0022/2017
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung vom 31.10.2016 Sachstandsmitteilung zu den Projekten des Europäischen Sozialfonds „Weiterentwicklung Willkommen in Köln" und „Willkommen und Ankommen in Köln“
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2449 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001 Vorlagen-Nummer 10.01.2017 0022/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 23.01.2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung vom 31.10.2016 „Sachstandsmitteilung zu den Projekten des Europäischen Sozialfonds „Weiterentwicklung Willkommen in Köln“ und „Willkommen und Ankommen in Köln“ Zur Mitteilung 3141/2016 (Sachstandsmitteilung zu den oben genannten ESF-Projekten) bittet IR- Mitglied Frau Tokyürek unter TOP 5.9 um Erläuterung, warum eine Reduzierung des SGB-XII-Risikos der Zielgruppe angestrebt wird. Antwort der Verwaltung Eine Reduzierung bzw. Vermeidung von kommunalen SGB XII Leistungen ist grundsätzlich anzustre- ben. Vorrang haben soll die Sicherstellung des Lebensunterhaltes aus eigenen Kräften. Die Projekte Will- kommen in Köln I und II sind unter der Prämisse bewilligt worden, die Menschen aus Südosteuropa, besonders aus Bulgarien und Rumänien, in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Alle Maßnahmen in den beiden Projekten Willkommen in Köln arbeitsmarktaktivierende Information, Beratung, Kompetenz- feststellung sowie Bewerbungstraining und Begleitung dienten diesem Ziel. Die Verschärfung von Leistungs- bzw. Ausschlusstatbeständen im Rechtskreis des SGB XII (Sozial- hilfe) ist seit Monaten in der Diskussion, dem zu Folge als Reaktion des Gesetzgebers auf das öff- nende Urteil des Bundessozialgerichtes zukünftig Leistungen der Sozialhilfe auf eine zeitlich befriste- te Unterstützung zu Elementarbedarfen und insbesondere die Rückführung in das Heimatland be- grenzt werden sollen. Ansprüche nach SGB II sind, sofern Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch Arbeit nicht oder nicht ausreichend möglich ist, vorrangig zu realisieren. Grundsätzlich ergibt sich ein Anspruch auf SGB II-Leistungen nur über einen Arbeitnehmerstatus. Durch den Bezug von SGB II-Leistungen wird unter anderem der Einstieg in Erwerbstätigkeit sichtbar. Die Menschen erhalten im Regelsystem wei- tere professionelle Unterstützung. So könnten über die Hilfen des SGB II ggf. vormals bestehende prekäre Lebenslagen verbessert (z.B. gesundheitliche Versorgung über einen spätestens dann reali- sierten Krankenversicherungsschutz, Wohnsituation) und Perspektiven für die arbeitsmarktliche und gesellschaftliche Integration weiterentwickelt werden. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0022/2017
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 10.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27