Antrag des Facharbeitskreises 1 betreffend "Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zentren"
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1521/2024 vom 07.11.2024
Stand: Am 21.01.2025 im Integrationsrat geändert beschlossen.
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Antrag des Facharbeitskreises 1 Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zentren
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Facharbeitskreis 1 05.11.2024 Kultur und Sport An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Frau Dr. Dikbaş Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 19.11.2024 Antrag auf Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zentren Beschluss: Der Integrationsrat beschließt, eine Arbeitsgruppe zu bilden und diese mit der Aufgabe der Überarbeitung der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von interkulturellen Zentren zu beauftragen. Es ist vorgesehen, dass sich die Arbeitsgruppe aus folgenden Mitgliedern zusammensetzt - Zwei Mitarbeiter*in der Verwaltung - Eine Vetreter*in der Interkulturelle Zentren - Drei Mitgliedern des Integrationsrates Ziel der Arbeitsgruppe ist es, noch in der laufenden Legislaturperiode eine Vorlage zu erarbeiten, die anschließend vom Integrationsrat beschlossen und dem Rat der Stadt Köln als Antrag zur Änderung der bestehenden Richtlinie vorgelegt wird. Begründung: Der Integrationsrat hat per Beschluss ‚Identität stärken - natürliche Mehrsprachigkeit fördern!‘ 1017/2022 bereits festgestellt, dass die große Mehrheit der Menschen mit internationaler Familiengeschichte in unserer Stadt nicht mehr als „defizitär“ betrachtet werden sollte. Diese Position wurde auch vom R at der Stadt Köln geteilt. Mit dem ‚Änderungsantrag zur Schwerpunktsetzung der Arbeit im Integrationsrat in der 2. Hälfte der aktuellen Wahlperiode AN/1312/2023‘ wurde zudem die Anerkennung und Nutzung von Ressourcen und Potenzialen als ein Schwerpunkt der Arbeit des Integrationsrates festgelegt, der mit dem Vorhaben der Landesregierung, den Integrationsrat in Ausschuss für Chancengleichheit und Integration umzubenennen, ebenfalls einen deutlichen Perspektivwechsel vorgibt. Anbetracht dieser Entwicklungen sollten auch die Bestimmungen, die die Menschen mit internationaler Familiengeschichte betreffen, entsprechend angepasst werden. Dies betrifft insbesondere die aktuelle Richtlinie zur Förderung von Interkulturellen Zentren, die in ihrer derzeitigen Form vorrangig auf die Beseitigung von wahrgenommenen Defiziten ausgerichtet ist. Der Integrationsrat sollte daher ein Beispiel für andere Gremien un d Verwaltungseinheiten geben und die bestehende Richtlinie an die veränderten gesellschaftlichen Realitäten anpassen. Eine Über arbeitung der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zentren ist dringend erforderlich, um eine inklusive, chancengerechtere Förderung von Interkulturellen Zentren zu ermöglichen und damit den neuen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen gerecht zu werden. Mit freundlichen Grüßen Facharbeitskreis 1 - Kultur und Sport
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