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0060/2026

Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Aufstellen von Warntafeln am Vingster Markt, die auf Ordnungswidrigkeit illegaler Müllentsorgung hinweisen und Bußgeld androhen, Aktenzeichen 114/25

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 09.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 22.01.2026, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2_Anonymisierter Antrag

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2662 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0060/2026 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Aufstellen von Warntafeln am Vingster Markt, die 
auf Ordnungswidrigkeit illegaler Müllentsorgung hinweisen und Bußgeld androhen, 
Aktenzeichen 114/25  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk dankt den Petent*innen für ihre Eingabe und ihr Engagement, um 
Vingst sauber zu halten. Sie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und 
schließt sich der Verwaltungsmeinung an, die Eingabe der Petent*innen nicht weiter zu verfol-
gen. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.01.2026

2 
Begründung: 
In ihrem Antrag nach § 24 GO vom 15.05.2025 beantragten die Petent*innen, dass am Vings-
ter Markt Warntafeln nach dem Vorbild der Kommunalen Abfallwirtschaft Mainz Bingen aufge-
stellt werden sollen. Diese sollen auf die Ordnungswidrigkeit illegaler Müllentsorgung hinwei-
sen und Bußgelder androhen. Auch soll die Wirksamkeit der Warntafeln durch die AWB 
GmbH über sechs Monate dokumentiert und danach ausgewertet werden. Hintergrund der 
Anfrage ist die durch die Petent*innen in ihren Anlagen dokumentierten illegalen Müllablage-
rungen rund um den Vingster Markt. In ihrem Antrag verweisen die Petent*innen auf Warnta-
feln, welche die Kommunale Abfallwirtschaft Mainz-Bingen an verschiedenen Standorten zeit-
begrenz aufstellt, um damit die illegalen Müllablagerungen einzudämmen. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag der Petent*innen aus den folgenden Gründen abzu-
lehnen: 
Grundsätzlich ist das Abladen von Müll im öffentlichen Straßenland bereits verboten und eine 
Ordnungswidrigkeit. Eine zusätzliche Beschilderung würde somit lediglich auf eine ohnehin 
geltende Rechtslage hinweisen, ohne dass verlässlich davon auszugehen ist, dass dadurch 
eine nachhaltige Verhaltensänderung erreicht wird.  
Illegale Ablagerungen treten zudem an vielen Stellen im Stadtgebiet auf, sodass die Auswahl 
einzelner Orte für eine Beschilderung kaum sachgerecht abzugrenzen wäre. Auch ein befris-
teter Versuch würde perspektivisch zu einer zunehmenden und kaum steuerbaren Ausweitung 
entsprechender Anträge auf Hinweisschilder im öffentlichen Raum führen.  
Der in Rede stehende Bereich wird im Auftrag der Stadt einmal wöchentlich seitens der Abfall-
wirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB GmbH) gereinigt und jeweils im Anschluss des Wo-
chenmarkts seitens der Betreiber*innen. Der Bereich wird zukünftig engmaschiger kontrolliert. 
 
Anlagen 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Anonymisierter Antrag

Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung

780 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es liegen fachliche Bedenken gegen die Umsetzung des Vorschlages vor. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2_Anonymisierter Antrag

5622 Zeichen

An die Geschäftsstelle für Anregungen 
und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen 
Postfache 10 35 64 
50475 Köln 
- über - 
Frau Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer 
Bürgeramt Kalk 
Kalker Hauptstr. 247 – 273 
51103 Köln 
Köln-Vingst, den 15. Mai 2025 
Bürgerantrag Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW 
hier:  Aufstellen von Warntafeln am Vingster Markt, die auf die 
Ordnungswidrigkeit illegaler Müllentsorgung hinweisen und Bußgeld 
androhen 
Anlage: 01 Dokumentation zur illegalen Müllentsorgung am Vingster Markt 
02 Erfahrungen aus Mainz mit Hinweisen auf Ordnungswidrigkeit und Bußgeld 
03 Vorschlag für Warntafeln am Vingster Markt 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
seit langem wird der Vingster Markt zur illegalen Müllentsorgung missbraucht (siehe Fotos in 
der Anlage 01). Fast wöchentlich werden Möbel, Reifen, Elektrogeräte und sonstiger Müll am 
Rande des Marktes und an der Zufahrt abgeladen. Ein Eingreifen des Ordnungsamtes 
konnte nicht beobachtet werden. 
Die Kommunale Abfallwirtschaft Mainz-Bingen hat in diesem Zusammenhang gute 
Erfahrungen mit dem Aufstellen bzw. Anbringen von Warntafeln gemacht, die darauf 
hinweisen, dass die illegale Entsorgung eine mit Bußgeld bewährte Ordnungswidrigkeit ist 
(siehe nebenstehende Abb). 
Vor diesem Hintergrund bitten wir darum, die Verwaltung mit 
der Aufstellung ähnlicher Warntafeln zu beauftragen. Uns ist 
freilich bewusst, dass angesichts der inzwischen verbreitenten 
Mentalität einiger Mitbürger und dem geringen Druck durch die 
Verwaltung abgewartet werden muss, ob sich daraus eine 
tatsächliche abschreckende Wirkung ergeben wird. Eine 
entsprechende Auswertung soll durch die AWB sechs Monate 
nach dem Aufstellen anhand der bis dahin verzeichneten Fälle 
der Entsorgung illegalen Mülls am Vingster Markt 
vorgenommen werden. 
Dieser Antrag wurde auch den Fraktionen der 
Bezirksvertretung Kalk zur Kenntnisnahme zugeleitet. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlagen zum Bürgerantrag Aufstellen von Warntafeln am Vingster Markt, die auf die Ordnungswidrigkeit illegaler Müllentsorgung hinweisen und Bußgeld androhen   Köln, den 15. Mai 2025

