2068/2017
AN/0940/2017 Problemimmobilien in Köln - was tut die Stadtverwaltung
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2459_2015 AW Kölnberg BV 2 2015
7638 Zeichen
Der Oberbürgermeister
Dezernat, Dienststelle
V/56
561/3
Vorlagen-Nummer
2459/2015
Stellungnahme zu einem Antrag
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2015
Anwendung des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes in der Wohnanlage Am Kölnberg
Die BV 2 hatte am 22.06.2015 zu dem Antrag der SPD-Fraktion in Rodenkirchen vom 20.04.2015
„Anwendung des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes in der Wohnanlage Am Kölnberg“ beschlossen:
„Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt den Antrag in Hinblick auf die Mitteilung der Verwaltung
unter TOP 10.2.8, allerdings unter der Maßgabe, dass die Verwaltung zur
nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 31.08.2015 berichtet.“
Allgemeine Informationen zur Wohnungsaufsicht gemäß WAG NRW:
Das WAG NRW vom 10.04.2014 ist die aktuelle Rechtsgrundlage für die städtische Wohnungsauf-
sicht in der Frage „Beseitigung von erheblichen baulichen Mängeln und Missständen“. Es ist an die
Stelle der wohnungsaufsichtlichen Vorschriften des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohn-
raum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) getreten und am 30.04.2014 in Kraft getreten.
Das hieraus ableitbare Verwaltungshandeln kann in begründeten Fällen bis zur wohnungsrechtlichen
Anordnung zur Mängelbeseitigung, verbunden mit einer Zwangsgeldandrohung, sowie in der Folge
ggf. deren Festsetzung, führen.
Einsatzmöglichkeiten auf der Grundlage des WAG NRW bestehen, wenn der Eigentümer oder der
Verfügungsberechtigte Missstände am Wohnraum nicht zeitnah beseitigt. Ein Missstand besteht,
wenn eine erhebliche Beeinträchtigung des Gebrauchs zu Wohnzwecken gegeben ist. Wie schon in
den Vorjahren liegen auch heute die meisten der hier bekannt werdenden Mängel im Bereich „Feuch-
tigkeitsschäden/Schimmelbildung“.
Anwendungsschwierigkeiten bereitet unstreitig die neue Vorschrift betreffend die Überbelegung von
Wohnraum. Mit dem § 9 WAG NRW wurde das bisherige Instrumentarium der Wohnungsaufsicht in
NRW mit dieser Regelung gegen die Überbelegung von Wohnraum ergänzt.
Beim Einsatz dieses Instruments gibt es erhebliche Probleme, die u.a. hohen Verwaltungsaufwand
erzeugen. So ist bereits die Sachverhaltsermittlung als Basis für den Nachweis tatsächlicher Überle-
gungssituationen kompliziert und verwaltungsaufwändig. Zu klären sind z.B. die Fragen, wer in der
betreffenden Wohnung berechtigt wohnt, wer zur Mieterfamilie gehört, oder wer sich dort nur zu Be-
suchszwecken und wie lange aufhält.
Zudem ist zu ermitteln, ob eine Überbelegung im Sinne des § 9 WAG NRW auf die Veranlassung, mit
dem Wissen bzw. der Duldung oder auch gegen den Willen des Verfügungsberechtigten stattfindet.
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Eine Räumung von überbelegtem Wohnraum soll erfolgen, wenn angemessener Wohnraum zu zu-
mutbaren Bedingungen zur Verfügung steht.
In der bisherigen Praxis hat sich gezeigt, dass die Vermieterinnen und Vermieter in der Regel von
Überbelegungen in ihren Objekten keine Kenntnis haben, weil sich in den Wohnungen besuchsweise
mehr Personen aufhalten als es bei Vertragsabschluss evtl. zu erwarten war.
Es handelt sich hier meist um Großfamilien aus Osteuropa, in denen ein stetiger und wechselnder
Zuzug von Familienangehörigen stattfindet. Hier stößt die erfolgreiche Anwendung der neuen Vor-
schrift schnell schon an praktische an Grenzen.
Anwendung des WAG NRW in der Wohnanlage Am Kölnberg:
In der Zeit vom 01.01.2014 bis 31.07.2015 wurden dem Amt für Wohnungswesen 9 Fälle für die
Wohnungsaufsicht bekannt und von dort geprüft. Hierbei handelte es ausschließlich um Feuchtig-
keitsschäden. In 4 Fällen waren die Mängel nutzungsbedingt, in einem Fall war das WAG NRW nicht
anzuwenden und in einem weiteren Fall wurden die Wohnungsmängel durch den Vermieter beseitigt.
Die aktuell 3 aktuell noch anhängigen Verfahren der Wohnungsaufsicht betreffen die Objekte „An der
Fuhr 2“, „An der Fuhr 4“ sowie „Alte Brühler Str. 8“ mit jeweils folgendem Sachstand:
An der Fuhr 2: Die vorhandenen Feuchtigkeitsschäden sind nutzungsbedingt. Zur Beseitigung wiede-
rum von Wandaufbrüchen wurde der Vermieter verfahrensrechtlich angehört. Nach Rückmeldung des
Vermieters wird er sich mit dem Mieter in Verbindung setzen zwecks Beseitigung der Mängel.
An der Fuhr 4: Dies ist ein recht neuer Fall aus Juli 2015. Hier wird in Kürze eine Ortsbesichtigung
durch einen Techniker der Wohnungsaufsicht durchgeführt und über sodann angezeigte Schritte ent-
schieden.
Alte Brühler Str. 8: Hier erfolgte eine wohnungsrechtliche Anordnung mit Zwangsgeldandrohung.
Grundsätzlich ist die Verwaltung des Objektes zur Mängelbeseitigung bereit, der Mieter müsste aller-
dings in eine andere Wohnung ziehen. Bis Mitte August 2015 erwartet die Wohnungsaufsicht eine
Sachstandsmitteilung seitens der Objektverwaltung.
Über die o.a. Verfahren hinaus liegen der Wohnungsaufsicht keine Hinweise auf Verwahrlosung von
Wohngebäuden oder erhebliche Wohnungsmängel vor. Während der in den anhängigen Verfahren
durchgeführten Außendienste wurden Verwahrlosungserscheinungen nicht bemerkt. Dies gilt auch für
die Frage der Überbelegung von Wohnraum. Auch hier gab es keine Auffälligkeiten. Allerdings war es
nicht zu übersehen, dass vereinzelt Haushaltsmüll in größeren Mengen auf den Wohnungsbalkonen
„zwischengelagert“ war.
Es ist ungeachtet eigener Feststellungen ein gesicherter Erfahrungswert der städtischen Wohnungs-
aufsicht, dass nicht alle Bewohnergruppen gleichermaßen einen Zugang zur Behörde suchen. Dies
kann unterschiedliche Hintergründe haben. Es spielt sicherlich eine Rolle, in welchem Verhältnis die
Menschen gegenüber ihrem Staat aufgewachsen sind und wie sie sozialisiert wurden.
