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3685/2023

Förderprogramm der Bezirksvertretung Nippes zur Sicherung der Veedelszüge im Stadtbezirk Köln-Nippes für das Jahr 2024

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 28.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 30.11.2023, TOP 9.1.22

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Förderprogramm der Bezirksvertretung Nippes zur Sicherung der Veedelszüge

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1020 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Fördermittel werden für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestellt. Vor diesem Hintergrund ist 
kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2540 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 3685/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderprogramm der Bezirksvertretung Nippes zur Sicherung der Veedelszüge im 
Stadtbezirk Köln-Nippes für das Jahr 2024  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes unterstützt die Organisatoren der Veedelszüge im Stadtbezirk 
Nippes und beschließt das als Anlage beiliegende Förderprogramms zur Sicherung der Vee-
delszüge im Stadtbezirk Köln-Nippes für das Jahr 2024. 
 
Alternative: 
 
Die Bezirksvertretung unterstützt die Organisatoren der Veedelszüge im Stadtbezirk Nippes 
nicht. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)

2 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Köln unterstützt in der Session 2023/2024 die Organisatoren der Veedelszüge 
im Stadtbezirk Nippes mit 10.000 EUR. Darüber hinaus stellt die Bezirksvertretung Nippes zu-
sätzlich 10.000 EUR aus ihren bezirksorientierten Mittel zur Verfügung, so dass in der Summe 
20.000 EUR zur Sicherung der Veedelszüge im Stadtbezirk Nippes zur Verfügung stehen. 
 
Mit der Förderung soll u.a. sichergestellt werden, dass kein Zug ausfallen muss, weil die Aufla-
gen für Sicherheit (Wagenengel, Ordner, Sanitäter etc.) aus finanziellen Gründen nicht erfüllt 
werden können. Darüber hinaus soll dieser Zuschuss einen Beitrag dazu leisten, eine Erhöhung 
der Teilnehmergebühren zu vermeiden. 
 
In der Vergangenheit wurde die Zuschusshöhe ermittelt, indem eine prozentuale Aufteilung der 
Mittel anhand der erwarteten Teilnehmerzahlen und der voraussichtlich entstehenden Kosten 
für die Sicherheitsauflagen erfolgte.  
 
Künftig wird die Durchführung eines Veedelzuges grundsätzlich mit einem Sockelbetrag in 
Höhe von 500 EUR gefördert (3.000 EUR von 20.000 EUR). Der darüber hinaus gehende Zu-
schuss wird auf Grundlage einer prozentualen Aufteilung der verbleibenden Mittel in Höhe von 
17.000 EUR anhand der erwarteten Kosten zur Erfüllung der Sicherheitsauflagen (Wagenengel, 
Ordner, Sanitäter etc.) berechnet. 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Der Ausschuss Kunst und Kultur hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 beschlossen, die Vee-
delszüge in den einzelnen Stadtbezirken zu unterstützen und hierfür einen entsprechenden 
Betrag zur Verfügung gestellt. Da die Bezirksvertretung Nippes bereist am 30.11.2023 tagt, 
konnte die Vorlage nicht fristgerecht erstellt werden und wird zur Vermeidung einer Dringlich-
keitsentscheidung als Dringlichkeitsvorlage eingebracht. 
 
 
 
Anlagen

Anlage 2 Förderprogramm der Bezirksvertretung Nippes zur Sicherung der Veedelszüge

5349 Zeichen

Förderprogramm der Bezirksvertretung Nippes zur Sicherung der 
Veedelszüge im Stadtbezirk Köln-Nippes für das Jahr 2024 
 
 
 
