2175/2021
Abschlussbericht zum 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan im Rahmen der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
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Anlage 1 Endbericht Aktionsplan
81000 Zeichen
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Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern Juni 2021
Abschlussbericht
1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan
2016 - 2020
WIR IN KÖLN FÜR GLEICHSTELLUNG!
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Inhalt:
Vorwort………………………………………………………………………………. …………….3
1. Ergebnis……………………………………..…………….……………….………..………….4
1.1 Gesamtüberblick…………………………………………………………………………4
1.2 Überblick in den einzelnen Handlungsfeldern…… ………..………….….………..5
2. Fazit und Ausblick……………………………………………………………………….…… .5
3. Tabellen…………………………………………………………………………………………..5
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Vorwort
Liebe Leser*innen,
die Stadt Köln hat nach einem Ratsbeschluss vom 7.4.2011 am 8.8.2011 die Europäische
Charta der Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene unterzeichnet. Damit
ist sie verpflichtet, sich formell und öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen
und Männern zu bekennen und Aktionspläne für mehr Geschlechtergerechtigkeit zu erstel-
len.
Der 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan mit einer Laufzeit von 2016 bis 2020 wurde am
22.09.2016 vom Rat verabschiedet. Er beinhaltet 126 konkrete Maßnahmen in unterschiedli-
chen Aktionsfeldern wie zum Beispiel Frauenförderung, Entgeltgerechtigkeit, Partysicherheit,
sexistische Werbung, Geschlechterdemokratie bei internationalen Kooperationen.
Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern hat 2019 einen Sachstandsbericht vor-
gelegt, der bereits ein sehr gutes Zwischenergebnis zeigte: 72 % der Aktionen wurden be-
reits umgesetzt bzw. gestartet.
Mit dem nun vorliegenden Abschlussbericht ist der 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan ab-
geschlossen. Das Ergebnis konnte noch einmal verbessert werden. Insgesamt sind nun
82 % der Aktionen umgesetzt.
Ich danke allen Mitwirkenden der vergangenen Jahre ganz herzlich für Ihr Engagement. Wir
sind der Gleichstellung von Frauen und Männern in Köln einen beträchtlichen Schritt näher
gekommen.
Bettina Mötting
Gleichstellungsbeauftragte und Amtsleiterin
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1. Sachstand
1.1 Gesamtüberblick
Für den Sachstandsbericht Ende 2018 wurden die beteiligten Dienststellen gebeten, den
jeweiligen Sachstand der Aktionen anhand eines Ampelsystems einzustufen. Dabei erhielten
bereits umgesetzte Aktionen eine grüne Ampel, gestartete Aktionen eine gelbe Ampel und
nicht umsetzbare bzw. aus Gründen der Prioritätensetzung noch nicht begonnene Aktionen
eine rote Ampel.
Im Ergebnis konnten 91 Aktionen mit einer grünen Ampel eingestuft werden.
Für den nun vorliegenden Endbericht wurde der aktuelle Stand der offenen Aktionen erneut
abgefragt.
Es zeigte sich noch einmal eine Verbesserung gegenüber dem Sachstandsbericht aus Ende
2018.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch die Corona-Pandemie bei allen beteiligten Dienst-
stellen und Einrichtungen im vergangenen Jahr zu einer Verschiebung von Prioritäten ge-
führt hat und nicht alle geplanten Vorhaben umgesetzt werden konnten.
Hinzu kommt, dass für die Aktionen des Gleichstellungsplans keine zusätzlichen Ressourcen
zur Verfügung standen.
Vor diesem Hintergrund ist das erreichte Ergebnis sehr positiv.
Von den insgesamt 126 vereinbarten Aktionen hatten mit Stand Ende 2020
• 103,5
1, Maßnahmen eine grüne Ampel
• 9 Maßnahmen eine gelbe Ampel
• 13,5 Maßnahmen eine rote Ampel erhalten.
Das heißt,
82 % der Maßnahmen wurden abgeschlossen bzw. umgesetzt. (Sachstandsbericht 2019:
72 %)
7 % der Maßnahmen wurden bereits begonnen, es konnte jedoch noch keine abschließende
Aussage getroffen werden (Sachstandsbericht 2019: 16%)
11 % der Maßnahmen wurden als nicht umsetzbar eingestuft bzw. konnten wegen anderer
Priorisierung in den Dienststellen bis Ende 2020 nicht umgesetzt werden (Sachstandsbericht
2019: 12 %).
1 Die Maßnahme 46 enthält zwei Aktionen, die verschieden eingestuft wurden, mit je einer gelben und
je einer roten Ampel. Dies wurde zu jeweils 0,5 berücksichtigt, damit sich die Gesamtzahl der Maß-
nahmen nicht erhöht.
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1.2 Überblick in den einzelnen Handlungs- und Aktionsfeldern
Handlungs- und Aktionsfelder grün gelb rot gesamt
Arbeitgeberin Stadt Köln 35 6 4 45
Sicherheit 26,5 1 2,5 30
Geschlechterspezifische Gewalt 21 0 3 24
Sport und Freizeit 11 0 0 11
Städtepartnerschaften und internati-
onale Kooperationen 10 2 4
16
2. Fazit
Der 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan ist nun abgeschlossen.
Viele der geplanten Maßnahmen konnten durch gute Kooperationen der verschiedenen
Fachbereiche tatsächlich umgesetzt werden.
Obwohl keine zusätzlichen finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung standen hat der
Aktionsplan wichtige und nachhaltige Impulse in der Kölner Stadtgesellschaft und der Ver-
waltung gesetzt. Insgesamt sind der Aktionsplan und dessen Umsetzung ein erfolgreiches
Projekt. Einzelne Maßnahmen werden stetig weiter geführt, so beispielhaft:
• Weiterentwicklung der Stadt Köln als familienfreun dliches Unternehmen
• Jährliche Treffen der Oberbürgermeisterin mit Mita rbeiterinnen der oberen Führungs-
ebene
• Sicherheit im öffentlichen Raum
Einen Gesamtüberblick verschaffen die nachfolgenden Seiten.
3. Tabellen
1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Frauenförderung (Aktionen 1 – 12)
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Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
1 Die Stadt Köln wurde 2013 zum ersten Mal mit dem TOTAL
E-QUALITY-Prädikat ausgezeichnet.
TOTAL E-QUALITY steht für Total Quality Management (TQM), ergänzt
um die Gender-Komponente (Equality) und zeichnet Organisationen aus,
die eine Personalpolitik der Chancengleichheit umsetzen und auch aktiv
leben. Die Initiative vergibt für jeweils drei Jahre das TOTAL E-
QUALITY-Prädikat. Da das Prädikat nachhaltig für eine Imagesteigerung
und Attraktivitätsgewinnung sorgt, hat sich die Stadt Köln 2016 erneut
beworben.
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
Erneute Auszeichnung in 2016 und 2019 mit dem
TOTAL E-QUALITY Prädikat - Engagement für
Chancengleichheit von Frauen und Männern und
dem Zusatzprädikat „DIVERSITY“.
2 Projekt „Incentive“: Anreiz und Ansporn für die b esten Frauenförderkon-
zepte
Die vorgesehene Auszeichnung erhalten Dezernate oder Ämter mit den
besten Ideen und Konzepten zur Frauenförderung.
Hier sind alle Führungskräfte aufgerufen.
Das erfolgreichste Konzept wird nach Ablauf des 5. Frauenförderplanes
ausgewählt. Über die Kriterien entscheidet der Stadtvorstand.
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
Aus Gründen der Prioritätensetzung konnte die
Maßnahme im Geltungszeitraum des 5. Frauenför-
derplans bis Ende 2020 nicht umgesetzt werden.
3 Für den Managementbereich informiert das Personal- und Verwaltungs-
management mindestens ein Jahr vor altersbedingtem Eintritt einer Va-
kanz die Gleichstellungsbeauftragte. Die jeweils verantwortliche Füh-
rungskraft motiviert potentielle Nachfolgerinnen, sich auf die freigewor-
dene Funktion zu bewerben.
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
alle Führungskräfte
11 nimmt entsprechende Auswertungen vor und
informiert die Gleichstellungsbeauftragte über den
bevorstehenden Eintritt in die Vakanz.
4 Es folgt ein weiteres Cross-Mentoring mit mindestens drei Teilnehmerin-
nen der Stadt Köln aus den oberen Führungsebenen.
Das Cross Mentoring wird in Kooperation mit sechs großen Kölner Un-
ternehmen durchgeführt.
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
Die Stadt Köln ist Ende 2016 dem Bündnis „Mit
Frauen in Führung“ von FEMALE RESOURCES
beigetreten. Dem Bündnis gehören aktuell 14 Un-
ternehmen an. In 2019 startete das 4. und im Mai
2020 das 5. Cross Mentoring mit erneut zwei Teil-
nehmerinnen der Stadt Köln. Der Start des 6 Pro-
gramms ist Ende 2021 vorgesehen.
1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Frauenförderung (Aktionen 1 – 12)
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Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
5 Ein weiteres stadtinternes Mentoringprojekt für 15 Frauen ab Besol-
dungsgruppe A 12 bzw. EG 11 TVöD wird aufgelegt.
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
Im Februar 2018 startete ein weiteres stadtinternes
Mentoringprojekt mit 15 Frauen , welches im Sep-
tember 2019 endete. Zielgruppe waren Frauen in
der Besoldungsgruppe A10/A11, EG 9c/EG10, S12,
14, 15 TVöD.
6 Für ein Pilotprojekt „Kollegiale Karriereberatung“ stellen sich vier Amtslei-
terinnen bzw. Amtsleiter zur Verfügung. Sie werden Teil eines „Bera-
tungsquartetts“, zu dem jeweils eine Abteilungsleiterin, eine Gruppenlei-
terin und eine Sachbearbeiterin gehören. Die Mitglieder des Quartetts
betreuen, beraten und trainieren sich gegenseitig.
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
Aus Gründen der Prioritätensetzung konnte die
Maßnahme im Geltungszeitraum des 5. Frauenför-
derplans bis Ende 2020 nicht umgesetzt werden.
Die Maßnahme wird im 1. Gleichstellungsplan in
veränderter Form unter „Kollegiales Mento-
ring/Cross-Mentoring“-Projekt fortgeführt. Zurzeit
läuft das 5. Cross-Mentoring-Projekt mit regelmäßi-
gen Tandemgesprächen zwischen Mentorin oder
Mentor und Mentee. Darüber hinaus beinhaltet das
Projekt Fortbildungen und Workshops, Netzwerk-
treffen und Unternehmenspräsentationen.
7 Zur weiteren Unterstützung ihrer beruflichen Entwicklung können Frauen
in Leitungsfunktionen ab Besoldungsgruppe A14 bzw.
EG 14 TVöD über ein Gutscheinbuch anonym Coaching in Anspruch
nehmen.
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
Die Organisation von Coachings für weibliche Füh-
rungskräfte ist laufendes Geschäft der Personal-
entwicklung. Ein anonymes Gutscheinbuch konnte
nicht ausgehändigt werden.
8 Die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags aus dem Grundgesetz und die
Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes sind besondere Aufga-
ben für Führungskräfte.
Der gesetzliche Auftrag wird durch folgende Maßnahmen erfüllt:
• Ausschreibungstexte für Führungskräfte enthalten d ie „Erfüllung
des Gleichstellungsauftrages“ als Sollkriterium.
• Die Teilnahme an Genderseminaren soll für alle Füh rungskräfte
verpflichtend sein.
