V/0355/2008
Bebauungsplan Nr. 473 - Kenntnisnahme des Entwurfs
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V-0355-2008-Anlage-1-Bürgeranhörung.pdf
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Stadtplanung
Verkehrsplanung
Stadtentwicklung Amt für
Anlage 1
zur Vorlage Nr. V/0355/2008
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 1 von 3
Niederschrift über eine Bürgeranhörung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Stadtbezirk:
Münster-West
Anlass:
Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg
Zeit:
Mittwoch, den 30.06.2004, 20.30 Uhr
Ort:
Im Hof Hesselmann,
Am Hof Hesselmann 10,
48163 Münster- Mecklenbeck
Teilnehmer:
ca. 30 Bürgerinnen und Bürger
Leitung der Bürgeranhörung:
Frau Möllers, Bezirksvorsteherin,
Vertreter der Verwaltung:
Herr Kurz und
Herr Schröder,
Stadtplanungsamt
Vertreter des Vorhabenträgers:
Herr Schlattmann, HWK Bildungszentrum
Herr Grahl, Architekt
Die Bezirksvorsteherin, Frau Möllers, eröffnet um 2 0:38 Uhr die Bürgeranhörung, begrüßt die
Bürgerinnen und Bürger, stellt die Vertreter der Ve rwaltung sowie Herrn Grahl und Herrn
Schlattmann als Vertreter des Vorhabenträgers vor, informiert über den geplanten Ablauf der
Veranstaltung und übergibt der Verwaltung das Wort.
Herr Kurz stellt die Planung für den Bereich – Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-
Klimke-Weg vor:
Mit dem Aufstellungsbeschluss im Jahr 2003 ist das Verfahren zur Aufstellung eines vorhaben-
bezogenen Bebauungsplanes offiziell eingeleitet worden.
Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Rand der Innenstadt Münsters in Mecklenbeck
zwischen dem Reiner-Klimke-Weg und der Mecklenbecke r Straße. Es umfasst die Hofanlage
Haus Kump und das Areal des Reitervereins St. Georg.
Die ökologisch sensible Lage wird im Einzelnen eben so dargestellt wie die Bedeutung der An-
lagen und Bauwerke für die Bauhistorie.
Anlass der Planung ist die Absicht der Handwerkskam mer, in der Hofanlage Haus Kump eine
Fortbildungseinrichtung zu errichten.
Zusätzlich sollen für den Reiterverein St. Georg di e Voraussetzungen für die langfristige Ent-
wicklung des Vereinsstandortes geschaffen werden.
Herr Grahl beschreibt das konkrete Bauvorhaben im E inzelnen, wonach der Hof durch unter-
schiedliche Bildungseinrichtungen sowie einen Gastr onomiebereich und eine Verkaufsstelle für
regional erzeugte Lebensmittel genutzt und die denk malwerten Bereiche erhalten und ergänzt
werden sollen.
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Stadtentwicklung Amt für
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 2 von 3
Herr Schlattmann hebt hervor, dass es sich bei alle n Maßnahmen noch nicht um konkrete Bau-
planungen handelt, da die Möglichkeiten einer öffentlichen Förderung noch zu klären seien.
Herr Kurz stellt klar, dass ein vorhabenbezogener B ebauungsplan nur beschlossen werden
kann, wenn damit die konkrete Realisierung bestimmter Nutzungen vereinbart ist.
Herr Kurz erläutert die zukünftige Erschließung:
Danach wird die Hofanlage Haus Kump weiterhin von S üden über die Mecklenbecker Straße
erschlossen, wobei der ruhende Verkehr im Bereich d er Parkplatzanlage entlang der Mecklen-
becker Straße verbleibt und der Versorgungsverkehr über den Weg zur Hofanlage geführt wird.
Die Anlagen des Reitervereins werden in Zukunft für den Fahrverkehr von Norden über den
Reiner-Klimke-Weg erschlossen. Fußläufig ist die Re itanlage weiterhin auch über das Wege-
netz von Süden erreichbar. Rettungsfahrzeuge können nach wie vor den Weg über Haus Kump
nehmen. Für Sportveranstaltungen kann ausnahmsweise auch eine Erschließung über die Hof-
stelle Haus Kump erfolgen.
• Ein Vertreter des Reitervereins erklärt, dass der Verein auch in Zukunft nicht auf eine
Erschließung von der Mecklenbecker Straße verzichte t, diese sei durch Vertrag gesichert
und eindeutig geregelt.
Herr Kurz erwidert hierauf, dass die Stadtverwaltun g davon ausgeht, dass kein Zufahrtsrecht
von der Mecklenbecker Straße für den Reiterverein bestehe.
• Die Notwendigkeit des Ausbaus des Reiner-Klimke-We ges wird befürwortet. Im Rahmen des
Ausbaus dieses Wirtschaftsweges sollten abgesetzt v on der Fahrtrasse auch Flächen für die
Fahrradfahrer, die Fußgänger und die Reiter berücks ichtigt werden. Gibt es eine Verpflich-
tung zum Ausbau des Reiner-Klimke-Weges?
• Welchen Ausbau sieht die Planung für den Reiner-Kl imke-Weg vor? Wie viel wird das kos-
ten?
Herr Kurz erklärt, dass zum Ausbau des Reiner-Klimk e-Weges eine Vergrößerung der Straßen-
breite um einen Meter und zusätzlich die Schaffung von 3 bis 4 Ausweichbuchten nach Rechts-
kraft des Bebauungsplanes geplant sei. Ob und in wi e weit sich darüber hinaus weitere Aus-
baumaßnahmen als sinnvoll erweisen, wird sich im we iteren Verfahren ergeben. Ebenfalls wer-
den die zu erwartenden Kosten erst im weiteren Verfahren ermittelt werden können.
• Herr Pötter berichtet Einzelheiten über die histor ische Bedeutung des Hauses Kump und
befürwortet die Wiederherstellung der alten Gräfte. Er fragt nach, warum die Gräfte so weit
vom Speicher entfernt entstehen soll, dies sei historisch nicht korrekt.
• Außerdem sagt er bei der Wiederherrichtung des alt en Hofes die volle Unterstützung des
Geschichts- und Heimatkreises Mecklenbeck zu.
Herr Grahl antwortet dazu, dass die Ausführungen de s Herrn Pötter wohl richtig seien, die
Gräfte aber nur dort wo sie nicht mehr vorhanden se i, in ihrer ursprünglichen Lage wieder her-
gerichtet werde. Ansonsten verbleibe es bei der sich bis heute entwickelten Lage der Gräfte.
• Gibt es Alternativen für die Stellplatzanlage an d er Mecklenbecker Straße?
• Können die Materialien für die Gebäude festgelegt werden?
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Verkehrsplanung
Stadtentwicklung Amt für
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 3 von 3
Herr Kurz antwortet darauf, zur vorgesehenen Stellp latzanlage seien Lagealternativen nicht
sinnvoll vertretbar, allerdings sei eine einhüftige Anlage überlegt worden, aber aufgrund der
großen Ausdehnung verworfen worden. Mit der geplant en Lage werde ein möglichst geringer
Eingriff in den sensiblen Landschaftsraum erzeugt.
Farben und Materialien der neuen Gebäude werden in enger Abstimmung zwischen dem Bau-
herrn und der Verwaltung und der Denkmalbehörde abg estimmt; auch der Gestaltungsbeirat
wird beteiligt, so dass letztlich ein zufriedenstellendes Ergebnis erwartet werden kann.
Herr Grahl betont noch einmal, dass die Bereitschaf t des Vorhabenträgers vorhanden sei, hin-
sichtlich des Materials der Neubauten, in Bezug auf den Denkmalschutz und den Erhalt der
natürlichen Gegebenheiten flexibel zu sein.
Nachdem keine weiteren, neuen Wortmeldungen mehr vo rliegen, erklärt Frau Möllers, dass alle
Meinungsäußerungen protokolliert werden und im weit eren Entscheidungsprozess zum Bebau-
ungsplanverfahren mit abgewogen werden. Auch steht die Verwaltung zu weiteren Einzelge-
sprächen zur Verfügung. Sie schließt ca. um 21:40 Uhr die Bürgeranhörung.
Frau Möllers Schröder
Bezirksvorsteherin Schriftführer
Berichtsvorlage
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V/0355/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 473: Haus Kump - Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Kenntnisnahme des Entwurfs Beratungsfolge 29.05.2008 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Vor- haben- und Erschließungsplanes Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke- Weg öffentlich auszulegen. Südlich der Mecklenbecker Straße ist das Hand werkerbildungszentrum der Handwerkskammer mit seinen Lehrwerkstätten und Meisterschulen sowie mit verschiedenen Zentren und Akademien angesiedelt. Damit sind die vorhandenen Grundstücksflächen am Standort ausgeschöpft. Ent- wicklungspotenziale im direkten Umfeld bestehen auch nicht. In der Hofanlage „Haus Kump“, südwestlich des münsterschen Aasees beabsichtigt die Hand- werkskammer Münster eine Fortbildungs- und Gestaltungsakademie mit einer bauphysikalischen Einrichtung Schwerpunkt Fachwerk einzurichten. Dazu sollen die vorhandenen Hofgebäude genutzt und erweitert bzw. z. T. durch Neubauten er- setzt sowie die vorhandene Hofgräfte erneuert und ergänzt werden. Die Erschließung der geplan- ten Fortbildungsstätte soll von Süden, von der Mecklenbecker Straße auf vorhandenem Wirt- schaftsweg zur Hofanlage erfolgen. Hinzu kommt eine Stellplatzanlage an der Mecklenbecker Straße. Das nördlich angrenzende Gelände mit Gebäuden des Reitervereins St. Georg soll unabhängig von der geplanten Fortbildungsstätte erweitert und weiterhin über den Reiner-Klimke-Weg er- schlossen werden. Das Plangebiet umfasst die Hofanlagen Haus Kump samt Reitanlagen und wird im Norden durch den Reiner-Klimke-Weg und im Süden durch die Mecklenbecker Straße begrenzt. Am 10.12.2003 hat der Rat der Stadt Münster den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungs- plan gefasst (Vorlage 912/2003). Vorlagen-Nr.: V/0355/2008 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Husmann Ruf: 492 61 40 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 13.05.2008 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0355/2008 Der Anhörungstermin zur Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB fand am 30.06.2004 statt (siehe Anlage 1). Seitens des Reitervereins St. Georg wurde angeführt, dass man auf eine Erschließung der Pfer- desportanlage von der Mecklenbecker Straße nicht verzichten werde. Neben der Frage der Bürger nach Alternativen zur geplanten Stellplatzanlage wurde insbesonde- re die historische Bedeutung des Hauses Kump hervorgehoben und die Wiederherstellung der alten Gräfte befürwortet. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden wurde in der Zeit vom 13.09. bis 14.10.2005 durchge- führt. Die geäußerten Meinungen der Bürgerschaft und die einzelnen Fachbelange wurden unter fach- lichen Gesichtspunkten geprüft und soweit nach Abwägung möglich, im Planentwurf berücksich- tigt. Der relativ große verfahrensmäßige Zeitaufwand war bedingt durch konzeptionelle Änderungen des Vorhabens und durch den umfangreichen Abstimmungsbedarf mit allen Akteuren. Zusam- menfassend kann nunmehr die Aussage getroffen werden, dass sowohl die technischen, die Umwelt- und die Denkmalbelange, als auch die Aspekte der jeweiligen Erschließung geklärt sind. Auf der Grundlage eines abgestimmten Freiflächengestaltungsplanes ist der Bebauungsplanent- wurf zur Offenlegung vorbereitet worden. Nähere Einzelheiten zur Planung können den Anlagen entnommen werden. Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplans sind Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bodens nicht erforderlich. Der Stadt Münster entstehen durch den Bebauungsplan keine Kosten und Folgekosten. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Flächennutzungsplan geändert (siehe Vorlage V/0354/2008). Hinsichtlich des bestehenden Landschaftsschutzgebietes wird im Zuge der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes eine Änderung der LSG-Verordnung vorgenommen. Die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 473 soll unmittelbar nach den Sommerferien 2008 erfolgen. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Protokoll der Bürgeranhörung 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Planverkleinerung 5. Freiflächengestaltungsplan
V-0355-2008-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen.pdf
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0355/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 3 1. Textliche Festsetzungen für den Vorhaben- und Erschließungsplan 1.1 Art des Vorhabens Im Vorhaben- und Erschließungsplan, innerhalb der mit a) und b) gekennzeichneten überbaubaren Flächen (Haupthaus und ehemaliges Scheunengebäude) ist als Hauptnutzung eine Fortbildungs- und Gestaltungsakademie mit einer bauphysikalischen Einrichtung Schwerpunkt Fachwerk zulässig. Als weitere Nutzungen – soweit diese in einem Zusammenhang zur ausgeübten Hauptnutzung stehen – sind zulässig: • innerhalb der mit b) gekennzeichneten überbaubaren Flächen (ehemaliges Scheunengebäude), eine Gastronomie für Lehrgangsteilnehmer und externe Besucher mit max. 300 m² Bruttogeschossfläche, • innerhalb der mit c) und d) gekennzeichneten überbaubaren Flächen (Fachwerkspeicher und ehemaliges Stallgebäude), Werkstätten, Büros mit ca. 400 m² Bruttogeschossfläche und max. eine Wohnung für Aufsichts- oder Bereitschaftspersonen, bzw. für Betriebsinhaber oder Betriebsleiter mit insgesamt max. 125 m² Bruttogeschossfläche und • innerhalb der mit a) gekennzeichneten überbaubaren Flächen (Haupthaus) im Dachgeschoss, max. eine Wohnung für Aufsichts- oder Bereitschaftspersonen, bzw. für Betriebsinhaber oder Betriebsleiter mit insgesamt max. 125 m² Bruttogeschossfläche. 1.2 Höhe der baulichen Anlagen Die Traufhöhe ist definiert als der äußere Schnittpunkt zwischen der Oberkante der Außenwand und der Oberkante der Dachhaut. Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die Oberkante der fertig gestellten Hoffläche, die zur unmittelbaren Erschließung dient, gemessen in der Mitte der Fassadenlänge des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeteils. 1.3 Ruhender Verkehr Stellplätze sind nur innerhalb der festgesetzten Flächen für Stellplätze zulässig. Garagen und überdachte Stellplatzanlagen sind außerhalb überbaubarer Flächen unzulässig. 1.4 Begrünung Die festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind mit standortgerechten heimischen Gehölzen (z. B. Stieleiche, Feldahorn, Hainbuche, Haselnuss, Hartriegel, Holunder, Heckenrose, Schneeball u. a.) vollflächig zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Innerhalb der Stellplatzanlage ist pro 6 Stellplätze ein hochstämmiger Laubbaum (Stieleiche oder Esche) mit einem Stammumfang von mindestens 16-18 cm fachgerecht zu pflanzen und zu erhalten. Pro Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mind. 2,5 m x 2,5 m vorzusehen. 1.5 Material und Farbgebung Die Außenwandflächen der baulichen Anlagen sind zu 2/3 der jeweiligen Fläche in rotem bis rotbraunem Sichtmauerwerk auszuführen. Die Dachflächen sind als Pfannendächer mit roten Tonziegeln auszuführen. Für untergeordnete Bauteile können Ausnahmen zugelassen werden. 1.6 Dachaufbauten Dachaufbauten sind nur als Einzelgauben mit max. 2,00 m Breite zulässig. Die Summe der Gaubenbreiten darf 50 % der Hauptgebäudelänge nicht überschreiten. Gauben sind mindestens 2,00 m von der Außenkante der giebelseitigen Außenwand zurückzusetzen. 1.7 Freiflächen Die Hofflächen sind einschließlich ihrer Zufahrten in Kopfsteinpflaster, die Terrassen in Natursteinplatten (Sandstein) und alle sonstigen Wege in wasserdurchlässigem Kiesbett zu erstellen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 3 Die übrigen Freiflächen (Garten- und Gräftenanlage) sind auf der Grundlage eines Freiflächengestaltungsplanes gärtnerisch zu gestalten und dauerhaft zu erhalten. Die Gestaltung im Bereich der Gräftenanlage muss auf der Grundlage der historischen Kartenwerke erfolgen. 1.8 Zäune Sicherungszäune sind nur in Verbindung mit geschnittenen Hecken aus heimischen Laubgehölzen, wie Hainbuche, Rotbuche, Weißdorn, in einer Höhe bis 1,20 m außerhalb der Grenze des Überschwemmungsgebietes zulässig. Die Hecke ist auf der der Landschaft zugewandten Seite an den Zaun zu pflanzen. 1.9 Werbeanlagen Werbeanlagen sind bei regelloser Anordnung, bei aufdringlicher Wirkung, insbesondere durch grelle Farbgebung und grelle Ausleuchtung sowie bei Ausführung in beweglicher, veränderlicher oder reflektierender Form unzulässig. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Ein Hinweisschild im Bereich der festgesetzten Stellplatzanlage ist bis zu einer Größe von 1,5 m² ebenfalls zulässig. Die Werbeanlagen sind nur bis unterhalb der festgesetzten Traufkanten an den der Hoffläche zugewandten Fassadenseiten zulässig. 2. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB für den Bebauungsplan außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplans 2.1 Höhe der baulichen Anlagen Die Traufhöhe ist definiert als der äußere Schnittpunkt zwischen der Oberkante der Außenwand und der Oberkante der Dachhaut. Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die Oberkante der fertig gestellten Hoffläche sowie der Wege und Straßen, die zur unmittelbaren Erschließung dient, bzw. dienen, gemessen in der Mitte der Fassadenlänge des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeteils (§ 16 (2) 4 BauNVO i. V. m. § 18 (1) BauNVO). 2.2 Ruhender Verkehr Stellplätze sind nur innerhalb der festgesetzten Flächen für Stellplätze zulässig. Garagen und überdachte Stellplatzanlagen sind außerhalb überbaubarer Flächen unzulässig (§ 12 (6) BauNVO). 2.3 Begrünung Die festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind mit standortgerechten heimischen Gehölzen (z. B. Stieleiche, Feldahorn, Hainbuche, Haselnuss, Hartriegel, Holunder, Heckenrose, Schneeball u. a.) vollflächig zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. 3. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW für den Bebauungsplan außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplans 3.1 Material und Farbgebung Die Außenwandflächen der baulichen Anlagen sind zu 2/3 der jeweiligen Fläche in roter bis rotbrauner Farbton auszuführen. Die Dachflächen sind in schwarzem Farbton auszuführen. Ausnahmen für Solaranlagen sind zulässig. Für untergeordnete Bauteile können Ausnahmen zugelassen werden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 3 von 3 4. Hinweise 4.1 Auch außerhalb eines Bodendenkmals können bei Bodeneingriffen archäologische Funde und Befunde auftreten sowie Bodendenkmale entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist unverzüglich der Stadt oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westf. Museum für Archäologie/Amt für Bodendenkmalpflege, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). Der Baubeginn ist der Stadt oder dem Landschaftsverband spätestens 2 Wochen vor Maßnahmebeginn anzuzeigen. 4.2 Die Teile des Bebauungsplangebietes, die im Überschwemmungsgebiet liegen, sind in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten. Die Errichtung baulicher Anlagen sowie sonstige Maßnahmen, wie beispielsweise die Erhöhung der Erdoberfläche, die Errichtung von Zäunen oder Bepflanzungsmaßnahmen sind daher nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung der Unteren Wasserbehörde zulässig. 4.3 Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergänzende, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abge- schlossen (Durchführungsvertrag).
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St St Fuß- und Radweg St D Dressurplatz 2 Dressurplatz 1 Springplatz Abreiteplatz Abreiteplatz Rennbahn Reitweg Reithalle Reithalle Pferdesport Trainerstand Ü Ü Gräften- und Gartenanlage P PP brach Modersohnweg Radweg 41 Echelmeyerstraße Radw eg III 2 Bildungszentrum Handwerkskammer 486 I98d 348 73 Reiner - Klim ke - W eg 252a 1 W eg I 252 93 Weg W eg 496 K 2 Mecklenbecker Straße 84 271 I I 273 29 62 349 98e I 405 404 403 I 98c 108 28 406 98b I I I 275 -I 64 63 Reitplatz I II Haus Kump 74 43 42 37 Reithalle Reithalle 28 27 60 26 82 81 85 80 77 73 79 113 112 109 104 Radweg 277 I 111 110 23 Reiner - Klimke - Weg W eg 97 44 96 25 57 99 98 64 100 101 30 105 103 102 36 352 499 I 290 795 107 93 106 TH 5,00m SD FH 11,00m TH 5,00m SD FH 11,00m TH 3,50m FH 8,50m TH 3,50m FH 6,50m TH 4,00m FH 9,00m TH 4,00m FH 12,00m FD FH 4,50m a) b) c) d) Fortbildungs- und Gestaltungsakademie mit einer bauphysikali- schen Einrichtung Schwerpunkt Fachwerk, Wohnen Werkstätten, Büros, Wohnen Fortbildungs- u. Gestaltungsaka- demie mit einer bauphysikalischen Einrichtung Schwerpunkt Fachwerk, Gastro- nomie 0,4 SD Flur 229 Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0355/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Verkleinerung ST ADT M TÜNS ER
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Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0355/2008 Freiflächengestaltungsplan
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Verkehrsplanung
Stadtentwicklung Amt für
Anlage 2
zur Vorlage Nr. V/0355/2008
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 1 von 28
B e g r ü n d u n g
zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 473:
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg
Inhalt Seite
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen ......................................................................................... 2
2. Geltungsbereich............................................................................................................................. 2
3. Planungsrechtliche Situation ......................................................................................................... 2
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ................................................................................. 2
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen ............................................. 3
4. Räumliche und strukturelle Situation ............................................................................................. 4
5. Planungsziele................................................................................................................................. 5
6. Inhalte des Bebauungsplans ......................................................................................................... 6
6.1 Grundzüge der Planung................................................................................................................. 6
6.2 Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplans............................................................................ 6
6.2.1 Bauliche Nutzung und Baugestaltung............................................................................................ 6
6.2.1.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte........................................................................................... 6
6.2.1.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhe................................................................................................ 7
6.2.1.3 Firstrichtung, Dachform, Material, Farbgebung, Dachaufbauten ........................................... 8
6.2.1.4 Stellplätze, Nebenanlagen...................................................................................................... 8
6.2.1.5 Freiflächen, Begrünung .......................................................................................................... 8
6.2.1.6 Werbeanlagen ........................................................................................................................ 9
6.2.1.7 Denkmalschutz / Archäologie ................................................................................................. 9
6.2.2 Verkehrsflächen / Erschließung / Öffentliche Grünflächen.......................................................... 10
6.3 Inhalte des Bebauungsplans außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplans ..................... 11
6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur.......................................................................... 12
6.5 Ausgleichsflächen ........................................................................................................................ 12
6.6 Immissionsschutz......................................................................................................................... 13
6.7 Altlasten / Altstandorte ................................................................................................................. 13
7. Flächenbilanz............................................................................................................................... 14
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB............................................. 14
8.1 Rahmen der Umweltprüfung........................................................................................................ 14
8.2 Kurzdarstellung der Planung ....................................................................................................... 14
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ........................................................ 15
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose............................................. 16
8.4.1 Menschen..................................................................................................................................... 16
8.4.2 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt....................................................................................... 17
8.4.3 Boden........................................................................................................................................... 20
8.4.4 Wasser......................................................................................................................................... 21
8.4.5 Klima / Luft ................................................................................................................................... 22
8.4.6 Landschaft.................................................................................................................................... 23
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ............................................................................................ 24
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter ............................................................................................ 25
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen .................................... 25
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) .......................................................... 25
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten.......................................................................................... 25
8.7 Überwachung (Monitoring) .......................................................................................................... 26
8.8 Zusammenfassung ...................................................................................................................... 26
9. Gesamtabwägung........................................................................................................................ 27
9.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich............................................................................... 27
9.2 Sonstige Umweltbelange: Verbleibende Auswirkungen.............................................................. 27
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ............................................................. 28
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Stadtentwicklung Amt für
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 2 von 28
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen
Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Be bauungsplans ist die Absicht der Hand-
werkskammer Münster in der Hofanlage Haus Kump – de ren landwirtschaftliche Nutzung inzwi-
schen eingestellt wurde – eine Fortbildungseinrichtung mit Nebennutzungen zu errichten.
Die im städtischen Eigentum befindliche Anlage lieg t in Nachbarschaft zum MK- Bereich
“Handwerkskammer / Handwerkerbildungszentrum Münster“ südlich der Mecklenbecker Straße.
Hier betreibt die Handwerkskammer Münster ein Handw erkerbildungszentrum mit Lehrwerkstät-
ten für Berufsvorbereitung und -ausbildung, Meister schulen für das Handwerk, dem Zentrum IT
und Medientechnologie, dem Institut für Umweltschut z, dem Zentrum für Bau und Energie, der
Akademie für Unternehmensführung und der Akademie G estaltung im Handwerk. Damit sind
die vorhandenen Grundstücksflächen baulich ausgesch öpft und auch die übrige Umgebung
lässt keine weiteren Nutzungen für die Handwerkskammer zu. Deshalb sollen durch Umnutzung
der Hofanlage “Haus Kump“ in ein Bildungs- und Demo nstrationszentrum Handwerk aus-
schließlich diese in Standortnähe bestehenden Institutionen gestärkt und ergänzt werden.
Darüber hinaus sollen für den Reiterverein St. Geor g die Voraussetzungen für die langfristige
Entwicklung des Vereinsstandortes geschaffen werden.
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 10.12.2003 die Aufstellung eines Bebau-
ungsplans beschlossen, um das im folgenden erläuter te Vorhaben planungsrechtlich zu ermög-
lichen.
2. Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Rand der Innenstadt Münsters zwischen dem
Reiner-Klimke-Weg und der Mecklenbecker Straße.
Es umfasst die wesentlichen Teile der in seiner Str uktur wieder aufzunehmenden historischen
Hofanlage Haus Kump sowie eine externe Fläche an de r Mecklenbecker Straße für die Unter-
bringung der erforderlichen Stellplätze. Diese Fläc hen stellen den Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplan dar. Das Plangebiet umfasst des Weiteren das Areal des Reitervereins St. Georg
nordwestlich von Haus Kump mit einem kleinen Teil d er ursprünglich aus einer Vor- und einer
Hauptinsel bestehenden historischen Hofanlage. Diese Flächen werden in den Satzungsbereich
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit aufgenommen.
Innerhalb des Geltungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke:
Gemarkung Münster,
Flur 26, Teile der Flurstücke 74, 91
Flur 27, Flurstück 37, Teile der Flurstücke 36, 38
Flur 229, Flurstück 84, Teile der Flurstücke 80, 85 , 100, 113
Die Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezog enen Bebauungsplans Nr. 473 sind im
Plan durch einen grauen Farbstreifen bezeichnet.
3. Planungsrechtliche Situation
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Die Aufstellung des Bebauungsplans unterliegt dem E ntwicklungsgebot aus dem Flächennut-
zungsplan (FNP).
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Stadtentwicklung Amt für
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 3 von 28
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Mü nster stellt das Plangebiet überwiegend
als “Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung “Parkanlag e“ sowie der Zweckbestimmung “Maß-
nahmen zum Schutz, zur Pflege, und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dar.
Im Norden des Plangebietes stellt der Flächennutzun gsplan “Fläche für die Landwirtschaft“ dar
und im Süden ist das “Überschwemmungsgebiet der Aa“ gekennzeichnet.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspr echen somit in Teilen den Zielsetzungen
des Bebauungsplans.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird de shalb der Flächennutzungsplan geändert.
Der Bebauungsplan wird damit im Zuge dieses Änderun gsverfahrens i. S. des § 8 (2) BauGB
aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen
Landschaftsschutz
Der Planbereich liegt im Geltungsbereich des Landsc haftsschutzgebietes (LSG) Nr. 21 Aanie-
derung Hohenholte bis Mecklenbeck. Dies entspricht auch den Darstellungen im Gebietsent-
wicklungsplan als Agrarbereich, Bereich für den Sch utz der Natur, Bereich für den Schutz der
Landschaft sowie Erholungsbereich. Diese Rechtslage steht somit der geplanten teilweisen In-
anspruchnahme als Baufläche bzw. Stellplatzanlage entgegen.
Eine teilweise Entlassung der Fläche aus dem Landsc haftsschutz für die geplante Baufläche ist
daher ergänzend erforderlich. Vor Wirksamkeit der 1 8. Änderung des fortgeschriebenen FNP,
die parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und Vorhaben- und Er-
schließungsplans Nr. 473 erfolgt, muss daher das en tgegenstehende LSG entsprechend zu-
rückgenommen werden.
