1118/2021
Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung von Eisenbahnüberführungen (Bauwerk A) über die Deutz-Mülheimer Straße in Köln-Deutz
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Anlage 2: Erläuterungsbericht
66587 Zeichen
Vorhaben:
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A
Unterlage 1
Erläuterungsbericht
Unterlage Bezeichnung
1 Erläuterungsbericht
Vorhaben: Unterlage 1
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A
Erläuterungsbericht
0 Ausgangsverfahren: Antragsfassung 31.01.2019
Index Änderungen bzw. Ergänzungen Planungsstand
Vorhabenträgerin:
DB Netz AG
Produktionsdurchführung Köln
Brügelmannstraße 16-18
50679 Köln
DB Station&Service AG DB Energie GmbH
Datum Unterschrift Datum Unterschrift Datum Unterschrift
Vertreter der Vorhabenträgerin: Verfasser:
DB Netz AG
Regionalbereich West
Projektrealisierung Köln/Düsseldorf
Hermann-Pünder-Straße 3
50679 Köln
Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
31.01.2019
Datum Unterschrift Datum Unterschrift
Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt
22.05.2020
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
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Erläuterungsbericht
zur Genehmigungsplanung
für die
Erneuerung der Eisenbahnüberführung Deutz-Mülheimer Straße
Bauwerk A
in Köln
Strecke 2660, km 4,098
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
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Inhaltsverzeichnis
1.1 Vorhabenbeschreibung ............................................................................. 5
1.2 Lage der Baumaßnahme ........................................................................... 5
Lage im Netz der DB ........................................................................................... 5
Lage im Straßennetz der Stadt Köln .................................................................. 5
3.1 Entwurfselemente und Zwangspunkte .................................................... 6
3.2 Varianten ..................................................................................................... 7
Variante Stahltrog mit Querträgern ................................................................... 7
Variante Dickblechstahltrog ............................................................................... 7
Variante zusammengestellter Querschnitt ....................................................... 7
Variante Fachwerk- oder Bogenkonstruktion ................................................... 7
3.3 Begründung der gewählten Lösung (Vorzugsvariante) ......................... 7
4.1 Eisenbahnbrücken ..................................................................................... 8
Überbauten (Bogenbrücken) .............................................................................. 8
Gründung / Unterbauten / Widerlager ............................................................... 9
Stützmauern / Flügel zwischen den Brücken ................................................... 9
Bestandspläne IVL Plan ..................................................................................... 9
4.2 Gleisanlagen ............................................................................................. 10
4.3 DB-Kabel ................................................................................................... 10
Telekommunikationsanlagen (TK) ................................................................... 10
Oberleitungsanlagen (OLA) ............................................................................. 10
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
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Leit- und Sicherungstechnik (LST) .................................................................. 11
4.3.3.1 ESTW-UZ KKDZ Bf Köln Deutz (Bauart El L) ................................ ............................. 11
4.3.3.2 LST-Kabel ................................ ................................ ................................ .................... 11
Anlage der 50-Hz, Weichenheizung ................................................................. 11
4.4 Kabel und Leitungen Dritter .................................................................... 11
5.1 Eisenbahnüberführung ............................................................................ 12
Querschnitt / Abmessungen ............................................................................ 12
Gründung / Widerlager ..................................................................................... 13
5.2 Gleisanlagen ............................................................................................. 13
5.3 Stützwand auf der Südostseite ............................................................... 14
5.4 DB-Kabel ................................................................................................... 14
Telekommunikationsanlagen (TK) ................................................................... 14
Oberleitungsanlagen (OLA) ............................................................................. 15
Leit- und Sicherungstechnik (LST) .................................................................. 15
Anlage der 50-Hz, Weichenheizung ................................................................. 15
5.5 Kabel und Leitungen Dritter .................................................................... 15
5.6 Abweichungen von Regelwerk ............................................................... 16
9.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ................................... 21
9.2 Beschreibung der Auswirkungen auf die Schutzgüter ........................ 21
Schutzgut „Mensch“ ......................................................................................... 22
Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ ...................................................................... 23
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Schutzgut „Wasser“ ......................................................................................... 23
9.2.3.1 Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässern ................................ ...................... 23
9.2.3.2 Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser ..................... 23
9.2.3.3 Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser durch Anlagen, die hierfür
bestimmt oder geeignet sind ................................ ................................ .......................... 24
Schutzgut „Klima und Luft“ ............................................................................. 24
Schutzgut „Landschaft“ ................................................................................... 24
Schutzgut „Boden“ ........................................................................................... 24
Schutzgut „Kultur und Sachgüter“ .................................................................. 24
9.3 Bewertung der Umweltauswirkungen .................................................... 24
Umweltverträglichkeit ....................................................................................... 24
LBP…………………… ........................................................................................ 24
FFH-Verträglichkeit ........................................................................................... 24
Artenschutz ....................................................................................................... 25
Elektromagnetische Verträglichkeit ................................................................ 25
10.1 Grunderwerb ............................................................................................. 25
10.2 Kabel und Leitungen ................................................................................ 25
10.3 Straßen und Wege .................................................................................... 25
10.4 Kampfmittel............................................................................................... 26
10.5 Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial ................................... 26
10.6 Gewässer .................................................................................................. 26
10.7 Land- und Forstwirtschaft ....................................................................... 26
10.8 Brand- und Katastrophenschutz ............................................................ 26
10.9 Schadstoffuntersuchung ......................................................................... 27
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1 Antragsgegenstand (Umfang des Bauvorhabens)
1.1 Vorhabenbeschreibung
Im Rahmen des Unternehmensplans der DB Netz AG s ollen die vorhandenen Stahl bo-
genbrücken mit aufgeständerter Fahrbahnplatte über der Deutz-Mülheimer Straße durch
Neubauten ersetzt werden.
Im vorliegenden Dokument wird das erste, südliche „Bauwerk A“ behandelt.
Die Baumaßnahme hat durch die Lage äußerst schwierige Randbedingungen und
Schnittstellen zum Straßenverkehr (Stadt Köln), dem ÖPNV (Straßenbahn KVB) und
dem Bahnhof Köln Messe/Deutz.
Hiermit wird beantragt, die planungsrechtliche Genehmigung nach § 18 AEG i.V.m. § 74
Abs. 6 VwVfG für die Ersatzneubauten der Eisenbahnüberführung zu erteilen. Die vor-
gesehene Maßnahme wird nachfolgend beschrieben.
1.2 Lage der Baumaßnahme
Lage im Netz der DB
Dreizehn Eisenbahngleise führen in Dammlag e durch den Bahnhof Köln Messe/Deutz.
Alle dre izehn nebeneinander liegenden Eisenbahngleise werden in einem Str aßenab-
schnitt von 120 m über die Deutz-Mülheimer Straße geführt.
Das Bauwerk A liegt im Bahnkilometer km 4,098 der Strecke 2660. Die Strecke 2660 ist
im betroffenen Abschnitt eine zweigleisi g geführte Strecke mit Personen - und Güterver-
kehr und hat im betroffenen Bereich einen Streckenstandard P230 TEN HGV III.
Lage im Straßennetz der Stadt Köln
Die verkehrsreiche Deutz -Mülheimer Straße verbindet innerhalb der Stadt Köln die
Stadtteile Mülheim und Deutz. Sie ist die Haupt zufahrtstraße zum Stadthaus , zur Köln
Messe und zur Lanxess Arena.
Das Bauwerk überquert die Deutz -Mülheimer Straße in Köln im km 4,098 der Strecke
2660 (Köln-Mülheim – Köln-Kalk). Baulastträger der kreuzenden Straße ist die Stadt
Köln.
Auf der Deutz-Mülheimer Straße verlaufen zwei Gleise der St adtbahnlinien 3 und 4 der
Kölner Verkehrsbetriebe (KVB). Die Stadtbahngleise haben keinen eigenen Bahnkörper.
Die Stadtbahnhaltestelle „Köln-Deutz / Bf Deutz / Messe / Lanxess Arena“ befindet sich
südlich der EÜ vor dem Stadthaus. Hier befindet sich auch d ie Kreuzung der Deutz -
Mülheimer Straße mit der Opladener Straße, über die nach Westen hin die Zufahrt zum
Bahnhof Köln Messe/Deutz erfolgt.
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2 Planrechtfertigung / Rechtsgrundlage
Das zu erneuernde Bauwerk ist eine Eisenbahnüberführung (EÜ), welche die Strecke
2660 über Deutz-Mülheimer Straße führt. Die Inbetriebnahme des Bestandsbauwerks
erfolgte im Jahr 1912.
Aufgrund des hohen Bauwerksalters von über 100 Jahren wurde festgelegt, dass die
bestehende Eisenbahn überführung erneuert und an den heutigen Stand der Technik
und das DB- Regelwerk angepasst werden muss.
Die Stadt Köln als Straßenbaulastträger fordert die Vergrößerung der lichten Weite au f
27,10 m und der lichten Höhe auf ≥ 4,80 m. Nur so kann den heutigen Anforderungen an
den MIV gerecht werden.
Die Erneuerung der Eisenbahnüberführung wird notwendig, um langfristig eine wirt-
schaftliche und sichere Abwicklung der Betriebs - und Verkehrssicherheit gewährleisten
zu können.
3 Varianten und Variantenvergleich
3.1 Entwurfselemente und Zwangspunkte
Die vorhandene Eisenbahnüberführung soll durch einen Neubau ersetzt werden.
Die Stadt Köln als Straßenbaulastträger fordert für den Straßenquerschnitt mindestens
eine lichte Weite des Bauwerks von 27,10 m . In der Vorplanung wurde mit der Stadt
Köln und KVB abgestimmt, dass die lichte Höhe des neuen Bauwe rks mind. 4,80 m be-
tragen soll. Diese lichte Höhe soll zukünftig über die Gesamtbreite vorhanden sein.
Gemäß Aufgabenstellung kann die Straße unterhalb des Bauwerks nicht abgesenkt
werden, die Gleislage auf der Eisenbahnüberführung darf nicht geändert werden und die
Bauarbeiten müssen unterhalb der vorhandenen Oberleitungsanlage stattfinden.
Während der Vorplanung hat sich herausgeste llt, dass diese Vorgaben nicht alle einge-
halten werden können. Die Soll -Gleislage (Stand Oktober 2016) sieht eine Anhebung
der Gleise um etwa 10 cm im Vergleich zum Bestand vor. Beide Gleise liegen in Soll -
Gleislage auf gleicher Höhe. Des Weiteren wird der Gleisabstand um 20 cm auf 4,20m
erhöht, mit dem Ziel, die für die EÜ erforderliche Längsträgerhöhe und hiermit di e erfor-
derliche Einragung des Obergurts im Lichtraum „A“ nach RiL 804 zu minimieren.
Die Oberleitung der S tadtbahn muss auch während des Bauzustands in Betrieb gehal-
ten werden.
Die Straße soll so wenig wie möglich voll gesperrt werden.
Bauabläufe, Arbeits zeiten, Schichtbetriebe und Personaleinsätze sind so zu planen,
dass das Bauwerk mit Ablauf der letzten Sperrpause in Betrieb gehen kann. Bei Bedarf
sind Beschleunigungsmaßnahmen wie z.B. Schichtbetrieb, Parallelarbeiten, Nacht - und
Wochenendarbeiten oder zusätzliches Personal vorzusehen.
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Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
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3.2 Varianten
Im Zuge der Vorplanung wurden folgende Varianten in Betracht gezogen:
Variante Stahltrog mit Querträgern
Bei dieser Variante werden etwa 0,3 m hohe Querträger zwischen etwa 1,70 m hohen
Längsträgern erforderlich. Durch den vorhandenen Gleisabstand von 4 ,00 m ist es nicht
möglich für jeden Trog eine Schotterbettbreite von 4,40 m zu realisieren. Diese beträgt
maximal 3,40 m. Die Längsträger ragen mehr als 380 mm über SO und werden geneigt
ausgeführt, damit sie für die Inspektion und Wartung erreichbar sind.
Variante Dickblechstahltrog
Diese Variante unterscheidet sich von der ersten Variante, indem statt Querträger eine
Stahlplatte von 100 mm Stärke zur Anwendung kommt. Die erforderliche Bauh öhe un-
terschreitet somit die zur Verfügung stehende Bauhöhe. Allerdings müssen die Längs-
träger auch um mehr als 380 mm über SO ausragen.
Variante zusammengestellter Querschnitt
In diesem Fall werden die zwei Stahltröge aus Variante 1 zu einem Querschnitt zusam-
mengeführt. Die einzelnen offenen Profile werden in Hohlkästen umgewandelt. Der Vor-
teil besteht darin, dass die Längsträger nicht mehr stabilitätsgefährdet (für Biegedrillkni-
cken) sind. Insgesamt entsteht im Vergleich zu den beiden ersten Varianten ein sehr viel
steiferer Gesamtquerschnitt, sowohl für Biegung als auch für Torsion. Hierdurch kann
der Querschnitt weniger hoch und mit dünneren Blechen wirtschaftlicher ausgeführt
werden.