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Frauenförderung (Aktionen 1 – 12)
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Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
• Die Themen „Frauenförderung“ und „Gender Mainstreaming“ wer-
den Gegenstand künftiger Amtsleitungstage.
9 Alle Fortbildungen, die der Vorbereitung auf Führungsaufgaben dienen,
sind auszuschreiben.
Bei der Vergabe von Plätzen für Fortbildungsmaßnahmen sind weibliche
Beschäftigte mindestens entsprechend ihres Anteils an den Bewerbun-
gen zu den Fortbildungsmaßnahmen zuzulassen.
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
10 Um die Sichtbarkeit von Frauen zu fördern, trifft sich die Oberbürger-
meisterin einmal im Jahr mit Mitarbeiterinnen aus den oberen Führungs-
ebenen zu einem Arbeitsaustausch.
Amt der Ober-
bürgermeisterin (01)
11 Um die bestehenden Netzwerke von Frauen bei der Stadt Köln zu festi-
gen und zu fördern, lädt die Gleichstellungsbeauftragte regelmäßig zu
Fortbildungen und Treffen für Frauen ein.
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
12 Die Führungskräfte sind aufgefordert, Mitarbeiterinnen - sofern deren
Themenbereich tangiert ist - beispielsweise im Verwaltungsvorstand oder
in den Fachausschüssen hospitieren oder eigene Projekte präsentieren
zu lassen.
Dezernentinnen/ Dezernen-
ten
Amtsleiterinnen und -leiter
1. Arbeitgeberin Stadt Köln –
Entgeltgerechtigkeit, Einkommen und Alterssicherung (Aktionen 13 – 31)
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Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
13 Führungskräfte sprechen Frauen gezielt an, damit sie sich auf besser
dotierte Stellen bewerben.
Bei öffentlichen Auswahlverfahren erstellt das Personal- und Verwal-
tungsmanagement bzw. das Fachamt geschlechterdifferenzierte Ran-
kinglisten für die Vorauswahl.
Zu Vorstellungsgesprächen sind in unterrepräsentierten Bereichen min-
destens ebenso viele Frauen wie Männer oder alle Frauen einzuladen,
wenn sie die geforderte Qualifikation erbringen (§ 9 Abs. 1 LGG).
alle Dezernate
alle Dienststellen
alle Organisationseinheiten
alle Führungskräfte
14 In den Einkommensebenen des mittleren Dienstes gibt es keine Unter-
repräsentanz von Frauen.
Dennoch soll die berufliche Entwicklung von Frauen im mittleren Dienst
gefördert werden.
• Führungskräfte, aber auch betroffene Frauen selbst , sind aufgefor-
dert, im Personalentwicklungs- und Klimagespräch (PEK) die Mög-
lichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung explizit zu thematisie-
ren.
• Weiterhin wird das Amt für Gleichstellung von Frau en und Män-
nern über die Reihe „Wissen to go“ zusätzlich zielgruppengenaue
Informationen anbieten.
• Das Personal- und Verwaltungsmanagement bietet jäh rlich eine
themenbezogene Fortbildung (berufliche Entwicklung für Frauen)
im mittleren Dienst an.
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
alle Führungskräfte
1. Arbeitgeberin Stadt Köln –
Entgeltgerechtigkeit, Einkommen und Alterssicherung (Aktionen 13 – 31)
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Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
15 Die berufliche Entwicklung (= Beförderung bzw. Höhergruppierung) von
städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird durch zwei Wege
bestimmt
• durch den Wechsel auf eine höherwertige Stelle im Rahmen ei-
nes Auswahlverfahrens
oder
• die eigene Stelle erfährt eine Aufgabenanreicherun g und wird
aufgewertet.
Die verantwortlichen Führungskräfte sind aufgefordert, Wettbewerbssi-
tuationen zu schaffen, damit bei der Beantragung von Stellenaufwertun-
gen mindestens die gesetzlich vorgegebene Quote von 50 % erreicht
wird.
alle Dezernent*innen
alle Führungskräfte
Mit dem neuen Gleichstellungsplan 2019 – 2023
wurde zudem die Ausschreibung von Beförde-
rungsstellen als eine Möglichkeit zur Beseitigung
der Unterrepräsentanz von Frauen aufgenommen.
16 Zur Kontrolle wird dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechts-
fragen/ Vergabe/ Internationales (AVR) die Anzahl der Anträge auf Stel-
lenhebungen und alle Ergebnisse zu Stellenneubewertungen je Lauf-
bahn geschlechterdifferenziert dargelegt.
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
Seit Dezember 2020 gibt es neu den Ausschuss für
die Gleichstellung von Frauen und Männern. Die
Anträge werden im Rahmen der Beratungsfolge
erst dem Ausschuss für Gleichstellung und danach
im AVR vorgelegt.
17 Im Reinigungsbereich werden Vakanzen ausschließlich in EG 1 TVöD
besetzt.
Die Tätigkeit als Reinigungskraft ist vielfach der (Wieder-) Einstieg in
eine Erwerbstätigkeit von Frauen oder die eingesetzten Reinigungskräfte
kommen von privaten Reinigungsfirmen.
Die Reinigungsfrauen werden bedarfsorientiert gefördert und können
sich in finanzierten Fortbildungen weiter qualifizieren, um sich erfolgreich
auf höher bewertete Stellen bewerben zu können.
Zentrale Dienste (1000)
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
Es erfolgte eine Neubewertung der Stellen. Die
Reinigungskräfte wurden rückwirkend zum
01.01.2017 in die EG 2 TVöD eingruppiert.
18 Können Frauen und Männer von ihrem Erwerbseinkommen leben? Sind
wirtschaftliche Aspekte, z. B. bei der Eigenreinigung, sozialvertretbar in
Bezug auf eine Existenz sichernde Erwerbstätigkeit? Führen Herab-
gruppierungen von Leistungsgeminderten und verwaltungsfremden Be-
schäftigten (z. B. Erzieher*innen) zu Existenz bedrohenden Einkom-
Arbeitskreis aus:
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
Gesundheitsmanagement
Aus Gründen der Prioritätensetzung konnte die
Maßnahme im Geltungszeitraum des 5. Frauenför-
derplans bis Ende 2020 nicht umgesetzt werden.
1. Arbeitgeberin Stadt Köln –
Entgeltgerechtigkeit, Einkommen und Alterssicherung (Aktionen 13 – 31)
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Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
men? Sind Beschäftigte zusätzlich zu ihrem Einkommen auf weitere
Leistungen angewiesen?
In einem Kooperationsprojekt „Existenz sichernde Erwerbstätigkeit“ mit
der Fachhochschule / Universität oder einer politischen / gewerkschaftli-
chen Stiftung soll die Einkommenssituation von Frauen und Männern
dargestellt werden. Aus den Ergebnissen sind entsprechende Maßnah-
men abzuleiten.
und Arbeitsschutz (I/2)
Zentrale Dienste (1000)
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
19 Die Tarifvertragsverantwortlichen der Stadt Köln nutzen ihren Einfluss
auf das Tarifgefüge und wirken darauf hin, die Eingruppierungsmerkma-
le der neuen Entgeltordnung weiterhin diskriminierungsfrei und zeitge-
mäß zu formulieren, damit sich die veränderten Anforderungen an die
weiblich dominierten Berufsbilder bemerkbar machen.
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
20 Die Aktionen zum Equal Pay Day sollen die Mitarbeiterinnen einbezie-
hen.
Mit Blick auf ein Existenz sicherndes Einkommen und Alterssicherung
soll eine Sensibilisierung und Selbstreflexion erfolgen, ebenso eine Mo-
tivation zur beruflichen Entwicklung.
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
21 Vor dem Hintergrund einer gesicherten Altersvorsorge wird aktuell ge-
prüft, wie den beurlaubten und teilzeitbeschäftigten Beamtinnen und
Beamten regelmäßig alle vier Jahre eine automatisierte Auswertung
ihrer aktuellen Pensionsansprüche analog der Mitteilung des Rentenver-
sicherungsträgers für Beschäftigte zur Verfügung gestellt werden kann.
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
Ab dem 01.01.2021 ist für Beamtinnen und Beamte
ab 55 Jahren eine fiktive Ruhegehaltsberechnung
auf Antrag zu erstellen.
Perspektivisch ist weiterhin beabsichtigt, automati-
sierte Ruhegehaltsberechnungen zu versenden,
hierfür müssen jedoch zunächst die technischen
Voraussetzungen geschaffen werden.
22 Die Auswertungen zu den Versorgungsbezügen der Beamt*innen liegen
regelmäßig vor. Nun soll ein Gesamtüberblick helfen, die Thematik „Al-
terssicherung“ umfassend zu beleuchten und ggf. Maßnahmen zu entwi-
ckeln. Dazu erstellt die Zusatzversorgungskasse jährlich eine geschlech-
terdifferenzierte Auswertung der gewährten Betriebsrenten an ehemalige
städtische Beschäftigte und an deren Hinterbliebene.
Zusatzversorgung und Beihil-
fekasse (1100)
1. Arbeitgeberin Stadt Köln –
Entgeltgerechtigkeit, Einkommen und Alterssicherung (Aktionen 13 – 31)
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Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
23 Eine gezielte Personalmarketing- und -gewinnungsstrategie des Perso-
nal- und Verwaltungsmanagements soll den weiblichen Anteil in IT- und
gewerblich-technischen Bereichen steigern.
Ebenso wird geprüft, inwieweit durch eine gewerblich-technische Ausbil-
dung bei der Stadt Köln junge Frauen die Voraussetzung für den feuer-
wehrtechnischen Dienst erlangen und nahtlos übergeleitet werden kön-
nen.
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
Berufsfeuerwehr (37)
Nach wie vor unternimmt die Verwaltung große
Anstrengungen, junge Frauen zu gewinnen. So z.B.
über Personal- und Azubi-Messen, Poster Aktionen,
Flyer, Praktikumsangebote, Internet.
24 Die Stadt Köln macht sich stark für „Mehr Frauen in MINT-Berufen“ und
prüft – in Anlehnung an das Freiwillige Soziale bzw. Ökologische Jahr –
ein Technisches Jahr für junge Frauen und Wiedereinsteigerinnen mit
Praktika in den sog. MINT-Bereichen.
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
(Siehe 23)
Für junge Frauen existiert der direkte Einstieg in
technische Berufe über eine Ausbildung. Ein tech-
nisches Jahr ist derzeit nicht vorgesehen.
Der Anteil weiblicher Nachwuchskräfte im techni-
schen Ausbildungsbereich liegt in den Jahren von
2018 – 2020 bei 33,7 %.
25 Das Amt für Kinder, Jugend und Familie entwickelt Maßnahmen zur
Gewinnung von Erziehern und Berufspraktikanten für die städtischen
Kitas und nutzt dabei die Erkenntnisse aus dem bundesweiten Modell-
programm "Mehr Männer in Kitas".
Amt für Kinder, Jugend und
Familie (51)
Nach aktuellem Stand liegt die Quote dieses Jahr
bei 4,45%. (In 2017 betrug die Quote 2,7%). Bei
den Auszubildenden wird in Summe bei 3 Jahrgän-
gen eine Quote von 12,5% erreicht. In der Gruppe
derjenigen, die dieses Kita-Jahr gestartet haben,
liegt die Quote bei 15,5%
26 Bis 2020 werden rund 1.850 Beschäftigte aller Laufbahnen altersbedingt
die Stadt Köln verlassen – im Fachbereich Technik 160 Personen, ganz
überwiegend aus dem gehobenen Dienst.
