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V/0211/2011

Schuldenbericht 2010 und Forderungseinbringung/Vollstreckung

Vorlagen 05.04.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 24.05.2011, TOP 3.1

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

17228 Zeichen

V/0211/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Schuldenbericht 2010 und Forderungseinbringung/Vollstreckung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.05.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht 
 
 
Bericht: 
 
I Schuldenbericht 2010 
Im Rahmen der Vorlage V/0372/1998 beschloss der Haupt- und Finanzausschuss, dass die Ver-
waltung künftig jeweils im zeitlichen Zusammenhang mit der Vorlage der Jahresrechnung in der 
Finanz- und Beteiligungskommission  
 
-  über die im abgelaufenen Rechnungsjahr ergriffenen Maßnahmen und Strategien zur Ge-
samtsteuerung von Krediten, Zins-, Tilgungs- und Belastungsverläufen (Controlling beim Cash-
Management und Management für Finanzanlagen und Kredite) und  
-  über Ziele, Strategien, geplante Maßnahmen der Gesamtsteuerung für das laufende und für 
kommende Haushaltsjahre  
berichten soll. 
 
Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung diesem Auftrag nach. 
 
1. Schuldensituation der Stadt Münster 
Die Entwicklung des Schuldenstandes und des damit einhergehenden Schuldendienstes ein-
schließlich der Folgejahre bis zum Jahre 2014 stellt sich nach der derzeitigen Finanzplanung wie 
folgt dar: 
 
 
* Ergibt sich aus der Summe der Zins- und Tilgungsleistungen p. a. im Verhältnis zu den Bruttosteuereinnahmen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0211/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Reinkemeier 
Ruf: 
492-2000 
E-Mail: 
Reinkemeier@stadt-muenster.de 
Datum: 
02.05.2011 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0211/2011 
 
Die im Jahre 2010 dargestellte negative Nettokreditaufnahme führt normalerweise zu einer Ent-
schuldung. Im Rahmen der Jahrsabschlussarbeiten sind die Währungsverbindlichkeiten mit dem 
Schlusskurs (1,2505 CHF/EUR) des Jahres 31.12.10 zu bewerten, solange dieser unter dem 
Einstand liegt. Dies führt dazu, dass sich die Verbindlichkeiten um rd. 15,5 Mio.  erhöhen. 
 
Der Schuldenstand hat sich von Ende 2001 mit 493,7 Mio. € bis Ende 2010 auf 751,4 Mio. € um 
52,2 % erhöht. Im Vergleich dazu stieg die Verschuldung im Zeitraum von Ende 1991 (200,4 Mio. 
€) bis Ende 2000 (437,5 Mio. €) um 218 %. 
Der Schuldendienst stieg von 1991 bis 2000 von 23,6 Mio. € auf 39,3 Mio. € und somit um rd. 
66,5 %. Im Zeitraum von 2001 bis 2010 stieg der Schuldendienst um 29,3 %. 
Nach der aktuellen Finanzplanung 2011 bis 2014 wird sich der Schuldenstand voraussichtlich auf 
rd. 704 Mio. € vermindern. Dies entspricht einem Rückgang in 4 Jahren von rd. – 7 %. Der Schul-
dendienst steigt im gleichen Zeitraum um rd. 13,8 %.  
 
 
2. Strategische Ausrichtung des Zinsmanagements 
Im Rahmen des städtischen Schuldenmanagements werden verschiedene Instrumente eines 
aktiven Zinsmanagements eingesetzt (2.1 – 2.4) . Mit den einzelnen Instrumenten wird das Ziel 
verfolgt, unterschiedliche Marktsituationen so zu nutzen, dass die Zinsausgaben be-
grenzt/minimiert werden. Dazu gehört auch, Strukturen zu schaffen, die ein flexibles Reagieren 
auf sich ändernde Marktbedingungen zulassen. Dabei soll nicht übersehen werden, dass in jeder 
Finanzierungsform Risiken liegen. Um diese Risiken zu streuen oder zu begrenzen, wurde mit 
der Vorlage 338/01 festgelegt, dass mindestens 70 % des gesamten Schuldenbestandes aus 
festverzinslichen Krediten (Kommunalkredit auf dem Europäischen Markt, zinsgünstige Kredite 
von der KfW/EIB) bestehen; für den Kreditbestand dürfen darüber hinaus für maximal 15 % Zins-
sicherungsinstrumente angewendet werden sowie für max. 15 % in Schweizer-Franken Darlehen 
aufgenommen werden.  
 
