Jahr 
bei 4,45%. (In 2017 betrug die Quote 2,7%). Bei 
den Auszubildenden wird in Summe bei 3 Jahrgän- 
gen eine Quote von 12,5% erreicht. In der Gruppe 
derjenigen, die dieses Kita-Jahr gestartet haben, 
liegt die Quote bei 15,5% 
26 Bis 2020 werden rund 1.850 Beschäftigte aller Laufbahnen altersbedingt 
die Stadt Köln verlassen – im Fachbereich Technik 160 Personen, ganz 
überwiegend aus dem gehobenen Dienst. 
Verschiedene Fachämter setzen gemeinsam innovative Maßnahmen zur 
Anwerbung und Erhaltung von Fachkräften – insbesondere von Frauen - 
um. 
Personal- und Verwaltungs- 
management (11) 
Verschiedene Dezernate, 
insbes. Dez. VI und VIII 
(Stadtentwicklung, Planen 
und Bauen sowie Mobilität 
und Verkehrsinfrastruktur) 
Amt für Informationsverarbei- 
tung (12)

1. Arbeitgeberin Stadt Köln –  
Entgeltgerechtigkeit, Einkommen und Alterssicherung (Aktionen 13 – 31) 
13 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel  Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
27 Student*innen im Masterstudiengang der Fachrichtungen Architektur, 
Landschaftsarchitektur, Stadtplanung sollen frühzeitig auf die Stadt Köln 
als potentielle Arbeitgeberin aufmerksam gemacht werden. 
Dazu prüft das Baudezernat die Möglichkeit, bevorzugt Studentinnen 
dieser Fachrichtungen als Werkstudierende mit geringem Stundenum- 
fang zu beschäftigen. Ziel ist, die Besten der Studierenden für eine Be- 
werbung im Unternehmen zu gewinnen. 
Nach erfolgreicher Pilotierung werden die Fachrichtungen bei Bedarf 
und nach Möglichkeit in den Ämtern um das Ingenieurwesen erweitert.  
Dezernat VI und VIII (Stadt- 
entwicklung, Planen und 
Bauen sowie Mobilität und 
Verkehrsinfrastruktur) 
Personal- und Verwaltungs- 
management (11) 
 
 
 
28 Für interessierte und geeignete Fachfrauen aus den Ingenieurberufen 
und Verwaltungsfachkräfte mit langjährigen Erfahrungen im technischen 
Bereich wird eine berufsbegleitende Qualifizierung zu Facility Managerin 
angeboten, deren Abschluss eine Fachkarriere mit höherwertiger Ein- 
gruppierung ermöglicht. 
Gebäudewirtschaft (26)  
 
Die Maßnahme konnte nicht realisiert werden, da 
sich der Bedarf geändert hat. Der  Fokus liegt statt- 
dessen auf dem Thema „Modulare Qualifizierung 
für Mitarbeitende aus technischen Berufen“. Wei- 
terhin nahm 26 mit zwei Fachfrauen an dem 3. 
Cross-Mentoring Programm teil.  
29 Die Stadt Köln nimmt als einzige Kommune am Messe-Kongress „wo- 
men&work“  im Umfeld von knapp 100 Unternehmen im World Con- 
ference Center in Bonn teil. 
Das Messeumfeld bietet eine unmittelbare Informationsmöglichkeit über 
Berufseinstiegs- und Wiedereinstiegsmöglichkeiten und über Karriere- 
wege in die Führungsetagen.  
Personal- und Verwaltungs- 
management (11) 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1)  
 
Hinweis: Die Messe „women&work“ findet seit 2018 
in Frankfurt statt. 2021 wurde erstmals ein digitales 
Format angeboten.  
30 Als einziges Unternehmen des öffentlichen Dienstes hat die Stadt Köln 
auf der Firmenkontaktmesse „meet@th-koeln“ ein Alleinstellungsmerk- 
mal und kann frühzeitig Studierende ansprechen und für eine Karriere im 
Unternehmen gewinnen.  
Personal- und Verwaltungs- 
management (11) 
Technische Ämter

1. Arbeitgeberin Stadt Köln –  
Entgeltgerechtigkeit, Einkommen und Alterssicherung (Aktionen 13 – 31) 
14 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel  Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
31 Trotz großer Bemühungen gelingt es der Berufsfeuerwehr Köln nicht, 
mehr Frauen für eine Ausbildung im feuerwehrtechnischen Bereich zu 
gewinnen. 
Die Berufsfeuerwehr will die Potentiale von Frauen für sich nutzen und 
beschreibt in einem Marketingkonzept, mit welchen Maßnahmen dies 
gelingen kann. Denkbar ist eine wie in anderen Städten praktizierte 
kombinierte Ausbildung in einem technischen oder anderen geeigneten 
Berufsbild mit lückenlosem Anschluss als Brandmeisteranwärter*in. 
Berufsfeuerwehr (37) 
 
Durch das neue Angebot der Ausbildung zu Not- 
fallsanitäter*innen wird ein Einstieg in den feuer-
wehrtechnischen Dienst über die rettungsdienstli- 
che Ausbildung ermöglicht. Derzeit befinden sich 18 
Frauen in der Ausbildung zur Notfallsanitäterin. 
Den Auszubildenden zu Notfallsanitäter*innen wird 
eine lückenlos anschließende, auf 12 Monate ver- 
kürzte, Ausbildung als Brandmeisteranwärter*in 
(BMA) angeboten. 
Aus dem ersten Lehrgang, der im September 2019 
endet, haben 7 Auszubildende ihr Interesse an 
einer BMA-Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr 
Köln erklärt, darunter 2 Frauen.  
37 hat ihr Engagement im Bereich der  
Personalwerbung in den letzten Jahren deutlich 
gesteigert und ist regelmäßig auf verschiedenen 
Ausbildungsmessen und bei sonstigen Veranstal- 
tungen (z.B. Girlsday, meet@TH, etc.) präsent. Bei 
diesen Aktivitäten werden regelmäßig weibliche und 
männliche NotSan-Auszubildende mit eingebun- 
den, um eine adressatengerechte Ansprache für 
junge Frauen und Männer zu bieten. 
Bei der Jobmesse Köln 2019 wurde der Publikums-
Preis für den besten Messestand an 37 verliehen.

1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Lebensverläufe und Lebensqualität (Aktionen 32 - 45) 
 
15 / 44 
 Aktion Wer handelt: 
Einord- 
nung in 
Ampel- 
system  
Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
32 Im Journal „Stadt intern“ werden regelmäßig Erfolgsberichte über Mitar- 
beitende veröffentlicht, die erkennbar nach modernen Rollenbildern le- 
ben. Ihnen gelingt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sie die- 
nen damit als Vorbilder. 
Personal- und Verwaltungs- 
management (11) 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
Amt für Presse- und  
Öffentlichkeitsarbeit (13) 
 
 
33 Eine stärkere Beteiligung von Vätern an den Familienpflichten wird ge- 
fördert.  
Ein Seminar für die Zielgruppe „Väter“ soll Rollenbilder hinterfragen und 
Ansätze für ein besseres Gleichgewicht von Partnerschaft, Familie und 
Beruf aufzeigen. 
Personal- und Verwaltungs- 
management (11) 
 
2021 wird erstmalig innerstädtisch ein Väternetz- 
werk gegründet. Die Workshops dazu laufen.  
34 Bei anstehender Elternschaft soll sowohl für die Stadt als auch für die 
Beschäftigten eine weitgehende Planungssicherheit geschaffen werden. 
Deswegen führen Vorgesetzte frühzeitig Perspektivgespräche zur El- 
ternzeit, zum Wiedereinstieg und zur weiteren beruflichen Entwicklung. 
Im Rahmen individueller Führung und lebensphasenorientierter Bera- 
tung zeigen Führungskräfte insbesondere Frauen die Vorteile einer zü- 
gigen Rückkehr auf und motivieren Väter, Elternzeit zu nehmen. 
Personal- und Verwaltungs- 
management (11) 
alle Führungskräfte  
 
Die Perspektivgespräche sind in einem vertrauli- 
chen Termin der Führungskraft mit den Mitarbei- 
tenden zu führen. Beschäftigte haben zudem seit 
August 2015 die Möglichkeit, das Beratungsange- 
bot bei 11 zu LebensLangesLernen in Anspruch zu 
nehmen.  
35 Bereits im Vorfeld der anstehenden Elternzeit stellen sich zahlreiche 
Fragen zu Elterngeld und Wiedereinstieg. 
Auf Wunsch erhalten die Mitarbeitenden sowie die jeweiligen Part- 
ner*innen die Möglichkeit einer umfassenden und ganzheitlichen Bera- 
tung durch eine professionelle externe Beratung.  
Personal- und Verwaltungs- 
management (11)  
 
Eine Wiedereinstiegsberatung erfolgt durch 11. 
Eine externe umfassende und ganzheitliche Bera- 
tung konnte aus Gründen der Prioritätensetzung im 
Geltungszeitraum des 1. Gleichstellungsaktions- 
plans bis Ende 2020 nicht umgesetzt werden.