Verschiedene Fachämter setzen gemeinsam innovative Maßnahmen zur
Anwerbung und Erhaltung von Fachkräften – insbesondere von Frauen -
um.
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
Verschiedene Dezernate,
insbes. Dez. VI und VIII
(Stadtentwicklung, Planen
und Bauen sowie Mobilität
und Verkehrsinfrastruktur)
Amt für Informationsverarbei-
tung (12)
1. Arbeitgeberin Stadt Köln –
Entgeltgerechtigkeit, Einkommen und Alterssicherung (Aktionen 13 – 31)
13 / 44
Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
27 Student*innen im Masterstudiengang der Fachrichtungen Architektur,
Landschaftsarchitektur, Stadtplanung sollen frühzeitig auf die Stadt Köln
als potentielle Arbeitgeberin aufmerksam gemacht werden.
Dazu prüft das Baudezernat die Möglichkeit, bevorzugt Studentinnen
dieser Fachrichtungen als Werkstudierende mit geringem Stundenum-
fang zu beschäftigen. Ziel ist, die Besten der Studierenden für eine Be-
werbung im Unternehmen zu gewinnen.
Nach erfolgreicher Pilotierung werden die Fachrichtungen bei Bedarf
und nach Möglichkeit in den Ämtern um das Ingenieurwesen erweitert.
Dezernat VI und VIII (Stadt-
entwicklung, Planen und
Bauen sowie Mobilität und
Verkehrsinfrastruktur)
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
28 Für interessierte und geeignete Fachfrauen aus den Ingenieurberufen
und Verwaltungsfachkräfte mit langjährigen Erfahrungen im technischen
Bereich wird eine berufsbegleitende Qualifizierung zu Facility Managerin
angeboten, deren Abschluss eine Fachkarriere mit höherwertiger Ein-
gruppierung ermöglicht.
Gebäudewirtschaft (26)
Die Maßnahme konnte nicht realisiert werden, da
sich der Bedarf geändert hat. Der Fokus liegt statt-
dessen auf dem Thema „Modulare Qualifizierung
für Mitarbeitende aus technischen Berufen“. Wei-
terhin nahm 26 mit zwei Fachfrauen an dem 3.
Cross-Mentoring Programm teil.
29 Die Stadt Köln nimmt als einzige Kommune am Messe-Kongress „wo-
men&work“ im Umfeld von knapp 100 Unternehmen im World Con-
ference Center in Bonn teil.
Das Messeumfeld bietet eine unmittelbare Informationsmöglichkeit über
Berufseinstiegs- und Wiedereinstiegsmöglichkeiten und über Karriere-
wege in die Führungsetagen.
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
Hinweis: Die Messe „women&work“ findet seit 2018
in Frankfurt statt. 2021 wurde erstmals ein digitales
Format angeboten.
30 Als einziges Unternehmen des öffentlichen Dienstes hat die Stadt Köln
auf der Firmenkontaktmesse „meet@th-koeln“ ein Alleinstellungsmerk-
mal und kann frühzeitig Studierende ansprechen und für eine Karriere im
Unternehmen gewinnen.
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
Technische Ämter
1. Arbeitgeberin Stadt Köln –
Entgeltgerechtigkeit, Einkommen und Alterssicherung (Aktionen 13 – 31)
14 / 44
Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
31 Trotz großer Bemühungen gelingt es der Berufsfeuerwehr Köln nicht,
mehr Frauen für eine Ausbildung im feuerwehrtechnischen Bereich zu
gewinnen.
Die Berufsfeuerwehr will die Potentiale von Frauen für sich nutzen und
beschreibt in einem Marketingkonzept, mit welchen Maßnahmen dies
gelingen kann. Denkbar ist eine wie in anderen Städten praktizierte
kombinierte Ausbildung in einem technischen oder anderen geeigneten
Berufsbild mit lückenlosem Anschluss als Brandmeisteranwärter*in.
Berufsfeuerwehr (37)
Durch das neue Angebot der Ausbildung zu Not-
fallsanitäter*innen wird ein Einstieg in den feuer-
wehrtechnischen Dienst über die rettungsdienstli-
che Ausbildung ermöglicht. Derzeit befinden sich 18
Frauen in der Ausbildung zur Notfallsanitäterin.
Den Auszubildenden zu Notfallsanitäter*innen wird
eine lückenlos anschließende, auf 12 Monate ver-
kürzte, Ausbildung als Brandmeisteranwärter*in
(BMA) angeboten.
Aus dem ersten Lehrgang, der im September 2019
endet, haben 7 Auszubildende ihr Interesse an
einer BMA-Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr
Köln erklärt, darunter 2 Frauen.
37 hat ihr Engagement im Bereich der
Personalwerbung in den letzten Jahren deutlich
gesteigert und ist regelmäßig auf verschiedenen
Ausbildungsmessen und bei sonstigen Veranstal-
tungen (z.B. Girlsday, meet@TH, etc.) präsent. Bei
diesen Aktivitäten werden regelmäßig weibliche und
männliche NotSan-Auszubildende mit eingebun-
den, um eine adressatengerechte Ansprache für
junge Frauen und Männer zu bieten.
Bei der Jobmesse Köln 2019 wurde der Publikums-
Preis für den besten Messestand an 37 verliehen.
1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Lebensverläufe und Lebensqualität (Aktionen 32 - 45)
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Aktion Wer handelt:
Einord-
nung in
Ampel-
system
Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
32 Im Journal „Stadt intern“ werden regelmäßig Erfolgsberichte über Mitar-
beitende veröffentlicht, die erkennbar nach modernen Rollenbildern le-
ben. Ihnen gelingt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sie die-
nen damit als Vorbilder.
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
Amt für Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit (13)
33 Eine stärkere Beteiligung von Vätern an den Familienpflichten wird ge-
fördert.
Ein Seminar für die Zielgruppe „Väter“ soll Rollenbilder hinterfragen und
Ansätze für ein besseres Gleichgewicht von Partnerschaft, Familie und
Beruf aufzeigen.
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
2021 wird erstmalig innerstädtisch ein Väternetz-
werk gegründet. Die Workshops dazu laufen.
34 Bei anstehender Elternschaft soll sowohl für die Stadt als auch für die
Beschäftigten eine weitgehende Planungssicherheit geschaffen werden.
Deswegen führen Vorgesetzte frühzeitig Perspektivgespräche zur El-
ternzeit, zum Wiedereinstieg und zur weiteren beruflichen Entwicklung.
Im Rahmen individueller Führung und lebensphasenorientierter Bera-
tung zeigen Führungskräfte insbesondere Frauen die Vorteile einer zü-
gigen Rückkehr auf und motivieren Väter, Elternzeit zu nehmen.
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
alle Führungskräfte
Die Perspektivgespräche sind in einem vertrauli-
chen Termin der Führungskraft mit den Mitarbei-
tenden zu führen. Beschäftigte haben zudem seit
August 2015 die Möglichkeit, das Beratungsange-
bot bei 11 zu LebensLangesLernen in Anspruch zu
nehmen.
35 Bereits im Vorfeld der anstehenden Elternzeit stellen sich zahlreiche
Fragen zu Elterngeld und Wiedereinstieg.
Auf Wunsch erhalten die Mitarbeitenden sowie die jeweiligen Part-
ner*innen die Möglichkeit einer umfassenden und ganzheitlichen Bera-
tung durch eine professionelle externe Beratung.
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
Eine Wiedereinstiegsberatung erfolgt durch 11.
Eine externe umfassende und ganzheitliche Bera-
tung konnte aus Gründen der Prioritätensetzung im
Geltungszeitraum des 1. Gleichstellungsaktions-
plans bis Ende 2020 nicht umgesetzt werden.
1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Lebensverläufe und Lebensqualität (Aktionen 32 - 45)
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Aktion Wer handelt:
Einord-
nung in
Ampel-
system
Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
36 Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung hat ein Forschungspro-
jekt zum Thema „Unterbrochene Erwerbsverläufe“ durchgeführt.
Die Ergebnisse des Projektes geben Anlass, die Integration der Be-
schäftigten mit unterbrochenen Erwerbsverläufen und deren Betreuung
nach der Rückkehr zu verbessern.
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
Entsprechende Maßnahmen fließen in das Konzept
Wiedereinstieg ein. Das Team „Bündnis BerufLe-
ben““ erarbeitet aktuell ein 3-Phasenkonzept, das
betroffene Personen vor, während und nach der
Beurlaubung unterstützen soll.
37 Mit Blick auf den Fachkräftemangel, den demographischen Wandel,
aber auch auf eine ausreichende Alterssicherung darf das Potential von
rund 900 beurlaubten Beschäftigten nicht ungenutzt bleiben. Das Thema
„schnelle Rückkehr“ ist als Grundsatzaufgabe installiert und soll Fragen
klären und Maßnahmen entwickeln. Ziel ist ein professionelles städti-
sches Wiedereingliederungsmanagement.
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
Entsprechende Maßnahmen fließen in das Projekt
„Am Ball bleiben“ ein. Der Start des Projektes muss
kapazitätsbedingt auf 2021 verschoben werden. Im
Rahmen des Projektes soll beurlaubten Beschäftig-
ten und Rückkehrenden ein attraktives Angebot
unterbreitet werden, um auch während der Beur-
laubung „am Ball zu bleiben“ und frühzeitig auf
neue Aufgaben nach ihrer Rückkehr vorbereitet zu
werden. Maßnahmen zum Wiedereinstieg befinden
sich in der Vorbereitung.
38 Es soll ein innovatives Teilzeitkonzept in der Stadtverwaltung verankert
werden. Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung des Teilzeitkli-
mas, die Formulierung von Schwachstellen, Chancen und Erwartungs-
haltungen, aber auch das Hinterfragen von Präsenzkultur im Unterneh-
men.
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
Es wurde ein Strategiepapier zu „Führen in Teilzeit“
(mit mehreren Checklisten) erarbeitet. Aktuell wird
die Digitalisierung des Strategiepapiers vorgenom-
men. Die verwaltungsinterne Abstimmung befindet
sich kurz vor Abschluss. Hierbei handelt es sich um
ein konstant lebendes Konzept.
39 Als Anreiz für eine vollzeitnahe Beschäftigung anstelle einer Halbtagstä-
tigkeit wird Mitarbeitenden – bei einer Reduzierung auf 32 Stunden und
mehr - die flexible Rückkehr zur ehemaligen Stundenzahl zugesichert,
soweit organisatorisch sinnvoll und möglich. Die Dienststellen werden
befähigt, die offenen Stundenkontingente - in Abstimmung mit 11- durch
personalwirtschaftliche Maßnahmen aufzufangen.
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Lebensverläufe und Lebensqualität (Aktionen 32 - 45)
17 / 44
Aktion Wer handelt:
Einord-
nung in
Ampel-
system
Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
40 Um die beruflichen Perspektiven von Teilzeitbeschäftigten zu verbes-
sern, wird 12 Teilzeitbeschäftigten (weniger als 37 Wochenstunden)
Frauen und Männern ab BGr. A 12 BBO bzw. E 11 TVöD ein Mentoring
angeboten.
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
41 Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Feuerwehr wird geför-
dert. Den besonderen beruflichen Herausforderungen wird mit einem
innovativen Konzept für Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen Rech-
nung getragen.
Berufsfeuerwehr (37)
Die Mitarbeiter*innen im Einsatzdienst bei 37 neh-
men regelmäßig die Möglichkeit wahr, Elternzeit zu
nehmen. Für ein spezielles Konzept besteht auf-
grund der bestehenden Arbeitszeitmodelle derzeit
kein Handlungsbedarf.
