Mandari Insight

V/0879/2013

Studtstraße

Vorlagen 08.11.2013

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 03.12.2013, TOP 3.2

2013-11-08_Studtstraße_Baugruben

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

2013-11-08_Studtstraße_Baugruben

1836 Zeichen

ELOZIL BO Hd

wenegjat]

yelmoyser Zah yı
ELOZ BO EZ LP "JaJsuny
bıuyauab
aplın Yuızag yeImoyser eLoZ non ynudaß
znayy ISHPEIS 4015 ELOZ AON auyDIazab
yeImoyser ELOZ AON ajlaqueag

EIN] unjeg

| LayoH | uabue]

SueISIPNIS

bunualuesjeuey

057: | uerdabe]
geısyen

usanubneg ue]dabe

WnNISEUWÄH-IEIIUOS
G SJJelsuspn.I1aH
w 085°09 + NHN
2208 / LLOr IN

"USZIOAUBYOH JEISUDEN

Bunueid

IN abejuy

IWENEQJOIL 05190 ARssmins us

5 Ned

” JN UB]d

HILSNNN ||| BRa\AtS Pen

unjeg aulEN Dunuapuy Jap IUY N
ELZORL Y0IS aıbıuuoy} BunJe]yJauaydıaz \

. La4UIe3q ST WI SISMUIUSSN]YISUY :0, 4 4Ne 'pueab IWNNY9W-

eLeoST nos BUN JalUESJBUNL] JulaY "pueab ayIeUIS UE ISSNyISUYy ’YH - L
e709, YJ0IS IJOlAIYe Jade] - uabunajwoya]al Bunyaysueg e
&L,5070 1S JaunU] = Z0 ZBELOL VH 7

H3

00E NO M
swo sw ——,
44 B _ —<k -.—:—.—.—_
444 © KK ©
4 © ©
UONVLS38 SNNANVId

BunJej4J3Uay918Z

aqnybneg

(4338) ayse}4 361 /saJaqun

YIESON

104 Uay

g0ub

Jase]Jdurasunjen

Jaseyydula/sunjen

JaseydulaIsunjen

S7/0E/0E ayerdbamyag

8/H7/ 7 UIa4SU028

4uay}

uosgneydsy

une.
o ul ud

JEUEYSWIEMUNGT

Bun}laJyassem

Bunyajseg
Ja}aJua]lamyyar]

1egeywouis

eıpay Ayun / \egeywoyajalL

jeui

j

egey = 3Md
Sun4a]syouyanug
jeueyuassemuasiy
BYJBSSEMZINWUIS

BueyJassemuabay

1 EZ

!
an

Be
Syensjpns

6109=0

0961 YS 99 051 MA

2 00TODOSHIOM ing,

777 oO Z

I

1 RR
DDR

yes
|

ipms

\
007000

09'95=5
5909-0
00°S0005790N

AH

0709=
SLOW

LE

|
|
|

5995-5
61°09=0
00°70005790W

60

go st sw PA
uw 100 66 57 19

N N Ursg
KV

bunyansJajun nn
-SSNUISUy Jap JaWUnN IT
uawwajyun SSNYySUE]ya4 =
uagjanyasue Jeuey dab ue Z

InDDD 'SDD> 'YD)  uyanauua

negnaN !aq uaynuduaqn

uueyaqun / Juueyag abe]

uassoyypsJan

gqalıyag ul Ayaıu

uago A

ago Ta mzg JA

Ya mzg UA

OSL Na = Bunuyaazag-g auyo uabunyıa]
iuabeurabung YanyDIuyJeu uaBUNNa]SsSNıyIsUy Jap abe]

uabuny1ajssnjyasuy

Beschlussvorlage

11497 Zeichen

V/0879/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Studtstraße 
Straßenerneuerung nach Kanalerneuerung, zwischen Studtplatz und Haus Nr. 63 
- Anregungen nach § 24 GO NRW - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.12.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Erneuerung der Studtstraße erfolgt in der von der Bezirksvertretung Münster-Mitte in der 
Sitzung vom 04.06.2013 beschlossenen Form. 
 
2. Die Anregungen nach § 24 GO NRW Nr. 120, 122, 124, 125, 126, 127, 128, 131, 133, 134, 
135, 136, 137, 138, 143,  und 154 aus 2013 sind damit erledigt. 
 
