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1118/2021

Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung von Eisenbahnüberführungen (Bauwerk A) über die Deutz-Mülheimer Straße in Köln-Deutz

Beschlussvorlage Ausschuss 31.03.2021

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Anlage 2: Erläuterungsbericht

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3: Stellungnahme

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Anlage 1: Übersichtskarte

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Anlage 2: Erläuterungsbericht

66587 Zeichen

Vorhaben:  
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A 
 
 
 
Unterlage 1 
Erläuterungsbericht 
 
 
Unterlage Bezeichnung 
1 Erläuterungsbericht

Vorhaben: Unterlage 1 
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A 
Erläuterungsbericht 
0 Ausgangsverfahren: Antragsfassung 31.01.2019 
Index Änderungen bzw. Ergänzungen Planungsstand 
Vorhabenträgerin: 
DB Netz AG 
Produktionsdurchführung Köln 
Brügelmannstraße 16-18 
50679 Köln 
DB Station&Service AG DB Energie GmbH 
Datum Unterschrift Datum Unterschrift Datum Unterschrift 
Vertreter der Vorhabenträgerin: Verfasser: 
DB Netz AG 
Regionalbereich West 
Projektrealisierung Köln/Düsseldorf 
Hermann-Pünder-Straße 3  
50679 Köln 
Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH 
Grafenberger Allee 293 
40237 Düsseldorf 
31.01.2019 
Datum Unterschrift Datum Unterschrift 
Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt 
22.05.2020

Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A 
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung 
                                                                                                                                Seite 1 von 30 
 
 
 
 
 
 
 
Erläuterungsbericht 
zur Genehmigungsplanung 
 
für die 
 
 
Erneuerung der Eisenbahnüberführung Deutz-Mülheimer Straße 
Bauwerk A  
in Köln 
Strecke 2660, km 4,098

Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A 
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung 
                                                                                                                                Seite 2 von 30 
Inhaltsverzeichnis 
 
1.1 Vorhabenbeschreibung ............................................................................. 5 
1.2 Lage der Baumaßnahme ........................................................................... 5 
 Lage im Netz der DB ........................................................................................... 5 
 Lage im Straßennetz der Stadt Köln .................................................................. 5 
3.1 Entwurfselemente und Zwangspunkte .................................................... 6 
3.2 Varianten ..................................................................................................... 7 
 Variante Stahltrog mit Querträgern ................................................................... 7 
 Variante Dickblechstahltrog ............................................................................... 7 
 Variante zusammengestellter Querschnitt ....................................................... 7 
 Variante Fachwerk- oder Bogenkonstruktion ................................................... 7 
3.3 Begründung der gewählten Lösung (Vorzugsvariante) ......................... 7 
4.1 Eisenbahnbrücken ..................................................................................... 8 
 Überbauten (Bogenbrücken) .............................................................................. 8 
 Gründung / Unterbauten / Widerlager ............................................................... 9 
 Stützmauern / Flügel zwischen den Brücken ................................................... 9 
 Bestandspläne IVL Plan ..................................................................................... 9 
4.2 Gleisanlagen ............................................................................................. 10 
4.3 DB-Kabel ................................................................................................... 10 
 Telekommunikationsanlagen (TK) ................................................................... 10 
 Oberleitungsanlagen (OLA) ............................................................................. 10

Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A 
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung 
                                                                                                                                Seite 3 von 30 
 Leit- und Sicherungstechnik (LST) .................................................................. 11 
4.3.3.1 ESTW-UZ KKDZ Bf Köln Deutz (Bauart El L) ................................ ............................. 11 
4.3.3.2 LST-Kabel ................................ ................................ ................................ .................... 11 
 Anlage der 50-Hz, Weichenheizung ................................................................. 11 
4.4 Kabel und Leitungen Dritter .................................................................... 11 
5.1 Eisenbahnüberführung ............................................................................ 12 
 Querschnitt / Abmessungen ............................................................................ 12 
 Gründung / Widerlager ..................................................................................... 13 
5.2 Gleisanlagen ............................................................................................. 13 
5.3 Stützwand auf der Südostseite ............................................................... 14 
5.4 DB-Kabel ................................................................................................... 14 
 Telekommunikationsanlagen (TK) ................................................................... 14 
 Oberleitungsanlagen (OLA) ............................................................................. 15 
 Leit- und Sicherungstechnik (LST) .................................................................. 15 
 Anlage der 50-Hz, Weichenheizung ................................................................. 15 
5.5 Kabel und Leitungen Dritter .................................................................... 15 
5.6 Abweichungen von Regelwerk ............................................................... 16 
9.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ................................... 21 
9.2 Beschreibung der Auswirkungen auf die Schutzgüter ........................ 21 
 Schutzgut „Mensch“ ......................................................................................... 22 
 Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ ...................................................................... 23

Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A 
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung 
                                                                                                                                Seite 4 von 30 
 Schutzgut „Wasser“ ......................................................................................... 23 
9.2.3.1 Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässern ................................ ...................... 23 
9.2.3.2 Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser ..................... 23 
9.2.3.3 Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser durch Anlagen, die hierfür 
bestimmt oder geeignet sind ................................ ................................ .......................... 24 
 Schutzgut „Klima und Luft“ ............................................................................. 24 
 Schutzgut „Landschaft“ ................................................................................... 24 
 Schutzgut „Boden“ ........................................................................................... 24 
 Schutzgut „Kultur und Sachgüter“ .................................................................. 24 
9.3 Bewertung der Umweltauswirkungen .................................................... 24 
 Umweltverträglichkeit ....................................................................................... 24 
 LBP…………………… ........................................................................................ 24 
 FFH-Verträglichkeit ........................................................................................... 24 
 Artenschutz ....................................................................................................... 25 
 Elektromagnetische Verträglichkeit ................................................................ 25 
10.1 Grunderwerb ............................................................................................. 25 
10.2 Kabel und Leitungen ................................................................................ 25 
10.3 Straßen und Wege .................................................................................... 25 
10.4 Kampfmittel............................................................................................... 26 
10.5 Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial ................................... 26 
10.6 Gewässer .................................................................................................. 26 
10.7 Land- und Forstwirtschaft ....................................................................... 26 
10.8 Brand- und Katastrophenschutz ............................................................ 26 
10.9 Schadstoffuntersuchung ......................................................................... 27

Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A 
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung 
                                                                                                                                Seite 5 von 30 
1 Antragsgegenstand (Umfang des Bauvorhabens) 
1.1 Vorhabenbeschreibung 
Im Rahmen des Unternehmensplans der DB Netz AG s ollen die vorhandenen Stahl bo-
genbrücken mit aufgeständerter Fahrbahnplatte über der Deutz-Mülheimer Straße durch 
Neubauten ersetzt werden. 
Im vorliegenden Dokument wird das erste, südliche „Bauwerk A“ behandelt. 
Die Baumaßnahme  hat durch die Lage äußerst schwierige Randbedingungen und 
Schnittstellen zum Straßenverkehr (Stadt Köln), dem ÖPNV (Straßenbahn  KVB) und 
dem Bahnhof Köln Messe/Deutz. 
Hiermit wird beantragt, die planungsrechtliche Genehmigung nach § 18 AEG i.V.m. § 74 
Abs. 6 VwVfG für die Ersatzneubauten der Eisenbahnüberführung zu erteilen. Die vor-
gesehene Maßnahme wird nachfolgend beschrieben. 
1.2 Lage der Baumaßnahme 
 Lage im Netz der DB 
Dreizehn Eisenbahngleise führen in Dammlag e durch den Bahnhof  Köln Messe/Deutz. 
Alle dre izehn nebeneinander liegenden Eisenbahngleise werden in einem Str aßenab-
schnitt von 120 m über die Deutz-Mülheimer Straße geführt.  
Das Bauwerk A liegt im Bahnkilometer km 4,098 der Strecke 2660. Die Strecke 2660 ist 
im betroffenen Abschnitt eine zweigleisi g geführte Strecke mit Personen - und Güterver-
kehr und hat im betroffenen Bereich einen Streckenstandard P230 TEN HGV III. 
 Lage im Straßennetz der Stadt Köln 
Die verkehrsreiche Deutz -Mülheimer Straße verbindet innerhalb der Stadt Köln die 
Stadtteile Mülheim und Deutz. Sie ist die Haupt zufahrtstraße zum Stadthaus , zur Köln 
Messe und zur Lanxess Arena.  
Das Bauwerk überquert die Deutz -Mülheimer Straße in Köln im km 4,098 der Strecke 
2660 (Köln-Mülheim – Köln-Kalk). Baulastträger der kreuzenden Straße  ist die Stadt 
Köln. 
Auf der Deutz-Mülheimer Straße verlaufen zwei Gleise der St adtbahnlinien 3 und 4 der 
Kölner Verkehrsbetriebe (KVB). Die Stadtbahngleise haben keinen eigenen Bahnkörper. 
Die Stadtbahnhaltestelle „Köln-Deutz / Bf Deutz / Messe / Lanxess Arena“ befindet sich 
südlich der EÜ vor dem Stadthaus. Hier befindet sich auch d ie Kreuzung der Deutz -
Mülheimer Straße mit der Opladener Straße, über die nach Westen hin die Zufahrt zum 
Bahnhof Köln Messe/Deutz erfolgt.

Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A 
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung 
                                                                                                                                Seite 6 von 30 
2 Planrechtfertigung / Rechtsgrundlage 
Das zu erneuernde Bauwerk ist eine Eisenbahnüberführung (EÜ), welche die Strecke  
2660 über Deutz-Mülheimer Straße führt. Die Inbetriebnahme des Bestandsbauwerks 
erfolgte im Jahr 1912.  
Aufgrund des hohen Bauwerksalters von über 100 Jahren wurde festgelegt, dass die 
bestehende Eisenbahn überführung erneuert und an den heutigen Stand der Technik 
und das DB- Regelwerk angepasst werden muss. 
Die Stadt Köln als Straßenbaulastträger fordert die Vergrößerung der lichten Weite au f 
27,10 m und der lichten Höhe auf ≥ 4,80 m. Nur so kann den heutigen Anforderungen an 
den MIV gerecht werden. 
Die Erneuerung der Eisenbahnüberführung  wird notwendig, um langfristig eine wirt-
schaftliche und sichere Abwicklung der Betriebs - und Verkehrssicherheit gewährleisten 
zu können.  
 
3 Varianten und Variantenvergleich 
3.1 Entwurfselemente und Zwangspunkte 
Die vorhandene Eisenbahnüberführung soll durch einen Neubau ersetzt werden. 
Die Stadt Köln als Straßenbaulastträger fordert für den Straßenquerschnitt mindestens 
eine lichte Weite des Bauwerks von 27,10 m . In der Vorplanung wurde mit der Stadt 
Köln und KVB abgestimmt, dass die lichte Höhe des neuen Bauwe rks mind. 4,80 m be-
tragen soll. Diese lichte Höhe soll zukünftig über die Gesamtbreite vorhanden sein. 
Gemäß Aufgabenstellung kann die Straße unterhalb des Bauwerks nicht abgesenkt 
werden, die Gleislage auf der Eisenbahnüberführung darf nicht geändert werden und die 
Bauarbeiten müssen unterhalb der vorhandenen Oberleitungsanlage stattfinden. 
Während der Vorplanung hat sich herausgeste llt, dass diese Vorgaben nicht alle einge-
halten werden können. Die Soll -Gleislage (Stand Oktober 2016) sieht eine Anhebung 
der Gleise um etwa 10 cm im Vergleich zum Bestand vor. Beide Gleise liegen in Soll -
Gleislage auf gleicher Höhe. Des  Weiteren wird der Gleisabstand  um 20 cm auf 4,20m 
erhöht, mit dem Ziel, die für die EÜ erforderliche Längsträgerhöhe und hiermit di e erfor-
derliche Einragung des Obergurts im Lichtraum „A“ nach RiL 804 zu minimieren. 
Die Oberleitung der S tadtbahn muss auch während des Bauzustands in Betrieb gehal-
ten werden. 
Die Straße soll so wenig wie möglich voll gesperrt werden.  
Bauabläufe, Arbeits zeiten, Schichtbetriebe und Personaleinsätze sind so zu planen, 
dass das Bauwerk mit Ablauf der letzten Sperrpause in Betrieb gehen kann. Bei Bedarf 
sind Beschleunigungsmaßnahmen wie z.B. Schichtbetrieb, Parallelarbeiten, Nacht - und 
Wochenendarbeiten oder zusätzliches Personal vorzusehen.

Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A 
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung 
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3.2 Varianten 
Im Zuge der Vorplanung wurden folgende Varianten in Betracht gezogen: 
 Variante Stahltrog mit Querträgern 
Bei dieser Variante werden etwa 0,3 m hohe Querträger zwischen etwa 1,70 m hohen 
Längsträgern erforderlich. Durch den vorhandenen Gleisabstand von 4 ,00 m ist es nicht 
möglich für jeden Trog eine Schotterbettbreite von 4,40 m zu realisieren. Diese beträgt 
maximal 3,40 m. Die Längsträger ragen  mehr als 380 mm über SO und werden geneigt 
ausgeführt, damit sie für die Inspektion und Wartung erreichbar sind. 
 
 Variante Dickblechstahltrog 
Diese Variante unterscheidet sich von der ersten Variante, indem statt Querträger eine 
Stahlplatte von 100  mm Stärke zur Anwendung kommt. Die erforderliche Bauh öhe un-
terschreitet somit die zur Verfügung stehende Bauhöhe. Allerdings müssen die Längs-
träger auch um mehr als 380 mm über SO ausragen.  
 
 Variante zusammengestellter Querschnitt 
In diesem Fall werden die zwei Stahltröge aus Variante 1 zu einem Querschnitt  zusam-
mengeführt. Die einzelnen offenen Profile werden in Hohlkästen umgewandelt. Der Vor-
teil besteht darin, dass die Längsträger nicht mehr stabilitätsgefährdet (für Biegedrillkni-
cken) sind. Insgesamt entsteht im Vergleich zu den beiden ersten Varianten ein sehr viel 
steiferer Gesamtquerschnitt, sowohl für Biegung als auch für Torsion. Hierdurch kann 
der Querschnitt weniger hoch und mit dünneren Blechen wirtschaftlicher ausgeführt 
werden. 
 
 Variante Fachwerk- oder Bogenkonstruktion 
Bei dieser Variante kommt  ein komplett außenliegendes Tragwerk für zwei Gleise zum 
Einsatz. Für zwei eingleisige Konstruktionen ist in diesem Fall durch den vorhandenen  
Gleisabstand von 4 ,00 m zu wenig Platz. Weil die Querträger zwischen den außen lie-
genden Trägern ca. 10,6 m spannen, muss ihre Höhe etwa 0,7 m betragen. Hierdurch 
entsteht eine Bauhöhe von etwa 1,4 m und somit ist eine Gleisanhebung von etwa 0,4 m 
erforderlich. Obwohl bei diese r Variante, im Gegensatz zu den anderen drei Varianten, 
keine UiG/ZiE erforderlich ist, kann sie unter anderem durch die hohe erforderliche nicht 
mögliche Gleisanhebung aufgrund der Anschlussbereiche und der  hiermit verbundenen 
Folgekosten nicht als Vorzugsvariante empfohlen werden. 
 
3.3 Begründung der gewählten Lösung (Vorzugsvariante)  
Nach Auswertung der Vor- und Nachteile der Varianten im Zuge der Vorplanung wird , in 
Abstimmung mit dem Bauherrn, die Variante 3.2.2 Dickblechstahltrog (2 x eingleisig) als 
Vorzugsvariante weiter verfolgt.  
Die anderen Varianten, mit unten liegenden Tragwerken, scheiden aufgrund der zur Ver-
fügung stehenden maximalen Bauwerkshöhe von ca. 0,9 m aus.

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Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung 
                                                                                                                                Seite 8 von 30 
4 Beschreibung des vorhandenen Zustandes 
4.1 Eisenbahnbrücken 
 Überbauten (Bogenbrücken) 
Der Überbau besteht aus zwei eingleisigen Stahltrogkonstruktionen auf Stahlbögen mit 
Schotterbett und einer Bauhöhe von etwa 0,9 m in Feldmitte. 
Die EÜ überführt die Strecke 266 0. Im Bereich der EÜ verläuft die Trasse in West-Ost-
Richtung u nd überquert die Deutz-Mülheimer Straße mit einem Kreuzungswinkel von 
etwa 78 gon. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die lichte Durchfahrtshöhe unter der Überführung beträgt gemäß Entwurfsvermessung 
im Scheitelpunkt ca. 5, 0 m, die lichte Weite zwischen den Widerlageraussenkanten 
ergibt sich zu ca. 24 m. 
Die Widerlager bestehen durchgehend aus Beton und sind flach gegründet. D ie Abmes-
sungen sind in Bauwerksskizzen dokumentiert und wurden stichprobenartig durch Kern-
bohrungen verifiziert. 
Kenndaten Überbau 
Inbetriebnahme:    ca. 1913 
Spannweite:     ca. 25 m 
Lichte Höhe über Straßen OK  ca. 5 m (Scheitelpunkt) 
Lichte Breite zw. Geländern   ca. 6,7 m 
Kreuzungswinkel    ca. 78 gon 
Abbildung 1: Bezeichnungen der Eisenbahnüberführungen über die Deutz-Mülheimer Straße

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Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung 
                                                                                                                                Seite 9 von 30 
Konstruktionshöhe    ca. 0,9 m 
Bauhöhe     ca. 0,9 m 
Bauart      Zweigelenk-Bogenträger,  
                                                                      aufgeständerte Fahrbahn 
Anzahl der Gleise    2 
Anzahl der Randwege   keine 
 
Die Fahrbahn weist folgende Kenndaten auf: 
• Schienenform:   S54 
• Schwellenart:    Holzschwellen, unmittelbar vor dem Bauwerk 
                                                          befinden sich Betonschwellen 
Der Bestand wird über Fallrohre an der Innenkante der Bestandswiderlager entwässert. 
Weitere Details zur Entwässerung sind nicht erkennbar. 
 Gründung / Unterbauten / Widerlager 
Die Widerlager / Unterbauten sind flach gegründet.  Die Gründungsebene liegt auf ca. 
41,00 mNN. 
Der nach der Stützlinie geformte Bogen leitet seine Kräfte in die Widerlager ein.  
Die Geometrie der Widerlager und das Fehlen von aussa gekräftigen Bestandsunterla-
gen (Schal- und Bewehrungspläne und statische Berechnungen) erlauben keine wesent-
liche Weiterverwendung der Widerlager. 
Angaben zum Baugrund sind dem Bericht „Baugrund – und Gründungsgutachten – Er-
neuerung EÜ Deutz -Mülheimer Straße in Köln Strecke 266 0 Köln Mülheim – Köln-Kalk 
km 4,098“ zu entnehmen. 
Die Grundwasserstände sind wie folgt festgelegt: 
• BW = 40,0 mNN (Übertretungswahrscheinlichkeit alle 5 Jahre) 
• HGW = 43,5 mNN 
 Stützmauern / Flügel zwischen den Brücken 
Die Stützmauern sind aus unbewehrtem Beton und mit Sandsteinverkleidung versehen. 
Nach den Bestandsplänen sind die Mauern flach gegründet. Es liegen keine statischen 
Berechnungen vor.  
 Bestandspläne IVL Plan 
Der IVL-Plan zeigt den aktuellen Bestand der Bahnanlagen.

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Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung 
                                                                                                                                Seite 10 von 30 
4.2 Gleisanlagen 
Die Strecke 2660 wird, in dem durch die Planung betroffenen Abschnitt, als zweigleisige 
elektrifizierte Strecke mit Personen- und Güterverkehr geführt. 
Die Geschwindigkeit nach dem Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeiten 
(VzG) beträgt für die Strecke 2660 im Bereich der EÜ 100 km/h. 
Der derzeitige Streckenstandard der Strecke 2660 ist P 230 TEN HGV III. 
Im südlichen Bauwerksbereich verläuft das Richtungsgleis der Strecke 2660. Die beiden 
Gleise verlaufen im Bauwerksbereich gerade . Das Längsgefälle des Richtungsgleises 
beträgt 9,14 ‰ und des Gegenrichtungsgleises 8,99‰. 
Die Gleistrassen befinden sich im Bauwerksbereich im südlichen Bereich eine s breiten 
Bahndamms. Die Trasse liegt  im Schotterbett auf Holzschwellen. Unmittelbar vor dem 
Bauwerk befinden sich Betonschwellen. Der Schotterüberbau wird durchgehend über 
die EÜ geführt. 
 
4.3 DB-Kabel 
 Telekommunikationsanlagen (TK) 
Im Bereich der EÜ Deutz-Mülheimer Straße Bauwerk A befinden sich die folgenden 
Kommunikationskabel der DB Netz AG:  
1.) Streckenfernmeldekabel, F-Kabel   F 3276 und F3281 
2.) Bahnhofskabel, FB-Kabel   FB 25/1 
Die Bezeichnung und  der Kabeltyp sind in der Tabelle 1 aufgeführt: 
Tabelle 1: Bezeichnung und der Kabeltyp 
 
 Oberleitungsanlagen (OLA) 
Über das Bauwerk wird ein Kabel zur Ansteuerung von Masttrennschaltern geführt. 
 
 
 
Kabelnummer Kabeltyp Bezeichnung Durchmesser 
[mm] 
Biegeradius 
[mm] 
F3276 66" Cu - Kabel AJ-PLEb2Y 52,5 1580 
F3281 96" Cu - Kabel AJ-PLEb2Y 49,0 1470 
FB25/1 30" FB - Kabel 
AJ-
02YSF(L)2YDB2Y 33,0 300

Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A 
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung 
                                                                                                                                Seite 11 von 30 
 Leit- und Sicherungstechnik (LST) 
4.3.3.1 ESTW-UZ KKDZ Bf Köln Deutz (Bauart El L) 
Die Betriebsstelle Köln Messe/Deutz (tief) (KKDT) wird vom Stellwerk Bf Köln -Mülheim 
(Mf) bedient. Das Relaisgebäude mit Bedienraum des Stellwerks „Mf“ befindet sich in 
Höhe der Bahnsteige im Bf Köln-Mühlheim. 
4.3.3.2 LST-Kabel 
In den Kabeltrassen im Bereich des Bauwerkes befinden sich K abel des Stw Köln Mes-
se/Deutz und des Stw Köln -Mülheim. Überdies befinden sich in den K abeltrassen noch 
Kabel der außer Betrieb genommenen Dr und E43 Stw von Köln Deutz. Teilweise wur-
den diese im ESTW weiter verwendet. 
 Anlage der 50-Hz, Weichenheizung 
Im Bereich des Bauwerkes ist die EWHA W 2 Köln -Deutz tief und ein Mittelspannungs-
kabel der DB Energie betroffen. 
• DB Netz - EWHA W2 Köln-Deutz 
Die EWHA W2 ist eine Anlage mit Masttrafo und Aussenverteilerschrank. Der Masttrafo 
befindet sich am Mast 4 -1 und der Aussenverteilerschrank befindet sind unmittelbar da-
neben. Dies beheizt die vorhandenen Weichen W905 und W906. 
• DB Energie Mittelspannungskabel O1 
Das Kabel verläuft bahnlinks an der Strecke 2660 in einer Kabeltrasse. Das Kabel ist 
vom Typ NKBA 3x240. Im Moment erfolgt bei DB Energie GmbH ein Projekt in welchen 
das vorhandene Kabel gegen ein Kabel vom Typ N2XS(F)2Y  3x1x240 ausgetauscht 
wird. Dieses Projekt wird voraussichtlich 2022 abgeschlossen sein. 
 