42 Es wird geprüft, welche kostengünstigen Lösungen städtischen Beschäf-
tigten zur Kinderbetreuung oder zur Pflege von Angehörigen zur Verfü-
gung gestellt werden können (z.B. Betriebskitaplätze, Vermittlung von
Tagesmüttern/-vätern)
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
Amt für Kinder, Jugend und
Familie (51)
Amt für Soziales, Arbeit und
Senioren (50)
Aktuell schafft das Amt für Kinder, Jugend und Fa-
milie (51) Belegplätze für Kinder unter 3 Jahren in
städtischen Kitas und in der Großkindertagespflege.
Im Juni 2021 wird voraussichtlich eine Großtages-
pflege mit neuen Belegplätzen für Kinder von städ-
tischen Mitarbeitenden eröffnen. Weitere Belegplät-
ze in einer Großtagespflege und in unterschiedli-
chen Kindertagesstätten werden folgen.
Zudem ist geplant einen Familienservice für Notfälle
in der Kinderbetreuung und der Pflege von Angehö-
rigen einzukaufen.
43 Führungskräfte entscheiden, inwieweit in Ausnahmesituationen Kinder
am Arbeitsplatz der Eltern verweilen dürfen.
Die Möglichkeiten zur Einrichtung je eines Eltern-Kind-Büros in den bei-
den größten Dienstgebäuden - Stadthaus Deutz und Kalk-Karree – wer-
den geprüft.
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
Sofern keine Eltern-Kind-Zimmer zur Verfügung
stehen, hat das Projektteam „Bündnis BerufLeben“
einen Prototyp eines Spielekoffers zusammenge-
stellt. Ein Marketingkonzept zur Veröffentlichung
wurde bereits erstellt, wird aber erst umgesetzt,
sobald die Rahmenbedingungen das Mitbringen
eines Kindes in die Büroräume wieder ohne ge-
sundheitliche Bedenken zulassen.
1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Lebensverläufe und Lebensqualität (Aktionen 32 - 45)
18 / 44
Aktion Wer handelt:
Einord-
nung in
Ampel-
system
Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
44 Alle personenbezogenen Daten werden geschlechterdifferenziert darge-
stellt. Gremien wie z.B. Lenkungsgruppen, Gesundheitszirkel u. a. sind
nach Möglichkeit paritätisch zu besetzen.
Gesundheitsmanagement
und Arbeitsschutz (I/2)
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
45 Erkenntnisse aus der geschlechterdifferenzierten Analyse der städti-
schen Beschäftigtenbefragung sollen in Maßnahmen einfließen, die
insbesondere den Auswirkungen der Mehrfachbelastung von Frauen
Rechnung tragen.
Gesundheitsmanagement
und Arbeitsschutz (I/2)
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
Aus Gründen der Prioritätensetzung konnte die
Maßnahme im Geltungszeitraum des 1. Gleichstel-
lungsaktionsplans bis Ende 2020 nicht umgesetzt
werden.
Durch die Corona-Pandemie gewinnt das Thema
Mehrbelastung von Frauen an größerer Bedeutung.
Es wird ebenfalls auf den „Corona-Bericht“, Vorla-
gennummer 2645/2020 verwiesen.
2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75)
19 / 44
Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
46
Auswerten der Polizeimeldungen
Die Geschehnisse in Gaststätten und Diskotheken werden geschlechts-
spezifisch ausgewertet, um mit geeigneten Maßnahmen für den Schutz
der Gäste zu sorgen.
Auswerten der Rettungsdiensteinsätze
Das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz wer-
tet Rettungsdiensteinsätze für Mädchen und Jungen nach den Kriterien
Geschlecht, Alter, Einsatzort und Einsatzzeit aus.
Weitere Auswertungskriterien sind im noch einzurichtenden Arbeitskreis
„Partysicherheit“ abzustimmen. (s. Maßnahme 51)
Amt für öffentliche
Ordnung (32)
Polizei
Feuerwehr (37)
Diese Aufgabe ist auf Dauer angelegt, um nachhal-
tig auf etwaige Situationen zu reagieren.
Eine Auswertung nach den hier genannten Kriterien
ist derzeit nur durch händische Nachführung der
einzelnen Rettungswagenbesatzungen mittels
dienstlicher Verfügung und Vordruck möglich.
Perspektivisch ist diese Auswertung mit Einführung
einer elektronischen Datenaufnahme und -
verarbeitung im Rettungsdienst möglich.
Die Kriterien müssen spezifiziert werden,
47 Umfrage „Leben in Köln“
Die Bevölkerung wurde zu ihrem Sicherheitsgefühl befragt. Die Umfrage
erfolgte geschlechts- und altersspezifisch.
Amt für Stadtentwicklung und
Statistik (15)
Polizei
2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75)
20 / 44
Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
48 Frauen und Männer in der Stadt
Die Bebauungspläne werden zur Kriminalprävention unter Genderge-
sichtspunkten mit der Polizei abgestimmt.
Stadtplanungsamt (61)
Polizei
Eingeübte und dauerhafte Kooperation mit Polizei
im Rahmen der Bauleitplanung
49 Mehr Sicherheit am Dom und in seiner Umgebung – auch durch bessere
Beleuchtung (Östliche Domumgebung, Dionysoshof/ Baptisterium).
Der Tunnel wird mit hellen übersichtlichen Fußgängerbereichen umge-
baut. Dunkle, uneinsehbare Nischen werden zurückgebaut, Angsträume
werden beseitigt.
Über große Schaufensterflächen werden in die Domhütte und zu den
Räumen des Römisch-Germanischen Museums Einblicke in Ausstel-
lungsräume geschaffen. Diese großflächigen, gut ausgeleuchteten Aus-
stellungsbereiche führen in den Abendstunden zu einer besseren Belich-
tung der Fußgängerbereiche.
Stadtplanungsamt (61)
Amt für Straßen- und
Verkehrstechnik (66)
Amt für Brücken- und Stadt-
bahnbau (69)
Amt für Öffentliche
Ordnung (32)
Im November 2017 wurde am Roncalliplatz eine
täglich geöffnete Anlaufstelle von
32/Ordnungsdienst und der Polizei Köln für Bür-
ger*innen sowie Köln-Besucher*innen eröffnet.
50 Die Beleuchtung bzw. Beseitigung von Angsträumen im Stadtgebiet wird
sukzessiv optimiert.
Amt für Straßen- und
Verkehrstechnik (66)
Stadtplanungsamt 61)
RheinEnergie
Es handelt sich um einen dauerhaften Prozess.
51 Arbeitskreis „Partysicherheit“
Um den unterschiedlichen Gefahren, denen Mädchen und Jungen aus-
gesetzt sind, zielorientiert Rechnung zu tragen, wird ein AK eingerichtet.
Mitglieder:
• Amt für Kinder, Jugend und Familie (klärt Federfüh rung)
• Amt für öffentliche Ordnung
• Polizei
Amt für Kinder, Jugend und
Familie (51)
51 hat die verschiedenen Akteur*innen zusammen-
gebracht. Die im Workshop am 29.10.2013 formu-
lierten Vorschläge wurden geprüft und als nicht
umsetzbar bewertet.
Ein AK „Partysicherheit“ wird daher nicht eingerich-
tet.“
2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75)
21 / 44
Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
• Freie Träger
• Jugendliche
• Eltern
• Clubs, Diskotheken, Bars
• Veranstalter*innen
• Rettungsdienst Feuerwehr
Aufgaben:
• Ideen des Workshops aufgreifen und Realisierbarkei t prüfen
• Geschlechtsspezifische Analyse
• Ausbau von geschlechtsspezifischen Präventionsmaßn ahmen
• Öffentlichkeitsarbeit
• weitere Vernetzung fördern
52 Veranstaltung zu Partysicherheit für Mädchen
Mädchen erfahren, welchen besonderen Gefahren sie ausgesetzt sind
und wie sie sich schützen können.
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
Das Projekt wurde zu einem Training „Nicht mit
mir!“ weiterentwickelt. Es wird nun dreimal pro Jahr
in Schulen angeboten.
2020 musste wegen der Coronapandemie ausge-
setzt werden.)
53 Es werden folgende Jugendschutzmaßnahmen kontrolliert:
• Abgabe und Konsum von Alkohol und Tabak
• Angebot und Abgabe jugendgefährdender Bilddatenträ ger
• Aufenthalt in Gaststätten, Diskotheken und Spielha llen
Amt für öffentliche
Ordnung (324, 321)
Polizei
54 Bewachungspersonal und Einlasskontrollen
Das Verhalten des Bewachungspersonals (Türsteher*innen) wird inten-
siv kontrolliert und überwacht (z.B. Einlasskontrolle in Diskotheken).
Die Betreiber*innen werden aufgefordert, vor einer Einstellung die per-
sönliche Eignung als Bewacher*in zu prüfen.
Amt für öffentliche
Ordnung (321)
Polizei
Das Verhalten von Bewachungspersonal wird im
Rahmen polizeilicher und ordnungsbehördlicher
Kontrollaktivität (OPARI) beobachtet. Zur Intensität
kann 321 keine Angaben machen. Hier muss die
Polizei oder 324/3 befragt werden.
Eigenes Personal fällt nicht unter die Vorschriften
2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75)
22 / 44
Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
des § 34a GewO i. V. m. der BewachV. Bei Bewa-
chungsunternehmen ist Standard die Erlaubnis-
pflicht und die vorgeschaltete Wächtermeldung.
In Einzelfällen führt auch 321/3 Kontrollen durch,
insbesondere mit Blick auf die sogenannten „11
Gebote“ für die Kölner Ringe.
55 Einlasskontrollen
Es werden Anzeigen und Videoaufzeichnungen an Diskothekeneingän-
gen ausgewertet. Bei Vergehen werden ordnungsbehördliche Maßnah-
men eingeleitet, von der mündlichen Verwarnung bis zum Beschäfti-
gungsverbot als Bewacher*in.
Amt für öffentliche
Ordnung (32)
Polizei
Sollten im Rahmen von Straftaten auch Videoauf-
zeichnungen für die Ordnungsbehörde zur Verfü-
gung stehen und auswertbar sein, werden auch
diese zur Beurteilung der Zuverlässigkeit von Be-
wacher*innen herangezogen.
Diese Maßnahme ist auf Dauer angelegt, um nach-
haltig auf etwaige Situationen zu reagieren.
56 Basistraining „WenDO“
Es werden WenDo-Trainings für Mädchen und Frauen angeboten.
Inhalt ist ein Basistraining zur Selbstbehauptung und Selbstverteidigung.
Amt für Weiterbildung (42)
Kontinuierlich seit 2016
57 „WenDO“- Training für spezielle Zielgruppen
Auf Anfrage von Gruppen und Kollegen werden W - Trainings speziell
für die Zielgruppe „Lehrerinnen“ angeboten.
Amt für Weiterbildung (42)
Das Training wurde angeboten, fand aber nicht die
gewünschte Resonanz.
58 Informationsabend der Polizei
Die Polizei Köln veranstaltet einen Informationsabend für Frauen und
Mädchen unter dem Titel „Selbstbehauptung und Selbstverteidigung
beginnen im Kopf“.
Amt für Weiterbildung (42)
Polizei
2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75)
23 / 44
Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
59 Internetinformationen
Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern informiert im Inter-
net über das umfangreiche Beratungs- und Hilfesystem in Köln, das
Mädchen und jungen Frauen Hilfe und Unterstützung in Notfallsituatio-
nen anbietet:
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/gleichstellung
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
60 Anonyme Spurensicherung (ASS)
In Köln wurde ein Verfahren zur anonymen und gerichtsfesten Doku-
mentation von Spuren im Zusammenhang mit Sexualstraftaten etabliert.
