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0331/2023

Ergebnis der Wohnraumförderung mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022

Mitteilung Ausschuss 02.02.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 16.03.2023, TOP 18.4

Anlage-3-Wegfall Bindungen 12-32

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Ansehen

Anlage-2-Förderungen MW 2006 - 2022

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Anlage-1-Förderzusagen Mietwohnungen 2022 Verteilung auf Stadtbezirke

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Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage-3-Wegfall Bindungen 12-32

8 Zeichen

Anlage 3

Anlage-2-Förderungen MW 2006 - 2022

332 Zeichen

Anlage 2
Quelle: Amt für Wohnungswesen
802
857
471
993
642 663
210
537
609
1.016
871 842
950
1.139 1.073
1.254
1.327
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Geförderte Neubau- und modernisierte Wohnungen mit Mietpreis- und 
Belegungsbindungen 2006 - 2022

Anlage-1-Förderzusagen Mietwohnungen 2022 Verteilung auf Stadtbezirke

406 Zeichen

Anlage 1
 Quelle: Amt für Wohnungswesen
97
8
51 52
14 28 24
357
150
390
96
60
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Anzahl
(blau = Typ A , rot = Typ B, gelb = Modernisierung, grün = Studierendenwohnraum
Gesamt:  1.327 WE
Bewilligungen Wohnraumförderung 2022 
Verteilung der Wohneinheiten auf die Stadtbezirke
Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim

Mitteilung Ausschuss

8042 Zeichen

*Sitzungsdatum wurde geändert 
 
 
 
Dezernat, Dienststelle  
V/56/561/1 
Mitteilung WoFP 2022 
Vorlagen-Nummer 02.02.2023 
 0331/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Wohnen 27.02.2023 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 02.03.2023 
Liegenschaftsausschuss 06.03.2023 
Bauausschuss 13.03.2023 
Stadtentwicklungsausschuss *16.03.2023 
 
Ergebnis der Wohnraumförderung mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 
2022 
1. Ergebnisse der Landesförderung 
 
Das Amt für Wohnungswesen konnte trotz des angespannten Wohnungsmarktes in Zusam-
menhang mit den hohen Baukosten und den pandemiebedingten Problematiken im Jahr 2022 
Förderzusagen für insgesamt 1.327 Wohnungen (WE) mit Mietpreis- und Belegungsbindun-
gen für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein erteilen (2021: 1.254 WE). Damit wurde der 
Ratsauftrag der Förderung von mindestens 1.000 WE p. a. in diesem Segment erfreulicher-
weise deutlich übertroffen. In den letzten beiden Jahrzehnten ist kein höheres Einzelergebnis 
zu verzeichnen. Im Einzelnen handelt es sich um Bewilligungen von 16 Bauprojekten mit 334 
Neubauwohnungen und 993 WE, bei denen Fördermittel der Richtlinie zur Förderung der Mo-
dernisierung (Modernisierungsrichtlinie – RL Mod) im Wohnungsbestand mit einer Mietpreis- 
und Belegungsbindung bewilligt wurden. Weitere vier Bewilligungen der Förderung des Er-
werbs oder der Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum wurden ausgesprochen.  
 
Für die Jahre 2019 bis 2022 erhielt die Stadt Köln ein Globalbudget von 95 Mio. Euro jährlich 
auf der Grundlage der Zielvereinbarung zwischen der Stadt Köln und dem Land NRW zur 
Umsetzung des mehrjährigen Wohnraumförderprogramms.  
 
Da dieses Gesamtbudget zur Bewilligung aller Anträge nicht ausreichte, bekam die Stadt Köln 
weitere angeforderte Mittel in Höhe von rd. 89,7 Mio. Euro vom Land zugewiesen. Insgesamt 
belief sich das Gesamtvolumen der Landesfördermittel somit im Jahr 2022 auf 184,7 Mio. Eu-
ro (2021: 156,9 Mio. Euro).  
 
