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2646/2025

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der BV9 vom 27.11.2023, TOP 7.2.6, betr. Aktueller Sachstand 33-Punkte-Plan (AN/2066/2023)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 03.09.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 08.09.2025, TOP 7.1.14

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

11817 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2646/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.09.2025 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der 
BV9 vom 27.11.2023, TOP 7.2.6, betr. Aktueller Sachstand 33-Punkte-Plan 
(AN/2066/2023) 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
Frage 1.: Wie ist der Sachstand (aufgeschlüsselt nach den 33 Einzelmaßnahmen)? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Im Folgenden wird der Sachstand für die in der Zuständigkeit der Stadt Köln oder der KVB AG 
liegenden Maßnahmen dargestellt. Diese Sachstandsdarstellung ist identisch mit den Passa-
gen zum 33-Punkte-Programm aus der Mitteilung an die BV9 2395/2025 „Umsetzung von be-
schlossenen Maßnahmen im Stadtteil Köln-Delbrück“. 
 Maßnahme 1: Umbau Kreuzung Bergisch Gladbacher Straße A 3 
Die Straßenplanung befindet sich derzeit in der Entwurfsbearbeitung. Eine Umsetzung 
ist mittelfristig (bis 2035) vorgesehen. 
 Maßnahme 2: Änderung Signalisierung Bergisch Gladbacher Straße, Johann-Bens-
berg Straße 
Es gibt Planungen zum Umbau des Knotenpunktes. Eine Änderung der Signalisierung 
erfolgt nicht. 
 Maßnahme 3: Umweltsensitive LSA Clevischer Ring/Bergisch Gladbacher Straße bei 
Erhalt des ÖPNV-Vorrangs 
Die umweltsensitive Steuerung im Bereich Clevischer Ring/Bergisch Gladbacher 
Straße wurde in 2017 implementiert und getestet. Aufgrund negativer Auswirkung ge-
genüber der Bestandssignalisierung (Staubildung in schützenswerten Bereichen) 
wurde die Steuerung nicht in den Realbetrieb überführt. Die Verwaltung hat infolgedes-
sen Optimierungen an den Bestandssteuerungen als Ersatzmaßnahme vorgenommen. 
 Maßnahme 4: Tempo 30 aus Lärmschutzgründen Bergisch Gladbacher Straße vom 
Clevischen Ring bis Stadtgrenze

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Die Umsetzung der Maßnahme erfolgte im Jahr 2018. 
 Maßnahme 5: Lärmoptimierter Belag Bergisch Gladbacher Straße vom Clevischem 
Ring bis Von-Quadt-Straße und Anhebung der Höchstgeschwindigkeit wieder auf 50 
km/h 
Es handelt sich um einen Beschluss aus dem 33-Punkte-Programm, welcher die ge-
samte Bergisch Gladbacher Straße betrifft. Das Amt für Straßen- und Radwegebau 
bearbeitet hier nur zwei Teilabschnitte (Wasserwerkstraße bis Grafenmühlenweg und 
Möhlstraße bis Eschenbruchstraße), welche wegen Ressourcenmangel bis auf Weite-
res zurückgestellt sind. Da eine lärmoptimierte Fahrbahndecke wegen der Ebenheits-
anforderungen an die Unterlage immer zumindest auch die Erneuerung der Asphalt-
binderschicht, bei einer derart alten, in ihrer Nutzungsdauer schon sehr weit fortge-
schrittenen Straße, vermutlich aber sogar eine vollständige Erneuerung des Fahr-
bahnoberbaus erfordert, ist mit erheblichen Baukosten in zweistelliger Millionenhöhe 
zu rechnen. Hierin ist ausschließlich die lärmoptimierte Fahrbahnsanierung enthalten, 
nicht aber die Sanierung von Nebenanlagen (Parkflächen, Radwege, Gehwege etc.) 
oder gar eine Umgestaltung des gesamten Verkehrsraums in Sinne der Mobilitäts-
wende. Die Realisierung ist unter Berücksichtigung des Kostenrahmens und der vor-
handenen personellen Ressourcen nicht kurz-, sondern bestenfalls mittelfristig, also 
innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre möglich. 
 Maßnahme 6: Prüfung der Umweltampel bzw. Optimierung der LSA zur Vermeidung 
von Schleichverkehren zur Stadtgrenze Bergisch Gladbach 
Die Prüfung wurde durchgeführt. Aufgrund negativer Auswirkung gegenüber der Be-
standssignalisierung (Staubildung in schützenswerten Bereichen) wurde die Steuerung 
nicht in den Realbetrieb überführt. Die Verwaltung hat infolgedessen Optimierungen an 
den Bestandssteuerungen als Ersatzmaßnahme vorgenommen. 
 Maßnahme 7: Anlage eines Radschutzstreifens in Dellbrück auf der Bergisch Gladba-
cher Straße zwischen Eschenbruchstraße und Möhlstraße 
Die Planung wird derzeit in der Abteilung Straßenplanung bearbeitet. Ein Fertigstel-
lungsdatum kann nicht prognostiziert werden. 
 Maßnahme 8: Einziehung einer Spur im Bereich der zweispurigen Richtungsfahrbahn 
der Bergisch Gladbacher Straße 
Eine Überprüfung der Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt im Rahmen der Radver-
kehrsplanung (vgl. Punkt 9). 
 Maßnahme 9: Herstellung einer durchgehenden Radverkehrsanlage auf der Bergisch 
Gladbacher Straße möglichst auf der Fahrbahn 
Es werden derzeit auf einigen Abschnitten Planungen zu Radfahrstreifen durchgeführt 
(siehe auch Nr. 7 und Nr. 8, beides bei der Abteilung Straßenplanung). Aufgrund der 
unterschiedlichen Anforderungen und auch Querschnitte ist grundsätzliche eine ab-
schnittsweise Betrachtung notwendig. 
 Maßnahme 10: Prüfung möglicher Radschnellwege/Regionaler Radwege zwischen 
Köln, Bergisch Gladbach und Rheinisch Bergischen Kreis 
Es wurde eine Machbarkeitsstudie „Leistungsfähige RadPendlerRouten im Rechtsrhei-
nischen“ erstellt. Mit dem Beschluss 0665/2019 hat der Verkehrsausschuss diese zur