4.4 Kabel und Leitungen Dritter 
Im unmittelbaren Bereich der EÜ Widerlager befinden sich folgende Kabel und Leitun-
gen:  
 
➢ Nicht betroffene Leitungen 
 
• Stromnetze (RheinEnergie) - westlich 
• Telekommunikation (RheinEnergie) 
• Telekommunikation (Unitymedia) - westlich 
• COLT – Trasse 
• Vodafone 
• Wasser (RheinEnergie) 
• Mischwasser 
• KVB (Mitte) 
• Fernwärme (RheinEnergie) 
• Gas (RheinEnergie) 
• Vodafone (quer neben des Bauwerks) 
 
➢  Betroffene Leitungen 
 
• Telekommunikation (Unitymedia) – östlich

Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A 
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung 
                                                                                                                                Seite 12 von 30 
• KVB Paket östlich: 
- KVB 4 Stck. 
- Feuerwehr 
- Stadt Köln „Amt für die Informationsverarbeitung“ 
 
• Stromnetze (RheinEnergie) – östlich und quer neben des Bauwerks 
 
5 Beschreibung des geplanten Zustandes 
5.1 Eisenbahnüberführung 
Die vorhandene Eisenbahnüberführung soll durch einen Neubau ersetzt un d für eine 
Nutzungsdauer von 100 Jahren ausgelegt sein.  
Das neue Bauwerk  besteht aus zwei eingleisigen Dickblechtrogkonstruktionen, die auf 
massiven Widerlagern aus Stahlbeton aufgelagert sind. 
 Querschnitt / Abmessungen 
Der Überbau wird auf einem Baufeld seitlich der EÜ gefertigt. Nach der Fertigstellung 
des Überbaus wird dieser über die Deutz -Mülheimer Straße transportiert und auf dem 
neuen Widerlager eingehoben.  
Die Vorzugsvariante weist folgende Kenndaten auf: 
- Kreuzungswinkel: ca. 78 gon 
- Lichte Weite: 27,10 m  
- Lichte Höhe: ≥ 4,80 m 
- Stützweite: ca. 28,5 m 
- Konstruktionshöhe: 1,65 m 
- Bauhöhe: ca. 0,9 m 
- Bauwerksbreite zwischen Geländern: ca. 10,80 m 
- Bauart: 2 x 1-gleisige Trogkonstuktion auf 
 Stahlbetonwiderlagern 
- Gründung: Flachgründung 
- Belastung: LM 71, SW/0, α = 1,21 
- Anzahl der Gleise: 2 
-  Ausbildung von Randwegen: ja 
 
Entwässerung 
Die Entwässerung der neuen EÜ erfolgt über das Gefälle des Überbaus mit Filtersteinen 
und Grundrohr (Brücke ca. L= 30 m). Das anfallende Wasser wird hinter die Widerlager 
geleitet und verläuft dann entlang einer Sickerwand. Auf der westlichen Brückenseite 
wird das Niederschlagwasser in einem Grundrohr gesammelt und anschließend an ei-
nen Neubauschacht im Böschungsbereich hinter der Stützwand zwischen BWA und 
BWB angeschlossen. Auf der östlichen Brückenseite wird das Niederschlagwasser in ei-

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Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung 
                                                                                                                                Seite 13 von 30 
nem Grundrohr gesammelt und anschließend an einen Neubauschacht im Böschungs-
bereich hinter der Stützwand zwischen BWA und BWB angeschlossen. 
 Gründung / Widerlager 
Gründung 
Gemäß Bodengutachten ist prinzipiell sowohl eine Flachgründung (auf Schicht 3.1/3.2), 
als auch eine Ti efgründung (in den Schichten 3.2/3.3) möglich. Aufgrund des abfallen-
den Felshorizontes im Nordosten wird  eine Fundamenttieferführung mit Magerbeton 
notwendig. Das neue Bauwerk wird auf ca. 40,05 mNN flachgegründet. 
Hierzu wird das vorhandene Bauwerk bis auf diese Tiefe zurückgebaut. 
Der Bauwasserstand BW=40,0 mNN liegt im Bereich der Baugrubensohle. 
Widerlager 
Die Widerlager weisen wegen des Kreuzungswinkels mit der Deutz-Mülheimer Straße 
und der Stadtbahnlinien eine schiefwinklige Grundfläche auf. 
Wie bei den anderen, die Straße querenden Brückenbauwerken,  ist Sichtbeton für die 
Widerlager vorgesehen. 
Flügelwände sind an der nördlichen und an der südlichen Widerlagerkante vorgesehen. 
Sie dienen zur Einbindung in den Bahndamm und zur Aufnahme der Kappen mit Kabel-
kanälen und Rettungswegen. 
Nach der Fertigstellung des Widerlagers muss auf dem Bahndamm de r Bereich hinter 
dem Widerlager wieder verfüllt und verdichtet werden.  
Der Übergang vom Widerlager zum Hinterf üllungsbereich (Bahndamm) wird  senkrecht 
zu den Streckenachsen ausgebildet. 
5.2 Gleisanlagen 
Die Soll-Gleislage (Stand Oktober 2016) sieht eine Anhebung der Gleise um etwa 10 cm 
im Vergleich zum Bestand vor. Beide Gleise liegen in Soll -Gleislage auf gleicher Höhe. 
Des Weiteren wird der Gleisabstand  um 20 cm auf 4,20m erhöht, mit dem Ziel, die für 
die EÜ erforderliche Längsträgerhöhe und hiermit die erforderliche Einragung des Ober-
gurts im Lichtraum „A“ nach RiL 804 zu minimieren.  
Der Oberbau im Bereich der Brücke und den Anschlussbereichen ist zu erneuern. 
Die Fahrbahn soll mit Schotteroberbau wie folgt ausgeführt werden: 
Schienenform: S54 
Schwellenart: Kunstholz Schwellen 
 
Die Geschwindigkeit bleibt nach dem VzG im Bereich der EÜ mit 100 km/h unverändert. 
Künftiger Streckenstandard der Strecke 2660 ist P230 TEN HGV III.  
Für die Überbauten sind die Lastmodelle LM 71 sowie LM SW/0 anzusetzen.

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Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung 
                                                                                                                                Seite 14 von 30 
Es ist ein neues Brückenbauwerk für 2  Gleise bestellt. Der Klassifizierungs faktor nach 
DIN FB 101 beträgt 1,21. Die Oberleitung der Stadtbahn muss auch zukünftig am neuen 
Bauwerk befestigt werden. 
Es sind Dienstwege auszubilden. Diese werden als Rettungswege, mit einer Mindest-
breite von 80 cm, ausgebildet. 
Das Vorhaben „Deutz -Mülheimer Straße in Köln, Bauwerk A “ ist Bestandteil des TEN. 
Die Belange der TSI sind zu berücksichtigen. 
5.3 Stützwand auf der Südostseite  
Die Stützwand auf der Südostseite muss teilweiße abgebrochen und durch eine neue 
Stützwand ersetzt werden. Die neue Stützwand wird an den Bestand angeschlossen.  
5.4 DB-Kabel 
 Telekommunikationsanlagen (TK) 
Da die Maßnahme, im Rahmen des Bauwerkes C, früher ausgeführt wird steht diese 
Trassenführung, als Grundlage, zur Verfügung. 
Im Rahmen der Planung zu BW C wurden teilweise die betroffenen Kabel mit Mehrlän-
gen versehen und stehen zur Kabelsicherung zur Verfügung. 
Die Mehrlängen und Muffen werden neben der Brücke BW A in Mehrlängenbausätzen 
abgelegt. 
Um während der Bauphase Baufeldfreiheit gewä hrleisten zu können werden zwei Ka-
belhilfsbrücken neben dem Bauwerk errichtet. 
Die Kabel-Hilfsbrücken wurden mit dem Ersteller der Brücke abgestimmt. Die oberste 
Hilfsbrücke wird in einer erhöhten Position von ca. 1 m über Brückeneinschubhöhe mon-
tiert und dient zur Aufnahme der Kabel der Fachbereiche 50 Hz, OL und LST. 
Die untere Hilfsbrücke dient zur Aufnahme der TK Kabel. 
Zur Baufeldfreimachung werden die Kabel auf einer Länge von ca. 50 m auf die neue 
Hilfsbrücke verlegt und gesichert. Hierzu werden die bereits in BW C erstellten Mehrlän-
gen genutzt. 
Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Tk Kabel werden neu eingespleißt und 
mit Mehrlängen versehen. 
Kabelnummer Kabeltyp Bezeichnung Durchmesser 
[mm] 
Biegeradius 
[mm] 
F3276 66" Cu - Kabel AJ-PLEb2Y 52,5 1580 
F3281 96" Cu - Kabel AJ-PLEb2Y 49,0 1470 
FB25/1 30“ FB - Kabel 
AJ-
02YSF(L)2YDB2Y 33,0 300 
Tabelle 2: Kabel neu eingespleißt und Mehrlängen 
 
In Summe werden drei Kabel, auf der Hilfsbrücke BW A, gesichert und im Anschluss auf 
dem neu erstellten Brücken-Trog in Endlage gebracht.

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Nach Erstellung der Endlage müssen alle Kabel einer Abschlussmessung unterzogen 
werden, um den Nachweis bzgl. der Betriebsfähigkeit führen zu können. 
Sollten nach unsachgemäßer Behandlung die Kabelwerte nicht im Toleranzbereich lie-
gen so, sind die defekten Kabel, auf ganzer Länge, zu ersetzen. 
Da die betrachteten TK Kabel betriebsrelevante Adern führen werden die benötigten 
Längen unter Betrieb eingespleißt. Hierzu ist es notwendig, in den vorhandenen Zug-
pausen, Ader für Ader in eine Bypass-Kabellänge um zu heben.  
Die Arbeiten erfolgen im Rahmen einer anzumeldenden Betriebs- und Bauanweisung. 
 
 Oberleitungsanlagen (OLA) 
Es ist geplant, ein Steuerkabel für die Ansteuerung von Masttrennschaltern für den End-
zustand wieder in den Kabeltrog auf das Bauwerk zu legen. 
 
 Leit- und Sicherungstechnik (LST) 
Die in dem Bereich der Baumaßnahme vorhandenen LST –Kabel sind bauzeitlich zu si-
chern. 
Es sind folgende Elemente betroffen: 
- Signalkabel für die Signale F944/p und FF945/p 
- Gleisfreimeldekabel 
Die Kabel sollen am Rand des Baufeldes geschnitten und die Mehrlängen eingemufft 
werden. 
Nach Fertigstellung der Eisenbahnüberführung werden die Anlagen der LST wieder in 
den Endzustand überführt. 
 
 Anlage der 50-Hz, Weichenheizung 
• DB Netz - EWHA W2 Köln-Deutz 
Die Weichenheizung W2 ist von dieser Baumaßnahme nicht betroffen. Die Anlage be-
findet sich aber im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche. Somit ist bei der Nutzung 
der Fläche ein dauerhafter Betrieb der Anlage sicher zu stellen. 
 
• DB Energie Mittelspannungskabel O1 
Durch die Brückensanierung ist dieses Kabel auf die vorgesehene Kabelbehelfsbrücke 
zu verlegen, welche südlich  des Bauwerkes A bauzeitlich errichtet wird.  
Nach Beendigung der Baumaßnahme ist dieses Kabel wieder in seine ursprüngliche La-
ge zu versetzten. 
 
5.5 Kabel und Leitungen Dritter 
Folgende Leitungen sind von der Baumaßnahme betroffen: 
Ostseite: 
• Telekommunikation (Unitymedia)

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                                                                                                                                Seite 16 von 30 
Im Rahmen der Baumaßnahme wird an diesem Kabelpaket ein Verbau gestellt. 
Diese Leitungen sind während der Bauzeit zu schützen. 
 
