Abschlussbericht zum 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan im Rahmen der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2175/2021 vom 14.09.2021
Stand: Am 09.11.2021 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage 1 Endbericht Aktionsplan
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1 / 44 Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern Juni 2021 Abschlussbericht 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan 2016 - 2020 WIR IN KÖLN FÜR GLEICHSTELLUNG! 2 / 44 Inhalt: Vorwort………………………………………………………………………………. …………….3 1. Ergebnis……………………………………..…………….……………….………..………….4 1.1 Gesamtüberblick…………………………………………………………………………4 1.2 Überblick in den einzelnen Handlungsfeldern…… ………..………….….………..5 2. Fazit und Ausblick……………………………………………………………………….…… .5 3. Tabellen…………………………………………………………………………………………..5 3 / 44 Vorwort Liebe Leser*innen, die Stadt Köln hat nach einem Ratsbeschluss vom 7.4.2011 am 8.8.2011 die Europäische Charta der Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene unterzeichnet. Damit ist sie verpflichtet, sich formell und öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern zu bekennen und Aktionspläne für mehr Geschlechtergerechtigkeit zu erstel- len. Der 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan mit einer Laufzeit von 2016 bis 2020 wurde am 22.09.2016 vom Rat verabschiedet. Er beinhaltet 126 konkrete Maßnahmen in unterschiedli- chen Aktionsfeldern wie zum Beispiel Frauenförderung, Entgeltgerechtigkeit, Partysicherheit, sexistische Werbung, Geschlechterdemokratie bei internationalen Kooperationen. Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern hat 2019 einen Sachstandsbericht vor- gelegt, der bereits ein sehr gutes Zwischenergebnis zeigte: 72 % der Aktionen wurden be- reits umgesetzt bzw. gestartet. Mit dem nun vorliegenden Abschlussbericht ist der 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan ab- geschlossen. Das Ergebnis konnte noch einmal verbessert werden. Insgesamt sind nun 82 % der Aktionen umgesetzt. Ich danke allen Mitwirkenden der vergangenen Jahre ganz herzlich für Ihr Engagement. Wir sind der Gleichstellung von Frauen und Männern in Köln einen beträchtlichen Schritt näher gekommen. Bettina Mötting Gleichstellungsbeauftragte und Amtsleiterin 4 / 44 1. Sachstand 1.1 Gesamtüberblick Für den Sachstandsbericht Ende 2018 wurden die beteiligten Dienststellen gebeten, den jeweiligen Sachstand der Aktionen anhand eines Ampelsystems einzustufen. Dabei erhielten bereits umgesetzte Aktionen eine grüne Ampel, gestartete Aktionen eine gelbe Ampel und nicht umsetzbare bzw. aus Gründen der Prioritätensetzung noch nicht begonnene Aktionen eine rote Ampel. Im Ergebnis konnten 91 Aktionen mit einer grünen Ampel eingestuft werden. Für den nun vorliegenden Endbericht wurde der aktuelle Stand der offenen Aktionen erneut abgefragt. Es zeigte sich noch einmal eine Verbesserung gegenüber dem Sachstandsbericht aus Ende 2018. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch die Corona-Pandemie bei allen beteiligten Dienst- stellen und Einrichtungen im vergangenen Jahr zu einer Verschiebung von Prioritäten ge- führt hat und nicht alle geplanten Vorhaben umgesetzt werden konnten. Hinzu kommt, dass für die Aktionen des Gleichstellungsplans keine zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung standen. Vor diesem Hintergrund ist das erreichte Ergebnis sehr positiv. Von den insgesamt 126 vereinbarten Aktionen hatten mit Stand Ende 2020 • 103,5 1, Maßnahmen eine grüne Ampel • 9 Maßnahmen eine gelbe Ampel • 13,5 Maßnahmen eine rote Ampel erhalten. Das heißt, 82 % der Maßnahmen wurden abgeschlossen bzw. umgesetzt. (Sachstandsbericht 2019: 72 %) 7 % der Maßnahmen wurden bereits begonnen, es konnte jedoch noch keine abschließende Aussage getroffen werden (Sachstandsbericht 2019: 16%) 11 % der Maßnahmen wurden als nicht umsetzbar eingestuft bzw. konnten wegen anderer Priorisierung in den Dienststellen bis Ende 2020 nicht umgesetzt werden (Sachstandsbericht 2019: 12 %). 1 Die Maßnahme 46 enthält zwei Aktionen, die verschieden eingestuft wurden, mit je einer gelben und je einer roten Ampel. Dies wurde zu jeweils 0,5 berücksichtigt, damit sich die Gesamtzahl der Maß- nahmen nicht erhöht. 5 / 44 1.2 Überblick in den einzelnen Handlungs- und Aktionsfeldern Handlungs- und Aktionsfelder grün gelb rot gesamt Arbeitgeberin Stadt Köln 35 6 4 45 Sicherheit 26,5 1 2,5 30 Geschlechterspezifische Gewalt 21 0 3 24 Sport und Freizeit 11 0 0 11 Städtepartnerschaften und internati- onale Kooperationen 10 2 4 16 2. Fazit Der 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan ist nun abgeschlossen. Viele der geplanten Maßnahmen konnten durch gute Kooperationen der verschiedenen Fachbereiche tatsächlich umgesetzt werden. Obwohl keine zusätzlichen finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung standen hat der Aktionsplan wichtige und nachhaltige Impulse in der Kölner Stadtgesellschaft und der Ver- waltung gesetzt. Insgesamt sind der Aktionsplan und dessen Umsetzung ein erfolgreiches Projekt. Einzelne Maßnahmen werden stetig weiter geführt, so beispielhaft: • Weiterentwicklung der Stadt Köln als familienfreun dliches Unternehmen • Jährliche Treffen der Oberbürgermeisterin mit Mita rbeiterinnen der oberen Führungs- ebene • Sicherheit im öffentlichen Raum Einen Gesamtüberblick verschaffen die nachfolgenden Seiten. 3. Tabellen 1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Frauenförderung (Aktionen 1 – 12) 6 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 1 Die Stadt Köln wurde 2013 zum ersten Mal mit dem TOTAL E-QUALITY-Prädikat ausgezeichnet. TOTAL E-QUALITY steht für Total Quality Management (TQM), ergänzt um die Gender-Komponente (Equality) und zeichnet Organisationen aus, die eine Personalpolitik der Chancengleichheit umsetzen und auch aktiv leben. Die Initiative vergibt für jeweils drei Jahre das TOTAL E- QUALITY-Prädikat. Da das Prädikat nachhaltig für eine Imagesteigerung und Attraktivitätsgewinnung sorgt, hat sich die Stadt Köln 2016 erneut beworben. Personal- und Verwaltungs- management (11) Erneute Auszeichnung in 2016 und 2019 mit dem TOTAL E-QUALITY Prädikat - Engagement für Chancengleichheit von Frauen und Männern und dem Zusatzprädikat „DIVERSITY“. 2 Projekt „Incentive“: Anreiz und Ansporn für die b esten Frauenförderkon- zepte Die vorgesehene Auszeichnung erhalten Dezernate oder Ämter mit den besten Ideen und Konzepten zur Frauenförderung. Hier sind alle Führungskräfte aufgerufen. Das erfolgreichste Konzept wird nach Ablauf des 5. Frauenförderplanes ausgewählt. Über die Kriterien entscheidet der Stadtvorstand. Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) Aus Gründen der Prioritätensetzung konnte die Maßnahme im Geltungszeitraum des 5. Frauenför- derplans bis Ende 2020 nicht umgesetzt werden. 3 Für den Managementbereich informiert das Personal- und Verwaltungs- management mindestens ein Jahr vor altersbedingtem Eintritt einer Va- kanz die Gleichstellungsbeauftragte. Die jeweils verantwortliche Füh- rungskraft motiviert potentielle Nachfolgerinnen, sich auf die freigewor- dene Funktion zu bewerben. Personal- und Verwaltungs- management (11) Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) alle Führungskräfte 11 nimmt entsprechende Auswertungen vor und informiert die Gleichstellungsbeauftragte über den bevorstehenden Eintritt in die Vakanz. 4 Es folgt ein weiteres Cross-Mentoring mit mindestens drei Teilnehmerin- nen der Stadt Köln aus den oberen Führungsebenen. Das Cross Mentoring wird in Kooperation mit sechs großen Kölner Un- ternehmen durchgeführt. Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) Personal- und Verwaltungs- management (11) Die Stadt Köln ist Ende 2016 dem Bündnis „Mit Frauen in Führung“ von FEMALE RESOURCES beigetreten. Dem Bündnis gehören aktuell 14 Un- ternehmen an. In 2019 startete das 4. und im Mai 2020 das 5. Cross Mentoring mit erneut zwei Teil- nehmerinnen der Stadt Köln. Der Start des 6 Pro- gramms ist Ende 2021 vorgesehen. 1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Frauenförderung (Aktionen 1 – 12) 7 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 5 Ein weiteres stadtinternes Mentoringprojekt für 15 Frauen ab Besol- dungsgruppe A 12 bzw. EG 11 TVöD wird aufgelegt. Personal- und Verwaltungs- management (11) Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) Im Februar 2018 startete ein weiteres stadtinternes Mentoringprojekt mit 15 Frauen , welches im Sep- tember 2019 endete. Zielgruppe waren Frauen in der Besoldungsgruppe A10/A11, EG 9c/EG10, S12, 14, 15 TVöD. 6 Für ein Pilotprojekt „Kollegiale Karriereberatung“ stellen sich vier Amtslei- terinnen bzw. Amtsleiter zur Verfügung. Sie werden Teil eines „Bera- tungsquartetts“, zu dem jeweils eine Abteilungsleiterin, eine Gruppenlei- terin und eine Sachbearbeiterin gehören. Die Mitglieder des Quartetts betreuen, beraten und trainieren sich gegenseitig. Personal- und Verwaltungs- management (11) Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) Aus Gründen der Prioritätensetzung konnte die Maßnahme im Geltungszeitraum des 5. Frauenför- derplans bis Ende 2020 nicht umgesetzt werden. Die Maßnahme wird im 1. Gleichstellungsplan in veränderter Form unter „Kollegiales Mento- ring/Cross-Mentoring“-Projekt fortgeführt. Zurzeit läuft das 5. Cross-Mentoring-Projekt mit regelmäßi- gen Tandemgesprächen zwischen Mentorin oder Mentor und Mentee. Darüber hinaus beinhaltet das Projekt Fortbildungen und Workshops, Netzwerk- treffen und Unternehmenspräsentationen. 7 Zur weiteren Unterstützung ihrer beruflichen Entwicklung können Frauen in Leitungsfunktionen ab Besoldungsgruppe A14 bzw. EG 14 TVöD über ein Gutscheinbuch anonym Coaching in Anspruch nehmen. Personal- und Verwaltungs- management (11) Die Organisation von Coachings für weibliche Füh- rungskräfte ist laufendes Geschäft der Personal- entwicklung. Ein anonymes Gutscheinbuch konnte nicht ausgehändigt werden. 