1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Lebensverläufe und Lebensqualität (Aktionen 32 - 45) 
 
16 / 44 
 Aktion Wer handelt: 
Einord- 
nung in 
Ampel- 
system  
Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
36 Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung hat ein Forschungspro- 
jekt zum Thema „Unterbrochene Erwerbsverläufe“ durchgeführt.  
Die Ergebnisse des Projektes geben Anlass, die Integration der Be- 
schäftigten mit unterbrochenen Erwerbsverläufen und deren Betreuung 
nach der Rückkehr zu verbessern.  
Personal- und Verwaltungs- 
management (11) 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1)  
 
Entsprechende Maßnahmen fließen in das Konzept 
Wiedereinstieg ein. Das Team „Bündnis BerufLe- 
ben““ erarbeitet aktuell ein 3-Phasenkonzept, das 
betroffene Personen vor, während und nach der 
Beurlaubung unterstützen soll.  
37 Mit Blick auf den Fachkräftemangel, den demographischen Wandel, 
aber auch auf eine ausreichende Alterssicherung darf das Potential von 
rund 900 beurlaubten Beschäftigten nicht ungenutzt bleiben. Das Thema 
„schnelle Rückkehr“ ist als Grundsatzaufgabe installiert und soll Fragen 
klären und Maßnahmen entwickeln. Ziel ist ein professionelles städti- 
sches Wiedereingliederungsmanagement. 
Personal- und Verwaltungs- 
management (11)  
 
Entsprechende Maßnahmen fließen in das Projekt 
„Am Ball bleiben“ ein. Der Start des Projektes muss 
kapazitätsbedingt auf 2021 verschoben werden. Im 
Rahmen des Projektes soll beurlaubten Beschäftig- 
ten und Rückkehrenden ein attraktives Angebot 
unterbreitet werden, um auch während der Beur- 
laubung „am Ball zu bleiben“ und frühzeitig auf 
neue Aufgaben nach ihrer Rückkehr vorbereitet zu 
werden. Maßnahmen zum Wiedereinstieg befinden 
sich in der Vorbereitung. 
38 Es soll ein innovatives Teilzeitkonzept in der Stadtverwaltung verankert 
werden. Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung des Teilzeitkli- 
mas, die Formulierung von Schwachstellen, Chancen und Erwartungs- 
haltungen, aber auch das Hinterfragen von Präsenzkultur im Unterneh- 
men.  
Personal- und Verwaltungs- 
management (11) 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
 
Es wurde ein Strategiepapier zu „Führen in Teilzeit“ 
(mit mehreren Checklisten) erarbeitet. Aktuell wird 
die Digitalisierung des Strategiepapiers vorgenom- 
men. Die verwaltungsinterne Abstimmung befindet 
sich kurz vor Abschluss. Hierbei handelt es sich um 
ein konstant lebendes Konzept.  
39 Als Anreiz für eine vollzeitnahe Beschäftigung anstelle einer Halbtagstä- 
tigkeit wird Mitarbeitenden – bei einer Reduzierung auf 32 Stunden und 
mehr - die flexible Rückkehr zur ehemaligen Stundenzahl zugesichert, 
soweit organisatorisch sinnvoll und möglich. Die Dienststellen werden 
befähigt, die offenen Stundenkontingente - in Abstimmung mit 11- durch 
personalwirtschaftliche Maßnahmen aufzufangen. 
Personal- und Verwaltungs- 
management (11)

1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Lebensverläufe und Lebensqualität (Aktionen 32 - 45) 
 
17 / 44 
 Aktion Wer handelt: 
Einord- 
nung in 
Ampel- 
system  
Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
40 Um die beruflichen Perspektiven von Teilzeitbeschäftigten zu verbes- 
sern, wird 12 Teilzeitbeschäftigten (weniger als 37 Wochenstunden) 
Frauen und Männern ab BGr. A 12 BBO bzw. E 11 TVöD ein Mentoring 
angeboten.  
Personal- und Verwaltungs- 
management (11) 
 
 
41 Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Feuerwehr wird geför- 
dert. Den besonderen beruflichen Herausforderungen wird mit einem 
innovativen Konzept für Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen Rech- 
nung getragen. 
Berufsfeuerwehr (37) 
 
Die Mitarbeiter*innen im Einsatzdienst bei 37 neh- 
men regelmäßig die Möglichkeit wahr, Elternzeit zu 
nehmen. Für ein spezielles Konzept besteht auf- 
grund der bestehenden Arbeitszeitmodelle derzeit 
kein Handlungsbedarf.  
42 Es wird geprüft, welche kostengünstigen Lösungen städtischen Beschäf- 
tigten zur Kinderbetreuung oder zur Pflege von Angehörigen zur Verfü- 
gung gestellt werden können (z.B. Betriebskitaplätze, Vermittlung von 
Tagesmüttern/-vätern) 
 
 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (51) 
Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren (50) 
 
Aktuell schafft das Amt für Kinder, Jugend und Fa- 
milie (51) Belegplätze für Kinder unter 3 Jahren in 
städtischen Kitas und in der Großkindertagespflege. 
Im Juni  2021 wird voraussichtlich eine Großtages- 
pflege mit neuen Belegplätzen für Kinder von städ- 
tischen Mitarbeitenden eröffnen. Weitere Belegplät-
ze in einer Großtagespflege und in unterschiedli- 
chen Kindertagesstätten werden folgen.  
Zudem ist geplant einen Familienservice für Notfälle 
in der Kinderbetreuung und der Pflege von Angehö- 
rigen einzukaufen.  
43 Führungskräfte entscheiden, inwieweit in Ausnahmesituationen Kinder 
am Arbeitsplatz der Eltern verweilen dürfen. 
Die Möglichkeiten zur Einrichtung je eines Eltern-Kind-Büros in den bei- 
den größten Dienstgebäuden - Stadthaus Deutz und Kalk-Karree – wer- 
den geprüft. 
Personal- und Verwaltungs- 
management (11) 
 
 
Sofern keine Eltern-Kind-Zimmer zur Verfügung 
stehen, hat das Projektteam „Bündnis BerufLeben“ 
einen Prototyp eines Spielekoffers zusammenge- 
stellt. Ein Marketingkonzept zur Veröffentlichung 
wurde bereits erstellt, wird aber erst umgesetzt, 
sobald die Rahmenbedingungen das Mitbringen 
eines Kindes in die Büroräume wieder ohne ge- 
sundheitliche Bedenken zulassen.

1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Lebensverläufe und Lebensqualität (Aktionen 32 - 45) 
 
18 / 44 
 Aktion Wer handelt: 
Einord- 
nung in 
Ampel- 
system  
Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
44 Alle personenbezogenen Daten werden geschlechterdifferenziert darge- 
stellt. Gremien wie z.B. Lenkungsgruppen, Gesundheitszirkel u. a. sind 
nach Möglichkeit paritätisch zu besetzen. 
Gesundheitsmanagement 
und Arbeitsschutz (I/2) 
Personal- und Verwaltungs- 
management (11)  
 
 
45 Erkenntnisse aus der geschlechterdifferenzierten Analyse der städti- 
schen Beschäftigtenbefragung sollen in Maßnahmen einfließen, die 
insbesondere den Auswirkungen der Mehrfachbelastung von Frauen 
Rechnung tragen.  
Gesundheitsmanagement 
und Arbeitsschutz (I/2) 
Personal- und Verwaltungs- 
management (11) 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1)  
 
Aus Gründen der Prioritätensetzung konnte die 
Maßnahme im Geltungszeitraum des 1. Gleichstel- 
lungsaktionsplans bis Ende 2020 nicht umgesetzt 
werden.  
Durch die Corona-Pandemie gewinnt das Thema 
Mehrbelastung von Frauen an größerer Bedeutung. 
Es wird ebenfalls auf den „Corona-Bericht“, Vorla- 
gennummer 2645/2020 verwiesen.

2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75) 
 
19 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
46 
 
 
Auswerten der Polizeimeldungen 
Die Geschehnisse in Gaststätten und Diskotheken werden geschlechts- 
spezifisch ausgewertet, um mit geeigneten Maßnahmen für den Schutz 
der Gäste zu sorgen. 
 
 
Auswerten der Rettungsdiensteinsätze 
Das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz wer- 
tet Rettungsdiensteinsätze für Mädchen und Jungen nach den Kriterien 
Geschlecht, Alter, Einsatzort und Einsatzzeit aus. 
Weitere Auswertungskriterien sind im noch einzurichtenden Arbeitskreis 
„Partysicherheit“ abzustimmen. (s. Maßnahme 51) 
 
 
Amt für öffentliche  
Ordnung (32)  
Polizei 
 
 
 
 
Feuerwehr (37) 
 
 
 
 
 
Diese Aufgabe ist auf Dauer angelegt, um nachhal- 
tig auf etwaige Situationen zu reagieren. 
 
