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0022/2017

Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung vom 31.10.2016 Sachstandsmitteilung zu den Projekten des Europäischen Sozialfonds „Weiterentwicklung Willkommen in Köln" und „Willkommen und Ankommen in Köln“

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 10.01.2017

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 23.01.2017, TOP 3.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2449 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001 
 
Vorlagen-Nummer 10.01.2017 
 0022/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 23.01.2017 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung vom 31.10.2016 
„Sachstandsmitteilung zu den Projekten des Europäischen Sozialfonds „Weiterentwicklung 
Willkommen in Köln“ und „Willkommen und Ankommen in Köln“ 
Zur Mitteilung 3141/2016 (Sachstandsmitteilung zu den oben genannten ESF-Projekten) bittet IR-
Mitglied Frau Tokyürek unter TOP 5.9 um Erläuterung, warum eine Reduzierung des SGB-XII-Risikos 
der Zielgruppe angestrebt wird. 
 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Eine Reduzierung bzw. Vermeidung von kommunalen SGB XII Leistungen ist grundsätzlich anzustre-
ben. 
 
Vorrang haben soll die Sicherstellung des Lebensunterhaltes aus eigenen Kräften. Die Projekte Will-
kommen in Köln I und II sind unter der Prämisse bewilligt worden, die Menschen aus Südosteuropa, 
besonders aus Bulgarien und Rumänien, in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Alle Maßnahmen in den 
beiden Projekten Willkommen in Köln arbeitsmarktaktivierende Information, Beratung, Kompetenz-
feststellung sowie Bewerbungstraining und Begleitung dienten diesem Ziel.  
 
Die Verschärfung von Leistungs- bzw. Ausschlusstatbeständen im Rechtskreis des SGB XII (Sozial-
hilfe) ist seit Monaten in der Diskussion, dem zu Folge als Reaktion des Gesetzgebers auf das öff-
nende Urteil des Bundessozialgerichtes zukünftig Leistungen der Sozialhilfe auf eine zeitlich befriste-
te Unterstützung zu Elementarbedarfen und insbesondere die Rückführung in das Heimatland be-
grenzt werden sollen. 
 
Ansprüche nach SGB II sind, sofern Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch Arbeit nicht oder 
nicht ausreichend möglich ist, vorrangig zu realisieren. Grundsätzlich ergibt sich ein Anspruch auf 
SGB II-Leistungen nur über einen Arbeitnehmerstatus. Durch den Bezug von SGB II-Leistungen wird 
unter anderem der Einstieg in Erwerbstätigkeit sichtbar. Die Menschen erhalten im Regelsystem wei-
tere professionelle Unterstützung. So könnten über die Hilfen des SGB II ggf. vormals bestehende 
prekäre Lebenslagen verbessert (z.B. gesundheitliche Versorgung über einen spätestens dann reali-
sierten Krankenversicherungsschutz, Wohnsituation) und Perspektiven für die arbeitsmarktliche und 
gesellschaftliche Integration weiterentwickelt werden.  
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

23.01.2017 Integrationsrat
TOP 3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0022/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
10.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27