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2408/2022

Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, Haushaltsjahr 2022

Beschlussvorlage Ausschuss 12.08.2022

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 23.08.2022, TOP 5.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage A (003)_Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2022

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Beschlussvorlage Ausschuss

3293 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 2408/2022 
Freigabedatum 
 12.08.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, Haushaltsjahr 2022 
Beschlussorgan 
Gesundheitsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Gesundheitsausschuss beschließt, entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Unteraus-
schusses „Selbsthilfegruppen“ des Gesundheitsausschusses sowie des Ausschusses für Soziales 
und Seniorinnen und Senioren, im Haushaltsjahr 2022 die Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 
gemäß der beigefügten Anlage zu fördern. Mittel stehen im Teilplan 0701 – Gesundheitsdienste, Teil-
planzeile 15, Transferaufwendungen, zur Verfügung. 
 
Die Restmittel werden der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln zur Unterstützung städtisch nicht geförderter, 
originärer Selbsthilfegruppen zur Verfügung gestellt. Sie dienen der Förderung von Aktivitäten, die 
aufgrund der geringen Antragshöhe, einmaliger Förderanfrage, o. Ä. nicht vom Gesundheitsamt be-
zuschusst werden. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse, abzüglich der bereits gewährten Abschlagszahlun-
gen, zu bewilligen und auszuzahlen. 
 
 
Gesundheitsausschuss 23.08.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich stehen gemäß der am 09.11.2021 im 
Rat beschlossenen Haushaltssatzung 2022, im Teilplan 0701, Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen für 2022 Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,00 € zur Verfügung. 
 
Die für 2022 gestellten Anträge der Selbsthilfegruppen wurden nach den geltenden Kriterien zur För-
derung von Selbsthilfegruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich geprüft. 
 
Abschlagszahlungen in Höhe von max.75% der Vorjahresförderung wurden in den Fällen geleistet, 
bei denen die Verwendungsnachweise 2021 und ein kompletter Förderantrag für 2022 vorgelegt wur-
de und die Gruppen in den Vorjahren bereits zweimal bezuschusst wurden. 
Die Finanzierungslücke ist manchmal größer als der Fördervorschlag der Verwaltung. Dies liegt da-
ran, dass bestimmte Ausgaben nicht förderfähig sind. 
 
In der Gesamtübersicht sind sämtliche Gruppen erfasst (Anlage A). 
 
Die Verwaltung schlägt vor, auch im Jahr 2022 die verbleibenden Restmittel gemäß der Anlage A der 
Selbsthilfe-Kontaktstelle zur Förderung städtisch nicht geförderter, originärer Selbsthilfegruppen zur 
Verfügung zu stellen.

Anlage A (003)_Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2022

1703 Zeichen

Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2022 Stand: 27.07.2022 
 Anlage A 
 
Selbsthilfegruppe  
 
Zuschuss  
2021 
€ 
Beantragter 
Zuschuss 
2022  
€ 
Finanzi e-
rungslücke lt. 
Antrag 
€ 
Miete oder 
Mietanteil  
 
€ 
Fördervorschlag 
Sachkosten 
 
€ 
Fördervorschlag  
Miete 
 
€ 
Fördervorschlag 
2022 insgesamt 
 
€ 
1. autismus Köln/Bonn  5.675,00 6.835,00 6.835,00 4.800,00 2.035,00 4.800,00 6.835,00 
2. FAAK (Kölner Förderverein für das Alle r-
gie- und Asthmakranke Kind)  6.412,56 10.356,56 10.356,56 3.856,56 2.556,00 3.856,56 6.412,56 
3. Gesundheitsladen e. V.  17.340,00 18.240,00 18.240,00 28.540,00 2.556,00 15.684,00 18.240,00 
4. Rat und Tat (Hilfsgemeinschaft für Ang e-
hörige v. psychisch Kranken)  10.200,00 10.500,00 10.500,00 8.000,00 2.500,00 8.000,00 10.500,00 
5. SHG Prostata Köln -Süd 2.400,00 1.700,00 1.700,00 0,00 1.700,00 0,00 1.700,00 
6. TXKöln – SHG für Transidenten 255,00 1.985,00 1.985,00 0,00 1.985,00 0,00 1.985,00 
7. Vision e.V. (früher Junkie -Bund) 2.556,00  2.556,00 2.556,00 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00 
8. Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen  18.000,00  18.000,00 18.000,00 0,00 0,00 0,00 18.000,00 
9. Stotterer-Selbsthilfe Köln e. V.  0,00 16.862,36 16.862,36 1.449,00 2.556,00 1.449,00 4.005,00 
Summe 62.838,56 87.034,92 87.034,92 46.645,56 18.444,00 33.789,56 70.233,56 
 
Haushaltsansatz   2022 (2021: 100.000,00 €)    100.000,00 €  
Fördervorschläge  2022 (2021:   62.8378,56 €)        70.233,56 € 
Restsumme           2022 (2021:   37.161,44  €)     29.766,44 € 
 
Die Restsumme wird der  Selbsthilfe-Kontaktstelle für nicht städtisch geförderte originäre Selbst hilfegruppen (sog. KISS -Gruppen) im Gesundheitsbereich, 
zur Verfügung gestellt.

Beratungsverlauf (1)

23.08.2022 Gesundheitsausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2408/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.08.2022
Erstellt
01.08.2022 18:35