0060/2026
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Aufstellen von Warntafeln am Vingster Markt, die auf Ordnungswidrigkeit illegaler Müllentsorgung hinweisen und Bußgeld androhen, Aktenzeichen 114/25
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 0060/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Aufstellen von Warntafeln am Vingster Markt, die auf Ordnungswidrigkeit illegaler Müllentsorgung hinweisen und Bußgeld androhen, Aktenzeichen 114/25 Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk dankt den Petent*innen für ihre Eingabe und ihr Engagement, um Vingst sauber zu halten. Sie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich der Verwaltungsmeinung an, die Eingabe der Petent*innen nicht weiter zu verfol- gen. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.01.2026 2 Begründung: In ihrem Antrag nach § 24 GO vom 15.05.2025 beantragten die Petent*innen, dass am Vings- ter Markt Warntafeln nach dem Vorbild der Kommunalen Abfallwirtschaft Mainz Bingen aufge- stellt werden sollen. Diese sollen auf die Ordnungswidrigkeit illegaler Müllentsorgung hinwei- sen und Bußgelder androhen. Auch soll die Wirksamkeit der Warntafeln durch die AWB GmbH über sechs Monate dokumentiert und danach ausgewertet werden. Hintergrund der Anfrage ist die durch die Petent*innen in ihren Anlagen dokumentierten illegalen Müllablage- rungen rund um den Vingster Markt. In ihrem Antrag verweisen die Petent*innen auf Warnta- feln, welche die Kommunale Abfallwirtschaft Mainz-Bingen an verschiedenen Standorten zeit- begrenz aufstellt, um damit die illegalen Müllablagerungen einzudämmen. Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag der Petent*innen aus den folgenden Gründen abzu- lehnen: Grundsätzlich ist das Abladen von Müll im öffentlichen Straßenland bereits verboten und eine Ordnungswidrigkeit. Eine zusätzliche Beschilderung würde somit lediglich auf eine ohnehin geltende Rechtslage hinweisen, ohne dass verlässlich davon auszugehen ist, dass dadurch eine nachhaltige Verhaltensänderung erreicht wird. Illegale Ablagerungen treten zudem an vielen Stellen im Stadtgebiet auf, sodass die Auswahl einzelner Orte für eine Beschilderung kaum sachgerecht abzugrenzen wäre. Auch ein befris- teter Versuch würde perspektivisch zu einer zunehmenden und kaum steuerbaren Ausweitung entsprechender Anträge auf Hinweisschilder im öffentlichen Raum führen. Der in Rede stehende Bereich wird im Auftrag der Stadt einmal wöchentlich seitens der Abfall- wirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB GmbH) gereinigt und jeweils im Anschluss des Wo- chenmarkts seitens der Betreiber*innen. Der Bereich wird zukünftig engmaschiger kontrolliert. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Anonymisierter Antrag
Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es liegen fachliche Bedenken gegen die Umsetzung des Vorschlages vor. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2_Anonymisierter Antrag
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An die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Postfache 10 35 64 50475 Köln - über - Frau Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer Bürgeramt Kalk Kalker Hauptstr. 247 – 273 51103 Köln Köln-Vingst, den 15. Mai 2025 Bürgerantrag Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW hier: Aufstellen von Warntafeln am Vingster Markt, die auf die Ordnungswidrigkeit illegaler Müllentsorgung hinweisen und Bußgeld androhen Anlage: 01 Dokumentation zur illegalen Müllentsorgung am Vingster Markt 02 Erfahrungen aus Mainz mit Hinweisen auf Ordnungswidrigkeit und Bußgeld 03 Vorschlag für Warntafeln am Vingster Markt Sehr geehrte Damen und Herren, seit langem wird der Vingster Markt zur illegalen Müllentsorgung missbraucht (siehe Fotos in der Anlage 01). Fast wöchentlich werden Möbel, Reifen, Elektrogeräte und sonstiger Müll am Rande des Marktes und an der Zufahrt abgeladen. Ein Eingreifen des Ordnungsamtes konnte nicht beobachtet werden. Die Kommunale Abfallwirtschaft Mainz-Bingen hat in diesem Zusammenhang gute Erfahrungen mit dem Aufstellen bzw. Anbringen von Warntafeln gemacht, die darauf hinweisen, dass die illegale Entsorgung eine mit Bußgeld bewährte Ordnungswidrigkeit ist (siehe nebenstehende Abb). Vor diesem Hintergrund bitten wir darum, die Verwaltung mit der Aufstellung ähnlicher Warntafeln zu