Da es sich im vorliegenden Fall um ein LSG außerhal b von geltenden Landschaftsplänen han-
delt, wird kurzfristig im weiteren Verfahren zur Än derung des FNP die Höhere Landschaftsbe-
hörde (Dezernat 51) der Bezirksregierung Münster um Mitteilung gebeten, ob
1. die beabsichtigte Überplanung von zwei Teilfläch en des LSG Nr. 21 Aaniederung Hohen-
holte bis Mecklenbeck durch das geplante Sondergebi et und den Parkplatz unbedenklich
und genehmigungsfähig ist
und dass
2. im Rahmen der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans und Vorhaben- und
Erschließungsplans Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecke r Straße / Reiner-Klimke-Weg eine
entsprechende Änderung der betreffenden Landschafts schutzgebietsverordnung erfolgen
kann – also eine Inaussichtstellung einer Teilaufhe bung der Landschaftsschutzgebietsver-
ordnung für beide Planbereiche verbindlich erklärt wird.
Der Vorschlag zur Änderung der Grenze des Landschaf tsschutzgebietes ist im Entwurf des Be-
bauungsplans als nachrichtliche Übernahme dargestellt.
Landschaftsplan
Der Planbereich liegt im Geltungsbereich des in Auf stellung befindlichen Landschaftsplans "Ro-
xeler Riedel". Für den Geltungsbereich des Bebauung splans wird eine Anpassung an den Ent-
wurf des Landschaftsplans parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans vorgenommen (Anpas-
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Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg
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sungsklausel gemäß Landschaftsgesetz).
Überschwemmungsgebiete
Der Planbereich wird durchquert durch die beiden Fl ießgewässer Aa und Meckelbach; der Me-
ckelbach mündet ca. 200 m westlich der Aa-Brücke Zu fahrt Haus Kump in die Aa. Entlang der
Aa ist ein gesetzliches Überschwemmungsgebiet (HQ-1 00-Linie) vorläufig festgesetzt, in das
Teilflächen der Hofanlage Haus Kump hineinragen. Au f diesen Teilflächen sind jedoch gemäß
den Festsetzungen des Entwurfs des vorhabenbezogene n Bebauungsplans Nr. 473 keine
Hochbauten vorgesehen.
Das Überschwemmungsgebiet der Aa ist im Bebauungspl an nachrichtlich übernommen wor-
den.
Deshalb wird im Bebauungsplan darauf hingewiesen, d ass die Teile des Bebauungsplangebie-
tes, die im Überschwemmungsgebiet liegen, in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten
sind. Die Errichtung baulicher Anlagen sowie sonsti ge Maßnahmen, wie beispielsweise die Er-
höhung der Erdoberfläche, die Errichtung von Zäunen oder Bepflanzungsmaßnahmen sind da-
her nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung der U nteren Wasserbehörde zulässig (Hin-
weis 4.2) .
Denkmalschutz
Die umgräftete Hofanlage „Haus Kump“ steht in ihrer Gesamtheit als Bodendenkmal unter
Schutz. Teile der baulichen Anlagen (Fachwerkspeich er) sind als Baudenkmal in die Denkmal-
liste der Stadt eingetragen. (siehe Kapitel 6.2.1.7)
4. Räumliche und strukturelle Situation
Lage und visuelle Prägung
Ca. 3 km südwestlich des Zentrums der Stadt Münster , am äußeren Ende des in die Stadt hin-
einführenden Naherholungsbereichs um den Aasee, im Schnittpunkt zwischen gestalteter Grün-
fläche und landwirtschaftlicher Nutzfläche befindet sich das Plangebiet im Bereich der wichtigs-
ten in die Stadt hineinführenden Grünschneisen.
Es ist geprägt durch diese Grünflächen, deren teils wertvollen Baumbestand, den Lauf der Aa
und die Hofanlage Haus Kump sowie die Anlagen des Reitervereins.
Nutzungsstruktur im Plangebiet
Die alte Hofanlage Haus Kump mit Haupthaus, Stallun gen, Scheune und Speicher ist mit einer
teils noch erkennbaren Gräfte umgeben.
Ältester erhaltener Bestand der Inselbebauung ist d er Fachwerkspeicher aus dem Jahr 1549.
Die übrigen Gebäude sind neueren Datums und nicht von bemerkenswerter Gestaltqualität.
Die landwirtschaftliche Nutzung der Hofanlage ist a ufgegeben worden, so dass die Gebäude
teils leer stehen und teils vom benachbarten Reiterverein mitgenutzt werden.
Die Zuwegung zum Hof erfolgt von der Mecklenbecker Straße im Süden über eine Brücke der
Aa und von Norden über den Reiner-Klimke-Weg, an de m auch die Anlagen des Reitervereins
St. Georg angeschlossen sind. Die südliche Zufahrt wird ebenfalls von den Mitgliedern des Rei-
tervereins genutzt.
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Die Reithallen des Reitervereins liegen benachbart zur Hofanlage im Nordwesten und werden
durch vorhandene Reitanlagen, Stellplätze und weiteren Nebenanlagen ergänzt.
Die für die Stellplatzanlage an der Mecklenbecker S traße vorgesehenen Flächen stellen derzeit
Grünflächen dar und werden durch einen vorhandenen Fuß- und Radweg durchschnitten.
Nutzungsstruktur im näheren Umfeld
Stadteinwärts, im Nordosten des Plangebietes grenzt der Aasee mit großzügigen öffentlichen
Grünanlagen und einem umfangreichen Rad- und Fußweg enetz, sowie den Flächen des All-
wetterzoos an.
Nördlich bis südwestlich bestimmen Wald und Wiesen das Bild und bilden den Übergang in die
münsterländische Parklandschaft.
Im Süden, jenseits der Mecklenbecker Straße, beginn t der z. Z. in wesentlicher Neu- bzw. Um-
strukturierung befindliche Stadtteil Mecklenbeck und daran anschließend in Richtung Innenstadt
der Stadtteil Aaseestadt.
5. Planungsziele
Übergeordnete Ziele
•• •• Nach Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung soll die Hofstelle Haus Kump einer neuen,
umgebungsverträglichen Nutzung zugeführt werden.
•• •• Dabei sollen die denkmalwerten Anlagen erhalten und in ihrer historischen Struktur wieder
aufgenommen werden.
•• •• Der südlich gegenüberliegende, in der Vergangenheit stetig optimierte und ausgebaute MK-
Bereich “Handwerkskammer / Handwerkerbildungszentrum Münster“ soll in seiner nutzungs-
strukturellen Entwicklung „partnerfokussiert“ und „nutzungsfokussiert“ ausgebaut und unter-
stützt werden.
•• •• Für den Standort „Haus Kump“ sollen ausschließlich die planungsrechtlichen Optionen für
ein Bildungs- und Demonstrationszentrum Handwerk ge schaffen werden und ausschließlich
die in Standortnähe bestehenden Institutionen strukturell gestärkt werden.
•• •• Für die Anlagen des Reitervereins St. Georg soll ei ne mit dem Landschaftsraum verträgliche
Entwicklung ermöglicht werden.
Konkrete Zielsetzungen für den Vorhaben- und Erschließungsplan
•• •• In der Hofstelle soll als Hauptnutzung eine Fortbil dungs- und Gestaltungsakademie mit einer
bauphysikalischen Einrichtung Schwerpunkt Fachwerk errichtet werden.
•• •• Zusätzlich sollen als Nebennutzungen eine Gastronom ie für Lehrgangsteilnehmer und ex-
terne Besucher, Werkstätten, Büros und zwei Wohnung en für Aufsichts- oder Bereitschafts-
personen, bzw. für Betriebsinhaber oder Betriebsleiter errichtet werden.
•• •• Der Wiederaufbau soll sich an der Bestandskubatur orientieren.
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Verkehrsplanung
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Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 6 von 28
•• •• Die erforderlichen Stellplätze sollen in einer Park platzanlage an der Mecklenbecker Straße
nachgewiesen werden.
•• •• Die Durchführung der Maßnahmen soll auf eine mit de n Fachbehörden abgestimmte Freiflä-
chengestaltung erfolgen.
Weitere Ziele
•• •• Für den Reiterverein St. Georg sollen die Vorausset zungen für die langfristige Entwicklung
des Vereinsstandortes geschaffen werden.
•• •• Hierzu sollen die große Reithalle und der Trainerst and erhalten und erneuert werden. Für die
vorhandene kleine Halle soll eine bauliche Ersatzfl äche westlich der großen Reithalle ge-
schaffen werden. Der dadurch entfallende Springplatz soll zusammen mit einem zusätzlichen
Dressurplatz neu angelegt werden.
•• •• Das Gelände des Reitervereins soll in Zukunft von N orden über den Reiner-Klimke-Weg er-
schlossen werden. Fußläufig soll die Reitanlage wei terhin über das Wegenetz auch von Sü-
den erreichbar bleiben. Rettungsfahrzeuge sollen de n Weg über Haus Kump nehmen kön-
nen.
6. Inhalte des Bebauungsplans
6.1 Grundzüge der Planung
Damit die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und Ordnun g gewährleistet ist, ist für die
Realisierung der Ziele ein vorhabenbezogener Bebauu ngsplan mit Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplan – auf der Grundlage des vom Vorhabenträge r erarbeiteten Gestaltungsplans – auf-
zustellen mit Festsetzungen unter anderem bezüglich
•• •• der Art und des Maßes der baulichen Nutzung,
•• •• der Baugrenzen und Baulinien,
•• •• der privaten Grünflächen sowie
•• •• der Regelungen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs.
Diese Festsetzungen stellen die Grundzüge der Planung dar.
6.2 Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplans
6.2.1 Bauliche Nutzung und Baugestaltung
6.2.1.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte
Art der baulichen Nutzung
Das Vorhaben besteht aus:
•• •• einer Fortbildungs- und Gestaltungsakademie mit ein er bauphysikalischen Einrichtung
Schwerpunkt Fachwerk,
•• •• einer Gastronomie, Werkstätten, Büros und zwei Wohnungen,
•• •• einer separaten Stellplatzanlage und
•• •• der Neugestaltung des Bereiches der historischen Gräftenanlage.
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Entsprechend diesen wesentlichen Planungszielen wer den das engere Hofgelände, begrenzt
durch einen Abstand von 3,0 m zu den Gebäuden und d ie geplante Stellplatzanlage an der
Mecklenbecker Straße im Sinne eines Sondergebietes (Bildung) entwickelt.
Die übrige Fläche der Hofanlage wird als private Grünfläche (Garten- und Gräftenanlage)
festgesetzt.
Zusammen mit der Stellplatzanlage und den dort verb leibenden öffentlichen Grünflächen bilden
diese Flächen den Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans.
Im Vorhaben- und Erschließungsplan, innerhalb der m it a) und b) gekennzeichneten überbau-
baren Flächen (Haupthaus und ehemaliges Scheunengeb äude) wird als Hauptnutzung eine
Fortbildungs- und Gestaltungsakademie mit einer bau physikalischen Einrichtung
Schwerpunkt Fachwerk mit ca. 1800 m² Bruttogeschossfläche festgesetzt.
Die Handwerkskammer plant diese zum Teil neu gegrün deten Bildungseinrichtungen, weil für
diese im bestehenden Bildungszentrum nicht ausreich end Raum zur Verfügung steht und Haus
Kump und seine Umgebung den idealen Rahmen für die Ausbildung in kreativen Berufen bildet.
Als weitere Nutzungen – soweit diese in einem Zusam menhang zur ausgeübten Hauptnutzung
stehen – sind zulässig:
•• •• innerhalb der mit b) gekennzeichneten überbaubaren Flächen (ehemaliges Scheunenge-
bäude) eine Gastronomie für Lehrgangsteilnehmer, um diesen in den Pausen Gelegenheit
zu geben, sich zu versorgen aber auch für externe B esucher, mit ca. 300 m² Bruttoge-
schossfläche,
•• •• innerhalb der mit c) und d) gekennzeichneten überba ubaren Flächen (Fachwerkspeicher und
ehemaliges Stallgebäude), Werkstätten, Büros mit ca . 400 m² Bruttogeschossfläche, um den
Absolventen der Gestaltungsakademie dort die Gründu ng einer selbstständigen Existenz zu
ermöglichen und max. eine Wohnung für Aufsichts- oder Bereitschaftspersonen, bzw. für Be-
triebsinhaber oder Betriebsleiter mit max. 125 m² Bruttogeschossfläche, und
•• •• innerhalb der mit a) gekennzeichneten überbaubaren Flächen (Haupthaus) im Dachge-
schoss, eine Wohnung mit max. 125 m² Bruttogeschoss fläche, damit das erforderliche Auf-
sichtspersonal untergebracht werden kann und die An lage auch in betriebsfreien Zeiten be-
aufsichtigt ist (TF 1.1) .
Damit werden die beabsichtigten Nutzungen im Einzel nen festgesetzt und schließen andere
bzw. alternative Nutzungen aus.
Maß der baulichen Nutzung
Der aus Gründen des Denkmal- und Umgebungsschutzes zu fordernde, enge bauliche, auf die
bestehende Hofstelle begrenzte Rahmen wird durch di e Festsetzung der Grundflächenzahl
(GRZ) von 0,4 gesichert.
6.2.1.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhe
Überbaubare Grundstücksflächen
Wegen der die hier vorhandene Kulturlandschaft präg enden Bedeutung von Haus Kump ist es
Zielsetzung, die Hofstruktur im Verhältnis von über baubaren und frei zu haltenden Flächen bei-
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zubehalten. Daher setzt der Bebauungsplan die überb aubaren Flächen (Baufenster) mittels
Baugrenzen und aus Gründen des Denkmalschutzes zu den Innense iten der Hofstelle, an den
Giebelseiten und um den gesamten Fachwerkspeicher m ittels Baulinien fest, so dass aus-
schließlich die dem Gestaltungsentwurf entsprechend en Gebäude erhalten, neu- und umgebaut
werden können.
Trauf- und Firsthöhen
Auch mit den Gebäudehöhen soll die typische Kubatur der vorhandenen Strukturen von Haus
Kump gewahrt bleiben. Deshalb ist die Höhe der baul ichen Anlagen entsprechend des Bestan-
des durch Trauf- und Firsthöhen , in Abhängigkeit zur Dachform und Firstrichtung festgesetzt.
Die Traufhöhe ist definiert als der äußere Schnittp unkt zwischen der Oberkante der Außenwand
und der Oberkante der Dachhaut.
Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die Ob erkante der fertig gestellten Hoffläche, die
zur unmittelbaren Erschließung dient, gemessen in d er Mitte der Fassadenlänge des jeweiligen
Gebäudes bzw. Gebäudeteils (TF 1.2) .
