2646/2025
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der BV9 vom 27.11.2023, TOP 7.2.6, betr. Aktueller Sachstand 33-Punkte-Plan (AN/2066/2023)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 2646/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.09.2025 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der BV9 vom 27.11.2023, TOP 7.2.6, betr. Aktueller Sachstand 33-Punkte-Plan (AN/2066/2023) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Beantwortung folgender Fragen: Frage 1.: Wie ist der Sachstand (aufgeschlüsselt nach den 33 Einzelmaßnahmen)? Antwort der Verwaltung: Im Folgenden wird der Sachstand für die in der Zuständigkeit der Stadt Köln oder der KVB AG liegenden Maßnahmen dargestellt. Diese Sachstandsdarstellung ist identisch mit den Passa- gen zum 33-Punkte-Programm aus der Mitteilung an die BV9 2395/2025 „Umsetzung von be- schlossenen Maßnahmen im Stadtteil Köln-Delbrück“. Maßnahme 1: Umbau Kreuzung Bergisch Gladbacher Straße A 3 Die Straßenplanung befindet sich derzeit in der Entwurfsbearbeitung. Eine Umsetzung ist mittelfristig (bis 2035) vorgesehen. Maßnahme 2: Änderung Signalisierung Bergisch Gladbacher Straße, Johann-Bens- berg Straße Es gibt Planungen zum Umbau des Knotenpunktes. Eine Änderung der Signalisierung erfolgt nicht. Maßnahme 3: Umweltsensitive LSA Clevischer Ring/Bergisch Gladbacher Straße bei Erhalt des ÖPNV-Vorrangs Die umweltsensitive Steuerung im Bereich Clevischer Ring/Bergisch Gladbacher Straße wurde in 2017 implementiert und getestet. Aufgrund negativer Auswirkung ge- genüber der Bestandssignalisierung (Staubildung in schützenswerten Bereichen) wurde die Steuerung nicht in den Realbetrieb überführt. Die Verwaltung hat infolgedes- sen Optimierungen an den Bestandssteuerungen als Ersatzmaßnahme vorgenommen. Maßnahme 4: Tempo 30 aus Lärmschutzgründen Bergisch Gladbacher Straße vom Clevischen Ring bis Stadtgrenze 2 Die Umsetzung der Maßnahme erfolgte im Jahr 2018. Maßnahme 5: Lärmoptimierter Belag Bergisch Gladbacher Straße vom Clevischem Ring bis Von-Quadt-Straße und Anhebung der Höchstgeschwindigkeit wieder auf 50 km/h Es handelt sich um einen Beschluss aus dem 33-Punkte-Programm, welcher die ge- samte Bergisch Gladbacher Straße betrifft. Das Amt für Straßen- und Radwegebau bearbeitet hier nur zwei Teilabschnitte (Wasserwerkstraße bis Grafenmühlenweg und Möhlstraße bis Eschenbruchstraße), welche wegen Ressourcenmangel bis auf Weite- res zurückgestellt sind. Da eine lärmoptimierte Fahrbahndecke wegen der Ebenheits- anforderungen an die Unterlage immer zumindest auch die Erneuerung der Asphalt- binderschicht, bei einer derart alten, in ihrer Nutzungsdauer schon sehr weit fortge- schrittenen Straße, vermutlich aber sogar eine vollständige Erneuerung des Fahr- bahnoberbaus erfordert, ist mit erheblichen Baukosten in zweistelliger Millionenhöhe zu rechnen. Hierin ist ausschließlich die lärmoptimierte Fahrbahnsanierung enthalten, nicht aber die Sanierung von Nebenanlagen (Parkflächen, Radwege, Gehwege etc.) oder gar eine Umgestaltung des gesamten Verkehrsraums in Sinne der Mobilitäts- wende. Die Realisierung ist unter Berücksichtigung des Kostenrahmens und der vor- handenen personellen Ressourcen nicht kurz-, sondern bestenfalls mittelfristig, also innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre möglich. Maßnahme 6: Prüfung der Umweltampel bzw. Optimierung der LSA zur Vermeidung von Schleichverkehren zur Stadtgrenze Bergisch Gladbach Die Prüfung wurde durchgeführt. Aufgrund negativer Auswirkung gegenüber der Be- standssignalisierung (Staubildung in schützenswerten Bereichen) wurde die Steuerung nicht in den Realbetrieb überführt. Die Verwaltung hat infolgedessen Optimierungen an den Bestandssteuerungen als Ersatzmaßnahme vorgenommen. Maßnahme 7: Anlage eines Radschutzstreifens in Dellbrück auf der Bergisch Gladba- cher Straße zwischen Eschenbruchstraße und Möhlstraße Die Planung wird derzeit in der Abteilung Straßenplanung bearbeitet. Ein Fertigstel- lungsdatum kann nicht prognostiziert werden. Maßnahme 8: Einziehung einer Spur im Bereich der zweispurigen Richtungsfahrbahn der Bergisch Gladbacher Straße Eine Überprüfung der Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt im Rahmen der Radver- kehrsplanung (vgl. Punkt 9). Maßnahme 9: Herstellung einer durchgehenden Radverkehrsanlage auf der Bergisch Gladbacher Straße möglichst auf der Fahrbahn Es werden derzeit auf einigen Abschnitten Planungen zu Radfahrstreifen durchgeführt (siehe auch Nr. 7 und Nr. 8, beides bei der Abteilung Straßenplanung). Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen und auch Querschnitte ist grundsätzliche eine ab- schnittsweise Betrachtung notwendig. Maßnahme 10: Prüfung möglicher Radschnellwege/Regionaler Radwege zwischen Köln, Bergisch Gladbach und Rheinisch Bergischen Kreis Es wurde eine Machbarkeitsstudie „Leistungsfähige RadPendlerRouten im Rechtsrhei- nischen“ erstellt. Mit dem Beschluss 0665/2019 hat der Verkehrsausschuss diese zur 3 Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Planung beauftragt. Einzelne Routen- verläufe wurden noch nachträglich beschlossen (u.a. 0715/2022). Die notwendigen Maßnahmen zur Herstellung der vier rechtsrheinischen RadPendlerRouten werden von der Verwaltung derzeit sukzessive geplant und umgesetzt. Die Prüfung ist somit abgeschlossen. Maßnahme 15: Prüfung, ob Kapazitäten der P+R-Anlagen an der Haltestelle Thielen- bruch, Bahnhof Dellbrück und Haltestelle Duckterath möglich und ggf. Alternativen prü- fen Die Entwicklungsmöglichkeiten der P+R-Anlagen wurde im Rahmen des von go.Rheinland erstellten regionalen P+R-Konzepts ermittelt (vgl. 0411/2023). Maßnahme 16: Kapazitätserhöhung auf der Linie 4 im Rechtsrheinischen Derzeit werden die Haltestellen für den Betrieb von 70m-Zügen umgeplant. Teilweise erfolgt bereits die Baugenehmigung, sodass die Umsetzung sukzessive fortgeführt werden kann (vgl. 2763/2024). Maßnahme 17: Verlängerung der Linie 4 nach Leverkusen Schlebusch Die Maßnahme wurde durch die Stadt Leverkusen für den ÖPNV-Bedarfsplan ange- meldet. Maßnahme 18: Prüfung der Veränderung der Tarifgrenze zwischen Köln und Bergisch Gladbach durch den VRS Die Veränderung der Tarifgrenzen obliegt dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg. Durch die Einführung des Deutschland-Tickets sowie des tarifgrenzenunabhängigen Ange- bots eezy.nrw hat sich die Tarifgrenzenproblematik geändert. Maßnahme 21: Ausbau B+R-System an allen Haltestellen An den vorhandenen KVB Haltestellen (Thielenbruch, Dellbrücker Hauptstr, Dellbrü- cker Mauspfad) existiert bereits ein Grundangebot für B+R. Dies soll, wie stadtweit an weiteren Haltestellen, ausgebaut werden. In einem ersten Schritt erfolgte die Betrach- tung der Auslastung und Bedarfsanalyse. Die Verwaltung befindet sich hierzu mit der KVB im engen Austausch, die an den Haltestellen Thielenbruch und Dellbrück Haupt- straße eine Erweiterung mit Fahrradsammelgaragen bzw. überdachten Abstellanlagen vorsehen. Für die S-Bahn Haltestelle ist nach einer ersten Bedarfsanalyse eine Fahr- radsammelgarage vorgesehen. Aufgrund der aktuellen Projektlage wurde hierzu noch keine Detailplanung und Abstimmung mit der DB vorgenommen. Die Verwaltung sieht hinsichtlich der vorhandenen Fahrradboxen vor, diese stadtweit durch Fahrradboxen mit digitalem Schließsystem zu ersetzen und bedarfsgerecht auszubauen. Mit dem Projekt wird voraussichtlich bis Herbst 2025 begonnen. In einem ersten Schritt werden alle Standorte hinsichtlich Status quo und zukünftigen Bedarf geprüft. Nach Beschluss des Raumbuch Mobilstation 2024 durch den Verkehrsausschuss sowie der Bezirksver- tretung werden perspektivisch auch die Module (Lastenfahrrad, Fahrradparken, Ver- leihsystem E-Scooter/Leihrad) an den Haltestellen vorgesehen. Maßnahme 23: Verlängerung Linie 1 bis AS BAB A4 Moitzfeld/ Wohnpark bzw. bis Herkenrath /Spitze Die notwendige Machbarkeitsstudie muss durch den Rheinisch-Bergischen Kreis durchgeführt werden, da