ANORD/0008/2024
Sperrmüllnachkontrolle in Coerde (A-N/0008/2024)
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Stellungnahme
4782 Zeichen
AWM 22.0001 06.09.2024 60 52 22 Bezirksverwaltung Nord über Herrn Stadtrat Minas (gez. Minas 09.09.2024) Anregung lfd. Nr. A-N/0008/2024 der Fraktionen „Bündnis90/Die Grünen“ und „SPD“ in der Bezirksvertretung Münster-Nord -Sperrmüllnachkontrolle in Coerde- In der o.g. Anregung wird die Verwaltung gebeten folgende Punkte zu prüfen: 1. Ob in Coerde im Straßenbereich Königsberger Straße zwischen der Görlitzer Straße und der Coerheide sowie im Bereich der Einmündungen Breslauer Straße und Gleiwitzer Straße eine Nachreinigung nach jeder Sperrmüllabholung durchgeführt werden kann, um auch die nicht unter dem Sperrmüllbegriff fallenden Abfälle zu entsorgen. Antwort Eine regelmäßige Nachreinigung nach der Sperrgutabfuhr würde dazu führen, dass suggeriert wird, dass man zur Sperrgutabfuhr sämtliche Abfälle herausstellen kann, da sie ohnehin abgeholt werden. Dies konterkariert den Ansatz, den Bürgerinnen und Bürger zu verdeutlichen, dass es Abfälle gibt, die zur Sperrgutabfuhr herausgestellt werden dürfen und dass es Abfälle gibt, die über andere Entsorgungswege (z.B. als Restabfall) zu entsorgen sind. Ferner würde dies sicherlich auch den sog. „Mülltourismus“ fördern. Unabhängig davon räumen die awm bei entsprechenden Hinweisen die öffentlichen Flächen –so es die Kapazitäten erlauben- ab. Weitere Kapazitäten stehen derzeit nicht zur Verfügung. Abgesehen davon sind die awm im ständigen Austausch mit den Wohnungsgesellschaften und den Bürgerinnen und Bürgern (siehe dazu Punkt 3). 2. Ob bzw. in welcher Form Förderprogramme zur Verfügung genutzt werden können und welche (Personal)-kosten entstehen. Antwort In der Vergangenheit wurden geförderte Stellen gemäß § 16 e SGB II bzw. § 16 i SGB II eingerichtet, um Menschen in den Arbeitsmarkt wieder zu integrieren. Aufgrund des dem Jobcenter zur Verfügung stehenden Eingliederungstitels (EGT) werden allerdings bis auf Weiteres keine neuen Förderzusagen von Fördermaßnahmen im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung (§ 16i SGB II) sowie der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II) getätigt. Weitere Fördermöglichkeiten sind den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster derzeit nicht bekannt. Für die Einrichtung einer Planstelle würden Personalkosten in Höhe von ca. 55.000,00 €/a anfallen. 3. Ob die Maßnahme durch entsprechende Aufklärungs- und Bildungsarbeit begleitet werden kann. Antwort Auch aus Sicht der Kommunikations-/Bildungsarbeit wäre eine regelmäßige Nachreinigung nach der Sperrgutabfuhr kontraproduktiv, da so das falsche Verhalten erlernt und bestätigt wird. Die awm wirken hingegen mit gezielter Aufklärungs- und Bildungsarbeit darauf ein, dass sich die Münsteranerinnen und Münsteraner umweltgerecht verhalten und die von den awm zur Verfügung gestellten Systeme - Wertstofftrennung über die Bio-, Wertstoff-, Papiertonne, Restabfallentsorgung über die Restabfalltonne, richtige Nutzung des Sperrgut-/Grünschnittsystems (was darf wann an die Straße gestellt werden), Nutzung der Depotcontainer, Nutzung der Recyclinghöfe etc. – richtig nutzen. Um umweltbezogenes Hintergrundwissen nachhaltig sowie zielgruppengerecht zu vermitteln und die Entwicklung entsprechender Handlungskompetenzen zu fördern, setzen die awm zielgruppenorientiert abfallpädagogische Bausteine ein. Angefangen bei Schulungen von Lehr- und Betreuungspersonen aus Schulen und Kitas über Umweltprojekte für Kinder und Erwachsene bis zu der großen stadtweiten Aktion „Sauberes Münster“, an der jährlich im Durchschnitt über 12.000 Münsteranerinnen und Münsteraner aller Altersklassen teilnehmen und Grünflächen, Spielplätze etc. von achtlos weggeworfenem Unrat zu befreien. Über Kampagnen und Pressearbeit werden parallel Informationen an die breite Öffentlichkeit gestreut. Die awm halten auch bereits seit vielen Jahren mehrsprachiges Informationsmaterial (Deutsch, Englisch, Türkisch, Russisch, Serbo-Kroatisch, Arabisch, Französisch, Spanisch) zur richtigen Abfalltrennung bereit. Speziell für die Zielgruppe der Menschen mit Migrationshintergrund bieten die awm außerdem Schulungen zur Abfalltrennung an, die von einem abfallpädagogischen Mitarbeiter geleitet werden, der selbst einen Migrationshintergrund hat und schnell als Vertrauensperson akzeptiert wird. Sprachliche Barrieren werden überwunden, da fast ausschließlich Bildsprache eingesetzt wird. Termine für diese Schulungen können bei den awm angefragt werden. Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu einer Projektstelle im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung wollen die awm perspektivisch ihre Bildungsinhalte über ein Pilotprojekt (Projektdauer zunächst ein Jahr) im Rahmen der bestehenden Lerninfrastruktur stärker in den Stadtteil Coerde bringen. gez. Wedding
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Görlitzer Straße
- Gleiwitzer Straße
- Königsberger Straße
- Breslauer Straße
- Coerheide
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Details
- Aktenzeichen
- ANORD/0008/2024
- Typ
- Anregung BV Nord an die Verwaltung
- Datum
- 12.04.2024
- Erstellt
- 12.04.2024 16:44