• KVB Paket: 
- KVB 4 Stck. 
- Feuerwehr 
- Stadt Köln „Amt für die Informationsverarbeitung“ 
 
• Stromnetze (RheinEnergie) – östlich 
Diese Leitungen sind während der Bauzeit zu verlegen und müssen nach Ende der 
Bauzeit sinngemäß in der Lage wieder eingebaut werden. 
Westseite: 
Weil die Widerlager des Neubaus auf der Westseite sich um 3m nach Westen verschie-
ben, sind die Leitungen auf der Westseite nicht direkt von der Baumaßnahme betroffen. 
5.6 Abweichungen von Regelwerk 
Folgende Abweichungen von den technischen Regelwerken der DB AG sind in der wei-
ter zu verfolgenden Lösung im Überbau vorhanden: 
 
1. Einragung der Oberflansche im Lichtraum A (RiL 804.1101 4.1 (2)) größer als  
       380 mm, jedoch kleiner als 760 mm (ab SO). UiG liegt vor!   
2. Laut RiL804.9010 5.4 können Trogbrücken bis ca. 20m Länge ausgeführt werden. 
       Die Länge der hier vorgesehenen Überbauten liegt bei ca. 30 m. UiG liegt vor! 
 
Folgende Regelwerke der DB AG liegen im Wesentlichen der Planung zugrunde: 
Ril 800.0110         Netzinfrastruktur Technik entwerfen – Linienführung 
Ril 800.0120         Netzinfrastruktur Technik entwerfen – Weichen 
Ril 804.1101         Entwurfsgrundlagen 
Ril 804.4101         Stahlbrücken 
Ril 804.4201         Betonbrücken 
Ril 804.9010         Stählerne Eisenbahnbrücken 
Ril 836                  Erdbauwerke planen, bauen und Instand halten 
6 Tangierende Planungen 
Die Maßnahme steht in Zusammenhang mit folgenden Ausbauplänen der DB Netz AG: 
• ASG Ausbau südlich Gummersbacher Straße 
• Ausbau Bf Köln Messe/Deutz tief (Projektidee mit Vorplanungsheft aus dem   
       Jahre 2004) 
• EStW Köln 
• Erneuerung der Mittelspannungsstation Köln-Deutz durch DB Energie

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• Ersatzneubau EÜ Strecke 2650 + 2652 (BW B) 
• Ersatzneubau EÜ Strecke 2651 + 2662 (BW C) 
• Ersatzneubau EÜ Strecke 2653 + 2659 (BW D) 
• Ersatzneubau EÜ Strecke 2658 (BW E) 
• Spurplanänderung 
• S11 
• S13 
• RRX 
Für die Planung des vorliegenden Bauwerks wird davon ausgegangen, dass die Herstel-
lung der EÜen nacheinander in der Reihenfolge C-B-A-D-E stattfindet. Zum Zeitpu nkt 
des Baubeginns für Bauwerk A sind die Bauwerke C und B bereits fertiggestellt. 
 
7 Temporär zu errichtende Anlagen 
Baustelleneinrichtung 
Zur Herstellung des neuen Brückenbauwerks werden BE-Flächen u.a. für die Zwischen-
lagerung von Baumaterialien, als Zugang zum Bahndamm sowie als Vorfertigungsplatz 
benötigt.  
Die vorgesehenen Flächen sind im Baustelleneinrichtungs - und Erschließungsplan dar-
gestellt. Die BE -Flächen können über die Deutz -Mülheimer Straße, die Zufahrt zu m 
Deutzerfeld und über Gleise der DB erreicht werden. 
Die Erneuerung der Eisenbahnüberführung wird überwiegend auf Bahngelände im Be-
reich des Bahnhofs Köln Messe/Deutz hergestellt.   
Die Widerlager werden nördlich des Bauwerks auf Verschubbahnen hergestellt und seit-
lich in Endlage geschoben. Der neue Überbau wird auf einem Baufeld seitlich der EÜ 
gefertigt. Nach Fertigstellung des Überbaus wird dieser mithilfe SPMT im Straßenbe-
reich transportiert und auf den neuen Widerlagern eingehoben. 
           Für den Aus- und Einbau der Überbauten  wird jeweils eine Vollsperrung der Deutz-
Mülheimer Straße an einem Wochenende erforderlich. 
Die für die Baumaßnahme erforderlichen Geräte und Hebezeuge werden auf der BE -
Fläche aufgestellt. 
Nach Abschluss der Baumaßnahmen C, B, A, D und E ist der ursprüngliche Zustand der 
genutzten BE-Fläche wieder herzustellen. 
Die jeweils äußeren  Fahrspuren der Deutz -Mülheimer Straße am westlichen und östli-
chen Widerlager werden bauzeitlich, temporär und wechselweise vorübergehend in An-
spruch genommen.

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Der Gehweg wird während der Baumaßnahme durch die Baugrube eingeschränkt.  
 
 
 
 
Abbildung 2: Verkehrsführung Deutz-Mülheimer Straße  
 
 
 
 
 
 
 
 
Abbildung 3: Verkehrsführung im Baustellenbereich mit verschwenktem Geh- und Radweg auf  
                            die Fahrspur in Richtung Süden / Lanxess Arena   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abbildung 4: Verkehrsführung im Baustellenbereich mit verschwenktem Geh- und Radweg auf  
                            die Fahrspur in Richtung Norden / MesseCity   
 
.

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Baubehelfe 
Für die Herstellung der Baugrube im Bereich des Bahndamms und im S traßenbereich 
sind Verbauten erforderlich.  
Da der Bauwasserstand auf der Höhe der Baugrubensohle von 40,05m NN liegt, ist eine 
offene Wasserhaltung in Zusammenhang mit einem Baustellenräumungskonzept für den 
Fall der Überschreitung des Bauwasserstandes vorgesehen. 
Bauzeitlich anfallendes Tagwasser wird über einen Pumpensumpf in den öffentl ichen 
Kanal eingeleitet. 
 
8 Baudurchführung 
Ein Vorschlag zur Herstellung des Neu baus mittels Hilfsbrückenketten  wurde aus sta-
tisch / konstruktiven Gründen seitens der DB AG ausgeschlossen. Dieses Bauverfahren 
wurde somit nicht weiter verfolgt. In der Vorplanung wurde folgende Vorgehensweise 
festgelegt: Herstellung der Widerlager auf Verschubbahnen und anschließend nach dem 
Abbruch des Bestands Quereinschub der Widerlager. Der neue Überbau wird auf einem 
Baufeld seitlich der EÜ gefertigt. Nach Fertigstellung des Überbaus wird dieser mithilfe 
SPMT im Straßenbereich transportiert und auf den neuen Widerlagern eingehoben. 
Vor Beginn der eigentlichen Brückenbauarbeiten werden  die betroffenen Leitungen aus 
dem Baufeld verlegt, die BE-Fläche hergerichtet und Kampfmittelsondierungen durchge-
führt.  
Es ist folgender Bauablauf vorgesehen: 
• Vorarbeiten, Umverlegung der Leitungen im Straßenbereich 
• Herstellung Widerlager auf Verschubbahn nördlich vom Bestand 
• Herstellung des Überbaus auf BE-Fläche  
• Einbau Verbauträger in Gleisbereich , Ausbau Oberbau, Teilaushub Hinterfüllung, 
Abbruch Überbau / Schrittweise Abbruch Widerlager von der Straße aus, Einbringen 
Verbauträger in Straßenbereich 
• Verbau fertigstellen / Ausfachung und Anker einbringen 
• Erweiterung der Baugrube, Verlängerung der Verschubbahn, Quer einschub Wider-
lager 
• Herstellung Überbauten auf den neuen Widerlagern mithilfe SPMT 
• Einbringen Hinterfüllung, Lückenschluss, Einbau Oberbau, Kabel in Endlage bringen 
• Restarbeiten (OLA, Straße, Bahndamm außerhalb Gleisbereich, ...) 
Zum Abbruch des Bestandsbauwerk s, zur Herstellung der Gründungsebene, zum Ein-
schub der Widerlager und für die OLA- und Oberbauarbeiten ist eine Sperrung der Stre-
cke 2660 von ca. 6 Monaten erforderlich.

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Während der gesamten Bauzeit ist der S traßenverkehr auf der Deutz-Mülheimer Straße 
teilweise eingeschränkt (Fuß - und Radwege, östliche Fahrspur).  Hierzu erfolgen Ab-
stimmungen mit dem Straßenbaulastträger (Stadt Köln). 
Für den Abbruch des Bestandsüberbaus und für das Einheben der Überbauten muss die 
Straße in einzelnen Wochenenden zum Teil komplett  gesperrt werden. Der St adtbahn-
betrieb ist während dieser  Zeiten nicht möglich.  Hierzu erfolgen Abstimmungen mit der 
KVB. 
Der Beginn des Vorhabens ist voraussichtlich Anfang 2026 und die Bauzeit beträgt ca. 
14 Monate. Die Inbetriebnahme der EÜ ist für Mitte 2027 geplant. 
 
9 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen 
Im Zuge der geplanten Baumaßnahme werden unversiegelte und versiegelte Flächen 
außerhalb des Gleisbereiches durch die Einrichtung der Baustellenflächen und der un-
mittelbar an die EÜ angrenzenden Arbeitsräume vorübergehend beansprucht. Insge-
samt sind baubedingte Eingriffe auf unversiegelten Flächen von ca. 8324 m² notwendig. 
Bei den Eingriffen handelt es sich überwiegend um baubedingte, vorübergehende Be-
einträchtigungen von Boden und Biotopstrukturen (überwiegend Ruderalfluren und jün-
gere Gehölze unterschiedlicher Ausprägung), die auf den Böschungen und zwischen 
den Gleisen bereits bodennah, im Zuge von Instandhaltungsmaßnahmen sowie im 
Rahmen der Erneuerung des Bauwerkes C, zurückgeschnitten wurden bzw. werden. Ih-
re Kompensation erfolgt, nach Abschluss der Erneuerung aller Bauwerke, die über die 
Deutz-Mülheimer Straße führen, durch den Rückbau der nicht mehr benötigten Rampen 
und BE-Flächen mit anschließender Bodenlockerung und natürlicher Sukzession und 
partieller Rasenansaat.  
Unter Berücksichtigung der im LBP und ASB genannten Vermeidungsmaßnahmen sind 
im Zusammenhang mit der Baumaßnahme keine Verstöße gegen die artenschutzrecht-
lichen Bestimmungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten. (vgl. Artenschutzrechtli-
cher Fachbeitrag Cochet Consult Juni 2018) 
Erhebliche, nachhaltige Eingriffe in Bezug auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima 
sind, bei Beachtung der Vermeidungs-/Verminderungsmaßnahmen nicht zu erwarten.  
Die temporären Eingriffe in Bezug auf das Stadtbild werden, unter Berücksichtigung, 
dass ein Großteil der Gehölze auf den Bahnböschungen bereits zurück geschnitten 
wurde und im Rahmen der Instandhaltung weiter regelmäßig zurückgeschnitten werden, 
als nicht erheblich, nachhaltig bewertet.  
Anlagenbedingt ergeben sich durch die Erneuerung des Bauwerkes, trotz der vorgese-
henen Aufweitung keine Eingriffe in die Schutzgüter Flora, Boden, Klima, Wasser sowie 
das Stadtbild, da die Aufweitung im Bereich des bereits vorhandenen Bahnkörpers er-
folgt. 
Der Verlust der EÜ als Bauwerk von lokaler Bedeutung ist, nach derzeitigem Kenntnis-
stand unvermeidbar. Gleichwohl bieten die vergrößerten Abmessungen des geplanten 
Bauwerkes Möglichkeiten für eine Verbesserung der Verkehrssituation und damit auch 
für eine deutliche Aufwertung des gesamten Bereiches rund um die Deutz-Mülheimer 
Straße.