 
Eine Auswertung nach den hier genannten Kriterien 
ist derzeit nur durch händische Nachführung der 
einzelnen Rettungswagenbesatzungen mittels 
dienstlicher Verfügung und Vordruck möglich.  
Perspektivisch ist diese Auswertung mit Einführung 
einer elektronischen Datenaufnahme und -
verarbeitung im Rettungsdienst möglich. 
Die Kriterien müssen spezifiziert werden,  
47 Umfrage „Leben in Köln“ 
Die Bevölkerung wurde zu ihrem Sicherheitsgefühl befragt. Die Umfrage 
erfolgte geschlechts- und altersspezifisch. 
Amt für Stadtentwicklung und 
Statistik (15)  
Polizei

2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75) 
 
20 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
48 Frauen und Männer in der Stadt 
Die Bebauungspläne werden zur Kriminalprävention unter Genderge- 
sichtspunkten mit der Polizei abgestimmt.  
Stadtplanungsamt (61) 
Polizei  
 
Eingeübte und dauerhafte Kooperation mit Polizei 
im Rahmen der Bauleitplanung 
 
49 Mehr Sicherheit am Dom und in seiner Umgebung – auch durch bessere 
Beleuchtung (Östliche Domumgebung, Dionysoshof/ Baptisterium). 
Der Tunnel wird mit hellen übersichtlichen Fußgängerbereichen umge- 
baut. Dunkle, uneinsehbare Nischen werden zurückgebaut, Angsträume 
werden beseitigt. 
Über große Schaufensterflächen werden in die Domhütte und zu den 
Räumen des Römisch-Germanischen Museums Einblicke in Ausstel- 
lungsräume geschaffen. Diese großflächigen, gut ausgeleuchteten Aus- 
stellungsbereiche führen in den Abendstunden zu einer besseren Belich- 
tung der Fußgängerbereiche. 
Stadtplanungsamt (61)  
Amt für Straßen- und  
Verkehrstechnik (66)  
Amt für Brücken- und Stadt- 
bahnbau (69) 
Amt für Öffentliche  
Ordnung (32) 
 
Im November 2017 wurde am Roncalliplatz eine 
täglich geöffnete Anlaufstelle von 
32/Ordnungsdienst und der Polizei Köln für Bür- 
ger*innen sowie Köln-Besucher*innen eröffnet. 
50 Die Beleuchtung bzw. Beseitigung von Angsträumen im Stadtgebiet wird 
sukzessiv optimiert. 
Amt für Straßen- und  
Verkehrstechnik (66) 
Stadtplanungsamt 61) 
RheinEnergie 
 
Es handelt sich um einen dauerhaften Prozess. 
51 Arbeitskreis „Partysicherheit“  
Um den unterschiedlichen Gefahren, denen Mädchen und Jungen aus- 
gesetzt sind, zielorientiert Rechnung zu tragen, wird ein AK eingerichtet. 
Mitglieder: 
• Amt für Kinder, Jugend und Familie (klärt Federfüh rung) 
• Amt für öffentliche Ordnung 
• Polizei 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (51)  
 
51 hat die verschiedenen Akteur*innen zusammen- 
gebracht. Die im Workshop am 29.10.2013 formu- 
lierten Vorschläge wurden geprüft und als nicht 
umsetzbar bewertet.  
 
Ein AK „Partysicherheit“ wird daher nicht eingerich- 
tet.“

2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75) 
 
21 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
• Freie Träger 
• Jugendliche 
• Eltern 
• Clubs, Diskotheken, Bars 
• Veranstalter*innen 
• Rettungsdienst Feuerwehr 
Aufgaben: 
• Ideen des Workshops aufgreifen und Realisierbarkei t prüfen 
• Geschlechtsspezifische Analyse 
• Ausbau von geschlechtsspezifischen Präventionsmaßn ahmen  
• Öffentlichkeitsarbeit 
• weitere Vernetzung fördern 
 
52 Veranstaltung zu Partysicherheit für Mädchen 
Mädchen erfahren, welchen besonderen Gefahren sie ausgesetzt sind 
und wie sie sich schützen können. 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
 
Das Projekt wurde zu einem Training „Nicht mit 
mir!“ weiterentwickelt. Es wird nun dreimal pro Jahr 
in Schulen angeboten.  
2020 musste wegen der Coronapandemie ausge- 
setzt werden.) 
53 Es werden folgende Jugendschutzmaßnahmen kontrolliert: 
• Abgabe und Konsum von Alkohol und Tabak 
• Angebot und Abgabe jugendgefährdender Bilddatenträ ger  
• Aufenthalt in Gaststätten, Diskotheken und Spielha llen 
Amt für öffentliche  
Ordnung (324, 321)  
Polizei 
 
 
54 Bewachungspersonal und Einlasskontrollen 
Das Verhalten des Bewachungspersonals (Türsteher*innen) wird inten- 
siv kontrolliert und überwacht (z.B. Einlasskontrolle in Diskotheken).  
Die Betreiber*innen werden aufgefordert, vor einer Einstellung die per- 
sönliche Eignung als Bewacher*in zu prüfen.  
Amt für öffentliche  
Ordnung (321) 
Polizei 
 
Das Verhalten von Bewachungspersonal wird im 
Rahmen polizeilicher und ordnungsbehördlicher 
Kontrollaktivität (OPARI) beobachtet. Zur Intensität 
kann 321 keine Angaben machen. Hier muss die 
Polizei oder 324/3 befragt werden. 
Eigenes Personal fällt nicht unter die Vorschriften

2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75) 
 
22 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
des § 34a GewO i. V. m. der BewachV. Bei  Bewa- 
chungsunternehmen ist Standard die Erlaubnis- 
pflicht und die vorgeschaltete Wächtermeldung. 
In Einzelfällen führt auch 321/3 Kontrollen durch, 
insbesondere mit Blick auf die sogenannten „11 
Gebote“ für die Kölner Ringe. 
55 Einlasskontrollen 
Es werden Anzeigen und Videoaufzeichnungen an Diskothekeneingän- 
gen ausgewertet. Bei Vergehen werden ordnungsbehördliche Maßnah- 
men eingeleitet, von der mündlichen Verwarnung bis zum Beschäfti- 
gungsverbot als Bewacher*in.  
Amt für öffentliche  
Ordnung (32) 
Polizei 
 
Sollten im Rahmen von Straftaten auch Videoauf- 
zeichnungen für die Ordnungsbehörde zur Verfü- 
gung stehen und auswertbar sein, werden auch 
diese zur Beurteilung der Zuverlässigkeit von Be- 
wacher*innen herangezogen. 
Diese Maßnahme ist auf Dauer angelegt, um nach- 
haltig auf etwaige Situationen zu reagieren. 
56 Basistraining „WenDO“ 
Es werden WenDo-Trainings für Mädchen und Frauen angeboten.  
Inhalt ist ein Basistraining zur Selbstbehauptung und Selbstverteidigung. 
Amt für Weiterbildung (42) 
 
Kontinuierlich seit 2016 
57 „WenDO“- Training für spezielle Zielgruppen 
Auf Anfrage von Gruppen und Kollegen werden W - Trainings speziell 
für die Zielgruppe „Lehrerinnen“ angeboten. 
Amt für Weiterbildung (42) 
 
Das Training wurde angeboten, fand aber nicht die 
gewünschte Resonanz. 
58 Informationsabend der Polizei 
Die Polizei Köln veranstaltet einen Informationsabend für Frauen und 
Mädchen unter dem Titel „Selbstbehauptung und Selbstverteidigung 
beginnen im Kopf“. 
Amt für Weiterbildung (42)  
Polizei

2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75) 
 
23 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
59 Internetinformationen 
Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern informiert im Inter- 
net über das umfangreiche Beratungs- und Hilfesystem in Köln, das 
Mädchen und jungen Frauen Hilfe und Unterstützung in Notfallsituatio- 
nen anbietet: 
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/gleichstellung 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
 
 
 
60 Anonyme Spurensicherung (ASS) 
In Köln wurde ein Verfahren zur anonymen und gerichtsfesten Doku- 
mentation von Spuren im Zusammenhang mit Sexualstraftaten etabliert. 
Opfer von Sexualstraftaten haben so die Möglichkeit, nicht sofort Anzei- 
ge erstatten zu müssen, sondern darüber ggf. erst später zu entschei- 
den.  
AK „Gegen Gewalt an Frau- 
en und Kindern“ 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
 
 
61 Analyse von Unfallgeschehen 
Unfallgeschehen werden geschlechtsspezifisch analysiert. Bei Auffällig- 
keiten werden Gegenmaßnahmen entwickelt (z. B. alkoholisierte, Auto 
fahrende Jugendliche nach Diskobesuch). 
Amt für Straßen- und  
Verkehrstechnik (66)  
Polizei  
Bezirksregierung  
u.a. 
 
Es ist nicht erfasst, dass es besondere  
„geschlechtsspezifische“ Unfälle gibt.  
 
Möglicherweise und nach persönlicher  
Einschätzung ist die Klientel der „Tuning-Szene“ 
eher bei der männlichen Bevölkerung anzusetzen.  
 
Möglicherweise sind an diesen Gruppierungen aber 
auch Frauen/Mädchen beteiligt. Hier ist auch nur 
ein Bruchteil des besonderen Unfallaufkommens – 
bedingt durch vorsätzliche Verstöße – berücksich- 
tigt. Generell werden Unfälle geschlechtsneutral 
untersucht. Sicherlich sind aber dennoch die Ge- 
schlechtsmerkmale in den Verkehrsunfall-Anzeigen 
festgehalten. Auf sie kann bei Bedarf zurückgegrif-
fen werden.

