Mandari Insight

1271/2024

Erhöhung der Transferaufwendungen gem. § 13 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024

Beschlussvorlage Ausschuss 25.04.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 29.04.2024, TOP 10.9

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

6885 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01/1-12 
 
Vorlagen-Nummer 
 1271/2024 
Freigabedatum 
25.04.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erhöhung der Transferaufwendungen gem. § 13 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt 
Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024  
Beschlussorgan 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationa-
les beschließt die haushaltsneutrale Erhöhung der Transferaufwendungen in Teilplan-
zeile 15 im Teilergebnisplan 0101- Politische Gremien, Verwaltungsführung und inter-
nationale Angelegenheiten um 225.794,19 Euro für das Haushaltsjahr 2024.  
 
Der Betrag wird aufgeteilt auf jeweils zusätzlich   
 125.794,22 für Übergreifende Städte- und Projektpartnerschaften 
 89.999,97 für Kommunale Entwicklungszusammenarbeit 
 10.000,00 für Menschenrechte in den Städtepartnerschaften. 
 
Die Erhöhung erfolgt haushaltsneutral durch eine Umschichtung der Mittel aus der 
Teilplanzeile 16 im Teilergebnisplan 0101- Politische Gremien, Verwaltungsführung 
und internationale Angelegenheiten. 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 29.04.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im Rahmen des Beschlusses zum Haushaltsplan 2023 ff. wurden für den Bereich Eu-
ropa und Internationales 500.000 Euro zur Ausweitung und Vertiefung der Städtepart-
nerschaften zugesetzt.  
 
Diese Mittel wurden u. A. für kommunale Entwicklungszusammenarbeit sowie Städte- 
und Projektpartnerschaften eingeplant und im Haushalt zunächst gesammelt im Teil-
ergebnisplan 0101- Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Ange-
legenheiten in der Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen eingestellt.  
 
Inzwischen ist klar, dass es sich bei einem Teil der für diese Zwecke vorgesehenen 
Zahlungen um Transferzahlungen nach § 2 KomHVO NRW handeln wird, die im Er-
gebnisplan unter der Teilplanzeile 15 geführt werden.  
 
Für das Haushaltsjahr 2024 sollen daher folgende Positionen in der Teilplanzeile 15 - 
Transferaufwendungen im Teilergebnisplan 0101- Politische Gremien, Verwaltungs-
führung und internationale Angelegenheiten erhöht werden: 
 
1. Übergreifende Städte- und Projektpartnerschaften von 3.205,78 Euro auf 
129.000 Euro. 
2. Kommunale Entwicklungszusammenarbeit von 30.000,03 Euro auf 
120.000 Euro 
3. Zusätzlich: Menschenrechte in den Städtepartnerschaften von 0 Euro auf 
10.000 Euro. 
 
Zu 1. Die Mittel für übergreifenden Städte- und Projektpartnerschaften sollen erhöht 
werden, da für die Förderperiode 2024 über 40 Anträge zum Förderprogramm „Städ-
tepartnerschaften gestalten!", eingegangen sind, die allesamt förderungswürdige Pro-
jektideen mit einem Mehrwert für die Städtepartnerschaftsarbeit in Köln haben.  
Mit der finanziellen Unterstützung soll die Umsetzung dieser Projekte ermöglicht und 
damit das bürgerliche Engagement der Vereine unterstützt und gestärkt werden. Dar-
über hinaus werden die Vereine dadurch ermutigt, sich weiterhin aktiv an internationa-
len Beziehungen und kulturellen Aktivitäten zu beteiligen. Angesicht der aktuellen 
Weltlage ist solches Engagement besonders unterstützungswürdig, denn durch die 
gemeinsamen Projekte, Austauschprogramme und kulturellen Veranstaltungen leisten 
die Vereine einen wertvollen Beitrag zur Förderung von interkulturellem Verständnis, 
Toleranz, internationaler Zusammenarbeit und Verständigung. 
 
Zu 2. Die Erhöhung der Zuschüsse für kommunalen Zusammenarbeit ist vorgesehen, 
da in diesem Bereich rund 30 förderungswürdige Projektanträge zum Förderpro-
gramm „Entwicklungszusammenarbeit“ eingegangen sind. Durch die finanzielle Unter-

3 
stützung wird die zivilgesellschaftliche Arbeit zur Förderung der nachhaltigen Entwick-
lungsziele gestärkt. Mit der Förderung dieser Ziele hat der Rat der Stadt Köln die Ver-
waltung mit Beschluss vom 28.09.2017 beauftragt. Gleichzeitig werden die Vereine 
und Schulen dadurch ebenfalls in ihrem bürgerlichen Engagement ermutigt, sich wei-
terhin aktiv an der Lösung der Vielzahl von globalen Herausforderungen zu beteiligen. 
 
Zu 3. Die Erhöhung der Zuschüsse im Bereich des Themas „Menschenrechte in den 
Städtepartnerschaften“ soll erfolgen, um dieses Thema in der Kölner Zivilgesellschaft 
besser verankern und sichtbar machen zu können. Kölner Bürger*innen, Organisatio-
nen und Vereine sollen ermutigt werden, Transferleistungen für die Umsetzung von 
Projekten, die einen internationalen und menschenrechtlichen Themenschwerpunkt 
aufweisen, umzusetzen. Hierbei soll es vor allem um Projekte gehen, die entweder 
unmittelbar Menschenrechtsverteidiger*innen oder menschenrechtliche Arbeit in den 
Partnerstädten - aber auch darüber hinaus – unterstützen und um solche, die das 
Thema in Köln sichtbar machen und einen hohen Informations- und Sensibilisierungs-
gehalt aufweisen. 
 
Finanzierung 
 
Um die vorgesehenen Transferzahlungen vornehmen zu können, müssen die Mittel in 
Teilplanzeile 15 entsprechend erhöht werden. Die Erhöhung erfolgt haushaltsneutral 
durch eine Umschichtung der Mittel aus der Teilplanzeile 16 in die Teilplanzeile 15. 
Gemäß § 13 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 
2023/2024 entscheidet der zuständige Fachausschuss über eine abweichende Ver-
wendung der in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Mittel. Für 
die Erhöhung der verbindlich aufgelisteten Einzelpositionen ist ebenfalls ein politischer 
Beschluss des zuständigen Fachausschusses einzuholen. 
 
Die hierfür benötigten Mittel in Höhe von 225.794,19 € stehen im Teilergebnisplan 
0101- Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten 
auf der Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen zur Verfügung 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Die Bewerbungsphase für die Antragsteller*innen ist erst kürzlich abgeschlossen wor-
den, sodass wir erst jetzt einen vollständigen Überblick über förderungswürdige Pro-
jektanträge haben. Die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel 
wird durch die Jurysitzungen getroffen, welche zeitnah stattfinden werden. 
 
Die Jurysitzungen können nicht verschoben werden, da viele Projekte in Kürze begin-
nen und durchgeführt werden sollen. Die Antragsteller*innen sind auf die Fördergelder 
angewiesen, weil viele sonst finanziell nicht in der Lage sind, auf Risiko in Vorleistung 
zu gehen und die Gesamtprojektkosten zunächst selbst zu tragen. Die Höhe der För-
dersumme muss daher nun zeitnah bekannt und als Zuschuss verfügbar sein, denn 
die Auszahlungen sollen schnellst möglich erfolgen, um die Projekte nicht zu gefähr-
den.

Beratungsverlauf (1)

29.04.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1271/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.04.2024
Erstellt
12.04.2024 11:44