8 Die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags aus dem Grundgesetz und die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes sind besondere Aufga- ben für Führungskräfte. Der gesetzliche Auftrag wird durch folgende Maßnahmen erfüllt: • Ausschreibungstexte für Führungskräfte enthalten d ie „Erfüllung des Gleichstellungsauftrages“ als Sollkriterium. • Die Teilnahme an Genderseminaren soll für alle Füh rungskräfte verpflichtend sein. Personal- und Verwaltungs- management (11) 1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Frauenförderung (Aktionen 1 – 12) 8 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen • Die Themen „Frauenförderung“ und „Gender Mainstreaming“ wer- den Gegenstand künftiger Amtsleitungstage. 9 Alle Fortbildungen, die der Vorbereitung auf Führungsaufgaben dienen, sind auszuschreiben. Bei der Vergabe von Plätzen für Fortbildungsmaßnahmen sind weibliche Beschäftigte mindestens entsprechend ihres Anteils an den Bewerbun- gen zu den Fortbildungsmaßnahmen zuzulassen. Personal- und Verwaltungs- management (11) 10 Um die Sichtbarkeit von Frauen zu fördern, trifft sich die Oberbürger- meisterin einmal im Jahr mit Mitarbeiterinnen aus den oberen Führungs- ebenen zu einem Arbeitsaustausch. Amt der Ober- bürgermeisterin (01) 11 Um die bestehenden Netzwerke von Frauen bei der Stadt Köln zu festi- gen und zu fördern, lädt die Gleichstellungsbeauftragte regelmäßig zu Fortbildungen und Treffen für Frauen ein. Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) 12 Die Führungskräfte sind aufgefordert, Mitarbeiterinnen - sofern deren Themenbereich tangiert ist - beispielsweise im Verwaltungsvorstand oder in den Fachausschüssen hospitieren oder eigene Projekte präsentieren zu lassen. Dezernentinnen/ Dezernen- ten Amtsleiterinnen und -leiter 1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Entgeltgerechtigkeit, Einkommen und Alterssicherung (Aktionen 13 – 31) 9 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 13 Führungskräfte sprechen Frauen gezielt an, damit sie sich auf besser dotierte Stellen bewerben. Bei öffentlichen Auswahlverfahren erstellt das Personal- und Verwal- tungsmanagement bzw. das Fachamt geschlechterdifferenzierte Ran- kinglisten für die Vorauswahl. Zu Vorstellungsgesprächen sind in unterrepräsentierten Bereichen min- destens ebenso viele Frauen wie Männer oder alle Frauen einzuladen, wenn sie die geforderte Qualifikation erbringen (§ 9 Abs. 1 LGG). alle Dezernate alle Dienststellen alle Organisationseinheiten alle Führungskräfte 14 In den Einkommensebenen des mittleren Dienstes gibt es keine Unter- repräsentanz von Frauen. Dennoch soll die berufliche Entwicklung von Frauen im mittleren Dienst gefördert werden. • Führungskräfte, aber auch betroffene Frauen selbst , sind aufgefor- dert, im Personalentwicklungs- und Klimagespräch (PEK) die Mög- lichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung explizit zu thematisie- ren. • Weiterhin wird das Amt für Gleichstellung von Frau en und Män- nern über die Reihe „Wissen to go“ zusätzlich zielgruppengenaue Informationen anbieten. • Das Personal- und Verwaltungsmanagement bietet jäh rlich eine themenbezogene Fortbildung (berufliche Entwicklung für Frauen) im mittleren Dienst an. Personal- und Verwaltungs- management (11) Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) alle Führungskräfte 1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Entgeltgerechtigkeit, Einkommen und Alterssicherung (Aktionen 13 – 31) 10 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 15 Die berufliche Entwicklung (= Beförderung bzw. Höhergruppierung) von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird durch zwei Wege bestimmt • durch den Wechsel auf eine höherwertige Stelle im Rahmen ei- nes Auswahlverfahrens oder • die eigene Stelle erfährt eine Aufgabenanreicherun g und wird aufgewertet. Die verantwortlichen Führungskräfte sind aufgefordert, Wettbewerbssi- tuationen zu schaffen, damit bei der Beantragung von Stellenaufwertun- gen mindestens die gesetzlich vorgegebene Quote von 50 % erreicht wird. alle Dezernent*innen alle Führungskräfte Mit dem neuen Gleichstellungsplan 2019 – 2023 wurde zudem die Ausschreibung von Beförde- rungsstellen als eine Möglichkeit zur Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen aufgenommen. 16 Zur Kontrolle wird dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechts- fragen/ Vergabe/ Internationales (AVR) die Anzahl der Anträge auf Stel- lenhebungen und alle Ergebnisse zu Stellenneubewertungen je Lauf- bahn geschlechterdifferenziert dargelegt. Personal- und Verwaltungs- management (11) Seit Dezember 2020 gibt es neu den Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Anträge werden im Rahmen der Beratungsfolge erst dem Ausschuss für Gleichstellung und danach im AVR vorgelegt. 17 Im Reinigungsbereich werden Vakanzen ausschließlich in EG 1 TVöD besetzt. Die Tätigkeit als Reinigungskraft ist vielfach der (Wieder-) Einstieg in eine Erwerbstätigkeit von Frauen oder die eingesetzten Reinigungskräfte kommen von privaten Reinigungsfirmen. Die Reinigungsfrauen werden bedarfsorientiert gefördert und können sich in finanzierten Fortbildungen weiter qualifizieren, um sich erfolgreich auf höher bewertete Stellen bewerben zu können. Zentrale Dienste (1000) Personal- und Verwaltungs- management (11) Es erfolgte eine Neubewertung der Stellen. Die Reinigungskräfte wurden rückwirkend zum 01.01.2017 in die EG 2 TVöD eingruppiert. 18 Können Frauen und Männer von ihrem Erwerbseinkommen leben? Sind wirtschaftliche Aspekte, z. B. bei der Eigenreinigung, sozialvertretbar in Bezug auf eine Existenz sichernde Erwerbstätigkeit? Führen Herab- gruppierungen von Leistungsgeminderten und verwaltungsfremden Be- schäftigten (z. B. Erzieher*innen) zu Existenz bedrohenden Einkom- Arbeitskreis aus: Personal- und Verwaltungs- management (11) Gesundheitsmanagement Aus Gründen der Prioritätensetzung konnte die Maßnahme im Geltungszeitraum des 5. Frauenför- derplans bis Ende 2020 nicht umgesetzt werden. 1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Entgeltgerechtigkeit, Einkommen und Alterssicherung (Aktionen 13 – 31) 11 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen men? Sind Beschäftigte zusätzlich zu ihrem Einkommen auf weitere Leistungen angewiesen? In einem Kooperationsprojekt „Existenz sichernde Erwerbstätigkeit“ mit der Fachhochschule / Universität oder einer politischen / gewerkschaftli- chen Stiftung soll die Einkommenssituation von Frauen und Männern dargestellt werden. Aus den Ergebnissen sind entsprechende Maßnah- men abzuleiten. und Arbeitsschutz (I/2) Zentrale Dienste (1000) Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) 19 Die Tarifvertragsverantwortlichen der Stadt Köln nutzen ihren Einfluss auf das Tarifgefüge und wirken darauf hin, die Eingruppierungsmerkma- le der neuen Entgeltordnung weiterhin diskriminierungsfrei und zeitge- mäß zu formulieren, damit sich die veränderten Anforderungen an die weiblich dominierten Berufsbilder bemerkbar machen. Personal- und Verwaltungs- management (11) 20 Die Aktionen zum Equal Pay Day sollen die Mitarbeiterinnen einbezie- hen. Mit Blick auf ein Existenz sicherndes Einkommen und Alterssicherung soll eine Sensibilisierung und Selbstreflexion erfolgen, ebenso eine Mo- tivation zur beruflichen Entwicklung. Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) 21 Vor dem Hintergrund einer gesicherten Altersvorsorge wird aktuell ge- prüft, wie den beurlaubten und teilzeitbeschäftigten Beamtinnen und Beamten regelmäßig alle vier Jahre eine automatisierte Auswertung ihrer aktuellen Pensionsansprüche analog der Mitteilung des Rentenver- sicherungsträgers für Beschäftigte zur Verfügung gestellt werden kann. Personal- und Verwaltungs- management (11) Ab dem 01.01.2021 ist für Beamtinnen und Beamte ab 55 Jahren eine fiktive Ruhegehaltsberechnung auf Antrag zu erstellen. Perspektivisch ist weiterhin beabsichtigt, automati- sierte Ruhegehaltsberechnungen zu versenden, hierfür müssen jedoch zunächst die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. 22 Die Auswertungen zu den Versorgungsbezügen der Beamt*innen liegen regelmäßig vor. Nun soll ein Gesamtüberblick helfen, die Thematik „Al- terssicherung“ umfassend zu beleuchten und ggf. Maßnahmen zu entwi- ckeln. Dazu erstellt die Zusatzversorgungskasse jährlich eine geschlech- terdifferenzierte Auswertung der gewährten Betriebsrenten an ehemalige städtische Beschäftigte und an deren Hinterbliebene. Zusatzversorgung und Beihil- fekasse (1100) 1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Entgeltgerechtigkeit, Einkommen und Alterssicherung (Aktionen 13 – 31) 12 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 23 Eine gezielte Personalmarketing- und -gewinnungsstrategie des Perso- nal- und Verwaltungsmanagements soll den weiblichen Anteil in IT- und gewerblich-technischen Bereichen steigern. Ebenso wird geprüft, inwieweit durch eine gewerblich-technische Ausbil- dung bei der Stadt Köln junge Frauen die Voraussetzung für den feuer- wehrtechnischen Dienst erlangen und nahtlos übergeleitet werden kön- nen. Personal- und Verwaltungs- management (11) Berufsfeuerwehr (37) Nach wie vor unternimmt die Verwaltung große Anstrengungen, junge Frauen zu gewinnen. So z.B. über Personal- und Azubi-Messen, Poster Aktionen, Flyer, Praktikumsangebote, Internet. 24 Die Stadt Köln macht sich stark für „Mehr Frauen in MINT-Berufen“ und prüft – in Anlehnung an das Freiwillige Soziale bzw. Ökologische Jahr – ein Technisches Jahr für junge Frauen und Wiedereinsteigerinnen mit Praktika in den sog. MINT-Bereichen. Personal- und Verwaltungs- management (11) (Siehe 23) Für junge Frauen existiert der direkte Einstieg in technische Berufe über eine Ausbildung. Ein tech- nisches Jahr ist derzeit nicht vorgesehen. Der Anteil weiblicher Nachwuchskräfte im techni- schen Ausbildungsbereich liegt in den Jahren von 2018 – 2020 bei 33,7 %. 25 Das Amt für Kinder, Jugend und Familie entwickelt Maßnahmen zur Gewinnung von Erziehern und Berufspraktikanten für die städtischen Kitas und nutzt dabei die Erkenntnisse aus dem bundesweiten Modell- programm "Mehr Männer in Kitas". Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Nach aktuellem Stand liegt die Quote dieses Jahr bei 4,45%. (In 2017 betrug die Quote 2,7%). Bei den Auszubildenden wird in Summe bei 3 Jahrgän- gen eine Quote von 12,5% erreicht. In der Gruppe derjenigen, die dieses Kita-Jahr gestartet haben, liegt die Quote bei 15,5% 26 Bis 2020 werden rund 1.850 Beschäftigte aller Laufbahnen altersbedingt die Stadt Köln verlassen – im Fachbereich Technik 160 Personen, ganz überwiegend aus dem gehobenen Dienst. Verschiedene Fachämter setzen gemeinsam innovative Maßnahmen zur Anwerbung und Erhaltung von Fachkräften – insbesondere von Frauen - um. Personal- und Verwaltungs- management (11) Verschiedene Dezernate, insbes. Dez. VI und VIII (Stadtentwicklung, Planen und Bauen sowie Mobilität und Verkehrsinfrastruktur) Amt für Informationsverarbei- tung (12) 1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Entgeltgerechtigkeit, Einkommen und Alterssicherung (Aktionen 13 – 31) 13 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 27 Student*innen im Masterstudiengang der Fachrichtungen Architektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung sollen frühzeitig auf die Stadt Köln als potentielle Arbeitgeberin aufmerksam gemacht werden. Dazu prüft das Baudezernat die Möglichkeit, bevorzugt Studentinnen dieser Fachrichtungen als Werkstudierende mit geringem Stundenum- fang zu beschäftigen. Ziel ist, die Besten der Studierenden für eine Be- werbung im Unternehmen zu gewinnen. Nach erfolgreicher Pilotierung werden die Fachrichtungen bei Bedarf und nach Möglichkeit in den Ämtern um das Ingenieurwesen erweitert. Dezernat VI und VIII (Stadt- entwicklung, Planen und Bauen sowie Mobilität und Verkehrsinfrastruktur) Personal- und Verwaltungs- management (11) 28 Für interessierte und geeignete Fachfrauen aus den Ingenieurberufen und Verwaltungsfachkräfte mit langjährigen Erfahrungen im technischen Bereich wird eine berufsbegleitende Qualifizierung zu Facility Managerin angeboten, deren Abschluss eine Fachkarriere mit höherwertiger Ein- gruppierung ermöglicht. Gebäudewirtschaft (26) Die Maßnahme konnte nicht realisiert werden, da sich der Bedarf geändert hat. Der Fokus liegt statt- dessen auf dem Thema „Modulare Qualifizierung für Mitarbeitende aus technischen Berufen“. Wei- terhin nahm 26 mit zwei Fachfrauen an dem 3. Cross-Mentoring Programm teil. 29 Die Stadt Köln nimmt als einzige Kommune am Messe-Kongress „wo- men&work“ im Umfeld von knapp 100 Unternehmen im World Con- ference Center in Bonn teil. Das Messeumfeld bietet eine unmittelbare Informationsmöglichkeit über Berufseinstiegs- und Wiedereinstiegsmöglichkeiten und über Karriere- wege in die Führungsetagen. Personal- und Verwaltungs- management (11) Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) Hinweis: Die Messe „women&work“ findet seit 2018 in Frankfurt statt. 2021 wurde erstmals ein digitales Format angeboten. 30 Als einziges Unternehmen des öffentlichen Dienstes hat die Stadt Köln auf der Firmenkontaktmesse „meet@th-koeln“ ein Alleinstellungsmerk- mal und kann frühzeitig Studierende ansprechen und für eine Karriere im Unternehmen gewinnen. Personal- und Verwaltungs- management (11) Technische Ämter 1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Entgeltgerechtigkeit, Einkommen und Alterssicherung (Aktionen 13 – 31) 14 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 31 Trotz großer Bemühungen gelingt es der Berufsfeuerwehr Köln nicht, mehr Frauen für eine Ausbildung im feuerwehrtechnischen Bereich zu gewinnen. Die Berufsfeuerwehr will die Potentiale von Frauen für sich nutzen und beschreibt in einem Marketingkonzept, mit welchen Maßnahmen dies gelingen kann. Denkbar ist eine wie in anderen Städten praktizierte kombinierte Ausbildung in einem technischen oder anderen geeigneten Berufsbild mit lückenlosem Anschluss als Brandmeisteranwärter*in. Berufsfeuerwehr (37) Durch das neue Angebot der Ausbildung zu Not- fallsanitäter*innen wird ein Einstieg in den feuer- wehrtechnischen Dienst über die rettungsdienstli- che Ausbildung ermöglicht. Derzeit befinden sich 18 Frauen in der Ausbildung zur Notfallsanitäterin. Den Auszubildenden zu Notfallsanitäter*innen wird eine lückenlos anschließende, auf 12 Monate ver- kürzte, Ausbildung als Brandmeisteranwärter*in (BMA) angeboten. Aus dem ersten Lehrgang, der im September 2019 endet, haben 7 Auszubildende ihr Interesse an einer BMA-Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr Köln erklärt, darunter 2 Frauen. 37 hat ihr Engagement im Bereich der Personalwerbung in den letzten Jahren deutlich gesteigert und ist regelmäßig auf verschiedenen Ausbildungsmessen und bei sonstigen Veranstal- tungen (z.B. Girlsday, meet@TH, etc.) präsent. Bei diesen Aktivitäten werden regelmäßig weibliche und männliche NotSan-Auszubildende mit eingebun- den, um eine adressatengerechte Ansprache für junge Frauen und Männer zu bieten. Bei der Jobmesse Köln 2019 wurde der Publikums- Preis für den besten Messestand an 37 verliehen. 1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Lebensverläufe und Lebensqualität (Aktionen 32 - 45) 15 / 44 Aktion Wer handelt: Einord- nung in Ampel- system Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 32 Im Journal „Stadt intern“ werden regelmäßig Erfolgsberichte über Mitar- beitende veröffentlicht, die erkennbar nach modernen Rollenbildern le- ben. Ihnen gelingt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sie die- nen damit als Vorbilder. Personal- und Verwaltungs- management (11) Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (13) 33 Eine stärkere Beteiligung von Vätern an den Familienpflichten wird ge- fördert. Ein Seminar für die Zielgruppe „Väter“ soll Rollenbilder hinterfragen und Ansätze für ein besseres Gleichgewicht von Partnerschaft, Familie und Beruf aufzeigen. Personal- und Verwaltungs- management (11) 2021 wird erstmalig innerstädtisch ein Väternetz- werk gegründet. Die Workshops dazu laufen. 34 Bei anstehender Elternschaft soll sowohl für die Stadt als auch für die Beschäftigten eine weitgehende Planungssicherheit geschaffen werden. Deswegen führen Vorgesetzte frühzeitig Perspektivgespräche zur El- ternzeit, zum Wiedereinstieg und zur weiteren beruflichen Entwicklung. Im Rahmen individueller Führung und lebensphasenorientierter Bera- tung zeigen Führungskräfte insbesondere Frauen die Vorteile einer zü- gigen Rückkehr auf und motivieren Väter, Elternzeit zu nehmen. Personal- und Verwaltungs- management (11) alle Führungskräfte Die Perspektivgespräche sind in einem vertrauli- chen Termin der Führungskraft mit den Mitarbei- tenden zu führen. Beschäftigte haben zudem seit August 2015 die Möglichkeit, das Beratungsange- bot bei 11 zu LebensLangesLernen in Anspruch zu nehmen. 35 Bereits im Vorfeld der anstehenden Elternzeit stellen sich zahlreiche Fragen zu Elterngeld und Wiedereinstieg. Auf Wunsch erhalten die Mitarbeitenden sowie die jeweiligen Part- ner*innen die Möglichkeit einer umfassenden und ganzheitlichen Bera- tung durch eine professionelle externe Beratung. Personal- und Verwaltungs- management (11) Eine Wiedereinstiegsberatung erfolgt durch 11. Eine externe umfassende und ganzheitliche Bera- tung konnte aus Gründen der Prioritätensetzung im Geltungszeitraum des 1. Gleichstellungsaktions- plans bis Ende 2020 nicht umgesetzt werden. 1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Lebensverläufe und Lebensqualität (Aktionen 32 - 45) 16 / 44 Aktion Wer handelt: Einord- nung in Ampel- system Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 36 Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung hat ein Forschungspro- jekt zum Thema „Unterbrochene Erwerbsverläufe“ durchgeführt. Die Ergebnisse des Projektes geben Anlass, die Integration der Be- schäftigten mit unterbrochenen Erwerbsverläufen und deren Betreuung nach der Rückkehr zu verbessern. Personal- und Verwaltungs- management (11) Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) Entsprechende Maßnahmen fließen in das Konzept Wiedereinstieg ein. Das Team „Bündnis BerufLe- ben““ erarbeitet aktuell ein 3-Phasenkonzept, das betroffene Personen vor, während und nach der Beurlaubung unterstützen soll. 37 Mit Blick auf den Fachkräftemangel, den demographischen Wandel, aber auch auf eine ausreichende Alterssicherung darf das Potential von rund 900 beurlaubten Beschäftigten nicht ungenutzt bleiben. Das Thema „schnelle Rückkehr“ ist als Grundsatzaufgabe installiert und soll Fragen klären und Maßnahmen entwickeln. Ziel ist ein professionelles städti- sches Wiedereingliederungsmanagement. Personal- und Verwaltungs- management (11) Entsprechende Maßnahmen fließen in das Projekt „Am Ball bleiben“ ein. Der Start des Projektes muss kapazitätsbedingt auf 2021 verschoben werden. Im Rahmen des Projektes soll beurlaubten Beschäftig- ten und Rückkehrenden ein attraktives Angebot unterbreitet werden, um auch während der Beur- laubung „am Ball zu bleiben“ und frühzeitig auf neue Aufgaben nach ihrer Rückkehr vorbereitet zu werden. Maßnahmen zum Wiedereinstieg befinden sich in der Vorbereitung. 38 Es soll ein innovatives Teilzeitkonzept in der Stadtverwaltung verankert werden. Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung des Teilzeitkli- mas, die Formulierung von Schwachstellen, Chancen und Erwartungs- haltungen, aber auch das Hinterfragen von Präsenzkultur im Unterneh- men. Personal- und Verwaltungs- management (11) Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) Es wurde ein Strategiepapier zu „Führen in Teilzeit“ (mit mehreren Checklisten) erarbeitet. Aktuell wird die Digitalisierung des Strategiepapiers vorgenom- men. Die verwaltungsinterne Abstimmung befindet sich kurz vor Abschluss. Hierbei handelt es sich um ein konstant lebendes Konzept. 39 Als Anreiz für eine vollzeitnahe Beschäftigung anstelle einer Halbtagstä- tigkeit wird Mitarbeitenden – bei einer Reduzierung auf 32 Stunden und mehr - die flexible Rückkehr zur ehemaligen Stundenzahl zugesichert, soweit organisatorisch sinnvoll und möglich. Die Dienststellen werden befähigt, die offenen Stundenkontingente - in Abstimmung mit 11- durch personalwirtschaftliche Maßnahmen aufzufangen. Personal- und Verwaltungs- management (11) 1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Lebensverläufe und Lebensqualität (Aktionen 32 - 45) 17 / 44 Aktion Wer handelt: Einord- nung in Ampel- system Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 40 Um die beruflichen Perspektiven von Teilzeitbeschäftigten zu verbes- sern, wird 12 Teilzeitbeschäftigten (weniger als 37 Wochenstunden) Frauen und Männern ab BGr. A 12 BBO bzw. E 11 TVöD ein Mentoring angeboten. Personal- und Verwaltungs- management (11) 41 Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Feuerwehr wird geför- dert. Den besonderen beruflichen Herausforderungen wird mit einem innovativen Konzept für Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen Rech- nung getragen. Berufsfeuerwehr (37) Die Mitarbeiter*innen im Einsatzdienst bei 37 neh- men regelmäßig die Möglichkeit wahr, Elternzeit zu nehmen. Für ein spezielles Konzept besteht auf- grund der bestehenden Arbeitszeitmodelle derzeit kein Handlungsbedarf. 