Variante Fachwerk- oder Bogenkonstruktion
Bei dieser Variante kommt ein komplett außenliegendes Tragwerk für zwei Gleise zum
Einsatz. Für zwei eingleisige Konstruktionen ist in diesem Fall durch den vorhandenen
Gleisabstand von 4 ,00 m zu wenig Platz. Weil die Querträger zwischen den außen lie-
genden Trägern ca. 10,6 m spannen, muss ihre Höhe etwa 0,7 m betragen. Hierdurch
entsteht eine Bauhöhe von etwa 1,4 m und somit ist eine Gleisanhebung von etwa 0,4 m
erforderlich. Obwohl bei diese r Variante, im Gegensatz zu den anderen drei Varianten,
keine UiG/ZiE erforderlich ist, kann sie unter anderem durch die hohe erforderliche nicht
mögliche Gleisanhebung aufgrund der Anschlussbereiche und der hiermit verbundenen
Folgekosten nicht als Vorzugsvariante empfohlen werden.
3.3 Begründung der gewählten Lösung (Vorzugsvariante)
Nach Auswertung der Vor- und Nachteile der Varianten im Zuge der Vorplanung wird , in
Abstimmung mit dem Bauherrn, die Variante 3.2.2 Dickblechstahltrog (2 x eingleisig) als
Vorzugsvariante weiter verfolgt.
Die anderen Varianten, mit unten liegenden Tragwerken, scheiden aufgrund der zur Ver-
fügung stehenden maximalen Bauwerkshöhe von ca. 0,9 m aus.
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4 Beschreibung des vorhandenen Zustandes
4.1 Eisenbahnbrücken
Überbauten (Bogenbrücken)
Der Überbau besteht aus zwei eingleisigen Stahltrogkonstruktionen auf Stahlbögen mit
Schotterbett und einer Bauhöhe von etwa 0,9 m in Feldmitte.
Die EÜ überführt die Strecke 266 0. Im Bereich der EÜ verläuft die Trasse in West-Ost-
Richtung u nd überquert die Deutz-Mülheimer Straße mit einem Kreuzungswinkel von
etwa 78 gon.
Die lichte Durchfahrtshöhe unter der Überführung beträgt gemäß Entwurfsvermessung
im Scheitelpunkt ca. 5, 0 m, die lichte Weite zwischen den Widerlageraussenkanten
ergibt sich zu ca. 24 m.
Die Widerlager bestehen durchgehend aus Beton und sind flach gegründet. D ie Abmes-
sungen sind in Bauwerksskizzen dokumentiert und wurden stichprobenartig durch Kern-
bohrungen verifiziert.
Kenndaten Überbau
Inbetriebnahme: ca. 1913
Spannweite: ca. 25 m
Lichte Höhe über Straßen OK ca. 5 m (Scheitelpunkt)
Lichte Breite zw. Geländern ca. 6,7 m
Kreuzungswinkel ca. 78 gon
Abbildung 1: Bezeichnungen der Eisenbahnüberführungen über die Deutz-Mülheimer Straße
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Konstruktionshöhe ca. 0,9 m
Bauhöhe ca. 0,9 m
Bauart Zweigelenk-Bogenträger,
aufgeständerte Fahrbahn
Anzahl der Gleise 2
Anzahl der Randwege keine
Die Fahrbahn weist folgende Kenndaten auf:
• Schienenform: S54
• Schwellenart: Holzschwellen, unmittelbar vor dem Bauwerk
befinden sich Betonschwellen
Der Bestand wird über Fallrohre an der Innenkante der Bestandswiderlager entwässert.
Weitere Details zur Entwässerung sind nicht erkennbar.
Gründung / Unterbauten / Widerlager
Die Widerlager / Unterbauten sind flach gegründet. Die Gründungsebene liegt auf ca.
41,00 mNN.
Der nach der Stützlinie geformte Bogen leitet seine Kräfte in die Widerlager ein.
Die Geometrie der Widerlager und das Fehlen von aussa gekräftigen Bestandsunterla-
gen (Schal- und Bewehrungspläne und statische Berechnungen) erlauben keine wesent-
liche Weiterverwendung der Widerlager.
Angaben zum Baugrund sind dem Bericht „Baugrund – und Gründungsgutachten – Er-
neuerung EÜ Deutz -Mülheimer Straße in Köln Strecke 266 0 Köln Mülheim – Köln-Kalk
km 4,098“ zu entnehmen.
Die Grundwasserstände sind wie folgt festgelegt:
• BW = 40,0 mNN (Übertretungswahrscheinlichkeit alle 5 Jahre)
• HGW = 43,5 mNN
Stützmauern / Flügel zwischen den Brücken
Die Stützmauern sind aus unbewehrtem Beton und mit Sandsteinverkleidung versehen.
Nach den Bestandsplänen sind die Mauern flach gegründet. Es liegen keine statischen
Berechnungen vor.
Bestandspläne IVL Plan
Der IVL-Plan zeigt den aktuellen Bestand der Bahnanlagen.
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4.2 Gleisanlagen
Die Strecke 2660 wird, in dem durch die Planung betroffenen Abschnitt, als zweigleisige
elektrifizierte Strecke mit Personen- und Güterverkehr geführt.
Die Geschwindigkeit nach dem Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeiten
(VzG) beträgt für die Strecke 2660 im Bereich der EÜ 100 km/h.
Der derzeitige Streckenstandard der Strecke 2660 ist P 230 TEN HGV III.
Im südlichen Bauwerksbereich verläuft das Richtungsgleis der Strecke 2660. Die beiden
Gleise verlaufen im Bauwerksbereich gerade . Das Längsgefälle des Richtungsgleises
beträgt 9,14 ‰ und des Gegenrichtungsgleises 8,99‰.
Die Gleistrassen befinden sich im Bauwerksbereich im südlichen Bereich eine s breiten
Bahndamms. Die Trasse liegt im Schotterbett auf Holzschwellen. Unmittelbar vor dem
Bauwerk befinden sich Betonschwellen. Der Schotterüberbau wird durchgehend über
die EÜ geführt.
4.3 DB-Kabel
Telekommunikationsanlagen (TK)
Im Bereich der EÜ Deutz-Mülheimer Straße Bauwerk A befinden sich die folgenden
Kommunikationskabel der DB Netz AG:
1.) Streckenfernmeldekabel, F-Kabel F 3276 und F3281
2.) Bahnhofskabel, FB-Kabel FB 25/1
Die Bezeichnung und der Kabeltyp sind in der Tabelle 1 aufgeführt:
Tabelle 1: Bezeichnung und der Kabeltyp
Oberleitungsanlagen (OLA)
Über das Bauwerk wird ein Kabel zur Ansteuerung von Masttrennschaltern geführt.
Kabelnummer Kabeltyp Bezeichnung Durchmesser
[mm]
Biegeradius
[mm]
F3276 66" Cu - Kabel AJ-PLEb2Y 52,5 1580
F3281 96" Cu - Kabel AJ-PLEb2Y 49,0 1470
FB25/1 30" FB - Kabel
AJ-
02YSF(L)2YDB2Y 33,0 300
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Leit- und Sicherungstechnik (LST)
4.3.3.1 ESTW-UZ KKDZ Bf Köln Deutz (Bauart El L)
Die Betriebsstelle Köln Messe/Deutz (tief) (KKDT) wird vom Stellwerk Bf Köln -Mülheim
(Mf) bedient. Das Relaisgebäude mit Bedienraum des Stellwerks „Mf“ befindet sich in
Höhe der Bahnsteige im Bf Köln-Mühlheim.
4.3.3.2 LST-Kabel
In den Kabeltrassen im Bereich des Bauwerkes befinden sich K abel des Stw Köln Mes-
se/Deutz und des Stw Köln -Mülheim. Überdies befinden sich in den K abeltrassen noch
Kabel der außer Betrieb genommenen Dr und E43 Stw von Köln Deutz. Teilweise wur-
den diese im ESTW weiter verwendet.
Anlage der 50-Hz, Weichenheizung
Im Bereich des Bauwerkes ist die EWHA W 2 Köln -Deutz tief und ein Mittelspannungs-
kabel der DB Energie betroffen.
• DB Netz - EWHA W2 Köln-Deutz
Die EWHA W2 ist eine Anlage mit Masttrafo und Aussenverteilerschrank. Der Masttrafo
befindet sich am Mast 4 -1 und der Aussenverteilerschrank befindet sind unmittelbar da-
neben. Dies beheizt die vorhandenen Weichen W905 und W906.
• DB Energie Mittelspannungskabel O1
Das Kabel verläuft bahnlinks an der Strecke 2660 in einer Kabeltrasse. Das Kabel ist
vom Typ NKBA 3x240. Im Moment erfolgt bei DB Energie GmbH ein Projekt in welchen
das vorhandene Kabel gegen ein Kabel vom Typ N2XS(F)2Y 3x1x240 ausgetauscht
wird. Dieses Projekt wird voraussichtlich 2022 abgeschlossen sein.
4.4 Kabel und Leitungen Dritter
Im unmittelbaren Bereich der EÜ Widerlager befinden sich folgende Kabel und Leitun-
gen:
➢ Nicht betroffene Leitungen
• Stromnetze (RheinEnergie) - westlich
• Telekommunikation (RheinEnergie)
• Telekommunikation (Unitymedia) - westlich
• COLT – Trasse
• Vodafone
• Wasser (RheinEnergie)
• Mischwasser
• KVB (Mitte)
• Fernwärme (RheinEnergie)
• Gas (RheinEnergie)
• Vodafone (quer neben des Bauwerks)
➢ Betroffene Leitungen
• Telekommunikation (Unitymedia) – östlich
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• KVB Paket östlich:
- KVB 4 Stck.
- Feuerwehr
- Stadt Köln „Amt für die Informationsverarbeitung“
• Stromnetze (RheinEnergie) – östlich und quer neben des Bauwerks
5 Beschreibung des geplanten Zustandes
5.1 Eisenbahnüberführung
Die vorhandene Eisenbahnüberführung soll durch einen Neubau ersetzt un d für eine
Nutzungsdauer von 100 Jahren ausgelegt sein.
Das neue Bauwerk besteht aus zwei eingleisigen Dickblechtrogkonstruktionen, die auf
massiven Widerlagern aus Stahlbeton aufgelagert sind.
Querschnitt / Abmessungen
Der Überbau wird auf einem Baufeld seitlich der EÜ gefertigt. Nach der Fertigstellung
des Überbaus wird dieser über die Deutz -Mülheimer Straße transportiert und auf dem
neuen Widerlager eingehoben.
Die Vorzugsvariante weist folgende Kenndaten auf:
- Kreuzungswinkel: ca. 78 gon
- Lichte Weite: 27,10 m
- Lichte Höhe: ≥ 4,80 m
- Stützweite: ca. 28,5 m
- Konstruktionshöhe: 1,65 m
- Bauhöhe: ca. 0,9 m
- Bauwerksbreite zwischen Geländern: ca. 10,80 m
- Bauart: 2 x 1-gleisige Trogkonstuktion auf
Stahlbetonwiderlagern
- Gründung: Flachgründung
- Belastung: LM 71, SW/0, α = 1,21
- Anzahl der Gleise: 2
- Ausbildung von Randwegen: ja
Entwässerung
Die Entwässerung der neuen EÜ erfolgt über das Gefälle des Überbaus mit Filtersteinen
und Grundrohr (Brücke ca. L= 30 m). Das anfallende Wasser wird hinter die Widerlager
geleitet und verläuft dann entlang einer Sickerwand. Auf der westlichen Brückenseite
wird das Niederschlagwasser in einem Grundrohr gesammelt und anschließend an ei-
nen Neubauschacht im Böschungsbereich hinter der Stützwand zwischen BWA und
BWB angeschlossen. Auf der östlichen Brückenseite wird das Niederschlagwasser in ei-
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nem Grundrohr gesammelt und anschließend an einen Neubauschacht im Böschungs-
bereich hinter der Stützwand zwischen BWA und BWB angeschlossen.
Gründung / Widerlager
Gründung
Gemäß Bodengutachten ist prinzipiell sowohl eine Flachgründung (auf Schicht 3.1/3.2),
als auch eine Ti efgründung (in den Schichten 3.2/3.3) möglich. Aufgrund des abfallen-
den Felshorizontes im Nordosten wird eine Fundamenttieferführung mit Magerbeton
notwendig. Das neue Bauwerk wird auf ca. 40,05 mNN flachgegründet.
Hierzu wird das vorhandene Bauwerk bis auf diese Tiefe zurückgebaut.
Der Bauwasserstand BW=40,0 mNN liegt im Bereich der Baugrubensohle.
Widerlager
Die Widerlager weisen wegen des Kreuzungswinkels mit der Deutz-Mülheimer Straße
und der Stadtbahnlinien eine schiefwinklige Grundfläche auf.
Wie bei den anderen, die Straße querenden Brückenbauwerken, ist Sichtbeton für die
Widerlager vorgesehen.
