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V/0002/2020

Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen

Vorlagen 02.01.2020

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 30.01.2020, TOP 4.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

7912 Zeichen

V/0002/2020 
V/0002/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.01.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   23.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   23.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   30.01.2020 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen nach der Sportförderrichtlinie für die 
geplanten Baumaßnahmen auf den Vereinssportanlagen wie folgt den beantragten „förd e-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: 
 
Verein BV Maßnahme Antrag 
vom 
ca. Auf-
Auf-
wand 
Zu-
schuss 
bis zu  
Zuschuss-
entschei-
dung    
(voraus-
sichtlich) 
Deutsche Le-
bens-Rettungs-
Gesellschaft 
e.V. Bezirk 
Münster 
Hiltrup 
Dachreparatur 
(Hauptgebäu-
de) 
19.12.19  4.700 € 2.350 € 2021 
Reit- und Fahr-
verein Nien-
berge e. V. 
West Hallenbodener-
neuerung 08.08.19  6.700 € 3.350 € 2021 
Kanu-Verein 
Münster 1922 
e. V. 
Ost 
Erneuerung der 
Steganlage und 
der Uferbefesti-
gung 
28.02.19  5.800 € 2.900 € 2020 
Summe 17.200 € 8.600 €  
 
Sportamt 
 
03.01.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Imsieke 
Telefon: 492-5214 
Imsieke@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0002/2020 
2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach 
Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Bedingungen: 
 
2.1  Die Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportfö r-
derrichtlinie hat keinen Ein fluss auf die  Beratung und Beschlussfassung  der Gremien der 
Stadt Münster über die von den Sportvereinen beantragten Baukostenzuschüsse. 
 
2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die von den Sportve r-
einen beantragte Sportförderung entscheiden werden, ist unabhängig von der Entscheidung 
zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 
 
2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschä d-
lichen vorzeitigen Baubeginn“ den Sportvereinen gegenüb er keinen Hinweis auf die Bewe r-
tung der Förderanträge. 
 
2.4  Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an anderer 
Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahmen zu erhalten.  
 
2.5  Die Sportvereine halten bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahmen die ei n-
schlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmen sich über Abweichungen  davon 
rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach Ziffer 1. 
zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare 
Kosten entstehen.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Beschlusspunkte haben keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
Begründung: 
 
1. Die Baumaßnahmen  
 
1.1 Dachreparatur (Hauptgebäude) 
 
 Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. Bezirk Münster hat am 19.12.2019 einen 
Baukostenzuschuss für die Dachreparatur des Hauptgebäudes beantragt. Durch das defekte 
Dach dringt Wasser in das Gebäude ein. Um mögliche w eitere Schäden und die Schädigung 
der Bausubstanz abzuwenden, ist eine möglichst schnelle Reparatur erforderlich. 
 
1.2 Hallenbodenerneuerung 
 
Der Reit- und Fahrverein Nienberge e.  V. beantragte für die Erneuerung des Hallenbodens 
einen Baukostenzuschuss. D er derzeitige Hallenboden muss dringend erneuert werden, da 
der derzeitige Boden aufgrund fehlender Trittsicherheit und Rutschgefahr ein erhöhtes Siche r-
heitsrisiko darstellt. Darüber hinaus gab es in der Reithalle einen Sturmschaden, bei dem A u-
ßenfenster der Halle zerbrochen sind und die sich auf der Innenseite der Reithalle verteilt h a-
ben. Auch nach gründlichem Absuchen erscheinen immer wieder Glassplitter an der Oberfl ä-
che des Reitbodens, die eine Verletzungsgefahr darstellen.

- 3 - 
V/0002/2020 
 
1.3 Erneuerung der Steganlage und der Uferbefestigung 
 
Der Kanuverein Münster von 1922 e. V. stellte einen Baukostenzuschussantrag, da die Ste-
ganlage und die Uferbefestigung am Vereinsgebäude des Vereins erneuert werden müssen. 
Aufgrund der Arbeiten am schadhaften Wehr Sudmü hle wurde der Wasserstand der Werse 
deutlich abgesenkt. Um die Steganlage überhaupt nutzen zu können, hat der Kanuverein 
Münster von 1922 e. V. den entsprechenden Zugang bereits provisorisch verlängert. Da di e-
ses Provisorium nicht für den alltäglichen Vere ins- und Sportbetrieb ausreicht und eine G e-
fährdung für die insbesondere älteren Sportler darstellt, ist eine Erneuerung der Steganlage 
und der Uferbefestigung notwendig. 
 
