3685/2023
Förderprogramm der Bezirksvertretung Nippes zur Sicherung der Veedelszüge im Stadtbezirk Köln-Nippes für das Jahr 2024
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Fördermittel werden für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestellt. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 3685/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderprogramm der Bezirksvertretung Nippes zur Sicherung der Veedelszüge im Stadtbezirk Köln-Nippes für das Jahr 2024 Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes unterstützt die Organisatoren der Veedelszüge im Stadtbezirk Nippes und beschließt das als Anlage beiliegende Förderprogramms zur Sicherung der Vee- delszüge im Stadtbezirk Köln-Nippes für das Jahr 2024. Alternative: Die Bezirksvertretung unterstützt die Organisatoren der Veedelszüge im Stadtbezirk Nippes nicht. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 2 Begründung: Der Rat der Stadt Köln unterstützt in der Session 2023/2024 die Organisatoren der Veedelszüge im Stadtbezirk Nippes mit 10.000 EUR. Darüber hinaus stellt die Bezirksvertretung Nippes zu- sätzlich 10.000 EUR aus ihren bezirksorientierten Mittel zur Verfügung, so dass in der Summe 20.000 EUR zur Sicherung der Veedelszüge im Stadtbezirk Nippes zur Verfügung stehen. Mit der Förderung soll u.a. sichergestellt werden, dass kein Zug ausfallen muss, weil die Aufla- gen für Sicherheit (Wagenengel, Ordner, Sanitäter etc.) aus finanziellen Gründen nicht erfüllt werden können. Darüber hinaus soll dieser Zuschuss einen Beitrag dazu leisten, eine Erhöhung der Teilnehmergebühren zu vermeiden. In der Vergangenheit wurde die Zuschusshöhe ermittelt, indem eine prozentuale Aufteilung der Mittel anhand der erwarteten Teilnehmerzahlen und der voraussichtlich entstehenden Kosten für die Sicherheitsauflagen erfolgte. Künftig wird die Durchführung eines Veedelzuges grundsätzlich mit einem Sockelbetrag in Höhe von 500 EUR gefördert (3.000 EUR von 20.000 EUR). Der darüber hinaus gehende Zu- schuss wird auf Grundlage einer prozentualen Aufteilung der verbleibenden Mittel in Höhe von 17.000 EUR anhand der erwarteten Kosten zur Erfüllung der Sicherheitsauflagen (Wagenengel, Ordner, Sanitäter etc.) berechnet. Begründung der Dringlichkeit: Der Ausschuss Kunst und Kultur hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 beschlossen, die Vee- delszüge in den einzelnen Stadtbezirken zu unterstützen und hierfür einen entsprechenden Betrag zur Verfügung gestellt. Da die Bezirksvertretung Nippes bereist am 30.11.2023 tagt, konnte die Vorlage nicht fristgerecht erstellt werden und wird zur Vermeidung einer Dringlich- keitsentscheidung als Dringlichkeitsvorlage eingebracht. Anlagen
Anlage 2 Förderprogramm der Bezirksvertretung Nippes zur Sicherung der Veedelszüge
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Förderprogramm der Bezirksvertretung Nippes zur Sicherung der Veedelszüge im Stadtbezirk Köln-Nippes für das Jahr 2024 Welches Ziel wird mit dem Förderprogramm verfolgt? Ziel der Förderung ist die Sicherung der Veedelszüge im Stadtbezirk Nippes. Welchem Handlungsfeld ist das Förderprogramm zugeordnet und welche Zielgruppen, Maßnahmen sowie Inhalte sollen unterstützt bzw. gefördert werden? Der Rat der Stadt Köln unterstützt in der Karnevalssession 2023/2024 die Organisatoren der Veedelszüge im Stadtbezirk Nippes mit 10.000 E UR. Darüber hinaus stellt die Bezirksvertretung Nippes zusätzlich 10.000 E UR aus ihren bezirksorientierten Mittel zur Verfügung, so dass in der Summe 20.000 EUR zur Sicherung der Veedelszüge im Stadtbezirk Nippes zur Verfügung stehen. Mit der Förderung soll u.a. sichergestellt werden, dass kein Zug ausfallen muss, weil die Auflagen für Sicherheit (Wagenengel, Ordner, Sanitäter , etc.) aus finanziellen Gründen nicht erfüllt werden können. Darüber hinaus soll dieser Zuschuss einen Beitrag dazu leisten, eine Erhöhung der Teilnahmegebühren zu vermeiden. Gefördert werden nur die Zugorganisatoren im Stadtbezirk Nippes. Welches Finanzvolumen umfasst das Förderprogramm? Das Finanzvolumen für das Jahr 2024 beträgt insgesamt 20.000 EUR. Wie bemisst sich das Fördervolumen für die einzelnen Veedeslzüge? Das Fördervolumen