Anlage 1zum BürgerantragAufstellen von Warntafeln am Vingster Markt, die auf die Ordnungswidrigkeit illegaler Müllentsorgung hinweisen und Bußgeld androhen
Seite 1von 1
Beispielhafte Dokumentation der Situation am Vingster MarktWir, Vingster Bürger, die schon lange hier leben und ihr Veedel lebenswert erhalten wollen, sammeln   seit Anfang 2021 wöchentlich den Müll rund um den Park und Spielplatz vor den Grundschulen Heßhofstraße und dem Kindergarten am Josef-Boschbach-Weg (Kölle Putzmunter). Fast jede Woche sehen wir illegalen Sperrmüll auf dem Vingster Markt und seiner Zufahrt, die wir der AWB melden. Hier einige Beispiele:

Anlage 2 zum Bürgerantrag
Aufstellen von Warntafeln am Vingst er Markt, die auf die Ordnungswidrigkeit illegaler
Müllentsorgung hinweisen und Bußgeld androhen_____________________________
Das Beispiel Mainz
Die kommunale Abfallwirtschaft Mainz-Bingen hat mit der Aufstellung von Warntafeln bereits 
Erfahrungen gemacht, an Hotspots der illegalen Müllentsorgung große Warntafeln aufzustellen. Der 
Erfolg sei unterschiedlich, aber es hat auch gute Ergebnisse gegeben. Die folgende E-Mail aus Mainz 
vom 8. Mai 2025 beschreibt den Sachstand genauer:
Antwort: WG: Plakat "Littering und illegaler Müll"
An
Cc
16:10
illegalMuell_Sperrmüll_Geldstrafen.pdf 
OZU 868 KB
illegalMuell_Geldstrafen.pdf
778 KB
vielen Dank für Ihre Mail. Es freut uns sehr zu lesen, dass Sie das Plakat als positives Beispiel mit nach Köln tragen möchten. Leider hat auch 
Mainz, so wie viele andere Städte, seine Probleme mit dem leidigen Thema Littering und illegaler Müll.
Gerne können Sie das Plakat den Kollegen aus Köln zusenden Eine direkte Nutzung unseres Plakates können wir aufgrund der Bilder leider 
nicht freigeben. Da die Zeichnungen von einem Kunstler sind, der nur uns die Bildnutzungsrechte gegeben hat. Sicherlich haben die Kollegen 
aus Köln auch Bilder die sie zur Erstellung eines solchen Plakates nutzen können Fragen Sie auch ruhig mal bei den Kollegen nach, eventuell 
gab es auch in Köln schon Versuche damit an sogenannten Hotspots für mehr Ordnung zu sorgen
Bei uns sind diese zeitbegrenzten Aufsteller (meist 1-2 Monate) mit der Warnung ein bewahrtes Mittel, um eine Eindämmung von illegalem 
Müll zu erreichen. Der Erfolg ist von Standort zu Standort unterschiedlich. An manchen Stellen müssen die Aufsteller immer wieder angebracht 
werden oder stehen dauerhaft dort und anderen Standorten hat sich das Thema illegaler Müll damit regulieren lassen
Bitte grüßen Sie unsere Kollegen.innen aus Köln.
Ein dickes Lob auch von uns an Sie und Ihre beiden Mithelfenden für den regelmäßigen Einsatz eine saubere Umwelt zu erhalten. Die meisten 
Städte benötigen die Unterstützung von aktiven Bürgern innen um dem Fehlverhalten Anderer entgegen zu wirken
Bei Rückfragen gerne melden
Freundliche Grüße
PS.: Hören Sie auch gerne mal in unseren Podcast "Lass mal Müll reden" rein. Finden Sie auf den gängigen Plattformen wie Spotify, AppelMusic 
usw. oder auf unserer Website https://mz kaw-mainz-binqen.de/clever-gemacht/podcast
DasinMainz benutzte Plakat ist bereits im Anschreiben dargestellt.
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Anlage 3 zum Bürgerantrag Aufstellen von Warntafeln am Vingster Markt, die auf die Ordnungswidrigkeit illegaler Müllentsorgung hinweisen und Bußgeld androhen 
Seite 1 von 1  
Beispiel für eine Warntafel Größe:  75 cm x 100 cm Aufzustellen an den beiden Eingängen zum Vingster Markt und zwar so, dass sie nicht einfach umgeworfen oder entwendet werden können.

Beratungsverlauf (1)

22.01.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0060/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
09.01.2026
Erstellt
08.01.2026 11:05