Flügelwände sind an der nördlichen und an der südlichen Widerlagerkante vorgesehen.
Sie dienen zur Einbindung in den Bahndamm und zur Aufnahme der Kappen mit Kabel-
kanälen und Rettungswegen.
Nach der Fertigstellung des Widerlagers muss auf dem Bahndamm de r Bereich hinter
dem Widerlager wieder verfüllt und verdichtet werden.
Der Übergang vom Widerlager zum Hinterf üllungsbereich (Bahndamm) wird senkrecht
zu den Streckenachsen ausgebildet.
5.2 Gleisanlagen
Die Soll-Gleislage (Stand Oktober 2016) sieht eine Anhebung der Gleise um etwa 10 cm
im Vergleich zum Bestand vor. Beide Gleise liegen in Soll -Gleislage auf gleicher Höhe.
Des Weiteren wird der Gleisabstand um 20 cm auf 4,20m erhöht, mit dem Ziel, die für
die EÜ erforderliche Längsträgerhöhe und hiermit die erforderliche Einragung des Ober-
gurts im Lichtraum „A“ nach RiL 804 zu minimieren.
Der Oberbau im Bereich der Brücke und den Anschlussbereichen ist zu erneuern.
Die Fahrbahn soll mit Schotteroberbau wie folgt ausgeführt werden:
Schienenform: S54
Schwellenart: Kunstholz Schwellen
Die Geschwindigkeit bleibt nach dem VzG im Bereich der EÜ mit 100 km/h unverändert.
Künftiger Streckenstandard der Strecke 2660 ist P230 TEN HGV III.
Für die Überbauten sind die Lastmodelle LM 71 sowie LM SW/0 anzusetzen.
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Es ist ein neues Brückenbauwerk für 2 Gleise bestellt. Der Klassifizierungs faktor nach
DIN FB 101 beträgt 1,21. Die Oberleitung der Stadtbahn muss auch zukünftig am neuen
Bauwerk befestigt werden.
Es sind Dienstwege auszubilden. Diese werden als Rettungswege, mit einer Mindest-
breite von 80 cm, ausgebildet.
Das Vorhaben „Deutz -Mülheimer Straße in Köln, Bauwerk A “ ist Bestandteil des TEN.
Die Belange der TSI sind zu berücksichtigen.
5.3 Stützwand auf der Südostseite
Die Stützwand auf der Südostseite muss teilweiße abgebrochen und durch eine neue
Stützwand ersetzt werden. Die neue Stützwand wird an den Bestand angeschlossen.
5.4 DB-Kabel
Telekommunikationsanlagen (TK)
Da die Maßnahme, im Rahmen des Bauwerkes C, früher ausgeführt wird steht diese
Trassenführung, als Grundlage, zur Verfügung.
Im Rahmen der Planung zu BW C wurden teilweise die betroffenen Kabel mit Mehrlän-
gen versehen und stehen zur Kabelsicherung zur Verfügung.
Die Mehrlängen und Muffen werden neben der Brücke BW A in Mehrlängenbausätzen
abgelegt.
Um während der Bauphase Baufeldfreiheit gewä hrleisten zu können werden zwei Ka-
belhilfsbrücken neben dem Bauwerk errichtet.
Die Kabel-Hilfsbrücken wurden mit dem Ersteller der Brücke abgestimmt. Die oberste
Hilfsbrücke wird in einer erhöhten Position von ca. 1 m über Brückeneinschubhöhe mon-
tiert und dient zur Aufnahme der Kabel der Fachbereiche 50 Hz, OL und LST.
Die untere Hilfsbrücke dient zur Aufnahme der TK Kabel.
Zur Baufeldfreimachung werden die Kabel auf einer Länge von ca. 50 m auf die neue
Hilfsbrücke verlegt und gesichert. Hierzu werden die bereits in BW C erstellten Mehrlän-
gen genutzt.
Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Tk Kabel werden neu eingespleißt und
mit Mehrlängen versehen.
Kabelnummer Kabeltyp Bezeichnung Durchmesser
[mm]
Biegeradius
[mm]
F3276 66" Cu - Kabel AJ-PLEb2Y 52,5 1580
F3281 96" Cu - Kabel AJ-PLEb2Y 49,0 1470
FB25/1 30“ FB - Kabel
AJ-
02YSF(L)2YDB2Y 33,0 300
Tabelle 2: Kabel neu eingespleißt und Mehrlängen
In Summe werden drei Kabel, auf der Hilfsbrücke BW A, gesichert und im Anschluss auf
dem neu erstellten Brücken-Trog in Endlage gebracht.
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Nach Erstellung der Endlage müssen alle Kabel einer Abschlussmessung unterzogen
werden, um den Nachweis bzgl. der Betriebsfähigkeit führen zu können.
Sollten nach unsachgemäßer Behandlung die Kabelwerte nicht im Toleranzbereich lie-
gen so, sind die defekten Kabel, auf ganzer Länge, zu ersetzen.
Da die betrachteten TK Kabel betriebsrelevante Adern führen werden die benötigten
Längen unter Betrieb eingespleißt. Hierzu ist es notwendig, in den vorhandenen Zug-
pausen, Ader für Ader in eine Bypass-Kabellänge um zu heben.
Die Arbeiten erfolgen im Rahmen einer anzumeldenden Betriebs- und Bauanweisung.
Oberleitungsanlagen (OLA)
Es ist geplant, ein Steuerkabel für die Ansteuerung von Masttrennschaltern für den End-
zustand wieder in den Kabeltrog auf das Bauwerk zu legen.
Leit- und Sicherungstechnik (LST)
Die in dem Bereich der Baumaßnahme vorhandenen LST –Kabel sind bauzeitlich zu si-
chern.
Es sind folgende Elemente betroffen:
- Signalkabel für die Signale F944/p und FF945/p
- Gleisfreimeldekabel
Die Kabel sollen am Rand des Baufeldes geschnitten und die Mehrlängen eingemufft
werden.
Nach Fertigstellung der Eisenbahnüberführung werden die Anlagen der LST wieder in
den Endzustand überführt.
Anlage der 50-Hz, Weichenheizung
• DB Netz - EWHA W2 Köln-Deutz
Die Weichenheizung W2 ist von dieser Baumaßnahme nicht betroffen. Die Anlage be-
findet sich aber im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche. Somit ist bei der Nutzung
der Fläche ein dauerhafter Betrieb der Anlage sicher zu stellen.
• DB Energie Mittelspannungskabel O1
Durch die Brückensanierung ist dieses Kabel auf die vorgesehene Kabelbehelfsbrücke
zu verlegen, welche südlich des Bauwerkes A bauzeitlich errichtet wird.
Nach Beendigung der Baumaßnahme ist dieses Kabel wieder in seine ursprüngliche La-
ge zu versetzten.
5.5 Kabel und Leitungen Dritter
Folgende Leitungen sind von der Baumaßnahme betroffen:
Ostseite:
• Telekommunikation (Unitymedia)
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
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Im Rahmen der Baumaßnahme wird an diesem Kabelpaket ein Verbau gestellt.
Diese Leitungen sind während der Bauzeit zu schützen.
• KVB Paket:
- KVB 4 Stck.
- Feuerwehr
- Stadt Köln „Amt für die Informationsverarbeitung“
• Stromnetze (RheinEnergie) – östlich
Diese Leitungen sind während der Bauzeit zu verlegen und müssen nach Ende der
Bauzeit sinngemäß in der Lage wieder eingebaut werden.
Westseite:
Weil die Widerlager des Neubaus auf der Westseite sich um 3m nach Westen verschie-
ben, sind die Leitungen auf der Westseite nicht direkt von der Baumaßnahme betroffen.
5.6 Abweichungen von Regelwerk
Folgende Abweichungen von den technischen Regelwerken der DB AG sind in der wei-
ter zu verfolgenden Lösung im Überbau vorhanden:
1. Einragung der Oberflansche im Lichtraum A (RiL 804.1101 4.1 (2)) größer als
380 mm, jedoch kleiner als 760 mm (ab SO). UiG liegt vor!
2. Laut RiL804.9010 5.4 können Trogbrücken bis ca. 20m Länge ausgeführt werden.
Die Länge der hier vorgesehenen Überbauten liegt bei ca. 30 m. UiG liegt vor!
Folgende Regelwerke der DB AG liegen im Wesentlichen der Planung zugrunde:
Ril 800.0110 Netzinfrastruktur Technik entwerfen – Linienführung
Ril 800.0120 Netzinfrastruktur Technik entwerfen – Weichen
Ril 804.1101 Entwurfsgrundlagen
Ril 804.4101 Stahlbrücken
Ril 804.4201 Betonbrücken
Ril 804.9010 Stählerne Eisenbahnbrücken
Ril 836 Erdbauwerke planen, bauen und Instand halten
6 Tangierende Planungen
Die Maßnahme steht in Zusammenhang mit folgenden Ausbauplänen der DB Netz AG:
• ASG Ausbau südlich Gummersbacher Straße
• Ausbau Bf Köln Messe/Deutz tief (Projektidee mit Vorplanungsheft aus dem
Jahre 2004)
• EStW Köln
• Erneuerung der Mittelspannungsstation Köln-Deutz durch DB Energie
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
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• Ersatzneubau EÜ Strecke 2650 + 2652 (BW B)
• Ersatzneubau EÜ Strecke 2651 + 2662 (BW C)
• Ersatzneubau EÜ Strecke 2653 + 2659 (BW D)
• Ersatzneubau EÜ Strecke 2658 (BW E)
• Spurplanänderung
• S11
• S13
• RRX
Für die Planung des vorliegenden Bauwerks wird davon ausgegangen, dass die Herstel-
lung der EÜen nacheinander in der Reihenfolge C-B-A-D-E stattfindet. Zum Zeitpu nkt
des Baubeginns für Bauwerk A sind die Bauwerke C und B bereits fertiggestellt.
7 Temporär zu errichtende Anlagen
Baustelleneinrichtung
Zur Herstellung des neuen Brückenbauwerks werden BE-Flächen u.a. für die Zwischen-
lagerung von Baumaterialien, als Zugang zum Bahndamm sowie als Vorfertigungsplatz
benötigt.
Die vorgesehenen Flächen sind im Baustelleneinrichtungs - und Erschließungsplan dar-
gestellt. Die BE -Flächen können über die Deutz -Mülheimer Straße, die Zufahrt zu m
Deutzerfeld und über Gleise der DB erreicht werden.
Die Erneuerung der Eisenbahnüberführung wird überwiegend auf Bahngelände im Be-
reich des Bahnhofs Köln Messe/Deutz hergestellt.
Die Widerlager werden nördlich des Bauwerks auf Verschubbahnen hergestellt und seit-
lich in Endlage geschoben. Der neue Überbau wird auf einem Baufeld seitlich der EÜ
gefertigt. Nach Fertigstellung des Überbaus wird dieser mithilfe SPMT im Straßenbe-
reich transportiert und auf den neuen Widerlagern eingehoben.
Für den Aus- und Einbau der Überbauten wird jeweils eine Vollsperrung der Deutz-
Mülheimer Straße an einem Wochenende erforderlich.
Die für die Baumaßnahme erforderlichen Geräte und Hebezeuge werden auf der BE -
Fläche aufgestellt.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen C, B, A, D und E ist der ursprüngliche Zustand der
genutzten BE-Fläche wieder herzustellen.
Die jeweils äußeren Fahrspuren der Deutz -Mülheimer Straße am westlichen und östli-
chen Widerlager werden bauzeitlich, temporär und wechselweise vorübergehend in An-
spruch genommen.
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
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Der Gehweg wird während der Baumaßnahme durch die Baugrube eingeschränkt.
Abbildung 2: Verkehrsführung Deutz-Mülheimer Straße
Abbildung 3: Verkehrsführung im Baustellenbereich mit verschwenktem Geh- und Radweg auf
die Fahrspur in Richtung Süden / Lanxess Arena
Abbildung 4: Verkehrsführung im Baustellenbereich mit verschwenktem Geh- und Radweg auf
die Fahrspur in Richtung Norden / MesseCity
.
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
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Baubehelfe
Für die Herstellung der Baugrube im Bereich des Bahndamms und im S traßenbereich
sind Verbauten erforderlich.
Da der Bauwasserstand auf der Höhe der Baugrubensohle von 40,05m NN liegt, ist eine
offene Wasserhaltung in Zusammenhang mit einem Baustellenräumungskonzept für den
Fall der Überschreitung des Bauwasserstandes vorgesehen.
Bauzeitlich anfallendes Tagwasser wird über einen Pumpensumpf in den öffentl ichen
Kanal eingeleitet.