42 Es wird geprüft, welche kostengünstigen Lösungen städtischen Beschäf- tigten zur Kinderbetreuung oder zur Pflege von Angehörigen zur Verfü- gung gestellt werden können (z.B. Betriebskitaplätze, Vermittlung von Tagesmüttern/-vätern) Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Amt für Soziales, Arbeit und Senioren (50) Aktuell schafft das Amt für Kinder, Jugend und Fa- milie (51) Belegplätze für Kinder unter 3 Jahren in städtischen Kitas und in der Großkindertagespflege. Im Juni 2021 wird voraussichtlich eine Großtages- pflege mit neuen Belegplätzen für Kinder von städ- tischen Mitarbeitenden eröffnen. Weitere Belegplät- ze in einer Großtagespflege und in unterschiedli- chen Kindertagesstätten werden folgen. Zudem ist geplant einen Familienservice für Notfälle in der Kinderbetreuung und der Pflege von Angehö- rigen einzukaufen. 43 Führungskräfte entscheiden, inwieweit in Ausnahmesituationen Kinder am Arbeitsplatz der Eltern verweilen dürfen. Die Möglichkeiten zur Einrichtung je eines Eltern-Kind-Büros in den bei- den größten Dienstgebäuden - Stadthaus Deutz und Kalk-Karree – wer- den geprüft. Personal- und Verwaltungs- management (11) Sofern keine Eltern-Kind-Zimmer zur Verfügung stehen, hat das Projektteam „Bündnis BerufLeben“ einen Prototyp eines Spielekoffers zusammenge- stellt. Ein Marketingkonzept zur Veröffentlichung wurde bereits erstellt, wird aber erst umgesetzt, sobald die Rahmenbedingungen das Mitbringen eines Kindes in die Büroräume wieder ohne ge- sundheitliche Bedenken zulassen. 1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Lebensverläufe und Lebensqualität (Aktionen 32 - 45) 18 / 44 Aktion Wer handelt: Einord- nung in Ampel- system Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 44 Alle personenbezogenen Daten werden geschlechterdifferenziert darge- stellt. Gremien wie z.B. Lenkungsgruppen, Gesundheitszirkel u. a. sind nach Möglichkeit paritätisch zu besetzen. Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz (I/2) Personal- und Verwaltungs- management (11) 45 Erkenntnisse aus der geschlechterdifferenzierten Analyse der städti- schen Beschäftigtenbefragung sollen in Maßnahmen einfließen, die insbesondere den Auswirkungen der Mehrfachbelastung von Frauen Rechnung tragen. Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz (I/2) Personal- und Verwaltungs- management (11) Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) Aus Gründen der Prioritätensetzung konnte die Maßnahme im Geltungszeitraum des 1. Gleichstel- lungsaktionsplans bis Ende 2020 nicht umgesetzt werden. Durch die Corona-Pandemie gewinnt das Thema Mehrbelastung von Frauen an größerer Bedeutung. Es wird ebenfalls auf den „Corona-Bericht“, Vorla- gennummer 2645/2020 verwiesen. 2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75) 19 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 46 Auswerten der Polizeimeldungen Die Geschehnisse in Gaststätten und Diskotheken werden geschlechts- spezifisch ausgewertet, um mit geeigneten Maßnahmen für den Schutz der Gäste zu sorgen. Auswerten der Rettungsdiensteinsätze Das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz wer- tet Rettungsdiensteinsätze für Mädchen und Jungen nach den Kriterien Geschlecht, Alter, Einsatzort und Einsatzzeit aus. Weitere Auswertungskriterien sind im noch einzurichtenden Arbeitskreis „Partysicherheit“ abzustimmen. (s. Maßnahme 51) Amt für öffentliche Ordnung (32) Polizei Feuerwehr (37) Diese Aufgabe ist auf Dauer angelegt, um nachhal- tig auf etwaige Situationen zu reagieren. Eine Auswertung nach den hier genannten Kriterien ist derzeit nur durch händische Nachführung der einzelnen Rettungswagenbesatzungen mittels dienstlicher Verfügung und Vordruck möglich. Perspektivisch ist diese Auswertung mit Einführung einer elektronischen Datenaufnahme und - verarbeitung im Rettungsdienst möglich. Die Kriterien müssen spezifiziert werden, 47 Umfrage „Leben in Köln“ Die Bevölkerung wurde zu ihrem Sicherheitsgefühl befragt. Die Umfrage erfolgte geschlechts- und altersspezifisch. Amt für Stadtentwicklung und Statistik (15) Polizei 2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75) 20 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 48 Frauen und Männer in der Stadt Die Bebauungspläne werden zur Kriminalprävention unter Genderge- sichtspunkten mit der Polizei abgestimmt. Stadtplanungsamt (61) Polizei Eingeübte und dauerhafte Kooperation mit Polizei im Rahmen der Bauleitplanung 49 Mehr Sicherheit am Dom und in seiner Umgebung – auch durch bessere Beleuchtung (Östliche Domumgebung, Dionysoshof/ Baptisterium). Der Tunnel wird mit hellen übersichtlichen Fußgängerbereichen umge- baut. Dunkle, uneinsehbare Nischen werden zurückgebaut, Angsträume werden beseitigt. Über große Schaufensterflächen werden in die Domhütte und zu den Räumen des Römisch-Germanischen Museums Einblicke in Ausstel- lungsräume geschaffen. Diese großflächigen, gut ausgeleuchteten Aus- stellungsbereiche führen in den Abendstunden zu einer besseren Belich- tung der Fußgängerbereiche. Stadtplanungsamt (61) Amt für Straßen- und Verkehrstechnik (66) Amt für Brücken- und Stadt- bahnbau (69) Amt für Öffentliche Ordnung (32) Im November 2017 wurde am Roncalliplatz eine täglich geöffnete Anlaufstelle von 32/Ordnungsdienst und der Polizei Köln für Bür- ger*innen sowie Köln-Besucher*innen eröffnet. 50 Die Beleuchtung bzw. Beseitigung von Angsträumen im Stadtgebiet wird sukzessiv optimiert. Amt für Straßen- und Verkehrstechnik (66) Stadtplanungsamt 61) RheinEnergie Es handelt sich um einen dauerhaften Prozess. 51 Arbeitskreis „Partysicherheit“ Um den unterschiedlichen Gefahren, denen Mädchen und Jungen aus- gesetzt sind, zielorientiert Rechnung zu tragen, wird ein AK eingerichtet. Mitglieder: • Amt für Kinder, Jugend und Familie (klärt Federfüh rung) • Amt für öffentliche Ordnung • Polizei Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) 51 hat die verschiedenen Akteur*innen zusammen- gebracht. Die im Workshop am 29.10.2013 formu- lierten Vorschläge wurden geprüft und als nicht umsetzbar bewertet. Ein AK „Partysicherheit“ wird daher nicht eingerich- tet.“ 2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75) 21 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen • Freie Träger • Jugendliche • Eltern • Clubs, Diskotheken, Bars • Veranstalter*innen • Rettungsdienst Feuerwehr Aufgaben: • Ideen des Workshops aufgreifen und Realisierbarkei t prüfen • Geschlechtsspezifische Analyse • Ausbau von geschlechtsspezifischen Präventionsmaßn ahmen • Öffentlichkeitsarbeit • weitere Vernetzung fördern 52 Veranstaltung zu Partysicherheit für Mädchen Mädchen erfahren, welchen besonderen Gefahren sie ausgesetzt sind und wie sie sich schützen können. Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) Das Projekt wurde zu einem Training „Nicht mit mir!“ weiterentwickelt. Es wird nun dreimal pro Jahr in Schulen angeboten. 2020 musste wegen der Coronapandemie ausge- setzt werden.) 53 Es werden folgende Jugendschutzmaßnahmen kontrolliert: • Abgabe und Konsum von Alkohol und Tabak • Angebot und Abgabe jugendgefährdender Bilddatenträ ger • Aufenthalt in Gaststätten, Diskotheken und Spielha llen Amt für öffentliche Ordnung (324, 321) Polizei 54 Bewachungspersonal und Einlasskontrollen Das Verhalten des Bewachungspersonals (Türsteher*innen) wird inten- siv kontrolliert und überwacht (z.B. Einlasskontrolle in Diskotheken). Die Betreiber*innen werden aufgefordert, vor einer Einstellung die per- sönliche Eignung als Bewacher*in zu prüfen. Amt für öffentliche Ordnung (321) Polizei Das Verhalten von Bewachungspersonal wird im Rahmen polizeilicher und ordnungsbehördlicher Kontrollaktivität (OPARI) beobachtet. Zur Intensität kann 321 keine Angaben machen. Hier muss die Polizei oder 324/3 befragt werden. Eigenes Personal fällt nicht unter die Vorschriften 2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75) 22 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen des § 34a GewO i. V. m. der BewachV. Bei Bewa- chungsunternehmen ist Standard die Erlaubnis- pflicht und die vorgeschaltete Wächtermeldung. In Einzelfällen führt auch 321/3 Kontrollen durch, insbesondere mit Blick auf die sogenannten „11 Gebote“ für die Kölner Ringe. 55 Einlasskontrollen Es werden Anzeigen und Videoaufzeichnungen an Diskothekeneingän- gen ausgewertet. Bei Vergehen werden ordnungsbehördliche Maßnah- men eingeleitet, von der mündlichen Verwarnung bis zum Beschäfti- gungsverbot als Bewacher*in. Amt für öffentliche Ordnung (32) Polizei Sollten im Rahmen von Straftaten auch Videoauf- zeichnungen für die Ordnungsbehörde zur Verfü- gung stehen und auswertbar sein, werden auch diese zur Beurteilung der Zuverlässigkeit von Be- wacher*innen herangezogen. Diese Maßnahme ist auf Dauer angelegt, um nach- haltig auf etwaige Situationen zu reagieren. 56 Basistraining „WenDO“ Es werden WenDo-Trainings für Mädchen und Frauen angeboten. Inhalt ist ein Basistraining zur Selbstbehauptung und Selbstverteidigung. Amt für Weiterbildung (42) Kontinuierlich seit 2016 57 „WenDO“- Training für spezielle Zielgruppen Auf Anfrage von Gruppen und Kollegen werden W - Trainings speziell für die Zielgruppe „Lehrerinnen“ angeboten. Amt für Weiterbildung (42) Das Training wurde angeboten, fand aber nicht die gewünschte Resonanz. 