Hier kann je nach Herkunft der Bewohnerinnen und Bewohner nicht ausgeschlossen werden, dass
sie sich u.U. schon aufgrund von „Obrigkeitsaspekten“ eher zurückhalten, wenn es darum geht, den
eigenen Wohnungsgeber gegenüber einer Behörde durch Mängelanzeigen in Kritik zu bringen. Dabei
kann auch der Bildungsstand zusätzliche Hürden für die Betroffenen aufbauen, und wenn es auch
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„nur“ fehlende Sprachkenntnisse sind.
Gespräche mit vor Ort zuständigen Verwalterinnen und Verwaltern vermittelten den Bediensteten der
Wohnungsaufsicht bisher uneingeschränkt den Eindruck, alles zu unternehmen, um die Wohnverhält-
nisse in den Wohnanlagen gedeihlich und positiv zu gestalten. Sie erklärten ein hohes Interesse da-
ran, dass die Wohnanlagen gut funktionieren.
Die Wohnungsaufsicht des Amtes für Wohnungswesen nimmt auch künftig alle konkreten Hinweise
auf Anzeichen von Verwahrlosung, Wohnungsmängel sowie Überbelegung von Wohnraum auf und
leitet nach pflichtgemäßem Ermessen die angezeigten Maßnahmen gegen unzumutbare Wohnver-
hältnisse zeitnah ein.
Sofern Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort über Wohnungsmängel klagen und Hilfe benötigen,
bietet die Wohnungsaufsicht schon seit vielen Jahren auch immer wieder Beratungsgespräche an. In
diesen Gesprächen können die wohnungsrechtlichen Fragen auch im Lichte des neuen Wohnungs-
aufsichtsgesetzes geprüft werden.
Das Amt für Soziales und Senioren teilt mit, dass es in Bezug auf die Problemlagen auf dem Kölnberg
weder aus der Vergangenheit (Chorweiler und Porz) noch konzeptionell für die Zukunft vor dem Hin-
tergrund sozialhilferechtlicher Möglichkeiten über Lösungsansätze verfügt. Das Amt für Soziales und
Senioren weist allerdings in Einzelfällen (SGB XII und auch SGB II) Betroffene auf die Kooperation
mit dem Mieterverein hin; dieses Angebot wurde in der Vergangenheit von den Leistungsempfängern
mehrfach angenommen.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V Vorlagen-Nummer 05.07.2017 2068/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 06.07.2017 Jugendhilfeausschuss 05.09.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 Integrationsrat 11.09.2017 AN/0940/2017 Problemimmobilien in Köln - was tut die Stadtverwaltung Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln nimmt in ihrer Anfrage Bezug auf das Modelvorhaben des Landes NRW zum Umgan g mit Problemimmobilien im Kontext der Zuwanderung aus Südosteuropa und bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. a) Wie ist der Stand der Zuwanderung aus Südosteuropa, insbesondere aus Bulgarien und Rumänien? Wie ist deren Verteilung im Stadtgebiet (wenn möglich bitte Darstellung auf Ebene der Stadtviertel bzw. Straßenzüge)? Trifft es zu, dass es einen Aufenthaltsschwe r- punkt im Bereich Keupstr./Bergisch Gladbacher Str. in Mülheim gibt? b) Leben in den einzelnen Schwerpunktgebieten mehrheitlich Familienver bände oder in Deutschland alleinstehende Zuwanderer aus Südosteuropa? Antwort der Verwaltung: Zu 1. a) Unter den südost-europäischen Nationalitäten ist die Zahl der Einwohner mit den Staatsangehörigke i- ten Bulgarien, Kroatien, Rumänien und Ungarn seit 2010 nennenswert gestiegen. Tabelle 1 absolut in Prozent Ungarn 1.554 +711 +84,3 Bulgarien 7.438 +4.350 +140,9 Rumänien 4.417 +2.357 +114,4 Kroatien 3.369 +696 +26,0 Entwicklung der Einwohnerzahlen südost- europäischer Nationalitäten in Köln Zuwachs 2010 - 2016Einwohner am 31.12.2016Nationalität Für die vertiefte Betrachtung von Teilräumen werden nur die zahlenmäßig starken südost - europäischen Nationen mit absolut und relativ hohen Zuwächsen betrachtet, nämlich die Einwohner mit bulgarischer und rumänischer N ationalität. Über die in Tabelle 1 genannten Einwohnerzahlen hi n- aus lebten in Köln am 31.12.2016 841 Einwohner mit zweiter bulgarischer Staatsbürgerschaft und 1.872 mit zweiter rumänischer Staatsbürgerschaft. 2 Hinter dem Wanderungssaldo der bulgarischen u nd rumänischen Einwohnern zwischen 2010 und 2016 verbergen sich Zuzüge von 19.261 und Fortzüge von 11.307. Für die Bewertung von Unterstü t- zungs- und Interventionsmöglichkeiten/ -Maßnahmen und ihrer Wirksamkeit und Nachhaltigkeit ist dies wesentlich. In 19 Stadtteilen ist der Anteil der Bulgaren und Rumänen an der Gesamtbevölkerung höher als in Köln insgesamt. Tabelle 2 Stadtteil Bulgaren Rumänen Zusammen Gesamt- bevölkerung Anteil der Bulgaren und Rumänen an der Gesamtbevölkerung 213 / Meschenich 233 360 593 7.849 7,6 901 / Mülheim 1.606 328 1.934 43.254 4,5 804 / Höhenberg 399 89 488 12.506 3,9 802 / Kalk 554 310 864 24.235 3,6 801 / Humboldt/Gremberg 195 176 371 15.524 2,4 716 / Finkenberg 28 115 143 6.881 2,1 903 / Buchheim 218 38 256 13.246 1,9 507 / Bilderstöckchen 204 60 264 15.995 1,7 611 / Roggendorf/Thenhoven 54 15 69 4.258 1,6 704 / Gremberghoven 13 35 48 3.057 1,6 405 / Bocklemünd/Mengenich 115 53 168 10.728 1,6 805 / Ostheim 133 67 200 13.524 1,5 401 / Ehrenfeld 398 142 540 37.375 1,4 403 / Bickendorf 178 62 240 16.694 1,4 103 / Altstadt/Nord 152 105 257 18.307 1,4 902 / Buchforst 73 28 101 7.514 1,3 505 / Weidenpesch 136 50 186 14.013 1,3 203 / Raderberg 54 23 77 6.246 1,2 603 / Seeberg 67 63 130 11.567 1,1 Stadt Köln 7.438 4.417 11.855 1.081.701 1,1 Stadtteile mit überdurchschnittlichem bulgarischen und rumänischen Bevölkerungsanteil am 31.12.2016 Betrachtet man diese Stadtteile näher, lassen sich vier Stadtviertel identifizieren, bei denen der die Zahl der bulgarischen und rumäni schen Einwohner über 100 und der Anteil dieser Nationalitäten an der Gesamtbevölkerung über 5 Prozent liegt. Tabelle 3 Bulgaren Rumänen Zusammen Gesamt- bevölkerung Anteil der Bulgaren und Rumänen an der Gesamtbevölkerung 90104 / Keupstr. 