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2516/2019

Bericht des Ältestenrates an den Hauptausschuss für 2018

Mitteilung Ausschuss 02.08.2019

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 05.08.2019, TOP 2.1.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2444 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01/1-2 
 
Vorlagen-Nummer 02.08.2019 
 2516/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 05.08.2019 
 
Bericht des Ältestenrates an den Hauptausschuss für 2018 
Der im Jahr 2014 gewählte Rat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 24.06.2014 den 
Leitfaden für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Stadt Köln in aktualisierter Form 
übernommen. Als Kontrollgremium zu Nachweis- und Anzeigepflichten zum Umgang mit Vor-
teilen hat er einen Ältestenrat unter Vorsitz eines Notars a. D. eingesetzt. Der Ältestenrat be-
richtet in anonymisierter Form an den Hauptausschuss. 
Der Ältestenrat hat im Jahr 2018 einmal und im Jahr 2019 zweimal getagt.  
In seiner Sitzung am 10. Mai 2019 hat der Ältestenrat die Mitteilungen der Ratsmitglieder 
nach Ziffer 3 des Leitfadens für das Jahr 2018 sowie die Auftragsvergaben an aktuelle und 
ehemalige Mandatsträgerinnen und Mandatsträger durch städtische Beteiligungsgesellschaf-
ten für das Jahr 2018 erörtert.  
Die Mitteilungen nach Ziffer 3 des Leitfadens hat der Ältestenrat im Hinblick auf die Verei n-
barkeit mit dem Leitfaden überprüft und unter Berücksichtigung der Funktionen der mitteilen-
den Mandatsträgerin bzw. des mitteilenden Mandatsträgers näher erörtert. Für das Jahr 2018 
wurden keine Beanstandungen oder Hinweise an die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger 
nach § 15 der Geschäftsordnung des Ältestenrates beschlossen.  
Der Ältestenrat hat sich in seiner Sitzung am 10. Mai 2019 auch mit der Einbeziehung des 
Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK) in den Ehrenkodex befasst und 
eine Ergänzung des Ehrenkodex der Mitglieder des Rates der Stadt Köln vorgeschlagen.  
Er hat außerdem angeregt, die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgre-
mien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, auf die Einhaltung des PCGK hinzuwirken. Der Rat 
der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 9. Juli 2019 der vom Ältestenrat empfohlenen Ergän-
zung des Ehrenkodexes sowie der Anregung zur Anweisung der Vertreterinnen und Vertreter 
in Aufsichtsgremien zur Einhaltung des PCGK zugestimmt (Vorlage 2136/2019). 
Am 2. Juli 2019 hat eine Sondersitzung des Ältestenrates mit Vertreterinnen und Vertretern 
von Transparency International im Hinblick auf die Beschlüsse verschiedener Ratsausschüs-
se zur Aufnahme der Stadt Köln als korporatives Mitglied stattgefunden.  
 
Gez. StD. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

05.08.2019 Hauptausschuss
TOP 2.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2516/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.08.2019
Erstellt
18.07.2019 12:13