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat in der Sitzung vom 04.06.2013  der vom Tiefbauamt au f-
gestellten Planung (Lageplan Nr. 10323 Blatt 1(1)) und dem Straßenumbau nach den Kanalsani e-
rungsarbeiten zugestimmt. Die Vorlage V/0323/2013 beinhaltete den Baubeschluss zur Straßener-
neuerung, die Vorlage V/0324/2013 den Baubeschluss zum Kanalbau. 
 
Die gemeinsame Ausschreibung mit den Stadtwerken Münster zum Straßen - und Kanalbau und 
zur  Erneuerung von Gas -, Wasser - und Stromleitungen erfolgte im Anschluss. Das Auftrag s-
schreiben vom 29.08.2013 wurde am 03.09.2013 an die Firma Riesenbeck versandt und mit der 
Auftragsbestätigung (Eingang am 09.09.2013 beim Tiefbauamt) bestätigt.  Die Baumaßnahme soll 
im Januar 2014 beginnen. 14 Tage vor Baubeginn erhalten die Anlieger ein Infor mationsschreiben 
zu der Baumaßnahme. 
 
Im Rahmen des Service -Versprechens des Tiefbauamtes w urden sämtliche Grundstückseigent ü-
mer/Erbbauberechtigten mit Schreiben vom 19.08.2013 rechtzeitig vor Baubeginn a ngeschrieben 
und über die voraussichtlich anfallenden grundstücksbezogenen Beiträge informiert.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0879/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.11.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0879/2013 
Seitens der Anlieger wurden insgesamt 16 gleichlautende Anregungen nach § 24 Gemeindeor d-
nung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eingebracht.  
Wesentlicher Inhalt der Anregungen ist, dass eine komplette Straßenerneuerung nach notwendiger 
Kanalsanierung abgelehnt wird. Zusätzlich wünschen sie eine Bürgerinformationsveransta ltung zu 
der geplanten Baumaßnahme auch unter Bezugnahme auf die  Erhaltungssatzung Nordviertel. 
 
Über die Anregungen hinaus sind beim Tiefbauamt Nachfragen zur Einstufung der Studtstraße als 
Anliegerstraße eingegangen. 
 
Des Weiteren hat die CDU -Fraktion in der BV -Mitte im Nachgang zur letzten BV -Sitzung folgende 
Fragen gestellt: 
 
 Wie werden Sie den Bedenken der Anlieger nachkommen? 
 Wie hoch könnten die Schadenersatzforderungen der Firma Riesenbeck  sein, die in der  Ver-
gangenheit und sicher auch in der Zukunft für die Stadt Münster Aufträge ausgeführt hat  und 
ausführen wird? 
 Warum wurde bei der Straßenplanung nicht auf die Erhaltungssatzung Nordviertel geachtet? 
 Werden Sie mit den Anliegern in einen öffentlichen Meinungsaustausch treten? 
 
Erfordernis der Straßenerneuerung 
 
Nach dem Gutachten des Ingenieurgeologischen Büros Gey & John GbR vom 11.03.2013 sind 
sowohl die Fahrbahn als auch die Ge hwege im Sinne der allgemein anerkannten Regeln der 
Technik (Richtlinie über die Standardisierung des Oberbaus für Verkehrsflächen RStO 2012) bi s-
her nicht frosts icher ausgebaut (Gesamtaufbau Fahrbahn ca. 39 cm und Nebenanlagen ca. 19 
cm). 
Der erforderliche Gesamtaufbau beträgt für die Fahrbahn 58 cm und für die Nebenanlagen 32 cm. 
 
Der vorhandene homogene Straßenaufbau wird durch die vielzähligen in Längs- und Querrichtung 
verlaufenden Baugruben unterbrochen und die Restflächen werden durch die Bautätigkeit  so ge-
stört, dass eine qualitativ durchgängige Straßenwiederherstellung nur mit einem Vollausbau nach 
den allgemein anerkannten Regeln der Technik möglich ist. Im beigefügten Lageplan sind die 
durch den Kanal- und Leitungsbau entstehenden Baugruben farbig dargestellt. 
 
Der Straßengestaltung wird in der Linienführung beibehalten. Der derzeitige Bordsteinanschlag 
wird von  8 – 10 cm auf 5 cm (mit Rundbordstein) reduziert, um das in der Studtstraße gängige 
Parkverhalten für die Anlieger zu erleichtern.  
 