 
2.1 Zinssicherungen 
Mit der ersten Vorlage zum Schuldenmanagement im Jahre 1998 wurden seinerzeit Zinssiche-
rungsinstrumente/Derivate vorgestellt. Dieses Thema wurde im Rahmen der Finanzkommission 
im Jahre 1999 durch eine entsprechende Fortbildungs- und Informationsveranstaltung vertieft. 
Die nachfolgenden Gespräche mit der Finanzkommission und Vertretern der Fraktionen führten 
dazu, dass die Verwaltung den Einstieg in das Geschäftsfeld der „Zinssicherungsinstrumente“ 
unternahm.  
 
Um dieses Feld weiter zu optimieren, wurden mit mehreren Kreditinstituten Gespräche geführt. 
Die Ergebnisse aus diesen Kontakten wurden der Finanz- und Beteiligungskommission in der 
nichtöffentlichen Vorlage Nr. 960/2002 am 06.11.02 vorgestellt. Die Stadt hat im Nachhinein mit 
einem Kreditinstitut einen Vertrag geschlossen; danach erfolgt eine Unterstützung der Stadt im 
Schuldenmanagement durch regelmäßige Portfolioanalysen sowie Beratungsgespräche. Im Jah-
re 2006 erfolgte eine erneute Ausschreibung der Beratungsleistung. Aufgrund der Angebote wur-
de das bisherige Institut wieder mit der Beratung beauftragt. 
 
Erstmalig ist ab 2005 in die Haushaltssatzung folgender Passus aufgenommen worden:  
 
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im laufenden Haushaltsjahr er-
gänzende Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken 
abschließen (z. B. Derivate)
. Dabei wird das Vertragsvolumen im Bereich der Fremdwährung 
(Schweizer Franken) auf 15 % und der variablen Abschlüsse - insoweit sie nicht abgesichert sind – 
auf 30 % des Schuldenstandes zum Jahresende begrenzt. 
 
 
Im Folgenden werden Auszüge aus den bisher getätigten Geschäften dargestellt.

3 
V/0211/2011 
 
2.2 Aufnahmen von Darlehen auf dem Schweizer Kapitalmarkt 
Zum 31.12.2010 belief sich das Verschuldungsvolumen der in Schweizer Franken aufgenomme-
nen Kredite bewertet mit einem Kurs (Bilanz)  von 1,2505 CHF pro Euro auf rd. 91 Mio. € und 
somit auf 12,11 % gemessen am Schuldenstand zum Ende des Jahres 2010. 
 
Die Stadt Münster hat sieben Einzelkredite in der Fremdwährung Schweizer Franken. Der letzte 
Kredit/Derivat läuft ohne Prolongation im Jahre 2040 aus. Gegenüber der Kreditaufnahme auf 
dem Deutschen Kapitalmarkt besteht zz. ein kumulierter Zinsvorteil (seit 2001) von 13,8 Mio. €. 
Für das Jahr 2010 wurde ein Vorteil in Höhe von 0,9 Mio.  € erzielt. 
Der Break-Even-Point
1 über alle noch bestehenden CHF Kredite liegt Ende 2010 bei 1,39 CHF/€.  
 
D. h., würden alle zukünftigen Zahlungsströme der bestehenden Fremdwährungskredite zum 
Kurs von 1,39 CHF/EUR getauscht, entsteht gegenüber der alternativen Finanzierung in Euro 
weder ein Vor- noch Nachteil. Bei einem Tauschkurs von 1,30 (1,25) CHF/EUR entsteht ein Ver-
lust von rd. 7 (12,8) Mio. €. 
 
Der aktuelle Kurs des CHF lag am 27.04.2011 bei 1,2932 CHF/EUR. Der bisher tiefste Kurs 
konnte am 30.12.2010 mit 1,243234 CHF/EUR festgestellt werden.  
Sollte der Währungskurs. wie in dem ersten Quartal 2011 um 1,30 CHF/EUR pendeln, wird für 
2011 ein Verlust in Höhe von rd. 500 T € erwartet. 
 
2.3 Variable Verzinsung 
Receiver Swap 
Beim Receiver Swap werden auf Basis eines Grundgeschäftes (klassischer Kommunalkredit mit 
einem festverzinslichen Zinssatz) Zinszahlung sströme ausgetauscht, so dass letztendlich die 
zugrunde liegende Verzinsung variabel ist und sich alle 3 oder 6 Monate an der Entwicklung ei-
nes Indexes/Zinssatz anpasst. Der Vorteil liegt darin, dass die Differenz zwischen kurz- und lang-
fristigem Zinssatz eingespart wird. Das Risiko bei diesem Swap liegt darin, dass die kurzfristigen 
Zinssätze über den Zinssatz steigen können, der zum Abschlusstag für einen Kommunalkredit 
gleicher Laufzeit hätte aufgewendet werden müssen. 
 