8 Baudurchführung
Ein Vorschlag zur Herstellung des Neu baus mittels Hilfsbrückenketten wurde aus sta-
tisch / konstruktiven Gründen seitens der DB AG ausgeschlossen. Dieses Bauverfahren
wurde somit nicht weiter verfolgt. In der Vorplanung wurde folgende Vorgehensweise
festgelegt: Herstellung der Widerlager auf Verschubbahnen und anschließend nach dem
Abbruch des Bestands Quereinschub der Widerlager. Der neue Überbau wird auf einem
Baufeld seitlich der EÜ gefertigt. Nach Fertigstellung des Überbaus wird dieser mithilfe
SPMT im Straßenbereich transportiert und auf den neuen Widerlagern eingehoben.
Vor Beginn der eigentlichen Brückenbauarbeiten werden die betroffenen Leitungen aus
dem Baufeld verlegt, die BE-Fläche hergerichtet und Kampfmittelsondierungen durchge-
führt.
Es ist folgender Bauablauf vorgesehen:
• Vorarbeiten, Umverlegung der Leitungen im Straßenbereich
• Herstellung Widerlager auf Verschubbahn nördlich vom Bestand
• Herstellung des Überbaus auf BE-Fläche
• Einbau Verbauträger in Gleisbereich , Ausbau Oberbau, Teilaushub Hinterfüllung,
Abbruch Überbau / Schrittweise Abbruch Widerlager von der Straße aus, Einbringen
Verbauträger in Straßenbereich
• Verbau fertigstellen / Ausfachung und Anker einbringen
• Erweiterung der Baugrube, Verlängerung der Verschubbahn, Quer einschub Wider-
lager
• Herstellung Überbauten auf den neuen Widerlagern mithilfe SPMT
• Einbringen Hinterfüllung, Lückenschluss, Einbau Oberbau, Kabel in Endlage bringen
• Restarbeiten (OLA, Straße, Bahndamm außerhalb Gleisbereich, ...)
Zum Abbruch des Bestandsbauwerk s, zur Herstellung der Gründungsebene, zum Ein-
schub der Widerlager und für die OLA- und Oberbauarbeiten ist eine Sperrung der Stre-
cke 2660 von ca. 6 Monaten erforderlich.
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A
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Während der gesamten Bauzeit ist der S traßenverkehr auf der Deutz-Mülheimer Straße
teilweise eingeschränkt (Fuß - und Radwege, östliche Fahrspur). Hierzu erfolgen Ab-
stimmungen mit dem Straßenbaulastträger (Stadt Köln).
Für den Abbruch des Bestandsüberbaus und für das Einheben der Überbauten muss die
Straße in einzelnen Wochenenden zum Teil komplett gesperrt werden. Der St adtbahn-
betrieb ist während dieser Zeiten nicht möglich. Hierzu erfolgen Abstimmungen mit der
KVB.
Der Beginn des Vorhabens ist voraussichtlich Anfang 2026 und die Bauzeit beträgt ca.
14 Monate. Die Inbetriebnahme der EÜ ist für Mitte 2027 geplant.
9 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen
Im Zuge der geplanten Baumaßnahme werden unversiegelte und versiegelte Flächen
außerhalb des Gleisbereiches durch die Einrichtung der Baustellenflächen und der un-
mittelbar an die EÜ angrenzenden Arbeitsräume vorübergehend beansprucht. Insge-
samt sind baubedingte Eingriffe auf unversiegelten Flächen von ca. 8324 m² notwendig.
Bei den Eingriffen handelt es sich überwiegend um baubedingte, vorübergehende Be-
einträchtigungen von Boden und Biotopstrukturen (überwiegend Ruderalfluren und jün-
gere Gehölze unterschiedlicher Ausprägung), die auf den Böschungen und zwischen
den Gleisen bereits bodennah, im Zuge von Instandhaltungsmaßnahmen sowie im
Rahmen der Erneuerung des Bauwerkes C, zurückgeschnitten wurden bzw. werden. Ih-
re Kompensation erfolgt, nach Abschluss der Erneuerung aller Bauwerke, die über die
Deutz-Mülheimer Straße führen, durch den Rückbau der nicht mehr benötigten Rampen
und BE-Flächen mit anschließender Bodenlockerung und natürlicher Sukzession und
partieller Rasenansaat.
Unter Berücksichtigung der im LBP und ASB genannten Vermeidungsmaßnahmen sind
im Zusammenhang mit der Baumaßnahme keine Verstöße gegen die artenschutzrecht-
lichen Bestimmungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten. (vgl. Artenschutzrechtli-
cher Fachbeitrag Cochet Consult Juni 2018)
Erhebliche, nachhaltige Eingriffe in Bezug auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima
sind, bei Beachtung der Vermeidungs-/Verminderungsmaßnahmen nicht zu erwarten.
Die temporären Eingriffe in Bezug auf das Stadtbild werden, unter Berücksichtigung,
dass ein Großteil der Gehölze auf den Bahnböschungen bereits zurück geschnitten
wurde und im Rahmen der Instandhaltung weiter regelmäßig zurückgeschnitten werden,
als nicht erheblich, nachhaltig bewertet.
Anlagenbedingt ergeben sich durch die Erneuerung des Bauwerkes, trotz der vorgese-
henen Aufweitung keine Eingriffe in die Schutzgüter Flora, Boden, Klima, Wasser sowie
das Stadtbild, da die Aufweitung im Bereich des bereits vorhandenen Bahnkörpers er-
folgt.
Der Verlust der EÜ als Bauwerk von lokaler Bedeutung ist, nach derzeitigem Kenntnis-
stand unvermeidbar. Gleichwohl bieten die vergrößerten Abmessungen des geplanten
Bauwerkes Möglichkeiten für eine Verbesserung der Verkehrssituation und damit auch
für eine deutliche Aufwertung des gesamten Bereiches rund um die Deutz-Mülheimer
Straße.
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
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9.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
Allgemeine Schutzmaßnahmen
Die an das Baufeld angrenzenden Vegetationsbestände werden durch geeignete Maß-
nahmen gem. DIN 18920 und RAS-LP4 geschützt.
Bei den Bodenarbeiten wird DIN 18 915 berücksichtigt.
Anfallendes Aushubmaterial wird, entsprechend seiner erdbautechnischen Eignung, im
Rahmen der Baumaßnahme vor Ort wieder verwertet. Für die Feststellung der Eignung
der vorhandenen Bodenmaterialien werden diese auf den dafür vorgesehenen Baustel-
leneinrichtungsflächen vorübergehend gelagert. Nicht wieder verwendbarer und über-
schüssiger Boden wird im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetztes (KrWG) einer Verwer-
tung bzw. umweltgerechten Entsorgung zugeführt. Die Entsorgung erfolgt nach den
Vorgaben der Ländergemeinschaft Abfallbeseitigung (LAGA).
Für die Baumaßnahme wurde ein sog. BOVEK (Bodenverwertungs- und Entsorgungs-
konzept) erstellt, das die Behandlung und Entsorgung von belasteten Böden sowie den
Ein- und Ausbau von anzulieferndem und zu entsorgendem Bodenmaterial festlegt.
Lärm und Abgasbelastungen durch Baufahrzeuge werden durch geeignete Maßnahmen
begrenzt. Zur Vermeidung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen durch auslau-
fendes Öl und Benzin werden nur sorgfältig gepflegte Maschinen eingesetzt. Anfallende
Abfälle werden von der Baustelle und ihren benachbarten Flächen beseitigen.
Sollte bei den Bauarbeiten auf etwaige archäologische Funde gestoßen werden, werden
diese unverzüglich dem zuständigen Amt für Denkmalpflege gemeldet.
Vermeidungsmaßnahmen
V1 Die Rodung von Gehölzbeständen erfolgt gem. § 39 BNatSchG und aufgrund der po-
tentiell im Planungsgebiet vorkommenden Vogelarten nur im Zeitraum zwischen Anfang
Oktober und Ende Februar.
V2 Um auszuschließen, dass im Rahmen der Abbrucharbeiten in den Bauwerken über-
tagende Fledermäuse verletzt oder getötet werden, erfolgt eine fachkundige Überprü-
fung vorhandener Hohlräume auf einen Fledermausbesatz vor Beginn der Abbrucharbei-
ten.
V3 Zu Beginn der Bauarbeiten ist eine umweltfachliche Bauüberwachung vorzusehen,
die die sachgerechte Einrichtung der Baustelle hinsichtlich landschaftspflegerischer und
artenschutzfachlicher Belange zusammen mit der örtlichen Bauüberwachung sicher-
stellt.
Alle Vermeidungs-/Verminderungsmaßnahmen sind im LBP genauer beschrieben.
9.2 Beschreibung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
Betriebsbedingte Auswirkungen:
Die Streckengeschwindigkeit im Bereich der Eisenbahnüberführung bleibt unverändert.
Somit entstehen durch das geplante Bauvorhaben keine betriebsbedingten Veränderun-
gen.
Anlagenbedingte Auswirkungen:
Das neue Brückenbauwerk wird einschließlich der Flügelwände an gleicher Stelle wieder
hergestellt. Dabei werden die neuen Flügelwände auf der Westseite 3 m vom Straßen-
rand zurückgesetzt, so dass es zu einer Erhöhung der lichten Weite (von 24,00 m auf
27,10 m) kommt. Die lichte Höhe wird durchgehend auf 4,80 m vergrößert.
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
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Anlagenbedingte erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter sind nicht zu erwarten,
da die Aufweitung innerhalb des Bahnkörpers stattfindet. Bei den dauerhaft zu bean-
spruchenden Böden handelt es sich um anthropogen veränderte Böden (Aufschüttun-
gen). Zum anderen steht der betreffende Bereich durch die Überführung mit den Stre-
ckengleisen (Bahnkörper) nicht als Vegetationsstandort zur Verfügung. Auch auf das
Schutzgut Wasser (Wasserneubildungsrate) hat die Aufweitung keinen erheblichen Ein-
fluss, ebenso wenig wie auf das Schutzgut Klima.
Mit dem Abriss und Neubau der Eisenbahnüberführungen über die Deutz-Mülheimer
Straße in Köln-Deutz geht ein wichtiges städtebauliches Gliederungs- und Strukturele-
ment für den Stadtteil Deutz verloren und es entsteht somit ein Eingriff in das Stadtbild.
Dem entgegen steht die Notwendigkeit, die Bauwerke aus Gründen des öffentlichen In-
teresses – der Sicherheit und Verfügbarkeit der Bahnanlagen für die Dauer von „100
Jahren“, zu erneuern. Hinzu kommt, dass aufgrund der Forderungen der Stadt Köln die
lichte Weite und die lichte Höhe der Brücken vergrößert werden. Damit bietet die ge-
wonnene Fläche verkehrstechnisch zukünftig Möglichkeiten für eine Verbesserung der
Verkehrssituation und weiterhin für eine deutliche Aufwertung des gesamten Bereiches
rund um die Deutz-Mülheimer Straße. Die Eintragung als Baudenkmal wurde daher
auch im Juni 2018 von der Stadt Köln abgelehnt.
Baubedingte Auswirkungen:
Durch die geplante Baumaßnahme sind folgende baubedingte Wirkungen zu erwarten:
Schutzgut „Mensch“
Für den unmittelbaren Baubereich sind bauzeitlich Auswirkungen durch Lärm- und Ab-
gase und ggf. Erschütterungen aufgrund der Bauarbeiten und des Baustellenverkehrs
(Transport von Baumaterial) zu erwarten.
Der Baubereich weist jedoch keine besondere Eignung für die Wohn- und Erholungsnut-
zung auf. Im unmittelbaren Umfeld der Baumaßnahme befinden sich keine besonders
lärmempfindlichen Einrichtungen wie Krankenhaus, Altenheim, oder Schule. Wohnge-
bäude grenzen lediglich südwestlich der EÜs an das Baufeld. Zudem ist der Bereich u.a.
durch Verkehrslärm stark vorbelastet.
Wegen der relativ hohen Vorbelastung in Bezug auf den Verkehrslärm wurden projekt-
spezifische Richtwerte gebildet, indem die Richtwerte der AVV Baulärm angehoben
wurden.
Die Berechnungen ergaben, dass während der Rückbauarbeiten, die teilweise in der
Nacht stattfinden sollen, größtenteils geringe Überschreitungen der projektspezifischen
Richtwerte bis max 7 dB(A) in der Nacht an insgesamt 14 Gebäuden zu erwarten sind.
Dabei wird von einem Zeitraum von 8,0 Stunden/Tag (Rückbau der Widerlager) und 11
Stunden/Nacht (Rückbau des Brückenbauwerkes) ausgegangen. Da diese Arbeiten je-
doch nur während weniger Nächte durchgeführt werden, werden aktive Schallschutz-
maßnahmen als unverhältnismäßig angesehen. Im Tageszeitraum wurden geringe
Überschreitungen der projektspezifischen Richtwerte um bis zu 3 dB(A) an insgesamt
zwei Gebäuden festgestellt, weshalb auch hier aktive Schallschutzmaßnahmen als un-
verhältnismäßig angesehen werden.
Während der Verbauarbeiten, die im Tageszeitraum 13 Stunden andauern werden, kön-
nen geringe Überschreitungen der projektspezifischen Richtwerte an insgesamt 8 Ge-
bäuden bis max 6 dB(A)) nicht ausgeschlossen werden. Aktive Schallschutzmaßnahmen
werden als unverhältnismäßig angesehen.
