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0562/2017

KölnKongress GmbH - Entsendung eines Aufsichtratsmitgliedes

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.10.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.11.2017, TOP 17.1

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2341 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0562/2017 
Freigabedatum 
23.10.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
KölnKongress GmbH 
hier: Entsendung eines Aufsichtratsmitgliedes 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln entsendet anstelle von Frau Ute Berg 
 
 
Herr William Wolfgramm 
 
(gemäß § 113 Abs. 2 GO die Oberbürgermeisterin bzw. die/den von ihr  
vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der Stadt Köln) 
 
 
als Mitglied in den Aufsichtsrat der KölnKongress GmbH. 
 
Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Rats-
sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder entsandt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem 
Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei den von der Ober-
bürgermeisterin vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt 
Köln. 
 
 
Rat 14.11.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
 
Die Stadt Köln ist an der KölnKongress GmbH mit 51% beteiligt. Mitgesellschafter ist die  
Koelnmesse GmbH mit einem Anteil von 49%. 
 
Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der KölnKongress GmbH besteht der Aufsichtsrat aus  
neun Mitgliedern, von denen fünf vom Rat der Stadt Köln entsandt werden. In § 13 (Abberufung, 
Amtsniederlegung und Ausscheiden von Aufsichtsratsmitgliedern) ist u.a. Folgendes geregelt: 
 
„(3) Ein Mitglied des Aufsichtsrates scheidet ferner, unbeschadet der Regelung in § 12 des Gesell-
schaftsvertrages, bei Wegfall der Tätigkeit, die für seine Entsendung in den Aufsichtsrat bestim-
mend war, aus dem Aufsichtsrat aus. 
(4) Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied aus dem Aufsichtsrat aus, so ist für dessen restliche Amtszeit 
vom Entsendungsberechtigten unverzüglich ein Nachfolger zu entsenden.“ 
 
Frau Ute Berg wurde auf Vorschlag von Herrn Oberbürgermeister Roters (§113 Abs. 2 GO NRW) mit 
Beschluss des Rates vom 02.09.2014 in den Aufsichtsrat der KölnKongress GmbH entsandt. 
 
 
Aufgrund des Ausscheidens von Frau Berg aus dem Dienst der Stadt Köln zum 31.03.2017 ist ent-
sprechend der o.a. Regelung umgehend ein/e Nachfolger/in zu entsenden. 
 
 
Die Entsendung erfolgt gemäß §113 Abs. 2 GO NRW auf Vorschlag von Frau Oberbürgermeisterin 
Reker.

Beratungsverlauf (1)

14.11.2017 Rat
TOP 17.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0562/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.10.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27