58 Informationsabend der Polizei Die Polizei Köln veranstaltet einen Informationsabend für Frauen und Mädchen unter dem Titel „Selbstbehauptung und Selbstverteidigung beginnen im Kopf“. Amt für Weiterbildung (42) Polizei 2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75) 23 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 59 Internetinformationen Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern informiert im Inter- net über das umfangreiche Beratungs- und Hilfesystem in Köln, das Mädchen und jungen Frauen Hilfe und Unterstützung in Notfallsituatio- nen anbietet: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/gleichstellung Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) 60 Anonyme Spurensicherung (ASS) In Köln wurde ein Verfahren zur anonymen und gerichtsfesten Doku- mentation von Spuren im Zusammenhang mit Sexualstraftaten etabliert. Opfer von Sexualstraftaten haben so die Möglichkeit, nicht sofort Anzei- ge erstatten zu müssen, sondern darüber ggf. erst später zu entschei- den. AK „Gegen Gewalt an Frau- en und Kindern“ Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) 61 Analyse von Unfallgeschehen Unfallgeschehen werden geschlechtsspezifisch analysiert. Bei Auffällig- keiten werden Gegenmaßnahmen entwickelt (z. B. alkoholisierte, Auto fahrende Jugendliche nach Diskobesuch). Amt für Straßen- und Verkehrstechnik (66) Polizei Bezirksregierung u.a. Es ist nicht erfasst, dass es besondere „geschlechtsspezifische“ Unfälle gibt. Möglicherweise und nach persönlicher Einschätzung ist die Klientel der „Tuning-Szene“ eher bei der männlichen Bevölkerung anzusetzen. Möglicherweise sind an diesen Gruppierungen aber auch Frauen/Mädchen beteiligt. Hier ist auch nur ein Bruchteil des besonderen Unfallaufkommens – bedingt durch vorsätzliche Verstöße – berücksich- tigt. Generell werden Unfälle geschlechtsneutral untersucht. Sicherlich sind aber dennoch die Ge- schlechtsmerkmale in den Verkehrsunfall-Anzeigen festgehalten. Auf sie kann bei Bedarf zurückgegrif- fen werden. 2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75) 24 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 62 Ausweiten des öffentlichen Nahverkehrs Das Verkehrsangebot wird kontinuierlich optimiert und weiterentwickelt. Das Abend- und Nachtangebot wurde bereits in zwei Schritten ausge- weitet und die Anschlüsse regelmäßig gesichert. Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) Amt für Stadtentwicklung und Statistik (15) 63 Kontrollieren von „Problemhaltestellen“ In enger Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsamt werden Halte- stellen und Anlagen, bei denen besondere Problemlagen bekannt sind, im Rahmen der Ordnungspartnerschaft präventiv verstärkt kontrolliert. KVB Ordnungsamt Polizei 64 Reinigen Fahrzeuge und Haltestellen werden verstärkt gereinigt, Graffiti- und Vandalismusschäden schnell entfernt. KVB KASA (Kölner Anti Spray Aktion) 65 Gestalten Haltestellen und Zwischenebenen werden hell, freundlich und barriere- frei gestaltet. Amt für Brücken- und Stadt- bahnbau (69) Die Barrierefreiheit der Stadtbahnhaltestellen wird durch den Einbau von Aufzügen bzw. Rampen sowie die Anhebung von Bahnsteigen gemäß Prio- ritätenliste hergestellt. 66 Überwachen der Fahrzeuge Alle Fahrzeuge der KVB werden mit Videoüberwachung ausgestattet. KVB 2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75) 25 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 67 Überwachen der Haltestellen Nach Abschluss der Ausstattung der Bahnsteigebenen in U- Bahnhaltestellen mit digitalen Videokameras durch die KVB sind jetzt die Zwischen- (Verteiler-) ebenen dieser Haltestellen sukzessiv mit digitalen Videokameras auszustatten (vorbehaltlich der noch ausstehenden Klä- rung der rechtlichen Zulässigkeit.) Amt für Brücken- und Stadt- bahnbau (69) Die Anlagen zur Videoüberwachung in den Zwi- schenebenen der beiden Haltestellen Rudolfplatz und Friesenplatz wurden aufgebaut. Der Aufbau an weiteren Standorten ist vorgesehen, wobei die Pla- nungen hierzu jedoch noch nicht abgeschlossen sind. 68 Informieren der Fahrgäste Bei der Betriebssteuerung/Leitstelle werden zusätzliche Infomana- ger*innen eingestellt, um die Fahrgäste besser zu informieren. KVB 69 Kontrollieren des Vordereinstiegs Der kontrollierte Vordereinstieg in Bussen nach 20.00 Uhr wird wieder eingeführt. KVB 70 Verstärkter Einsatz von Mitarbeiterinnen In allen Bereichen mit direktem Kundenkontakt werden verstärkt Frauen eingesetzt (Fahrerinnen, Kontrolleurinnen, Aufsicht etc.) KVB 71 Toiletten im öffentlichen Raum für Männer und Frauen Um „Wildpinkeln“ zu vermeiden, werden • bei Veranstaltungen ausreichend mobile Toiletten b zw. Pinkelrin- nen für Männer zur Verfügung gestellt, • im Stadtgebiet zukünftig weitere WC´s dauerhaft in stalliert, • weitere Hinweisschilder angebracht, die auf die St andorte der Amt für öffentliche Ordnung (327) - Veranstal- tungen Amt für Brücken- und Stadt- bahnbau (69) Amt für Straßen- und Verkehrstechnik (66) – gen. 2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75) 26 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen WC`s aufmerksam machen. im Straßenland Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67) AWB Veranstalter von Großveran- staltungen 72 Glasverbot Im Bereich der Altstadt und im Zülpicher Viertel besteht ein allgemeines Glasverbot an Karneval (Weiberfastnacht, Karnevalssamstag, Rosen- montag und 11.11.), d. h. es dürfen nur Flaschen und Gläser aus Kunst- stoff, Pappbecher etc. benutzt werden. Amt für öffentliche Ordnung (32) 73 Entfernung von Graffiti Die KASA (Kölner Anti Spray Aktion) setzt sich für ein sauberes und sicheres Köln ein. Die Stadt Köln hat die Graffitientfernung durch die AWB weiter optimiert und lässt jährlich rund 20.000 qm Graffiti an städti- schen Objekten reinigen. Amt für öffentliche Ordnung (32) mit 36 KASA-Partner*innen Der KASA-Vertrag wird ab 2019 bei 66 geführt. Auf das operative und strategische Geschäft hat das keine Auswirkung. 74 „Haus des Jugendrechts“ Das „Haus des Jugendrechts“, ein Kooperationsprojekt von Polizei, Ju- gendgerichtshilfe und Staatsanwalt, kümmert sich um jugendliche Inten- sivtäter*innen. Die Analyse der Straftaten erfolgt geschlechtsspezifisch. Stadt Köln Polizei Staatsanwaltschaft Amtsgericht 75 Analyse von Straftaten Die Straftaten im Zusammenhang mit Party-, Disko- oder Clubbesuchen werden geschlechtsspezifisch ausgewertet. Polizei Die Polizei Köln hat die Straftaten zu Party-, Disko- oder Clubbesuchen geschlechterspezifisch für den Zeitraum von Oktober 2016 bis Dezember 2020 ausgewertet. Die erhobenen Daten basieren auf einer Erhebung im polizeilichen Vorgangsbearbei- tungssystem anhand der Parameter Schlagwort Diskothek/Club, Alter (15 bis 21 Jahre und 22 bis 2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75) 27 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 30 Jahre), Zeitraum (20 bis 4 Uhr) sowie Ge- schlecht. Bei der Auswertung der Daten ist grund- sätzlich vorweg zu erwähnen, dass die Fallzahlen- entwicklung im Jahr 2020 aufgrund der pandemi- schen Entwicklung auch in dem untersuchten Be- reich eklatant rückläufig war. Folgende Grundaussagen lassen sich aus den erhobenen Daten ableiten: - Die Fallzahlen in den erfassten Deliktberei- chen sind nachvollziehbar in den Karnevals- monaten (Februar bzw. März) höher als in den anderen Monaten. - An den Wochenenden sind die Fallzahlen hö- her als wochentags. - Weibliche Geschädigte sind seltener erfasst als männliche Geschädigte. Erwachsene sind häufiger als Geschädigte erfasst als Jugendli- che/Heranwachsende (15 bis 21 Jahre). - Weibliche Geschädigte sind häufiger Opfer von Sexual- und Diebstahlsdelikten. Männli- che Geschädigte sind häufiger Opfer von Kör- perverletzungs- und Raubdelikten. Polizeiliche Handlungserfordernisse haben sich aus der Auswertung nicht ergeben. Die Erkenntnisse finden bereits Berücksichtigung im polizeilichen Handeln. 3. Geschlechterspezifische Gewalt - Sexistische Werbung (Aktionen 76 - 79) 28 / 44 Aktion Wer handelt: Einord- nung in Ampel- system Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 76 Mädchen und Frauen sind in vielfältiger Art und Intensität der Gewalt von Männern ausgesetzt: in sexistischer Werbung, in der Sprache, in der Schule, bei der Ausbildung, am Arbeitsplatz, zu Hause und in der Fami- lie. Vor diesem Hintergrund hat der Rat am 16.11.2000 folgende Resolution beschlossen: 1. „……………………… 2. Keine Toleranz für Männergewalt an Frauen in Köl n. In Köln soll ein Klima geschaffen werden, in dem Gewalt an Mädchen und Frauen geächtet wird. 3. ……………………… 4. Maßnahmen zur wirksamen Vorbeugung und Bekämpfun g von Gewalt müssen gestärkt und ausgebaut werden.“ Der Beschluss wird um folgenden Leitgedanken erweitert: Die Stadt Köln spricht sich für eine differenzierte, pluralistische Darstel- lung von Menschen in der Werbung aus. Sie ist sensibilisiert gegenüber Werbung, die traditionelle Rollenbilder und Stereotypen festigt und en- gagiert sich gegen sexualisierte Darstellungen. Sie verpflichtet sich, im öffentlichen Raum keine Werbung für Bordelle, Erotikmessen etc. zu dulden. Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) 77 Seit 01.01.2015 gilt in Köln ein neuer Werbenutzungsvertrag. Erstmalig sind darin Werbeverbote aufgenommen, um diskriminierende und die Würde des Menschen verletzende Werbung im Stadtgebiet zu verhin- dern. Konkret heißt es im Werbenutzungsvertrag: „SWK wird im Rahmen des rechtlich Zulässigen die nachfolgenden Ver- Dez. I, II, IV, VI Stadtwerke GmbH JC Decaux Ströer Media Deutschland GmbH Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Män- nern hat einen Handlungsleitfaden zum Umgang mit sexistischer und sexualisierter Werbung in Köln erstellt. Er hilft beim Umgang mit Beschwerden von Bür- ger*innen. 3. Geschlechterspezifische Gewalt - Sexistische Werbung (Aktionen 76 - 79) 29 / 44 Aktion Wer handelt: Einord- nung in Ampel- system Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen pflichtungen beachten bzw. den Konzessionären auferlegen: Werbung ist zu unterlassen, welche • Menschen u. a. aufgrund ihres Geschlechts, ihrer H autfarbe, Rasse, Herkunft oder Religion diskriminiert • sexistische Darstellungen und Botschaften enthält • in unzulässiger Weise abstoßend ist • Menschen als käufliche Ware darstellt • kriegsverherrlichend ist • gewaltverherrlichend ist • sich an Kinder richtet.“ Der Handlungsleitfaden enthält einen Katalog, wo- ran sexistische und sexualisierte Werbung zu er- kennen ist. 78 Laut Werbevertrag kann der Verwaltungsvorstand ein Votum zu Wer- bung, die gegen die genannten Grundsätze verstößt, abgeben, mit dem Ziel, dass solche Werbung künftig zu unterlassen ist. Auszug aus dem Werbenutzungsvertrag: „Darüber hinaus behält sich der Stadtvorstand der Stadt Köln vor, ein Votum zu solcher Werbung gegenüber der Geschäftsführung der SWK abzugeben, die aus seiner Sicht gegen die Grundsätze der Ziff. 12.1 verstößt, mit dem Ziel, das solche Werbung künftig zu unterlassen ist.