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9.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen 
Allgemeine Schutzmaßnahmen 
Die an das Baufeld angrenzenden Vegetationsbestände werden durch geeignete Maß-
nahmen gem. DIN 18920 und RAS-LP4 geschützt. 
Bei den Bodenarbeiten wird DIN 18 915 berücksichtigt. 
Anfallendes Aushubmaterial wird, entsprechend seiner erdbautechnischen Eignung, im 
Rahmen der Baumaßnahme vor Ort wieder verwertet. Für die Feststellung der Eignung 
der vorhandenen Bodenmaterialien werden diese auf den dafür vorgesehenen Baustel-
leneinrichtungsflächen vorübergehend gelagert. Nicht wieder verwendbarer und über-
schüssiger Boden wird im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetztes (KrWG) einer Verwer-
tung bzw. umweltgerechten Entsorgung zugeführt. Die Entsorgung erfolgt nach den 
Vorgaben der Ländergemeinschaft Abfallbeseitigung (LAGA). 
Für die Baumaßnahme wurde ein sog. BOVEK (Bodenverwertungs- und Entsorgungs-
konzept) erstellt, das die Behandlung und Entsorgung von belasteten Böden sowie den 
Ein- und Ausbau von anzulieferndem und zu entsorgendem Bodenmaterial festlegt.  
Lärm und Abgasbelastungen durch Baufahrzeuge werden durch geeignete Maßnahmen   
begrenzt. Zur Vermeidung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen durch auslau-
fendes Öl und Benzin werden nur sorgfältig gepflegte Maschinen eingesetzt. Anfallende 
Abfälle werden von der Baustelle und ihren benachbarten Flächen beseitigen.  
Sollte bei den Bauarbeiten auf etwaige archäologische Funde gestoßen werden, werden 
diese unverzüglich dem zuständigen Amt für Denkmalpflege gemeldet. 
Vermeidungsmaßnahmen 
V1 Die Rodung von Gehölzbeständen erfolgt gem. § 39 BNatSchG und aufgrund der po-
tentiell im Planungsgebiet vorkommenden Vogelarten nur im Zeitraum zwischen Anfang 
Oktober und Ende Februar. 
V2 Um auszuschließen, dass im Rahmen der Abbrucharbeiten in den Bauwerken über-
tagende Fledermäuse verletzt oder getötet werden, erfolgt eine fachkundige Überprü-
fung vorhandener Hohlräume auf einen Fledermausbesatz vor Beginn der Abbrucharbei-
ten.  
V3 Zu Beginn der Bauarbeiten ist eine umweltfachliche Bauüberwachung vorzusehen, 
die die sachgerechte Einrichtung der Baustelle hinsichtlich landschaftspflegerischer und 
artenschutzfachlicher Belange zusammen mit der örtlichen Bauüberwachung sicher-
stellt. 
Alle Vermeidungs-/Verminderungsmaßnahmen sind im LBP genauer beschrieben. 
 
9.2 Beschreibung der Auswirkungen auf die Schutzgüter 
Betriebsbedingte Auswirkungen: 
Die Streckengeschwindigkeit im Bereich der Eisenbahnüberführung bleibt unverändert. 
Somit entstehen durch das geplante Bauvorhaben keine betriebsbedingten Veränderun-
gen.  
Anlagenbedingte Auswirkungen: 
Das neue Brückenbauwerk wird einschließlich der Flügelwände an gleicher Stelle wieder 
hergestellt. Dabei werden die neuen Flügelwände auf der Westseite 3 m vom Straßen-
rand zurückgesetzt, so dass es zu einer Erhöhung der lichten Weite (von 24,00 m auf 
27,10 m) kommt. Die lichte Höhe wird durchgehend auf 4,80 m vergrößert.

Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk A 
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung 
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Anlagenbedingte erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter sind nicht zu erwarten, 
da die Aufweitung innerhalb des Bahnkörpers stattfindet. Bei den dauerhaft zu bean-
spruchenden Böden handelt es sich um anthropogen veränderte Böden (Aufschüttun-
gen). Zum anderen steht der betreffende Bereich durch die Überführung mit den Stre-
ckengleisen (Bahnkörper) nicht als Vegetationsstandort zur Verfügung. Auch auf das 
Schutzgut Wasser (Wasserneubildungsrate) hat die Aufweitung keinen erheblichen Ein-
fluss, ebenso wenig wie auf das Schutzgut Klima. 
Mit dem Abriss und Neubau der Eisenbahnüberführungen über die Deutz-Mülheimer 
Straße in Köln-Deutz geht ein wichtiges städtebauliches Gliederungs- und Strukturele-
ment für den Stadtteil Deutz verloren und es entsteht somit ein Eingriff in das Stadtbild. 
Dem entgegen steht die Notwendigkeit, die Bauwerke aus Gründen des öffentlichen In-
teresses – der Sicherheit und Verfügbarkeit der Bahnanlagen für die Dauer von „100 
Jahren“, zu erneuern. Hinzu kommt, dass aufgrund der Forderungen der Stadt Köln die 
lichte Weite und die lichte Höhe der Brücken vergrößert werden. Damit bietet die ge-
wonnene Fläche verkehrstechnisch zukünftig Möglichkeiten für eine Verbesserung der 
Verkehrssituation und weiterhin für eine deutliche Aufwertung des gesamten Bereiches 
rund um die Deutz-Mülheimer Straße. Die Eintragung als Baudenkmal wurde daher 
auch im Juni 2018 von der Stadt Köln abgelehnt.  
 
Baubedingte Auswirkungen:  
Durch die geplante Baumaßnahme sind folgende baubedingte Wirkungen zu erwarten: 
 Schutzgut „Mensch“ 
Für den unmittelbaren Baubereich sind bauzeitlich Auswirkungen durch Lärm- und Ab-
gase und ggf. Erschütterungen aufgrund der Bauarbeiten und des Baustellenverkehrs 
(Transport von Baumaterial) zu erwarten.  
Der Baubereich weist jedoch keine besondere Eignung für die Wohn- und Erholungsnut-
zung auf. Im unmittelbaren Umfeld der Baumaßnahme befinden sich keine besonders 
lärmempfindlichen Einrichtungen wie Krankenhaus, Altenheim, oder Schule. Wohnge-
bäude grenzen lediglich südwestlich der EÜs an das Baufeld. Zudem ist der Bereich u.a. 
durch Verkehrslärm stark vorbelastet.  
Wegen der relativ hohen Vorbelastung in Bezug auf den Verkehrslärm wurden projekt-
spezifische Richtwerte gebildet, indem die Richtwerte der AVV Baulärm angehoben 
wurden.  
Die Berechnungen ergaben, dass während der Rückbauarbeiten, die teilweise in der 
Nacht stattfinden sollen, größtenteils geringe Überschreitungen der projektspezifischen 
Richtwerte bis max 7 dB(A) in der Nacht an insgesamt 14 Gebäuden zu erwarten sind. 
Dabei wird von einem Zeitraum von 8,0 Stunden/Tag (Rückbau der Widerlager) und 11 
Stunden/Nacht (Rückbau des Brückenbauwerkes) ausgegangen. Da diese Arbeiten je-
doch nur während weniger Nächte durchgeführt werden, werden aktive Schallschutz-
maßnahmen als unverhältnismäßig angesehen. Im Tageszeitraum wurden geringe 
Überschreitungen der projektspezifischen Richtwerte um bis zu 3 dB(A) an insgesamt 
zwei Gebäuden festgestellt, weshalb auch hier aktive Schallschutzmaßnahmen als un-
verhältnismäßig angesehen werden. 
Während der Verbauarbeiten, die im Tageszeitraum 13 Stunden andauern werden, kön-
nen geringe Überschreitungen der projektspezifischen Richtwerte an insgesamt 8 Ge-
bäuden bis max 6 dB(A)) nicht ausgeschlossen werden. Aktive Schallschutzmaßnahmen 
werden als unverhältnismäßig angesehen.

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Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung 
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Während der übrigen Bauarbeiten (Erd- und Gleisbauarbeiten), die nur im Tageszeit-
raum stattfinden, ist nicht mit Überschreitungen der projektspezifischen Richtwerte zu 
rechnen.  
In Bezug auf baubedingte Erschütterungen kommen die Untersuchungen zu dem Er-
gebnis, dass Gebäudeschäden im Sinne der DIN 4150-3 am nahe gelegenen Parkhaus 
nicht ausgeschlossen werden können. Belästigungen der Einwohner im Sinne der DIN 
4150-2 sind nicht zu erwarten, sofern die ermittelten Einwirkzeiten eingehalten werden. 
Geringfügige Veränderungen der Gleislage bewirken keine nennenswerte Veränderung 
der Erschütterungssituation, da diese unterhalb der Prognosegenauigkeit der Erschütte-
rungsimmissionen liegen. 
 
 Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ 
Durch die notwendigen Aufstell- und Arbeitsraumflächen werden im Brückenbereich Ge-
hölze vorübergehend entfernt bzw. in diesen Bereich ragende Äste und Zweige zurück-
geschnitten. Bei dem zu beseitigenden Bewuchs handelt es sich um jüngere Gehölze 
(Sukzessionsgebüsch) sowie Ruderalfluren verschiedenster Ausprägung, die nach Bau-
ende wieder hergestellt werden.  
Mit der geplanten Baumaßnahme sind baubedingte Vegetationsverluste auf einer Ge-
samtfläche von ca. 8324 m² verbunden.  
Bei der Erneuerung der EÜ sind eine Zerstörung von Fledermausquartieren und eine 
Tötung von Fledermäusen potentiell möglich. Durch Kontrolle und ggf. Verschluss der 
als Quartier in Betracht kommenden Hohlräume kann eine Schädigung etwaiger in den 
Brücken übertagender Fledermäuse vermieden werden (Vermeidungsmaßnahmen V2).  
Die von der Baumaßnahme betroffenen bahnstreckenbegleitenden Gehölzbestände ha-
ben eine potenzielle Funktion als Nistplatz für diverse Vogelarten. Eine Tötung von Vö-
geln ist potentiell ebenfalls möglich. Durch eine auf die Brutzeit der Vögel Rücksicht 
nehmende Baufeldfreimachung kann eine Verletzung bzw. Tötung von Tieren im Regel-
fall ausgeschlossen werden (Vermeidungsmaßnahme V1).  
Unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaßnahmen sind im Zusammen-
hang mit der Baumaßnahme keine Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Bestim-
mungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten. (vgl. Artenschutzrechtlicher Fachbei-
trag Cochet Consult Juni 2018) 
 Schutzgut „Wasser“ 
9.2.3.1 Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässern 
Eingriffe in Gewässer finden weder bau- noch anlagenbedingt statt. 
Die Trägerbohlwand wird als Verbau eingesetzt. Der Verbau besteht aus Stoffen: Stahl 
und Beton, die als nicht wassergefährdend (nwg) laut AwSV eingestuft sind.  
9.2.3.2 Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser 
Der Wasserhaushalt wird durch die Baumaßnahme nicht verändert. 
Gemäß E-Mail vom 29.03.2018 vom Bodengutachter ist keine geschlossene        
Grundwasserhaltung erforderlich. Diese Mail wird in der Ergänzende Unterlage E4.1 
beigefügt.  
Die Festlegung des Bauwasserstands basiert auf die statistischen Annahmen und ein 
Restrisiko ist vorhanden.

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Die Gründung der EÜ erfolgt über eine Flachgründung, so dass der Grundwasserfluss 
nicht beeinträchtigt wird. Das anfallende Oberflächenwasser wird in den Kanal der städ-
tischen Entwässerungsbetriebe abgeführt. 
9.2.3.3 Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser durch Anlagen, die 
hierfür bestimmt oder geeignet sind 
Da eine Trägerbohlwand für den Verbau geplant ist und dies nur eine punktuelle       
Einbindung ist, ergibt sich kein Aufstauen / Umleiten von Grundwasser (wie z.B. bei ei-
nem Spundwandverbau). Da das Grundwasser unter der Aushubsohle liegt              
(Verbaunachweis mit GW-Bau), ergibt sich kein hydraulischer Grundbruch. Bei kriti-
schem GW – Anstieg wird die Baugrube geflutet.  
 