2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75) 
 
24 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
62 Ausweiten des öffentlichen Nahverkehrs 
Das Verkehrsangebot wird kontinuierlich optimiert und weiterentwickelt.  
Das Abend- und Nachtangebot wurde bereits in zwei Schritten ausge- 
weitet und die Anschlüsse regelmäßig gesichert. 
Kölner Verkehrsbetriebe 
(KVB) 
Amt für Stadtentwicklung und 
Statistik (15) 
 
 
63 Kontrollieren von „Problemhaltestellen“ 
In enger Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsamt werden Halte- 
stellen und Anlagen, bei denen besondere Problemlagen bekannt sind, 
im Rahmen der Ordnungspartnerschaft präventiv verstärkt kontrolliert.  
KVB 
Ordnungsamt 
Polizei 
 
 
64 Reinigen 
Fahrzeuge und Haltestellen werden verstärkt gereinigt, Graffiti- und 
Vandalismusschäden schnell entfernt. 
KVB 
KASA (Kölner Anti Spray 
Aktion) 
 
 
65 Gestalten 
Haltestellen und Zwischenebenen werden hell, freundlich und barriere- 
frei gestaltet. 
Amt für Brücken- und Stadt- 
bahnbau (69) 
 
Die Barrierefreiheit der Stadtbahnhaltestellen wird 
durch den Einbau von Aufzügen bzw. Rampen 
sowie die Anhebung von Bahnsteigen gemäß Prio- 
ritätenliste hergestellt. 
66 Überwachen der Fahrzeuge 
Alle Fahrzeuge der KVB werden mit Videoüberwachung ausgestattet. 
KVB

2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75) 
 
25 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
67 Überwachen der Haltestellen 
Nach Abschluss der Ausstattung der Bahnsteigebenen in U-
Bahnhaltestellen mit digitalen Videokameras durch die KVB sind jetzt die 
Zwischen- (Verteiler-) ebenen dieser Haltestellen sukzessiv mit digitalen 
Videokameras auszustatten (vorbehaltlich der noch ausstehenden Klä- 
rung der rechtlichen Zulässigkeit.) 
 
Amt für Brücken- und Stadt- 
bahnbau (69) 
 
Die Anlagen zur Videoüberwachung in den Zwi- 
schenebenen der beiden Haltestellen Rudolfplatz 
und Friesenplatz wurden aufgebaut. Der Aufbau an 
weiteren Standorten ist vorgesehen, wobei die Pla- 
nungen hierzu jedoch noch nicht abgeschlossen 
sind. 
68 Informieren der Fahrgäste  
Bei der Betriebssteuerung/Leitstelle werden zusätzliche Infomana- 
ger*innen eingestellt, um die Fahrgäste besser zu informieren. 
KVB 
 
 
69 Kontrollieren des Vordereinstiegs 
Der kontrollierte Vordereinstieg in Bussen nach 20.00 Uhr wird wieder 
eingeführt. 
KVB 
 
 
70 Verstärkter Einsatz von Mitarbeiterinnen 
In allen Bereichen mit direktem Kundenkontakt werden verstärkt Frauen 
eingesetzt (Fahrerinnen, Kontrolleurinnen, Aufsicht etc.) 
KVB 
 
 
71 Toiletten im öffentlichen Raum für Männer und Frauen 
Um „Wildpinkeln“ zu vermeiden, werden  
• bei Veranstaltungen ausreichend mobile Toiletten b zw. Pinkelrin- 
nen für Männer zur Verfügung gestellt, 
• im Stadtgebiet zukünftig weitere WC´s dauerhaft in stalliert, 
• weitere Hinweisschilder angebracht, die auf die St andorte der 
Amt für öffentliche  
Ordnung (327) - Veranstal- 
tungen 
Amt für Brücken- und Stadt- 
bahnbau (69) 
Amt für Straßen- und  
Verkehrstechnik (66) – gen.

2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75) 
 
26 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
WC`s aufmerksam machen. im Straßenland 
Amt für Landschaftspflege  
und Grünflächen (67) 
AWB 
Veranstalter von Großveran- 
staltungen 
72 Glasverbot  
Im Bereich der Altstadt und im Zülpicher Viertel besteht ein allgemeines 
Glasverbot an Karneval (Weiberfastnacht, Karnevalssamstag, Rosen- 
montag und 11.11.), d. h. es dürfen nur Flaschen und Gläser aus Kunst- 
stoff, Pappbecher etc. benutzt werden. 
Amt für öffentliche  
Ordnung (32) 
 
 
73 Entfernung von Graffiti 
Die KASA (Kölner Anti Spray Aktion) setzt sich für ein sauberes und 
sicheres Köln ein. Die Stadt Köln hat die Graffitientfernung durch die 
AWB weiter optimiert und lässt jährlich rund 20.000 qm Graffiti an städti- 
schen Objekten reinigen. 
Amt für öffentliche  
Ordnung  (32) mit  
36 KASA-Partner*innen 
 
Der KASA-Vertrag wird ab 2019 bei 66 geführt. Auf 
das operative und strategische Geschäft hat das 
keine Auswirkung. 
74 „Haus des Jugendrechts“  
Das „Haus des Jugendrechts“, ein Kooperationsprojekt von Polizei, Ju- 
gendgerichtshilfe und Staatsanwalt, kümmert sich um jugendliche Inten- 
sivtäter*innen.  
Die Analyse der Straftaten erfolgt geschlechtsspezifisch. 
Stadt Köln 
Polizei 
Staatsanwaltschaft 
Amtsgericht 
 
 
75 Analyse von Straftaten 
Die Straftaten im Zusammenhang mit Party-, Disko- oder Clubbesuchen 
werden geschlechtsspezifisch ausgewertet. 
Polizei 
 
Die Polizei Köln hat die Straftaten zu Party-, Disko- 
oder Clubbesuchen geschlechterspezifisch für den 
Zeitraum von Oktober 2016 bis Dezember 2020 
ausgewertet. Die erhobenen Daten basieren auf 
einer Erhebung im polizeilichen Vorgangsbearbei- 
tungssystem anhand der Parameter Schlagwort 
Diskothek/Club, Alter (15 bis 21 Jahre und 22 bis

2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75) 
 
27 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
30 Jahre), Zeitraum (20 bis 4 Uhr) sowie Ge- 
schlecht. Bei der Auswertung der Daten ist grund- 
sätzlich vorweg zu erwähnen, dass die Fallzahlen- 
entwicklung im Jahr 2020 aufgrund der pandemi- 
schen Entwicklung auch in dem untersuchten Be- 
reich eklatant rückläufig war.  
Folgende Grundaussagen lassen sich aus den 
erhobenen Daten ableiten: 
- Die Fallzahlen in den erfassten Deliktberei- 
chen sind nachvollziehbar in den Karnevals- 
monaten (Februar bzw. März) höher als in den 
anderen Monaten.  
- An den Wochenenden sind die Fallzahlen hö- 
her als wochentags. 
- Weibliche Geschädigte sind seltener erfasst 
als männliche Geschädigte. Erwachsene sind 
häufiger als Geschädigte erfasst als Jugendli- 
che/Heranwachsende (15 bis 21 Jahre). 
- Weibliche Geschädigte sind häufiger Opfer 
von Sexual- und Diebstahlsdelikten. Männli- 
che Geschädigte sind häufiger Opfer von Kör- 
perverletzungs- und Raubdelikten.  
  
Polizeiliche Handlungserfordernisse haben sich aus 
der Auswertung nicht ergeben. Die Erkenntnisse 
finden bereits Berücksichtigung im polizeilichen 
Handeln.

3. Geschlechterspezifische Gewalt - Sexistische Werbung (Aktionen 76 - 79) 
 
28 / 44 
 Aktion Wer handelt: 
Einord- 
nung in 
Ampel- 
system  
Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
76 Mädchen und Frauen sind in vielfältiger Art und Intensität der Gewalt 
von Männern ausgesetzt: in sexistischer Werbung, in der Sprache, in der 
Schule, bei der Ausbildung, am Arbeitsplatz, zu Hause und in der Fami- 
lie. 
Vor diesem Hintergrund hat der Rat am 16.11.2000 folgende Resolution 
beschlossen: 
1. „……………………… 
2. Keine Toleranz für Männergewalt an Frauen in Köl n. In Köln soll 
ein Klima geschaffen werden, in dem Gewalt an Mädchen und 
Frauen geächtet wird. 
3. ……………………… 
4. Maßnahmen zur wirksamen Vorbeugung und Bekämpfun g von 
Gewalt müssen gestärkt und ausgebaut werden.“ 
Der Beschluss wird um folgenden Leitgedanken erweitert: 
Die Stadt Köln spricht sich für eine differenzierte, pluralistische Darstel- 
lung von Menschen in der Werbung aus. Sie ist sensibilisiert gegenüber 
Werbung, die traditionelle Rollenbilder und Stereotypen festigt und en- 
gagiert sich gegen sexualisierte Darstellungen.  
Sie verpflichtet sich, im öffentlichen Raum keine Werbung für Bordelle, 
Erotikmessen etc. zu dulden. 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
 
 
77 Seit 01.01.2015 gilt in Köln ein neuer Werbenutzungsvertrag. Erstmalig 
sind darin Werbeverbote aufgenommen, um diskriminierende und die 
Würde des Menschen verletzende Werbung im Stadtgebiet zu verhin- 
dern.  
Konkret heißt es im Werbenutzungsvertrag: 
„SWK wird im Rahmen des rechtlich Zulässigen die nachfolgenden Ver- 
Dez. I, II, IV, VI 
Stadtwerke GmbH 
JC Decaux 
Ströer Media Deutschland 
GmbH 
 
Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Män- 
nern hat einen Handlungsleitfaden zum Umgang 
mit sexistischer und sexualisierter Werbung in Köln 
erstellt.  
Er hilft beim Umgang mit Beschwerden von Bür- 
ger*innen.

