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0997/2020

Elterntaxis an der Soldiner Straße in Köln-Lindweiler

Beantwortung einer Anfrage (BV) 17.04.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 04.06.2020, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4147 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/324 
 
Vorlagen-Nummer 
 0997/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2020 
 
Elterntaxis an der Soldiner Straße in Köln-Lindweiler 
Elterntaxis an der Soldiner Straße in Köln-Lindweiler 
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler bittet in ihrer Sitzung am 05.03.2020, unter 
TOP 7.2.3 (AN/0257/2020) um Beantwortung folgender Fragen zur Thematik „Elterntaxis an der Sol-
diner Straße in Köln-Lindweiler“.  
 
1. Wie oft wird die Parksituation in der Soldiner Straße kontrolliert? 
2. Gibt es Möglichkeiten, die Parksituationen zu den Stoßzeiten, sprich zu Schulbeginn und nach 
Schulende von städtischer Seite (Ordnungsamt, Polizei)  zu kontrollieren? 
3. Gibt es städtische Konzepte zur Verbesserung der Verkehrssituation vor den Schulen? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
In der Soldiner Straße befinden sich eine Grundschule sowie eine Förderschule, dazu in der Nähe 
eine Kita.  
Kinder, die die Förderschule besuchen, werden überwiegend mit einem Taxi/Fahrdienst gebracht. 
Von der Schulleitung der Förderschule wurden bereits zwei Halteplätze beantragt, damit die Fahr-
zeugführenden die Kinder sicher ein- und aussteigen lassen können.  
 
Auf der Fahrbahn vor und gegenüber der Schule besteht absolutes Haltverbot (Verkehrszeichen VZ 
283 Straßenverkehrsordnung), gegenüber der in der Nähe liegenden Kita ist das Parken am Fahr-
bahnrand erlaubt.  
Weitere Parkmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe in den Seitenstraßen.  
 
 
Zu 1.) 
 
In der Soldiner Straße wurden im letzten halben Jahr bisher 47 Parkverstöße geahndet. Der überwie-
gende Teil der Verwarnungen wurde gegenüber sogenannten „Elterntaxis“ ausgesprochen. Die ver-
kehrliche Situation in dem Bereich ist der Verwaltung bekannt und wurde mehrfach im Rahmen des 
Tagesdienstes durch Kräfte der Verkehrsüberwachung kontrolliert.  
 
Die Fahrerinnen und Fahrer, die ordnungswidrig im Geltungsbereich von ausgewiesenen Haltever-
botszonen halten oder parken, werden konsequent und ordnungsgemäß verwarnt. 
 
Die Verkehrsüberwachung wird den Bereich bei der Einsatzplanung erneut berücksichtigen, wenn der 
Schulbetrieb wieder aufgenommen wird.

2 
 
Zu 2.) 
 
Im Stadtbezirk Chorweiler gibt es insgesamt 14 Grundschulen sowie mehrere Kindergärten, deren 
Umfeld durch die Verkehrsüberwachung kontrolliert wird. Durch die Verkehrsüberwachung werden 
regelmäßig möglichst alle Grundschulen und Kindergärten zu den relevanten Zeiten kontrolliert.  
Eine flächendeckende tägliche Kontrolle aller Schulen und Kindergärten ist aber nicht möglich.  
Bislang konnte die Anwesenheit von Ordnungskräften leider nur während der Einsatzzeit eine gewis-
se positive Wirkung auf die Situation entfalten. 
 
 
Zu 3.) 
 
Die Problematik des Bring- und Abholverkehrs besonders vor Grundschulen ist im gesamten Stadt-
gebiet vorhanden. Polizei, Ordnungsamt, Elternpflegschaften, Schulleitungen und Lehrerkollegien 
wenden sich verstärkt an die Eltern, um diese über die Gefahren aufzuklären und zu sensibilisieren, 
ihr Kind nicht mehr direkt vor der Schule abzusetzen oder abzuholen. Die Medien werden einbezogen 
und es sind vermehrt Berichte in TV und Radio zu diesem Thema ausgestrahlt worden. Auch in der 
örtlichen Presse wird das Thema berücksichtigt.  
Insbesondere jeweils zu Schuljahresbeginn werden gemeinsame Aufklärungsaktionen von Polizei 
und Stadt vor verschiedenen Schulen durchgeführt. 
 
Ein stadtweites, einheitliches Konzept der Stadt Köln zur Lösung der Problematik ist aufgrund der 
Unterschiedlichkeit der jeweiligen Situation (z.B. Lage und Größe der Schule, Parkplätze usw.) kaum 
möglich.  
 
Auf Landesebene, gibt es z.B. bei den „Verkehrssicheren Städten und Gemeinden“ (Zukunftsnetz 
Mobilität NRW) das Programm „Verkehrszähmer“, das durch die Schulen im Rahmen des Unterrichts 
behandelt werden kann und auch den Dialog der Kinder mit ihren Eltern fördern soll. Hierbei handelt 
es sich allerdings um eine Verkehrssicherheitsaktion, welche keine rechtlichen Verpflichtungen ent-
hält.

Beratungsverlauf (1)

04.06.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Soldiner Straße

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Details

Aktenzeichen
0997/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
17.04.2020
Erstellt
31.03.2020 12:59