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Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Planung beauftragt. Einzelne Routen-
verläufe wurden noch nachträglich beschlossen (u.a. 0715/2022). Die notwendigen 
Maßnahmen zur Herstellung der vier rechtsrheinischen RadPendlerRouten werden 
von der Verwaltung derzeit sukzessive geplant und umgesetzt. Die Prüfung ist somit 
abgeschlossen. 
 Maßnahme 15: Prüfung, ob Kapazitäten der P+R-Anlagen an der Haltestelle Thielen-
bruch, Bahnhof Dellbrück und Haltestelle Duckterath möglich und ggf. Alternativen prü-
fen 
Die Entwicklungsmöglichkeiten der P+R-Anlagen wurde im Rahmen des von 
go.Rheinland erstellten regionalen P+R-Konzepts ermittelt (vgl. 0411/2023). 
 Maßnahme 16: Kapazitätserhöhung auf der Linie 4 im Rechtsrheinischen 
Derzeit werden die Haltestellen für den Betrieb von 70m-Zügen umgeplant. Teilweise 
erfolgt bereits die Baugenehmigung, sodass die Umsetzung sukzessive fortgeführt 
werden kann (vgl. 2763/2024). 
 Maßnahme 17: Verlängerung der Linie 4 nach Leverkusen Schlebusch 
Die Maßnahme wurde durch die Stadt Leverkusen für den ÖPNV-Bedarfsplan ange-
meldet.  
 Maßnahme 18: Prüfung der Veränderung der Tarifgrenze zwischen Köln und Bergisch 
Gladbach durch den VRS 
Die Veränderung der Tarifgrenzen obliegt dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg. Durch 
die Einführung des Deutschland-Tickets sowie des tarifgrenzenunabhängigen Ange-
bots eezy.nrw hat sich die Tarifgrenzenproblematik geändert. 
 Maßnahme 21: Ausbau B+R-System an allen Haltestellen 
An den vorhandenen KVB Haltestellen (Thielenbruch, Dellbrücker Hauptstr, Dellbrü-
cker Mauspfad) existiert bereits ein Grundangebot für B+R. Dies soll, wie stadtweit an 
weiteren Haltestellen, ausgebaut werden. In einem ersten Schritt erfolgte die Betrach-
tung der Auslastung und Bedarfsanalyse. Die Verwaltung befindet sich hierzu mit der 
KVB im engen Austausch, die an den Haltestellen Thielenbruch und Dellbrück Haupt-
straße eine Erweiterung mit Fahrradsammelgaragen bzw. überdachten Abstellanlagen 
vorsehen. Für die S-Bahn Haltestelle ist nach einer ersten Bedarfsanalyse eine Fahr-
radsammelgarage vorgesehen. Aufgrund der aktuellen Projektlage wurde hierzu noch 
keine Detailplanung und Abstimmung mit der DB vorgenommen. Die Verwaltung sieht 
hinsichtlich der vorhandenen Fahrradboxen vor, diese stadtweit durch Fahrradboxen 
mit digitalem Schließsystem zu ersetzen und bedarfsgerecht auszubauen. Mit dem 
Projekt wird voraussichtlich bis Herbst 2025 begonnen. In einem ersten Schritt werden 
alle Standorte hinsichtlich Status quo und zukünftigen Bedarf geprüft. Nach Beschluss 
des Raumbuch Mobilstation 2024 durch den Verkehrsausschuss sowie der Bezirksver-
tretung werden perspektivisch auch die Module (Lastenfahrrad, Fahrradparken, Ver-
leihsystem E-Scooter/Leihrad) an den Haltestellen vorgesehen. 
 Maßnahme 23: Verlängerung Linie 1 bis AS BAB A4 Moitzfeld/ Wohnpark bzw. bis 
Herkenrath /Spitze 
Die notwendige Machbarkeitsstudie muss durch den Rheinisch-Bergischen Kreis 
durchgeführt werden, da es sich nicht um das Gebiet der Stadt Köln handelt. Diese