 Schutzgut „Klima und Luft“ 
Durch die Beseitigung der Vegetation entstehen keine bau-, anlagen- oder betriebsbe-
dingten erheblichen oder nachhaltigen Auswirkungen auf das Klima. 
 
 Schutzgut „Landschaft“ 
Durch die Anlage von Baustelleneinrichtungs- und Montageflächen kommt es zu tempo-
rären Verlusten von Gehölzstrukturen und damit zu einem temporären Eingriff in das 
Stadtbild. 
 
 Schutzgut „Boden“ 
Vorübergehend wird im Eingriffsbereich – im unmittelbar an das Bauwerk angrenzenden 
Arbeitsraum - baubedingt Boden entnommen. Bei den hier vorliegenden Böden handelt 
es sich um anthropogen überformte Böden mit stark gestörten Bodeneigenschaften.  
 
 Schutzgut „Kultur und Sachgüter“ 
Mit dem Abriss und Neubau der Eisenbahnüberführungen über die Deutz-Mülheimer 
Straße in Köln-Deutz geht ein lokal bedeutsames Bauwerk verloren. 
 
9.3 Bewertung der Umweltauswirkungen 
 Umweltverträglichkeit 
Eine Umwelterklärung (Screening) wurde erstellt und in den ergänzenden Unterlagen 
beigefügt. Als Ergebnis ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht zu erwarten. 
 LBP 
Für die Bewertung der Eingriffe und Ermittlung des Ausgleichs wurde das Verfahren 
„Ludwig“ zu Grunde gelegt. Danach wurde ein Eingriff in Höhe von 99888 Wertpunkten 
ermittelt, dem ein Ausgleich in gleicher Höhe gegenüber steht. 
 FFH-Verträglichkeit 
FFH Gebiete sind durch die Baumaßnahme nicht betroffen.

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 Artenschutz 
Die mit der Baumaßnahme verbundenen artenschutzrechtlichen Konflikte sind gering. 
Hinweise auf planungsrelevante oder lokal bedeutsame Arten wurden an der EÜ und auf 
den BE-Flächen nicht gefunden. 
Unter Berücksichtigung der in Kap. 9.1 (sowie im LBP und im ASB) genannten Vermei-
dungsmaßnahmen sind im Zusammenhang mit der Baumaßnahme keine Verstöße ge-
gen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten. 
 Elektromagnetische Verträglichkeit 
Der grundsätzliche elektrische Zustand nach der Baumaßnahme ändert sich gegenüber 
dem derzeitigen Zustand nicht wesentlich und es befinden sich keine relevanten Hoch-
frequenzanlagen (≤ 10 MHz) im Abstand von ≤ 300 m. Im Bereich gibt es zudem auch 
keine anderen Hochspannungsanlagen von Drittbetreibern. 
Die Vorprüfung gemäß der 26. BlmSchV VwV wurde unter dem Leitfaden der DB Netz 
AG (I.NG-S-M(B)) vom 06. April 2016 durchgeführt. 
Bei dieser Maßnahme handelt sich aus Sicht der Oberleitung weder um einen Neubau 
noch um eine wesentliche Änderung im Sinne der Vorschrift „Hinweise zur Durchführung 
der Verordnung über elektromagnetische Felder“ (LAI 2014). 
                                                   
10 Weitere Rechte und Belange 
Die erforderlichen Abstimmungen und Zu stimmungserklärungen sind in den ergänzen-
den Unterlagen zu finden. 
10.1 Grunderwerb 
Für die Maßnahme sind Grundstücke vorübergehend in Anspruch  zu nehmen zudem ist 
teilweise Grunderwerb erforderlich. Der Grunderwerb ist aufgrund der Stützwand auf der 
Südostseite erforderlich. Dies ist im Detail 1 des Grunderwerbsplans dargestellt. 
Für Baugruben, Zufahrten und Baustelleneinrichtungsflächen etc. ist eine bauzeitliche 
Flächeninanspruchnahme erforderlich.  
Vorübergehend in Anspruch genommene Grundstücke werden na ch Beendigung der 
Baumaßnahme wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt. 
Die entsprechenden Flächen sind im Grunderwerbsplan und –Verzeichnis ausgewiesen. 
10.2 Kabel und Leitungen 
Im Zuge der Planung haben die Abstimmungen mit den Leitungsträgern stattgefunden. 
Die betroffenen Leitungsträger haben dem Bauvorhaben grundsätzlich zugestimmt. 
10.3 Straßen und Wege 
Die Eisenbahnüberführung kreuzt die Deutz-Mülheimer Straße, die 6-spurige Straße mit 
Gleisen der Stadtbahn sowie beidseitig den Fuß- und Radweg. Sowohl der Baubereich, 
als auch die BE-Flächen liegen direkt an der Straße.  
Während der gesamten Bauzeit ist der Straßenverkehr auf der Deutz- Mülheimer Straße 
teilweise eingeschränkt (Fuß- und Radwege, östliche Fahrspur).

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Für den Abbruch des Bestandsüberbaus und für das Einheben der Überbauten während 
der Herstellung der EÜ, sowie der  Einschubarbeiten, werden Straßensperrungen der 
Deutz-Mülheimer Straße inklusive der Stadtbahnlinien 3 und 4  über einzelne Wochen-
enden erforderlich.  
Die Stadt Köln, die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) sowie die Kölnmesse und die Betrei-
ber der LanxessArena (ehem. KölnArena) sind in die Planung eingebunden. 
Im Zuge der Planung haben die Abstimmungen mit der Stadt Köln als Straßenbaulast-
träger und mit der KVB stattgefunden. 
Die Stadt Köln und die KVB haben dem Bauvorhaben grundsätzlich zugestimmt. 
10.4 Kampfmittel 
Bei dem Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf wurde ein Antrag auf 
Luftbildauswertung zum Verdacht auf Kampfmittel gestellt. 
Gem. Auskunft des Kampfmi ttelbeseitigungsdienstes (KBD) war durch die bestehende 
Bahnanlage sowie die Bebauung eine Testsondierung nicht möglich. Es wird allgemein 
auf das „Merkblatt für Baugrundeingriffe“ verwiesen. 
Es ist nicht au szuschließen, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Daher 
kann keine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln gegeben werden. 
Erdarbeiten sind mit entsprechender Vorsicht auszuführen. 
Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort ein zustellen und umge-
hend die Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmit-
telbeseitigungsdienst zu benachrichtigen. 
10.5 Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial 
Die anfallenden Aushubmassen werden im Rahmen der Baumaßnahme nicht wie der 
eingebaut und stattdessen auf eine Deponie oder zur Verwertung gebracht. Für die Ein-
ordnung der Abfälle und Aushubmassen wird nach dem Ausbau / Abbruch eine Deklara-
tionsanalytik durchgeführt. 
10.6 Gewässer 
Durch die Maßnahme sind keine Gewässer betroffen. 
10.7 Land- und Forstwirtschaft 
Im Rahmen der Maßnahme sind keine land- und forstwirtschaftlichen Flächen betroffen. 
 
10.8 Brand- und Katastrophenschutz 
Die Richtlinie des Eisenbahn -Bundesamtes „Anforderungen des Brand - und Katastro-
phenschutzes an Planung, Bau und Betrieb von Schienenwegen nach AEG“ ist einge-
halten. 
Eine Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr hat stattgefunden.

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Im Zuge der zeitlich vorlaufenden  Baumaßnahme BWC wird der alte Treppenzugang 
vom Gleisbereich zu der Deutz -Mülheimer Straße zwischen dem BWD und BWE als 
Provisorium wieder reaktiviert.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Es werden Schließungen bzw. Türen an der Deutz -Mülheimer Straße und im Gle isbe-
reich vorgesehen. Türschließungen für die  Feuerwehr und für die  DB AG verhindern so 
die Nutzung durch unbefugte Dritte.  
Zudem können während der Bauzeit aller Maßnahmen die Baustelleneinrichtungsflä-
chen für die Feuerwehr als Zugangsmöglichkeit zu den Gleisen genutzt werden. 
Nach Abschluss der Erneuerung aller fünf Brückenbauwerke (BW A -E) über die Deutz -
Mülheimer Straße wird ein zentraler Treppenaufgang für alle Bauwerke  zwischen BWC 
und BWD, von dem die Gleisanlagen für die Feuerwehr erreicht werden können, herge-
stellt. 
10.9 Schadstoffuntersuchung 
Im Rahmen der geplanten Erneuerung der Stahlüberbauten (Bauwerke BWA, BWB, 
BWD und BWE) über die Deutz -Mülheimer Straße in Köln -Deutz sind die bestehenden 
Überbauten mitsamt ihrer Korrosionsschutzbeschicht ung abgängig. Eine Erfassung der 
Schadstoffsituation war somit e rforderlich, die als Ziel den Ausschluss einer Umweltge-
fährdung (Emissionen) bei den geplanten Maßnahmen hat. 
Es konnte in keiner Probe Asbest nachgewiesen werden. 
Es wurde in keiner Mischprob e relevante Gehalte an PCB sowie PAK (inkl. Ben-
zo(a)pyren) nachgewiesen. 
In allen Mischproben wurden relevante Schwermetallgehalte detektiert. 
Für den Rückbau des Stahlüberbaus mit seiner Schwermetallhaltigen Korrosionsschutz-
beschichtung im konventionellen Verfahren (Brennen der Trennstellen) ist die TRGS 505 
durch den ausführenden Unternehmer anzuwenden. Die TRGS umfasst für diese Arbei-
ten Schutzmaßnahmen wie Reinigung der Arbeitsplätze, Persönliche Schutzaustüstung 
(PSA), Hygiene, Unterweisung der Mitarbeiter, etc.  
Der Untersuchungsbericht der DB Engineering & Consulting GmbH, Duisburg vom 
09.01.2019 befindet sich in der Unterlage 16.  
Abbildung 5: Fotos „alter“ verschlossener Treppenaufgang zwischen BWD und E

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11 Abkürzungen 
Abs. 
Abzw. 
AFB 
AG 
ALVF 
AN 
AVV-Baulärm 
 
BASt 
Absatz 
Abzweig 
Artenschutz-Fachbeitrag 
Auftraggeber 
Altlastenverdachtsfläche 
Auftragnehmer 
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Bau-
lärm 
Betriebliche Aufgabenstellung 
BE-Fläche 
Bf 
BImSchV 
BMK 
BImSchG 
BNatschG 
BoVEK 
BW 
bzw. 
cm 
DB 
DIN 
EBA 
EBO 
EKrG 
Baustelleneinrichtungsfläche 
Bahnhof 
Bundes-Immissionsschutzverordnung 
Bergisch-Märkisches Land 
Bundes-Immissionsschutzgesetz 
Bundesnaturschutzgesetz 
Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept 
Bauwasser 
beziehungsweise 
Zentimeter 
Deutsche Bahn 
Deutsches Institut für Normung 
Eisenbahn-Bundesamt 
Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung 
Eisenbahnkreuzungsgesetz 
EÜ 
FRS 
ggf. 
Eisenbahnüberführung 
Sanierungsmanagement der DB AG 
gegebenenfalls

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GW 
Hbf 
HQ100 
IBN 
Ivl 
Kap. 
km 
L 
LH 
LST 
LWL 
max. 
m 
m NHN 
NRW 
NSG 
OLA 
RiL 
SGV 
SPMT 
SPV 
SFK 
SO 
T 
TEN 
Tk 
TRGS 
Grundwasser 
Hauptbahnhof 
Jahrhunderthochwasser 
Inbetriebnahme 
Ingenieurvermessung Lage 
Kapitel 
Kilometer 
Länge 
Lichte Höhe 
Leit- und Sicherungstechnik 
Lichtwellenleiter 
maximal 
Meter 
Meter über Normalhöhennull 
Nordrhein-Westfalen 
Naturschutzgebiet 
Oberleitungsanlage 
Richtlinie 
Schienengüterverkehr 
Self propelled modular trainlers 
Schienenpersonenverkehr 
Schienenfußkabel 
Schienenoberkante 
Tage 
Transeuropäische Netze 
Telekommunikation 
Technischen Regeln für Gefahrstoffe

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UK 
UVP 
u.a. 
Vmax 
WiB 
WSG 
z.B. 
Unterkante 
Umweltverträglichkeitsprüfung 
unter anderem 
Maximale Verkehrsgeschwindigkeit 
Walzträger in Beton 
Wasserschutzgebiet 
Zum Beispiel

Beschlussvorlage Ausschuss

6079 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1118/2021 
Freigabedatum 31.03.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung von Eisenbahnüberführungen (Bauwerk A) 
über die Deutz-Mülheimer Straße in Köln-Deutz 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren der DB Netz AG für die 
Erneuerung von Eisenbahnüberführungen (Bauwerk A) über die Deutz-Mülheimer Straße in Köln-
Deutz die beigefügte Stellungnahme (Anlage 3) abzugeben. 
 