Opfer von Sexualstraftaten haben so die Möglichkeit, nicht sofort Anzei-
ge erstatten zu müssen, sondern darüber ggf. erst später zu entschei-
den.
AK „Gegen Gewalt an Frau-
en und Kindern“
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
61 Analyse von Unfallgeschehen
Unfallgeschehen werden geschlechtsspezifisch analysiert. Bei Auffällig-
keiten werden Gegenmaßnahmen entwickelt (z. B. alkoholisierte, Auto
fahrende Jugendliche nach Diskobesuch).
Amt für Straßen- und
Verkehrstechnik (66)
Polizei
Bezirksregierung
u.a.
Es ist nicht erfasst, dass es besondere
„geschlechtsspezifische“ Unfälle gibt.
Möglicherweise und nach persönlicher
Einschätzung ist die Klientel der „Tuning-Szene“
eher bei der männlichen Bevölkerung anzusetzen.
Möglicherweise sind an diesen Gruppierungen aber
auch Frauen/Mädchen beteiligt. Hier ist auch nur
ein Bruchteil des besonderen Unfallaufkommens –
bedingt durch vorsätzliche Verstöße – berücksich-
tigt. Generell werden Unfälle geschlechtsneutral
untersucht. Sicherlich sind aber dennoch die Ge-
schlechtsmerkmale in den Verkehrsunfall-Anzeigen
festgehalten. Auf sie kann bei Bedarf zurückgegrif-
fen werden.
2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75)
24 / 44
Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
62 Ausweiten des öffentlichen Nahverkehrs
Das Verkehrsangebot wird kontinuierlich optimiert und weiterentwickelt.
Das Abend- und Nachtangebot wurde bereits in zwei Schritten ausge-
weitet und die Anschlüsse regelmäßig gesichert.
Kölner Verkehrsbetriebe
(KVB)
Amt für Stadtentwicklung und
Statistik (15)
63 Kontrollieren von „Problemhaltestellen“
In enger Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsamt werden Halte-
stellen und Anlagen, bei denen besondere Problemlagen bekannt sind,
im Rahmen der Ordnungspartnerschaft präventiv verstärkt kontrolliert.
KVB
Ordnungsamt
Polizei
64 Reinigen
Fahrzeuge und Haltestellen werden verstärkt gereinigt, Graffiti- und
Vandalismusschäden schnell entfernt.
KVB
KASA (Kölner Anti Spray
Aktion)
65 Gestalten
Haltestellen und Zwischenebenen werden hell, freundlich und barriere-
frei gestaltet.
Amt für Brücken- und Stadt-
bahnbau (69)
Die Barrierefreiheit der Stadtbahnhaltestellen wird
durch den Einbau von Aufzügen bzw. Rampen
sowie die Anhebung von Bahnsteigen gemäß Prio-
ritätenliste hergestellt.
66 Überwachen der Fahrzeuge
Alle Fahrzeuge der KVB werden mit Videoüberwachung ausgestattet.
KVB
2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75)
25 / 44
Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
67 Überwachen der Haltestellen
Nach Abschluss der Ausstattung der Bahnsteigebenen in U-
Bahnhaltestellen mit digitalen Videokameras durch die KVB sind jetzt die
Zwischen- (Verteiler-) ebenen dieser Haltestellen sukzessiv mit digitalen
Videokameras auszustatten (vorbehaltlich der noch ausstehenden Klä-
rung der rechtlichen Zulässigkeit.)
Amt für Brücken- und Stadt-
bahnbau (69)
Die Anlagen zur Videoüberwachung in den Zwi-
schenebenen der beiden Haltestellen Rudolfplatz
und Friesenplatz wurden aufgebaut. Der Aufbau an
weiteren Standorten ist vorgesehen, wobei die Pla-
nungen hierzu jedoch noch nicht abgeschlossen
sind.
68 Informieren der Fahrgäste
Bei der Betriebssteuerung/Leitstelle werden zusätzliche Infomana-
ger*innen eingestellt, um die Fahrgäste besser zu informieren.
KVB
69 Kontrollieren des Vordereinstiegs
Der kontrollierte Vordereinstieg in Bussen nach 20.00 Uhr wird wieder
eingeführt.
KVB
70 Verstärkter Einsatz von Mitarbeiterinnen
In allen Bereichen mit direktem Kundenkontakt werden verstärkt Frauen
eingesetzt (Fahrerinnen, Kontrolleurinnen, Aufsicht etc.)
KVB
71 Toiletten im öffentlichen Raum für Männer und Frauen
Um „Wildpinkeln“ zu vermeiden, werden
• bei Veranstaltungen ausreichend mobile Toiletten b zw. Pinkelrin-
nen für Männer zur Verfügung gestellt,
• im Stadtgebiet zukünftig weitere WC´s dauerhaft in stalliert,
• weitere Hinweisschilder angebracht, die auf die St andorte der
Amt für öffentliche
Ordnung (327) - Veranstal-
tungen
Amt für Brücken- und Stadt-
bahnbau (69)
Amt für Straßen- und
Verkehrstechnik (66) – gen.
2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75)
26 / 44
Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
WC`s aufmerksam machen. im Straßenland
Amt für Landschaftspflege
und Grünflächen (67)
AWB
Veranstalter von Großveran-
staltungen
72 Glasverbot
Im Bereich der Altstadt und im Zülpicher Viertel besteht ein allgemeines
Glasverbot an Karneval (Weiberfastnacht, Karnevalssamstag, Rosen-
montag und 11.11.), d. h. es dürfen nur Flaschen und Gläser aus Kunst-
stoff, Pappbecher etc. benutzt werden.
Amt für öffentliche
Ordnung (32)
73 Entfernung von Graffiti
Die KASA (Kölner Anti Spray Aktion) setzt sich für ein sauberes und
sicheres Köln ein. Die Stadt Köln hat die Graffitientfernung durch die
AWB weiter optimiert und lässt jährlich rund 20.000 qm Graffiti an städti-
schen Objekten reinigen.
Amt für öffentliche
Ordnung (32) mit
36 KASA-Partner*innen
Der KASA-Vertrag wird ab 2019 bei 66 geführt. Auf
das operative und strategische Geschäft hat das
keine Auswirkung.
74 „Haus des Jugendrechts“
Das „Haus des Jugendrechts“, ein Kooperationsprojekt von Polizei, Ju-
gendgerichtshilfe und Staatsanwalt, kümmert sich um jugendliche Inten-
sivtäter*innen.
Die Analyse der Straftaten erfolgt geschlechtsspezifisch.
Stadt Köln
Polizei
Staatsanwaltschaft
Amtsgericht
75 Analyse von Straftaten
Die Straftaten im Zusammenhang mit Party-, Disko- oder Clubbesuchen
werden geschlechtsspezifisch ausgewertet.
Polizei
Die Polizei Köln hat die Straftaten zu Party-, Disko-
oder Clubbesuchen geschlechterspezifisch für den
Zeitraum von Oktober 2016 bis Dezember 2020
ausgewertet. Die erhobenen Daten basieren auf
einer Erhebung im polizeilichen Vorgangsbearbei-
tungssystem anhand der Parameter Schlagwort
Diskothek/Club, Alter (15 bis 21 Jahre und 22 bis
2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75)
27 / 44
Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
30 Jahre), Zeitraum (20 bis 4 Uhr) sowie Ge-
schlecht. Bei der Auswertung der Daten ist grund-
sätzlich vorweg zu erwähnen, dass die Fallzahlen-
entwicklung im Jahr 2020 aufgrund der pandemi-
schen Entwicklung auch in dem untersuchten Be-
reich eklatant rückläufig war.
Folgende Grundaussagen lassen sich aus den
erhobenen Daten ableiten:
- Die Fallzahlen in den erfassten Deliktberei-
chen sind nachvollziehbar in den Karnevals-
monaten (Februar bzw. März) höher als in den
anderen Monaten.
- An den Wochenenden sind die Fallzahlen hö-
her als wochentags.
- Weibliche Geschädigte sind seltener erfasst
als männliche Geschädigte. Erwachsene sind
häufiger als Geschädigte erfasst als Jugendli-
che/Heranwachsende (15 bis 21 Jahre).
- Weibliche Geschädigte sind häufiger Opfer
von Sexual- und Diebstahlsdelikten. Männli-
che Geschädigte sind häufiger Opfer von Kör-
perverletzungs- und Raubdelikten.
Polizeiliche Handlungserfordernisse haben sich aus
der Auswertung nicht ergeben. Die Erkenntnisse
finden bereits Berücksichtigung im polizeilichen
Handeln.
3. Geschlechterspezifische Gewalt - Sexistische Werbung (Aktionen 76 - 79)
28 / 44
Aktion Wer handelt:
Einord-
nung in
Ampel-
system
Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
76 Mädchen und Frauen sind in vielfältiger Art und Intensität der Gewalt
von Männern ausgesetzt: in sexistischer Werbung, in der Sprache, in der
Schule, bei der Ausbildung, am Arbeitsplatz, zu Hause und in der Fami-
lie.
Vor diesem Hintergrund hat der Rat am 16.11.2000 folgende Resolution
beschlossen:
1. „………………………
2. Keine Toleranz für Männergewalt an Frauen in Köl n. In Köln soll
ein Klima geschaffen werden, in dem Gewalt an Mädchen und
Frauen geächtet wird.
3. ………………………
4. Maßnahmen zur wirksamen Vorbeugung und Bekämpfun g von
Gewalt müssen gestärkt und ausgebaut werden.“
Der Beschluss wird um folgenden Leitgedanken erweitert:
Die Stadt Köln spricht sich für eine differenzierte, pluralistische Darstel-
lung von Menschen in der Werbung aus. Sie ist sensibilisiert gegenüber
Werbung, die traditionelle Rollenbilder und Stereotypen festigt und en-
gagiert sich gegen sexualisierte Darstellungen.
Sie verpflichtet sich, im öffentlichen Raum keine Werbung für Bordelle,
Erotikmessen etc. zu dulden.
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
77 Seit 01.01.2015 gilt in Köln ein neuer Werbenutzungsvertrag. Erstmalig
sind darin Werbeverbote aufgenommen, um diskriminierende und die
Würde des Menschen verletzende Werbung im Stadtgebiet zu verhin-
dern.
Konkret heißt es im Werbenutzungsvertrag:
„SWK wird im Rahmen des rechtlich Zulässigen die nachfolgenden Ver-
Dez. I, II, IV, VI
Stadtwerke GmbH
JC Decaux
Ströer Media Deutschland
GmbH
Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Män-
nern hat einen Handlungsleitfaden zum Umgang
mit sexistischer und sexualisierter Werbung in Köln
erstellt.
Er hilft beim Umgang mit Beschwerden von Bür-
ger*innen.
3. Geschlechterspezifische Gewalt - Sexistische Werbung (Aktionen 76 - 79)
29 / 44
Aktion Wer handelt:
Einord-
nung in
Ampel-
system
Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
pflichtungen beachten bzw. den Konzessionären auferlegen:
Werbung ist zu unterlassen, welche
• Menschen u. a. aufgrund ihres Geschlechts, ihrer H autfarbe,
Rasse, Herkunft oder Religion diskriminiert
• sexistische Darstellungen und Botschaften enthält
• in unzulässiger Weise abstoßend ist
• Menschen als käufliche Ware darstellt
• kriegsverherrlichend ist
• gewaltverherrlichend ist
• sich an Kinder richtet.“
Der Handlungsleitfaden enthält einen Katalog, wo-
ran sexistische und sexualisierte Werbung zu er-
kennen ist.