6.2.1.3 Firstrichtung, Dachform, Material, Farbgebung, Dachaufbauten
Um eine durch den Gestaltungsentwurf beabsichtigte, qualitätvolle und der Umgebung und dem
Bestand entsprechenden Architektursprache und Baust ruktur zu erhalten und zu bewahren,
sind die Dachform und die Hauptfirstrichtung im Plan festgesetzt. Darüber hinaus ist festge-
setzt, dass die Außenwandflächen der baulichen Anlagen zu 2/3 der jeweiligen Fläche in ro-
tem bis rotbraunem Sichtmauerwerk und die Dachflächen als Pfannendächer mit roten Tonzie-
geln auszuführen sind. Für untergeordnete Bauteile können Ausnahmen zugelassen werden
(TF 1.5) . Dachaufbauten sind nur als Einzelgauben mit max. 2,00 m Breite zulässig. Die Sum-
me der Gaubenbreiten darf 50 % der Hauptgebäudeläng e nicht überschreiten. Gauben sind
mindestens 2,00 m von der Außenkante der giebelseit igen Außenwand zurückzusetzen (TF
1.6) .
6.2.1.4 Stellplätze, Nebenanlagen
Die beabsichtigten Vorhaben erfordern insgesamt ein e Anzahl von 134 Stellplätzen . Damit von
der notwendigen Stellplatzfläche möglichst geringe Störungen auf den Naherholungsbereich um
den Aasee ausgehen, ist in Anlehnung an den Gestalt ungsplan die Lage parallel zur Mecklen-
becker Straße erfolgt. Die Anlage wird auf kurzem W ege von der Mecklenbecker Straße über
die vorhandene Zufahrt zu Haus Kump erschlossen und von vorhandener und geplanter Begrü-
nung umschlossen. Ergänzt wird diese Festsetzung da durch, dass Stellplätze nur innerhalb der
festgesetzten Flächen für Stellplätze zulässig sind , sowie dass Garagen und überdachte Stell-
platzanlagen außerhalb überbaubarer Flächen unzuläs sig sind (TF 1.3) . Damit wird auch si-
chergestellt, dass innerhalb der Hofanlage keine St ellplätze und Garagen auf den Freiflächen
errichtet werden können und damit Immissionen durch Fahrzeugbewegungen in den Naherho-
lungsbereich hinein minimiert bleiben.
6.2.1.5 Freiflächen, Begrünung
In Anlehnung an den Gestaltungsplan sind die Hofflächen von Haus Kump einschließlich ihrer
Zufahrten in Kopfsteinpflaster, die Terrassen in Na tursteinplatten (Sandstein) und alle sonstigen
Wege in wasserdurchlässigem Kiesbett zu erstellen.
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Die übrigen Freiflächen (Garten- und Gräftenanlage) sind auf der Grundlage eines Freiflä-
chengestaltungsplans im Sinne der historischen Nutz ung gärtnerisch zu gestalten und dauer-
haft zu erhalten. Die Gestaltung im Bereich der Grä ftenanlage muss auf der Grundlage der his-
torischen Kartenwerke erfolgen, die in ihrer Lagerichtigkeit zu überprüfen sind (TF 1.7 ).
Damit sichergestellt ist, dass Einzäunungen nur im Zusammenhang mit Hecken in Erschei-
nung treten, wird festgesetzt, dass Sicherungszäune nur in Verbindung mit geschnittenen He-
cken aus heimischen Laubgehölzen, wie Hainbuche, Ro tbuche, Weißdorn, in einer Höhe bis
1,20 m außerhalb der Grenze des Überschwemmungsgebi etes zulässig sind. Die Hecke ist auf
der der Landschaft zugewandten Seite an den Zaun zu pflanzen (TF 1.8).
Zur Einbindung der geplanten Stellplatzanlage in de n Freiraum sind Flächen zum Anpflanzen
von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Diese sind mit stand-
ortgerechten heimischen Gehölzen (z. B. Stieleiche, Feldahorn, Hainbuche, Haselnuss, Hart-
riegel, Holunder, Heckenrose, Schneeball u. a.) vol lflächig zu bepflanzen und dauerhaft zu er-
halten. Darüber hinaus wird festgesetzt, dass inner halb der Stellplatzanlage pro 6 Stellplätze
ein hochstämmiger Laubbaum (Stieleiche oder Esche) mit einem Stammumfang von mindes-
tens 16 -18 cm fachgerecht zu pflanzen und zu erhal ten ist. Pro Baum ist eine offene Vegetati-
onsfläche von mind. 2,5 m x 2,5 m vorzusehen (TF 1.4) .
Ebenfalls sind die vorhandenen , ökologisch wertvollen Bestände an Bäumen, Sträuchern
und sonstigen Bepflanzungen als zu erhalten festgesetzt.
6.2.1.6 Werbeanlagen
Um mögliche Außenwerbung umgebungsverträglich und e ntsprechend der vorhandenen An-
lage angemessen anzuordnen, sind Werbeanlagen bei r egelloser Anordnung, bei aufdringlicher
Wirkung, insbesondere durch grelle Farbgebung und g relle Ausleuchtung sowie bei Ausführung
in beweglicher, veränderlicher oder reflektierender Form unzulässig.
Sie sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. E in Hinweisschild im Bereich der festgesetzten
Stellplatzanlage ist bis zu einer Größe von 1,5 m² ebenfalls zulässig.
Die Werbeanlagen sind nur bis unterhalb der festges etzten Traufkanten an den der Hoffläche
zugewandten Fassadenseiten zulässig (TF 1.9).
6.2.1.7 Denkmalschutz / Archäologie
Bodendenkmalpflege
Das Vorhaben betrifft „Haus Kump“, eine große, in d er Grundsubstanz mittelalterliche Hofan-
lage, die aus dem alten, wohl in das 9. Jahrhundert zurückgehenden domkapitularischen Hof
Kump hervorgegangen ist. Die Bedeutung des Hofes ze igt sich in der ehemals umlaufenden
Gräftenanlage, innerhalb derer die Hofgebäude, daru nter der noch bestehende Speicher des
16. Jahrhunderts untergebracht waren. Nicht auszusc hließen ist, dass eine ältere Vorgänger-
bebauung westlich des Hofes gelegen hat, eine Vermutung, die sich auf Flurnamen stützt.
Haus Kump ist auf Grund seiner siedlungsgeschichtli chen Bedeutung ein Bodendenkmal (§ 2
Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen) . Sämtliche Maßnahmen, die innerhalb
der Grenzen des Bodendenkmals durchgeführt werden, bedürfen daher einer Genehmigung der
Unteren Denkmalbehörde (§§ 9 u. 12 DSchG NW). Eine enge Abstimmung mit der Unteren
Denkmalbehörde ist insbesondere bei der Neugestaltu ng des Bereiches der historischen Gräf-
tenanlage erforderlich, die nur auf der Grundlage h istorischer Kartenwerke erfolgen kann, deren
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Lagerichtigkeit im Gelände archäologisch überprüft ist.
Im Rahmen des Vorhabens stehen große Flächen innerh alb des Bodendenkmals zur Verände-
rung an. Es ist daher davon auszugehen, dass in grö ßerem Umfang archäologisch Untersu-
chungen durchgeführt werden müssen, die im Vorfeld der eigentlichen Baumaßnahme zu täti-
gen sind.
Im Bebauungsplan ist das Bodendenkmal gemäß § 9 (6) BauGB nachrichtlich übernommen und
hinsichtlich seiner räumlichen Ausdehnung kenntlich gemacht.
Darüber hinaus weist der Bebauungsplan darauf hin, dass auch außerhalb des Bodendenkmals
bei Bodeneingriffen archäologische Funde und Befund e auftreten sowie Bodendenkmale ent-
deckt werden können. Die Entdeckung von Bodendenkma len ist unverzüglich der Stadt oder
dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westf. Muse um für Archäologie/Amt für Boden-
denkmalpflege, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten
(§ 16 DSchG). Der Baubeginn ist der Stadt oder dem Landschaftsverband spätestens 2 Wo-
chen vor Maßnahmebeginn anzuzeigen (Hinweis 4.1).
Baudenkmalpflege
Ältester Bestandteil der Inselbebauung ist der Fachwerkspeicher aus dem Jahre 1549, der einer
der ältesten Fachwerkspeicher im Münsterland ist. M it seinem Fachwerkgerüst, der inneren
Raumteilung und der äußeren Gestaltung ist der Denk malwert u. a. aus architekturgeschichtli-
chen und volkskundlichen Gründen gegeben.
Die Hofanlage Haus Kump umfasst eine Anzahl landwir tschaftlich genutzter Gebäude, die first-
parallel und -senkrecht aufeinander ausgerichtet si nd. Zusammen mit dem Bauernhaus bilden
sie eine charakteristische Hofsituation des 19. Jah rhunderts. Mit der Anordnung, Größe und
Gestaltung jedes Gebäudes als Teil der Gesamtanlage erklären sich Bedeutung, Funktion und
Aufgabe des Hofes. Die historische Bedeutung des Speichers als Teil eines landwirtschaftlichen
Betriebes wird verdeutlicht.
Die neue Nutzung verlangt im Innern erhebliche Umba uten bei den ehemals landwirtschaftlich
genutzten Gebäuden. Aufgrund zahlreicher baulicher Änderungen, auch bedingt durch erhebli-
che Kriegsschäden im 2. Weltkrieg, liegt die Bedeut ung der einzelnen Gebäude nicht in der äu-
ßeren Gestaltung, sondern in der Stellung im Hofzus ammenhang. Daher ist die Zielsetzung des
Bebauungsplans, diese überlieferte Anordnung und Au sdehnung der Gebäude auch in Zukunft
zu bewahren.
6.2.2 Verkehrsflächen / Erschließung / Öffentliche Grünflächen
Die Haupterschließung der Hofanlage Haus Kump und d er zugehörigen Stellplatzanlage erfolgt
auf dem bisherigen Zufahrtsweg von Süden von der Me cklenbecker Straße. Dadurch, dass der
gesamte Besucher- und Geschäftsverkehr mit der Stel lplatzanlage an der Mecklenbecker Stra-
ße abgefangen wird, müssen nur Anlieferungs- und No tfallverkehr bis in die Hofanlage hin-
einfahren. Festsetzungen brauchen daher diesbezüglich nicht getroffen werden.
Ein vorhandener, von der Hofzufahrt zur Mecklenbeck er Straße verlaufender, öffentlicher Fuß-
und Radweg wird in einem Teilbereich durch die Stel lplatzanlage überplant und daher neu fest-
gesetzt. Auf Grund der Lage in der freien Landschaft, im Landschaftsschutzgebiet wird er als öf-
fentliche Grünfläche festgesetzt. Die Flächen zwisc hen diesem Fuß- und Radweg und der
Mecklenbecker Straße werden, soweit diese nicht der Stellplatzanlage und zu deren Eingrü-
nung dienen, ebenfalls als öffentliche Grünfläche f estgesetzt und dienen als Ausgleichsfläche
(siehe Kapitel 6.5) .
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6.3 Inhalte des Bebauungsplans außerhalb des Vorhab en- und Erschließungsplans
Die Flächen des Reitervereins St. Georg werden für eine langfristige Entwicklung des Vereins-
standortes im Kontext mit den umgebenden Grünfläche n entsprechend ihrer derzeitigen Nut-
zung als private Grünfläche, Sportplatzanlage für den Pferdesport festgesetzt.
Die vorhandene große Reithalle und der Trainerstand werden ebenso wie die für eine neue
Reithalle vorgesehene Fläche als mit engen Baugrenz en umgebene überbaubare Flächen
festgesetzt, mit entsprechender Trauf- und Firsthöhenbegrenzung und der Festsetzung von
Satteldächern mit Hauptfirstrichtung für die Reithallen und Flachdach für den Trainerstand.
Somit wird die beabsichtigte Entwicklung in einem d er Umgebung angemessenen, engen Rah-
men gesichert.
Die Traufhöhe ist definiert als der äußere Schnittp unkt zwischen der Oberkante der Außenwand
und der Oberkante der Dachhaut.
Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die Ob erkante der fertig gestellten Hoffläche, die
zur unmittelbaren Erschließung dient, gemessen in d er Mitte der Fassadenlänge des jeweiligen
Gebäudes bzw. Gebäudeteils (TF 2.1) .
Damit eine einheitliche und keine die Umgebung stör ende Material- und Farbgebung für die
Gebäude erfolgt, sind die Außenwandflächen der baulichen Anlagen zu 2/3 der jeweiligen Flä-
che in roter bis rotbrauner Farbton auszuführen. Di e Dachflächen sind in schwarzem Farbton
auszuführen. Ausnahmen für Solaranlagen sind zuläss ig und für untergeordnete Bauteile kön-
nen ebenfalls jeweils Ausnahmen zugelassen werden (TF 3.1) .
Stellplätze sind einschließlich der Ein- und Ausfahrt im Plan festgesetzt und nur innerhalb
dieser festgesetzten Fläche zulässig. Garagen und ü berdachte Stellplatzanlagen sind außer-
halb überbaubarer Flächen unzulässig (TF 2.2) . Damit wird ebenfalls einerseits dem Ziel der
Entwicklung des Standortes und anderseits der Begre nzung der baulichen Entwicklung inner-
halb der Grünflächen entsprochen.
Als weitere Anlagen sind die Dressurplätze, die Abreitplätze, der Springplatz, die Rennbahn und
die Reitwege dargestellt und geben somit gemeinsam mit den übrigen Festsetzungen die ge-
plante Anlage insgesamt wieder.
Zur Einbindung der Anlage in den Freiraum sind entl ang der westlichen Begrenzung Flächen
zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Die-
se sind mit standortgerechten heimischen Gehölzen (z. B. Stieleiche, Feldahorn, Hainbuche,
Haselnuss, Hartriegel, Holunder, Heckenrose, Schnee ball u. a.) vollflächig zu bepflanzen und
dauerhaft zu erhalten (TF 2.3) .
Die vorhandenen, ökologisch wertvollen Bestände an Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen , sind als zu erhalten festgesetzt.
Die Erschließung der Flächen des Reitervereins erfolgt von Norden üb er den Reiner-Klimke-
Weg. Fußläufig ist die Reitanlage weiterhin über da s Wegenetz auch von Süden erreichbar.
Rettungsfahrzeuge können nach wie vor den Weg über Haus Kump nehmen.