“ Verwaltungsvorstand 79 Die Stadt Köln prüft, ggf. auch interkommunal, inwieweit die rechtliche Möglichkeit besteht, Werbung für Einrichtungen und Stätten, die sexuel- le Dienstleistungen anbieten oder zur Schau stellen sowie Werbung für entsprechende Messen zu verbieten. Rechtsamt (30) Amt für öffentliche Ordnung (32) Die Rechtslage ist durch das Prostitutionsgesetz von 2002 und das Prostituiertenschutzgesetz von 2017 geregelt. Da Prostitution grundsätzlich erlaubt ist, kann Werbung dafür nicht verboten werden. 3. Geschlechterspezifische Gewalt - Gewalt in häuslichen Partnerschaften (Aktionen 80 - 99) 30 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 80 Kölner*innen werden informiert und sensibilisiert, um das Thema „Ge- walt in Partnerschaften“ aus der Tabuzone zu holen. Punktuell finden, neben dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen am 25. November jeden Jahres, • Veranstaltungen • Straßenaktionen • Kampagnen • Ausstellungen statt. Außerdem werden Informationen digital und in den Printmedien zur Verfügung gestellt. Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Netzwerk Häusliche Gewalt Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) AK „Gegen Gewalt an Frau- en“ 81 Die Ausstellung zu Häuslicher Gewalt „ANGST trifft MUT“ ist eine Instal- lation von zwölf Schaufensterpuppen, die stellvertretend für Frauen- schicksale stehen, die sich von häuslicher Gewalt befreit haben und heute ein selbstbestimmtes Leben führen. Die Ausstellung wird in öffentlichen Gebäuden in Köln präsentiert Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) SKF Diakonie 82 Die Ausstellung „ANGST trifft MUT“ wird in anderen Kommunen präsen- tiert. Die Finanzierung erfolgt über die ausstellenden Kommunen. Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) 83 Medizinisches Personal wird bei der Aus- und Fortbildung kontinuierlich darin geschult, Gewaltverletzungen zu erkennen, zu dokumentieren und Betroffene angemessen anzusprechen. In Ergänzung hierzu erhalten Ärzt*innen eine komprimierte Information („Kittelkarte“) mit Handlungs- empfehlungen für eine sensible Ansprache Betroffener. Kooperationspartner*innen sind Krankenhäuser, Krankenpflegeschulen, Ärztekammer, kassenärztliche Vereinigung. Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) Arbeitskreis „Gegen Gewalt an Frauen“ Rechtsmedizin Uniklinik Köln 3. Geschlechterspezifische Gewalt - Gewalt in häuslichen Partnerschaften (Aktionen 80 - 99) 31 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 84 Die Schulung für Personal in Familienzentren, mit der für Häusliche Gewalt sensibilisiert werden soll, wird weiterhin durchgeführt. Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) Arbeitskreis „Gegen Gewalt an Frauen“ Die Maßnahme konnte wegen bestehender Prioritä- tensetzung im Geltungszeitraum des 1. Gleichstel- lungsaktionsplans bis Ende 2020 nicht gestartet werden. 85 Die Schulung zum Sensibilisieren gegenüber Häuslicher Gewalt wird weiterentwickelt und für neue Zielgruppen, z. B.: • Lehrer*innen • Erzieher*innen in Kitas angeboten. Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) Arbeitskreis „Gegen Gewalt an Frauen“ Die Maßnahme konnte wegen bestehender Prioritä- tensetzung im Geltungszeitraum des 1. Gleichstel- lungsaktionsplans bis Ende 2020 nicht gestartet werden. 86 Städtische Mitarbeitende werden darin geschult, häusliche Gewalt bei Bürger*innen aber auch bei Kolleg*innen zu erkennen. Sie sollen in der Lage sein, Betroffene auf das bestehende Unterstützungsnetzwerk hin- zuweisen. Vorgesetzte werden im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht geschult. Personal- und Verwaltungs- management (11) Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz (I/2) Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) AK „Gegen Gewalt an Frauen“ Im Rahmen des städtischen Fortbildungskatalogs stehen den Mitarbeitenden wie auch Führungskräf- ten der Verwaltung mehrere Seminarangebote des Themenbereichs Konfliktmanagement und Gewalt- prävention zur Verfügung. Ebenso werden auch weiterhin jährliche Fortbildungen mit Titel „Gewalt- prävention und Selbstbehauptung für weibliche Beschäftigte“ durch 111/11 angeboten. Zum Thema häusliche Gewalt hat das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern in Koope- ration mit dem Gesundheitsmanagement die Leitli- nie der Arbeitgeberin Stadt Köln „Reden-Handeln-Schützen“, häusliche Gewalt bei städtischen Beschäftigten, erstellt, die sich noch in der verwaltungsinternen Abstimmung befindet und ab 2021 umgesetzt werden soll (s. auch Aktion 99 dieses Aktionsplans) Mit dieser Leitlinie wird auch die Intention der Akti- on 86 erfüllt. 3. Geschlechterspezifische Gewalt - Gewalt in häuslichen Partnerschaften (Aktionen 80 - 99) 32 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 87 Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Unterstützungsbe- darf erhalten Fortbildungen zur sexuellen Bildung. Gesundheitsamt (53) 53 bietet Schulungen für Schülergruppen und Ju- gendliche zum Thema sexuelle Bildung an. 88 Erzieher*innen und Eltern werden zu Multiplikator*innen ausgebildet. Dazu werden Fortbildungsveranstaltungen zur sexuellen Bildung durch- geführt. Gesundheitsamt (53) Mitarbeitenden in der sozialen und pädagogischen Arbeit werden regelmäßig zu Multiplikator*innen ausgebildet. Sowohl Multiplikator*innen- veranstaltungen als auch Fortbildungen finden statt. Erzieher*innen sowie Eltern werden nur noch sehr vereinzelt zu Multiplikator*innen ausgebildet. 89 Die Infrastruktur zur Unterstützung, Beratung und Krisenintervention für Frauen mit (sexualisierten) Gewalterfahrungen wird kontinuierlich finan- ziell abgesichert und weiterentwickelt. Die spezifische Situation von Frauen mit Migrationshintergrund wird berücksichtigt. Amt für Soziales und Senioren (50) Amt für Kinder, Jugend und Familie (51), Federführung Netzwerk Häusliche Gewalt In den kommenden Jahren werden die Projekte fortgeführt unter der Prämisse, dass sie jeweils für die Dauer eines Jahres bewilligt werden entspre- chend des Haushaltsplans der Stadt. 90 Die Hilfsangebote für Mädchen und Jungen mit Gewalterfahrungen ori- entieren sich am Bedarf und werden weiterhin finanziell abgesichert. Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) 91 Die Internetseite http://www.koelner-hilfe-bei-gewalt.de/ informiert in 10 Sprachen über die Rechtslage und Hilfsangebote bei Häuslicher Gewalt und Stalking. Die Informationen werden ggf. mit einer Finanzierung über Landeszu- wendungen weiterentwickelt und aktualisiert. Amt für Kinder, Jugend und Familie (51), Federführung Netzwerk Häusliche Gewalt 3. Geschlechterspezifische Gewalt - Gewalt in häuslichen Partnerschaften (Aktionen 80 - 99) 33 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 92 Folgende Broschüren werden im Internet und in Printform zur Verfügung gestellt und ständig aktualisiert: • Hilfen für von Gewalt Betroffene in Köln • Stalking • Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftat • K. O.-Tropfen • STARK trifft SICHER • Zwangsheirat: Du kannst Nein sagen! • MUT trifft HILFE - Beratung für Frauen und ihre Ki nder in Notsitua- tionen. • Partysicherheit Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) in Kooperation mit unterschiedlichen Einrichtun- gen 93 Es gibt in Köln die Möglichkeit der Anonymen Spurensicherung (ASS) nach einer Sexualstraftat. Opfer einer Sexualstraftat können Spuren sichern und anonym asservie- ren lassen. So können sie auch erst später entscheiden, ob sie Strafan- zeige erstatten wollen, ohne zu riskieren, dass wichtige Tatspuren verlo- ren gehen. AK „Gegen Gewalt an Frauen“ Rechtsmedizin Köln 94 Das Programm „MannSein ohne Gewalt“ richtet sich an Männer ab 18 Jahre, die gegen ihre Partnerin oder Kinder Gewalt ausgeübt haben. Hauptziel ist es, die Handlungsmöglichkeiten der Männer in Konfliktsitu- ationen in Partnerschaft und Familie zu erweitern, um ihnen ein gewalt- freies Leben zu ermöglichen und die Familien vor weiterer Gewalt zu schützen. Das Angebot umfasst: • persönliche Beratungsgespräche • Gruppenprogramm • Krisengespräche Arbeiterwohlfahrt Fachstelle für Gewalt- prävention 3. Geschlechterspezifische Gewalt - Gewalt in häuslichen Partnerschaften (Aktionen 80 - 99) 34 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 95 In Köln haben sich verschiedene Ämter der Stadtverwaltung, Polizei, Justiz, Gewaltschutzzentren und Beratungsstellen zu dem „Netzwerk Häusliche Gewalt“ (Federführung Amt für Kinder, Jugend und Familie) zusammengeschlossen. Aufgabenschwerpunkt des Netzwerkes ist es, die Situation der von häuslicher Gewalt Betroffenen zu verbessern und Hilfsstrukturen zu optimieren. Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) 96 Das „Netzwerk Häusliche Gewalt“ prüft die Vorschläge aus dem Work- shop des Dialogs mit der Stadtgesellschaft auf ihre Machbarkeit. Netzwerk Häusliche Gewalt 97 In Köln haben sich das städtische Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern, Polizei, Justiz, Gewaltschutzzentren und Beratungsstellen zu dem Arbeitskreis „Gegen Gewalt an Frauen“ zusammengeschlossen. Der Arbeitskreis greift neben „Häuslicher Gewalt“ auch folgende The- men auf: • Stalking • Vergewaltigung • Zwangsheirat • K.O.-Tropfen etc. Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1), Federführung, in Kooperation mit verschiedenen Institutionen 98 Die folgenden in Köln bestehenden Netzwerke werden fortgeführt: • AK Prostitution (53) • AK Rote Karte - sexuelle Gewalt gegen Mädchen, Jun gen und Frauen im Sport (Stadtsportbund, AK tagt regelmäßig) • AK „Schwanger und Gewalt“ (53) • AK „Schwanger und Alleinerziehend“ (53) Das Gesundheitsamt nimmt darüber hinaus am Runden Tisch NRW gegen weibliche Genitalbeschneidung teil. Gesundheitsamt (53) Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) Beratungseinrichtungen, Stadtsportbund, Polizei, Deutsche Sporthochschule u. a. Netzwerke 53: Der Fachdienst STI und sexuelle Gesundheit (536/2) beteiligt sich regelmäßig am AK Sexarbeit. Die Beratungsstelle für Familienplanung (536/1) nimmt am AK „Schwanger und Alleinerziehend“ teil. Der AK „Schwanger und Gewalt“ kann wegen Per- sonalengpässen von 53 nicht besucht werden. 