736 45 781 3.524 22,2 21302 / Kölnberg 225 321 546 3.327 16,4 80402 / Höhenberg-Süd 271 38 309 2.863 10,8 90105 / Mülheim-Nord 425 86 511 7.625 6,7 Stadtviertel mit relativ hohem* bulgarischen und rumänischen Bevölkerungsanteil am 31.12.2016 * Über 100 Einwohner mit bulgarischer oder rumänischer Staatsangehörigkeit und mindestens 5 % Anteil an der Gesamtbevölkerung Ob das Stadtviertel Keupstraße einen besonderen „Aufenthaltsschwerpunkt“ für Bulgaren und Rum ä- nen darstellt, kann hier nicht belegt werden. Hier, wie in den anderen genannten Stadtvierteln, leben auch große Gruppen anderer Nationalitäten. 3 Zu 1. b) In den genannten Stadtvierteln zeichnen sich die Bevölkerungsgruppen der Bulgaren und Rumänen durch höhere Anteile an Familienhaushalten und geringere Anteile an Einpersonen -Haushalten aus als in der Gesamtbevölkerung. Tabelle 4 Einpersonen-HH HH mit Kindern Einpersonen-HH HH mit Kindern 21302 / Kölnberg 9,9 63,0 29,5 37,5 80402 / Höhenberg-Süd 29,1 47,0 46,9 25,3 90104 / Keupstr. 24,3 47,0 51,3 23,1 90105 / Mülheim-Nord 27,8 46,3 52,2 21,3 Stadt Köln 43,2 32,7 50,5 18,5 Bulgaren + Rumänen Gesamtbevölkerung Haushaltstypen in Prozent aller Haushalte in Kölner Stadtvierteln (Auswahl) am 31.12.2016 Stadtviertel 2. a) Wie ist der Stand der Integration dieser Zuwanderergruppe? Gibt es soziale Konflikte durch und mit diesem Personenkreis? b) Gibt es Hinweise auf Missstände und Verwahrlosung von Wohnraum? Wenn ja, wo und wie äußert sich dieser? Wie geht die Verwaltung dagegen vor? Antwort der Verwaltung: Zu 2. a) Die Zuwanderung aus den EU -2-Staaten Bulgarien und Rumänien nach Köln hat sich seit dem EU - Beitritt im Jahr 20 07 relativ linear entwickelt. Die volle EU -Freizügigkeitsberechtigung für die EU -2- Länder trat am 01.01.2014 in Kraft. Das Freizügigkeitsrecht begründet sich insbesondere auf die A r- beitnehmerfreizügigkeit und auf das Recht der Arbeitssuche (bis zu 6 Monate n, darüber hinaus bei begründeter Aussicht auf Einstellung) innerhalb der EU. Daher ist die Betrachtung der Entwicklung am Arbeitsmarkt ein wesentlicher Aspekt bei der Bewertung des Integrationsfortschritts. Nach Angaben der Agentur für Arbeit Köln lag di e Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den beiden Ländern im Juni 2016 bei 3.740 und damit deutlich höher als noch im Juni 2013 (1.421). Arbeitnehmer aus Bulgarien (1.855) und Rumänien (1.885) gehören inzwischen anteilmäßig nach Italienern (7.094), Polen (4.211) und Griechen (2.733) zu den Top Five der Beschäftigten aus den EU-Mitgliedsstaaten in Köln. Es folgen Spanien (1.634), Kroatien (1.482), Portugal (1.355), U n- garn (667). Bei der Betrachtung des Anstieges der Beschäftigung zwischen 2013 und 2016 liegen die EU-Bürger*innen aus Bulgaren mit + 138,4% und Rumänen mit 193,2 % deutlich an der Spitze der in Köln lebenden EU-Bürger. Das Jobcenter Köln betreute zum 31.12.2016 insgesamt 3.957 Menschen aus den beiden Ländern in 1.710 Bedarfsge meinschaften. Der Anstieg der betreuten Personen hat sich in 2016 im Saldo mit lediglich 415 im Vergleich zu den Vorjahren mehr als halbiert (Zuwachs 2015 = 997). Dies ist auch auf die erhöhte Zahl von 1.297 Abgängen aus dem Leistungsbezug zurückzuführen ( vergl. 2015 = 741 Abgänge). Ein Anteil am Integrationsfortschritt hat u.a. auch das mit ESF -Mitteln kofinanzierte Projekt „ Will- kommen in Köln“, dass von der Dienststelle Diversity verantwortet und in Kooperation mit verschi e- denen Trägern seit 2014 durchge führt und weiter angepasst wird. Im Rahmen der beiden Förderph a- sen vom 01.01.2014 bis 31.12.2015 und der Weiterentwicklung vom 01.01. -31.12.2016 konnten in drei Projektstandorten Ehrenfeld, Kalk und Mülheim umfassende Erfahrungen hinsichtlich der Integr a- tion von Menschen aus Südosteuropa gewonnen werden. In den ersten beiden Projektjahren ging es 4 vor allem um das Erreichen und die Ansprache der Menschen durch zum Beispiel aufsuchende Hilfe, niederschwellige Begegnungsmöglichkeit und Informationsveranstaltun gen. Die Weiterentwicklung des Projektes in 2016 setzte den Schwerpunkt auf die Integration in den Arbeitsmarkt. Die aufs u- chende Hilfe und die niederschwelligen Begegnungsstätten im ersten Projekt wichen zugunsten ve r- stärkter Arbeitsmarktaktivitäten. Die Programmelemente Lotsen und Sprachförderung waren aus dem Landesaufruf 2013 zunächst wieder herausgenommen worden. Sie wurden erst Monate später im Laufe des Jahres 2014 bewilligt und waren erst mit großer Zeitverzögerung für die Projekte nutzbar. In den W illkommensprojekten wurden in den ersten beiden Jahren insgesamt 3.316 Kurzberatungen mit Verweis an weitere Angebote und 3.846 umfassende Beratungen durchgeführt. Aus all diesen Beratungen / Ansprachen konnten 829 Menschen aktiviert werden, das heißt, mit ihnen wurden Kom- petenzfeststellungen durchgeführt, sie wurden in Sprachkurse vermittelt oder durch Informationsve r- anstaltungen / Bewerbungstraining und ähnliches qualifiziert. In sozialversicherungspflichtige Arbeit s- verhältnisse konnten 155 Menschen direk t über die Projekte vermittelt werden, beispielsweise als Elektriker, Schneiderin, LKW -Fahrer, Zeitungszusteller, vor allem aber im Reinigungs - und Gastr o- nomiebereich. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 2.556 Beratungskontakte gezählt, 140 Personen wurden in Ar beit vermittelt. 781 Personen wurden in Sprachkurse vermittelt, bei Bewerbung unterstützt, haben Komp e- tenzfeststellungen und Qualifizierungen durchlaufen. Das für den Stadtbezirk Ehrenfeld große Thema des Sogenannten „Arbeiterstrichs“ konnte mit den Willkommensprojekten nicht gelöst werden. Gründe dafür liegen in den persönlichen Lebensumstä n- den der Betroffenen, die lediglich an einem kurzfristig realisierbaren Einkommen interessiert sind und keinerlei Beratung oder Qualifizierung / Spracherwerb in Anspruch nehmen wollen. Aktuell wird im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ das Projekt „Willkommen und Ankommen in Köln“ seit dem 01.01.2017 in vier Sozialräumen durchgeführt, dazu zählen auch Mülheim und Meschenich. Sukzessive ist die Ausweitung des Projektes auf weitere Sozialräume g e- plant (s. Mitteilung 0115/2017). Ergänzend zu den o.g. Landes -ESF Projekten wird seit dem 01.01.2016 das das über den Bund g e- förderte Projekt BONVENA – zur Verbesserung der sozialen