78 Laut Werbevertrag kann der Verwaltungsvorstand ein Votum zu Wer-
bung, die gegen die genannten Grundsätze verstößt, abgeben, mit dem
Ziel, dass solche Werbung künftig zu unterlassen ist.
Auszug aus dem Werbenutzungsvertrag:
„Darüber hinaus behält sich der Stadtvorstand der Stadt Köln vor, ein
Votum zu solcher Werbung gegenüber der Geschäftsführung der SWK
abzugeben, die aus seiner Sicht gegen die Grundsätze der Ziff. 12.1
verstößt, mit dem Ziel, das solche Werbung künftig zu unterlassen ist.“
Verwaltungsvorstand
79 Die Stadt Köln prüft, ggf. auch interkommunal, inwieweit die rechtliche
Möglichkeit besteht, Werbung für Einrichtungen und Stätten, die sexuel-
le Dienstleistungen anbieten oder zur Schau stellen sowie Werbung für
entsprechende Messen zu verbieten.
Rechtsamt (30)
Amt für öffentliche
Ordnung (32)
Die Rechtslage ist durch das Prostitutionsgesetz
von 2002 und das Prostituiertenschutzgesetz von
2017 geregelt. Da Prostitution grundsätzlich erlaubt
ist, kann Werbung dafür nicht verboten werden.
3. Geschlechterspezifische Gewalt - Gewalt in häuslichen Partnerschaften (Aktionen 80 - 99)
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Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
80 Kölner*innen werden informiert und sensibilisiert, um das Thema „Ge-
walt in Partnerschaften“ aus der Tabuzone zu holen.
Punktuell finden, neben dem Internationalen Tag gegen Gewalt an
Frauen und Mädchen am 25. November jeden Jahres,
• Veranstaltungen
• Straßenaktionen
• Kampagnen
• Ausstellungen
statt.
Außerdem werden Informationen digital und in den Printmedien zur
Verfügung gestellt.
Amt für Kinder, Jugend und
Familie (51)
Netzwerk Häusliche Gewalt
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
AK „Gegen Gewalt an Frau-
en“
81 Die Ausstellung zu Häuslicher Gewalt „ANGST trifft MUT“ ist eine Instal-
lation von zwölf Schaufensterpuppen, die stellvertretend für Frauen-
schicksale stehen, die sich von häuslicher Gewalt befreit haben und
heute ein selbstbestimmtes Leben führen.
Die Ausstellung wird in öffentlichen Gebäuden in Köln präsentiert
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
SKF
Diakonie
82 Die Ausstellung „ANGST trifft MUT“ wird in anderen Kommunen präsen-
tiert. Die Finanzierung erfolgt über die ausstellenden Kommunen.
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
83 Medizinisches Personal wird bei der Aus- und Fortbildung kontinuierlich
darin geschult, Gewaltverletzungen zu erkennen, zu dokumentieren und
Betroffene angemessen anzusprechen. In Ergänzung hierzu erhalten
Ärzt*innen eine komprimierte Information („Kittelkarte“) mit Handlungs-
empfehlungen für eine sensible Ansprache Betroffener.
Kooperationspartner*innen sind Krankenhäuser, Krankenpflegeschulen,
Ärztekammer, kassenärztliche Vereinigung.
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
Arbeitskreis „Gegen Gewalt
an Frauen“
Rechtsmedizin Uniklinik Köln
3. Geschlechterspezifische Gewalt - Gewalt in häuslichen Partnerschaften (Aktionen 80 - 99)
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Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
84 Die Schulung für Personal in Familienzentren, mit der für Häusliche
Gewalt sensibilisiert werden soll, wird weiterhin durchgeführt.
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
Arbeitskreis „Gegen Gewalt
an Frauen“
Die Maßnahme konnte wegen bestehender Prioritä-
tensetzung im Geltungszeitraum des 1. Gleichstel-
lungsaktionsplans bis Ende 2020 nicht gestartet
werden.
85 Die Schulung zum Sensibilisieren gegenüber Häuslicher Gewalt wird
weiterentwickelt und für neue Zielgruppen, z. B.:
• Lehrer*innen
• Erzieher*innen in Kitas
angeboten.
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
Arbeitskreis „Gegen Gewalt
an Frauen“
Die Maßnahme konnte wegen bestehender Prioritä-
tensetzung im Geltungszeitraum des 1. Gleichstel-
lungsaktionsplans bis Ende 2020 nicht gestartet
werden.
86 Städtische Mitarbeitende werden darin geschult, häusliche Gewalt bei
Bürger*innen aber auch bei Kolleg*innen zu erkennen. Sie sollen in der
Lage sein, Betroffene auf das bestehende Unterstützungsnetzwerk hin-
zuweisen.
Vorgesetzte werden im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht geschult.
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
Gesundheitsmanagement
und Arbeitsschutz (I/2)
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
AK „Gegen Gewalt an
Frauen“
Im Rahmen des städtischen Fortbildungskatalogs
stehen den Mitarbeitenden wie auch Führungskräf-
ten der Verwaltung mehrere Seminarangebote des
Themenbereichs Konfliktmanagement und Gewalt-
prävention zur Verfügung. Ebenso werden auch
weiterhin jährliche Fortbildungen mit Titel „Gewalt-
prävention und Selbstbehauptung für weibliche
Beschäftigte“ durch 111/11 angeboten.
Zum Thema häusliche Gewalt hat das Amt für
Gleichstellung von Frauen und Männern in Koope-
ration mit dem Gesundheitsmanagement die Leitli-
nie der Arbeitgeberin Stadt Köln
„Reden-Handeln-Schützen“, häusliche Gewalt bei
städtischen Beschäftigten, erstellt, die sich noch in
der verwaltungsinternen Abstimmung befindet und
ab 2021 umgesetzt werden soll (s. auch Aktion 99
dieses Aktionsplans)
Mit dieser Leitlinie wird auch die Intention der Akti-
on 86 erfüllt.
3. Geschlechterspezifische Gewalt - Gewalt in häuslichen Partnerschaften (Aktionen 80 - 99)
32 / 44
Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
87 Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Unterstützungsbe-
darf erhalten Fortbildungen zur sexuellen Bildung.
Gesundheitsamt (53)
53 bietet Schulungen für Schülergruppen und Ju-
gendliche zum Thema sexuelle Bildung an.
88 Erzieher*innen und Eltern werden zu Multiplikator*innen ausgebildet.
Dazu werden Fortbildungsveranstaltungen zur sexuellen Bildung durch-
geführt.
Gesundheitsamt (53)
Mitarbeitenden in der sozialen und pädagogischen
Arbeit werden regelmäßig zu Multiplikator*innen
ausgebildet. Sowohl Multiplikator*innen-
veranstaltungen als auch Fortbildungen finden statt.
Erzieher*innen sowie Eltern werden nur noch sehr
vereinzelt zu Multiplikator*innen ausgebildet.
89 Die Infrastruktur zur Unterstützung, Beratung und Krisenintervention für
Frauen mit (sexualisierten) Gewalterfahrungen wird kontinuierlich finan-
ziell abgesichert und weiterentwickelt.
Die spezifische Situation von Frauen mit Migrationshintergrund wird
berücksichtigt.
Amt für Soziales und
Senioren (50)
Amt für Kinder, Jugend und
Familie (51), Federführung
Netzwerk Häusliche Gewalt
In den kommenden Jahren werden die Projekte
fortgeführt unter der Prämisse, dass sie jeweils für
die Dauer eines Jahres bewilligt werden entspre-
chend des Haushaltsplans der Stadt.
90 Die Hilfsangebote für Mädchen und Jungen mit Gewalterfahrungen ori-
entieren sich am Bedarf und werden weiterhin finanziell abgesichert.
Amt für Kinder, Jugend und
Familie (51)
91 Die Internetseite http://www.koelner-hilfe-bei-gewalt.de/ informiert in 10
Sprachen über die Rechtslage und Hilfsangebote bei Häuslicher Gewalt
und Stalking.
Die Informationen werden ggf. mit einer Finanzierung über Landeszu-
wendungen weiterentwickelt und aktualisiert.
Amt für Kinder, Jugend und
Familie (51),
Federführung Netzwerk
Häusliche Gewalt
3. Geschlechterspezifische Gewalt - Gewalt in häuslichen Partnerschaften (Aktionen 80 - 99)
33 / 44
Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
92 Folgende Broschüren werden im Internet und in Printform zur Verfügung
gestellt und ständig aktualisiert:
• Hilfen für von Gewalt Betroffene in Köln
• Stalking
• Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftat
• K. O.-Tropfen
• STARK trifft SICHER
• Zwangsheirat: Du kannst Nein sagen!
• MUT trifft HILFE - Beratung für Frauen und ihre Ki nder in Notsitua-
tionen.
• Partysicherheit
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
in Kooperation mit
unterschiedlichen Einrichtun-
gen
93 Es gibt in Köln die Möglichkeit der Anonymen Spurensicherung (ASS)
nach einer Sexualstraftat.
Opfer einer Sexualstraftat können Spuren sichern und anonym asservie-
ren lassen. So können sie auch erst später entscheiden, ob sie Strafan-
zeige erstatten wollen, ohne zu riskieren, dass wichtige Tatspuren verlo-
ren gehen.
AK „Gegen Gewalt an
Frauen“
Rechtsmedizin Köln
94 Das Programm „MannSein ohne Gewalt“ richtet sich an Männer ab 18
Jahre, die gegen ihre Partnerin oder Kinder Gewalt ausgeübt haben.
Hauptziel ist es, die Handlungsmöglichkeiten der Männer in Konfliktsitu-
ationen in Partnerschaft und Familie zu erweitern, um ihnen ein gewalt-
freies Leben zu ermöglichen und die Familien vor weiterer Gewalt zu
schützen.
Das Angebot umfasst:
• persönliche Beratungsgespräche
• Gruppenprogramm
• Krisengespräche
Arbeiterwohlfahrt
Fachstelle für Gewalt-
prävention
3. Geschlechterspezifische Gewalt - Gewalt in häuslichen Partnerschaften (Aktionen 80 - 99)
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Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
95 In Köln haben sich verschiedene Ämter der Stadtverwaltung, Polizei,
Justiz, Gewaltschutzzentren und Beratungsstellen zu dem „Netzwerk
Häusliche Gewalt“ (Federführung Amt für Kinder, Jugend und Familie)
zusammengeschlossen. Aufgabenschwerpunkt des Netzwerkes ist es,
die Situation der von häuslicher Gewalt Betroffenen zu verbessern und
Hilfsstrukturen zu optimieren.
Amt für Kinder, Jugend und
Familie (51)
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
96 Das „Netzwerk Häusliche Gewalt“ prüft die Vorschläge aus dem Work-
shop des Dialogs mit der Stadtgesellschaft auf ihre Machbarkeit.
Netzwerk Häusliche Gewalt
97 In Köln haben sich das städtische Amt für Gleichstellung von Frauen
und Männern, Polizei, Justiz, Gewaltschutzzentren und Beratungsstellen
zu dem Arbeitskreis „Gegen Gewalt an Frauen“ zusammengeschlossen.
Der Arbeitskreis greift neben „Häuslicher Gewalt“ auch folgende The-
men auf:
• Stalking
• Vergewaltigung
• Zwangsheirat
• K.O.-Tropfen etc.