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Maßnahme wurde durch den Rheinisch-Bergischen-Kreis für den ÖPNV-Bedarfsplan 
des Landes NRW angemeldet (vgl. RR 35/2024, Anlage 1, Zeilen 81). 
 Maßnahme 32: Verteilung des Anschlussverkehrs der S11 in Köln- Deutz 
Am Bahnhof Köln Messe/Deutz bieten sich vielerlei Anschlussverbindungen von aus 
Richtung Bergisch Gladbach mit der S11 anreisenden Fahrgästen 
 Maßnahme 33: Mobilstationen fördern 
Das "Raumbuch Mobilstationen" wurde erarbeitet und vom VA verabschiedet. Aktuell 
wird an den strukturellen Voraussetzungen für eine Umsetzung der Mobilstations-Ziel-
stellungen gearbeitet. 
 
Ergänzende Maßnahmen zum Interkommunalen Programm (vgl. 1017/2017): 
 Modifizierung der Linie 150. Ziel ist die Einrichtung einer Verbindungslinie Mülheimer 
Bahnhof – Schanzenviertel – Mülheim Süd - Deutzer Bahnhof. Die bisherige Ringlinie 
190 soll in dieser Linie aufgehen 
Diese Maßnahme wurde 2017 umgesetzt. 
 Prüfung, ob es möglich und sinnvoll ist, Parkplätze in Leverkusen mit Shuttlebussys-
tem zu erschließen, damit die S 6 intensiver genutzt wird. 
Die Maßnahme liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadt Köln. Eine Finanzierung 
müsste über den SPNV-Aufgabenträger go.Rheinland oder über die Stadt Leverkusen 
erfolgen. Die grundsätzlichen Entwicklungsmöglichkeiten der P+R-Anlagen wurde im 
Rahmen des von go.Rheinland erstellten regionalen P+R-Konzepts ermittelt (vgl. 
0411/2023). 
 Prüfung von kurz- bis mittelfristigen Verbesserungen im Stadtbahnbereich für den 
Stadtbezirk Mülheim. 
Die absehbaren Verbesserungen im Stadtbahnbereich - u. a. im Stadtbezirk Mülheim - 
sind aus der jährlich erscheinenden ÖPNV-Netzentwicklung (vgl. 2763/2024) ersicht-
lich. Insbesondere ist hier die Verlängerung der Bahnsteige an den Strecken der Linien 
4, 13 und 18 zu nennen, die den Einsatz von längeren Stadtbahnfahrzeugen ermögli-
chen wird. Im Rahmen der Mitteilung 1590/2025 wurden bereits kurzfristig wirksame 
Änderungen der Stadtbahnlinienführung kommuniziert. 
 
 
Frage 2.: Wie ist der Sachstand der Prüfung weiterer Bewohnerparkgebiete in Mülheim 
aufgeschlüsselt nach den einzelnen Gebieten (vgl. die ergänzenden Maßnahmen)? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Im Bereich der Bergisch Gladbacher Straße ist für drei konkrete Gebiete in Buchheim, Dell-
brück und Thielenbruch vorgesehen, Bewohnerparkgebiete auf Umsetzbarkeit zu prüfen. 
 
 
Frage 3.: Wie hat sich die Verkehrs- und Feinstaubentwicklung auf der Bergisch Glad-
bacher Straße in den letzten fünf Jahren entwickelt, und was waren hierfür entschei-
dende Faktoren?

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Antwort der Verwaltung: 
 
Zwar wurden im Bereich der Bergisch Gladbacher Straße in den vergangenen Jahren an ver-
schiedenen Stellen Verkehrszählungen durchgeführt. Diese Verkehrszählungen dienten aber 
jeweils zur Beantwortung konkreter verkehrstechnischer Fragestellungen, z.B. um Signalpro-
gramme an Lichtsignalanlagen zu optimieren. Um Aussagen zur Verkehrsentwicklung auf der 
Bergisch Gladbacher Straße treffen zu können, bedarf es einer kontinuierlichen Verkehrser-
fassung und einer entsprechenden statischen Auswertung. Aktuell liegen solche Informatio-
nen nicht vor. Da im Bereich der Bergisch Gladbacher Straße aber vor Kurzem Dauerzählstel-
len eingerichtet wurden, wird es in den kommenden Jahren möglich sein, Trendendwicklun-
gen zum Kfz-Aufkommen darzustellen. 
 
An der Bergisch Gladbacher Straße wurden in den letzten fünf Jahren keine Feinstaubmes-
sungen vorgenommen. Eine an der Bergisch Gladbacher Straße durchgeführte Messung der 
Stickstoffdioxidkonzentration durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-
Westfalen ergab für das Jahr 2024 einen Mittelwert von 24 µg/m³. Im Jahr 2019 lag dieser 
Wert an der gleichen Messstelle noch bei 35 µg/m³. Der aktuell einzuhaltende Jahresmittel-
wert liegt bei 40 µg/m³.

Beratungsverlauf (1)

08.09.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2646/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
03.09.2025
Erstellt
25.08.2025 17:02