3. Geschlechterspezifische Gewalt - Sexistische Werbung (Aktionen 76 - 79) 
 
29 / 44 
 Aktion Wer handelt: 
Einord- 
nung in 
Ampel- 
system  
Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
pflichtungen beachten bzw. den Konzessionären auferlegen: 
Werbung ist zu unterlassen, welche  
• Menschen u. a. aufgrund ihres Geschlechts, ihrer H autfarbe, 
Rasse, Herkunft oder Religion diskriminiert 
• sexistische Darstellungen und Botschaften enthält 
• in unzulässiger Weise abstoßend ist 
• Menschen als käufliche Ware darstellt 
• kriegsverherrlichend ist 
• gewaltverherrlichend ist 
• sich an Kinder richtet.“ 
Der Handlungsleitfaden enthält einen Katalog, wo- 
ran sexistische und sexualisierte Werbung zu er- 
kennen ist.  
 
78 Laut Werbevertrag kann der Verwaltungsvorstand ein Votum zu Wer- 
bung, die gegen die genannten Grundsätze verstößt, abgeben, mit dem 
Ziel, dass solche Werbung künftig zu unterlassen ist.  
Auszug aus dem Werbenutzungsvertrag: 
„Darüber hinaus behält sich der Stadtvorstand der Stadt Köln vor, ein 
Votum zu solcher Werbung gegenüber der Geschäftsführung der SWK 
abzugeben, die aus seiner Sicht gegen die Grundsätze der Ziff. 12.1 
verstößt, mit dem Ziel, das solche Werbung künftig zu unterlassen ist.“ 
Verwaltungsvorstand 
 
 
79 Die Stadt Köln prüft, ggf. auch interkommunal, inwieweit die rechtliche 
Möglichkeit besteht, Werbung für Einrichtungen und Stätten, die sexuel- 
le Dienstleistungen anbieten oder zur Schau stellen sowie Werbung für 
entsprechende Messen zu verbieten. 
Rechtsamt (30) 
Amt für öffentliche  
Ordnung (32) 
 
Die Rechtslage ist durch das Prostitutionsgesetz 
von 2002 und das Prostituiertenschutzgesetz von 
2017 geregelt. Da Prostitution grundsätzlich erlaubt 
ist, kann Werbung dafür nicht verboten werden.

3. Geschlechterspezifische Gewalt - Gewalt in häuslichen Partnerschaften (Aktionen 80 - 99) 
 
30 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
80 Kölner*innen werden informiert und sensibilisiert, um das Thema „Ge- 
walt in Partnerschaften“ aus der Tabuzone zu holen. 
Punktuell finden, neben dem Internationalen Tag gegen Gewalt an 
Frauen und Mädchen am 25. November jeden Jahres,  
• Veranstaltungen 
• Straßenaktionen 
• Kampagnen 
• Ausstellungen 
statt. 
Außerdem werden Informationen digital und in den Printmedien zur 
Verfügung gestellt. 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (51) 
Netzwerk Häusliche Gewalt 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
AK „Gegen Gewalt an Frau- 
en“ 
 
 
81 Die Ausstellung zu Häuslicher Gewalt „ANGST trifft MUT“ ist eine Instal- 
lation von zwölf Schaufensterpuppen, die stellvertretend für Frauen- 
schicksale stehen, die sich von häuslicher Gewalt befreit haben und 
heute ein selbstbestimmtes Leben führen.  
Die Ausstellung wird in öffentlichen Gebäuden in Köln präsentiert 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
SKF 
Diakonie 
 
 
82 Die Ausstellung „ANGST trifft MUT“ wird in anderen Kommunen präsen- 
tiert. Die Finanzierung erfolgt über die ausstellenden Kommunen. 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
  
 
 
83 Medizinisches Personal wird bei der Aus- und Fortbildung kontinuierlich 
darin geschult, Gewaltverletzungen zu erkennen, zu dokumentieren und 
Betroffene angemessen anzusprechen. In Ergänzung hierzu erhalten 
Ärzt*innen eine komprimierte Information („Kittelkarte“) mit Handlungs- 
empfehlungen für eine sensible Ansprache Betroffener. 
Kooperationspartner*innen sind Krankenhäuser, Krankenpflegeschulen, 
Ärztekammer, kassenärztliche Vereinigung. 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
Arbeitskreis „Gegen Gewalt 
an Frauen“ 
Rechtsmedizin Uniklinik Köln

3. Geschlechterspezifische Gewalt - Gewalt in häuslichen Partnerschaften (Aktionen 80 - 99) 
 
31 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
84 Die Schulung für Personal in Familienzentren, mit der für Häusliche 
Gewalt sensibilisiert werden soll, wird weiterhin durchgeführt. 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
Arbeitskreis „Gegen Gewalt 
an Frauen“ 
 
Die Maßnahme konnte wegen bestehender Prioritä- 
tensetzung im Geltungszeitraum des 1. Gleichstel- 
lungsaktionsplans bis Ende 2020 nicht gestartet 
werden.  
 
85 Die Schulung zum Sensibilisieren gegenüber Häuslicher Gewalt wird 
weiterentwickelt und für neue Zielgruppen, z. B.: 
• Lehrer*innen 
• Erzieher*innen in Kitas 
angeboten. 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
Arbeitskreis „Gegen Gewalt 
an Frauen“ 
 
Die Maßnahme konnte wegen bestehender Prioritä- 
tensetzung im Geltungszeitraum des 1. Gleichstel- 
lungsaktionsplans bis Ende 2020 nicht gestartet 
werden.  
 
86 Städtische Mitarbeitende werden darin geschult, häusliche Gewalt bei 
Bürger*innen aber auch bei Kolleg*innen zu erkennen. Sie sollen in der 
Lage sein, Betroffene auf das bestehende Unterstützungsnetzwerk hin- 
zuweisen. 
Vorgesetzte werden im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht geschult. 
Personal- und Verwaltungs- 
management (11) 
Gesundheitsmanagement 
und Arbeitsschutz (I/2) 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
AK „Gegen Gewalt an  
Frauen“ 
 
Im Rahmen des städtischen Fortbildungskatalogs 
stehen den Mitarbeitenden wie auch Führungskräf- 
ten der Verwaltung mehrere Seminarangebote des 
Themenbereichs Konfliktmanagement und Gewalt- 
prävention zur Verfügung. Ebenso werden auch 
weiterhin jährliche Fortbildungen mit Titel „Gewalt- 
prävention und Selbstbehauptung für weibliche 
Beschäftigte“ durch 111/11 angeboten.  
Zum Thema häusliche Gewalt hat das Amt für 
Gleichstellung von Frauen und Männern in Koope- 
ration mit dem Gesundheitsmanagement die Leitli- 
nie der Arbeitgeberin Stadt Köln  
„Reden-Handeln-Schützen“, häusliche Gewalt bei 
städtischen Beschäftigten, erstellt, die sich noch in 
der verwaltungsinternen Abstimmung befindet und 
ab 2021 umgesetzt werden soll (s. auch Aktion 99 
dieses Aktionsplans) 
Mit dieser Leitlinie wird auch die Intention der Akti- 
on 86 erfüllt.

3. Geschlechterspezifische Gewalt - Gewalt in häuslichen Partnerschaften (Aktionen 80 - 99) 
 
32 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
87 Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Unterstützungsbe- 
darf erhalten Fortbildungen zur sexuellen Bildung. 
Gesundheitsamt (53) 
 
53 bietet Schulungen für Schülergruppen und Ju- 
gendliche zum Thema sexuelle Bildung an. 
88 Erzieher*innen und Eltern werden zu Multiplikator*innen ausgebildet. 
Dazu werden Fortbildungsveranstaltungen zur sexuellen Bildung durch- 
geführt. 
Gesundheitsamt (53) 
 
Mitarbeitenden in der sozialen und pädagogischen 
Arbeit werden regelmäßig zu Multiplikator*innen 
ausgebildet. Sowohl Multiplikator*innen-
veranstaltungen als auch Fortbildungen finden statt. 
Erzieher*innen  sowie Eltern werden nur noch sehr 
vereinzelt zu Multiplikator*innen ausgebildet.  
89 Die Infrastruktur zur Unterstützung, Beratung und Krisenintervention für 
Frauen mit (sexualisierten) Gewalterfahrungen wird kontinuierlich finan- 
ziell abgesichert und weiterentwickelt.  
Die spezifische Situation von Frauen mit Migrationshintergrund wird 
berücksichtigt. 
Amt für Soziales und  
Senioren (50) 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (51), Federführung 
Netzwerk Häusliche Gewalt 
 
In den kommenden Jahren werden die Projekte 
fortgeführt unter der Prämisse, dass sie jeweils für 
die Dauer eines Jahres bewilligt werden entspre- 
chend des Haushaltsplans der Stadt.  
 