 
2. Die städtische Sportförderung 
 
Die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. können grundsätzlich zu ihrem Aufwand für 
Baumaßnahmen einen städtischen Baukostenzuschuss nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Müns-
ter erhalten. Beantragen die Sportvereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit ihren 
geplanten Baum aßnahmen erst beginnen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung en t-
schieden hat. Für die oben aufgeführten Sportvereine ist frühestens im Sommer 2020/2021 eine En t-
scheidung der Stadt Münster über die beantragten Sportförderungen möglich. Bis dahin müssen die 
Vereine grundsätzlich mit der Durchführung der Baumaßnahmen warten.  
 
Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Zuschussentscheidung und 
Baubeginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen B aubeginn“ 
genehmigt. Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ durch den 
Sportausschuss dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentsche i-
dung beginnen. 
 
3. Das Anliegen der Sportvereine 
 
Mit dem Wissen um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie ha ben die in dieser Vorlage 
aufgeführten Vereine für die jeweiligen geplanten Baumaßnahmen einen Baukostenzuschuss bea n-
tragt und bislang nicht mit den Baumaßnahmen begonnen. 
 
Die Sportvereine müss en die Baumaßnahmen aus den o. g. Sachgründen kurzfristig durchführen, 
ohne auf die Zuschussentscheidung warten zu können. Aus diesem Grunde beantragten sie mit ihren 
Baukostenzuschussanträgen die Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub e-
ginn“. 
 
4. Bewertung/Folgen 
 
Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“, 
weil die Sportvereine damit in die Lage versetzt werden, die notwendigen Baumaßnahmen nach ihren 
Zeitplänen und unabhängig vom Be ratungsgang für die beantragten Baukostenzuschüsse durchz u-
führen. Für die Stadt Münster ist damit keine Verpflichtung verbunden. Sie wird d ie Vereinsanträge 
später bezüglich der Förderung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es 
gibt keine Abhängigkeiten zwischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn “ und der 
späteren Entscheidung zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportverwaltung den 
Sportvereinen ausdrücklich. 
 
Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen und zum Förderverfahren der Stadt Münster erhielten die 
Sportvereine von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ih nen bei der Maßnahmenplanung 
und Maßnahmenausführung helfen. Die Sportvereine wissen, dass über die Zuschussanträge erst ab 
2020/2021 entschieden werden und sie den Finanzaufwand allein vorfinanzieren müssen.

- 4 - 
V/0002/2020 
Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ aus, dür-
fen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zusch ussentscheidung beginnen. Die 
Sportvereine müssen in diesem Fall schriftlich bestätigen, dass sie die v. g. Bedingungen und die 
separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen haben. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlage: 
Anlage A

Anlage A

2308 Zeichen

Anlage A zur V/0002/2020 
Kurzüberblick 
Entscheidung des Sportausschusses und vorherige Anhörung der zuständigen Bezirksvertretun-
gen über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn bezüglich der Baumaßnahmen 
verschiedener Münsteraner Sportvereine  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes-
sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver-
setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt-
sportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Bauvorhaben zu realisieren. Durch die finanzielle Förde-
rung von Vereinsbaumaßnahmen wird die Stadt entlastet von Bauvorhaben bzw. der Entwicklung 
von Angeboten. Die Stadt Münster trägt zusätzlich dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport 
zu erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsverei-
ne des Stadtsportbund Münster e. V. Es bestehen Wechselbeziehungen der Sportförderung zu 
hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Münsteraner Stadtgesell-
schaft.  
Mit der Entscheidung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns wird den Vereinen 
die Möglichkeit gegeben, aufgrund der Dringlichkeit der Baumaßnahmen diese bereits vor der 
Entscheidung über den Zuschuss durchzuführen, ohne dass dies förderschädlich ist. 
Die Baumaßnahme trägt zur Sport- und Stadtentwicklung der wachsenden Stadt Münster bei. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Keine finanziellen Auswirkungen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig  
freiwillig 
Der Beschluss über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ergibt sich aus der Sport-
förderrichtlinie. Die frühestens in 2020 bzw. 2021 zu beschließende Baukostenförderung ebenfalls.

Beratungsverlauf (4)

16.01.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.01.2020 Sportausschuss
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0002/2020
Typ
Vorlagen
Datum
02.01.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37