bemisst sich nach der Höhe der erwarteten Kosten für die Absicherung der Veedelszüge. Wer ist antragsberechtigt? Besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung? Antragsberechtigt sind alleine die Organisatoren der sechs Veedelszüge im Stadtbezirk Nippes: Nippeser Veedelszug (13.02.2024, Karnevalsdienstag) Organisator: KKG Nippeser Bürgerwehr 1903 e.V. Niehler Veedelszug (11.02.2024, Karnevalssonntag) Organisator: IG Niehler Karneval von 1965 e.V. Longericher Veedelszug (10.02.2024, Karnevalssonntag) Organisator: KG Blau-Weiß Alt Lunke Mauenheimer Veedelszug (10.02.2024, Karnevalssamstag) Organisator Karnevalsfreunde e.V. Köln „Mauenheimer Muschele“ Longericher Pfarreizug (10.02.2024, Karnevalssamstag) Organisator: Kath. Pfarrgemeinde St. Bernhard Riehler Veedelszug (10.02.2024, Karnevalssamstag) Organisator: Riehler Karnevalsfründe e.V. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Welche Laufzeit hat das Förderprogramm? Das Förderprogramm hat eine Laufzeit vom 01.12.2023 bis zum 14.02.2024 Was ist förderfähig? Die Durchführung eines Veedelszuges wird grundsätzlich mit einem Sockelbetrag in Höhe von 500 EUR gefördert. Darüber hinaus sind grundsätzlich alle Kosten förderfähig, die zur Erfüllung der Sicherheitsauflagen (Wagenengel, Ordner, Sanitäter, etc.) anfallen. Wie kann ich einen Zuschuss beantragen? Die Anträge sind formlos an die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Nippes im Bürgeramt Köln-Nippes, Neusser Straße 450, 50733 Köln zu richten. Der Antrag muss folgende Positionen beinhalten: Erwartete Teilnehmerzahl (geschätzt aus den Teilnehmerzahlen der letzten Jahre und den bereits vorliegenden Anmeldungen) Aufstellung der Gesamtkosten Aufstellung der Kosten für Sicherheit Bankverbindung (IBAN und Kontoinhaber) Anträge, die nicht alle Angaben enthalten und nicht unterschrieben sind, werden nicht berücksichtigt. Bis wann sollte ein Zuschussantrag vorliegen? Die Anträge auf Förderung der Veedelszüge müssen bis zum 14.12.2023 bei der Geschäftsführung der Bezirksvertretung im Bürgeramt Nippes eingegangen sein Wer entscheidet über die Förderung? Entscheidungsbefugt ist die Bezirksvertretung Nippes. Die jeweilige Zuschusshöhe ergibt sich aus dem Verhältnis zu den Sicherheitskosten aller Veedelszüge. Ein Zuschuss erfolgt maximal in Höhe der zu erwartenden Kosten. Aus haushaltsrechtlichen Gründen kann der Zuschuss in Teilbeträgen beziehungsweise auch erst nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung ausgezahlt werden. Auf Grundlage der Entscheidung der Bezi rksvertretung ergeht ein entsprechender Bescheid. Wie bemisst sich die Wirkung des Förderprogramms? Der bzw. die Zuschussempfänger*in haben innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Maßnahme bzw. nach Auszahlung der Förderung einen kurzen Sachbericht vorzulegen. Es ist darzustellen, ob und in welchem Umfang das Ziel der Förderung erreicht worden ist. Müssen Verwendungsnachweise eingereicht werden? Innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Maßnahme ist ein vereinfachter Verwendungsnachweis in Form einer Einzelauflistung der angefallenen Ausgaben für die Absicherung der Veedelszüge einzureichen. Darüber hinaus ist die sachgerechte Verwendung der Zuwendung zu bestätigen. Die/der Empfänger/in ist verpflichtet, die Belege über die verschiedenen Posten 10 Jahre aufzubewahren und der Stadt Köln auf Verlangen vorzuzeigen. Ferner behält sich die Stadt Köln vor, bei einzelnen geförderten Projekten die Belege anzufordern und eine vertiefte Prüfung durchzuführen (Stichproben). Welche Mitteilungspflichten gibt es? In welchen Fällen muss ein Zuschuss zurückgezahlt werden? Der/die Fördermittelempfänger/in ist verpflichtet, elektronisch oder schriftlich mitzuteilen, wenn ein Veedelszug nicht stattgefunden hat. Die Zuschüsse können zurückgefordert werden, wenn die Mittel nicht entsprechend dem Förderzweck eingesetzt oder im Förderantrag unwahre Angaben gemacht wurden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Brückenstraße 5
- Neusser Straße 450
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- 3685/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 28.11.2023
- Erstellt
- 09.11.2023 16:53