Diese Mittel wurden wie folgt verwendet: 
 
Neubau von Mietwohnungen 
 
Zur Neuschaffung von Mietwohnraum konnten im letzten Jahr insgesamt 334 WE mit 62,5 
Mio. Euro (2021: 878 WE mit rd. 120 Mio. Euro) gefördert werden. Hierin enthalten sind 60 
Wohnheimplätze für Studierende/Auszubildende.  
 
Alle bewilligten WE werden barrierefrei im Sinne der Wohnraumförderungsbestimmungen

2 
 
sein. Insgesamt werden alle WE über einen Aufzug erschlossen und 121 der WE (36%) ver-
fügen zusätzlich über eine Badewanne. Erfreulicherweise werden acht dieser WE rollstuhlge-
recht ausgestattet. 
 
In Verbindung mit den geförderten WE werden zusätzlich 196 freifinanzierte WE errichtet und 
auf ehemals städtischen Grundstücken werden 22 WE gefördert.  
 
Insgesamt 199 der Neubauwohnungen entwickeln sich aus dem kooperativen Baulandmodell 
oder anderen städtebaulichen Verträgen. Gegenüber dem Vorjahr mit 363 Wohneinheiten 
liegt hier ein deutlicher Rückgang der Bewilligungen vor. Die Bauabteilung im Amt für Woh-
nungswesen errichtet ein Bauvorhaben mit 14 WE. Hier wurde eine Fördersumme von 3,1 
Mio. Euro bewilligt, weitere Projekte für 2023 sind vorgesehen. 
 
14 eingereichte Anträge für den Neubau von 509 WE konnten im Berichtsjahr leider nicht be-
willigt werden, weil diese Bauvorhaben die baurechtlichen oder förderrechtlichen Vorausset-
zungen nicht erfüllten. Bei anderen Neubauvorhaben (11 Anträge mit 352 WE) wurden nicht 
alle erforderlichen Mindestunterlagen zur Bewilligung vorgelegt oder diese sind erst nach dem 
Bewilligungsschlusstermin eingegangen. Eine Bewilligung dieser Anträge ist nun für dieses 
Jahr beabsichtigt. 
 
 
Förderung der Modernisierung von Bestandswohnraum  
 
Bewilligt wurden Fördermittel in Höhe von insgesamt 121,4 Mio. Euro für 993 WE (2021: 36,6 
Mio. Euro für 376 WE). 
 
Diese enorme Erhöhung der Ertüchtigung von WE aus den 60er und 70er Jahren ist sehr er-
freulich. Diese WE werden nun zeitgemäß modernisiert und stehen durch die Modernisie-
rungsförderung dem Wohnungsmarkt - für Haushalte der Einkommensgruppe „A“ – für weitere 
20 Jahre preisgünstig zur Verfügung. Bestandshalter und Fördernehmer der WE in Bock-
lemünd/Mengenich, Chorweiler und Holweide ist die GAG Immobilien AG.  
 
Der GAG Immobilien AG sind rd. 94,6 Mio. Euro Fördermittel für insgesamt 636 WE (2021: 
400 WE mit 68,5 Mio. Euro) bewilligt worden. 
 
Weiterhin ist in den o.a. Fördermitteln die Bewilligung eines großen Wohnhochhauses des 
Kölner Studierendenwerk AöR enthalten. Es handelt sich um 357 Wohnheimplätze in einem 
Studierendenwohnheim in Müngersdorf. 
 
Diese Modernisierungs-Fördermittel wurden für bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der 
Energieeffizienz, der Sicherheit, der Digitalisierung und des Wohnungsumfelds, für die Klima-
verbesserung, den Abbau von Barrieren und für sonstige Instandhaltungsmaßnahmen einge-
setzt.  
 
Ein eingereichter Antrag mit 6 WE konnte in 2022 leider nicht bewilligt werden, da noch nicht 
alle benötigten Unterlagen eingereicht wurden. Eine Förderung für 2023 ist vorgesehen. 
 