Eingliederung von neuzugewanderte n Unionsbürgerinnen und / -bürger (hier arbeitssuchende Erwachsene) im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligte Personen (EHAP) – durchgeführt. Über den Projek t- rahmen werden die Zugänge zu diesen Menschen erschlossen (s. Mitteilung 2751/2016). Über den Förderweg des EHAP hat die Verwaltung in der Verantwortung des Amtes für Kinder, J u- gend und Familien ein weiteres Projekt „ ZuBeFa“ (Zugehende Beratung von neu zugewanderten F a- milien und deren Kindern) realisiert. In enger Kooperation mit den Interkulturellen Diensten des Amtes wird „ZuBeFa“ durch 6 Teilprojek t- träger in insgesamt 7 Stadtbezirken durchgeführt, in denen der überwiegende Teil der Zielgruppe gemeldet ist bzw. sich aufhält. Im Rahmen von Kooperationsverträgen wurden als Projektpartner in den jeweiligen Stadtbezirken bekannte, interkulturell erfahrene Träger der freien Jugendhilfe zur Durchführung der Projekte au s- gewählt. Die Träger sind ortsnah im Sozialraum verankert, verfügen über Erfahrungen im Umgang mit der Zielgrup pe und dem Einsatz von interkulturell geschultem Personal, und sind aktiver Teil einer bezirklichen und städtischen Vernetzungsstruktur. Das EHAP-Projekt „Zugehende Beratung von neuzugewanderten Familien aus Osteuropa und deren Kinder in Köln – ZuBeFa“ erm öglicht die Zielgruppe durch muttersprachliche, niederschwellige A n- sprache im Wohnumfeld und an informellen Treffpunkten zu erreichen. Die Familien werden dahingehend unterstützt, bestehende soziale Regelsysteme kennen zu lernen und Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Dabei sollen sie durch konkrete Beratung und Begleitung befähigt werden, Ressourcen in den bereits bestehenden Netzwerken in ihren Sozialräumen eige n- ständig zu nutzen und individuelle Lebensperspektiven zu entwickeln. Bisherige Erfahrungen: Die Auswertung der bisherigen Erfahrungen im Projektverlauf ergab, dass in allen Teilprojekten die oft schwierig zu erreichende Zielgruppe rumänischer und bulgarischer Neuzuwandererfamilien sehr 5 gut angesprochen und in bestehende Angebote vermittelt werden konnten. Gleichwohl sind über das EHAP Programm auch Grenzen gesetzt – z.Bsp. bei der Vermittlung in A r- beit, bzw. Begleitung zum Jobcenter, da diese Bereiche nicht im Förderschwerpunkt vorgesehen sind. Für viele Familien aus Osteuropa ist die ergänze nde Hilfe über Transferleistungen die Grundvorau s- setzung für Krankenversicherungsschutz, Teilnahme an Integrationskursen, Kita -Anmeldung etc. sowie die Möglichkeit zur Wohnraumversorgung. Die Grenzen des EHAP Programms in Verbindung mit den eingeschrän kten gesetzlichen Grundl a- gen erschweren eine umfängliche Integrationsarbeit für diese Zielgruppe, welche sicherlich auch zu mehr sozialem Frieden in den einzelnen Stadtteilen beitragen würde. Trotzdem zeigt die gerade erfolgte Gesamtevaluation des Projekte s, dass zu vielen Themenfeldern die Familien erfolgreich Hilfestellung angenommen haben und in passende Angebote vermittelt we r- den konnten. Perspektive: Zur Zeit wird auf Bundesebene die mögliche 2.Förderphase des EHAP Projektes vorbereitet, unter Einbeziehung der Anregungen der bundesweit durchgeführten Gesamt -Evaluation. Hierzu wird es für 2019 ein erneutes Ausschreibungs -und Bewilligungsverfahren geben, worauf sich die Stadt Köln bewerben kann. Angebote und Maßnahmen zur Integration von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlings- und EU-Zuwanderungsfamilien in die Offene Kinder- und Jugendarbeit Damit Kinder und Jugendliche mit Flucht -und Zuwanderungshintergrund in das Regelsystem der O f- fenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) gezielt eingebunden werden k önnen und dafür ausreichende Integrationsressourcen zur Verfügung stehen, hat der Rat der Stadt Köln gemäß dem Ratsbeschluss vom 24.03.2015 zusätzliche Finanzmittel in Höhe von jährlich 825.000,00 Euro beschlossen. Die O f- fene Kinder- und Jugendarbeit ist d urch die Verteilung an vielen Standorten im Stadtgebiet und au f- grund ihres niedrigschwelligen Zugangs eine wichtige Anlaufstelle im Einzugsgebiet, gerade auch für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche, zu denen besonders auch diejenigen mit Flucht - und Zuwanderungshintergrund gehören. Für geflüchtete und neuzugewanderte Kinder und Jugendliche bieten die Angebote der OKJA ein Gegengewicht zu ihrer belastenden Lebenssituation. Sie finden hier einen Ort, an dem sie sich au f- halten, aus der beengten Wohn situation herauskommen und Gleichaltrige treffen können. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dort eigenen Freizeitinteressen nachzugehen, Neues zu erleben und ausz u- probieren, die deutsche Sprache in Alltagssituationen zu erlernen, Unterstützung und Hilfeste llung zu finden sowie (Alltags-)Wissen zu erlangen. Eine Herausforderung für die OKJA liegt besonders darin, die geeignete Balance zwischen den unterschiedlichen Besuchergruppen herzustellen und die inte r- kulturelle Kompetenz aller Besucherinnen und Besuche r zu stärken, damit Vorurteile, Diskriminierung und Ausgrenzung vermieden bzw. abgebaut und stattdessen Toleranz, Respekt und Verständnis für ein konstruktives Miteinander gefördert werden können. Anerkannte Träger der Jugendhilfe können in Abstimmung mit der Jugendpflege Projekt-anträge stel- len, um zusätzliche finanzielle Mittel für Integrationsmaßnahmen zu erhalten. Seit September 2015 konnten bislang knapp 300 Anträge (davon viele Fortsetzungsanträge) bewilligt und umgesetzt we r- den. Folgende Kategorien von Projekten und Maßnahmen werden schwerpunktmäßig gefördert: • Mobile und aufsuchende Projekte, die auf Spiel - und Bolzplätzen oder vor und in Flüchtlingsunte r- künften durchgeführt werden und niedrigschwellige Spiel -, Sport- und Kreativangebote beinhalten. Die Förderung eines positiven Sozialkontaktes zwischen ansässigen und „neuen“ Kindern und J u- gendlichen sowie die Anbindung an Kinder - und Jugendangebote im Stadtbezirk stehen dabei b e- sonders im Focus. • Niedrigschwellige