Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, Haushaltsjahr 2022
Beschlussvorlage Ausschuss 2408/2022 vom 12.08.2022
Stand: Am 23.08.2022 im Gesundheitsausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 2408/2022 Freigabedatum 12.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, Haushaltsjahr 2022 Beschlussorgan Gesundheitsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Gesundheitsausschuss beschließt, entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Unteraus- schusses „Selbsthilfegruppen“ des Gesundheitsausschusses sowie des Ausschusses für Soziales und Seniorinnen und Senioren, im Haushaltsjahr 2022 die Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich gemäß der beigefügten Anlage zu fördern. Mittel stehen im Teilplan 0701 – Gesundheitsdienste, Teil- planzeile 15, Transferaufwendungen, zur Verfügung. Die Restmittel werden der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln zur Unterstützung städtisch nicht geförderter, originärer Selbsthilfegruppen zur Verfügung gestellt. Sie dienen der Förderung von Aktivitäten, die aufgrund der geringen Antragshöhe, einmaliger Förderanfrage, o. Ä. nicht vom Gesundheitsamt be- zuschusst werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse, abzüglich der bereits gewährten Abschlagszahlun- gen, zu bewilligen und auszuzahlen. Gesundheitsausschuss 23.08.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich stehen gemäß der am 09.11.2021 im Rat beschlossenen Haushaltssatzung 2022, im Teilplan 0701, Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen für 2022 Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,00 € zur Verfügung. Die für 2022 gestellten Anträge der Selbsthilfegruppen wurden nach den geltenden Kriterien zur För- derung von Selbsthilfegruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich geprüft. Abschlagszahlungen in Höhe von max.75% der Vorjahresförderung wurden in den Fällen geleistet, bei denen die Verwendungsnachweise 2021 und ein kompletter Förderantrag für 2022 vorgelegt wur- de und die Gruppen in den Vorjahren bereits zweimal bezuschusst wurden. Die Finanzierungslücke ist manchmal größer als der Fördervorschlag der Verwaltung. Dies liegt da- ran, dass bestimmte Ausgaben nicht förderfähig sind. In der Gesamtübersicht sind sämtliche Gruppen erfasst (Anlage A). Die Verwaltung schlägt vor, auch im Jahr 2022 die verbleibenden Restmittel gemäß der Anlage A der Selbsthilfe-Kontaktstelle zur Förderung städtisch nicht geförderter, originärer Selbsthilfegruppen zur Verfügung zu stellen. -
Anlage A (003)_Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2022
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Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2022 Stand: 27.07.2022 Anlage A Selbsthilfegruppe Zuschuss 2021 € Beantragter Zuschuss 2022 € Finanzi e- rungslücke lt. Antrag € Miete oder Mietanteil € Fördervorschlag Sachkosten € Fördervorschlag Miete € Fördervorschlag 2022 insgesamt € 1. autismus Köln/Bonn 5.675,00 6.835,00 6.835,00 4.800,00 2.035,00 4.800,00 6.835,00 2. FAAK (Kölner Förderverein für das Alle r- gie- und Asthmakranke Kind) 6.412,56 10.356,56 10.356,56 3.856,56 2.556,00 3.856,56 6.412,56 3. Gesundheitsladen e. V. 17.340,00 18.240,00 18.240,00 28.540,00 2.556,00 15.684,00 18.240,00 4. Rat und Tat (Hilfsgemeinschaft für Ang e- hörige v. psychisch Kranken) 10.200,00 10.500,00 10.500,00 8.000,00 2.500,00 8.000,00 10.500,00 5. SHG Prostata Köln -Süd 2.400,00 1.700,00 1.700,00 0,00 1.700,00 0,00 1.700,00 6. TXKöln – SHG für Transidenten 255,00 1.985,00 1.985,00 0,00 1.985,00 0,00 1.985,00 7. Vision e.V. (früher Junkie -Bund) 2.556,00 2.556,00 2.556,00 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00 8. Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen 18.000,00 18.000,00 18.000,00 0,00 0,00 0,00 18.000,00 9. Stotterer-Selbsthilfe Köln e. V. 0,00 16.862,36 16.862,36 1.449,00 2.556,00 1.449,00 4.005,00 Summe 62.838,56 87.034,92 87.034,92 46.645,56 18.444,00 33.789,56 70.233,56 Haushaltsansatz 2022 (2021: 100.000,00 €) 100.000,00 € Fördervorschläge 2022 (2021: 62.8378,56 €) 70.233,56 € Restsumme 2022 (2021: 37.161,44 €) 29.766,44 € Die Restsumme wird der Selbsthilfe-Kontaktstelle für nicht städtisch geförderte originäre Selbst hilfegruppen (sog. KISS -Gruppen) im Gesundheitsbereich, zur Verfügung gestellt.
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