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0157/2018

Erweiterungsbau Albertus-Magnus-Gymnasium, Ottostraße 87, 50823 Köln; Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen

Beschlussvorlage Ausschuss 23.02.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 19.03.2018, TOP 7.2

Anlage 0 Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 0 Dringlichkeit

682 Zeichen

Anlage 0 
Begründung der Dringlichkeit 
 
 
Mit Ratsbeschluss vom 01.10.2013 (2195/2013) wurden Einrichtungskosten für den 
Erweiterungsbau des Albertus-Magnus-Gymnasiums, Ottostraße 87, 50823 Köln in 
Höhe von 589.100€ genehmigt. 
 
Diese Mittel müssen durch Freigabebeschluss durch den Finanzausschuss 
freigegeben werden. Erst dann kann die Einrichtung der Schule erfolgen. Die 
Dringlichkeit besteht, da ansonsten nicht gewährleistet ist, dass die Schule direkt 
nach Übergabe eingerichtet zur Verfügung steht. 
 
Die Abstimmungen mit den Fachdezernaten konnten erst in den letzten Tagen 
abgeschlossen werden, sodass eine frühzeitige Einbringung der Vorlage nicht 
möglich war.

Beschlussvorlage Ausschuss

3176 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/402/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 0157/2018 
Freigabedatum  23.02.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterungsbau Albertus-Magnus-Gymnasium, Ottostraße 87, 50823 Köln; Freigabe von 
investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 0301, Schulträgeraufgaben, in 
Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 
4013-0301-4-3086 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2018 eine Mittelfreigabe in Höhe von 589.100 € im 
Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweg-
lichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-4-3086 für die Einrichtung des Erweiterungsbaus 
Albertus-Magnus-Gymnasium, Ottostraße 87, 50823 Köln. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.03.2018 
Finanzausschuss 19.03.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   589.100 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen      39.900   € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Mit Beschluss vom 18.12.2008 hat der Rat der Planungsaufnahme diverser Baumaßnahmen zur Um-
setzung der Ganztagesoffensive Sek.I, hierzu gehört auch die Ottostraße 87, zugestimmt 
(4631/2008). Am 23.03.2010 wurde für die Ottostraße ein verkürztes Planungs-und Beschlussverfah-
ren für den Erweiterungsbau beschlossen (0459/2010). Am 14.07.2011 wurde darüber hinaus die 
Erhöhung der Zügigkeit beschlossen (1415/2011), sowie die Verwaltung mit der Planungsaufnahme 
für eine Turnhalle beauftragt. 
 
Die Einrichtungskosten lägen somit bei insgesamt 400.800€. Aufgrund der Kostensteigerung für Bar-
rierefreiheit und Inklusion, sowie der Erweiterung des Raumprogrammes (Chemieräume) hat der Rat 
am 01.10.2013 der Kostenmehrung auf insgesamt 589.100€ Einrichtungskosten für den Erweite-
rungsbau (2195/2013) zugestimmt. 
 
Der Erweiterungsbau wird am 19.05.2018 an die Schule übergeben und wird dann eingerichtet. Für 
das Jahr 2018 werden somit die beschlossenen investiven Einrichtungskosten in Höhe von 589.100€ 
benötigt. Die Mittel werden mittels Ermächtigungsübertragung im Jahr 2018 bereitgestellt und stehen 
im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweg-
lichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-4-3086 im Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung. 
 
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen

Beratungsverlauf (2)

05.03.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.03.2018 Finanzausschuss
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0157/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.02.2018
Erstellt
12.01.2018 08:24