Stadtbezirk Kalk lebenswerter gestalten durch Begrünung und Entsiegelung in den Stadtteilen - Rath/Heumar.
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2043/2022 vom 27.06.2022
Stand: Am 25.08.2022 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/1 Vorlagen-Nummer 2043/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.08.2022 Stadtbezirk Kalk lebenswerter gestalten durch Begrünung und Entsiegelung in den Stadtteilen - Rath/Heumar. Anfrage bezüglich B-Plan_74439.03.000.00 (AN/0654/2022) Die Fraktion Die LINKE. bat um Beantwortung folgender Fragen zum Bebauungsplan 74439.03.000.00 (Bebauungsplan Rösrather Straße in Köln-Rath/Heumar): 1. Warum ist die Erstbepflanzung (von Wald) bis heute nicht erfolgt und wann ist damit zu rech- nen? 2. Müssen die Pflanzlisten unter Berücksichtigung der Erderhitzung und dem Konzept der essba- ren Stadt nicht überarbeitet werden und wäre dafür eine weitere Änderung des Bebauungs- plans notwendig? 3. Gibt es eventuell zwischenzeitlich andere Planungen für das genannte Gebiet und müsste dann nicht ein Ausgleich für Wald (geplant) statt Ackerfläche (tatsächlich) erfolgen? 4. Welches ist die verantwortliche Stelle in der Stadtverwaltung, welche die Einhaltung und Durchführung solcher Planungen überprüft? 5. Welche weiteren Grünanlagen und Wälder sind seit Jahren in den Bebauungsplänen vorgese- hen, aber noch nicht realisiert? Zu 1. Die Waldfläche ist als Ausgleich für das im Bebauungsplan festgesetzte Gewerbegebiet gedacht. Dieses wurde erst in den letzten Jahren entwickelt. Wegen der im Bebauungsplan fehlenden Zuordnungsfestsetzung kann die Bepflanzung nicht über Grünausgleichskosten finanziert werden. Die Finanzierung soll über das Projekt "Ein Wald für Köln" erfolgen. Eine nichtstädtische Teilfläche der Maßnahme muss angekauft werden. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme ist durch die Forstabteilung in 2024/2025 vorgesehen. Zu 2. Eine Änderung der Pflanzlisten bedarf keines Bebauungsplanänderungsverfahrens. 67 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen entscheidet über eine Befreiung in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt. Zu 3. Die Antwort erübrigt sich durch Beantwortung von Frage 1) Zu 4. Gemäß § 135 a Abs. 2 BauGB soll die Gemeinde die Herstellung der auf städtischen Grundstücken festgesetzten Kompensationsmaßnahmen übernehmen. Die Aufgabe übernimmt bei der Stadt Köln das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. 2 Zu 5. Nach Prüfung der Bebauungspläne im Stadtbezirk Kalk gibt es zwei weitere Grünflächen im Bereich von Bebauungsplänen, die noch nicht realisiert sind: 1. B-Plan Nr. 76460.06 "Königsforststraße in Köln-Brück": Die Umsetzung der öffentlichen Grünfläche an der Peter-Hagen-Straße/Otto-Unger-Weg, die Pflan- zung der Straßenbäume und Anlage des Spielplatzes ist nach dem Straßenendausbau und der Über- gabe der Flächen an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen geplant. 2. B-Plan Nr. 74439.02 "Herkenrathweg in Köln-Ostheim": Die weitläufige, öffentliche Grünfläche wurde zum größten Teil umgesetzt. Entlang des Herkenrathwegs südlich des Radwegs wurde die Begrünung bisher nicht umgesetzt. Die festgesetzte öffentliche Grünfläche liegt teilweise auf städtischen und teilweise auf privaten Flächen und ist derzeit nicht umsetzbar.
Beratungsverlauf
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25.08.2022
TOP 9.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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