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1),
Federführung,
in Kooperation mit
verschiedenen Institutionen
98 Die folgenden in Köln bestehenden Netzwerke werden fortgeführt:
• AK Prostitution (53)
• AK Rote Karte - sexuelle Gewalt gegen Mädchen, Jun gen und
Frauen im Sport (Stadtsportbund, AK tagt regelmäßig)
• AK „Schwanger und Gewalt“ (53)
• AK „Schwanger und Alleinerziehend“ (53)
Das Gesundheitsamt nimmt darüber hinaus am Runden Tisch NRW
gegen weibliche Genitalbeschneidung teil.
Gesundheitsamt (53)
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
Beratungseinrichtungen,
Stadtsportbund, Polizei,
Deutsche Sporthochschule u.
a.
Netzwerke 53:
Der Fachdienst STI und sexuelle Gesundheit
(536/2) beteiligt sich regelmäßig am AK Sexarbeit.
Die Beratungsstelle für Familienplanung (536/1)
nimmt am AK „Schwanger und Alleinerziehend“ teil.
Der AK „Schwanger und Gewalt“ kann wegen Per-
sonalengpässen von 53 nicht besucht werden.
3. Geschlechterspezifische Gewalt - Gewalt in häuslichen Partnerschaften (Aktionen 80 - 99)
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Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
Das Sachgebiet „Frühe Hilfen“ (536/3) nehmen am
„Runden Tisch NRW gegen weibliche Genitalver-
stümmelung teil.
Stadtsportbund: AK Rote Karte tagt regelmäßig.
99 Die Stadt Köln positioniert sich als Arbeitgeberin gegen Gewalt in Part-
nerschaften, bietet Hilfe an und sensibilisiert ihre Beschäftigten.
Von dieser Aktion soll eine Signalwirkung auf städtische Gesellschaften
und Kölner Unternehmen ausgehen.
Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern (I/1)
Personal- und Verwaltungs-
management (11)
Gesundheitsmanagement
und Arbeitsschutz (I/2)
GPR
Städtische Gesellschaften,
Industrie- und Handelskam-
mer, Handwerkskammer
Die Leitlinie „Reden-Handeln-Schützen“ zu häusli-
cher Gewalt bei Mitarbeitenden der Stadt Köln liegt
in Kürze vor.
4. Sport und Freizeit – Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern im Sport und in der Freizeit
(Aktionen 100 - 110)
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Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
100 Der Stadtsportbund Köln (SSBK e.V.) ist der größte und älteste Stadt-
sportbund in Nordrhein-Westfalen. Er ist Sprachrohr für neun Stadtbe-
zirkssportverbände, für 57 Sportfachverbände, für ca. 800 Sportvereine
und damit für ca. 220.000 aktive Sportler*innen in Köln.
In seinem Leitbild hat sich der SSBK e.V. zu Offenheit, Gleichberechti-
gung und Gender Mainstreaming verpflichtet. Dadurch wirkt er auf alle
angebundenen Sportvereine ein.
Auszug Leitbild Stadtsportbund:
Offenheit:
„Aus unserem demokratischen Grundverständnis heraus stehen unsere
Angebote allen Menschen, unabhängig von ethnischer oder religiöser
Herkunft, Geschlecht und Alter zur Verfügung.“
Gleichberechtigung:
„Unsere Aufmerksamkeit richten wir unter Berücksichtigung der sozialen
und geschlechtsspezifischen Bedürfnisse auf Schwache und Starke,
Jungen und Mädchen sowie Menschen jeglicher Herkunft.“
Gender Mainstreaming:
„Wir setzen uns dafür ein, dass in Entscheidungs- und Entwicklungspro-
zessen die Sichtweisen beider Geschlechter gleichermaßen beachtet
werden.“
Im Übrigen ist es dem SSBK e.V. wichtig, auf den Vorstandsebenen der
Vereine und Verbände mehr Frauen in verantwortliche Positionen zu
wählen und Frauen in Führungspositionen langfristig zu etablieren.
Stadtsportbund e.V.
101 Die Stadt Köln kooperiert mit dem Verein „Lobby für Mädchen e.V.“, der
sich kommunal und auf Landesebene für die Interessen von Mädchen
und jungen Frauen einsetzt.
Mit einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit werden Kölner*innen für die
Lebenslage von Mädchen und jungen Frauen sensibilisiert. Chancen-
gleichheit soll hergestellt werden.
Die Angebote des Vereins wirken der durch Geschlecht und sozialen
Amt für Kinder, Jugend und
Familie (51)
Lobby für Mädchen e.V.
4. Sport und Freizeit – Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern im Sport und in der Freizeit
(Aktionen 100 - 110)
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Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
Status bedingten Benachteiligung der Mädchen entgegen.
Beispielhafte Maßnahmen:
• Beratung für Mädchen und junge Frauen von 12 - 27 Jahren
• Interkultureller Mädchentreff:
Offene Tür für Mädchen ab 10 Jahren
102 Die Stadt Köln kooperiert mit dem Verein „Kääls e.V.“, der Beratung für
Männer und Jungen in Krisensituationen anbietet.
In Veranstaltungen, Fortbildungen und Seminaren für Multiplika-
tor*innen, Jungenprojekten und Vater-Kind-Workshops werden u.a. mo-
derne Rollenbilder für Männer diskutiert.
Amt für Kinder, Jugend und
Familie (51)
Kääls e.V. - Kölner Männer-
forum
103 Der Mädchenaktions-/kulturtag wird in Zusammenarbeit mit verschiede-
nen Jugendeinrichtungen aus allen Stadtgebieten im Kölner Jugendpark
einmal jährlich angeboten. Die Interessen der Mädchen und jungen
Frauen stehen dabei an erster Stelle.
Amt für Kinder, Jugend und
Familie (51)
Jugendzentrum Köln gGmbH
Kölner Jugendpark
104 Der Jungenaktions-/kulturtag wird in Zusammenarbeit mit verschiedenen
Jugendeinrichtungen einmal jährlich veranstaltet. Die Interessen von
Jungen und jungen Männern stehen im Mittelpunkt.
Amt für Kinder, Jugend und
Familie (51)
Jugendzentrum Köln gGmbH
Kölner Jugendpark
105 Zu besonderen Anlässen finden Mädchentage in/für die einzelnen
Stadtbezirke der bestehenden Mädchenarbeitskreise statt (z.B. zum
Weltmädchentag)
Amt für Kinder, Jugend und
Familie (51)
Einrichtungen der offenen
Kinder- und Jugendarbeit
Kölner Jugendpark
Arbeitskreise Mädchen in
den Stadtbezirken
4. Sport und Freizeit – Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern im Sport und in der Freizeit
(Aktionen 100 - 110)
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Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
106 In den meisten Jugendeinrichtungen in Köln gibt es wöchentlich einen
Mädchentag und einen Jungentag
Amt für Kinder, Jugend und
Familie (51)
Einrichtungen der offenen
Kinder- und Jugendarbeit
107 Das Handwerkerinnenhaus Köln e.V. verfolgt das Ziel, Zugangswege für
Mädchen und Frauen in handwerklich-technische Berufe zu ebnen.
Spezifische Angebote für Mädchen
• Ferien- und Freizeitangebote
• Angebote zur beruflichen Orientierung in handwerkl ichen Berufen
(z.B. Holly Wood, Mädchenprojekt Zukunft)
• Angebote für Multiplikator*innen (Lehrer*innen und Aktive in der Ju-
gendhilfe)
Das Handwerkerinnenhaus Köln knüpft ein starkes Netz für Mädchen
und Frauen im Handwerk – an der Schnittstelle zwischen Schule und
Beruf, in Kooperation mit Betrieben, (Hoch-)Schulen und Jugendhilfe.
Amt für Kinder, Jugend und
Familie (51)
Handwerkerinnenhaus Köln
e. V. (HWH)
108 In Kooperation mit KIDsmiling e.V. (Projekt für hilfsbedürftige Kinder und
Jugendliche e.V.) und den Mitgliedern der örtlichen Netzwerke wird ein
offenes kostenloses Fußballtraining für Mädchen und Jungen angebo-
ten.
Das KIDsmiling-Fußballprojekt in Köln wird in enger Zusammenarbeit
mit der Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung des städti-
schen Amtes für Kinder, Jugend und Familie, sowie mit Unterstützung
des 1. FC Köln und der Bundesliga-Stiftung durchgeführt.
Amt für Kinder, Jugend und
Familie (51)
KIDsmiling e.V.
4. Sport und Freizeit – Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern im Sport und in der Freizeit
(Aktionen 100 - 110)
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Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
109 Die Rheinflanke gGmbH bietet spezielle Gruppen für Mädchen- und
Jungenfußball (Köln kickt) an sowie für gemischte Gruppen. Ziel der
Rheinflanke ist, dauerhaft beiderlei Geschlechter so anzusprechen, das
traditionelle Rollenmuster aufgebrochen werden.
• Fußballgruppen für Jungen und Mädchen
• Mädchenarbeit z.B. in Kooperation mit den Abenteue rhallen Kalk der
Jugendzentren und beteiligten Jugendeinrichtungen und in Koopera-
tion mit örtlichen Fußballvereinen
Amt für Kinder, Jugend und
Familie (51)
Rheinflanke gGmbH
110 Beim Mitternachtssport handelt es sich um ein nächtliches Sportange-
bot, welches von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 16
bis 27 Jahren genutzt wird.
In verschiedenen Stadtbezirken gibt es unterschiedliche Sportangebote,
so z. B. in Ehrenfeld ein spezielles Fußballangebot für Mädchen und
zwei Angebote für Jungen.
Amt für Kinder, Jugend und
Familie (51)
Sportamt (52)
Stadtsportbund
Sportjugend Köln
5. Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen –
Geschlechterdemokratie bei internationalen Kooperationen (Aktionen 111 – 126)
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Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
111 Kölner Delegationen tauschen sich zu kommunalen Themen in
Partnerstädten aus.
Ist-Analyse und Fortschreibung: Die seit 2014 erfolgten Delegati-
ons- und Repräsentationsbesuche der Stadt Köln werden nach
ihrem Anteil Frauen / Männer ausgewertet.
Amt der Oberbürgermeisterin (01)
KölnBusiness Wirtschaftsförde-
rungs-GmbH (ehemals Amt für
Wirtschaftsförderung 80)
Die Aussage kann nur für die Delegationsreisen
getroffen werden, an denen 01 beteiligt ist bzw.
war.
Reisen, die die KBW in eigener Zuständigkeit orga-
nisiert bzw. ohne Beteiligung von 01 durchführt,
sind hier nicht berücksichtigt.
112 Künftig werden die Delegationen zunehmend paritätisch mit Frau-
en und Männern besetzt, insbesondere sofern dies in der Ent-
scheidungskompetenz der Stadt liegt. An Dritte, wie z.B. Universi-
täten und Unternehmen appelliert die Stadt Köln im Sinne der
Charta. Bis 2020 wird bei allen Besuchen eine Geschlechterpari-
tät von 50:50 angestrebt.
Unter anderem wird über die Themenauswahl eine höhere Betei-
ligung von Frauen forciert.
Die Stadt Köln thematisiert die Charta bei diesen Treffen.
Amt der Oberbürgermeisterin (01)
KölnBusiness Wirtschaftsförde-
rungs-GmbH (ehemals Amt für
Wirtschaftsförderung-80)
Amt für Kinder, Jugend und Familie
(51)
Oft werden Delegationen nach Dienststellen bzw.
Aufgabenprofilen zusammengestellt. Im pädagogi-
schen Bereich sind oft eher Frauen beteiligt.