3. Geschlechterspezifische Gewalt - Gewalt in häuslichen Partnerschaften (Aktionen 80 - 99) 35 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen Das Sachgebiet „Frühe Hilfen“ (536/3) nehmen am „Runden Tisch NRW gegen weibliche Genitalver- stümmelung teil. Stadtsportbund: AK Rote Karte tagt regelmäßig. 99 Die Stadt Köln positioniert sich als Arbeitgeberin gegen Gewalt in Part- nerschaften, bietet Hilfe an und sensibilisiert ihre Beschäftigten. Von dieser Aktion soll eine Signalwirkung auf städtische Gesellschaften und Kölner Unternehmen ausgehen. Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) Personal- und Verwaltungs- management (11) Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz (I/2) GPR Städtische Gesellschaften, Industrie- und Handelskam- mer, Handwerkskammer Die Leitlinie „Reden-Handeln-Schützen“ zu häusli- cher Gewalt bei Mitarbeitenden der Stadt Köln liegt in Kürze vor. 4. Sport und Freizeit – Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern im Sport und in der Freizeit (Aktionen 100 - 110) 36 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 100 Der Stadtsportbund Köln (SSBK e.V.) ist der größte und älteste Stadt- sportbund in Nordrhein-Westfalen. Er ist Sprachrohr für neun Stadtbe- zirkssportverbände, für 57 Sportfachverbände, für ca. 800 Sportvereine und damit für ca. 220.000 aktive Sportler*innen in Köln. In seinem Leitbild hat sich der SSBK e.V. zu Offenheit, Gleichberechti- gung und Gender Mainstreaming verpflichtet. Dadurch wirkt er auf alle angebundenen Sportvereine ein. Auszug Leitbild Stadtsportbund: Offenheit: „Aus unserem demokratischen Grundverständnis heraus stehen unsere Angebote allen Menschen, unabhängig von ethnischer oder religiöser Herkunft, Geschlecht und Alter zur Verfügung.“ Gleichberechtigung: „Unsere Aufmerksamkeit richten wir unter Berücksichtigung der sozialen und geschlechtsspezifischen Bedürfnisse auf Schwache und Starke, Jungen und Mädchen sowie Menschen jeglicher Herkunft.“ Gender Mainstreaming: „Wir setzen uns dafür ein, dass in Entscheidungs- und Entwicklungspro- zessen die Sichtweisen beider Geschlechter gleichermaßen beachtet werden.“ Im Übrigen ist es dem SSBK e.V. wichtig, auf den Vorstandsebenen der Vereine und Verbände mehr Frauen in verantwortliche Positionen zu wählen und Frauen in Führungspositionen langfristig zu etablieren. Stadtsportbund e.V. 101 Die Stadt Köln kooperiert mit dem Verein „Lobby für Mädchen e.V.“, der sich kommunal und auf Landesebene für die Interessen von Mädchen und jungen Frauen einsetzt. Mit einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit werden Kölner*innen für die Lebenslage von Mädchen und jungen Frauen sensibilisiert. Chancen- gleichheit soll hergestellt werden. Die Angebote des Vereins wirken der durch Geschlecht und sozialen Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Lobby für Mädchen e.V. 4. Sport und Freizeit – Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern im Sport und in der Freizeit (Aktionen 100 - 110) 37 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen Status bedingten Benachteiligung der Mädchen entgegen. Beispielhafte Maßnahmen: • Beratung für Mädchen und junge Frauen von 12 - 27 Jahren • Interkultureller Mädchentreff: Offene Tür für Mädchen ab 10 Jahren 102 Die Stadt Köln kooperiert mit dem Verein „Kääls e.V.“, der Beratung für Männer und Jungen in Krisensituationen anbietet. In Veranstaltungen, Fortbildungen und Seminaren für Multiplika- tor*innen, Jungenprojekten und Vater-Kind-Workshops werden u.a. mo- derne Rollenbilder für Männer diskutiert. Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Kääls e.V. - Kölner Männer- forum 103 Der Mädchenaktions-/kulturtag wird in Zusammenarbeit mit verschiede- nen Jugendeinrichtungen aus allen Stadtgebieten im Kölner Jugendpark einmal jährlich angeboten. Die Interessen der Mädchen und jungen Frauen stehen dabei an erster Stelle. Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Jugendzentrum Köln gGmbH Kölner Jugendpark 104 Der Jungenaktions-/kulturtag wird in Zusammenarbeit mit verschiedenen Jugendeinrichtungen einmal jährlich veranstaltet. Die Interessen von Jungen und jungen Männern stehen im Mittelpunkt. Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Jugendzentrum Köln gGmbH Kölner Jugendpark 105 Zu besonderen Anlässen finden Mädchentage in/für die einzelnen Stadtbezirke der bestehenden Mädchenarbeitskreise statt (z.B. zum Weltmädchentag) Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit Kölner Jugendpark Arbeitskreise Mädchen in den Stadtbezirken 4. Sport und Freizeit – Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern im Sport und in der Freizeit (Aktionen 100 - 110) 38 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 106 In den meisten Jugendeinrichtungen in Köln gibt es wöchentlich einen Mädchentag und einen Jungentag Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 107 Das Handwerkerinnenhaus Köln e.V. verfolgt das Ziel, Zugangswege für Mädchen und Frauen in handwerklich-technische Berufe zu ebnen. Spezifische Angebote für Mädchen • Ferien- und Freizeitangebote • Angebote zur beruflichen Orientierung in handwerkl ichen Berufen (z.B. Holly Wood, Mädchenprojekt Zukunft) • Angebote für Multiplikator*innen (Lehrer*innen und Aktive in der Ju- gendhilfe) Das Handwerkerinnenhaus Köln knüpft ein starkes Netz für Mädchen und Frauen im Handwerk – an der Schnittstelle zwischen Schule und Beruf, in Kooperation mit Betrieben, (Hoch-)Schulen und Jugendhilfe. Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Handwerkerinnenhaus Köln e. V. (HWH) 108 In Kooperation mit KIDsmiling e.V. (Projekt für hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche e.V.) und den Mitgliedern der örtlichen Netzwerke wird ein offenes kostenloses Fußballtraining für Mädchen und Jungen angebo- ten. Das KIDsmiling-Fußballprojekt in Köln wird in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung des städti- schen Amtes für Kinder, Jugend und Familie, sowie mit Unterstützung des 1. FC Köln und der Bundesliga-Stiftung durchgeführt. Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) KIDsmiling e.V. 4. Sport und Freizeit – Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern im Sport und in der Freizeit (Aktionen 100 - 110) 39 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 109 Die Rheinflanke gGmbH bietet spezielle Gruppen für Mädchen- und Jungenfußball (Köln kickt) an sowie für gemischte Gruppen. Ziel der Rheinflanke ist, dauerhaft beiderlei Geschlechter so anzusprechen, das traditionelle Rollenmuster aufgebrochen werden. • Fußballgruppen für Jungen und Mädchen • Mädchenarbeit z.B. in Kooperation mit den Abenteue rhallen Kalk der Jugendzentren und beteiligten Jugendeinrichtungen und in Koopera- tion mit örtlichen Fußballvereinen Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Rheinflanke gGmbH 110 Beim Mitternachtssport handelt es sich um ein nächtliches Sportange- bot, welches von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 16 bis 27 Jahren genutzt wird. In verschiedenen Stadtbezirken gibt es unterschiedliche Sportangebote, so z. B. in Ehrenfeld ein spezielles Fußballangebot für Mädchen und zwei Angebote für Jungen. Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Sportamt (52) Stadtsportbund Sportjugend Köln 5. Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen – Geschlechterdemokratie bei internationalen Kooperationen (Aktionen 111 – 126) 40 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 111 Kölner Delegationen tauschen sich zu kommunalen Themen in Partnerstädten aus. Ist-Analyse und Fortschreibung: Die seit 2014 erfolgten Delegati- ons- und Repräsentationsbesuche der Stadt Köln werden nach ihrem Anteil Frauen / Männer ausgewertet. Amt der Oberbürgermeisterin (01) KölnBusiness Wirtschaftsförde- rungs-GmbH (ehemals Amt für Wirtschaftsförderung 80) Die Aussage kann nur für die Delegationsreisen getroffen werden, an denen 01 beteiligt ist bzw. war. Reisen, die die KBW in eigener Zuständigkeit orga- nisiert bzw. ohne Beteiligung von 01 durchführt, sind hier nicht berücksichtigt. 112 Künftig werden die Delegationen zunehmend paritätisch mit Frau- en und Männern besetzt, insbesondere sofern dies in der Ent- scheidungskompetenz der Stadt liegt. An Dritte, wie z.B. Universi- täten und Unternehmen appelliert die Stadt Köln im Sinne der Charta. Bis 2020 wird bei allen Besuchen eine Geschlechterpari- tät von 50:50 angestrebt. Unter anderem wird über die Themenauswahl eine höhere Betei- ligung von Frauen forciert. Die Stadt Köln thematisiert die Charta bei diesen Treffen. Amt der Oberbürgermeisterin (01) KölnBusiness Wirtschaftsförde- rungs-GmbH (ehemals Amt für Wirtschaftsförderung-80) Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Oft werden Delegationen nach Dienststellen bzw. Aufgabenprofilen zusammengestellt. Im pädagogi- schen Bereich sind oft eher Frauen beteiligt. 113 Bis zum Erreichen einer Geschlechterparität soll möglichst jährlich eine ausschließlich weibliche Delegation in eine der Partnerstädte entsandt werden, sofern dies fachspezifisch möglich ist. Im Vordergrund sollen Themen wie Unternehmensgründungen von Frauen, politische Partizipation, Gewalt gegen Frauen stehen. Amt der Oberbürgermeisterin (01) Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) KölnBusiness Wirtschaftsförde- rungs-GmbH (ehemals Amt für Wirtschaftsförderung-80) Die Auswertung der Delegationsreisen (s. Maß- nahme 111) hat ergeben, dass die Mehrheit der Delegationen mit mehr als 50% durch Frauen be- setzt ist. Deshalb ergab sich kein Anlass für eine ausschließlich weiblich besetzte Delegationsreise. Die Aussage kann nur für die Delegationsreisen getroffen werden, an denen 01 beteiligt ist bzw. war. Reisen, die die KBW in eigener Zuständigkeit orga- nisiert bzw. ohne Beteiligung von 01 durchführt, sind hier nicht berücksichtigt. 5. Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen – Geschlechterdemokratie bei internationalen Kooperationen (Aktionen 111 – 126) 41 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 114 Jede städtische Repräsentation auf internationaler Ebene (z.B. Entsendung in Europäische Netzwerke wie RGRE) soll ge- schlechtsparitätisch besetzt sein. Bis 2020 soll eine Parität von 50:50 sichergestellt werden. Amt der Oberbürgermeisterin (01) Es wird angestrebt eine Parität umzusetzen. Diese wird jedoch nicht immer möglich sein, da fachliche Qualifikation und andere Auswahlkriterien maßge- bend sein können. 115 Die Freundeskreise der Städtepartnerschaften erhalten die Emp- fehlung, als „Botschafter*innen der Gleichstellung“ zu handeln. Amt der Oberbürgermeisterin (01) 116 Die Stadt Köln wird bei Besuchsdelegationen aus Kölner Partner- städten die Kernziele der EU-Charta und das Thema der Beset- zung der Delegationen in geeigneter Form thematisieren. Amt der Oberbürgermeisterin (01) 117 EU-Projekte und Anträge beziehen die Strategie „Gender Main- streaming“ ein. Dadurch werden Qualität und Exzellenz gesteigert. Amt der Oberbürgermeisterin (01) 5. Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen – Geschlechterdemokratie bei internationalen Kooperationen (Aktionen 111 – 126) 42 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 118 Das Netzwerk „Eine-Welt Stadt Köln“ zur Unterstützung der Mil- lenniumsentwicklungsziele hat ein Teilnetzwerk „Gleichstellung der Geschlechter“. In diesem Teilnetzwerk werden Veranstaltun- gen zur Rolle der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt und Projekte zur Frauenförderung in Entwicklungs- ländern geplant. Amt der Oberbürgermeisterin (01) 119 Zur Förderung der Kölner Wirtschaft sollen Wirtschaftsbotschaf- ter*innen bei internationalen Kontakten für den Standort Köln werben. Die Botschafter*innen werden der Oberbürgermeisterin benannt. Derzeit gibt es 150 Botschafter und 21 Botschafterinnen (12%). Ziel ist es, den Anteil der Kölner Wirtschaftsbotschafterinnen mög- lichst bis 2020 auf 50 % zu erhöhen. KölnBusiness Wirtschaftsförde- rungs-GmbH (ehemals Amt für Wirtschaftsförderung) Amt der Oberbürgermeisterin (01) Das Ziel, den Anteil möglichst auf 50% zu erhöhen, kann nur längerfristig erreicht werden, da niemand seines Amtes entbunden werden soll, und auch die Zahl der Botschafter*innen nicht beliebig ausgewei- tet werden kann, ohne die Konzeption dieses Mar- ketinginstrumentes, insbesondere die Exklusivität des Kreises aufzugeben. Selbstverständlich wird bei der Ernennung von neuen Wirtschaftsbotschafter*innen darauf geach- tet, möglichst Frauen zu berücksichtigen und z.B. aus ihren Unternehmen ausscheidende männliche Botschafter nicht automatisch durch deren männli- che Nachfolger zu ersetzen. 120 Es wird ein Kompetenzpool für weibliche Fach- und Führungskräf- te aus Köln implementiert. Dieser soll eine geschlechtsparitätische Besetzung in zahlreichen Gremien (z. B. Aufsichtsräte, Beiräte, Gremien der IHK und Handwerkskammer) und auch der Wirtschaftsbotschafterinnen sichern. KölnBusiness Wirtschaftsförde- rungs-GmbH (ehemals Amt für Wirtschaftsförderung) mit Kammern Mit der IHK Köln war besprochen, das Vorhaben in der nun begonnenen Förderphase der Landesinitia- tive „Frau und Wirtschaft“ (Competentia NRW) um- zusetzen. Da sich im Rahmen der EFRE Förderung Maßnahmen seitens des Kompetenzzentrums Frau & Beruf ausschließlich an KMU richten dürfen, ist dies nicht mehr möglich. Andere Fördermöglichkei- ten für Konzeption, Umsetzung mit Software- Lösung und Pflege der Datenbank „Kompetenz- pool“ stehen nach eingängiger Prüfung aktuell nicht zur Verfügung. Die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 5. Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen – Geschlechterdemokratie bei internationalen Kooperationen (Aktionen 111 – 126) 43 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen (ehemals Amt für Wirtschaftsförderung) wird aber weiterhin Recherche zu Fördermöglichkeiten be- treiben. 121 Zur finanziellen Förderung der Frauenhäuser in Bethlehem und Köln wird die Kooperation mit dem Partnerschaftsverein Bethle- hem institutionalisiert und weiter ausgebaut. Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) Verein zur Förderung der Städte- partnerschaft Köln – Bethlehem e.V. Frauen helfen Frauen e.V. Das Projekt wurde zurückgestellt aufgrund der prio- ritär bei I/1 zu bearbeitenden Aufgaben während der Geltungsdauer des 1. Gleichstellungsaktions- plans bis Ende 2020. 122 Bei allen Jugend- und Sportbegegnungen mit interkulturellem Austausch und bei Angeboten zur politischen, kulturellen und ökologischen Bildung wird insgesamt eine genderausgeglichene Besetzung von Mädchen und Jungen sowie Begleiter*innen si- chergestellt. Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Freie Träger der Jugendhilfe 123 Zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit finden bereits seit 2005 spezielle Sportprojekte für Frauen in Kooperation mit Kölner Partnerstädten statt (z. B. Freundschaftsspiele in Köln, Tel Aviv, Bethlehem, Begegnungswoche mit Austausch, Besichtigungspro- gramm). Sportamt (52) Das Projekt wurde bis Ende 2017 durchgeführt, wegen bestehender Prioritätensetzung zunächst beendet. Mittelfristig ist die Fortführung des Projek- tes angestrebt. 124 Im Rahmen der weiteren Förderung von Sportprojekten ist vorge- sehen, die Fußballerinnen in Palästina durch einen Kölner Trainer zu fördern. Sportamt (52) Das Projekt wurde bis Ende 2017 durchgeführt, wegen bestehender Prioritätensetzung zunächst beendet. Mittelfristig ist die Fortführung des Projek- tes angestrebt. 5. Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen – Geschlechterdemokratie bei internationalen Kooperationen (Aktionen 111 – 126) 44 / 44 Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw. sonstige Erläuterungen 125 Bereits jetzt tauschen sich internationale Fachkräfte zu Themen wie z. B. Junge Frauen im Strafvollzug, Häusliche und familiäre Gewalt, Angebote für Mädchen und junge Frauen in der offenen Jugendarbeit aus. Dieser Austausch wird weitergeführt und intensiviert. Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Fachdienststellen Freie Träger der Jugendhilfe 126 Bei gegenseitigen Besuchen tauschen sich die Fachkräfte der Partnerstädte Köln und Tel Aviv kontinuierlich aus zu unterschied- lichen Angeboten der Jugendhilfe, darunter auch genderbezogene Themen ( z. B. zur Arbeit mit Mädchen, jungen Frauen und männ- lichen Jugendlichen, berufliche Eingliederung junger Frauen, Missbrauch und sexualisierte Gewalt, Beratung und Betreuung in Fällen von Bulimie). Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Kölner Jugendring Partnerschaftsverein Köln -Tel Aviv Freie Träger der Jugendhilfe -
Anlage 2 - Auszug Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern vom 13.09.2021
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Geschäftsführung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern Herr Neweling Telefon: (0221) 26348 Fax : (0221) 26462 E-Mail: Frank.Neweling@Stadt-koeln.de Datum: 14.09.2021 Auszug aus dem Beschlussp rotokoll der 4. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung von Frauen und Männern vom 13.09.2021 öffentlich 2.1 Abschlussbericht zum 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan im Rah- men der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene 2175/2021 Beschluss: Der Rat nimmt den als Anlage beigefügten Abschlussbericht zum 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan im Rahmen der Europäischen Charta der Gleichstel- lung von Frauen und Männern zur Kenntnis. Ergänzung: Die Beratungsfolge soll um die Gremien Stadt-AG LST und Stadt-AG Behindertenpo- litik erw eitert w erden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt -
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/03 I/1 Vorlagen-Nummer 2175/2021 Freigabedatum 31.08.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Abschlussbericht zum 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan im Rahmen der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt den als Anlage beigefügten Abschlussbericht zum 1. Kölner Gleichstellungsakti- onsplan im Rahmen der Europäischen Charta der Gleichstellung von Frauen und Männern zur Kenntnis. Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 13.09.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 20.09.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 21.09.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 24.09.2021 Rat 09.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen (X) Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz (X) Nein ( ) Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) ( ) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die Stadt Köln ist nach einem Ratsbeschluss am 08.08.2011 der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ beigetreten und hat sich damit ver- pflichtet, Aktionspläne mit Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit unter Beteili- gung von Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft aufzustellen. Der 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan mit einer Laufzeit von 2016 bis 2020 wurde am 22.09.2016 vom Rat verabschiedet. Er umfasst insgesamt 126 Aktionen zu folgenden Handlungsfeldern: Arbeitgeberin Stadt Köln (45 Aktionen) Sicherheit (30 Aktionen) Geschlechterspezifische Gewalt (24 Aktionen) Sport und Freizeit (11 Aktionen) Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen (16 Aktionen) Im Jahr 2019 hat das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern dem AVR und dem Rat ein Sachstandsbericht zum damaligen Umsetzungsstand vorgelegt. Die Ergebnisse wurden mit einem Ampelsystem gekennzeichnet und in einem Sachstandsbericht zusammengefasst. 2021 wurde der Aktionsplan abschließend ausgewertet und die Ergebnisse im vorliegenden Ab- schlussbericht dokumentiert.
Beratungsverlauf
-
13.09.2021
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 2.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
20.09.2021
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 2.7, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
24.09.2021
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 2.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
25.10.2021
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 1.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: Kenntnis genommen
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