Im Geltungsbereich des außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplans gelegenen Bebau-
ungsplans befindet sich ein Teil der Gräftenanlage von Haus Kump. Die geschichtliche Be-
deutung der Anlage, insbesondere auch als Bodendenk mal, ist im Einzelnen in Kapitel 6.2.1.7
beschrieben. Sämtliche Maßnahmen, die innerhalb der Grenzen des Bodendenkmals durch-
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geführt werden, bedürfen daher einer Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde.
Auch außerhalb des eingetragenen Bodendenkmals „Haus Kump“ können jederzeit archäologi-
sche Funde auftreten und Bodendenkmale entdeckt wer den. Dies gilt insbesondere für die
westlich von Haus Kump gelegenen Flächen des Reiter vereins St. Georg, in denen eine ältere
Vorgängerbebauung des Hofes vermutet wird. Bodenein griffe, die in diesem Bereich ausgeführt
werden sollen, müssen daher rechtzeitig (spätesten 2 Wochen vor Maßnahmebeginn) der Städ-
tischen Denkmalbehörde angezeigt werden.
Das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmalen regelt das Denkmalschutzgesetz. Der
Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis .
6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur
Zur Stromversorgung des Areals und des nördlich gel egenen Zoogeländes wird weiterhin eine
Trafoanlage benötigt und in das Hauptgebäude Haus Kump verlagert.
Die Gas- und Wasserversorgung kann von der Mecklenbecker Straße aus erfolgen.
Die Schmutzwasserentsorgung verläuft über eine städ tische Druckrohrleitung zur Mecklenbe-
cker Straße. Pumpwerk und Druckrohrleitung sind auf den Vorhabenträger Haus Kump zu über-
tragen.
Bei der vorgesehenen Nutzung des Hauses Kump ist da uerhaft mit dem Anfall größerer Ab-
fallmengen zu rechnen. Es wird empfohlen, einen aus reichend dimensionierten durch dreiach-
sige Abfallsammelfahrzeuge befahrbaren (Lasten bis zu 30 t (Achslast 12 t)) Abfallbehälter-
standplatz im nördlichen Bereich des Geländes in un mittelbarer Nähe des Reiner-Klimke-We-
ges einzurichten.
6.5 Ausgleichsflächen
Die im Entwurf mit Planstand vom 26. Oktober 2007 u nterschiedlich dargestellten Geltungsteil-
bereiche
•• •• Reitanlage (private Grünfläche / Pferdesport), ca. 4,9 ha
•• •• VEP - Haus Kump (Hoflage / Bodendenkmal), ca. 2,1 ha
•• •• VEP - Haus Kump (Parkplatz / Ausgleich), ca. 0,9 h a
wurden separat der Eingriffsbewertung unterzogen und bilanziert (Bilanzierungsteilbereiche).
Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass der Beb auungsplan Nr. 473 in sich weitgehend
ausgeglichen ist und nach derzeitigem Entwurfsstand keine zusätzlichen Ausgleichsflächen zur
Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft erforderlich sind.
Die im Entwurf festgesetzten Erhaltungs- und Pflanzgebote, die im Bereich des Bodendenkmals
vorgesehenen Flächenentsiegelungen und die Wiederhe rstellung der Gräfte wirken sich positiv
auf die Gesamteingriffsbilanz des Vorhaben- und Erschließungsplans aus.
Der im Bereich der Hoflage erzielte Kompensationsüb erschuss und die Festsetzung einer ca.
0,3 ha großen Ausgleichsfläche innerhalb des Teilge ltungsbereiches des Vorhaben- und Er-
schließungsplans (nördlich der Mecklenbecker Straße ), führen zu einer weitgehenden Kom-
pensation der durch die Stellflächenfestsetzung bed ingten Eingriffe innerhalb des Teilgeltungs-
bereiches des Vorhaben- und Erschließungsplans.
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Der Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans is t durch das Überplanen der kleinen
Halle mit einer privaten Grünfläche und durch die F estsetzung des Pflanzgebotes entlang der
westlichen Erweiterungsfläche der Reitanlage in der Eingriffsbilanz nahezu ausgeglichen. Die
Festsetzung weiterer Ausgleichsflächen wird nicht erforderlich.
6.6 Immissionsschutz
Durch die Entfernung bezogen auf den Verkehr der Me cklenbecker Straße ist die künftige Fort-
bildungs- und Gestaltungsakademie keinen nennenswer ten Lärmimmissionen ausgesetzt. Eine
Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 ist nicht gegeben.
Es ist lediglich mit den üblichen betriebsbedingten Immissionen durch die Reitanlage zu rech-
nen, die sich aber vor allem durch die gesonderte v erkehrliche Erschließung der Reitsportan-
lage auf den Betrieb der Akademie nicht erheblich auswirken dürften.
In Nachbarschaft zum landschaftlich geprägten Außen bereich und den Reitanlagen ist außer-
dem mit typischen Gerüchen zu rechnen.
Bei der geplanten Stellplatzanlage an der Mecklenbe cker Straße handelt es sich um einen dem
Handwerkerbildungszentrum zuzuordnenden Parkplatz. Die von dem Parkplatz ausgehenden
Lärmimmissionen auf das jenseits der Mecklenbecker Straße liegende allgemeine Wohngebiet
sind daher nach den Bestimmungen der TA-Lärm zu bew erten. Dabei ist die Vorbelastung
durch den vorhandenen Parkplatz der Handwerkskammer südlich der Mecklenbecker Straße zu
berücksichtigen. Eine Abschätzung der Immissionen m it Blick auf den nächstgelegenen Immis-
sionsort (Mecklenbecker Straße 271) ergab unter Zug rundelegung der Bayerischen Parkplatz-
lärmstudie 2003 einen Gesamtbeurteilungspegel für d ie Tageszeit (6.00-22.00 Uhr) von ca.
50,5 dB(A). Der Immissionsrichtwert der TA-Lärm für ein allgemeines Wohngebiet von 55 dB(A)
wird am maßgeblichen Immissionsort sicher eingehalt en. Eine Nutzung zur Nachtzeit ist nach
Angaben des künftigen Betreibers nicht vorgesehen.
6.7 Altlasten / Altstandorte
Im Bereich des Bebauungsplans zeigten sich bei der Auswertung von ausgesuchten Luftbildern
verfüllte Gräben und Bombentrichter. Über die Art d er Verfüllung liegen derzeit keine Hinweise
vor.
Die vorgesehenen Baumaßnahmen liegen nicht im Berei ch der bekannten Bodenverfüllungen.
Weitergehende Untersuchungen sind aus Sicht der Unt eren Bodenschutzbehörde derzeit nicht
erforderlich.
Stadtplanung
Verkehrsplanung
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473
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7. Flächenbilanz
Stand: 26.10.2007
m² ha %
Gesamtes Plangebiet
(vorhabenbezogener Bebauungsplan)
79.891
m²
7,98 ha 100 %
Öffentliche Grünfläche 2.807 m² 0,28 ha 3,51 %
Private Grünfläche 66.441
m² 6,64 ha 83,17 %
Baugebiet 10.643
m² 1,06 ha 13,32 %
(Vorhaben- und Erschließungsplanflä-
che)
30.387
m²
3,04 ha
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB
8.1 Rahmen der Umweltprüfung
Die in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermi ttelten und bewerteten Belange des Um-
weltschutzes werden im nachfolgenden Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
473 dargelegt. Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkungen sind die im Baugesetzbuch
sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplä nen festgelegten Ziele des Umwelt-
schutzes.
Die Ermittlung und Bewertung der Umweltsituation er folgte einerseits auf der Grundlage des
vorhandenen Datenbestandes. Andererseits erfolgte e ine projektbezogene Erhebung und Be-
wertung durch die Stadt Münster (Eingriffsregelung, Lärmschutz) sowie durch externe Gutach-
ten. So basiert der Umweltbericht für die Belange d er Tierwelt auf Gutachten zu Amphibien,
Vögeln und Fledermäusen (Mutz 2006, Echolot 2006). Zur Erkundung der hydrogeologischen
Verhältnisse liegt ein Gutachten des Instituts für Erd- und Grundbau / Baugrundingenieure
(2006) vor.
8.2 Kurzdarstellung der Planung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 473 umfa sst eine insgesamt ca. 7,9 ha große
Fläche westlich des Aasees. Er umfasst einerseits d ie Flächen des Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplans für die geplante, sich am baulichen Best and orientierende Fortbildungs- und Ge-
staltungsakademie und damit in Verbindung stehende Maßnahmen und Nebennutzungen
(Werkstätten, Büros, Gastronomie, Stellplätze, Gart enanlage etc.). Als Maß der baulichen Nut-
zung wird für den Vorhaben- und Erschließungsplan eine Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt.
Andererseits werden außerhalb des Vorhaben- und Ers chließungsplans durch die Festsetzung
von privaten Grünflächen die planungsrechtlichen Vo raussetzungen zur Erweiterung der Reit-
anlagen des Reitervereins St. Georg geschaffen. Neb en verschiedenen Reitplätzen trifft der
Bebauungsplan hier Festsetzungen für zwei Reithalle n, einen Trainerstand sowie ca. 40 Stell-
plätze. Durch Pflanz- und Erhaltungsgebote soll die Einbindung in die Landschaft sichergestellt
werden.
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Die Erschließung der Akademie erfolgt von der Meckl enbecker Straße über den vorhandenen
Weg zu Haus Kump. Das Gelände des Reitervereins sol l in Zukunft von Norden über den Rei-
ner-Klimke-Weg erschlossen werden. In Anlehnung an die Mecklenbecker Straße ist eine Stell-
platzanlage für 134 Pkw für die Akademie vorgesehen , an die sich innerhalb einer öffentlichen
Grünfläche eine Fläche für Ausgleichsmaßnahmen anschließt.
Mit den vorgenommenen Festsetzungen ist eine Neuversiegelung von ca. 0,6 ha verbunden.
Weitere Details zur Planung lassen sich Kapitel 6 dieser Begründung entnehmen.
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes
Für die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen sind neben den sich
unmittelbar aus dem Baugesetzbuch ergebenden Umwelt schutzzielen insbesondere folgende
fachgesetzlichen Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
zu berücksichtigen.
Schutzgut Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Menschen /
Gesundheit
- Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG)
- TA-Lärm
- DIN 18.005, Teil 1, (technisches Regelwerk)
- 22. BImSchV
Pflanzen und Tiere /
biologische Vielfalt
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG)
im Hinblick auf den Artenschutz
- Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelungen des
BauGB)
- Landschaftsgesetz NRW (§ 62 LG, gesetzlich geschützte Biotope)
Wasser - Wasserhaushaltsgesetz (§31b WHG, Überschwemmungsgebiet der Aa,
§ 31 WHG Gewässerausbau)
- Landeswassergesetz (§ 113 LWG, § 51a LWG)
Klima/Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG)
- 22. BImSchV
Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelungen des
BauGB)
- Landschaftsschutzverordnung im Kreis und in der Sta dt Münster vom
12.08.1971 (Amtsblatt Regierung Münster, S. 239)
Kulturgüter und sons-
tige Sachgüter
- Denkmalschutzgesetz NRW (Bau- und Bodendenkmal)
Der Flächennutzungsplan stellt den Planungsraum als Grünfläche bzw. untergeordnet als Flä-
che für die Landwirtschaft dar und wird parallel geändert.
Das Plangebiet liegt vollständig innerhalb des Land schaftsschutzgebietes „Aaniederung Ho-
henholte bis Mecklenbeck“ sowie innerhalb der Gebietskulisse des im Aufstellungsverfahren be-
findlichen Landschaftsplans 3 „Roxeler Riedel“. Rec htswirksame Darstellungen und Festset-
zungen liegen auf der Grundlage des Landschaftsplan s noch nicht vor. Im Gebietsentwick-
lungsplan ist das Aatal als Bereich für den Schutz der Natur ausgewiesen.
Gemäß der Grünordnung Münster liegt das Plangebiet innerhalb des Grünzuges „Roxeler Rie-
de – Aatal“.
Die Art und Weise, wie die fachgesetzlichen Ziele u nd Vorgaben des Umweltschutzes im Rah-
men des Verfahrens berücksichtigt werden, wird jewe ils bei den einzelnen Schutzgütern dar-
gelegt.
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8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose
Für die zu prüfenden Schutzgüter erfolgt entspreche nd der jeweiligen Relevanz für den Bebau-
ungsplan eine Darstellung und Bewertung der Bestand situation, eine Prognose der zu erwar-
tenden Auswirkungen der Planung sowie die Vorstellu ng der vorgesehenen Maßnahmen zur
Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen.
8.4.1 Menschen
In unmittelbarer Nähe zum Aasee gelegen ist Haus Ku mp und dessen Umfeld Teil eines der
bedeutendsten Erholungsräume Münsters. Die landwirt schaftliche Nutzung der Hoflage ist auf-
gegeben worden, so dass die Gebäude teilweise leer stehen sowie z. T. vom benachbarten
Reiterverein genutzt werden.
Südlich der Mecklenbecker Straße liegen neben den V erwaltungsgebäuden der Handwerks-
kammer (Kerngebiet) auch Wohngebäude, die gemäß Beb auungsplan Nr. 355 als Allgemeines
Wohngebiet festgesetzt sind.
Vorbelastungen durch Immissionen
Die Mecklenbecker Straße weist gegenwärtig im Berei ch Haus Kump einer Verkehrsbelastung
(DTV) von 9.000 Kfz/24h auf. Für das Jahr 2015 ist eine Steigerung auf 10.100 Kfz/24h prog-
nostiziert (11.200 Kfz/24h unter Berücksichtigung der Entlastungsstraße Mecklenbeck).
Im Plangebiet ist zurzeit durch die Entfernung zur Mecklenbecker Straße keine nennenswerte
Vorbelastung durch Lärm- oder Luftschadstoffimmissionen zu verzeichnen.
Auswirkungen der Planung
Die künftige Fortbildungs- und Gestaltungsakademie ist bezogen auf den Verkehr der Mecklen-
becker Straße keinen nennenswerten Lärmimmissionen ausgesetzt. Eine Überschreitung der
Orientierungswerte der DIN 18005 ist nicht gegeben. Im Hinblick auf das Schutzbedürfnis der
Akademie ist lediglich mit den üblichen betriebsbed ingten Immissionen durch die Reitanlage zu
rechnen, die sich aber vor allem durch die gesonder te verkehrliche Erschließung der Reitsport-
anlage auf den Betrieb der Akademie nicht erheblich auswirken dürften. In Nachbarschaft zum
landschaftlich geprägten Außenbereich und den Reita nlagen ist außerdem mit typischen Gerü-
chen zu rechnen.