es sich nicht um das Gebiet der Stadt Köln handelt. Diese 4 Maßnahme wurde durch den Rheinisch-Bergischen-Kreis für den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW angemeldet (vgl. RR 35/2024, Anlage 1, Zeilen 81). Maßnahme 32: Verteilung des Anschlussverkehrs der S11 in Köln- Deutz Am Bahnhof Köln Messe/Deutz bieten sich vielerlei Anschlussverbindungen von aus Richtung Bergisch Gladbach mit der S11 anreisenden Fahrgästen Maßnahme 33: Mobilstationen fördern Das "Raumbuch Mobilstationen" wurde erarbeitet und vom VA verabschiedet. Aktuell wird an den strukturellen Voraussetzungen für eine Umsetzung der Mobilstations-Ziel- stellungen gearbeitet. Ergänzende Maßnahmen zum Interkommunalen Programm (vgl. 1017/2017): Modifizierung der Linie 150. Ziel ist die Einrichtung einer Verbindungslinie Mülheimer Bahnhof – Schanzenviertel – Mülheim Süd - Deutzer Bahnhof. Die bisherige Ringlinie 190 soll in dieser Linie aufgehen Diese Maßnahme wurde 2017 umgesetzt. Prüfung, ob es möglich und sinnvoll ist, Parkplätze in Leverkusen mit Shuttlebussys- tem zu erschließen, damit die S 6 intensiver genutzt wird. Die Maßnahme liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadt Köln. Eine Finanzierung müsste über den SPNV-Aufgabenträger go.Rheinland oder über die Stadt Leverkusen erfolgen. Die grundsätzlichen Entwicklungsmöglichkeiten der P+R-Anlagen wurde im Rahmen des von go.Rheinland erstellten regionalen P+R-Konzepts ermittelt (vgl. 0411/2023). Prüfung von kurz- bis mittelfristigen Verbesserungen im Stadtbahnbereich für den Stadtbezirk Mülheim. Die absehbaren Verbesserungen im Stadtbahnbereich - u. a. im Stadtbezirk Mülheim - sind aus der jährlich erscheinenden ÖPNV-Netzentwicklung (vgl. 2763/2024) ersicht- lich. Insbesondere ist hier die Verlängerung der Bahnsteige an den Strecken der Linien 4, 13 und 18 zu nennen, die den Einsatz von längeren Stadtbahnfahrzeugen ermögli- chen wird. Im Rahmen der Mitteilung 1590/2025 wurden bereits kurzfristig wirksame Änderungen der Stadtbahnlinienführung kommuniziert. Frage 2.: Wie ist der Sachstand der Prüfung weiterer Bewohnerparkgebiete in Mülheim aufgeschlüsselt nach den einzelnen Gebieten (vgl. die ergänzenden Maßnahmen)? Antwort der Verwaltung: Im Bereich der Bergisch Gladbacher Straße ist für drei konkrete Gebiete in Buchheim, Dell- brück und Thielenbruch vorgesehen, Bewohnerparkgebiete auf Umsetzbarkeit zu prüfen. Frage 3.: Wie hat sich die Verkehrs- und Feinstaubentwicklung auf der Bergisch Glad- bacher Straße in den letzten fünf Jahren entwickelt, und was waren hierfür entschei- dende Faktoren? 5 Antwort der Verwaltung: Zwar wurden im Bereich der Bergisch Gladbacher Straße in den vergangenen Jahren an ver- schiedenen Stellen Verkehrszählungen durchgeführt. Diese Verkehrszählungen dienten aber jeweils zur Beantwortung konkreter verkehrstechnischer Fragestellungen, z.B. um Signalpro- gramme an Lichtsignalanlagen zu optimieren. Um Aussagen zur Verkehrsentwicklung auf der Bergisch Gladbacher Straße treffen zu können, bedarf es einer kontinuierlichen Verkehrser- fassung und einer entsprechenden statischen Auswertung. Aktuell liegen solche Informatio- nen nicht vor. Da im Bereich der Bergisch Gladbacher Straße aber vor Kurzem Dauerzählstel- len eingerichtet wurden, wird es in den kommenden Jahren möglich sein, Trendendwicklun- gen zum Kfz-Aufkommen darzustellen. An der Bergisch Gladbacher Straße wurden in den letzten fünf Jahren keine Feinstaubmes- sungen vorgenommen. Eine an der Bergisch Gladbacher Straße durchgeführte Messung der Stickstoffdioxidkonzentration durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein- Westfalen ergab für das Jahr 2024 einen Mittelwert von 24 µg/m³. Im Jahr 2019 lag dieser Wert an der gleichen Messstelle noch bei 35 µg/m³. Der aktuell einzuhaltende Jahresmittel- wert liegt bei 40 µg/m³.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2646/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 03.09.2025
- Erstellt
- 25.08.2025 17:02