90 Die Hilfsangebote für Mädchen und Jungen mit Gewalterfahrungen ori- 
entieren sich am Bedarf und werden weiterhin finanziell abgesichert. 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (51) 
 
 
91 Die Internetseite http://www.koelner-hilfe-bei-gewalt.de/  informiert in 10 
Sprachen über die Rechtslage und Hilfsangebote bei Häuslicher Gewalt 
und Stalking.  
Die Informationen werden ggf. mit einer Finanzierung über Landeszu- 
wendungen weiterentwickelt und aktualisiert. 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (51),  
Federführung Netzwerk 
Häusliche Gewalt

3. Geschlechterspezifische Gewalt - Gewalt in häuslichen Partnerschaften (Aktionen 80 - 99) 
 
33 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
92 Folgende Broschüren werden im Internet und in Printform zur Verfügung 
gestellt und ständig aktualisiert: 
• Hilfen für von Gewalt Betroffene in Köln 
• Stalking 
• Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftat 
• K. O.-Tropfen 
• STARK trifft SICHER 
• Zwangsheirat: Du kannst Nein sagen! 
• MUT trifft HILFE - Beratung für Frauen und ihre Ki nder in Notsitua- 
tionen. 
• Partysicherheit 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1)  
in Kooperation mit  
unterschiedlichen Einrichtun- 
gen 
 
 
93 Es gibt in Köln die Möglichkeit der Anonymen Spurensicherung (ASS) 
nach einer Sexualstraftat. 
Opfer einer Sexualstraftat können Spuren sichern und anonym asservie- 
ren lassen. So können sie auch erst später entscheiden, ob sie Strafan- 
zeige erstatten wollen, ohne zu riskieren, dass wichtige Tatspuren verlo- 
ren gehen. 
AK „Gegen Gewalt an  
Frauen“ 
Rechtsmedizin Köln 
 
 
94 Das Programm „MannSein ohne Gewalt“ richtet sich an Männer ab 18 
Jahre, die gegen ihre Partnerin oder Kinder Gewalt ausgeübt haben.  
Hauptziel ist es, die Handlungsmöglichkeiten der Männer in Konfliktsitu- 
ationen in Partnerschaft und Familie zu erweitern, um ihnen ein gewalt- 
freies Leben zu ermöglichen und die Familien vor weiterer Gewalt zu 
schützen. 
Das Angebot umfasst: 
• persönliche Beratungsgespräche  
• Gruppenprogramm  
• Krisengespräche 
Arbeiterwohlfahrt 
Fachstelle für Gewalt-
prävention

3. Geschlechterspezifische Gewalt - Gewalt in häuslichen Partnerschaften (Aktionen 80 - 99) 
 
34 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
95 In Köln haben sich verschiedene Ämter der Stadtverwaltung, Polizei, 
Justiz, Gewaltschutzzentren und Beratungsstellen zu dem „Netzwerk 
Häusliche Gewalt“ (Federführung Amt für Kinder, Jugend und Familie) 
zusammengeschlossen. Aufgabenschwerpunkt des Netzwerkes ist es, 
die Situation der von häuslicher Gewalt Betroffenen zu verbessern und 
Hilfsstrukturen zu optimieren.  
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (51) 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
 
 
96 Das „Netzwerk Häusliche Gewalt“ prüft die Vorschläge aus dem Work- 
shop des Dialogs mit der Stadtgesellschaft auf ihre Machbarkeit. 
Netzwerk Häusliche Gewalt  
 
 
97 In Köln haben sich das städtische Amt für Gleichstellung von Frauen 
und Männern, Polizei, Justiz, Gewaltschutzzentren und Beratungsstellen 
zu dem Arbeitskreis „Gegen Gewalt an Frauen“ zusammengeschlossen. 
Der Arbeitskreis greift neben „Häuslicher Gewalt“ auch folgende The- 
men auf:  
• Stalking 
• Vergewaltigung 
• Zwangsheirat  
• K.O.-Tropfen etc.  
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1), 
Federführung, 
in Kooperation mit  
verschiedenen Institutionen  
 
 
 
98 Die folgenden in Köln bestehenden Netzwerke werden fortgeführt:  
• AK Prostitution (53) 
• AK Rote Karte - sexuelle Gewalt gegen Mädchen, Jun gen und 
Frauen im Sport (Stadtsportbund, AK tagt regelmäßig) 
• AK „Schwanger und Gewalt“ (53) 
• AK „Schwanger und Alleinerziehend“ (53) 
Das Gesundheitsamt nimmt darüber hinaus am Runden Tisch NRW 
gegen weibliche Genitalbeschneidung teil. 
Gesundheitsamt (53) 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
Beratungseinrichtungen, 
Stadtsportbund, Polizei, 
Deutsche Sporthochschule u. 
a.  
 
Netzwerke 53: 
Der Fachdienst STI und sexuelle Gesundheit 
(536/2) beteiligt sich regelmäßig am AK Sexarbeit.  
Die Beratungsstelle für Familienplanung (536/1) 
nimmt am AK „Schwanger und Alleinerziehend“ teil. 
Der AK „Schwanger und Gewalt“ kann wegen Per- 
sonalengpässen von 53 nicht besucht werden.

3. Geschlechterspezifische Gewalt - Gewalt in häuslichen Partnerschaften (Aktionen 80 - 99) 
 
35 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
Das Sachgebiet „Frühe Hilfen“ (536/3) nehmen am 
„Runden Tisch NRW gegen weibliche Genitalver- 
stümmelung teil.  
Stadtsportbund: AK Rote Karte tagt regelmäßig. 
99 Die Stadt Köln positioniert sich als Arbeitgeberin gegen Gewalt in Part- 
nerschaften, bietet Hilfe an und sensibilisiert ihre Beschäftigten. 
Von dieser Aktion soll eine Signalwirkung auf städtische Gesellschaften 
und Kölner Unternehmen ausgehen. 
 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
Personal- und Verwaltungs- 
management (11) 
Gesundheitsmanagement 
und Arbeitsschutz (I/2) 
GPR 
Städtische Gesellschaften, 
Industrie- und Handelskam- 
mer, Handwerkskammer 
 
Die Leitlinie „Reden-Handeln-Schützen“ zu häusli- 
cher Gewalt bei Mitarbeitenden der Stadt Köln liegt 
in Kürze vor.

4. Sport und Freizeit – Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern im Sport und in der Freizeit  
(Aktionen 100 - 110) 
36 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel  Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
100 Der Stadtsportbund Köln (SSBK e.V.) ist der größte und älteste Stadt- 
sportbund in Nordrhein-Westfalen. Er ist Sprachrohr für neun Stadtbe- 
zirkssportverbände, für 57 Sportfachverbände, für ca. 800 Sportvereine 
und damit für ca. 220.000 aktive Sportler*innen in Köln.  
In seinem Leitbild hat sich der SSBK e.V. zu Offenheit, Gleichberechti- 
gung und Gender Mainstreaming verpflichtet. Dadurch wirkt er auf alle 
angebundenen Sportvereine ein. 
Auszug Leitbild Stadtsportbund: 
Offenheit: 
„Aus unserem demokratischen Grundverständnis heraus stehen unsere 
Angebote allen Menschen, unabhängig von ethnischer oder religiöser 
Herkunft, Geschlecht und Alter zur Verfügung.“ 
Gleichberechtigung: 
„Unsere Aufmerksamkeit richten wir unter Berücksichtigung der sozialen 
und geschlechtsspezifischen Bedürfnisse auf Schwache und Starke, 
Jungen und Mädchen sowie Menschen jeglicher Herkunft.“ 
Gender Mainstreaming: 
„Wir setzen uns dafür ein, dass in Entscheidungs- und Entwicklungspro- 
zessen die Sichtweisen beider Geschlechter gleichermaßen beachtet 
werden.“ 
Im Übrigen ist es dem SSBK e.V. wichtig, auf den Vorstandsebenen der 
Vereine und Verbände mehr Frauen in verantwortliche Positionen zu 
wählen und Frauen in Führungspositionen langfristig zu etablieren. 
Stadtsportbund e.V. 
 
 
101 Die Stadt Köln kooperiert mit dem Verein „Lobby für Mädchen e.V.“, der 
sich kommunal und auf Landesebene für die Interessen von Mädchen 
und jungen Frauen einsetzt.  
Mit einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit werden Kölner*innen für die 
Lebenslage von Mädchen und jungen Frauen sensibilisiert. Chancen- 
gleichheit soll hergestellt werden. 
Die Angebote des Vereins wirken der durch Geschlecht und sozialen 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (51)  
Lobby für Mädchen e.V.

