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KölnKongress GmbH - Entsendung eines Aufsichtratsmitgliedes

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0562/2017 vom 23.10.2017

Stand: Am 14.11.2017 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 0562/2017 Freigabedatum 23.10.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff KölnKongress GmbH hier: Entsendung eines Aufsichtratsmitgliedes Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln entsendet anstelle von Frau Ute Berg Herr William Wolfgramm (gemäß § 113 Abs. 2 GO die Oberbürgermeisterin bzw. die/den von ihr vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der Stadt Köln) als Mitglied in den Aufsichtsrat der KölnKongress GmbH. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Rats- sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder entsandt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei den von der Ober- bürgermeisterin vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. Rat 14.11.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Stadt Köln ist an der KölnKongress GmbH mit 51% beteiligt. Mitgesellschafter ist die Koelnmesse GmbH mit einem Anteil von 49%. Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der KölnKongress GmbH besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern, von denen fünf vom Rat der Stadt Köln entsandt werden. In § 13 (Abberufung, Amtsniederlegung und Ausscheiden von Aufsichtsratsmitgliedern) ist u.a. Folgendes geregelt: „(3) Ein Mitglied des Aufsichtsrates scheidet ferner, unbeschadet der Regelung in § 12 des Gesell- schaftsvertrages, bei Wegfall der Tätigkeit, die für seine Entsendung in den Aufsichtsrat bestim- mend war, aus dem Aufsichtsrat aus. (4) Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied aus dem Aufsichtsrat aus, so ist für dessen restliche Amtszeit vom Entsendungsberechtigten unverzüglich ein Nachfolger zu entsenden.“ Frau Ute Berg wurde auf Vorschlag von Herrn Oberbürgermeister Roters (§113 Abs. 2 GO NRW) mit Beschluss des Rates vom 02.09.2014 in den Aufsichtsrat der KölnKongress GmbH entsandt. Aufgrund des Ausscheidens von Frau Berg aus dem Dienst der Stadt Köln zum 31.03.2017 ist ent- sprechend der o.a. Regelung umgehend ein/e Nachfolger/in zu entsenden. Die Entsendung erfolgt gemäß §113 Abs. 2 GO NRW auf Vorschlag von Frau Oberbürgermeisterin Reker.

Beratungsverlauf

  1. 14.11.2017

    Rat

    TOP 17.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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