Gruppenangebote, vor allem in Jugendeinrichtungen und Jugend -projekten, die 6 auf die Bedarfe und Erfordernisse der neuen Besucherklientel zuge -schnitten sind und besonders auch den Kontakt mit der angestammten Besucher -schaft fördern. Angebote in den Bereichen Sport, Bewegung, Kunst, Mu sik, Computer/Medien, Kochen/Essen und Stadterkundungen haben sich dabei als besonders integrationsfördernd erwiesen. • Zusätzliche Personalressourcen für die Verstärkung des Stammpersonals aufgrund des intensiven Betreuungsbedarfes und/oder die Begleitung der Kinder und Jugendlichen zwischen Jugendei n- richtung und Wohnunterkunft, besonders wenn beide weit auseinanderliegen. In den Netzwerken der bezirklichen Jugendpflege findet ein regelmäßiger Austausch über die En t- wicklungen, Problemlagen und Bedarfe der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit akt u- ellem Flucht- und Zuwanderungshintergrund statt. Mit abgestimmten Strategien und Maßnahmen wird negativen Entwicklungen im Stadtteil entgegengewirkt. Eine Vielzahl der in diesem Rahmen geförde r- ten (Mikro)Projekte und Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag für das soziale Miteinander und tragen zumindest dazu bei, dass Problemlagen entschärft werden können. In den genannten Gro ß- wohnanlagen Meschenich/ Kölnberg, Finkenberg und Neubrück findet jeweils min destens ein zusätz- liches Integrations- projekt statt. Für erforderliche Fort- und Weiterbildungsangebote zum Themenfeld Flucht und Migration stehen für das Fachpersonal im Bereich der Offenen Kinder - und Jugendarbeit ebenfalls zusätzliche Finanzmi t- tel in Höhe von jährlich 5.000,00 Euro zur Verfügung. Es wurden bislang zwei Fachtagungen für j e- weils etwa 100 Fachkräfte durchgeführt. Im Zeitraum September 2017 bis April 2018 findet in Form einer Supervision ein weiteres Qualifizierungsangebot für Fachkräfte statt, welches sich gezielt mit Fragestellungen aus der Arbeit mit geflüchteten und zugewanderten Kindern und Jugendlichen au s- einandersetzt. Zu 2. b) und 4. Missstände und Verwahrlosung von Wohnraum und rechtliche Möglichkeiten. Vorgehen der Verwaltung allgemein: Das Amt für Wohnungswesen nimmt die Aufgabe der Wohnungsaufsicht nach dem Wohnungsau f- sichtsgesetz NRW (WAG NRW) wahr. Die Grundzüge sind in der als Anlage beigefügten Stellung- nahme zur Sitzung der BV 2 -Anwendung des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes in der Wohnanlage Am Kölnberg- am 31.08.2015 dargestellt. Diese Wohnanlage ist auch in der aktuellen Anfrage ang e- sprochen. Das Amt für Wohnungswesen wird im Bereich der Wohnungsaufsicht objektbezogen (Wohnung, G e- bäude, Wohnanlage) tätig, wenn möglicher weise bestehende Missstände angezeigt werden (in der Regel durch die Wohnungsnutzer). Die Nationalität der Bewohner ist in diesem Rahmen vollkommen unerheblich; sie wird beiläufig wahrgenommen, aber nicht gezielt erfasst. Die Wohnungsmarktsituation in Köln nicht mit den in der Anfrage angeführten Ruhrgebietsstädten vergleichbar. Dort gibt es in bedeutsamem Umfang langfristig leerstehende und verwahrloste Wo h- nungsbestände, die vom herkömmlichen Nachfragemarkt nicht angenommen werden. Hier kommt es zu gezielten Vermietungen an Zuwanderer aus Südosteuropa. Die in Köln seit Jahren geringen Lee r- stands- und Fluktuationsquoten sind Indikatoren für die zunehmende Anspannung des Wohnung s- marktes. Nach dem Zensus 2011 lag die Leerstandsquote am 09.05.2011 in Köln mit 2 ,5 % um 1,2 Prozentpunkte unter der NRW Quote von 3,7 % (Duisburg 5,4 %, Herne 5,3 %). Bis auf den gravierenden Einzelfall eines kleineren Wohngebäudes in der Bergisch Gladbacher Str a- ße sind keine Fälle identifiziert, in denen die Merkmale (Problemimmobil ie und Nutzung durch Z u- wanderer aus Südosteuropa) zutreffen. 3. Warum hat sich die Stadt Köln nicht an dem „Modellvorhaben Problemimmobilien im Ko n- text der Zuwanderung aus Südosteuropa“ beteiligt? Antwort der Verwaltung: Zur Vorstellung des Modellvorhabens wurden u.a. Vertreter*innen der Kölner Stadtverwaltung bereits 7 am 02.12.2016 vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW über die Kernpunkte der Fördermöglichkeiten informiert. Anlass für das Modellvorhaben waren „Stadt- teile mit hohem strukturellen Leerstand, in denen heruntergekommene Immobilien durch Geschäft e- macher aufgekauft und mit völlig unzureichender Instandhaltung und skrupelloser Vermietungspraxis insbesondere an Migranten vermietet werden.“ Die Ausgangslage tri fft insbesondere auf Ruhrg e- bietsstädte mit hohen Leerständen zu. Das Ministerium schloss schon im Rahmen der Informationsveranstaltung auf mündliche Nachfrage Großwohnanlagen in Köln (z.B. Am Kölnberg) als Sonderfälle aus, die in diesem Programm nicht re a- listisch behandelt werden könnten. Eine Prüfung der Fachämter ergab keine Objekte in Köln, auf die die Merkmale (Problemimmobilie, Nutzung durch Zuwanderer aus Südosteuropa, Ankauf durch Kommune als Lösung) zutreffen. Die Ursache der in Kölner Großwohnanl agen zu beobachtenden Missstände wird in der Übernahme durch Finanzinvestoren gesehen, die die Instandsetzung und Instandhaltung minimieren. Eine Kau f- option für die Stadt Köln besteht realistisch nicht. Zt. aus der Anfrage: Seitens der Bewohner der Großw ohnsiedlungen in Finkenberg (Theodor -Heuss-Straße, Brüs- seler Straße) und Neubrück (Europaring, Ludwig -Quidde-Platz) werden vermehrt und wiede r- holt Klagen und Beschwerden über Verwahrlosung von und Missstände in Wohnraum ang e- führt. Insbesondere wird über d efekte Türen, Aufzüge, vermüllte und verdreckte Treppenhä u- ser, defekte Balkons, ein vermülltes und verwahrlostes Wohnumfeld und teilweise auch Ratten berichtet. Insbesondere diejenigen Bewohnerinnen und Bewohner, die auf funktionierende Aufzüge angewiesen sind, sind teilweise sehr verzweifelt und wissen nicht mehr weiter. 4. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Verwaltung, um einzugreifen? 