Welches Ziel wird mit dem Förderprogramm verfolgt? 
Ziel der Förderung ist die Sicherung der Veedelszüge im Stadtbezirk Nippes.  
Welchem Handlungsfeld ist das Förderprogramm zugeordnet und welche 
Zielgruppen, Maßnahmen sowie Inhalte sollen unterstützt bzw. gefördert werden? 
Der Rat der Stadt Köln unterstützt in der Karnevalssession 2023/2024 die Organisatoren 
der Veedelszüge im Stadtbezirk Nippes mit 10.000 E UR. Darüber hinaus stellt die  
Bezirksvertretung Nippes zusätzlich 10.000 E UR aus ihren bezirksorientierten Mittel zur 
Verfügung, so dass in der Summe 20.000 EUR zur Sicherung der Veedelszüge im 
Stadtbezirk Nippes zur Verfügung stehen. 
Mit der Förderung soll u.a. sichergestellt werden,  dass kein Zug ausfallen muss, weil die 
Auflagen für Sicherheit (Wagenengel, Ordner, Sanitäter , etc.) aus finanziellen Gründen 
nicht erfüllt werden können. Darüber hinaus soll dieser Zuschuss einen Beitrag dazu 
leisten, eine Erhöhung der Teilnahmegebühren zu vermeiden. 
Gefördert werden nur die Zugorganisatoren im Stadtbezirk Nippes.  
Welches Finanzvolumen umfasst das Förderprogramm? 
Das Finanzvolumen für das Jahr 2024 beträgt insgesamt 20.000 EUR.  
Wie bemisst sich das Fördervolumen für die einzelnen Veedeslzüge? 
Das Fördervolumen bemisst sich nach der Höhe der erwarteten Kosten für die 
Absicherung der Veedelszüge. 
Wer ist antragsberechtigt? Besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung? 
Antragsberechtigt sind alleine die Organisatoren der sechs Veedelszüge im Stadtbezirk 
Nippes: 
 Nippeser Veedelszug (13.02.2024, Karnevalsdienstag) 
Organisator: KKG Nippeser Bürgerwehr 1903 e.V. 
 Niehler Veedelszug (11.02.2024, Karnevalssonntag) 
Organisator: IG Niehler Karneval von 1965 e.V. 
 Longericher Veedelszug (10.02.2024, Karnevalssonntag) 
Organisator: KG Blau-Weiß Alt Lunke 
 Mauenheimer Veedelszug (10.02.2024, Karnevalssamstag) 
Organisator Karnevalsfreunde e.V. Köln „Mauenheimer Muschele“ 
 Longericher Pfarreizug (10.02.2024, Karnevalssamstag) 
Organisator: Kath. Pfarrgemeinde St. Bernhard 
 Riehler Veedelszug (10.02.2024, Karnevalssamstag) 
Organisator: Riehler Karnevalsfründe e.V. 
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 
Welche Laufzeit hat das Förderprogramm? 
Das Förderprogramm hat eine Laufzeit vom 01.12.2023 bis zum 14.02.2024 
Was ist förderfähig? 
Die Durchführung eines Veedelszuges wird grundsätzlich mit einem Sockelbetrag in Höhe 
von 500 EUR gefördert. Darüber hinaus sind grundsätzlich alle Kosten förderfähig, die zur 
Erfüllung der Sicherheitsauflagen (Wagenengel, Ordner, Sanitäter, etc.) anfallen.

Wie kann ich einen Zuschuss beantragen? 
Die Anträge sind formlos an die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Nippes im 
Bürgeramt Köln-Nippes, Neusser Straße 450, 50733 Köln zu richten.  
Der Antrag muss folgende Positionen beinhalten: 
 Erwartete Teilnehmerzahl (geschätzt aus den Teilnehmerzahlen der letzten Jahre 
und den bereits vorliegenden Anmeldungen) 
 Aufstellung der Gesamtkosten 
 Aufstellung der Kosten für Sicherheit 
 Bankverbindung (IBAN und Kontoinhaber) 
Anträge, die nicht alle Angaben enthalten und nicht unterschrieben sind, werden nicht 
berücksichtigt. 
Bis wann sollte ein Zuschussantrag vorliegen? 
Die Anträge auf Förderung der Veedelszüge müssen bis zum  14.12.2023 bei der 
Geschäftsführung der Bezirksvertretung im Bürgeramt Nippes eingegangen sein 
Wer entscheidet über die Förderung? 
Entscheidungsbefugt ist die Bezirksvertretung Nippes. 
Die jeweilige Zuschusshöhe ergibt sich aus dem Verhältnis zu den Sicherheitskosten aller 
Veedelszüge. 
Ein Zuschuss erfolgt maximal in Höhe der zu erwartenden Kosten.  
Aus haushaltsrechtlichen Gründen kann der Zuschuss in Teilbeträgen beziehungsweise 
auch erst nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung ausgezahlt werden. 
Auf Grundlage der Entscheidung der Bezi rksvertretung ergeht ein entsprechender 
Bescheid.  
Wie bemisst sich die Wirkung des Förderprogramms? 
Der bzw. die Zuschussempfänger*in haben innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der 
Maßnahme bzw. nach Auszahlung der Förderung  einen kurzen Sachbericht vorzulegen. 
Es ist darzustellen, ob und in welchem Umfang das Ziel der Förderung erreicht worden ist.  
Müssen Verwendungsnachweise eingereicht werden? 
Innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Maßnahme  ist ein vereinfachter 
Verwendungsnachweis in Form einer Einzelauflistung der angefallenen Ausgaben für die 
Absicherung der Veedelszüge  einzureichen. Darüber hinaus ist die sachgerechte 
Verwendung der Zuwendung zu bestätigen.  
Die/der Empfänger/in ist verpflichtet, die Belege über die verschiedenen Posten 10 Jahre 
aufzubewahren und der Stadt Köln auf Verlangen vorzuzeigen.  
Ferner behält sich die Stadt Köln vor, bei einzelnen geförderten Projekten die Belege 
anzufordern und eine vertiefte Prüfung durchzuführen (Stichproben). 
Welche Mitteilungspflichten gibt es? In welchen Fällen muss ein Zuschuss 
zurückgezahlt werden? 
Der/die Fördermittelempfänger/in ist verpflichtet, elektronisch oder schriftlich mitzuteilen, 
wenn ein Veedelszug nicht stattgefunden hat. 
Die Zuschüsse können zurückgefordert werden,  
 wenn die Mittel nicht entsprechend dem Förderzweck eingesetzt oder 
 im Förderantrag unwahre Angaben gemacht wurden.

Beratungsverlauf (1)

30.11.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Brückenstraße 5
  • Neusser Straße 450
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
3685/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
28.11.2023
Erstellt
09.11.2023 16:53