2516/2019
Bericht des Ältestenrates an den Hauptausschuss für 2018
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
2444 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01/1-2 Vorlagen-Nummer 02.08.2019 2516/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 05.08.2019 Bericht des Ältestenrates an den Hauptausschuss für 2018 Der im Jahr 2014 gewählte Rat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 24.06.2014 den Leitfaden für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Stadt Köln in aktualisierter Form übernommen. Als Kontrollgremium zu Nachweis- und Anzeigepflichten zum Umgang mit Vor- teilen hat er einen Ältestenrat unter Vorsitz eines Notars a. D. eingesetzt. Der Ältestenrat be- richtet in anonymisierter Form an den Hauptausschuss. Der Ältestenrat hat im Jahr 2018 einmal und im Jahr 2019 zweimal getagt. In seiner Sitzung am 10. Mai 2019 hat der Ältestenrat die Mitteilungen der Ratsmitglieder nach Ziffer 3 des Leitfadens für das Jahr 2018 sowie die Auftragsvergaben an aktuelle und ehemalige Mandatsträgerinnen und Mandatsträger durch städtische Beteiligungsgesellschaf- ten für das Jahr 2018 erörtert. Die Mitteilungen nach Ziffer 3 des Leitfadens hat der Ältestenrat im Hinblick auf die Verei n- barkeit mit dem Leitfaden überprüft und unter Berücksichtigung der Funktionen der mitteilen- den Mandatsträgerin bzw. des mitteilenden Mandatsträgers näher erörtert. Für das Jahr 2018 wurden keine Beanstandungen oder Hinweise an die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger nach § 15 der Geschäftsordnung des Ältestenrates beschlossen. Der Ältestenrat hat sich in seiner Sitzung am 10. Mai 2019 auch mit der Einbeziehung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK) in den Ehrenkodex befasst und eine Ergänzung des Ehrenkodex der Mitglieder des Rates der Stadt Köln vorgeschlagen. Er hat außerdem angeregt, die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgre- mien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, auf die Einhaltung des PCGK hinzuwirken. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 9. Juli 2019 der vom Ältestenrat empfohlenen Ergän- zung des Ehrenkodexes sowie der Anregung zur Anweisung der Vertreterinnen und Vertreter in Aufsichtsgremien zur Einhaltung des PCGK zugestimmt (Vorlage 2136/2019). Am 2. Juli 2019 hat eine Sondersitzung des Ältestenrates mit Vertreterinnen und Vertretern von Transparency International im Hinblick auf die Beschlüsse verschiedener Ratsausschüs- se zur Aufnahme der Stadt Köln als korporatives Mitglied stattgefunden. Gez. StD. Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2516/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 02.08.2019
- Erstellt
- 18.07.2019 12:13