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
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Während der übrigen Bauarbeiten (Erd- und Gleisbauarbeiten), die nur im Tageszeit-
raum stattfinden, ist nicht mit Überschreitungen der projektspezifischen Richtwerte zu
rechnen.
In Bezug auf baubedingte Erschütterungen kommen die Untersuchungen zu dem Er-
gebnis, dass Gebäudeschäden im Sinne der DIN 4150-3 am nahe gelegenen Parkhaus
nicht ausgeschlossen werden können. Belästigungen der Einwohner im Sinne der DIN
4150-2 sind nicht zu erwarten, sofern die ermittelten Einwirkzeiten eingehalten werden.
Geringfügige Veränderungen der Gleislage bewirken keine nennenswerte Veränderung
der Erschütterungssituation, da diese unterhalb der Prognosegenauigkeit der Erschütte-
rungsimmissionen liegen.
Schutzgut „Tiere und Pflanzen“
Durch die notwendigen Aufstell- und Arbeitsraumflächen werden im Brückenbereich Ge-
hölze vorübergehend entfernt bzw. in diesen Bereich ragende Äste und Zweige zurück-
geschnitten. Bei dem zu beseitigenden Bewuchs handelt es sich um jüngere Gehölze
(Sukzessionsgebüsch) sowie Ruderalfluren verschiedenster Ausprägung, die nach Bau-
ende wieder hergestellt werden.
Mit der geplanten Baumaßnahme sind baubedingte Vegetationsverluste auf einer Ge-
samtfläche von ca. 8324 m² verbunden.
Bei der Erneuerung der EÜ sind eine Zerstörung von Fledermausquartieren und eine
Tötung von Fledermäusen potentiell möglich. Durch Kontrolle und ggf. Verschluss der
als Quartier in Betracht kommenden Hohlräume kann eine Schädigung etwaiger in den
Brücken übertagender Fledermäuse vermieden werden (Vermeidungsmaßnahmen V2).
Die von der Baumaßnahme betroffenen bahnstreckenbegleitenden Gehölzbestände ha-
ben eine potenzielle Funktion als Nistplatz für diverse Vogelarten. Eine Tötung von Vö-
geln ist potentiell ebenfalls möglich. Durch eine auf die Brutzeit der Vögel Rücksicht
nehmende Baufeldfreimachung kann eine Verletzung bzw. Tötung von Tieren im Regel-
fall ausgeschlossen werden (Vermeidungsmaßnahme V1).
Unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaßnahmen sind im Zusammen-
hang mit der Baumaßnahme keine Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Bestim-
mungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten. (vgl. Artenschutzrechtlicher Fachbei-
trag Cochet Consult Juni 2018)
Schutzgut „Wasser“
9.2.3.1 Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässern
Eingriffe in Gewässer finden weder bau- noch anlagenbedingt statt.
Die Trägerbohlwand wird als Verbau eingesetzt. Der Verbau besteht aus Stoffen: Stahl
und Beton, die als nicht wassergefährdend (nwg) laut AwSV eingestuft sind.
9.2.3.2 Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser
Der Wasserhaushalt wird durch die Baumaßnahme nicht verändert.
Gemäß E-Mail vom 29.03.2018 vom Bodengutachter ist keine geschlossene
Grundwasserhaltung erforderlich. Diese Mail wird in der Ergänzende Unterlage E4.1
beigefügt.
Die Festlegung des Bauwasserstands basiert auf die statistischen Annahmen und ein
Restrisiko ist vorhanden.
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
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Die Gründung der EÜ erfolgt über eine Flachgründung, so dass der Grundwasserfluss
nicht beeinträchtigt wird. Das anfallende Oberflächenwasser wird in den Kanal der städ-
tischen Entwässerungsbetriebe abgeführt.
9.2.3.3 Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser durch Anlagen, die
hierfür bestimmt oder geeignet sind
Da eine Trägerbohlwand für den Verbau geplant ist und dies nur eine punktuelle
Einbindung ist, ergibt sich kein Aufstauen / Umleiten von Grundwasser (wie z.B. bei ei-
nem Spundwandverbau). Da das Grundwasser unter der Aushubsohle liegt
(Verbaunachweis mit GW-Bau), ergibt sich kein hydraulischer Grundbruch. Bei kriti-
schem GW – Anstieg wird die Baugrube geflutet.
Schutzgut „Klima und Luft“
Durch die Beseitigung der Vegetation entstehen keine bau-, anlagen- oder betriebsbe-
dingten erheblichen oder nachhaltigen Auswirkungen auf das Klima.
Schutzgut „Landschaft“
Durch die Anlage von Baustelleneinrichtungs- und Montageflächen kommt es zu tempo-
rären Verlusten von Gehölzstrukturen und damit zu einem temporären Eingriff in das
Stadtbild.
Schutzgut „Boden“
Vorübergehend wird im Eingriffsbereich – im unmittelbar an das Bauwerk angrenzenden
Arbeitsraum - baubedingt Boden entnommen. Bei den hier vorliegenden Böden handelt
es sich um anthropogen überformte Böden mit stark gestörten Bodeneigenschaften.
Schutzgut „Kultur und Sachgüter“
Mit dem Abriss und Neubau der Eisenbahnüberführungen über die Deutz-Mülheimer
Straße in Köln-Deutz geht ein lokal bedeutsames Bauwerk verloren.
9.3 Bewertung der Umweltauswirkungen
Umweltverträglichkeit
Eine Umwelterklärung (Screening) wurde erstellt und in den ergänzenden Unterlagen
beigefügt. Als Ergebnis ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht zu erwarten.
LBP
Für die Bewertung der Eingriffe und Ermittlung des Ausgleichs wurde das Verfahren
„Ludwig“ zu Grunde gelegt. Danach wurde ein Eingriff in Höhe von 99888 Wertpunkten
ermittelt, dem ein Ausgleich in gleicher Höhe gegenüber steht.
FFH-Verträglichkeit
FFH Gebiete sind durch die Baumaßnahme nicht betroffen.
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Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
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Artenschutz
Die mit der Baumaßnahme verbundenen artenschutzrechtlichen Konflikte sind gering.
Hinweise auf planungsrelevante oder lokal bedeutsame Arten wurden an der EÜ und auf
den BE-Flächen nicht gefunden.
Unter Berücksichtigung der in Kap. 9.1 (sowie im LBP und im ASB) genannten Vermei-
dungsmaßnahmen sind im Zusammenhang mit der Baumaßnahme keine Verstöße ge-
gen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten.
Elektromagnetische Verträglichkeit
Der grundsätzliche elektrische Zustand nach der Baumaßnahme ändert sich gegenüber
dem derzeitigen Zustand nicht wesentlich und es befinden sich keine relevanten Hoch-
frequenzanlagen (≤ 10 MHz) im Abstand von ≤ 300 m. Im Bereich gibt es zudem auch
keine anderen Hochspannungsanlagen von Drittbetreibern.
Die Vorprüfung gemäß der 26. BlmSchV VwV wurde unter dem Leitfaden der DB Netz
AG (I.NG-S-M(B)) vom 06. April 2016 durchgeführt.
Bei dieser Maßnahme handelt sich aus Sicht der Oberleitung weder um einen Neubau
noch um eine wesentliche Änderung im Sinne der Vorschrift „Hinweise zur Durchführung
der Verordnung über elektromagnetische Felder“ (LAI 2014).
10 Weitere Rechte und Belange
Die erforderlichen Abstimmungen und Zu stimmungserklärungen sind in den ergänzen-
den Unterlagen zu finden.
10.1 Grunderwerb
Für die Maßnahme sind Grundstücke vorübergehend in Anspruch zu nehmen zudem ist
teilweise Grunderwerb erforderlich. Der Grunderwerb ist aufgrund der Stützwand auf der
Südostseite erforderlich. Dies ist im Detail 1 des Grunderwerbsplans dargestellt.
Für Baugruben, Zufahrten und Baustelleneinrichtungsflächen etc. ist eine bauzeitliche
Flächeninanspruchnahme erforderlich.
Vorübergehend in Anspruch genommene Grundstücke werden na ch Beendigung der
Baumaßnahme wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt.
Die entsprechenden Flächen sind im Grunderwerbsplan und –Verzeichnis ausgewiesen.
10.2 Kabel und Leitungen
Im Zuge der Planung haben die Abstimmungen mit den Leitungsträgern stattgefunden.
Die betroffenen Leitungsträger haben dem Bauvorhaben grundsätzlich zugestimmt.
10.3 Straßen und Wege
Die Eisenbahnüberführung kreuzt die Deutz-Mülheimer Straße, die 6-spurige Straße mit
Gleisen der Stadtbahn sowie beidseitig den Fuß- und Radweg. Sowohl der Baubereich,
als auch die BE-Flächen liegen direkt an der Straße.
Während der gesamten Bauzeit ist der Straßenverkehr auf der Deutz- Mülheimer Straße
teilweise eingeschränkt (Fuß- und Radwege, östliche Fahrspur).
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
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Für den Abbruch des Bestandsüberbaus und für das Einheben der Überbauten während
der Herstellung der EÜ, sowie der Einschubarbeiten, werden Straßensperrungen der
Deutz-Mülheimer Straße inklusive der Stadtbahnlinien 3 und 4 über einzelne Wochen-
enden erforderlich.
Die Stadt Köln, die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) sowie die Kölnmesse und die Betrei-
ber der LanxessArena (ehem. KölnArena) sind in die Planung eingebunden.
Im Zuge der Planung haben die Abstimmungen mit der Stadt Köln als Straßenbaulast-
träger und mit der KVB stattgefunden.
Die Stadt Köln und die KVB haben dem Bauvorhaben grundsätzlich zugestimmt.
10.4 Kampfmittel
Bei dem Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf wurde ein Antrag auf
Luftbildauswertung zum Verdacht auf Kampfmittel gestellt.
Gem. Auskunft des Kampfmi ttelbeseitigungsdienstes (KBD) war durch die bestehende
Bahnanlage sowie die Bebauung eine Testsondierung nicht möglich. Es wird allgemein
auf das „Merkblatt für Baugrundeingriffe“ verwiesen.
Es ist nicht au szuschließen, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Daher
kann keine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln gegeben werden.
Erdarbeiten sind mit entsprechender Vorsicht auszuführen.
Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort ein zustellen und umge-
hend die Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmit-
telbeseitigungsdienst zu benachrichtigen.
10.5 Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial
Die anfallenden Aushubmassen werden im Rahmen der Baumaßnahme nicht wie der
eingebaut und stattdessen auf eine Deponie oder zur Verwertung gebracht. Für die Ein-
ordnung der Abfälle und Aushubmassen wird nach dem Ausbau / Abbruch eine Deklara-
tionsanalytik durchgeführt.
10.6 Gewässer
Durch die Maßnahme sind keine Gewässer betroffen.
10.7 Land- und Forstwirtschaft
Im Rahmen der Maßnahme sind keine land- und forstwirtschaftlichen Flächen betroffen.
10.8 Brand- und Katastrophenschutz
Die Richtlinie des Eisenbahn -Bundesamtes „Anforderungen des Brand - und Katastro-
phenschutzes an Planung, Bau und Betrieb von Schienenwegen nach AEG“ ist einge-
halten.
Eine Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr hat stattgefunden.
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A
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Im Zuge der zeitlich vorlaufenden Baumaßnahme BWC wird der alte Treppenzugang
vom Gleisbereich zu der Deutz -Mülheimer Straße zwischen dem BWD und BWE als
Provisorium wieder reaktiviert.
Es werden Schließungen bzw. Türen an der Deutz -Mülheimer Straße und im Gle isbe-
reich vorgesehen. Türschließungen für die Feuerwehr und für die DB AG verhindern so
die Nutzung durch unbefugte Dritte.
Zudem können während der Bauzeit aller Maßnahmen die Baustelleneinrichtungsflä-
chen für die Feuerwehr als Zugangsmöglichkeit zu den Gleisen genutzt werden.
Nach Abschluss der Erneuerung aller fünf Brückenbauwerke (BW A -E) über die Deutz -
Mülheimer Straße wird ein zentraler Treppenaufgang für alle Bauwerke zwischen BWC
und BWD, von dem die Gleisanlagen für die Feuerwehr erreicht werden können, herge-
stellt.
10.9 Schadstoffuntersuchung
Im Rahmen der geplanten Erneuerung der Stahlüberbauten (Bauwerke BWA, BWB,
BWD und BWE) über die Deutz -Mülheimer Straße in Köln -Deutz sind die bestehenden
Überbauten mitsamt ihrer Korrosionsschutzbeschicht ung abgängig. Eine Erfassung der
Schadstoffsituation war somit e rforderlich, die als Ziel den Ausschluss einer Umweltge-
fährdung (Emissionen) bei den geplanten Maßnahmen hat.
Es konnte in keiner Probe Asbest nachgewiesen werden.