Eigentumsmaßnahmen 
 
Die Fördermittel für Eigentumsmaßnahmen werden nicht gesondert zugeteilt, sondern sind 
Bestandteil des Globalbudgets. Im vergangenen Jahr konnten vier Projekte mit einer 
Fördersumme von rund 850.000 Euro unterstützt werden. Ein Antrag wurde zurückgezogen, 
die Bewilligung für drei weitere Anträge konnte aus unterschiedlichen Gründen zuim 
Berichtsjahr nicht durchgeführt werden und soll im neuen Jahr erfolgen. 
 
Das Antragsvolumen liegt seit mehreren Jahren im einstelligen Bereich. Gründe für diese 
niedrige Antragszahl sind die hohen Bau- und Erwerbskosten von selbstgenutztem 
Wohneigentum und Grundstücken sowie bei einigen Haushalten die fehlenden erforderlichen 
Mindesteigenmittel. Zusätzlich wurden bisher viele Bauvorhaben aufgrund des anhaltend 
niedrigen Zinsmarktes komplett durch Bankdarlehen finanziert und daher in diesen Fällen auf 
öffentliche Wohnraumförderung verzichtet. Aufgrund der allgemeinen Zinsanhebung für 
Immobilienkredite ist aber für die nächsten Jahre mit erhöhten Antragszahlen zu rechnen.

3 
 
 
Verteilung, Rückblick und Ausblick 
 
Aus der Anlage 1, Bewilligungen Wohnraumförderung 2022, Verteilung auf die Stadtbezirke 
ist ersichtlich, dass 1.128 WE auf Grundstücken im linksrheinischen Stadtgebiet gefördert 
werden. Im rechtsrheinischen Köln bilden sich 199 WE ab. 
 
In den Jahren 2006 bis 2022 konnten insgesamt 14.256 Mietwohnungen mit Mietpreis- und 
Belegungsbindungen gefördert werden, s. Anlage 2. Das ergibt einen Jahresschnitt von rund 
840 Wohneinheiten, in den letzten fünf Jahren beträgt die durchschnittliche jährliche Förde-
rung 1.149 WE.  
 
Im abgelaufenen Jahr sind insgesamt 828 WE aus der Bindung gefallen. Durch die neu geför-
derten mietpreis- und belegungsgebundenen Wohneinheiten wird somit eine Steigerung der 
Gesamtzahl der geförderten WE erreicht und damit der Trend der letzten Jahre fortgesetzt. 
 
Die Akquise von Investierenden und Projektentwickelnden, die bereit sind, sich in Köln in den 
geförderten Wohnungsbau einzubringen, wird durch das Amt für Wohnungswesen seit Jahren 
engagiert betrieben. Bedingt durch die hohe Nachfrage ist der Erwerb entsprechender 
Grundstücke am freien Markt jedoch schwierig. Erfreulich ist der stetig wachsende Anteil von 
geförderten WE, die auf Vorgaben der Stadt Köln beruhen. 
 
Die Verwaltung weist darauf hin, dass Stand heute bis zum Jahr 2032 insgesamt 20.668 
Mietwohnungen aus der Belegungsbindung fallen werden (vgl. Anlage 3). Der mengenmäßige 
Bestand an öffentlich geförderten WE wird daher nur dann zu halten sein, wenn zukünftig pro 
Jahr durchschnittlich über 2.000 öffentlich geförderte WE fertig gestellt werden (Neubau und 
Modernisierung). 
 
Gez. Dr. Rau 
 
 
 
Anlagen 
 
Übersicht Förderzusagen Mietwohnungen 2022 – Verteilung auf die Stadtbezirke (Anlage 1) 
Übersicht über geförderte Mietwohnungen 2006 – 2022 (Anlage 2) 
Übersicht über Anzahl der Mitwohnungen, die aus der Bindung fallen 2012-2032 (Anlage 3)

Beratungsverlauf (5)

27.02.2023 Unterausschuss Wohnen
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.03.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.03.2023 Liegenschaftsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.03.2023 Bauausschuss
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.03.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0331/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.02.2023
Erstellt
23.01.2023 12:46