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ANORD/0008/2024

Sperrmüllnachkontrolle in Coerde (A-N/0008/2024)

Anregung BV Nord an die Verwaltung 12.04.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 17.09.2024, TOP 6.1

Stellungnahme

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Stellungnahme

4782 Zeichen

AWM 22.0001  06.09.2024 
60 52 22 
Bezirksverwaltung Nord 
über Herrn Stadtrat Minas (gez. Minas 09.09.2024) 
Anregung lfd. Nr. A-N/0008/2024 der Fraktionen „Bündnis90/Die Grünen“ und 
„SPD“ in der Bezirksvertretung Münster-Nord 
-Sperrmüllnachkontrolle in Coerde- 
In der o.g. Anregung wird die Verwaltung gebeten folgende Punkte zu prüfen: 
1. Ob in Coerde im Straßenbereich Königsberger Straße zwischen der Görlitzer Straße 
und der Coerheide sowie im Bereich der Einmündungen Breslauer Straße und 
Gleiwitzer Straße eine Nachreinigung nach jeder Sperrmüllabholung durchgeführt 
werden kann, um auch die nicht unter dem Sperrmüllbegriff fallenden Abfälle zu 
entsorgen.  
Antwort 
Eine regelmäßige Nachreinigung nach der Sperrgutabfuhr würde dazu führen, dass 
suggeriert wird, dass man zur Sperrgutabfuhr sämtliche Abfälle herausstellen kann, da 
sie ohnehin abgeholt werden. Dies konterkariert den Ansatz, den Bürgerinnen und 
Bürger zu verdeutlichen, dass es Abfälle gibt, die zur Sperrgutabfuhr herausgestellt 
werden dürfen und dass es Abfälle gibt, die über andere Entsorgungswege (z.B. als 
Restabfall) zu entsorgen sind. Ferner würde dies sicherlich auch den sog. 
„Mülltourismus“ fördern. 
Unabhängig davon räumen die awm bei entsprechenden Hinweisen die öffentlichen 
Flächen –so es die Kapazitäten erlauben- ab. Weitere Kapazitäten stehen derzeit nicht 
zur Verfügung. 
Abgesehen davon sind die awm im ständigen Austausch mit den 
Wohnungsgesellschaften und den Bürgerinnen und Bürgern (siehe dazu Punkt 3). 
2. Ob bzw. in welcher Form Förderprogramme zur Verfügung genutzt werden können und 
welche (Personal)-kosten entstehen.  
Antwort 
In der Vergangenheit wurden geförderte Stellen gemäß § 16 e SGB II bzw. § 16 i SGB 
II eingerichtet, um Menschen in den Arbeitsmarkt wieder zu integrieren. 
Aufgrund des dem Jobcenter zur Verfügung stehenden Eingliederungstitels (EGT) 
werden allerdings bis auf Weiteres keine neuen Förderzusagen von 
Fördermaßnahmen im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung (§ 16i SGB II) 
sowie der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II) getätigt. 
Weitere Fördermöglichkeiten sind den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster derzeit nicht 
bekannt. 
Für die Einrichtung einer Planstelle würden Personalkosten in Höhe von ca. 55.000,00 
€/a anfallen.

3. Ob die Maßnahme durch entsprechende Aufklärungs- und Bildungsarbeit begleitet 
werden kann. 
Antwort 
Auch aus Sicht der Kommunikations-/Bildungsarbeit wäre eine regelmäßige 
Nachreinigung nach der Sperrgutabfuhr kontraproduktiv, da so das falsche Verhalten 
erlernt und bestätigt wird. Die awm wirken hingegen mit gezielter Aufklärungs- und 
Bildungsarbeit darauf ein, dass sich die Münsteranerinnen und Münsteraner 
umweltgerecht verhalten und die von den awm zur Verfügung gestellten Systeme - 
Wertstofftrennung über die Bio-, Wertstoff-, Papiertonne, Restabfallentsorgung über 
die Restabfalltonne, richtige Nutzung des Sperrgut-/Grünschnittsystems (was darf 
wann an die Straße gestellt werden), Nutzung der Depotcontainer, Nutzung der 
Recyclinghöfe etc. – richtig nutzen.  
Um umweltbezogenes Hintergrundwissen nachhaltig sowie zielgruppengerecht zu 
vermitteln und die Entwicklung entsprechender Handlungskompetenzen zu fördern, 
setzen die awm zielgruppenorientiert abfallpädagogische Bausteine ein. Angefangen 
bei Schulungen von Lehr- und Betreuungspersonen aus Schulen und Kitas über 
Umweltprojekte für Kinder und Erwachsene bis zu der großen stadtweiten Aktion 
„Sauberes Münster“, an der jährlich im Durchschnitt über 12.000 Münsteranerinnen 
und Münsteraner aller Altersklassen teilnehmen und Grünflächen, Spielplätze etc. von 
achtlos weggeworfenem Unrat zu befreien. Über Kampagnen und Pressearbeit werden 
parallel Informationen an die breite Öffentlichkeit gestreut. Die awm halten auch bereits 
seit vielen Jahren mehrsprachiges Informationsmaterial (Deutsch, Englisch, Türkisch, 
Russisch, Serbo-Kroatisch, Arabisch, Französisch, Spanisch) zur richtigen 
Abfalltrennung bereit. Speziell für die Zielgruppe der Menschen mit 
Migrationshintergrund bieten die awm außerdem Schulungen zur Abfalltrennung an, 
die von einem abfallpädagogischen Mitarbeiter geleitet werden, der selbst einen 
Migrationshintergrund hat und schnell als Vertrauensperson akzeptiert wird. 
Sprachliche Barrieren werden überwunden, da fast ausschließlich Bildsprache 
eingesetzt wird. Termine für diese Schulungen können bei den awm angefragt werden.  
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu einer Projektstelle im Bereich Bildung für 
nachhaltige Entwicklung wollen die awm perspektivisch ihre Bildungsinhalte über ein 
Pilotprojekt (Projektdauer zunächst ein Jahr) im Rahmen der bestehenden 
Lerninfrastruktur stärker in den Stadtteil Coerde bringen.  
gez. 
Wedding

Beratungsverlauf (1)

17.09.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.1 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Görlitzer Straße
  • Gleiwitzer Straße
  • Königsberger Straße
  • Breslauer Straße
  • Coerheide

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Details

Aktenzeichen
ANORD/0008/2024
Typ
Anregung BV Nord an die Verwaltung
Datum
12.04.2024
Erstellt
12.04.2024 16:44