Alternative: 
 
keine 
 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 22.04.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Vorhaben 
 
Die DB Netz AG plant in Köln-Deutz die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen (EÜ) über die 
Deutz-Mülheimer Straße. Es handelt sich hierbei um insgesamt fünf Brückenbauwerke (A bis E), wel-
che aus mehreren Stahlbogenbrücken bestehen, die nacheinander im Rahmen separater Genehmi-
gungsverfahren erneuert werden sollen. Die Lage der einzelnen Bauwerke ist auf Seite 8 des beige-
fügten Erläuterungsberichts (Anlage 2) dargestellt. 
 
Für die Bauwerke B und C liegen bereits Planfeststellungsbeschlüsse vor. Die städtischen Stellung-
nahmen in diesen Verfahren waren Gegenstand der Beschlussvorlagen 0616/2018 und 3789/2019. 
Hier ist mit den Bauarbeiten bereits begonnen worden. 
 
Gegenstand des aktuellen Planfeststellungsverfahrens ist nunmehr die Erneuerung des Bauwerks A. 
Derzeit besteht das Bauwerk aus zwei eingleisigen Stahltrogkonstruktionen auf Stahlbögen mit Schot-
terbett. Die lichte Durchfahrtshöhe unter der Überführung beträgt nur im Scheitelpunkt ca. 5,00 m, an 
den äußeren Straßenrändern weist sie eine zu geringe Durchfahrtshöhe von ca. 3,50 m auf. Die lichte 
Weite beträgt ca. 24,00 m. 
 
Es ist geplant, das aus dem Jahr 1912 stammende Bauwerk A aufgrund seines schlechten baulichen 
Zustandes sowie der zu geringen Durchfahrthöhe im Randbereich zurückzubauen und durch ein neu-
es Bauwerk zu ersetzen. Die lichte Weite des neuen Bauwerks wird mit etwa 27,10 m und die lichte 
Höhe mit mindestens 4,80 m über die Gesamtbreite geplant. Die für die Verbreiterung erforderliche 
Kostenbeteiligung hat der Rat der Stadt Köln bereits am 05.07.2018 (Vorlagen-Nummer 2911/2017) 
beschlossen. 
 
Das neue Bauwerk soll aus zwei eingleisigen Dickblechtrogkonstruktionen, die auf massiven Widerla-
gern aus Stahlbeton aufgelagert sind, bestehen. Die Widerlager werden nördlich des Bauwerkes auf 
Verschubbahnen hergestellt und anschließend nach dem Abbruch des Bestandes quereingeschoben. 
Der neue Überbau wird auf dem seitlich angrenzenden Baufeld gefertigt. Nach Fertigstellung des 
Überbaus wird dieser über die Deutz-Mülheimer Straße transportiert und auf die neuen Widerlager 
eingehoben.  
 
Zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichsmaßnahmen durchge-
führt. Die Bauzeit wird voraussichtlich ab Anfang 2026 ca. 14 Monate betragen. 
 
Der beigefügte Erläuterungsbericht (Anlage 2) stellt die Einzelheiten des Vorhabens dar. 
 
Genehmigungsverfahren 
 
Für ihr Vorhaben hat die DB Netz AG beim Eisenbahn-Bundesamt die Planfeststellung beantragt. Die 
Antragsunterlagen wurden von der Bezirksregierung Köln als Anhörungsbehörde mit der Aufforde-
rung übersandt, diese öffentlich auszulegen und zu dem Vorhaben bis spätestens 16.03.2021 (Ende

3 
der Einwendungsfrist und damit Ausschlussfrist für die Geltendmachung eigener Rechte) Stellung zu 
nehmen. Damit die von der Stadt zu vertretenden Belange im Verfahren Berücksichtigung finden, 
musste eine diese Frist wahrende Stellungnahme abgegeben werden. Eine vorherige Beschlussfas-
sung durch den Stadtentwicklungsausschuss war aufgrund der gegebenen Sitzungstermine nicht 
möglich. 
 
Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren hat in der Zeit vom 
03.02.2021 bis 02.03.2021 pandemiebedingt durch Veröffentlichung im Internet sowie ergänzend in 
Papierform beim Bauverwaltungsamt stattgefunden. 
 
Stellungnahme 
 
Das Vorhaben ist als Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur zu begrüßen. 
 
Die Stadt Köln wird in Planfeststellungsverfahren in zweifacher Weise beteiligt: Als Betroffene und als 
Trägerin öffentlicher Belange. Nur soweit Gemeinden in eigenen Rechten betroffen sind, können sie 
im Verfahren durchsetzbare Forderungen geltend machen. Als eigene Rechte kommen primär Eigen-
tumsrechte und das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht, insbesondere die Planungshoheit, in Be-
tracht. Hierunter fallen nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht die Belange der 
durch ein Vorhaben betroffenen Einwohner*innen oder Anforderungen, die die Rechtsordnung allge-
mein an das Vorhaben stellt, wie beispielsweise solche aus dem Bereich des Umwelt- und Natur-
schutzes (Bundesverwaltungsgericht, u. a. Urteil vom 09.11.2017, 3 A 2.15). 
 
Im Rahmen der beiden vorangegangenen Planfeststellungsverfahren wurden die wesentlichen Fra-
gen aus den Bereichen Stadtplanung, Verkehr und Artenschutz einer Lösung zugeführt. 
 
Die Stellungnahme zum Bauwerk A umfasst daher im Wesentlichen fachliche Vorgaben zur Durch-
führung des Vorhabens. 
 
Begründung für die fehlende Alternative 
 
Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von der DB Netz AG geplant und 
durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt beim Eisenbahn-Bundesamt. Die dabei 
aus städtischer Sicht zu berücksichtigenden Belange sind in der Stellungnahme zu den geplanten 
Maßnahmen im Einzelnen aufgeführt. Würde keine Stellungnahme abgegeben, könnten diese Belan-
ge unberücksichtigt bleiben. Eine Alternative kann daher nicht angeboten werden. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Übersichtskarte 
Anlage 2: Erläuterungsbericht 
Anlage 3: Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln

Anlage 3: Stellungnahme

26755 Zeichen

Anlage 3 
Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 18 ff AEG i.V.m. §§ 72 ff VwVfG für die Erneuerung 
der Eisenbahnüberführung (EÜ) Deutz-Mülheimer Straße, Bauwerk A 
 
Sehr geehrte Frau Yabanci, 
ich erhebe gegen das oben näher bezeichnete Vorhabe n der DB Netz AG keine Bedenken, 
wenn den nachfolgend im Einzelnen benannten Anforde rungen jeweils durch eine 
entsprechende Nebenbestimmung in der Zulassungsentscheidung Rechnung getragen wird. 
 
I. Stadtplanung 
Die Erneuerung (Abriss und Neubau) der Eisenbahnübe rführungen (EÜ) über die Deutz-
Mülheimer Straße betrifft insgesamt fünf Brückenbau werke (Bauwerke A bis E). Die 
Forderungen für die Gestaltung und Ausführung aller dieser Brückenbauwerke lauten wie folgt: 
1. Taubenschutz ist vorzusehen und konstruktiv einz ubauen. Es ist nicht mit Gittern zu 
arbeiten. Die Unterseite der Brückenkonstruktion is t als geschlossene Fläche 
auszuführen. 
2. Graffitischutz ist auf den Oberflächen aufzubrin gen. 
3. Die Brückengeländer und die Widerlager sind von Werbung freizuhalten. 
4. Beleuchtung 
Zusätzlich zur Standardbeleuchtung sind im Zuge der  weiteren Planung entsprechende 
bauliche Vorkehrungen zu berücksichtigt, wie sie be reits für das Brückenbauwerk C 
abgestimmt worden sind. In Abstimmung mit dem Stadt planungsamt 
(Stadtraummanagement) und der RheinEnergie AG ist e ine Effektbeleuchtung in Form 
einer LED-Leiste angedacht, mit dem Ziel, ein gleic hmäßiges „Lichtband“ durch eine 
indirekte Beleuchtung der Brückenuntersichten in de n Randbereichen zu realisieren. 
Diese LED-Leisten sollten über einen RGB Farbwechsel verfügen, der einzeln je Brücke 
und Seite steuerbar ist. Die Leisten bzw. die Ausle uchtung sollte sich möglichst 
unterbrechungsfrei über die komplette Länge eines jeden Brückenbauwerkes erstrecken. 
Für eine entsprechende Berücksichtigung sind daher im Zuge der Erstellung der 
Ausschreibungsunterlagen und der Ausführungsplanung  Abstimmungen mit dem 
Stadtplanungsamt / RheinEnergie AG zu führen. Entsp rechende Befestigungen / 
Anbindungen oder weitere Elemente sind unter Berück sichtigung der ggf. statischen 
Einwirkungen und Abmessungen in die Ausführungsplan ung aufzunehmen. Die 
Ausführung (Montage und Anschluss der Beleuchtung e tc.) erfolgt dann durch die 
RheinEnergie AG. 
 
Bezirksregierung Köln 
- Dezernat 25 - 
z. Hd. Frau Yabanci 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
 
 
Az. 25.7.2.2-7/20 62/621/2-62.21.01 16.03.2021 
62

2 
 
5. Gestaltung der Widerlager 
Bezüglich der Gestaltung der Sichtbetonflächen der Widerlager hat es bereits mit 
Vertretern der Vorhabenträgerin (Herr Paprotny und Herr Gombert) sowie Herrn Sämann 
vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung und Herrn Gerdes von Stadtplanungsamt 
eine Übereinkunft gegeben. Demnach erfolgt die Gest altung der Sichtbetonflächen der 
Widerlager analog der Ausführung am Referenzobjekt Florianweg 10 in 52249 Eschweiler 
– dort hat am 11.08.2020 diesbezüglich ein Ortstermin stattgefunden. 
Dies bedeutet konkret: 
a) Herstellung einer betonglatten Fläche mit einer Spannplattenschalung (Plattengröße 
ca. 2,50 m x 1,25 m) mit geordnetem Stoßbild (SB 2)  gemäß der Ausführung am 
Referenzobjekt Florianweg 10 in 52249 Eschweiler. 
b) Anordnung des Stoßbildes horizontal. 
c) Regelmäßige Anordnung der Ankerlöcher. 
d) Verschluss der Ankerlöcher mit Verschlussstöpsel n in Betonfarbe. 
Ansprechpartnerin im Stadtplanungsamt, Willy-Brandt -Platz-2, 50679 Köln, ist Frau Hüser 
(Telefon: 0221-221-26206; E-Mail: 
martina.hueser@stadt-koeln.de ). 
 