113 Bis zum Erreichen einer Geschlechterparität soll möglichst jährlich
eine ausschließlich weibliche Delegation in eine der Partnerstädte
entsandt werden, sofern dies fachspezifisch möglich ist.
Im Vordergrund sollen Themen wie Unternehmensgründungen
von Frauen, politische Partizipation, Gewalt gegen Frauen stehen.
Amt der Oberbürgermeisterin (01)
Amt für Gleichstellung von Frauen
und Männern (I/1)
KölnBusiness Wirtschaftsförde-
rungs-GmbH (ehemals Amt für
Wirtschaftsförderung-80)
Die Auswertung der Delegationsreisen (s. Maß-
nahme 111) hat ergeben, dass die Mehrheit der
Delegationen mit mehr als 50% durch Frauen be-
setzt ist. Deshalb ergab sich kein Anlass für eine
ausschließlich weiblich besetzte Delegationsreise.
Die Aussage kann nur für die Delegationsreisen
getroffen werden, an denen 01 beteiligt ist bzw.
war.
Reisen, die die KBW in eigener Zuständigkeit orga-
nisiert bzw. ohne Beteiligung von 01 durchführt,
sind hier nicht berücksichtigt.
5. Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen –
Geschlechterdemokratie bei internationalen Kooperationen (Aktionen 111 – 126)
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Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
114 Jede städtische Repräsentation auf internationaler Ebene (z.B.
Entsendung in Europäische Netzwerke wie RGRE) soll ge-
schlechtsparitätisch besetzt sein. Bis 2020 soll eine Parität von
50:50 sichergestellt werden.
Amt der Oberbürgermeisterin (01)
Es wird angestrebt eine Parität umzusetzen. Diese
wird jedoch nicht immer möglich sein, da fachliche
Qualifikation und andere Auswahlkriterien maßge-
bend sein können.
115 Die Freundeskreise der Städtepartnerschaften erhalten die Emp-
fehlung, als „Botschafter*innen der Gleichstellung“ zu handeln.
Amt der Oberbürgermeisterin (01)
116 Die Stadt Köln wird bei Besuchsdelegationen aus Kölner Partner-
städten die Kernziele der EU-Charta und das Thema der Beset-
zung der Delegationen in geeigneter Form thematisieren.
Amt der Oberbürgermeisterin (01)
117 EU-Projekte und Anträge beziehen die Strategie „Gender Main-
streaming“ ein. Dadurch werden Qualität und Exzellenz gesteigert.
Amt der Oberbürgermeisterin (01)
5. Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen –
Geschlechterdemokratie bei internationalen Kooperationen (Aktionen 111 – 126)
42 / 44
Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
118 Das Netzwerk „Eine-Welt Stadt Köln“ zur Unterstützung der Mil-
lenniumsentwicklungsziele hat ein Teilnetzwerk „Gleichstellung
der Geschlechter“. In diesem Teilnetzwerk werden Veranstaltun-
gen zur Rolle der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit
durchgeführt und Projekte zur Frauenförderung in Entwicklungs-
ländern geplant.
Amt der Oberbürgermeisterin (01)
119 Zur Förderung der Kölner Wirtschaft sollen Wirtschaftsbotschaf-
ter*innen bei internationalen Kontakten für den Standort Köln
werben.
Die Botschafter*innen werden der Oberbürgermeisterin benannt.
Derzeit gibt es 150 Botschafter und 21 Botschafterinnen (12%).
Ziel ist es, den Anteil der Kölner Wirtschaftsbotschafterinnen mög-
lichst bis 2020 auf 50 % zu erhöhen.
KölnBusiness Wirtschaftsförde-
rungs-GmbH (ehemals Amt für
Wirtschaftsförderung)
Amt der Oberbürgermeisterin (01)
Das Ziel, den Anteil möglichst auf 50% zu erhöhen,
kann nur längerfristig erreicht werden, da niemand
seines Amtes entbunden werden soll, und auch die
Zahl der Botschafter*innen nicht beliebig ausgewei-
tet werden kann, ohne die Konzeption dieses Mar-
ketinginstrumentes, insbesondere die Exklusivität
des Kreises aufzugeben.
Selbstverständlich wird bei der Ernennung von
neuen Wirtschaftsbotschafter*innen darauf geach-
tet, möglichst Frauen zu berücksichtigen und z.B.
aus ihren Unternehmen ausscheidende männliche
Botschafter nicht automatisch durch deren männli-
che Nachfolger zu ersetzen.
120 Es wird ein Kompetenzpool für weibliche Fach- und Führungskräf-
te aus Köln implementiert.
Dieser soll eine geschlechtsparitätische Besetzung in zahlreichen
Gremien (z. B. Aufsichtsräte, Beiräte, Gremien der IHK und
Handwerkskammer) und auch der Wirtschaftsbotschafterinnen
sichern.
KölnBusiness Wirtschaftsförde-
rungs-GmbH (ehemals Amt für
Wirtschaftsförderung)
mit Kammern
Mit der IHK Köln war besprochen, das Vorhaben in
der nun begonnenen Förderphase der Landesinitia-
tive „Frau und Wirtschaft“ (Competentia NRW) um-
zusetzen. Da sich im Rahmen der EFRE Förderung
Maßnahmen seitens des Kompetenzzentrums Frau
& Beruf ausschließlich an KMU richten dürfen, ist
dies nicht mehr möglich. Andere Fördermöglichkei-
ten für Konzeption, Umsetzung mit Software-
Lösung und Pflege der Datenbank „Kompetenz-
pool“ stehen nach eingängiger Prüfung aktuell nicht
zur Verfügung.
Die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
5. Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen –
Geschlechterdemokratie bei internationalen Kooperationen (Aktionen 111 – 126)
43 / 44
Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
(ehemals Amt für Wirtschaftsförderung) wird aber
weiterhin Recherche zu Fördermöglichkeiten be-
treiben.
121 Zur finanziellen Förderung der Frauenhäuser in Bethlehem und
Köln wird die Kooperation mit dem Partnerschaftsverein Bethle-
hem institutionalisiert und weiter ausgebaut.
Amt für Gleichstellung von Frauen
und Männern (I/1)
Verein zur Förderung der Städte-
partnerschaft Köln – Bethlehem
e.V.
Frauen helfen Frauen e.V.
Das Projekt wurde zurückgestellt aufgrund der prio-
ritär bei I/1 zu bearbeitenden Aufgaben während
der Geltungsdauer des 1. Gleichstellungsaktions-
plans bis Ende 2020.
122 Bei allen Jugend- und Sportbegegnungen mit interkulturellem
Austausch und bei Angeboten zur politischen, kulturellen und
ökologischen Bildung wird insgesamt eine genderausgeglichene
Besetzung von Mädchen und Jungen sowie Begleiter*innen si-
chergestellt.
Amt für Kinder, Jugend und Familie
(51)
Freie Träger der Jugendhilfe
123 Zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit finden bereits seit
2005 spezielle Sportprojekte für Frauen in Kooperation mit Kölner
Partnerstädten statt (z. B. Freundschaftsspiele in Köln, Tel Aviv,
Bethlehem, Begegnungswoche mit Austausch, Besichtigungspro-
gramm).
Sportamt (52)
Das Projekt wurde bis Ende 2017 durchgeführt,
wegen bestehender Prioritätensetzung zunächst
beendet. Mittelfristig ist die Fortführung des Projek-
tes angestrebt.
124 Im Rahmen der weiteren Förderung von Sportprojekten ist vorge-
sehen, die Fußballerinnen in Palästina durch einen Kölner Trainer
zu fördern.
Sportamt (52)
Das Projekt wurde bis Ende 2017 durchgeführt,
wegen bestehender Prioritätensetzung zunächst
beendet. Mittelfristig ist die Fortführung des Projek-
tes angestrebt.
5. Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen –
Geschlechterdemokratie bei internationalen Kooperationen (Aktionen 111 – 126)
44 / 44
Aktion Wer handelt: Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.
sonstige Erläuterungen
125 Bereits jetzt tauschen sich internationale Fachkräfte zu Themen
wie z. B. Junge Frauen im Strafvollzug, Häusliche und familiäre
Gewalt, Angebote für Mädchen und junge Frauen in der offenen
Jugendarbeit aus.
Dieser Austausch wird weitergeführt und intensiviert.
Amt für Kinder, Jugend und Familie
(51)
Fachdienststellen
Freie Träger der Jugendhilfe
126 Bei gegenseitigen Besuchen tauschen sich die Fachkräfte der
Partnerstädte Köln und Tel Aviv kontinuierlich aus zu unterschied-
lichen Angeboten der Jugendhilfe, darunter auch genderbezogene
Themen ( z. B. zur Arbeit mit Mädchen, jungen Frauen und männ-
lichen Jugendlichen, berufliche Eingliederung junger Frauen,
Missbrauch und sexualisierte Gewalt, Beratung und Betreuung in
Fällen von Bulimie).
Amt für Kinder, Jugend und Familie
(51)
Kölner Jugendring
Partnerschaftsverein Köln -Tel Aviv
Freie Träger der Jugendhilfe
Anlage 2 - Auszug Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern vom 13.09.2021
886 Zeichen
Geschäftsführung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern Herr Neweling Telefon: (0221) 26348 Fax : (0221) 26462 E-Mail: Frank.Neweling@Stadt-koeln.de Datum: 14.09.2021 Auszug aus dem Beschlussp rotokoll der 4. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung von Frauen und Männern vom 13.09.2021 öffentlich 2.1 Abschlussbericht zum 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan im Rah- men der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene 2175/2021 Beschluss: Der Rat nimmt den als Anlage beigefügten Abschlussbericht zum 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan im Rahmen der Europäischen Charta der Gleichstel- lung von Frauen und Männern zur Kenntnis. Ergänzung: Die Beratungsfolge soll um die Gremien Stadt-AG LST und Stadt-AG Behindertenpo- litik erw eitert w erden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschlussvorlage Rat
2238 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/03 I/1 Vorlagen-Nummer 2175/2021 Freigabedatum 31.08.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Abschlussbericht zum 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan im Rahmen der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt den als Anlage beigefügten Abschlussbericht zum 1. Kölner Gleichstellungsakti- onsplan im Rahmen der Europäischen Charta der Gleichstellung von Frauen und Männern zur Kenntnis. Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 13.09.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 20.09.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 21.09.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 24.09.2021 Rat 09.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen (X) Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz (X) Nein ( ) Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) ( ) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die Stadt Köln ist nach einem Ratsbeschluss am 08.08.2011 der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ beigetreten und hat sich damit ver- pflichtet, Aktionspläne mit Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit unter Beteili- gung von Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft aufzustellen. Der 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan mit einer Laufzeit von 2016 bis 2020 wurde am 22.09.2016 vom Rat verabschiedet. Er umfasst insgesamt 126 Aktionen zu folgenden Handlungsfeldern: Arbeitgeberin Stadt Köln (45 Aktionen) Sicherheit (30 Aktionen) Geschlechterspezifische Gewalt (24 Aktionen) Sport und Freizeit (11 Aktionen) Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen (16 Aktionen) Im Jahr 2019 hat das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern dem AVR und dem Rat ein Sachstandsbericht zum damaligen Umsetzungsstand vorgelegt. Die Ergebnisse wurden mit einem Ampelsystem gekennzeichnet und in einem Sachstandsbericht zusammengefasst. 2021 wurde der Aktionsplan abschließend ausgewertet und die Ergebnisse im vorliegenden Ab- schlussbericht dokumentiert.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2175/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.09.2021
- Erstellt
- 04.06.2021 12:18