5. Wie ist die Beschwerdelage in anderen Teilen Kölns, insbesondere in weiteren Siedlungen mit Großwohnanlagen, z.B. Meschenich/Am Kölnberg? Antwort der Verwaltung zu den Fragen 2.b, 4 und 5 über verschiedene Handlungsfelder mit dire k- tem Bezug auf die in der Anfrage benannten Stadtteile: Mülheim / Keupstr. Im Kernbereich Mülheims mit den Schwerpunkten Keupstraße/Holweid er Straße und Wiener Platz häufen sich ganzjährig Regelverstöße, wie Falschparken und alle Arten der Vermüllung. Im Stadtbezirk Mülheim besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Nord -Ost. Im vergangenen Jahr fand erneut eine gemeinsame Ak tion des Bürgeramtes Mülheim, des Ordnung s- amtes, Umweltamt, Steueramt sowie den nichtstädtischen Behörden Zoll und Polizei statt. Bei diesen Einsätzen werden gezielt Gewerbebetriebe, Gaststätten, Spielhallen etc. überprüft – in der Regel mit großem Erfolg und zur großen Zufriedenheit aller Beteiligten. Zwischen dem Leiter der Polizeiinspe k- tion Nord-Ost, dem Bezirksbürgermeister und dem Bürgeramtsleiter finden mindestens einmal jährlich Besprechungen zur Situation im Stadtbezirk statt, anlassbezogen auch häufiger. Auch die Bezirksordnungskräfte stehen in engem Kontakt zur örtlichen Polizei. Das Vorgehen bei Brennpunkten im Bezirk wird immer wieder bilateral abgestimmt. Circa einmal im Jahr, anlassbezogen auch in kürzeren Abständen, lädt der Bezirksbürgermeist er zahlreiche Akteure gemeinsam an den „Kriminalpräventiven Runden Tisch“. Zum Thema „Ersche i- nungsbild des Wiener Platzes (inklusive KVB -Haltestellen), Buchheimer Straße, Frankfurter Straße“ wird der aktuelle Sachstand ausgetauscht und das weitere Vorgehen abgestimmt. Der Teilnehme r- kreis setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung (Amt für Brücken - und Stadtbahnbau, Amt für öffentliche Ordnung, Gesundheitsamt, Bezirksjugendpflege, Bürgeramt), der Kirche, der Polizei, der KVB Gm bH und der Interessengemeinschaft der Geschäftsleute Buc h- heimer Straße. Im Zusammenhang mit den EHAP -Projekten hat sich In Mülheim ein Arbeitskreis gebildet, bestehend aus Polizei, Bonvena, Latscho Drom, Sozialraumkoordination und dem Interkulturellen Die nst des Amtes für Kinder, Jugend und Familie (IKD). Thema ist hier vor allem die schlechte Wohnsituation der 8 zumeist bulgarischen Roma, die sich in und um die Keupstraße angesiedelt haben. Bezüglich einer Wohnhauses in der Bergisch Gladbacher Str. wurde zu den entsprechenden Ämtern Bauaufsicht, Amt für Wohnungswesen, Amt für Soziales/Fachstelle Wohnen, Bürgeramtsleitung Ko n- takt aufgenommen (s.a. Antwort zu 2. b). Darüber sind dem AK inzwischen weitere Immobilien b e- kannt, die von bulgarischen Familien bewohnt werden, deren Zustände als kritisch zu bewerten sind. Durch die Projektarbeit von Latscho Drom können soziale Konflikte z.T. angegangen werden. Es gibt in dem Viertel eine enge Vernetzung der Institutionen, und Ansprechpartner. Bonvena, IKD, Latsch o- Drom, Polizei, Kitas, Sozialraumkoordinatorin stehen in regelmäßigen Austausch und kooperieren miteinander. Porz-Finkenberg Im Stadtteil Finkenberg sind, neben der Kriminalität, ganzjährig und vor allem an Wochenenden wilde Müllablagerungen zu nennen. Ebenfa lls das ganze Jahr über liegen Beschwerden zu in Wohngebi e- ten (Flughafennähe) parkenden PKW vor. Der kriminalpräventive Rat in Porz wird durch den Bezirksbürgermeister eingeladen. Hier werden a k- tuelle Ereignisse und deren Auswirkungen in vertrauensvoller A tmosphäre besprochen und gemei n- same Termine und Vorhaben geplant. Parallel funktioniert auch die Zusammenarbeit mit den Bezirk s- beamten und -beamtinnen zu einzelnen Schwerpunktbereichen (z.B. Finkenberg) hervorragend und ist von gegenseitigem Vertrauen und Unterstützung geprägt. Bei Bedarf gibt es gemeinsame Streifen von Bezirksordnungsdienst und Bezirkspolizei, sowie regelmäßig einen allgemeinen Austausch. Das Amt für Wohnungswesen führt seit einiger Zeit regelmäßige Begehungen der Anlage durch und stellt fest, dass die Vermüllung nicht auf unzureichende Entsorgungsmöglichkeiten zurückzuführen ist. D e- fekte Eingangstüren werden in der Regel nicht durch mangelhafte Instandhaltung, sondern durch B e- schädigungen durch Bewohner oder Dritte verursacht. In Porz haben diverse Runden mit Ortsbesichtigungen etc. im Finkenberg stattgefunden. Es gibt se i- tens des Bürgeramtes weiterhin einen engen Austausch mit den Bezirksbeamten des Polizeipräsid i- ums Köln vor Ort und die Ordnungspartnerschaften werden bei Bedarf im Sinne v on gemeinsamen Streifen bzw. gemeinsamen Terminen in den Häusern weiterhin wahrgenommen. Intensiv an diesem Austausch beteiligt sind auch der Verkehrs - und Ordnungsdienst sowie die AWB GmbH, da es sich dort vorwiegend um eine Müllproblematik handelt. Hier hat sich in den letzten Jahren durch verstärkte Aktionen der AWB sehr viel getan. Zusätzlich gibt es noch den Sozialraumkoordinator, der für den Finkenberg zuständig ist und hier ein sehr aktives Netzwerk unterstützt. Insbesondere in den Immobilien Theod or-Heuss-Straße 2-18 und Konrad -Adenauer Straße 39 – 47 sowie Brüsseler Straße 165-169 der Grand City Immobilienverwaltung sowie in Wohnungen der GAG an der Berger Straße leben viele EU-Bürger aus Rumänien und Ungarn. Verwalter ist die Grand City Immobilie n. Der Zustand der Wohnanlagen ist als kritisch einzustufen. Die Mieter beschweren sich über defekte Aufzüge – verwahrloste Treppenhäuser- Schimmelbefall in den Wohnungen - häufige Wasserrohrbrüche – nicht schließende Türen und Fenster - Materialschä- den an Böden und Decken -defekte Haustüren etc., welche trotz Meldung an die Grand City Immob i- lien GmbH gar nicht oder nicht zeitnah behoben werden. Als dramatisch wird von den ZuBeFa -Mitarbeitern aktuell das Rattenproblem bei den Häusern in der Theodor-Heuss-Straße eingestuft, das insbesondere die Familien in den Erdgeschosswohnungen betrifft. Quelle für den Schimmel sind offensichtlich die überfüllten Müllcontainer, die verdreckten Ke l- ler und möglicherweise auch das leerstehende Parkdeck unter den Wohnungen. Konflikte gab es in der Siedlung mit älteren Anwohnern zu Beginn sehr häufig. Anlässe: Müll, der aus dem Fenster (zum Teil aus dem 8. Stock) entsorgt wurde. Folge: Gefahr bei B e- treten des Außengeländes und Vermüllung. Lautstärke – durch manche Großfamilien oder aus überbelegten Wohnungen Bedrohungssituationen Bewaffnete Konflikte, die zwischen großen Familienclans auf Außengelände der Wohnanlage ausgelebt wurden. 