Bei der geplanten Stellplatzanlage an der Mecklenbe cker Straße handelt es sich um einen dem
Handwerkerbildungszentrum zuzuordnenden Parkplatz. Die von dem Parkplatz ausgehenden
Lärmimmissionen auf das jenseits der Mecklenbecker Straße liegende allgemeine Wohngebiet
sind daher nach den Bestimmungen der TA-Lärm zu bew erten. Dabei ist die Vorbelastung
durch den vorhandenen Parkplatz der Handwerkskammer südlich der Mecklenbecker Straße zu
berücksichtigen. Eine Abschätzung der Immissionen m it Blick auf den nächstgelegenen Immis-
sionsort (Mecklenbecker Straße 271) ergab unter Zug rundelegung der Bayerischen Parkplatz-
lärmstudie 2003 einen Gesamtbeurteilungspegel für d ie Tageszeit (6.00-22.00 Uhr) von ca.
50,5 dB(A). Der Immissionsrichtwert der TA-Lärm für ein allgemeines Wohngebiet von 55 dB(A)
wird am maßgeblichen Immissionsort sicher eingehalt en. Eine Nutzung zur Nachtzeit ist nach
Angaben des künftigen Betreibers nicht vorgesehen.
Erholungsnutzung
Mit der Planung sind keine Einschränkungen der gege nwärtigen Erholungsnutzung verbunden.
Vielmehr ergeben sich durch die neue Nutzung der Ho flage eine Attraktivierung für Erholungs-
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suchende und eine Optimierung der Gestaltqualität.
8.4.2 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines ökolog isch hochwertigen Landschaftsraumes. Be-
stimmende Merkmale sind die Aa-Aue und der Aasee mi t ihren feuchtgeprägten Lebensräu-
men, die Reste der Gräfte mit markantem Gehölzbesta nd, die Obstwiese westlich Haus Kump
mit umgebenden Hecken sowie ein in die Gräfte entwä sserndes Nebengewässer der Aa. Diese
Lebensräume ermöglichen das Vorkommen einer artenre ichen Tier- und Pflanzenwelt. Zu be-
rücksichtigen ist auch der vorhandene Gebäudebestan d, der für verschiedene Tierarten als
Teilhabitat von Bedeutung ist.
Nordwestlich schließen sich Ackerflächen an das Pla ngebiet an, die für Tiere und Pflanzen von
geringerer Bedeutung sind.
Im näheren Umfeld von Haus Kump sind folgende schut zwürdige Biotope im Biotopkataster
NRW verzeichnet:
•• •• Grünland entlang der Aa zw. "Roxeler Str." und "Sentruper Str." (BK-4011-079)
•• •• Oberlauf der Aa (BK-4011-075)
•• •• Aaniederung westlich Münster, Aarenaturierung bei Haus Kump (BK-4011-011)
•• •• Meckelbach (BK-4011-064)
•• •• Laubwald am Zoo (BK-4011-080)
Das im Kataster geführte Biotop BK-4011-079 erstrec kt sich auch auf Teile des Geltungsberei-
ches des Vorhaben- und Erschließungsplans (Gräfte, Grünland innerhalb des Gräftenareals).
Die Biotope im Bereich der Aarenaturierung östlich der Aabrücke bei Haus Kump sind darüber
hinaus gemäß den Erhebungen der LANUV gesetzlich geschützt (§ 62 LG NRW).
Der Talzug der Aa ist im Gebietsentwicklungsplan al s Bereich für den Schutz der Natur darge-
stellt. Im Rahmen des in Aufstellung befindlichen L andschaftsplans Roxeler Riedel ist daher ei-
ne Ausweisung des Gebietes als Naturschutzgebiet vo rgesehen. Zurzeit liegt der Planungs-
raum vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgeb ietes „Aaniederung Hohenholte bis
Mecklenbeck“.
Aufgrund der besonderen ökologischen Bedeutung des Gebietes sind vertiefende Untersu-
chungen zu Vögeln, Amphibien und Fledermäusen durch geführt worden. Als Ergebnisse lassen
sich feststellen:
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Tiergruppe Ergebnisse der Untersuchungen
Fleder-
mäuse
Im Umfeld von Haus Kump wurden 7 Fledermausarten nac hgewiesen. Innerhalb der Ge-
bäude gelang kein Nachweis. Das Gelände zeichnet si ch insgesamt als interessantes
Jagdgebiet für Fledermäuse aus. Bevorzugte Jagdrevie re liegen im Bereich der Aa und
entlang der Hecken und Baumreihen.
Vögel
Nachgewiesen wurden 21 Brutvogelarten, zwei Brutver dachte und 14 Nahrungsgäste. Un-
ter den nachgewiesenen Arten befinden sich 5 streng geschützte Arten, die das Umfeld von
Haus Kump als Nahrungsgäste aufsuchen.
Im Bereich der Gebäude brüten eine Dohlenkolonie (S peicher), Rauchschwalben (Stallge-
bäude) und Mehlschwalben (Haupthaus). Eulen brüten derzeit nicht im Bereich von Haus
Kump.
Amphibien
Die Amphibienbestände in den beiden Teilen der Gräft e von Haus Kump sind nur individu-
enarm und umfassen lediglich Arten, die in Münster weit verbreitet und häufig sind. Seltene
Arten der Roten Liste konnten nicht festgestellt we rden, weshalb die Amphibienbestände
nur von geringer Bedeutung sind.
Der Reproduktionserfolg in beiden Gewässern ist dur ch die recht hohe Fließgeschwindig-
keit im westlichen Teil bzw. durch die nur kurze Was serführung sehr gering. Auch als Win-
terquartiere für Amphibien spielen beide Gewässer p raktisch keine Rolle. Daher kann die
Bedeutung der beiden Gräftenteile von Haus Kump für Amphibien gegenwärtig als insge-
samt sehr gering eingestuft werden.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung
Durch den geplanten Bau einer Fortbildungs- und Ges taltungsakademie sowie die vorgesehene
Erweiterung des angrenzenden Reitgeländes werden sc hutzwürdige Biotope nicht maßgeblich
betroffen. Lediglich die vorgesehene Gestaltung der Außenanlagen erstreckt sich auf im Bio-
topkataster verzeichnete Flächen. Hierbei handelt e s sich um extensiv genutztes Grünland mit
einzelnen Gehölzen. Gebiete von gemeinschaftlicher europäischer Bedeutung (FFH-Gebiete)
oder Europäische Vogelschutzgebiete werden nicht tangiert.
Eingriffe in Natur und Landschaft
Mit der geplanten Bebauung sind Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 18 BNatSchG ver-
bunden. Diese resultieren insbesondere aus der Anla ge der Stellplatzanlage und der Erwei-
terung des Reitgeländes, durch die Brach- und Acker flächen in Anspruch genommen und (teil-)
versiegelt werden. Im engeren Bereich der Hoflage s ind keine nennenswerten Eingriffe durch
bauliche Veränderungen zu erwarten, da sich die bau lichen Maßnahmen überwiegend im Be-
stand bewegen. Hinsichtlich der Versiegelungsbilanz wirkt sich der geplante Abriss zweier Ge-
bäudekomplexe positiv aus. In Folge des Eingriffs w erden keine Biotope zerstört, die für dort
wild lebende Tiere und wild wachsende Pflanzen der streng geschützten Arten nicht ersetzbar
sind (§19 Abs. 3 BNatSchG).
Der Bebauungsplanentwurf bindet insgesamt die ökolo gisch wertvollen Landschaftselemente in
das Plankonzept ein und trägt damit grundsätzlich z u deren Erhaltung und langfristigen Siche-
rung bei. Eine angedachte vollständige Rekonstrukti on der Gräftenanlage wird wegen des er-
heblichen Wiederherstellungsaufwandes nicht mehr verfolgt.
Ausgleichsbedarf
Bei der Bilanzierung des Ausgleichsbedarfs wurde de r vorhabenbezogene Teil des Bebau-
ungsplans separat bewertet. Es zeigt sich, dass inn erhalb der Grenzen des Vorhaben- und Er-
schließungsplans eine vollständige Kompensation des zugehörigen Eingriffs erfolgt (Kompen-
sationsüberschuss von 0,04 ha). Hierzu tragen die f estgesetzten Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur un d Landschaft im Bereich des Parkplatzes
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ebenso bei wie die Freiflächengestaltung im Umfeld von Haus Kump (Gebäudeabriss, Gräf-
tenausbau etc.).
Auch für den weiteren, nicht vorhabenbezogenen Teil bereich des Bebauungsplans (Reitanlage)
wird innerhalb des Geltungsbereichs annähernd eine Vollkompensation erzielt (Kompensati-
onsdefizit 0,035 ha). Hierbei sind die vorgesehenen Anpflanzungen ebenso zu berücksichtigen
wie der vorgesehene Abriss einer Halle.
Ein planexterner Ausgleich des Bebauungsplans ist nicht erforderlich.
Artenschutzrechtliche Bestimmungen
Im Bauleitplanverfahren ist zu prüfen, ob es durch das geplante Vorhaben zu Beeinträchtigun-
gen schutzwürdiger Arten gemäß Bundesnaturschutzges etzes (BNatSchG in der ab dem
17.06.2008 gültigen Fassung) bzw. der FFH-Richtlini e oder der Vogelschutz-Richtlinie kommen
kann. Die durchgeführten faunistischen Untersuchung en berücksichtigen dabei insbesondere
die sogenannten planungsrelevanten Arten in Nordrhein-Westfalen gemäß LANUV.
Für die im Gebiet nachgewiesenen Fledermäuse, bei d enen sämtliche Arten zu den streng ge-
schützten Tierarten nach Anhang IV – FFH-Richtlinie zählen, sind keine relevanten negativen
Auswirkungen zu erwarten, da im Bereich der zur Umn utzung vorgesehenen Gebäude keine
Fledermäuse nachgewiesen werden konnten und der Auß enbereich keine für die Tiere rele-
vanten Veränderungen erfährt. Die Schädigungs- und Störungsverbote gemäß § 42 BNatSchG
werden nicht berührt. Um sicher zu gehen, dass kein e unentdeckten Sommer- oder Winter-
quartiere beeinträchtigt werden, empfiehlt der Guta chter bestimmte „fledermausfreie“ Zeiträume
für den Abriss der Gebäude zu nutzen. Zudem sollen zur Beleuchtung des Geländes nur nach
unten abstrahlende Natriumdampfhochdruckleuchten zu m Einsatz kommen, um Irritationen der
Fledermäuse während der Jagd zu vermeiden. Entsprec hende Regelungen sind im Durchfüh-
rungsvertrag verankert.
Die vorkommenden streng geschützten Vogelarten
(Weißstorch, Mäusebussard, Schleiereule,
Waldkauz und Grünspecht) sind im Umfeld von Haus Ku mp lediglich als Nahrungsgäste ange-
troffen worden. Eine nennenswerte Beeinträchtigung der Arten, insbesondere eine Zerstörung
ihrer Fortpflanzungs- oder Ruhestätten lassen sich ausschließen. Die Beseitigung der Niststät-
ten der an den Gebäuden von Haus Kump brütenden Meh l- und Rauchschwalben (2 bzw. 7
Brutpaare) berührt prinzipiell das Verbot nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG, da durch den ge-
planten Neubau die bisherigen Lebensstätten der bei den Arten verloren gehen. Durch artspezi-
fische Ausgleichsmaßnahmen (Anbringung von Nisthilf en), die im Durchführungsvertrag abge-
sichert werden, können jedoch negative Auswirkungen für die genannten Arten vermieden wer-
den. Es ist davon auszugehen, dass die Mehlschwalbe n Nisthilfen an den neuen Gebäuden
annehmen. Für die Rauchschwalbe gibt der Gutachter an, dass diese in benachbarte Stallge-
bäude ausweichen können. Hierzu sind dort ebenfalls Nisthilfen innerhalb der Ställe vorzuse-
hen. Entsprechende Einflugmöglichkeiten an den Stäl len sind zu erhalten bzw. einzurichten.
Zudem dürfen Abrissmaßnahmen an den Gebäuden nur au ßerhalb der Brutzeiten der Vögel er-
folgen. Die notwendigen artenschutzrechtlich beding ten Kompensationsmaßnahmen haben
insbesondere für die Rauchschwalbe vor deren Brutbeginn zu erfolgen.
Die Kompensationsmaßnahmen lassen auch keine Versch lechterung des Erhaltungszustandes
der Populationen erwarten, der nach Angaben des LAN UV in NRW noch günstig eingeschätzt
wird, sich aber gegenwärtig verschlechtert. Der neg ative Trend der Populationsentwicklung von
Rauchschwalben beruht vor allem auf strukturellen Veränderungen in der Landwirtschaft, da die
Rauchschwalbe innerhalb von offenen Viehställen brü tet, deren Bestand insgesamt rückläufig
ist.
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Da in Verbindung mit den artspezifischen und im Dur chführungsvertrag gesicherten Aus-
gleichsmaßnahmen die ökologischen Funktionen der vo m Eingriff betroffenen Fortpflanzungs-
stätten weiterhin erfüllt werden, liegt kein Versto ß gegen artenschutzrechtliche Verbote vor (§
42 Abs. 5 BNatSchG), der dem Bebauungsplan entgegenstehen könnte.
Hinsichtlich der Artengruppe der Amphibien
ist mit der Realisierung der Planung eine Optimie-
rung der Lebensbedingungen und damit eine stärkere Besiedlung durch Amphibien zu erwar-
ten. Entsprechend den Empfehlungen des Gutachters e rgeben sich durch die vorgesehene Ab-
dichtung der Gräfte und die Einleitung von Niedersc hlagswasser eine Verstetigung der Was-
serführung, eine Verbesserung der Wasserqualität un d eine Verminderung der Beschattung.
Ein mögliches gelegentliches Trockenfallen der Gräf te ist mit Blick auf die Etablierung von Am-
phibien günstig, da damit der Besatz mit Fischen re guliert wird. Streng geschützte Arten kom-
men in der Gräfte nicht vor.
Landschaftsschutzgebiet
Hinsichtlich des bestehenden Landschaftsschutzgebie tes wird im Zuge der parallelen Änderung
des Flächennutzungsplans eine Änderung der LSG-Vero rdnung mit dem Ziel der Entlassung
der geplanten Bauflächen aus dem Landschaftsschutz vorgenommen. Innerhalb des verblei-
benden Landschaftsschutzgebietes wird vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landschafts-
beirat von der Unteren Landschaftsbehörde die Umset zbarkeit des Freiflächengestaltungsplans
für die Park- und Gräftenanlage in Aussicht gestell t (Befreiung gemäß § 69 LG NRW). Die Ver-
bote des Landschaftsschutzgebietes stehen damit dem Vorhaben nicht mehr entgegen.