beauftragen. Uns ist freilich bewusst, dass angesichts der inzwischen verbreitenten Mentalität einiger Mitbürger und dem geringen Druck durch die Verwaltung abgewartet werden muss, ob sich daraus eine tatsächliche abschreckende Wirkung ergeben wird. Eine entsprechende Auswertung soll durch die AWB sechs Monate nach dem Aufstellen anhand der bis dahin verzeichneten Fälle der Entsorgung illegalen Mülls am Vingster Markt vorgenommen werden. Dieser Antrag wurde auch den Fraktionen der Bezirksvertretung Kalk zur Kenntnisnahme zugeleitet. Mit freundlichen Grüßen Anlagen zum Bürgerantrag Aufstellen von Warntafeln am Vingster Markt, die auf die Ordnungswidrigkeit illegaler Müllentsorgung hinweisen und Bußgeld androhen Köln, den 15. Mai 2025 Anlage 1zum BürgerantragAufstellen von Warntafeln am Vingster Markt, die auf die Ordnungswidrigkeit illegaler Müllentsorgung hinweisen und Bußgeld androhen Seite 1von 1 Beispielhafte Dokumentation der Situation am Vingster MarktWir, Vingster Bürger, die schon lange hier leben und ihr Veedel lebenswert erhalten wollen, sammeln seit Anfang 2021 wöchentlich den Müll rund um den Park und Spielplatz vor den Grundschulen Heßhofstraße und dem Kindergarten am Josef-Boschbach-Weg (Kölle Putzmunter). Fast jede Woche sehen wir illegalen Sperrmüll auf dem Vingster Markt und seiner Zufahrt, die wir der AWB melden. Hier einige Beispiele: Anlage 2 zum Bürgerantrag Aufstellen von Warntafeln am Vingst er Markt, die auf die Ordnungswidrigkeit illegaler Müllentsorgung hinweisen und Bußgeld androhen_____________________________ Das Beispiel Mainz Die kommunale Abfallwirtschaft Mainz-Bingen hat mit der Aufstellung von Warntafeln bereits Erfahrungen gemacht, an Hotspots der illegalen Müllentsorgung große Warntafeln aufzustellen. Der Erfolg sei unterschiedlich, aber es hat auch gute Ergebnisse gegeben. Die folgende E-Mail aus Mainz vom 8. Mai 2025 beschreibt den Sachstand genauer: Antwort: WG: Plakat "Littering und illegaler Müll" An Cc 16:10 illegalMuell_Sperrmüll_Geldstrafen.pdf OZU 868 KB illegalMuell_Geldstrafen.pdf 778 KB vielen Dank für Ihre Mail. Es freut uns sehr zu lesen, dass Sie das Plakat als positives Beispiel mit nach Köln tragen möchten. Leider hat auch Mainz, so wie viele andere Städte, seine Probleme mit dem leidigen Thema Littering und illegaler Müll. Gerne können Sie das Plakat den Kollegen aus Köln zusenden Eine direkte Nutzung unseres Plakates können wir aufgrund der Bilder leider nicht freigeben. Da die Zeichnungen von einem Kunstler sind, der nur uns die Bildnutzungsrechte gegeben hat. Sicherlich haben die Kollegen aus Köln auch Bilder die sie zur Erstellung eines solchen Plakates nutzen können Fragen Sie auch ruhig mal bei den Kollegen nach, eventuell gab es auch in Köln schon Versuche damit an sogenannten Hotspots für mehr Ordnung zu sorgen Bei uns sind diese zeitbegrenzten Aufsteller (meist 1-2 Monate) mit der Warnung ein bewahrtes Mittel, um eine Eindämmung von illegalem Müll zu erreichen. Der Erfolg ist von Standort zu Standort unterschiedlich. An manchen Stellen müssen die Aufsteller immer wieder angebracht werden oder stehen dauerhaft dort und anderen Standorten hat sich das Thema illegaler Müll damit regulieren lassen Bitte grüßen Sie unsere Kollegen.innen aus Köln. Ein dickes Lob auch von uns an Sie und Ihre beiden Mithelfenden für den regelmäßigen Einsatz eine saubere Umwelt zu erhalten. Die meisten Städte benötigen die Unterstützung von aktiven Bürgern innen um dem Fehlverhalten Anderer entgegen zu wirken Bei Rückfragen gerne melden Freundliche Grüße PS.: Hören Sie auch gerne mal in unseren Podcast "Lass mal Müll reden" rein. Finden Sie auf den gängigen Plattformen wie Spotify, AppelMusic usw. oder auf unserer Website https://mz kaw-mainz-binqen.de/clever-gemacht/podcast DasinMainz benutzte Plakat ist bereits im Anschreiben dargestellt. Seite 1 von 1 Anlage 3 zum Bürgerantrag Aufstellen von Warntafeln am Vingster Markt, die auf die Ordnungswidrigkeit illegaler Müllentsorgung hinweisen und Bußgeld androhen Seite 1 von 1 Beispiel für eine Warntafel Größe: 75 cm x 100 cm Aufzustellen an den beiden Eingängen zum Vingster Markt und zwar so, dass sie nicht einfach umgeworfen oder entwendet werden können.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0060/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 09.01.2026
- Erstellt
- 08.01.2026 11:05