9 Zwischenzeitlich sind viele der ursprünglichen Mieter aus den betreffenden Häusern ausgezoge n. Gegen die Vermüllung beschäftigt Grand City inzwischen insgesamt 4 Hausmeister, die regelmäßig das Gelände säubern. Dächer werden aktuell saniert und Aufzüge sollen sukzessive in Stand gesetzt werden. Die Integration der Bewohner wird seit Frühjahr 201 4 erfolgreich durch das EHAP -Projekt „ZuBeFa“ unterstützt, installiert und koordiniert durch das Jugendamt (Interkultureller Dienst). Das Vorläuferpr o- gramm wurde noch Landesmitteln finanziert (Frühjahr 2014 bis Ende 2015). Daneben findet eine A n- bindung der Eltern an alle für eine erfolgreiche Integration maßgeblichen Stellen, wie: Gesundheit s- dienste, Ärzte, Beratungsstellen, Kompetenzagenturen, Sprachkurse, weitere öffentliche Ämter statt. Die Eltern werden zu allen relevanten Themen beraten und durch Sprach- und Kulturmittler begleitet. Auch der Bereich Wohnen gehört als Beratungsgegenstand dazu. Die Mitarbeiter im Porzer Projekt stehen in regelmäßigem Austausch mit dem Sozialarbeiter der Grand City Immobilien AG und vermi t- teln in strittigen Fällen zwischen Familien und Immobiliengesellschaft. Auch zur Fachstelle Wohnen des Sozialamtes besteht eine rege Kooperation. Familien mit Mietschulden werden üblicherweise an die Fachstelle Wohnen vermittelt. Die Übernahme der Mietschulden erfolgt nur gegen die Renovi e- rung der betreffenden Mietwohnung durch die Grand City. Ergänzend stehen Polizei, Bürgeramt, IKD, Grand City und Sozialraumkoordination seit Ende 2016 in Kontakt zu einander in Bezug auf schwi e- rige Mieter. Kalk – Neubrück In Neubrück liegen Beschwerden aus der Bürgerschaft und Unterstützungsanfragen der Wohnung s- unternehmen vor. Niederschwellige Angebote im Stadtteil fehlen derzeit. Die Situation in Neubrück wurde seitens der Politik auch zum Anlass genommen einen dauerhaften Wohndialog zu etablieren. Der Bezirksbürgermeister läd in diesem Rahmen gemeinsam mit dem Bürgeramt die Wohnungsg e- sellschaften und Wohnungsverwaltungsgesellschaften der privaten Eigentümer großer Wohnanlagen im Stadtteil Neubrück mit dem Ziel ein, einen regelmäßigen Austausch über ge meinsame Ziele, stra- tegische Entwicklungspotenziale des Wohnstandortes zur gemeinsamen Verbesserung von Wohnu n- gen und deren Umfeld zu fördern. Die Wohnungsunternehmen und Verwaltungsgesellschaften bete i- ligen sich derzeit aktiv mit dem Ziel der Aufwertung d er Wohn-und Lebensverhältnisse am Wohndi a- log. Der Kriminalpräventive Rat wird im Stadtbezirk Kalk vom Bezirksbürgermeister zur Information und zum Austausch von allgemeinen Erkenntnissen bezüglich Problemlagen und Handlungsbedarfen im Stadtbezirk und Erge bnissen der Arbeit der Polizei regelmäßig eingeladen. Dabei hat sich der Krim i- nalpräventive Rat in der Vergangenheit auch in einzelnen Stadtteilen anlässlich besonderer Proble m- lagen unter Beteiligung örtlicher Akteure getroffen. Der Austausch funktioniert gut und sehr konstru k- tiv. Die durch den Bezirksbürgermeister und den Leiter der Polizeiinspektion Kalk neu etablierte S i- cherheitskonferenz greift zudem gezielt Sicherheitsfragen und Problemlagen unter Beteiligung der Öffentlichkeit auf. Im Stadtbezirk Kal k leben Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien verstärkt in Kalk Nord und H ö- henberg/Vingst, weshalb auch hier ein Schwerpunkt in Bezug auf den Einsatz des EHAP – Projektes „ZuBeFa“ gelegt wurde. Durch aktive Netzwerkarbeit im Bezirk ist das Projekt im ganze n Stadtbezirk – auch in Neubrück bekannt, und kann hier in Anspruch genommen werden. In Neubrück gibt es e i- nen aktiven Bürgerverein, der in den bezirklichen Netzwerkstrukturen eingebunden ist. Da die Neu- Zuwanderer aus Osteuropa in der Regel über wenig Ei nkommen verfügen, kommen nur preiswerte Wohnmöglichkeiten in Betracht. Viele wohnen im Auto, im Wohnwagen, unter Bahnbögen, zur Untermiete und schließlich auch in “normalen Wohnungen“, i.d.R einfachst ausgestattet, zum Teil in schadhaftem und gesundheitsschädlichem Zustand. Die Mieten sind gemessen am Angebot zu teuer. Große Wohnungsbaugesellschaften haben keine Mitarbeiter vor Ort, die die Mieter ansprechen und für Ordnung sorgen. Konflikte mit den Vermietern werden vermieden, da es zu wenig anderen Wohnraum gibt. Selbstverständlich kommt es auch durch unterschiedliche Lebensweisen zu Konflikten. In Kalk gibt es Angebote des IKD über den Nachbarschaftstreff, Mutter Kind Gruppen, Spieletreffs, niedrigschwellige Beratung, „ZUBEFA“ mit dem Vingster Treff in für Familien mit Kindern unter 6 Ja h- 10 ren, mit der Caritas mit „Willkommen in Köln“ und „Bonvena“ , welche Beratung und Unterstützung anbieten . Rodenkirchen – Kölnberg Im Quartier „Kölnberg“ sind neben der Kriminalität immer wieder wilde Müllablagerungen und Schrott- fahrzeuge zu nennen. Im Kriminalpräventiven Rat Rodenkirchen arbeiten Polizei, Bezirkspolitik und Verwaltung konstruktiv zusammen. Zu dem aktuellen Thema zählt beispielsweise insbesondere die Situation am Kölnberg. Die Fragen der Bezirkspolitik werden aktuell, zeitnah und offen beantwortet, so dass ein vertieftes Verständnis für die Arbeit von Polizei und Verwaltung entsteht und bereits im Vorfeld einem entst e- henden Konflikt mit geeigneten Maßnahmen begegnet werden kann. In Meschenich gibt es v ielfach Beschwerden über Müll und insbesondere Ungeziefer in der Gro ß- wohnanlage. Ratten sind hier vorrangig zu nennen, aber auch Bettwanzen, Kakerlaken usw. sind häufig (auch in den Wohnungen) zu finden. Die Prostitution ist in letzter Zeit merklich zurück gegan- gen, findet aber immer noch statt. Konflikte gibt es zum Teil unter den Bewohnergruppen. Es gibt einen Arbeitskreis