8.4.3 Boden
Boden- und Untergrundverhältnisse
Im Bereich des Bebauungsplans sind eiszeitliche Abl agerungen der Grundmoräne vorhanden.
Im Verlauf der Aa-Aue treten Bach- und Flussablager ungen auf. Im tieferen Untergrund finden
sich Mergelsteine der Oberkreide.
Bei den Böden im Untersuchungsgebiet handelt es sic h überwiegend um Neuböden, d.h. vor-
wiegend mit sandigem Schluff aufgefüllte Böden. Unt ergeordnet treten Gleye, Pseudogleye und
Braunerden auf (Bodenkarte von NRW 1:5.000). Die Bö den werden durch Grund- und Stau-
nässe bestimmt.
Der im engeren Talverlauf der Aa befindliche Pseudo gley- Gley ist vom Geologischen Dienst
Nordrhein-Westfalen als besonders schutzwürdig bewe rtet worden. Die Böden des Untersu-
chungsgebietes haben ansonsten hinsichtlich der im Bundesbodenschutzgesetz genannten na-
türlichen Funktionen (z.B. Filter- und Pufferfunktion) vorwiegend eine mittlere Bedeutung.
Die Böden des Plangebietes sowie der Untergrund las sen eine verzögerungsfreie Versickerung
von Niederschlagswasser nicht erwarten.
Altlasten
Im Bereich des Bebauungsplans zeigten sich bei der Auswertung von ausgesuchten Luftbildern
verfüllte Gräben und Bombentrichter. Über die Art d er Verfüllung liegen derzeit keine Hinweise
vor.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung
Durch die Überbauung / Versiegelung der anstehenden Böden wird der Boden in seinen Funk-
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tionen für den Naturhaushalt nachhaltig beeinträcht igt. Demgegenüber stehen jedoch auch Ent-
siegelungen durch den geplanten Abriss von Gebäuden . Der besonders schutzwürdige Boden
in Aanähe liegt im Bereich der geplanten privaten G rünfläche (Wiese). Eine Beeinträchtigung
dieses Bodentyps ist nicht gegeben. Die Neuversiegelung beläuft sich auf insgesamt ca. 0,6 ha.
Der nach der Bilanzierung verbleibende Eingriff in den Boden wird im Rahmen der Eingriffsre-
gelung kompensiert.
Die vorgesehenen Baumaßnahmen liegen nicht im Berei ch der bekannten Bodenverfüllungen.
Weitergehende Untersuchungen sind aus Sicht der Unt eren Bodenschutzbehörde derzeit nicht
erforderlich.
8.4.4 Wasser
Oberflächengewässer
Im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Planung bef inden sich die Aa, die Reste der Gräfte
von Haus Kump und im Westen des heutigen Reitgeländ es ein namenloses Gewässer. Im An-
schluss an Haus Kump liegt östlich der Mündungsbere ich der Aa in den Aasee. Knapp 200 m
westlich der Brücke zu Haus Kump mündet der Meckelbach in die Aa.
Die Gräfte
ist gegenwärtig vorwiegend im östlichen Teil erhal ten, während im Westen von Haus
Kump nur Fragmente anzutreffen sind. Die Wassertief e ist verhältnismäßig gering. Zeitweise
fällt die Gräfte auch trocken. Durch angesammelten Schlamm und organisches Material ist von
einer Belastung der Gräfte auszugehen.
Das o. g. namenlose Gewässer fließt entlang der vor handenen Reitanlagen, bevor es über eine
Verrohrung dem westlichen Teil der Gräfte zugeleite t wird. Nach Durchfluss der Gräfte sickert
das Wasser über eine breite Mulde durch das angrenz ende Grünland, bevor es schließlich der
Aa zufließt. Nach Angaben des hydrogeologischen Gut achtens weist auch das namenlose Ge-
wässer lediglich eine temporäre Wasserführung auf.
Das Überschwemmungsgebiet
der Aa tangiert Haus Kump im Bereich der Gräfte. Die Gebäude,
die Zufahrt und der größte Teil der Freiflächen lie gen außerhalb des Überschwem-
mungsgebietes. Entlang der Mecklenbecker Straße ist ein Streifen von 60 – 80m Breite westlich
der Zufahrt zu Haus Kump nicht durch das Überschwemmungsgebiet erfasst.
Grundwasser
Im Rahmen der hydrogeologischen Untersuchung wurden Pegel zur Erkundung der Grundwas-
serverhältnisse gesetzt. Der Grundwasserflurabstand lag bei den Messungen an den verschie-
denen Pegeln zwischen 0,6 (Pegel 5) und 1,9 m (Pege l 1) unter der Geländeoberfläche. Der
Wasserstand im Pegel 5 von 55,2 m ü. NN entspricht dem Grundwasserstand der Aa-Niede-
rung. Außerhalb der Aa-Niederung ist ein zusammenhä ngender Grundwasserspiegel nicht vor-
handen. Aus den Untersuchungsergebnissen lässt sich eine Grundwasserfließrichtung nach
Süden in Richtung Aa ableiten. Der Geschiebelehm im Untergrund wirkt als Wasserstauer ggü.
einsickerndem Regenwasser.
Im Bereich von Haus Kump befinden sich zwei Hausbru nnen und drei Brauchwasserbrunnen
des Allwetterzoos. Eine nennenswerte Entnahme erfol gt lediglich von einem Zoobrunnen in di-
rekter Nachbarschaft zur Gräfte. Die Entnahme beein flusst vermutlich den Wasserstand in der
Gräfte erheblich.
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Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung
Im Zuge der Planungen zu Haus Kump ist vorgesehen, die Gräfte zu restaurieren. Die bereits
heute zeitweise Wasser führenden Bereiche sollen ne u abgedichtet werden. Eine angedachte
vollständige Rekonstruktion der Gräftenanlage wird wegen des erheblichen Wiederherstel-
lungsaufwandes nicht weiter verfolgt. Die Wasserfüh rung soll zukünftig durch die Einleitung von
Niederschlagswasser der Dachflächen sichergestellt werden (§ 51a LWG). Zur Vermeidung von
Nährstoffeinträgen wird das namenlose Gewässer, das bislang in die Gräfte mündete, von der
Gräfte abgekoppelt und statt dessen westlich von Haus Kump als offenes Gewässer unmittelbar
der Aa zugeführt. Damit ist gleichzeitig eine verbe sserte Durchgängigkeit dieses Gewässers
verbunden. Der Ausbau der Gräfte, die Anbindung des Fließgewässers an die Aa und die Nie-
derschlagswassereinleitungen in die Gräfte erforder n ein wasserrechtliches Verfahren nach §
31 WHG. Das erforderliche Verfahren erfolgt vor Sat zungsbeschluss des Bebauungsplans. Die
Umsetzung der Maßnahme ist durch den Durchführungsvertrag sichergestellt.
Die Planung der Akademie umfasst im südlichen Berei ch Flächen innerhalb des Überschwem-
mungsgebietes der Aa. Eine Ausweisung von Baugebiet en ist dort nicht möglich (§ 31b WHG).
Der Bebauungsplan setzt in diesem Bereich private G rünflächen „Gräften- und Gartenanlage“
fest, die mit dem ausgewiesenen Überschwemmungsgebi et zu vereinbaren sind. Bei der Ge-
staltung der Gartenanlage ist den Verboten gemäß Wa sserhaushaltsgesetz bzw. Landeswas-
sergesetz Rechnung zu tragen. Eine negative Beeinfl ussung des Hochwasserabflusses durch
bauliche Anlagen sowie sonstiger Maßnahmen ist zu v ermeiden und nur in Ausnahmefällen mit
Genehmigung der Unteren Wasserbehörde zulässig (vgl . Hinweis Nr.: 4.2). Die im Rahmen des
Freiflächengestaltungsplans vorgesehene Gestaltung der im Überschwemmungsgebiet liegen-
den Flächen steht den Zielen des Hochwasserschutzes nicht entgegen.
Eine im Hinblick auf die Grundwasserneubildung maßgebliche Beeinträchtigung findet durch die
geplante Baumaßnahme nicht statt.
8.4.5 Klima / Luft
Das Plangebiet liegt gemäß der Klimaanalyse für die Stadt Münster innerhalb der für den Kli-
maschutz in Münster sehr wichtigen Aaniederung. Auf grund ihrer Funktionen als Belüftungskor-
ridor und Kaltluftentstehungsgebiet bzw. -leitbahn ist die Aaniederung im Bereich von Haus
Kump als klimaökologischer Ausgleichsraum von sehr hoher Bedeutung.
Die Funktionsfähigkeit des Belüftungskorridors soll nach Aussage der Klimaanalyse durch wei-
tere Bautätigkeiten nicht belastet werden. Einzelne bereits vorhandene Gehöfte oder Sportan-
lagen werden allerdings in der Regel als unkritisch eingestuft, da sie die Funktion des Korridors
bei den maßgeblichen überörtlichen Gradientwinden nicht beeinträchtigen.
Hinsichtlich der Luftqualität wird mangels örtliche r Emittenten von der normalen Hintergrund-
belastung in Münster ausgegangen.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung
Mit der Realisierung des Plankonzeptes sind keine H ochbauten verbunden, die zu einer erheb-
lichen Beeinträchtigung des Luftaustausches führen könnten. Die geplanten Baukörper bewe-
gen sich weitgehend im Bestand oder werden durch de n geplanten Abriss zweier Gebäude
kompensiert. Sonstige den Luftaustausch behindernde Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Die
Anpflanzung von Hecken und Gehölzen beeinträchtigt gemäß Klimaanalyse die Funktionsfä-
higkeit des Belüftungskorridors Aasee nicht. Eine B epflanzung der empfindlicheren Kaltluftleit-
bahn im engeren Aatal erfolgt nicht.
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Die leichte Erhöhung der Versiegelungsrate ist aus klimatischer Sicht innerhalb des klimaöko-
logisch bedeutsamen Raumes grundsätzlich negativ zu bewerten, da zusätzliche Versiege-
lungsmaßnahmen, z.B. zur Sicherung der Kaltluftprod uktion generell zu vermeiden sind. Nen-
nenswerte Konsequenzen für das Umfeld sind damit au fgrund des geringen Umfangs der Bau-
maßnahme jedoch nicht verbunden.
Die geringfügige klimatische Beeinträchtigung wird im Rahmen der Eingriffsregelung berück-
sichtigt und fließt in die Ermittlung des Ausgleichs mit ein.
Eine relevante Beeinträchtigung der Luftqualität ist mit der Planung nicht verbunden.
Einer aktiven Nutzung von Solarenergie stehen inner halb des Vorhaben- und Erschließungs-
plans denkmalpflegerische Belange entgegen, da ents prechende Anlagen das Erscheinungs-
bild der Anlage und den Umgebungsschutz des Baudenkmales beeinträchtigen können. Die Zu-
lässigkeit von Solaranlagen bleibt daher auf die Ge bäude (Reithallen) außerhalb des Vorhaben-
und Erschließungsplans beschränkt.
8.4.6 Landschaft
Die Grünordnung der Stadt Münster unterstreicht die herausgehobene Bedeutung des Land-
schaftsraumes innerhalb des Stadtgebietes. Durch di e Lage im Aatal mit unmittelbarer Anbin-
dung an den Aasee befindet sich Haus Kump in einer landschaftlich äußerst attraktiven Lage.
Die landschaftlichen Qualitäten waren bereits Anlas s für das bekannte Gemälde „Sommerfreu-
den“ von Otto Modersohn, das dieser in seiner münst erschen Zeit gegen Ende des 19. Jahr-
hunderts schuf.
Zurzeit liegt der Planungsraum vollständig innerhal b des Landschaftsschutzgebietes „Aaniede-
rung Hohenholte bis Mecklenbeck“. Innerhalb des Grü nzuges „Roxeler Riedel – Aatal“ gelegen
hebt sich die historische Hoflage Haus Kump mit ihr em markanten Baum- und Gehölzbestand
und den Resten der Gräfte landschaftlich ab. Der Gebäudekomplex ist gegenwärtig allerdings in
einem unbefriedigenden Pflege- bzw. Erhaltungszustand.
Die großflächigen Reitanlagen sind durch allseitig vorhandene Gehölze weitestgehend in den
Landschaftsraum eingebunden und wirken nicht erheblich nachteilig auf das Landschaftsbild.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung
Die Planung der Fortbildungs- und Gestaltungsakadem ie greift hinsichtlich der Lage und Ge-
staltung der Baukörper die vorhandene Situation auf . Die Baumaßnahmen im Bereich des Vor-
haben- und Erschließungsplans werden sich daher, ab gesehen vom Bau der Stellplatzanlage
nicht erheblich auf das Landschaftsbild auswirken.
Die konkrete Planung zur Gestaltung der Freiflächen ist in einem Freiflächengestaltungsplan
dargestellt, der als Anlage Bestandteil des Durchfü hrungsvertrages ist. Im engeren Umfeld der
Gebäude erfolgt durch die Anlage von Pflasterfläche n, u. a. für gastronomische Zwecke, und
gärtnerisch gestaltete Bereiche eine der Nutzung an gepasste intensivere Gestaltung. Die Wie-
sen zwischen Haus Kump und Aa bleiben erhalten. Zud em wird im Zufahrtsbereich eine Allee
gepflanzt.
Die Gräfte wird in ihrem heutigen Verlauf behutsam restauriert. Zur Verbesserung von Blickbe-
ziehungen sind Auflichtungen im umgebenden Bewuchs vorgesehen. Der vorhandene erhal-
tenswerte Baumbestand wird überwiegend erhalten. Be sonders prägende Bäume sind im Be-
bauungsplan mit einem Erhaltungsgebot versehen.
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Zur Einbindung des Parkplatzes sind Bepflanzungsmaß nahmen vorgesehen. Zum einen erfolgt
eine vollständige Umpflanzung mit heimischen Bäumen und Sträuchern, zum anderen ist pro 6
Stellplätze ein hochstämmiger Laubbaum auf der Stellplatzanlage zu pflanzen (TF 1.4).
Die geplante neue Reithalle wird durch vorhandene G ehölzbestände gegenüber dem Außenbe-
reich abgeschirmt. Im Bereich der im Westen geplant en Spring- bzw. Abreiteplätze ist eine zu-
sätzliche Anpflanzung gegenüber der freien Landschaft vorgesehen.