Es wurde in keiner Mischprob e relevante Gehalte an PCB sowie PAK (inkl. Ben-
zo(a)pyren) nachgewiesen.
In allen Mischproben wurden relevante Schwermetallgehalte detektiert.
Für den Rückbau des Stahlüberbaus mit seiner Schwermetallhaltigen Korrosionsschutz-
beschichtung im konventionellen Verfahren (Brennen der Trennstellen) ist die TRGS 505
durch den ausführenden Unternehmer anzuwenden. Die TRGS umfasst für diese Arbei-
ten Schutzmaßnahmen wie Reinigung der Arbeitsplätze, Persönliche Schutzaustüstung
(PSA), Hygiene, Unterweisung der Mitarbeiter, etc.
Der Untersuchungsbericht der DB Engineering & Consulting GmbH, Duisburg vom
09.01.2019 befindet sich in der Unterlage 16.
Abbildung 5: Fotos „alter“ verschlossener Treppenaufgang zwischen BWD und E
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
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11 Abkürzungen
Abs.
Abzw.
AFB
AG
ALVF
AN
AVV-Baulärm
BASt
Absatz
Abzweig
Artenschutz-Fachbeitrag
Auftraggeber
Altlastenverdachtsfläche
Auftragnehmer
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Bau-
lärm
Betriebliche Aufgabenstellung
BE-Fläche
Bf
BImSchV
BMK
BImSchG
BNatschG
BoVEK
BW
bzw.
cm
DB
DIN
EBA
EBO
EKrG
Baustelleneinrichtungsfläche
Bahnhof
Bundes-Immissionsschutzverordnung
Bergisch-Märkisches Land
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Bundesnaturschutzgesetz
Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept
Bauwasser
beziehungsweise
Zentimeter
Deutsche Bahn
Deutsches Institut für Normung
Eisenbahn-Bundesamt
Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung
Eisenbahnkreuzungsgesetz
EÜ
FRS
ggf.
Eisenbahnüberführung
Sanierungsmanagement der DB AG
gegebenenfalls
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A
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GW
Hbf
HQ100
IBN
Ivl
Kap.
km
L
LH
LST
LWL
max.
m
m NHN
NRW
NSG
OLA
RiL
SGV
SPMT
SPV
SFK
SO
T
TEN
Tk
TRGS
Grundwasser
Hauptbahnhof
Jahrhunderthochwasser
Inbetriebnahme
Ingenieurvermessung Lage
Kapitel
Kilometer
Länge
Lichte Höhe
Leit- und Sicherungstechnik
Lichtwellenleiter
maximal
Meter
Meter über Normalhöhennull
Nordrhein-Westfalen
Naturschutzgebiet
Oberleitungsanlage
Richtlinie
Schienengüterverkehr
Self propelled modular trainlers
Schienenpersonenverkehr
Schienenfußkabel
Schienenoberkante
Tage
Transeuropäische Netze
Telekommunikation
Technischen Regeln für Gefahrstoffe
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
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UK
UVP
u.a.
Vmax
WiB
WSG
z.B.
Unterkante
Umweltverträglichkeitsprüfung
unter anderem
Maximale Verkehrsgeschwindigkeit
Walzträger in Beton
Wasserschutzgebiet
Zum Beispiel
Beschlussvorlage Ausschuss
6079 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/621/2 Vorlagen-Nummer 1118/2021 Freigabedatum 31.03.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung von Eisenbahnüberführungen (Bauwerk A) über die Deutz-Mülheimer Straße in Köln-Deutz Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren der DB Netz AG für die Erneuerung von Eisenbahnüberführungen (Bauwerk A) über die Deutz-Mülheimer Straße in Köln- Deutz die beigefügte Stellungnahme (Anlage 3) abzugeben. Alternative: keine Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 22.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Vorhaben Die DB Netz AG plant in Köln-Deutz die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen (EÜ) über die Deutz-Mülheimer Straße. Es handelt sich hierbei um insgesamt fünf Brückenbauwerke (A bis E), wel- che aus mehreren Stahlbogenbrücken bestehen, die nacheinander im Rahmen separater Genehmi- gungsverfahren erneuert werden sollen. Die Lage der einzelnen Bauwerke ist auf Seite 8 des beige- fügten Erläuterungsberichts (Anlage 2) dargestellt. Für die Bauwerke B und C liegen bereits Planfeststellungsbeschlüsse vor. Die städtischen Stellung- nahmen in diesen Verfahren waren Gegenstand der Beschlussvorlagen 0616/2018 und 3789/2019. Hier ist mit den Bauarbeiten bereits begonnen worden. Gegenstand des aktuellen Planfeststellungsverfahrens ist nunmehr die Erneuerung des Bauwerks A. Derzeit besteht das Bauwerk aus zwei eingleisigen Stahltrogkonstruktionen auf Stahlbögen mit Schot- terbett. Die lichte Durchfahrtshöhe unter der Überführung beträgt nur im Scheitelpunkt ca. 5,00 m, an den äußeren Straßenrändern weist sie eine zu geringe Durchfahrtshöhe von ca. 3,50 m auf. Die lichte Weite beträgt ca. 24,00 m. Es ist geplant, das aus dem Jahr 1912 stammende Bauwerk A aufgrund seines schlechten baulichen Zustandes sowie der zu geringen Durchfahrthöhe im Randbereich zurückzubauen und durch ein neu- es Bauwerk zu ersetzen. Die lichte Weite des neuen Bauwerks wird mit etwa 27,10 m und die lichte Höhe mit mindestens 4,80 m über die Gesamtbreite geplant. Die für die Verbreiterung erforderliche Kostenbeteiligung hat der Rat der Stadt Köln bereits am 05.07.2018 (Vorlagen-Nummer 2911/2017) beschlossen. Das neue Bauwerk soll aus zwei eingleisigen Dickblechtrogkonstruktionen, die auf massiven Widerla- gern aus Stahlbeton aufgelagert sind, bestehen. Die Widerlager werden nördlich des Bauwerkes auf Verschubbahnen hergestellt und anschließend nach dem Abbruch des Bestandes quereingeschoben. Der neue Überbau wird auf dem seitlich angrenzenden Baufeld gefertigt. Nach Fertigstellung des Überbaus wird dieser über die Deutz-Mülheimer Straße transportiert und auf die neuen Widerlager eingehoben. Zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichsmaßnahmen durchge- führt. Die Bauzeit wird voraussichtlich ab Anfang 2026 ca. 14 Monate betragen. Der beigefügte Erläuterungsbericht (Anlage 2) stellt die Einzelheiten des Vorhabens dar. Genehmigungsverfahren Für ihr Vorhaben hat die DB Netz AG beim Eisenbahn-Bundesamt die Planfeststellung beantragt. Die Antragsunterlagen wurden von der Bezirksregierung Köln als Anhörungsbehörde mit der Aufforde- rung übersandt, diese öffentlich auszulegen und zu dem Vorhaben bis spätestens 16.03.2021 (Ende 3 der Einwendungsfrist und damit Ausschlussfrist für die Geltendmachung eigener Rechte) Stellung zu nehmen. Damit die von der Stadt zu vertretenden Belange im Verfahren Berücksichtigung finden, musste eine diese Frist wahrende Stellungnahme abgegeben werden. Eine vorherige Beschlussfas- sung durch den Stadtentwicklungsausschuss war aufgrund der gegebenen Sitzungstermine nicht möglich. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren hat in der Zeit vom 03.02.2021 bis 02.03.2021 pandemiebedingt durch Veröffentlichung im Internet sowie ergänzend in Papierform beim Bauverwaltungsamt stattgefunden. Stellungnahme Das Vorhaben ist als Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur zu begrüßen. Die Stadt Köln wird in Planfeststellungsverfahren in zweifacher Weise beteiligt: Als Betroffene und als Trägerin öffentlicher Belange. Nur soweit Gemeinden in eigenen Rechten betroffen sind, können sie im Verfahren durchsetzbare Forderungen geltend machen. Als eigene Rechte kommen primär Eigen- tumsrechte und das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht, insbesondere die Planungshoheit, in Be- tracht. Hierunter fallen nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht die Belange der durch ein Vorhaben betroffenen Einwohner*innen oder Anforderungen, die die Rechtsordnung allge- mein an das Vorhaben stellt, wie beispielsweise solche aus dem Bereich des Umwelt- und Natur- schutzes (Bundesverwaltungsgericht, u. a. Urteil vom 09.11.2017, 3 A 2.15). Im Rahmen der beiden vorangegangenen Planfeststellungsverfahren wurden die wesentlichen Fra- gen aus den Bereichen Stadtplanung, Verkehr und Artenschutz einer Lösung zugeführt. Die Stellungnahme zum Bauwerk A umfasst daher im Wesentlichen fachliche Vorgaben zur Durch- führung des Vorhabens. Begründung für die fehlende Alternative Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von der DB Netz AG geplant und durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt beim Eisenbahn-Bundesamt. Die dabei aus städtischer Sicht zu berücksichtigenden Belange sind in der Stellungnahme zu den geplanten Maßnahmen im Einzelnen aufgeführt. Würde keine Stellungnahme abgegeben, könnten diese Belan- ge unberücksichtigt bleiben. Eine Alternative kann daher nicht angeboten werden. Anlagen Anlage 1: Übersichtskarte Anlage 2: Erläuterungsbericht Anlage 3: Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln
Anlage 3: Stellungnahme
26755 Zeichen
Anlage 3 Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 18 ff AEG i.V.m. §§ 72 ff VwVfG für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Deutz-Mülheimer Straße, Bauwerk A Sehr geehrte Frau Yabanci, ich erhebe gegen das oben näher bezeichnete Vorhabe n der DB Netz AG keine Bedenken, wenn den nachfolgend im Einzelnen benannten Anforde rungen jeweils durch eine entsprechende Nebenbestimmung in der Zulassungsentscheidung Rechnung getragen wird. I. Stadtplanung Die Erneuerung (Abriss und Neubau) der Eisenbahnübe rführungen (EÜ) über die Deutz- Mülheimer Straße betrifft insgesamt fünf Brückenbau werke (Bauwerke A bis E). Die Forderungen für die Gestaltung und Ausführung aller dieser Brückenbauwerke lauten wie folgt: 1. Taubenschutz ist vorzusehen und konstruktiv einz ubauen. Es ist nicht mit Gittern zu arbeiten. Die Unterseite der Brückenkonstruktion is t als geschlossene Fläche auszuführen. 2. Graffitischutz ist auf den Oberflächen aufzubrin gen. 3. Die Brückengeländer und die Widerlager sind von Werbung freizuhalten. 4. Beleuchtung Zusätzlich zur Standardbeleuchtung sind im Zuge der weiteren Planung entsprechende bauliche Vorkehrungen zu berücksichtigt, wie sie be reits für das Brückenbauwerk C abgestimmt worden sind. In Abstimmung mit dem Stadt planungsamt (Stadtraummanagement) und der RheinEnergie AG ist e ine Effektbeleuchtung in Form einer LED-Leiste angedacht, mit dem Ziel, ein gleic hmäßiges „Lichtband“ durch eine indirekte Beleuchtung der Brückenuntersichten in de n Randbereichen zu realisieren. Diese LED-Leisten sollten über einen RGB Farbwechsel verfügen, der einzeln je Brücke und Seite steuerbar ist. Die Leisten bzw. die Ausle uchtung sollte sich möglichst unterbrechungsfrei über die komplette Länge eines jeden Brückenbauwerkes erstrecken. Für eine entsprechende Berücksichtigung sind daher im Zuge der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und der Ausführungsplanung Abstimmungen mit dem Stadtplanungsamt / RheinEnergie AG zu führen. Entsp rechende Befestigungen / Anbindungen oder weitere Elemente sind unter Berück sichtigung der ggf. statischen Einwirkungen und Abmessungen in die Ausführungsplan ung aufzunehmen. Die Ausführung (Montage und Anschluss der Beleuchtung e tc.) erfolgt dann durch die RheinEnergie AG. Bezirksregierung Köln - Dezernat 25 - z. Hd. Frau Yabanci Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Az. 25.7.2.2-7/20 62/621/2-62.21.01 16.03.2021 62 2 5. Gestaltung der Widerlager Bezüglich der Gestaltung der Sichtbetonflächen der Widerlager hat es bereits mit Vertretern der Vorhabenträgerin (Herr Paprotny und Herr Gombert) sowie Herrn Sämann vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung und Herrn Gerdes von Stadtplanungsamt eine Übereinkunft gegeben. Demnach erfolgt die Gest altung der Sichtbetonflächen der Widerlager analog der Ausführung am Referenzobjekt Florianweg 10 in 52249 Eschweiler – dort hat am 11.08.2020 diesbezüglich ein Ortstermin stattgefunden. Dies bedeutet konkret: a) Herstellung einer betonglatten Fläche mit einer Spannplattenschalung (Plattengröße ca. 2,50 m x 1,25 m) mit geordnetem Stoßbild (SB 2) gemäß der Ausführung am Referenzobjekt Florianweg 10 in 52249 Eschweiler. b) Anordnung des Stoßbildes horizontal. c) Regelmäßige Anordnung der Ankerlöcher. d) Verschluss der Ankerlöcher mit Verschlussstöpsel n in Betonfarbe. Ansprechpartnerin im Stadtplanungsamt, Willy-Brandt -Platz-2, 50679 Köln, ist Frau Hüser (Telefon: 0221-221-26206; E-Mail: martina.hueser@stadt-koeln.de ). II. Straßen und Verkehr, Straßenrecht Die nachfolgenden Vorgaben bzw. Nebenbestimmungen sind zu berücksichtigen: 1. Brücken- und Widerlagerneubau a) Die lichte Weite von 27,10 m darf nicht eingesch ränkt werden. b) Die Beleuchtung muss so platziert werden, dass d ie lichte Durchfahrtshöhe von mindestens 4,50 m nicht eingeschränkt wird. Sofern dies nicht möglich ist, muss die Beleuchtung außerhalb der Fahrbahn angebracht werde n. Zwecks Steigerung des Sicherheitsempfindens von zu Fuß Gehenden und Rad F ahrenden in dieser sehr langen und heute dunklen Eisenbahnüberführung wird eine ausreichende Beleuchtung gefordert. c) Im Bereich der Geh-/Radwege muss die lichte Höhe unterhalb der Konsolenauflager mindestens 2,55 m betragen. Als zukünftige Höhe des Geh-/Radwegs ist die Höhe der heutigen Gehweghinterkante anzusetzen. d) Die wiederherzustellende, südwestliche Flügelwan d zwischen dem westlichem Widerlager und dem U-Bahnzugang ist mit einer dem B estand entsprechenden Ziegelsteinoptik zu verblenden. Ansprechpartner im Amt für Straßen und Verkehrsentw icklung, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr Sämann (Telefon: 0221-221-2788 9; E-Mail: ronny.saemann@stadt- koeln.de ). 