In dieses Segment hat die Stadt Münster rd. 36,7 Mio. € investiert. Es wurden Einnahmen in Hö-
he von rd. 1,5 Mio. € erzielt, wobei durch die Auflösung von drei Geschäften rd. 1,2 Mio. € reali-
siert wurden. 
 
Zinszahlung in Abhängigkeit der Entwicklung von Referenzzinssätzen 
Um gegenüber dem klassischen Kommunalkredit Zinsvorteile zu generieren, ist die Stadt bereit, 
in Abhängigkeit von der Höhe der Differenz zwischen dem 10-Jahreszinssatz und dem 2- Jah-
reszinssatz eine Verzinsung zu zahlen.  
 
Sollte die Differenz aus 10-Jahressatz und 2-Jahressatz über dem fixierten Wert liegen, hat die 
Stadt Vorteile, liegt die Differenz innerhalb einer vorgegebenen Bandbereite hat die Stadt weder 
Vor- noch Nachteile, wird allerdings eine definierte Größe unterschritten, entstehen Nachteile für 
die Stadt. 
 
In derartige Instrumente hat die Stadt rd. 37,9 Mio. € investiert. In 2010 konnten Vorteile in rd. 
498 T € erzielt werden. 
 
Variable Verzinsung ohne Absicherung 
Aufgrund der niedrigeren Euribor Zinssätze und der hohen Differenz zu den Zinssätzen mit  län-
geren Laufzeiten hat die Stadt Kredite mit variabler  Verzinsung aufgenommen. Die Verzinsung 
ist gekoppelt an dem 6-Monats Euribor.  
An Einsparungen sind rd. 1,1 T Mio. € erzielt worden, bei einem Kreditvolumen von 32,8 Mio. €. 
                                                
 
1 Break Even Point bezeichnet den Kurs, bei der die Vorteilhaftigkeit der Aufnahme in Schweizer Franken 
gegenüber der Aufnahme am Euro Kapitalmarkt ungünstiger wird.

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V/0211/2011 
 
2.4 Festverzinsliche Absicherungen 
Forward Payer Swap  
Um das günstige Zinsniveau zu nutzen, wurden für Kredite, die erst in der Zukunft zur Zinsan-
passung anstehen, Swap-Vereinbarungen (Stadt zahlt einen Festzins und erhält einen variablen 
Zinssatz) getroffen. Das Risiko liegt darin, dass die zukünftigen Zinssätze unter dem ausgehan-
delten Forwardzinssatz liegen und die Stadt Münster somit nicht an dem niedrigeren Zinsniveau 
partizipieren kann. 
 
Ein Geschäft konnte in 2010 mit einer Einnahme in Höhe von 651 T € aufgelöst werden. 
 
Payer Swap mit Gläubigerkündigungsrecht bzw. Wandlungsrecht 
Zu der grundlegenden Ausgestaltung eines Payer Swaps wird dem Gläubiger das Recht einge-
räumt, zu einem definierten Tag in der Zukunft einen Swap ohne Ausgleichszahlung aufzulösen 
bzw. in eine variable Verzinsung zu wandeln. Dieses Recht ist werthaltig und reduziert den zu 
zahlenden Zinssatz. 
 
Ohne Berücksichtigung der entsprechenden Geschäfte in Schweizer Franken ergibt sich ein Vor-
teil für 2010 in Höhe von rd. 356 T €. 
 
Receiver-/Payer Swaption 
Mit einer Receiver-/Payer Swaption wird das Re cht verkauft, dass ein Dritter entscheiden kann, 
ob die Stadt in der Zukunft in eine Swapvereinbarung eintritt. Dieses Recht wird an einem vorher 
definierten Tag ausgeübt. Alle weiteren Bedingungen, z. B. zu zahlender Zinssatz und Laufzeit, 
sind vertraglich festgeschrieben. Für den Verkauf dieses Rechtes erzielt die Stadt einen Erlös. 
Sollte das zukünftige Zinsniveau über/unter dem vertraglich vereinbartem Zins liegen, verfällt die 
Option/zahlt die Stadt den vereinbarten Zins. Insgesamt hat die Stadt im Jahre 2010 rd. 228 T € 
an Einnahmen erzielt.  
 
Insgesamt hat die Stadt noch bestehende Swaption mit einem Volumen von rd. 80,8 Mio. €.  
 
