1271/2024
Erhöhung der Transferaufwendungen gem. § 13 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/01/1-12 Vorlagen-Nummer 1271/2024 Freigabedatum 25.04.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erhöhung der Transferaufwendungen gem. § 13 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 Beschlussorgan Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationa- les beschließt die haushaltsneutrale Erhöhung der Transferaufwendungen in Teilplan- zeile 15 im Teilergebnisplan 0101- Politische Gremien, Verwaltungsführung und inter- nationale Angelegenheiten um 225.794,19 Euro für das Haushaltsjahr 2024. Der Betrag wird aufgeteilt auf jeweils zusätzlich 125.794,22 für Übergreifende Städte- und Projektpartnerschaften 89.999,97 für Kommunale Entwicklungszusammenarbeit 10.000,00 für Menschenrechte in den Städtepartnerschaften. Die Erhöhung erfolgt haushaltsneutral durch eine Umschichtung der Mittel aus der Teilplanzeile 16 im Teilergebnisplan 0101- Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 29.04.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Rahmen des Beschlusses zum Haushaltsplan 2023 ff. wurden für den Bereich Eu- ropa und Internationales 500.000 Euro zur Ausweitung und Vertiefung der Städtepart- nerschaften zugesetzt. Diese Mittel wurden u. A. für kommunale Entwicklungszusammenarbeit sowie Städte- und Projektpartnerschaften eingeplant und im Haushalt zunächst gesammelt im Teil- ergebnisplan 0101- Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Ange- legenheiten in der Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen eingestellt. Inzwischen ist klar, dass es sich bei einem Teil der für diese Zwecke vorgesehenen Zahlungen um Transferzahlungen nach § 2 KomHVO NRW handeln wird, die im Er- gebnisplan unter der Teilplanzeile 15 geführt werden. Für das Haushaltsjahr 2024 sollen daher folgende Positionen in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen im Teilergebnisplan 0101- Politische Gremien, Verwaltungs- führung und internationale Angelegenheiten erhöht werden: 1. Übergreifende Städte- und Projektpartnerschaften von 3.205,78 Euro auf 129.000 Euro. 2. Kommunale Entwicklungszusammenarbeit von 30.000,03 Euro auf 120.000 Euro 3. Zusätzlich: Menschenrechte in den Städtepartnerschaften von 0 Euro auf 10.000 Euro. Zu 1. Die Mittel für übergreifenden Städte- und Projektpartnerschaften sollen erhöht werden, da für die Förderperiode 2024 über 40 Anträge zum Förderprogramm „Städ- tepartnerschaften gestalten!", eingegangen sind, die allesamt förderungswürdige Pro- jektideen mit einem Mehrwert für die Städtepartnerschaftsarbeit in Köln haben. Mit der finanziellen Unterstützung soll die Umsetzung dieser Projekte ermöglicht und damit das bürgerliche Engagement der Vereine unterstützt und gestärkt werden. Dar- über hinaus werden die Vereine dadurch ermutigt, sich weiterhin aktiv an internationa- len Beziehungen und kulturellen Aktivitäten zu beteiligen. Angesicht der aktuellen Weltlage ist solches Engagement besonders unterstützungswürdig, denn durch die gemeinsamen Projekte, Austauschprogramme und kulturellen Veranstaltungen leisten die Vereine einen wertvollen Beitrag zur Förderung von interkulturellem Verständnis, Toleranz, internationaler Zusammenarbeit und Verständigung. Zu 2. Die Erhöhung der Zuschüsse für kommunalen Zusammenarbeit ist vorgesehen, da in diesem Bereich rund 30 förderungswürdige Projektanträge zum Förderpro- gramm „Entwicklungszusammenarbeit“ eingegangen sind. Durch die finanzielle Unter- 3 stützung wird die zivilgesellschaftliche Arbeit zur Förderung der nachhaltigen Entwick- lungsziele gestärkt. Mit der Förderung dieser Ziele hat der Rat der Stadt Köln die Ver- waltung mit Beschluss vom 28.09.2017 beauftragt. Gleichzeitig werden die Vereine und Schulen dadurch ebenfalls in ihrem bürgerlichen Engagement ermutigt, sich wei- terhin aktiv an der Lösung der Vielzahl von globalen Herausforderungen zu beteiligen. Zu 3. Die Erhöhung der Zuschüsse im Bereich des Themas „Menschenrechte in den Städtepartnerschaften“ soll erfolgen, um dieses Thema in der Kölner Zivilgesellschaft besser verankern und sichtbar machen zu können. Kölner Bürger*innen, Organisatio- nen und Vereine sollen ermutigt werden, Transferleistungen für die Umsetzung von Projekten, die einen internationalen und menschenrechtlichen Themenschwerpunkt aufweisen, umzusetzen. Hierbei soll es vor allem um Projekte gehen, die entweder unmittelbar Menschenrechtsverteidiger*innen oder menschenrechtliche Arbeit in den Partnerstädten - aber auch darüber hinaus – unterstützen und um solche, die das Thema in Köln sichtbar machen und einen hohen Informations- und Sensibilisierungs- gehalt aufweisen. Finanzierung Um die vorgesehenen Transferzahlungen vornehmen zu können, müssen die Mittel in Teilplanzeile 15 entsprechend erhöht werden. Die Erhöhung erfolgt haushaltsneutral durch eine Umschichtung der Mittel aus der Teilplanzeile 16 in die Teilplanzeile 15. Gemäß § 13 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 entscheidet der zuständige Fachausschuss über eine abweichende Ver- wendung der in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Mittel. Für die Erhöhung der verbindlich aufgelisteten Einzelpositionen ist ebenfalls ein politischer Beschluss des zuständigen Fachausschusses einzuholen. Die hierfür benötigten Mittel in Höhe von 225.794,19 € stehen im Teilergebnisplan 0101- Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten auf der Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen zur Verfügung Begründung der Dringlichkeit: Die Bewerbungsphase für die Antragsteller*innen ist erst kürzlich abgeschlossen wor- den, sodass wir erst jetzt einen vollständigen Überblick über förderungswürdige Pro- jektanträge haben. Die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel wird durch die Jurysitzungen getroffen, welche zeitnah stattfinden werden. Die Jurysitzungen können nicht verschoben werden, da viele Projekte in Kürze begin- nen und durchgeführt werden sollen. Die Antragsteller*innen sind auf die Fördergelder angewiesen, weil viele sonst finanziell nicht in der Lage sind, auf Risiko in Vorleistung zu gehen und die Gesamtprojektkosten zunächst selbst zu tragen. Die Höhe der För- dersumme muss daher nun zeitnah bekannt und als Zuschuss verfügbar sein, denn die Auszahlungen sollen schnellst möglich erfolgen, um die Projekte nicht zu gefähr- den.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1271/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.04.2024
- Erstellt
- 12.04.2024 11:44