2. Bauzeitlicher Zustand / Drittbetroffenheiten a) Das zu erneuernde Bauwerk befindet sich auf der Deutz-Mülheimer Straße. Diese ist Bestandteil des mobilitätsrelevanten Verkehrsnetzes der Stadt Köln. Finden Arbeitsstellen mit verkehrlichen Einschränkungen (V ollsperrung, Sperrung von Fahrspuren, Einengungen) in diesem mobilitätsreleva nten Verkehrsnetz statt und übersteigt der Genehmigungszeitraum zwei Monate, sind die erforderlichen und von einer in Köln zugelassenen Fachfirma erstellten Ver kehrszeichenpläne mit allen zur Genehmigung benötigten Unterlagen vier Wochen vor Baubeginn einzureichen. b) Bei der Antragstellung ist zusätzlich über die A uftraggeberin eine Pressemitteilung vorzulegen. Die finale Fassung der Medieninformation (Pressemitteilung) ist zwecks Prüfung drei Werktage vor der geplanten Veröffentli chung dem Amt für 3 Verkehrsmanagement, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köl n (E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de ) vorzulegen. Die Medien sind zwölf Werktage vor Baubeginn zu unterrichten. Sechs Werktage vor B aubeginn ist eine weitere Information an die Medien zu versenden. c) Im Genehmigungsverfahren sind die verkehrslenken den Dienststellen der Polizei und der Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB AG) zu beteiligen. d) Aufgrund der Verkehrsbedeutung der Deutz-Mülheim er Straße sind vor Baubeginn Abstimmungen mit der Koelnmesse GmbH und der LANXESS-arena notwendig. e) Erforderliche Vollsperrungen der Deutz-Mülheimer Straße dürfen nur in verkehrsschwachen Zeiten (nachts sowie an Wochenend en) unter Vorlage eines Umleitungskonzeptes, das u.a. mit der KVB AG abgest immt ist, vorgenommen werden. Hierbei ist eine Berücksichtigung der Belan ge der Koelnmesse GmbH und der LANXESS-arena zwingend. Dies gilt auch für Maßnahmen an Wochenenden, da Veranstaltungen auch dann stattfinden. Auch die übr igen nördlichen Anlieger, insbesondere die MesseCity mit der Deutschland-Zent rale der Zurich Versicherung sowie die Hotellerie beidseits der Deutz-Mülheimer Straße, müssen angemessen erreichbar bleiben. Sperrungen und Umleitungen müss en diesen Betroffenen rechtzeitig kommuniziert werden. f) Da die Deutz-Mülheimer Straße eine Hauptverkehrs straße ist, wurden bereits im Zuge der Planfeststellungsverfahren zu den Brückenb auwerken B und C tragbare Umleitungskonzepte vorgelegt. Diese müssen auch für das o.g. Vorhaben zur Anwendung kommen. Hierzu bedarf es Abstimmungen mit dem Amt für Verkehrsmanagement, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köl n (E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de ). Anderenfalls ist mit einem Gutachten die Eignung eines modifizierten Umleitungskonzeptes dar zulegen. In einem weiteren Gutachten ist zudem die Leistungsfähigkeit während der Baustellenführung und der zugehörigen Baustelleneinschränkungen für den Knote npunkt Opladener Straße / Deutz-Mülheimer Straße nachzuweisen und die verkehr stechnische Realisierung durch Bereitstellung zugehöriger Umbaupläne und Pro grammierungen für die Lichtsignalanlage zu gewährleiten. Auch während der Baumaßnahme müssen Steuerung und Anschluss an den Verkehrsrechner gewä hrleistet sein. Für die Organisation von Umleitungsverkehren und Stadtbahns perrungen sowie ggf. erforderlichen Umprogrammierungen und Umbaumaßnahme n an den Lichtsignalanlagen benötigt die KVB AG einen Vorlau f von mehreren Monaten. Die KVB AG ist daher frühzeitig zu informieren. g) Da durch die Baumaßnahme einschließlich der Baus tellenzufahrt auch die Belange von zu Fuß Gehenden und Rad Fahrenden betroffen sind, ist zu jedem Zeitpunkt der Baumaßnahme eine sichere Verkehrsführung des genannten Personenkreises sicher zu stellen. Dies gilt auch für den Ein- und Ausfahrtsbereich der Baustellenzufahrt. h) Bei einem Eingriff in das öffentliche Straßenlan d ist die Maßnahme mindestens drei Wochen vor Baubeginn anzuzeigen, ggf. ist gemeinsam mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Kö ln (E-Mail: strassen- verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de ) ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. 3. Baustelleneinrichtungsfläche Die Baustelleneinrichtungsfläche befindet sich oberhalb der Deutz-Mülheimer Straße auf der Westseite. Zur Andienung dieser Fläche ist der Bau einer steilen Rampe zwischen den Brückenbauwerken A und B geplant. Sowohl bei de r Ein- als auch bei der Ausfahrt sind ausreichende Schleppkurven erforderlich. Die Z ufahrt ist nur aus Richtung Messe- Kreisel möglich. Hierbei ist die eingeschränkte Dur chfahrtshöhe der Bogenbrücken von 3,10 m zu berücksichtigen. Entsprechende Verbotszeichen verbieten das Befahren dieses Bereiches für Fahrzeuge mit einer tatsächlichen Höhe von mehr als 3,10 m. Dies gilt auch 4 für Baustellenfahrzeuge. Vom Baufeld ausfahrende Fahrzeuge dürfen nur nach Süden in Fahrtrichtung Opladener Straße / Justinianstraße fahren. Es ist sicherzustellen, dass der Baustellenverkehr keine Verunreinigungen auf öffentlichen Straßenflächen verursacht. Im Bereich der Ausfahrt der Baustelleneinrichtungsfläc he ist bei Bedarf eine regelmäßige Reinigung der Straßenflächen durchzuführen. Ansprechpartner im Amt für Verkehrsmanagement, Will y-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr Haubenreisser (Telefon: 0221-221-27102; E-Mail : klaus.haubenreisser@stadt- koeln.de ). 4 Kreuzungsvereinbarung Das o.g. Vorhaben stellt die Änderung einer bestehe nden Kreuzung gemäß § 3 des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straße n (EKrG) dar. Zwischen der Stadt Köln als Trägerin der Baulast der kreuzenden Deutz-Mülheimer-Straße und der DB Netz AG als Baulastträgerin des Schienenwegs ist da her eine Kreuzungsvereinbarung abzuschließen, deren Kostentragung sich nach § 12 N r. 2 EKrG bemisst. Die Kreuzungsvereinbarung ist nach technischer Abstimmu ng und Durchführung des Planfeststellungsverfahrens abzuschließen. Ansprechpartnerin für den Abschluss der Kreuzungsvereinbarung im Bauverwaltungsamt (Sachgebiet 620/2), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Frau Maricic (Telefon: 0221-221- 22699; E-Mail: natasa.maricic@stadt-koeln.de ). III. Landschaftspflege und Grünflächen 1. Die in unmittelbarer Nähe stehenden Bäume sind z u erhalten und vor Beginn und während der Baumaßnahme gemäß der DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen), der RAS-LP 4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen – RAS, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen) und § 11 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung – BauO NRW) vor jeglichen Beschäd igungen und Verletzungen zu schützen. 2. Baustelleneinrichtungsflächen und Baustellenzufa hrten sowie die Lagerung von Materialien auf den öffentlichen Vegetationsflächen sind verboten. Ansprechpartnerin im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln, Willy- Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Frau Weber (Telefon : 0221-221-26188; E-Mail: frauke.weber@stadt-koeln.de ). IV. Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft Soweit in den nachfolgenden Auflagen Informations-, Hinweis-, Nachweis- oder vergleichbare Verpflichtungen aufgeführt sind, sind diese gegenüb er dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Abteilung Immissionsschutz, W asser- und Abfallwirtschaft), Willy- Brandt-Platz 2, 50679 Köln, zu erfüllen. Ansprechpa rtnerin ist Frau Leonhäuser (Telefon: 0221-221-29197; E-Mail: mandy.leonhaeuser@stadt-koeln.de). 1. Abfallwirtschaft a) Der Beginn und das Ende der Bau- / Abbruch- / Au shubmaßnahmen sind jeweils eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. b) Vor Beginn der Bau- / Abbruch- / Aushubmaßnahmen ist ein aktuelles Abfallverwertungs- und Entsorgungskonzept vorzulegen. Dieses muss die folgenden Angaben beinhalten: - Analysenergebnisse von repräsentativen Proben zu r Erfassung des Belastungsumfanges des anfallenden Aushub- und Abbruchmaterials, 5 - Beurteilung des anfallenden, ggf. kontaminierten Bau- / Aushubmaterials auf der Grundlage der Analysenergebnisse und der Nutzungsre cherche hinsichtlich der Verwertungs- und Beseitigungsmöglichkeiten, - Klassifizierung der bei den Bau- / Aushubmaßnahme n anfallenden Stoffe nach der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis ( Abfallverzeichnis- Verordnung-AVV), - Beschreibung der erforderlichen Separierungsmaßna hmen sowie Darstellung der vorgesehenen Verwertungs- bzw. Beseitigungswege (Ve rwerter, Abfallbehandlungsanlagen, Deponien, Entsorgungsunte rnehmen, o.ä.) für das gesamte anfallende, ggf. kontaminierte Bau- / Aushubmaterial, - Nutzungsorientierte Sicherungsmaßnahmen für den e ventuell verbleibenden, kontaminierten Boden, - Darstellung der zeitlichen Abfolge von Verwertung / Beseitigung, - Name der für die Verwertung / Beseitigung der anf allenden Abfälle verantwortlichen Person auf der Baustelle. Erst nach Zustimmung des Umwelt- und Verbrauchersch utzamtes (Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) zu diesem Abfallverwertungs- und Entsorgungskonzept darf mit dem o.g. Vorhaben begon nen werden. Sollten die Analysen vor Baubeginn noch nicht vorliegen, können diese nach Abstimmung auch erst im Zuge der Bau- / Abbruch- / Aushubmaßnahmen vorgelegt werden. c) Für die Beseitigung / Verwertung von gefährliche n Abfällen sind die Vorschriften der Verordnungen zu den §§ 47-52 des Kreislaufwirtschaf tsgesetzes (KrWG) zu beachten. d) Bei der Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung sind die Anschluss- und Benutzungspflichten der Abfallsatzung der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. e) Die Bau- / Abbruch- / Aushubmaßnahmen sind gutac hterlich zu begleiten und in enger Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) durchzuführen. f) Nach Beendigung der Arbeiten ist gutachterlich e in Abschlussbericht zu fertigen und innerhalb von vier Wochen vorzulegen. 2. Zwischenlagerung von Boden Sollte durch Entsorgungsengpässe eine Zwischenlager ung von kontaminiertem Material oder gefährlichen Abfällen über 72 Stunden hinaus e rforderlich sein, so ist diese im Einzelfall abzustimmen. Es sind jedoch mindestens d ie folgenden Anforderungen einzuhalten, damit keine Boden- und Grundwasserbeeinträchtigung zu befürchten ist: a) Die verschiedenen Abfälle müssen getrennt vonein ander gelagert werden. b) Eine Lagerung darf nur auf befestigter (asphalti erter / betonierter) Fläche ohne Bodeneinlauf, auf einer resistenten und flüssigkeit sdichten Folie oder in Containern vorgenommen werden. c) Eine Beaufschlagung der gelagerten Materialien d urch Niederschlagswasser muss ausgeschlossen werden (z.B. durch Abdeckung mit einer beständigen Folie). d) Die Lagerung ist arbeitstäglich vor Ort zu kontr ollieren. Hierbei ist insbesondere auf die Dichtheit der Abdeckeinrichtung zu achten. Die Kontrollen sind in einem Kontrollbuch zu dokumentieren (Datum, Name der kont rollierenden Person, ordnungsgemäßer Zustand des Lagers, Unterschrift). Das Kontrollbuch ist auf Verlangen vorzulegen. e) Das Abfallzwischenlager ist vor unbefugtem Zutri tt zu sichern. 