 
 
Beachtung der Erhaltungssatzung Nordviertel 
 
Der Kreuzungsbereich Studtstraße / Finkenstraße wird mit geringen Abweichungen wie vorgefu n-
den wieder hergestellt, die in Längsrichtung verlaufenden Kleinpflasterbänder sind zu unterha l-
tungsintensiv und werden nicht wieder eingebaut. 
 
Die Erhaltungssatzung “Nordviertel“ wurde im Okt. 1979 rechtkräftig, um grundsätzlich das histor i-
sche Gepräge dieses Viertels zu bewahren  – gemeint war hier allerdings (auch d amit begründet) 
der Gebäudebestand des Viertels. 
 
Bei jeder baulichen Anlage – bei beabsichtigtem Abbruch, Umbau oder Änderung – ist im Rahmen 
der Satzung zu prüfen und abzuwägen, ob die bauliche Anlage das Ortsbild prägt oder ob sie von 
städtebaulicher insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung 
zur Errichtung einer baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebaul iche Gestalt 
des Gebietes durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird (§ 172 (3) BauGB). Das 
Instrument „Erhaltungssatzung“ beinhaltet damit aber nicht zwangsläufig „Unveränderbarkeit“.

- 3 - 
V/0879/2013 
 
Allein durch den immensen Parkdruck im Nordviertel – aufgrund der Straßenquerschnitte wird in 
der Regel mit einem Rad auf dem Bürgersteig (aufgesattelt) geparkt – hat sich z. B. der historische 
Straßeneindruck und das Erscheinungsbild – durch diese heutige Nutzung - völlig verändert. 
 
Insofern muss  - trotz weitestgehender Bewahrung des historischen Gepräges – auch eine baul i-
che Anpassung an heutige Nutzung und Ansprüche – gerade im „öffentlichen Raum“ erfolgen und 
möglich sein. 
 
Ähnlich sieht es aus mit dem häufig nur noch lückenhaft vorhandenen historischen schm alen 
Schmuckstreifen (Mosaikpflaster mit hellem und empfindlichem Tudorfer) auf dem Bürgersteig, am 
Rande des Bordsteines. Dieser Schmuckstreifen kan n allerdings meistens kaum noch wahrg e-
nommen werden, weil er in der Regel mit abgestellten Autos zugeparkt ist, was gleichzeitig zur 
Folge hat, dass die Substanz dieses Streifens deutlich leidet (weil nicht dafür ausgelegt) und auch 
damit finanziell aufwändiger in der Unterhaltung ist/wird.  
 
In der Studtstraße ist beim geplanten Ausbau - auch im vor igen Sinne der Satzung „Nor dviertel“- 
abgewogen  worden, dass auf  Schmuckstreifen verzichtet werden kann, weil 
 
- dieser nur noch lückenhaft vorhanden ist; 
- dieser durch Fahrzeuge in der Regel zugeparkt wird und damit kaum noch als mitpräge n-
des Element des  Straßenraumes wahrnehmbar ist;  
- in der möglichen Wiederherstellung teuer ist (Tudorfer gibt es nicht mehr/zerfällt beim H er-
ausnehmen/heller Marmor als Ersatz); 
- aus Sicht die Bauunterhaltung durch die durch Reifendruck und Lenkdrehung verursac hten 
Schäden dauerhaft aufwändig zu reparieren wären. 
 
Von daher wurde bei der Straßenplanung auf die Erhaltungssatzung Nordviertel geachtet. 
 
 
Einstufung als Anliegerstraße 
 
Die Studtstraße befindet sich im Kreuzviertel zwischen Studtplatz und Nordstraße. Nördlich und 
südlich von ihr verlaufen parallel die Raesfeldstraße und die Heerdestraße. Die Gertruden- und die 
Finkenstraße kreuzen die Studtstraße in nord-südlicher Richtung. Diese Straßen des Kreuzviertels 
sind sämtlich als Anliegerstraßen einzustufen, weil sich keine der Straßen als „Samme lstraße“ für 
die anfallenden Verkehre von den übrigen Straßen hervorhebt. Sie haben eine gleic hberechtigte 
Abhängigkeit voneinander. 
 
Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Einordnung einer Straße in die Kategorie der Straße n-
baubeitragssatzung, ausgehend von den Definitionen der Satzung, auf die Zweckbestimmung a b-
zustellen, wie sie sich aus der Gesamtbewertung von Art und Größe der Gem einde, deren weitrei-
chenden Verkehrsplanungen, der Lage und Führung der Straße im gemeindlichen Straßennetz 
und dem gewählten Ausbauprofil ergibt. Lediglich „daneben“ können auch die tatsächlichen Ve r-
kehrsverhältnisse (Nutzung als Schleichweg, Buslinien etc.) von Bedeutung sein. 
 