4. Sport und Freizeit – Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern im Sport und in der Freizeit  
(Aktionen 100 - 110) 
37 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel  Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
Status bedingten Benachteiligung der Mädchen entgegen.  
Beispielhafte Maßnahmen:  
• Beratung für Mädchen und junge Frauen von 12 - 27 Jahren  
• Interkultureller Mädchentreff: 
Offene Tür für Mädchen ab 10 Jahren  
102 Die Stadt Köln kooperiert mit dem Verein „Kääls e.V.“, der Beratung für 
Männer und Jungen in Krisensituationen anbietet.  
In Veranstaltungen, Fortbildungen und Seminaren für Multiplika- 
tor*innen, Jungenprojekten und Vater-Kind-Workshops werden u.a. mo- 
derne Rollenbilder für Männer diskutiert.  
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (51)  
Kääls e.V. - Kölner Männer- 
forum 
 
 
103 Der Mädchenaktions-/kulturtag wird in Zusammenarbeit mit verschiede- 
nen Jugendeinrichtungen aus allen Stadtgebieten im Kölner Jugendpark 
einmal jährlich angeboten. Die Interessen der Mädchen und jungen 
Frauen stehen dabei an erster Stelle.  
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (51)  
Jugendzentrum Köln gGmbH 
Kölner Jugendpark 
 
 
104 Der Jungenaktions-/kulturtag wird in Zusammenarbeit mit verschiedenen 
Jugendeinrichtungen einmal jährlich veranstaltet. Die Interessen von 
Jungen und jungen Männern stehen im Mittelpunkt. 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (51)  
Jugendzentrum Köln gGmbH 
Kölner Jugendpark 
 
 
105 Zu besonderen Anlässen finden Mädchentage in/für die einzelnen 
Stadtbezirke der bestehenden Mädchenarbeitskreise statt (z.B. zum 
Weltmädchentag)  
 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (51)  
Einrichtungen der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit  
Kölner Jugendpark 
Arbeitskreise Mädchen in 
den Stadtbezirken

4. Sport und Freizeit – Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern im Sport und in der Freizeit  
(Aktionen 100 - 110) 
38 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel  Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
106 In den meisten Jugendeinrichtungen in Köln gibt es wöchentlich einen 
Mädchentag und einen Jungentag 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (51)  
Einrichtungen der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit 
 
 
107 Das Handwerkerinnenhaus Köln e.V. verfolgt das Ziel, Zugangswege für 
Mädchen und Frauen in handwerklich-technische Berufe zu ebnen. 
Spezifische Angebote für Mädchen 
• Ferien- und Freizeitangebote 
• Angebote zur beruflichen Orientierung in handwerkl ichen Berufen 
(z.B. Holly Wood, Mädchenprojekt Zukunft) 
• Angebote für Multiplikator*innen (Lehrer*innen und  Aktive in der Ju- 
gendhilfe) 
Das Handwerkerinnenhaus Köln knüpft ein starkes Netz für Mädchen 
und Frauen im Handwerk – an der Schnittstelle zwischen Schule und 
Beruf, in Kooperation mit Betrieben, (Hoch-)Schulen und Jugendhilfe. 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (51)  
Handwerkerinnenhaus Köln 
e. V. (HWH) 
 
 
108 In Kooperation mit KIDsmiling e.V. (Projekt für hilfsbedürftige Kinder und 
Jugendliche e.V.) und den Mitgliedern der örtlichen Netzwerke wird ein 
offenes kostenloses Fußballtraining für Mädchen und Jungen angebo- 
ten.  
Das KIDsmiling-Fußballprojekt in Köln wird in enger Zusammenarbeit 
mit der Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung des städti- 
schen Amtes für Kinder, Jugend und Familie, sowie mit Unterstützung 
des 1. FC Köln und der Bundesliga-Stiftung durchgeführt. 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (51)  
KIDsmiling e.V.

4. Sport und Freizeit – Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern im Sport und in der Freizeit  
(Aktionen 100 - 110) 
39 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel  Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
109 Die Rheinflanke gGmbH bietet spezielle Gruppen für Mädchen- und 
Jungenfußball (Köln kickt) an sowie für gemischte Gruppen. Ziel der 
Rheinflanke ist, dauerhaft beiderlei Geschlechter so anzusprechen, das 
traditionelle Rollenmuster aufgebrochen werden.  
• Fußballgruppen für Jungen und Mädchen 
• Mädchenarbeit z.B. in Kooperation mit den Abenteue rhallen Kalk der 
Jugendzentren und beteiligten Jugendeinrichtungen und in Koopera- 
tion mit örtlichen Fußballvereinen 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (51) 
Rheinflanke gGmbH 
 
 
 
110 Beim Mitternachtssport handelt es sich um ein nächtliches Sportange- 
bot, welches von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 16 
bis 27 Jahren genutzt wird. 
In verschiedenen Stadtbezirken gibt es unterschiedliche Sportangebote, 
so z. B. in Ehrenfeld ein spezielles Fußballangebot für Mädchen und 
zwei Angebote für Jungen. 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (51)  
Sportamt (52) 
Stadtsportbund 
Sportjugend Köln

5. Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen –  
Geschlechterdemokratie bei internationalen Kooperationen  (Aktionen 111 – 126) 
40 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
111 Kölner Delegationen tauschen sich zu kommunalen Themen in 
Partnerstädten aus. 
Ist-Analyse und Fortschreibung: Die seit 2014 erfolgten Delegati- 
ons- und Repräsentationsbesuche der Stadt Köln werden nach 
ihrem Anteil Frauen / Männer ausgewertet.  
Amt der Oberbürgermeisterin (01) 
KölnBusiness Wirtschaftsförde- 
rungs-GmbH (ehemals Amt für 
Wirtschaftsförderung 80)  
 
Die Aussage kann nur für die Delegationsreisen 
getroffen werden, an denen 01 beteiligt ist bzw. 
war. 
Reisen, die die KBW in eigener Zuständigkeit orga- 
nisiert bzw. ohne Beteiligung von 01 durchführt, 
sind hier nicht berücksichtigt. 
112 Künftig werden die Delegationen zunehmend paritätisch mit Frau- 
en und Männern besetzt, insbesondere sofern dies in der Ent- 
scheidungskompetenz der Stadt liegt. An Dritte, wie z.B. Universi- 
täten und Unternehmen appelliert die Stadt Köln im Sinne der 
Charta. Bis 2020 wird bei allen Besuchen eine Geschlechterpari- 
tät von 50:50 angestrebt. 
Unter anderem wird über die Themenauswahl eine höhere Betei- 
ligung von Frauen forciert. 
Die Stadt Köln thematisiert die Charta bei diesen Treffen. 
Amt der Oberbürgermeisterin (01) 
KölnBusiness Wirtschaftsförde- 
rungs-GmbH (ehemals Amt für 
Wirtschaftsförderung-80)  
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
(51) 
 
 
Oft werden Delegationen nach Dienststellen bzw. 
Aufgabenprofilen zusammengestellt. Im pädagogi- 
schen Bereich sind oft eher Frauen beteiligt. 
113 Bis zum Erreichen einer Geschlechterparität soll möglichst jährlich 
eine ausschließlich weibliche Delegation in eine der Partnerstädte 
entsandt werden, sofern dies fachspezifisch möglich ist.  
Im Vordergrund sollen Themen wie Unternehmensgründungen 
von Frauen, politische Partizipation, Gewalt gegen Frauen stehen.  
Amt der Oberbürgermeisterin (01) 
Amt für Gleichstellung von Frauen 
und Männern (I/1) 
KölnBusiness Wirtschaftsförde- 
rungs-GmbH (ehemals Amt für 
Wirtschaftsförderung-80) 
  
 
Die Auswertung der Delegationsreisen (s. Maß- 
nahme 111) hat ergeben, dass die Mehrheit der 
Delegationen mit mehr als 50% durch Frauen be- 
setzt ist. Deshalb ergab sich kein Anlass für eine 
ausschließlich weiblich besetzte Delegationsreise. 
Die Aussage kann nur für die Delegationsreisen 
getroffen werden, an denen 01 beteiligt ist bzw. 
war. 
Reisen, die die KBW in eigener Zuständigkeit orga- 
nisiert bzw. ohne Beteiligung von 01 durchführt, 
sind hier nicht berücksichtigt.

5. Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen –  
Geschlechterdemokratie bei internationalen Kooperationen  (Aktionen 111 – 126) 
41 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
114 Jede städtische Repräsentation auf internationaler Ebene (z.B. 
Entsendung in Europäische Netzwerke wie RGRE) soll ge- 
schlechtsparitätisch besetzt sein. Bis 2020 soll eine Parität von 
50:50 sichergestellt werden.  
Amt der Oberbürgermeisterin (01) 
 
 
 
Es wird angestrebt eine Parität umzusetzen. Diese 
wird jedoch nicht immer möglich sein, da fachliche 
Qualifikation und andere Auswahlkriterien maßge- 
bend sein können. 
 