6 3. Wassergefährdende Stoffe / Einbau von Recyclingm aterial a) Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind die Vorschriften der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18.04.2017 zu beachten. b) Der Einbau von Recyclingmaterial (Asche, Schlack e, aufbereiteter Bauschutt und / oder Produkte aus diesen) außerhalb von Wasserschut zzonen bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8 ff des Gesetz es zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG). 4. Immissionsschutz a) Für das o.g. Vorhaben liegt eine schall- und ers chütterungstechnische Untersuchung zum Baubetrieb der OBERMEYER Planen und Beraten GmbH vom 05.06.2019 vor. Diese ist zu beachten und während der Bauphase sind zudem die folgenden Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen: - Verwendung geräuscharmer Baumaschinen und Verfahr en gemäß dem Stand der Technik im Bereich des Schallschutzes, - Durchführung der Arbeiten überwiegend im Tageszei traum, - Einhaltung von Pausen und Ruhezeiten, - Information der betroffenen Anwohner*innen. b) Grundsätzlich sind lärmintensive Bautätigkeiten nur in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr gestattet. Während der Nachtzeit (20:00 U hr bis 07:00 Uhr) sind lärmintensive Arbeiten gemäß dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Gerä usche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz – B ImSchG) i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm / Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) verboten. c) In begründeten Ausnahmefällen kann das Umwelt- u nd Verbraucherschutzamt (Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirt schaft) eine Ausnahmegenehmigung für Arbeiten während der Nachtz eit erteilen. Diese ist 10 Tage vor dem geplanten Arbeitsbeginn zu beantragen. d) Bei Baumaßnahmen in Wohngebieten sind die Regelu ngen der 32. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) zu beachten, soweit Maschinen verwendet werden, die in dieser Verordnung genannt werden. e) Bei den Bauarbeiten ist sowohl beim Abbruch als auch dem Neubau die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm / Ge räuschimmissionen (AVV Baulärm) zu beachten. f) Der maschinelle Abbruch des von der Genehmigung erfassten Brückenbauwerkes, einschließlich der erforderlichen Fahrzeugbewegunge n darf nur innerhalb des Zeitraumes von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr erfolgen. g) Die Motoren der Maschinen und Arbeitsgeräte sind während der Stand- und Arbeitspausen abzuschalten. h) Die eingesetzten Geräte und Maschinen müssen erh öhten Schallschutzanforderungen genügen. Als Nachweis dient u. a. die Berechtigung, das Umweltzeichen "blauer Engel, weil lärmarm" (gemäß R AL ZU 53) führen zu dürfen. Eine aktuelle Liste derartiger Geräte und Maschinen kann im Internet unter http://www.blauer-engel.de abgerufen werden. i) Felsmeißel dürfen beim Abbruch nur eingesetzt we rden, wenn immissionsärmere 7 Abbruchverfahren – z. B. Abbruch unter Verwendung e iner Brecherzange – nicht möglich sind. j) Staubbelästigungen beim Abbruch, beim Be- und En tladen von Fahrzeugen sowie beim Befahren des Abbruchgeländes sind zu vermeiden oder auf das Mindestmaß zu beschränken. Dies ist jeweils durch eine ausreichen de Oberflächenfeuchte zu gewährleisten. Sofern der Wasserdruck zur ausreiche nden Befeuchtung nicht ausreicht, ist eine Druckerhöhung einzusetzen. k) Es ist sicherzustellen, dass Verschmutzungen der Fahrwege durch Baufahrzeuge nach Verlassen des Abbruchgeländes vermieden oder b eseitigt werden, z. B. durch Einsatz einer saugenden Kehrmaschine. l) Die Abbruchgenehmigung ist während des Abbruchs ständig auf der Baustelle zur Einsichtnahme bereitzuhalten. m) Die Anhaltswerte der DIN 4150 "Erschütterungen i m Bauwesen, Einwirkungen auf bauliche Anlagen" sind einzuhalten. V. Boden- und Grundwasserschutz Teile des Plangebietes liegen auf einer Fläche, die hier als Altstandort unter der Nr. 10516 und der Bezeichnung „Deutzer Feld“ im Kataster der Altl asten und altlastverdächtigen Flächen gemäß § 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) nachrichtlich erfasst ist. Es wird hierzu auch auf den angefügten Ausschnitt aus der Altlastenkarte verwiesen. Es handelt sich bei dem Altstandort um einen ehemal igen Rangierbahnhof aus dem 19. Jahrhundert. Punktuell wurden darunter bis zu 3,00 m mächtige Auffüllungen erkundet. Vor dem Hintergrund der hier verfügbaren Informationen kann davon ausgegangen werden, dass Schutzgüter vor Ort - bei unveränderter Nutzung und solange nicht in den Boden eingegriffen wird - zurzeit nicht gefährdet sind. Vor einer Nutzungsänderung und / oder einem Bodeneingriff ist die vakante Fläche gemäß BBodSchG zu untersuche n und nutzungsorientiert neu zu bewerten. Derzeit ist im Fachinformationssystem „Al tlasten und schädliche Bodenveränderungen“ (FisAlBo) der Risikostatus 2 zugewiesen. 8 Da jedoch Beeinträchtigungen im Zuge der Umsetzung des o.g. Vorhabens nicht ausgeschlossen werden können, sind daher vorher spe zifische Untersuchungen durchzuführen. Für die Beurteilung muss die Vorhabe nträgerin ein nutzungs- und planungsorientiertes Gutachten gemäß den Bestimmung en des Bundes- Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundes-Boden schutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vorlegen, das eine Risikoabschätzung hin sichtlich Boden, Bodenluft und Grundwasser beinhaltet. Nach Vorlage dieses Gutacht ens wird hierüber innerhalb von drei Monaten abschließend Stellung genommen. Ansprechpartnerin für die Belange „Boden- und Grund wasserschutz“ im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln, ist Frau Hoppe (Telefon: 0221-221- 24857; E-Mail: isabell.hoppe@stadt-koeln.de ). VI. Denkmalschutz und Denkmalpflege Aus denkmalpflegerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen das o.g. Vorhaben, da das Bauwerk A nicht in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen ist. Es wird dennoch als erhaltenswert eingestuft. Ansprechpartnerin im Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Frau Pesch-Beckers (Telefon: 0221-221-227 38; E-Mail: rita.pesch-beckers@stadt- koeln.de ). VII. Archäologische Bodendenkmalpflege / Bodendenkmalschutz Die von dem o.g. Vorhaben in Anspruch genommenen Fl ächen liegen außerhalb des historischen Ortskerns und der neuzeitlichen Befest igung von Deutz. In den Baueingriffsflächen und Baustelleneinrichtungsfläch en sind keine Bodendenkmäler oder archäologischen Fundstellen bekannt. Nach derzeitig em Kenntnisstand sind daher Belange von Bodendenkmalpflege und Bodendenkmalschutz voraussichtlich nicht betroffen. Bei zufälligen archäologischen Bodenfunden sind jedoch die §§ 15 und 16 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrh ein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG) zu beachten. Diese umfassen eine unverzügl iche Benachrichtigung des Römisch- Germanischen Museums / Archäologische Bodendenkmalp flege und Bodendenkmalschutz (Telefon: 0221-221-22305, Fax: 0221-221-24030), die unveränderte Erhaltung des Auffindungszustands sowie eine Untersuchungsfrist von bis zu drei Tagen nach Eingang der Meldung. Ansprechpartner im Römisch-Germanischen Museum / Archäologische Bodendenkmalpflege und Bodendenkmalschutz, Roncalliplatz 4, 50667 Köln , ist Herr Wagner (Telefon: 0221-221- 24585; E-Mail: gregor.wagner@stadt-koeln.de ). VIII. Kampfmittel Die von dem Vorhaben betroffene Fläche ist, falls n och nicht geschehen, auf deren Kampfmittelbelastung zu überprüfen. Hierzu ist zunächst über das Amt für öffentliche Ordnung eine Luftbildauswertung beim Kampfmittelbeseitigung sdienst (KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf zu beantragen. Ansprechpartner im Amt für öffentliche Ordnung, Ott mar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, ist Herr Glamocic (Telefon: 0221-221-26645; E-Mail: kampfmittel@stadt-koeln.de ). IX. Brandschutz Es bestehen brandschutztechnische Bedenken gegen die vorliegende Planung. Diese können jedoch zurückgestellt werden, sofern die nachstehenden Punkte berücksichtigt werden: 9 1. Die lichte Durchfahrtshöhe der Eisenbahnüberführ ung ist während der Bauphase so zu planen und baulich umzusetzen, dass jederzeit eine lichte Durchfahrtshöhe für Feuerwehrfahrzeuge von mindestens 3,50 m im gesamte n Straßenbereich der Deutz- Mülheimer Straße gegeben ist. 2. Sofern während der geplanten Baumaßnahme die Bef ahrbarkeit der Deutz-Mülheimer Straße im Bereich der Eisenbahnüberführung, auch ku rzzeitig, für die Einsatzkräfte der Feuerwehr Köln nicht vollständig sichergestellt wer den kann, ist dies frühzeitig der Berufsfeuerwehr Köln (Abteilung Einsatzplanung), Sc heibenstraße 13, 50737 Köln (Telefon: 0221-9748-0; E-Mail: 37-einsatzplanung.feuerwehr@stadt-koeln.de ) sowohl fernmündlich als auch schriftlich anzuzeigen bzw. mitzuteilen. Ansprechpartner bei der Berufsfeuerwehr Köln, Neuss er Landstraße 2, 50735 Köln, ist Herr Gerhard (Telefon: 0221-9748-5331; E-Mail: christian.gerhard@stadt-koeln.de ). X. Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Im Bereich des o.g. Vorhabens befinden sich zwei Ba uwerke in der Unterhaltungspflicht des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau. Es hand elt sich hierbei um den Treppeneingang der U-Bahnstation Bf. Deutz (Bauwerk Nr.: 6921901-B3) und die Radwegbrücke (Bauwerk Nr.: 6935370) über die Deutz- Mülheimer Straße. Die Vorhabenträgerin hat zu gewährleisten, dass diese z wei Bauwerke nicht in ihrem Zustand, ihrer Standsicherheit, ihrer Funktion sowie ihrer Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt werden. Da sich unterhalb des Brückenbauwerkes die Gleistrasse der Stadtbahnlinien 3 und 4 befindet und deren Oberleitung an der zu erneuernden Eisenbahnüberführung befestigt ist, muss diese vor den anstehenden Abbrucharbeiten neu befestigt w erden. Dies ist mit der Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB AG) abzustimmen bzw. dort zu beantragen. Die Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Gleistrasse muss gewährleistet bleiben. Ansprechpartner im Amt für Brücken, Tunnel und Stad tbahnbau, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr Seel (Telefon: 0221-221-25239; E-Mail: evgenij.seel@stadt-koeln.de ). Gemäß § 21 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ist dem Stadtentwicklungsausschuss die Entscheidungsbefugnis für Stellungnahmen im Rah men von Planfeststellungsverfahren übertragen worden. Die mit diesem Schreiben fristwahrend abgegebene Stellungnahme steht daher unter dem Vorbehalt der abschließenden Entsch eidung des Stadtentwicklungsausschusses, der sich erst nach An hörung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk Innenstadt mit der Angelegenheit befassen kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Rolf Stamm
Anlage 1: Übersichtskarte
426 Zeichen
200m15010050 0 Mittelpunkt: [358055,5645070] 1:5000 KölnGIS Stadtplan - orange, Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 30.10.2019 Anlage 1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (14)
- Deutz-Mülheimer Straße
- Mülheimer Straße
- Zeughausstraße 2
- Opladener Straße
- Justinianstraße
- Brügelmannstraße 16
- Hermann-Pünder-Straße 3
- Gummersbacher Straße
- Willy-Brandt-Platz 2
- Roncalliplatz 4
- Messe-Kreisel
- Auf der Höhe
- Straße 3
- Freiheit
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Details
- Aktenzeichen
- 1118/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 31.03.2021
- Erstellt
- 24.03.2021 09:34