Drogen, der sich neben dem Thema Sucht auch mit dem Zustand der Wohnanlage befasst. Zudem gibt es etwa zweimal im Jahr die kriminalpräv entive Begehung. Hier beteiligen sich die Hausverwaltung des Kölnberg, die Bezirkspolizei, Ordnungsamt, soziale Träger, Jugendamt etc. Durch diese Begehung konnten bereits einige Verbesserungen erzielt werden, wie z.B Grünrückschnitt und Müllbeseitigung. D er Arbeitskreis und die regelmäßige Begehung werden von der Sozialraumkoordination koordiniert. Zu den Ausführungen des Amtes für Wohnungswesen (s. beigefügte Anlage 2459/2015) haben sich keine gravierende Veränderungen ergeben. Im Durchschnitt werden unter 10 Fälle pro Jahr gemel- det, ganz überwiegend Feuchtigkeitsschäden, die meist durch fehlerhaftes Heiz- und Lüftungsverhal- ten vom Mieter selbst verursacht wurden. Abschlussbemerkung: Die Freizügigkeitsberechtigung innerhalb des vereinten Europa ist ein hohes Gut. Insbesondere die freie Wahl des Arbeitsplatzes und des Wohnortes in jedem EU -Staat bringt die erwünschten positiven Effekte für die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungssysteme mit sich. Im Zuge einer planvollen Arbeitsmigrat ion gelingt die Integration vielfach, lautlos und daher in Ihrer positiven Ausprägung auch unbeachtet. Und doch führt die Freizügigkeit aufgrund der sozialen Schieflage innerhalb der EU -Staaten eine Bin- nenwanderung mit sich, die insbesondere Großstadtkommu nen vor Problemlagen stellt, die mit dem bestehenden Regelinstrumentarium und den zur Verfügung stehenden Ressourcen kaum zu lösen sind. Dabei geht es nicht, wie vielfach öffentlich fokussiert, um einen möglichen Sozialleistungsmis s- brauch, schon deshalb ni cht, weil EU -Bürger*innen von vorne herein gesetzlich z.B. von Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch 2. Teil (SGB II) für Arbeitssuchende oder nach dem SGB XII im Alter oder als Erwerbsunfähige ausgeschlossen sind. Sozialleistungen für re guläre A r- beitnehmer, auch für geringfügig Beschäftigte, oder das Kindergeld stehen auch EU -Bürger*innen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen zu. Betrugstatbestände setzten eine entsprechend motivierte Handlung bei Antragstellung voraus. Sie müss en entsprechend verfolgt werden, sind aber kein Privileg einer bestimmten Personengruppe. Die Ursachen für die EU -Binnenmigration in den Anteilen der sogenannten „Armutszuwanderung“ liegen nach wie vor in der fehlenden und nur geringen sozialen Absicherun g in einigen Mitgliedsta a- ten, zum Teil gepaart mit Ausgrenzungs - und Diskriminierungserfahrungen. Diese Menschen suchen eine Perspektive, um ihre persönliche Lebenslage für sich und ihre Kinder zu verbessern. Ohne Pe r- spektive auf eine reguläre Beschäftigun g verlieren sie nach 6 Monaten vergeblicher Arbeitssuche grundsätzlich ihre Freizügigkeitsberechtigung. In dem Wissen darum ist der Zugang zu vielen dieser Menschen auch für die professionellen Stellen des Unterstützungssystems besonders erschwert, weil 11 eine latente Angst vor „Registrierung“ und ausländerrechtlichen Folgen besteht; eine Angst, die sich wiederum ausbeuterische und ggf. auch kriminelle Strukturen zu Nutze machen. So wird auch zukünf- tig der Zugang zu den Menschen nur zu einem Teil gelingen. Es ist aber davon auszugehen, dass die meisten ohne eine alternative Perspektive in ihrem Heimatland nicht zurückkehren, sondern hier ble i- ben werden, ob in Köln oder einer anderen Stadt. Bund und Land-NRW haben seit 2013/2014 verschiedene Fördermöglichkeite n speziell zur Unterstüt- zung der Zuwanderung aus Südosteuropa mit dem Fokus auf bulgarische und rumänische Staatsa n- gehörige angeboten. Die Verwaltung hat auf fast alle gebotenen Möglichkeiten zum Teil sehr kurzfri s- tig reagiert und sich im engen Korsett der überwiegend komplizierten/komplexen Förderrahmenb e- dingungen und inhaltlichen Programmvorgaben erfolgreich um Drittmittel beworben. Dazu gehören folgende Projekte: „Willkommen und Ankommen in Köln“, Landes -ESF-Arbeitsmarktförderung, seit 2014 in der dri t- ten Anpassung an veränderte Förderbedingungen, Laufzeit bis 31.12.18. Ausweitung auf weitere Sozialräume geplant. BONVENA – Bundesförderung über den EHAP seit 01.01.16 – 31.12.18 Landesmittel Jugendhilfe für außerschulische Hilfen u.a., Fokus EU-Zuwanderung 2014/15 ZuBeFa – Bundesförderung über den EHAP seit 01.01.16 – 31.12.18 Landesmittel des Ministeriums für Gesundheit Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA -NRW) zum Aufbau einer Clearingstelle zur Sicherung des regelhaften Zugangs zum Gesundheitssy s- tem für Neuzugewanderte (Südost-EU im Fokus) 01.06.16 – 31.05.19 Bundesförderung „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ) „Nachhaltig Integration von Langzeitarbeitslosen in Mülheim (Antragsschwerpunkt Südost-EU), bis 31.12.2018 Bundesförderung „Jugend st ärken im Quartier“ (mit Sonderzuwendung für den Antragsschwe r- punkt Südost-EU, für Köln aber ohne Sonderzuwendung bewilligt) bis 31.12.18 Im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ werden darüber hinaus weitere Ma ß- nahmen zur Integration und Förderung von Bildung und Qualifizierung in den elf Kölner Sozialräumen umgesetzt, von denen auch die zugewanderten Bewohnerinnen und Bewohner aus den EU -2- Staaten profitieren. Die Integrationsaufgabe ist längst eine Daueraufgabe für die Kommunen. Die Ursach en für die als sogenannte „Armutszuwanderung“ bezeichneten Anteile der EU -Binnenmigration sind beschrieben und liegen nicht in der Verantwortung der Kommunalverwaltungen, die aber als Reparaturbetrieb für Versäumnisse auf der EU -Ebenen zwangsläufig einspri ngen müssen. Ob die Kommunen diese Au f- gabe dauerhaft mit Bundes- oder Landesfördermitteln aus unterschiedlichen EU-Töpfen unter kompli- zierten und immer wieder neuen Förderrahmenbedingungen ausreichend bewältigen können, darf bezweifelt werden. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2068/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 05.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27