115 Die Freundeskreise der Städtepartnerschaften erhalten die Emp- 
fehlung, als „Botschafter*innen der Gleichstellung“ zu handeln.  
Amt der Oberbürgermeisterin (01) 
 
 
 
 
116 Die Stadt Köln wird bei Besuchsdelegationen aus Kölner Partner- 
städten die Kernziele der EU-Charta und das Thema der Beset- 
zung der Delegationen in geeigneter Form thematisieren.   
Amt der Oberbürgermeisterin (01) 
 
 
 
 
117 EU-Projekte und Anträge beziehen die Strategie „Gender Main-
streaming“ ein. Dadurch werden Qualität und Exzellenz gesteigert.  
Amt der Oberbürgermeisterin (01)

5. Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen –  
Geschlechterdemokratie bei internationalen Kooperationen  (Aktionen 111 – 126) 
42 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
118 Das Netzwerk „Eine-Welt Stadt Köln“ zur Unterstützung der Mil- 
lenniumsentwicklungsziele hat ein Teilnetzwerk „Gleichstellung 
der Geschlechter“. In diesem Teilnetzwerk werden Veranstaltun- 
gen zur Rolle der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit 
durchgeführt und Projekte zur Frauenförderung in Entwicklungs- 
ländern geplant. 
Amt der Oberbürgermeisterin (01) 
 
 
 
 
119 Zur Förderung der Kölner Wirtschaft sollen Wirtschaftsbotschaf- 
ter*innen bei internationalen Kontakten für den Standort Köln 
werben. 
Die Botschafter*innen werden der Oberbürgermeisterin benannt. 
Derzeit gibt es 150 Botschafter und 21 Botschafterinnen (12%). 
Ziel ist es, den Anteil der Kölner Wirtschaftsbotschafterinnen mög- 
lichst bis 2020 auf 50 % zu erhöhen. 
KölnBusiness Wirtschaftsförde- 
rungs-GmbH (ehemals Amt für 
Wirtschaftsförderung) 
Amt der Oberbürgermeisterin (01) 
 
 
 
 
Das Ziel, den Anteil möglichst auf 50% zu erhöhen, 
kann nur längerfristig erreicht werden, da niemand 
seines Amtes entbunden werden soll, und auch die 
Zahl der Botschafter*innen nicht beliebig ausgewei-
tet werden kann, ohne die Konzeption dieses Mar- 
ketinginstrumentes, insbesondere die Exklusivität 
des Kreises aufzugeben. 
Selbstverständlich wird bei der Ernennung von 
neuen Wirtschaftsbotschafter*innen darauf geach- 
tet, möglichst Frauen zu berücksichtigen und z.B. 
aus ihren Unternehmen ausscheidende männliche 
Botschafter nicht automatisch durch deren männli- 
che Nachfolger zu ersetzen. 
120 Es wird ein Kompetenzpool für weibliche Fach- und Führungskräf- 
te aus Köln implementiert. 
Dieser soll eine geschlechtsparitätische Besetzung in zahlreichen 
Gremien (z. B. Aufsichtsräte, Beiräte, Gremien der IHK und 
Handwerkskammer) und auch der Wirtschaftsbotschafterinnen 
sichern. 
KölnBusiness Wirtschaftsförde- 
rungs-GmbH (ehemals Amt für 
Wirtschaftsförderung) 
mit Kammern 
 
 
Mit der IHK Köln war besprochen, das Vorhaben in 
der nun begonnenen Förderphase der Landesinitia- 
tive „Frau und Wirtschaft“ (Competentia NRW) um- 
zusetzen. Da sich im Rahmen der EFRE Förderung 
Maßnahmen seitens des Kompetenzzentrums Frau 
& Beruf ausschließlich an KMU richten dürfen, ist 
dies nicht mehr möglich. Andere Fördermöglichkei- 
ten für Konzeption, Umsetzung mit Software-
Lösung und Pflege der Datenbank „Kompetenz- 
pool“ stehen nach eingängiger Prüfung aktuell nicht 
zur Verfügung. 
Die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH

5. Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen –  
Geschlechterdemokratie bei internationalen Kooperationen  (Aktionen 111 – 126) 
43 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
(ehemals Amt für Wirtschaftsförderung) wird aber 
weiterhin Recherche zu Fördermöglichkeiten be- 
treiben.  
121 Zur finanziellen Förderung der Frauenhäuser in Bethlehem und 
Köln wird die Kooperation mit dem Partnerschaftsverein Bethle- 
hem institutionalisiert und weiter ausgebaut. 
Amt für Gleichstellung von Frauen 
und Männern (I/1) 
Verein zur Förderung der Städte- 
partnerschaft Köln – Bethlehem 
e.V. 
Frauen helfen Frauen e.V.  
 
 
Das Projekt wurde zurückgestellt aufgrund der prio-
ritär bei I/1 zu bearbeitenden Aufgaben während 
der Geltungsdauer des 1. Gleichstellungsaktions- 
plans bis Ende 2020. 
122 Bei allen Jugend- und Sportbegegnungen mit interkulturellem 
Austausch und bei Angeboten zur politischen, kulturellen und 
ökologischen Bildung wird insgesamt eine genderausgeglichene 
Besetzung von Mädchen und Jungen sowie Begleiter*innen si- 
chergestellt. 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
(51) 
Freie Träger der Jugendhilfe 
 
 
 
123 Zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit finden bereits seit 
2005 spezielle Sportprojekte für Frauen in Kooperation mit Kölner 
Partnerstädten statt (z. B. Freundschaftsspiele in Köln, Tel Aviv, 
Bethlehem, Begegnungswoche mit Austausch, Besichtigungspro- 
gramm). 
Sportamt (52) 
 
Das Projekt wurde bis Ende 2017 durchgeführt, 
wegen bestehender Prioritätensetzung zunächst 
beendet. Mittelfristig ist die Fortführung des Projek- 
tes angestrebt. 
124 Im Rahmen der weiteren Förderung von Sportprojekten ist vorge- 
sehen, die Fußballerinnen in Palästina durch einen Kölner Trainer 
zu fördern. 
Sportamt (52) 
 
Das Projekt wurde bis Ende 2017 durchgeführt, 
wegen bestehender Prioritätensetzung zunächst 
beendet. Mittelfristig ist die Fortführung des Projek- 
tes angestrebt.

5. Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen –  
Geschlechterdemokratie bei internationalen Kooperationen  (Aktionen 111 – 126) 
44 / 44 
 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
125 Bereits jetzt tauschen sich internationale Fachkräfte zu Themen 
wie z. B. Junge Frauen im Strafvollzug, Häusliche und familiäre 
Gewalt, Angebote für Mädchen und junge Frauen in der offenen 
Jugendarbeit aus. 
Dieser Austausch wird weitergeführt und intensiviert. 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
(51)  
Fachdienststellen 
Freie Träger der Jugendhilfe 
 
 
 
126 Bei gegenseitigen Besuchen tauschen sich die Fachkräfte der 
Partnerstädte Köln und Tel Aviv kontinuierlich aus zu unterschied- 
lichen Angeboten der Jugendhilfe, darunter auch genderbezogene 
Themen ( z. B. zur Arbeit mit Mädchen, jungen Frauen und männ- 
lichen Jugendlichen, berufliche Eingliederung junger Frauen, 
Missbrauch und sexualisierte Gewalt, Beratung und Betreuung in 
Fällen von Bulimie). 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
(51)  
Kölner Jugendring 
Partnerschaftsverein Köln -Tel Aviv 
Freie Träger der Jugendhilfe

Anlage 2 - Auszug Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern vom 13.09.2021

886 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für die Gleichstellung von 
Frauen und Männern 
Herr Neweling 
Telefon:  (0221) 26348  
Fax       :  (0221) 26462 
E-Mail:  Frank.Neweling@Stadt-koeln.de 
Datum: 14.09.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussp rotokoll der 4. Sitzung des Ausschusses für 
Gleichstellung von Frauen und Männern  vom 13.09.2021  
öffentlich 
2.1 Abschlussbericht zum 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan im Rah-
men der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und 
Männern auf lokaler Ebene 
2175/2021 
Beschluss:  
Der Rat nimmt den als Anlage beigefügten Abschlussbericht zum 1. Kölner 
Gleichstellungsaktionsplan im Rahmen der Europäischen Charta der Gleichstel-
lung von Frauen und Männern zur Kenntnis. 
Ergänzung: 
Die Beratungsfolge soll um die Gremien Stadt-AG LST und Stadt-AG Behindertenpo-
litik erw eitert w erden. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt

Beschlussvorlage Rat

2238 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/03 
I/1 
Vorlagen-Nummer 
 2175/2021 
Freigabedatum 
31.08.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Abschlussbericht zum 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan im Rahmen der Europäischen 
Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss:  
Der Rat nimmt den als Anlage beigefügten Abschlussbericht zum 1. Kölner Gleichstellungsakti-
onsplan im Rahmen der Europäischen Charta der Gleichstellung von Frauen und Männern zur 
Kenntnis. 
 
 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 13.09.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 20.09.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 21.09.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 24.09.2021 
Rat 09.11.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
(X) Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
(X) Nein  
(   ) Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
(   ) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
 
 
Die Stadt Köln ist nach einem Ratsbeschluss am 08.08.2011 der „Europäischen Charta für die 
Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ beigetreten und hat sich damit ver-
pflichtet, Aktionspläne mit Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit unter Beteili-
gung von Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft aufzustellen. 
Der 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan mit einer Laufzeit von 2016 bis 2020 wurde am 
22.09.2016 vom Rat verabschiedet. 
 
Er umfasst insgesamt 126 Aktionen zu folgenden Handlungsfeldern: 
 
 Arbeitgeberin Stadt Köln (45 Aktionen) 
 Sicherheit (30 Aktionen) 
 Geschlechterspezifische Gewalt (24 Aktionen) 
 Sport und Freizeit (11 Aktionen) 
 Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen (16 Aktionen) 
 
Im Jahr 2019 hat das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern dem AVR und dem Rat ein 
Sachstandsbericht zum damaligen Umsetzungsstand vorgelegt. Die Ergebnisse wurden mit einem 
Ampelsystem gekennzeichnet und in einem Sachstandsbericht zusammengefasst.  
2021 wurde der Aktionsplan abschließend ausgewertet und die Ergebnisse im vorliegenden Ab-
schlussbericht dokumentiert.

Beratungsverlauf (5)

13.09.2021 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 2.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 2.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.10.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.11.2021 Rat
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2175/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.09.2021
Erstellt
04.06.2021 12:18