V/0002/2020
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
7912 Zeichen
V/0002/2020 V/0002/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn Beratungsfolge 16.01.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 23.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 23.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 30.01.2020 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen nach der Sportförderrichtlinie für die geplanten Baumaßnahmen auf den Vereinssportanlagen wie folgt den beantragten „förd e- rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: Verein BV Maßnahme Antrag vom ca. Auf- Auf- wand Zu- schuss bis zu Zuschuss- entschei- dung (voraus- sichtlich) Deutsche Le- bens-Rettungs- Gesellschaft e.V. Bezirk Münster Hiltrup Dachreparatur (Hauptgebäu- de) 19.12.19 4.700 € 2.350 € 2021 Reit- und Fahr- verein Nien- berge e. V. West Hallenbodener- neuerung 08.08.19 6.700 € 3.350 € 2021 Kanu-Verein Münster 1922 e. V. Ost Erneuerung der Steganlage und der Uferbefesti- gung 28.02.19 5.800 € 2.900 € 2020 Summe 17.200 € 8.600 € Sportamt 03.01.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Imsieke Telefon: 492-5214 Imsieke@stadt-muenster.de - 2 - V/0002/2020 2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Bedingungen: 2.1 Die Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportfö r- derrichtlinie hat keinen Ein fluss auf die Beratung und Beschlussfassung der Gremien der Stadt Münster über die von den Sportvereinen beantragten Baukostenzuschüsse. 2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die von den Sportve r- einen beantragte Sportförderung entscheiden werden, ist unabhängig von der Entscheidung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschä d- lichen vorzeitigen Baubeginn“ den Sportvereinen gegenüb er keinen Hinweis auf die Bewe r- tung der Förderanträge. 2.4 Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an anderer Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahmen zu erhalten. 2.5 Die Sportvereine halten bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahmen die ei n- schlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmen sich über Abweichungen davon rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach Ziffer 1. zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Beschlusspunkte haben keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: 1. Die Baumaßnahmen 1.1 Dachreparatur (Hauptgebäude) Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. Bezirk Münster hat am 19.12.2019 einen Baukostenzuschuss für die Dachreparatur des Hauptgebäudes beantragt. Durch das defekte Dach dringt Wasser in das Gebäude ein. Um mögliche w eitere Schäden und die Schädigung der Bausubstanz abzuwenden, ist eine möglichst schnelle Reparatur erforderlich. 1.2 Hallenbodenerneuerung Der Reit- und Fahrverein Nienberge e. V. beantragte für die Erneuerung des Hallenbodens einen Baukostenzuschuss. D er derzeitige Hallenboden muss dringend erneuert werden, da der derzeitige Boden aufgrund fehlender Trittsicherheit und Rutschgefahr ein erhöhtes Siche r- heitsrisiko darstellt. Darüber hinaus gab es in der Reithalle einen Sturmschaden, bei dem A u- ßenfenster der Halle zerbrochen sind und die sich auf der Innenseite der Reithalle verteilt h a- ben. Auch nach gründlichem Absuchen erscheinen immer wieder Glassplitter an der Oberfl ä- che des Reitbodens, die eine Verletzungsgefahr darstellen. - 3 - V/0002/2020 1.3 Erneuerung der Steganlage und der Uferbefestigung Der Kanuverein Münster von 1922 e. V. stellte einen Baukostenzuschussantrag, da die Ste- ganlage und die Uferbefestigung am Vereinsgebäude des Vereins erneuert werden müssen. Aufgrund der Arbeiten am schadhaften Wehr Sudmü hle wurde der Wasserstand der Werse deutlich abgesenkt. Um die Steganlage überhaupt nutzen zu können, hat der Kanuverein Münster von 1922 e. V. den entsprechenden Zugang bereits provisorisch verlängert. Da di e- ses Provisorium nicht für den alltäglichen Vere ins- und Sportbetrieb ausreicht und eine G e- fährdung für die insbesondere älteren Sportler darstellt, ist eine Erneuerung der Steganlage und der Uferbefestigung notwendig. 