Daher ist die Studtstraße als Anliegerstraße i. S. der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Mün s-
ter einzustufen.  Diese beitragsrechtliche Einstufung hat unmittelbare Auswirkung auf die Koste n-
beteiligung der Grundstückseigentümer bz w. Erbbauberechtigten an den beitragsfähigen Ausba u-
maßnahmen. Die Anlieger haben sich gem. der Anlage zur Satzung mit 80 % an den beitragsfäh i-
gen Kosten zu beteiligen. 
 
 
Mögliche Schadensersatzanforderungen und sonstige finanzielle Folgen

- 4 - 
V/0879/2013 
Sollte der Straß enausbau nicht zur Ausführung kommen , steht der ausführenden Firma Riese n-
beck gem. VOB/B §8 Abs. 1 (2) die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und 
anderweitigem Erwerb zu. 
 
Die  vereinbarte Vergütung entspricht dem nicht zur Ausführung k ommenden Leistungsanteil (in 
diesem Fall dem Straßenbau außerhalb der Kanaltrassen), während die ersparten Aufwendungen 
den Kostenanteil darstellen, der auf Grund des Leistungswegfalls nicht anfallen wird (z. B. Risiko-
zuschlag für Wagnis, nicht zum Einsatz  kommende Nachunternehmer, noch nicht angeschafftes 
Material, u. ä.).  
 
Der anderweitige Erwerb berücksichtigt die gewinnbringenden Tätigkeiten, die ein Unternehmen 
machen kann. Allerdings wird dieser Teil nur angerechnet, wenn die Möglichkeit , eine gewinnbrin-
gende Tätigkeit auszuüben, ausschließlich durch den Wegfall der Leistung geschaffen worden ist.  
Die Abzüge für ersparte Aufwendungen hängen somit sehr von den bereits getroffenen Vorke h-
rungen der Firma Riesenbeck  für die anstehenden Straßenbauarbeite n ab. Über die Aussicht auf 
einen möglichen anderweitigen Erwerb kann seitens der Verwaltung nur spekuliert werden.  Im 
ungünstigsten Fall werden die Forderungen auf bis zu 200.000,- € geschätzt. 
 
Für den weiterhin zur Ausführung  kommenden Anteil des Straßenbaus kann die ausführende Fi r-
ma Riesenbeck nach VOB/B §2 Abs. 3 die Vereinbarung neuer Einheitspreise verlangen, d a sich 
die Vordersätze gravierend ändern. Mit einer Erhöhung der Preise ist daher unbedingt zu rechnen. 
Mit der E rhöhung des Aufwandes für die Straßenbauarbeiten durch verhältnismäßig kleinteiliges 
Arbeiten in Kanaltrassenbreite und die Änderung der Bauabw icklung ergibt sich auch eine Änd e-
rung der Kalkulationsgrundlage. Die Kosten für die „Restmaßnahme“ können sich somit zusätzlich 
in geschätzter Höhe von bis zu 10% (60.000 €) erhöhen. 
 
 
Information der Anlieger 
Wie bereits erwähnt, wurden i m Rahmen des Service -Versprechens des Tiefbauamtes säm tliche 
Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigten mit Schreiben vom 19.08.2013 rechtzeitig vor Baube-
ginn persönlich angeschrieben und über die voraussichtlich anfallenden grundstücksbez ogenen 
Beiträge informiert. Die Anlieger erhalten 14 Tage vor Baubeginn ein Information sschreiben über 
die geplante Kanal- und Straßenbaumaßnahme. 
 
Da nun der Wunsch der  Anlieger besteht, darüber hinaus in einer Anliegerversammlung über die 
von der BV -Mitte beschlossene Planung und den Bauablauf informiert zu werden, werden wir zu 
einer solchen Informationsveranstaltung einladen. Der Termin ist für Janu ar nächsten Jahres vo r-
gesehen.  
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Schultlheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage: Lageplan Baugruben

Beratungsverlauf (1)

03.12.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Studtstraße
  • Finkenstraße
  • Raesfeldstraße
  • Heerdestraße
  • Nordstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0879/2013
Typ
Vorlagen
Datum
08.11.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37