Hinsichtlich des bestehenden Landschaftsschutzgebie tes wird im Zuge der parallelen Änderung
des Flächennutzungsplans eine Änderung der LSG-Vero rdnung mit dem Ziel der Entlassung
der geplanten Bauflächen aus dem Landschaftsschutz vorgenommen. Innerhalb des verblei-
benden Landschaftsschutzgebietes ist eine Umgestalt ung der Park- und Gräftenanlage gemäß
Freiflächengestaltungsplan nach Befreiung durch die Untere Landschaftsbehörde möglich (vgl.
8.4.2).
Die verbleibenden Eingriffe in das Landschaftsbild werden im Zuge der Eingriffskompensation
insbesondere durch Pflanzmaßnahmen zur freien Landschaft ausgeglichen.
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Haus Kump ist aufgrund seiner siedlungsgeschichtlic hen Bedeutung ein Bodendenkmal (§ 2
DSchG NW). Das Bodendenkmal umfasst die bis ins 9. Jahrhundert zurück zu verfolgende Hof-
lage von Haus Kump einschließlich der umfassenden G räfte. Darüber hinaus ist der Speicher
aus dem Jahr 1549 als Baudenkmal ausgewiesen. (vgl. Kap. 6.2.1.7)
Als Sachgüter sind zunächst die vorhandenen Gebäude komplexe zu benennen, die im Bereich
von Haus Kump jedoch in großen Teilen in einem schl echten Erhaltungszustand vorliegen.
Auch bei den in Anspruch genommenen Ackerflächen ha ndelt es sich im weitesten Sinne um
Sachgüter.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung
Durch den Umbau der Hoflage und die Teilrestaurieru ng der Gräfte sind Eingriffe in das Bo-
dendenkmal unvermeidlich. Die Eingriffe können zu e iner Beeinträchtigung und Teilzerstörung
der im Boden verborgenen Denkmalsubstanz führen. Ei ngriffe in ein Bodendenkmal bedürfen
einer Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde (§§ 9 u. 12 DSchG NW). Als Grund-
lage für die Genehmigungsfähigkeit ist daher durch Regelungen im Durchführungsvertrag zu
gewährleisten, dass vor und während der Baumaßnahme n archäologische Untersuchungen im
erforderlichen Umfang durchgeführt werden können. M it den archäologischen Untersuchungen
können die negativen Auswirkungen auf das Bodendenk mal abgemindert werden. Das Boden-
denkmal ist im Bebauungsplan in seinen Grenzen kenn tlich gemacht und nachrichtlich über-
nommen worden.
Da auch außerhalb des Bodendenkmales bei Bodeneingr iffen archäologische Befunde auftre-
ten sowie Bodendenkmale entdeckt werden können, ent hält der Bebauungsplan einen entspre-
chenden Hinweis zur Berücksichtigung der Kulturgüter (vgl. Hinweis Nr. 4.1).
Eine Beeinträchtigung des als Baudenkmal geschützte n Fachwerkspeichers ist mit dem Umbau
von Haus Kump nicht verbunden. Durch gestalterische Festsetzungen für die neu zu errichten-
den Gebäude der Fortbildungs- und Gestaltungsakadem ie wird eine Umfeldverträglichkeit si-
chergestellt.
Erheblich nachteilige Verluste an Sachgütern sind n icht zu verzeichnen. Eine Inanspruchnahme
der landwirtschaftlichen Flächen ist bei Realisieru ng der Planung unvermeidbar (vgl. § 1a (2)
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BauGB).
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter
Wechselwirkungen von erheblicher Relevanz sind nich t erkennbar. Wechselseitige Auswirkun-
gen werden ansonsten unter den einzelnen betrachtet en Schutzgütern beschrieben und be-
wertet.
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
Die Erheblichkeit der Auswirkungen auf die einzelne n Schutzgüter ist in der nachstellenden Ta-
belle zusammengefasst worden. Im Rahmen der Gesamta bwägung sind insbesondere verblei-
bende erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu begründen.
Schutzgut Umweltauswirkung Erheblich-
keit
Attraktivitätssteigerung für die Erholungsnutzung + Menschen
Immissionsbelastung durch Parkplatz -
Eingriff in Natur und Landschaft Pflanzen und
Tiere Beeinträchtigung von Tierlebensräumen *
Boden Geringfügige Mehrversiegelung
Planung erstreckt sich über ein Überschwemmungsgebiet, jedoch ohne
bauliche Entwicklung -
Wasser
Restaurierung der Gräfte im heutigen Umriss
Anbindung eines Fliessgewässers an die Aa +
Klima / Luft Keine nachhaltige Gefährdung der Klima funktionen -
Landschaft
Bauliche Einrichtungen werden durch Anpflanzungen in die Landschaft
eingebunden. Herrichtung von z. Zt. ungepflegten Bestandteilen des En-
sembles Haus Kump.
/-
Kultur- und
Sachgüter Eingriff in das großflächige Bodendenkmal *
Wechselwir-
kungen Keine erheblichen Wechselwirkungen erkennbar -
sehr erheblich / erheblich / wenig erheblich / - nicht erheblich / + positiv
(* = durch geeignete Maßnahmen erfolgt eine Minderung erheblicher Beeinträchtigung)
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Va riante)
Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt der heutig e Zustand in weiten Teilen erhalten. Eine
anderweitige Nutzung der Hoflage ist nicht absehbar . Mit der Planung verbundene Beeinträch-
tigungen der Umwelt könnten bei Nichtdurchführung d er Planung vermieden werden. Allerdings
entfielen in diesem Fall auch positiv wirksame Maßn ahmen, insbesondere mit Blick auf den
Wasserhaushalt und die Erholungsnutzung.
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Auf der Ebene des Bebauungsplans kommen keine grund sätzlichen anderweitigen Planungs-
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möglichkeiten in Betracht. Eine umfassende Rekonstr uktion der Gräftenanlage erfolgt mit Blick
auf die erheblichen Aufwendungen zur Wiederherstell ung nicht. Hinsichtlich der Wahl des
Standortes enthalten die Begründung sowie der Umwel tbericht zur Änderung des Flächennut-
zungsplans entsprechende Ausführungen.
8.7 Überwachung (Monitoring)
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Um weltauswirkungen, die auf Grund der
Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwac hen. Sie werden damit in die Lage ver-
setzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermit teln und ggf. geeignete Maßnahmen zur Ab-
hilfe zu ergreifen. Im Rahmen ihrer Mitwirkungspfli cht unterrichten die zuständigen Behörden
zudem die Stadt Münster, sofern sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplans
Erkenntnisse über erheblich nachteilige Umweltauswi rkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3
BauGB).
Bei der Pflege und Unterhaltung der städtischen Aus gleichsflächen erfolgt eine kontinuierliche
Überwachung der Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen. In diesem Zu-
sammenhang kann auch der Erfolg der vorgesehenen ar tenschutzrechtlich veranlassten Maß-
nahmen überprüft werden.
8.8 Zusammenfassung
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans schafft die Stadt Münster die Voraussetzungen für
die Einrichtung einer Fortbildungs- und Gestaltungs akademie der Handwerkskammer im Be-
reich des Hofes Kump am oberen Aasee. Neben dem Vor haben- und Erschließungsplan der
Handwerkskammer umfasst der Bebauungsplan auch die Anlagen des Reitervereins St. Georg,
für den Perspektiven zur Erweiterung des Standortes geschaffen werden sollen.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht den Bau d er Akademie im Bereich des heutigen
Gebäudebestandes vor. Die Planung umfasst auch die Gestaltung der zum Hof gehörenden
Freiflächen. Die erforderlichen Stellplätze sollen separat gelegen an der Mecklenbecker Straße
erricht werden.
Innerhalb der ausgewiesenen Grünflächen für den Pfe rdesport werden zusätzlich der Neubau
einer Reithalle sowie die Errichtung eines Spring- und Abreiteplatzes vorgesehen.
Der Umweltbericht fasst die geprüften Umweltauswirk ungen der Planung zusammen und be-
wertet diese umweltfachlich.
Hinsichtlich des bestehenden Landschaftsschutzgebie tes wird im Zuge der parallelen Änderung
des Flächennutzungsplans eine Änderung der LSG-Vero rdnung mit dem Ziel der Entlassung
der geplanten Bauflächen aus dem Landschaftsschutz vorgenommen.
Der mit der Planung einhergehende unvermeidliche Ei ngriff in Natur und Landschaft wird durch
geeignete Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltung sbereiches des Bebauungsplans kom-
pensiert. Zur Minimierung des Eingriffs erfolgt ein e landschaftsgerechte Einbindung in die freie
Landschaft durch Neuanlage und Sicherung von Gehölz beständen am Rand des Plangebietes.
Mit dem Abriss vorhandener Gebäude werden die Leben sstätten von Rauch- und Mehlschwal-
ben beeinträchtigt. Durch artspezifische Ausgleichsmaßnahmen wird jedoch sichergestellt, dass
die ökologischen Funktionen der vom Eingriff betrof fenen Fortpflanzungsstätten weiterhin erfüllt
werden. Sonstige nachhaltige Beeinträchtigungen bes onders oder streng geschützter Tierarten
sind nach gutachterlicher Einschätzung nicht zu erwarten.
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Für das Überschwemmungsgebiet ergeben sich durch de n Bebauungsplan keine nachteiligen
Auswirkungen, da mit den Festsetzungen keine Maßnah men verbunden sind, die sich auf den
Hochwasserabfluss der Aa auswirken.
Auch in immissionsschutzrechtlicher Hinsicht sind m it dem Vorhaben keine erheblichen Um-
weltauswirkungen zu verzeichnen. Insbesondere der g eplante Parkplatz an der Mecklenbecker
Straße führt nach Überprüfung der zu erwartenden Im missionen nicht zu nennenswerten Be-
lastungen im Umfeld.
Seitens der Unteren Denkmalschutzbehörde wird der P lanung grundsätzlich zugestimmt. Durch
Auflagen hinsichtlich archäologischer Begleitunters uchungen wird sichergestellt, dass das Bo-
dendenkmal (gesamte Hofanlage einschl. Gräfte) und das Baudenkmal (Fachwerkspeicher)
nicht erheblich nachteilig beeinträchtigt werden.
Durch die verträgliche Abstimmung der Nutzungen sow ie durch geeignete Ausgleichs- und
Minderungsmaßnahmen wird durch die Planung insgesam t erreicht, dass keine erheblich
nachteiligen Umweltauswirkungen verbleiben.
9. Gesamtabwägung
9.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich
Durch die Errichtung der Stellplatzanlage an der Mecklenbecker Straße und die Erweiterung der
Reitanlage werden Brach- und Ackerflächen in Anspruch genommen.
Eine vollständige Kompensation wird aber durch den beschriebenen Ausgleich erreicht.
Der Beeinträchtigung von Tierlebensräumen durch die baulichen Veränderungen wird durch Si-
cherstellung von Maßnahmen im Durchführungsvertrag entgegengewirkt, so dass artenschutz-
rechtliche Aspekte dem Bebauungsplan nicht entgegenstehen.
Auch die Entlassung von Bauflächen aus dem Landscha ftsschutz wird durch die Eingriffskom-
pensation und durch Pflanzmaßnahmen zur freien Land schaft, dargestellt im Freiflächenge-
staltungsplan, ausgeglichen.
9.2 Sonstige Umweltbelange: Verbleibende Auswirkung en
Durch den Umbau der Hoflage und die Teilrestaurieru ng der Gräfte wird in das Bodendenkmal
eingegriffen.
Einerseits werden, abgesichert im Durchführungsvert rag, durch archäologische Untersuchun-
gen vor und während der Baumaßnahmen negative Auswi rkungen auf das Bodendenkmal ab-
gemindert, anderseits werden, anstelle des schlecht en derzeitigen Erhaltungszustandes der
Hofanlage und der Gräfte, diese restauriert und ent sprechend des Freiflächengestaltungsplans
landschaftspflegerisch gestaltet.
Damit wird sichergestellt, dass neben dem Hauptziel des Bebauungsplans, der Errichtung einer
Fortbildungs- und Gestaltungsakademie, auch die Bel ange des Bodendenkmalschutzes wäh-
rend der Bauzeit beachtet und im Ergebnis, nach Fer tigstellung eine wesentlich höhere öffentli-
che Wahrnehmung erfahren werden.
Auch unter Berücksichtigung der ermittelten Auswirk ungen des Vorhabens auf Natur und Land-
schaft ist das Vorhaben als sinnvolle Folgenutzung für die das Landschaftsbild prägenden Be-
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lange weiter zu verfolgen.
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahm en
Fragen der Durchführung des Vorhaben- und Erschließ ungsplans werden im Rahmen des zwi-
schen dem Vorhabenträger und der Stadt Münster abge schlossenen Durchführungsvertrags
geregelt. Wesentliche Inhalte des Durchführungsvert rages in zeitlicher, geldlicher, quantitativer
und qualitativer Hinsicht werden u. a. bilden:
•• •• Kostenübernahmeverpflichtungen durch Vorhabenträger betreffs maßnahmebedingt not-
wendiger technischer Infrastruktur,
•• •• Kostenübernahmeverpflichtungen durch Vorhabenträger betreffs maßnahmebedingt not-
wendiger sonstiger Infrastruktur,
•• •• Kostenübernahmeverpflichtungen durch Vorhabenträger für Ausgleich der Eingriffe in Natur
und Landschaft,
•• •• Realisierungsverpflichtung Vorhabenträger zu den ko nkreten Bau- und Erschließungsvorha-
ben,
•• •• Beachtung technischer und vor allem auch gestalteri scher und denkmalpflegerischer Anfor-
derungen an die Realisierung der Hochbau-, Freifläc hen-, Erschließungs- und Infra-
strukturmaßnahmen.
Zur Verwirklichung des Bebauungsplans außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplans
sind Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bodens nicht erforderlich.
Die Verwirklichung des Bebauungsplans lässt nachtei lige Auswirkungen in wirtschaftlicher oder
sozialer Hinsicht nicht erwarten.
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 47 3: Haus Kump
– Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg
Münster, __________
Der Oberbürgermeister
I. V.
Schultheiß
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (10)
- Bebauungsplan Nr. 473 (amtlicher Umring) amtlich
- Mecklenbecker Straße 271
- Echelmeyerstraße
- Roxeler Straße
- Sentruper Straße
- Reiner-Klimke-Weg
- Modersohnweg
- Am Hof Hesselmann 10
- Zur Gräfte
- Im Aatal
Bebauungsplan Nr. 473
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Haus Kump - Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0355/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.04.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37