2. Die städtische Sportförderung Die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. können grundsätzlich zu ihrem Aufwand für Baumaßnahmen einen städtischen Baukostenzuschuss nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Müns- ter erhalten. Beantragen die Sportvereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit ihren geplanten Baum aßnahmen erst beginnen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung en t- schieden hat. Für die oben aufgeführten Sportvereine ist frühestens im Sommer 2020/2021 eine En t- scheidung der Stadt Münster über die beantragten Sportförderungen möglich. Bis dahin müssen die Vereine grundsätzlich mit der Durchführung der Baumaßnahmen warten. Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Zuschussentscheidung und Baubeginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen B aubeginn“ genehmigt. Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ durch den Sportausschuss dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentsche i- dung beginnen. 3. Das Anliegen der Sportvereine Mit dem Wissen um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie ha ben die in dieser Vorlage aufgeführten Vereine für die jeweiligen geplanten Baumaßnahmen einen Baukostenzuschuss bea n- tragt und bislang nicht mit den Baumaßnahmen begonnen. Die Sportvereine müss en die Baumaßnahmen aus den o. g. Sachgründen kurzfristig durchführen, ohne auf die Zuschussentscheidung warten zu können. Aus diesem Grunde beantragten sie mit ihren Baukostenzuschussanträgen die Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub e- ginn“. 4. Bewertung/Folgen Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“, weil die Sportvereine damit in die Lage versetzt werden, die notwendigen Baumaßnahmen nach ihren Zeitplänen und unabhängig vom Be ratungsgang für die beantragten Baukostenzuschüsse durchz u- führen. Für die Stadt Münster ist damit keine Verpflichtung verbunden. Sie wird d ie Vereinsanträge später bezüglich der Förderung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn “ und der späteren Entscheidung zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportverwaltung den Sportvereinen ausdrücklich. Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen und zum Förderverfahren der Stadt Münster erhielten die Sportvereine von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ih nen bei der Maßnahmenplanung und Maßnahmenausführung helfen. Die Sportvereine wissen, dass über die Zuschussanträge erst ab 2020/2021 entschieden werden und sie den Finanzaufwand allein vorfinanzieren müssen. - 4 - V/0002/2020 Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ aus, dür- fen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zusch ussentscheidung beginnen. Die Sportvereine müssen in diesem Fall schriftlich bestätigen, dass sie die v. g. Bedingungen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen haben. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage: Anlage A
Anlage A
2308 Zeichen
Anlage A zur V/0002/2020 Kurzüberblick Entscheidung des Sportausschusses und vorherige Anhörung der zuständigen Bezirksvertretun- gen über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn bezüglich der Baumaßnahmen verschiedener Münsteraner Sportvereine Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes- sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver- setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt- sportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Bauvorhaben zu realisieren. Durch die finanzielle Förde- rung von Vereinsbaumaßnahmen wird die Stadt entlastet von Bauvorhaben bzw. der Entwicklung von Angeboten. Die Stadt Münster trägt zusätzlich dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsverei- ne des Stadtsportbund Münster e. V. Es bestehen Wechselbeziehungen der Sportförderung zu hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Münsteraner Stadtgesell- schaft. Mit der Entscheidung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns wird den Vereinen die Möglichkeit gegeben, aufgrund der Dringlichkeit der Baumaßnahmen diese bereits vor der Entscheidung über den Zuschuss durchzuführen, ohne dass dies förderschädlich ist. Die Baumaßnahme trägt zur Sport- und Stadtentwicklung der wachsenden Stadt Münster bei. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Keine finanziellen Auswirkungen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Der Beschluss über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ergibt sich aus der Sport- förderrichtlinie. Die frühestens in 2020 bzw. 2021 zu beschließende Baukostenförderung ebenfalls.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Werse
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0002/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.01.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37