 
Insgesamt stellt sich das Jahr 2010 jedoch positiv dar und schließt mit einem Vorteil von rd. 5  
Mio. € gegenüber der klassischen passiven Schuldensteuerung ab. Der durchschnittliche Zins-
satz belief sich im Jahre 2010 auf 3,53 % (Vorjahr: 3,75 %). Unter Beibehaltung der aktuellen 
Tilgungshöhe und unterstellt, es werden keine neuen Kredite aufgenommen, wäre in 31 Jahren 
die Stadt Münster schuldenfrei. 
 
Gesamtübersicht Historie
2010 im Verhältnis CHF Eur ggü. Ans.
 in € zum HH Ans. T € T €  %
Schuldenstand 751.453.846 2010 883 4.586 18,29%
Zinsvorteil 2009 929 3.334 14,26%
CHF- Markt 882.948 2,95% 2008 1.099 1.930 9,96%
Eur - Markt 4.586.477 15,34% 2007 3.049 -147 8,83%
Gesamtvorteil 5.469.425 18,29% 2006 2.390 2.714 18,46%
2005 1.248 2.203 12,01%
Limitauslastung bezogen auf den Schuldenstand 2004 1.443 1.513 10,02%
variabel 96.619.111 12,86% 2003 1.386 389 6,32%
CHF 91.019.531 12,11% 2002 1.030 378 4,13%
Sicherung der 149,9625 CHF/EUR 2001 290 328 2,51%
Vorteile 2000 24 340 1,45%
Break even CHF gesamt 139,9500 CHF/EUR Gesamt 13.771 17.570 31.340
Schuldenportfolio  2010

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V/0211/2011 
 
3. Kommunale Verschuldungsdiagnose 
Im Jahr 2010 hat der Deutsche Sparkassen und Giroverband eine bundesweite Studie zur kom-
munalen Verschuldung durchgeführt. Von insgesamt 11.753 (NRW: 427) Kommunen haben sich  
552 (NRW 115) an der Studie beteiligt. Von den 552 Kommunen hatten 13 Kommunen eine Ver-
schuldung über 500 Mio. €. 
 
Als wesentliches Ergebnis kann festgestellt werden: 
 
Die Stadt Münster hat im Vergleich zu den 552 beteiligten Kommunen den höchsten Fremdwäh-
rungsbestand mit rd. 12 % am Gesamtbestand. Die Städte/Kommunen mit einer Verschuldung 
von mehr als 500 Mio. € hatten rd. 3,3 % an Fremdwährungen im Portfolio. In NRW liegt der 
Fremdwährungsanteil bei 1,2 %. 
Der Derivateanteil bei der Stadt Münster beläuft sich auf rd. 53 % gemessen am Gesamtschul-
denstand. Die Städte/Kommunen mit einer Verschuldung von mehr als 500 Mio. € hatten rd. 9 % 
Derivateanteil. Bezogen auf NRW lag der Anteil bei 10,6 %. 
Die Stadt Münster hat im Vergleich zu den 552 beteiligten Kommunen einen Ø Zinssatz von 3,55 
%. Die Städte/Kommunen mit einer Verschuldung von mehr als 500 Mio. € lagen mit einem Ø 
Zinssatz  rd. 3,3 %.  
 
 
II. Tätigkeitsbericht des Vollstreckungsaußendienstes in 2010 
 
Nach nunmehr 4 Jahre
n seit der letzten Untersuchung (Vorlage 387/2007 Ziff. 6.4), damals noch 
auf der Basis der kameralen Buchungsdaten, war es an der Zeit zu prüfen, welche steuerungsre-
levanten Kennzahlen aus den direkten Aufzeichnungen der Fachstelle und aus den Datenbe-
ständen in SAP heraus ermittelt werden können. Dies insbesondere unter der Prämisse, dass die 
Stadtkasse bewusst auf eine aufwändige Vollstreckungssoftware verzichtet hat. 
 
1. Menge und Bearbeitungszeit 
Für Forderungen der Stadt Münster wurden in 2010 
Vollstreckun
gsverfahren eingeleitet. Davon wurden 
Aufträge im Wege der Amtshilfe an andere Gemeinden versandt, 
Aufträge als Amtshilfe von anderen Gemeinden bzw. als Vollstreckungshilfe 
von anderen Institutionen, für die die Stadt Münster kraft Gesetzes Vollstre-
ckungsbehörde ist (im wesentlichen GEZ und die Kammern) wurden  
gestellt. Zu bewältigen waren damit in 2010  
neue Vollsteckungsaufträge, das sind je Außendienstmitarbeiter 
 
Die dem Vollstreckungsaußendienst als Ziel vorgegebene Bearbeitungszeit 
von maximal 4 Monate für einen Vollstreckungsauftrag konnte nur in  
der Fälle nicht eingehalten werden. Grund für Zeitüberschreitungen waren im 
Wesentlichen den Schuldnern eingeräumte Ratenzahlungen. 
 
