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AN/1521/2024

Antrag des Facharbeitskreises 1 betreffend "Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zentren"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 07.11.2024

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 21.01.2025, TOP 6.1

Antrag des Facharbeitskreises 1 Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zentren

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Antrag des Facharbeitskreises 1 Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zentren

2873 Zeichen

Facharbeitskreis 1          05.11.2024 
Kultur und Sport 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Frau Dr. Dikbaş 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 19.11.2024 
 
Antrag auf Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Richtlinie zur 
Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zentren 
 
Beschluss: 
 
Der Integrationsrat beschließt, eine Arbeitsgruppe zu bilden und diese mit der Aufgabe 
der Überarbeitung der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von interkulturellen 
Zentren zu beauftragen. 
Es ist vorgesehen, dass sich die Arbeitsgruppe aus folgenden Mitgliedern 
zusammensetzt 
- Zwei Mitarbeiter*in der Verwaltung 
- Eine Vetreter*in der Interkulturelle Zentren 
- Drei Mitgliedern des Integrationsrates 
Ziel der Arbeitsgruppe ist es, noch in der laufenden Legislaturperiode eine Vorlage zu 
erarbeiten, die anschließend vom Integrationsrat beschlossen und dem Rat der Stadt 
Köln als Antrag zur Änderung der bestehenden Richtlinie vorgelegt wird. 
 
Begründung:  
 
Der Integrationsrat hat per Beschluss ‚Identität stärken - natürliche Mehrsprachigkeit 
fördern!‘ 1017/2022 bereits festgestellt, dass die große Mehrheit der Menschen mit 
internationaler Familiengeschichte in unserer Stadt nicht mehr als „defizitär“ betrachtet

werden sollte. Diese Position wurde auch vom R at der Stadt Köln geteilt. Mit dem 
‚Änderungsantrag zur Schwerpunktsetzung der Arbeit im Integrationsrat in der 2. Hälfte 
der aktuellen Wahlperiode AN/1312/2023‘ wurde zudem die Anerkennung und 
Nutzung von Ressourcen und Potenzialen als ein Schwerpunkt der Arbeit des 
Integrationsrates festgelegt, der mit dem Vorhaben der Landesregierung, den 
Integrationsrat in Ausschuss für Chancengleichheit und Integration umzubenennen, 
ebenfalls einen deutlichen Perspektivwechsel vorgibt. 
 
Anbetracht dieser Entwicklungen sollten auch die Bestimmungen, die die Menschen 
mit internationaler Familiengeschichte betreffen, entsprechend angepasst werden. 
Dies betrifft insbesondere die aktuelle Richtlinie  zur Förderung von Interkulturellen 
Zentren, die in ihrer derzeitigen Form vorrangig auf die Beseitigung von 
wahrgenommenen Defiziten ausgerichtet ist. 
 
Der Integrationsrat sollte daher ein Beispiel für andere Gremien un d 
Verwaltungseinheiten geben und die bestehende Richtlinie an die veränderten 
gesellschaftlichen Realitäten anpassen. Eine Über arbeitung der Richtlinie zur 
Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zentren ist dringend erforderlich, um 
eine inklusive,  chancengerechtere Förderung von Interkulturellen Zentren zu 
ermöglichen und damit den neuen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen 
gerecht zu werden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Facharbeitskreis 1 - Kultur  und Sport

Beratungsverlauf (1)

21.01.2025 Integrationsrat
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1521/2024
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
07.11.2024
Erstellt
06.11.2024 17:08