 
24.990 
6.887 
 
 
 
7.146 
25.249 
2.805 
 
 
1,8 % 
2. Klassifizierung der städt. Forderungen 
Die nachste
hende Grafik zeigt, dass ein wesentlicher Teil aus dem ordnungs-
rechtlichen Bereich stammt (Geldbußen und Zwangsstilllegungen), gefolgt 
von Steuern und Grundbesitzabgaben.

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V/0211/2011 
 
Forderungen in der Vollstreckung
23%
35%
7%
7%
8%
20%
Steuern, Grundbesitzabgaben
Geldbußen
Zwangsstilllegungen KFZ
Kostenersatz Sozialhilfe
Kindergartenbeiträge
sonstige Forderungen
 
3. Forderungen und Forderungseinzug 
Die Höhe der vom Vollstreckungsaußendienst einzuziehenden Forderungen 
belief sich auf insgesamt 
Auf diese Forderungen wurden insgesamt Einnahmen von 
erzielt. Das entspricht einem durchschnittlichen Anteil von 
 
Bezogen auf die städtische Forderungen in Höhe von 
lag der Anteil bei 
und auf die Forderungen, die im Wege der Amtshilfe bzw. Vollstreckungshilfe 
eingezogen wurden und die sich auf  
beliefen, bei 
Begründet liegt der Unterschied in erster Linie darin, dass insbesondere bei 
der Vollstreckungshilfe für die Kammern ein anderes „Klientel“, nämlich Un-
ternehmen und Freiberufler Schuldner sind, wo hingegen die Vollstreckung 
bei städt. Forderungen häufiger „ins Leere“ läuft (vgl. auch Schaubilder unter 
Ziff. 2 und 6) 
 
 
 
6.593.179 € 
2.763.473 € 
41,9 % 
 
4.776,428 € 
37,3 % 
 
1.816.751 € 
54,1 % 
 
4. Aufwand und Kostendeckungsgrad 
Personal- und Sachkosten sind in einem Umfang von  
entstanden. An Gebühren und Kostenbeiträgen wurden zusätzlich zu den 
unter Ziff. 3 benannten Einnahmen 
eingenommen. Das entspricht einem Kostendeckungsgrad von  
 
639.799 €
406.831 €
63,6 %
5. Durchschnittsdaten 
Statistisch ist je Vollstreckungsauftrag ein Aufwand entstanden von 
dem Einnahmen aus Gebühren und Kostenbeiträgen von jeweils 
gegenüberstanden. 
Auf jeden Vollstreckungsauftrag ist überdies eine Einnahme von 
erzielt worden. 
 
25,34 €
16,11 €
106,45 €
6. Erledigung der Vollstreckungsaufträge 
Die Vollstreckungsaufträge (ohne Amtshilfeersuchen etc.) wurden wie nach-
folgend dargestellt erledigt:

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V/0211/2011 
 
Erledigung der Vollstreckungsverfahren
43,6%
12,2%0,3%
43,9%
Zahlung/Teilzahlung Unpfändbarkeitsfeststellungen
Forderungsfeststellungen sonstige Erledigung
 
Unter “sonstige Erledigung“ fallen z.B. Stundung, Änderung oder Rücknahme 
der Forderung durch die Fachämter, Auslösung oder Versteigerung von 
Pfandsachen oder weitere Bearbeitung durch den Vollstreckungsinnendienst.  
 
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass aufgrund der Arbeit der 9 Vollziehungsbeamten im Außen-
dienst unter Berücksichtigung der nicht durch die Gebühren gedeckten Kosten (Ziff. 4) und Her-
ausrechnung der an Dritte abzuführenden Einnahmen (Ziff. 3) je Vollziehungsbeamtem der Stadt 
Münster in 2010 Nettoeinnahmen von jeweils rd. 172.000 € zugeflossen sind. 
 
Dieses Ergebnis, das der Vollstreckungsaußendienstet erzielt, kann jedem interkommunalen 
Vergleich standhalten, sofern diese Daten - so wie dargestellt - erhoben würden. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

24.05.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0211/2011
Typ
Vorlagen
Datum
05.04.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37