II. Straßen und Verkehr, Straßenrecht  
Die nachfolgenden Vorgaben bzw. Nebenbestimmungen sind zu berücksichtigen: 
1. Brücken- und Widerlagerneubau 
a) Die lichte Weite von 27,10 m darf nicht eingesch ränkt werden. 
b) Die Beleuchtung muss so platziert werden, dass d ie lichte Durchfahrtshöhe von 
mindestens 4,50 m nicht eingeschränkt wird. Sofern dies nicht möglich ist, muss die 
Beleuchtung außerhalb der Fahrbahn angebracht werde n. Zwecks Steigerung des 
Sicherheitsempfindens von zu Fuß Gehenden und Rad F ahrenden in dieser sehr 
langen und heute dunklen Eisenbahnüberführung wird eine ausreichende 
Beleuchtung gefordert. 
c) Im Bereich der Geh-/Radwege muss die lichte Höhe  unterhalb der Konsolenauflager 
mindestens 2,55 m betragen. Als zukünftige Höhe des  Geh-/Radwegs ist die Höhe 
der heutigen Gehweghinterkante anzusetzen. 
d) Die wiederherzustellende, südwestliche Flügelwan d zwischen dem westlichem 
Widerlager und dem U-Bahnzugang ist mit einer dem B estand entsprechenden 
Ziegelsteinoptik zu verblenden. 
Ansprechpartner im Amt für Straßen und Verkehrsentw icklung, Willy-Brandt-Platz 2, 
50679 Köln, ist Herr Sämann (Telefon: 0221-221-2788 9; E-Mail: ronny.saemann@stadt-
koeln.de ). 
2. Bauzeitlicher Zustand / Drittbetroffenheiten 
a) Das zu erneuernde Bauwerk befindet sich auf der Deutz-Mülheimer Straße. Diese ist 
Bestandteil des mobilitätsrelevanten Verkehrsnetzes  der Stadt Köln. Finden 
Arbeitsstellen mit verkehrlichen Einschränkungen (V ollsperrung, Sperrung von 
Fahrspuren, Einengungen) in diesem mobilitätsreleva nten Verkehrsnetz statt und 
übersteigt der Genehmigungszeitraum zwei Monate, sind die erforderlichen und von 
einer in Köln zugelassenen Fachfirma erstellten Ver kehrszeichenpläne mit allen zur 
Genehmigung benötigten Unterlagen vier Wochen vor Baubeginn einzureichen. 
b) Bei der Antragstellung ist zusätzlich über die A uftraggeberin eine Pressemitteilung 
vorzulegen. Die finale Fassung der Medieninformation (Pressemitteilung) ist zwecks 
Prüfung drei Werktage vor der geplanten Veröffentli chung dem Amt für

3 
 
Verkehrsmanagement, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köl n (E-Mail: 
verkehrsmanagement@stadt-koeln.de ) vorzulegen. Die Medien sind zwölf Werktage 
vor Baubeginn zu unterrichten. Sechs Werktage vor B aubeginn ist eine weitere 
Information an die Medien zu versenden. 
c) Im Genehmigungsverfahren sind die verkehrslenken den Dienststellen der Polizei und 
der Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB AG) zu beteiligen. 
d) Aufgrund der Verkehrsbedeutung der Deutz-Mülheim er Straße sind vor Baubeginn 
Abstimmungen mit der Koelnmesse GmbH und der LANXESS-arena notwendig. 
e) Erforderliche Vollsperrungen der Deutz-Mülheimer  Straße dürfen nur in 
verkehrsschwachen Zeiten (nachts sowie an Wochenend en) unter Vorlage eines 
Umleitungskonzeptes, das u.a. mit der KVB AG abgest immt ist, vorgenommen 
werden. Hierbei ist eine Berücksichtigung der Belan ge der Koelnmesse GmbH und 
der LANXESS-arena zwingend. Dies gilt auch für Maßnahmen an Wochenenden, da 
Veranstaltungen auch dann stattfinden. Auch die übr igen nördlichen Anlieger, 
insbesondere die MesseCity mit der Deutschland-Zent rale der Zurich Versicherung 
sowie die Hotellerie beidseits der Deutz-Mülheimer Straße, müssen angemessen 
erreichbar bleiben. Sperrungen und Umleitungen müss en diesen Betroffenen 
rechtzeitig kommuniziert werden. 
f) Da die Deutz-Mülheimer Straße eine Hauptverkehrs straße ist, wurden bereits im 
Zuge der Planfeststellungsverfahren zu den Brückenb auwerken B und C tragbare 
Umleitungskonzepte vorgelegt. Diese müssen auch für  das o.g. Vorhaben zur 
Anwendung kommen. Hierzu bedarf es Abstimmungen mit  dem Amt für 
Verkehrsmanagement, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köl n (E-Mail: 
verkehrsmanagement@stadt-koeln.de ). Anderenfalls ist mit einem Gutachten die 
Eignung eines modifizierten Umleitungskonzeptes dar zulegen. In einem weiteren 
Gutachten ist zudem die Leistungsfähigkeit während der Baustellenführung und der 
zugehörigen Baustelleneinschränkungen für den Knote npunkt Opladener Straße / 
Deutz-Mülheimer Straße nachzuweisen und die verkehr stechnische Realisierung 
durch Bereitstellung zugehöriger Umbaupläne und Pro grammierungen für die 
Lichtsignalanlage zu gewährleiten. Auch während der  Baumaßnahme müssen 
Steuerung und Anschluss an den Verkehrsrechner gewä hrleistet sein. Für die 
Organisation von Umleitungsverkehren und Stadtbahns perrungen sowie ggf. 
erforderlichen Umprogrammierungen und Umbaumaßnahme n an den 
Lichtsignalanlagen benötigt die KVB AG einen Vorlau f von mehreren Monaten. Die 
KVB AG ist daher frühzeitig zu informieren. 
g) Da durch die Baumaßnahme einschließlich der Baus tellenzufahrt auch die Belange 
von zu Fuß Gehenden und Rad Fahrenden betroffen sind, ist zu jedem Zeitpunkt der 
Baumaßnahme eine sichere Verkehrsführung des genannten Personenkreises sicher 
zu stellen. Dies gilt auch für den Ein- und Ausfahrtsbereich der Baustellenzufahrt. 
h) Bei einem Eingriff in das öffentliche Straßenlan d ist die Maßnahme mindestens drei 
Wochen vor Baubeginn anzuzeigen, ggf. ist gemeinsam mit dem Amt für Straßen und 
Verkehrsentwicklung, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Kö ln (E-Mail: strassen-
verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de ) ein Beweissicherungsverfahren 
durchzuführen. 
3. Baustelleneinrichtungsfläche 
Die Baustelleneinrichtungsfläche befindet sich oberhalb der Deutz-Mülheimer Straße auf 
der Westseite. Zur Andienung dieser Fläche ist der Bau einer steilen Rampe zwischen 
den Brückenbauwerken A und B geplant. Sowohl bei de r Ein- als auch bei der Ausfahrt 
sind ausreichende Schleppkurven erforderlich. Die Z ufahrt ist nur aus Richtung Messe-
Kreisel möglich. Hierbei ist die eingeschränkte Dur chfahrtshöhe der Bogenbrücken von 
3,10 m zu berücksichtigen. Entsprechende Verbotszeichen verbieten das Befahren dieses 
Bereiches für Fahrzeuge mit einer tatsächlichen Höhe von mehr als 3,10 m. Dies gilt auch

4 
 
für Baustellenfahrzeuge. Vom Baufeld ausfahrende Fahrzeuge dürfen nur nach Süden in 
Fahrtrichtung Opladener Straße / Justinianstraße fahren. Es ist sicherzustellen, dass der 
Baustellenverkehr keine Verunreinigungen auf öffentlichen Straßenflächen verursacht. Im 
Bereich der Ausfahrt der Baustelleneinrichtungsfläc he ist bei Bedarf eine regelmäßige 
Reinigung der Straßenflächen durchzuführen. 
Ansprechpartner im Amt für Verkehrsmanagement, Will y-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist 
Herr Haubenreisser (Telefon: 0221-221-27102; E-Mail : 
klaus.haubenreisser@stadt-
koeln.de ). 
4 Kreuzungsvereinbarung 
Das o.g. Vorhaben stellt die Änderung einer bestehe nden Kreuzung gemäß § 3 des 
Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straße n (EKrG) dar. Zwischen der 
Stadt Köln als Trägerin der Baulast der kreuzenden Deutz-Mülheimer-Straße und der DB 
Netz AG als Baulastträgerin des Schienenwegs ist da her eine Kreuzungsvereinbarung 
abzuschließen, deren Kostentragung sich nach § 12 N r. 2 EKrG bemisst. Die 
Kreuzungsvereinbarung ist nach technischer Abstimmu ng und Durchführung des 
Planfeststellungsverfahrens abzuschließen. 
Ansprechpartnerin für den Abschluss der Kreuzungsvereinbarung im Bauverwaltungsamt 
(Sachgebiet 620/2), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Frau Maricic (Telefon: 0221-221-
22699; E-Mail: 
natasa.maricic@stadt-koeln.de ). 
 
III. Landschaftspflege und Grünflächen 
1. Die in unmittelbarer Nähe stehenden Bäume sind z u erhalten und vor Beginn und während 
der Baumaßnahme gemäß der DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und 
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen), der RAS-LP 4 (Richtlinie für die Anlage von 
Straßen – RAS, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen und Sträuchern 
im Bereich von Baustellen) und § 11 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesbauordnung – BauO NRW) vor jeglichen Beschäd igungen und Verletzungen zu 
schützen. 
2. Baustelleneinrichtungsflächen und Baustellenzufa hrten sowie die Lagerung von 
Materialien auf den öffentlichen Vegetationsflächen sind verboten. 
Ansprechpartnerin im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln, Willy-
Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Frau Weber (Telefon : 0221-221-26188; E-Mail: 
frauke.weber@stadt-koeln.de ). 
 
IV. Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft 
Soweit in den nachfolgenden Auflagen Informations-, Hinweis-, Nachweis- oder vergleichbare 
Verpflichtungen aufgeführt sind, sind diese gegenüb er dem Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt (Abteilung Immissionsschutz, W asser- und Abfallwirtschaft), Willy-
Brandt-Platz 2, 50679 Köln, zu erfüllen. Ansprechpa rtnerin ist Frau Leonhäuser (Telefon: 
0221-221-29197; E-Mail: mandy.leonhaeuser@stadt-koeln.de). 
1. Abfallwirtschaft 
a) Der Beginn und das Ende der Bau- / Abbruch- / Au shubmaßnahmen sind jeweils eine 
Woche vorher schriftlich anzuzeigen. 
b) Vor Beginn der Bau- / Abbruch- / Aushubmaßnahmen  ist ein aktuelles 
Abfallverwertungs- und Entsorgungskonzept vorzulegen. Dieses muss die folgenden 
Angaben beinhalten: 
-  Analysenergebnisse von repräsentativen Proben zu r Erfassung des 
Belastungsumfanges des anfallenden Aushub- und Abbruchmaterials,

5 
 
- Beurteilung des anfallenden, ggf. kontaminierten Bau- / Aushubmaterials auf der 
Grundlage der Analysenergebnisse und der Nutzungsre cherche hinsichtlich der 
Verwertungs- und Beseitigungsmöglichkeiten, 
- Klassifizierung der bei den Bau- / Aushubmaßnahme n anfallenden Stoffe nach der 
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis ( Abfallverzeichnis-
Verordnung-AVV), 
- Beschreibung der erforderlichen Separierungsmaßna hmen sowie Darstellung der 
vorgesehenen Verwertungs- bzw. Beseitigungswege (Ve rwerter, 
Abfallbehandlungsanlagen, Deponien, Entsorgungsunte rnehmen, o.ä.) für das 
gesamte anfallende, ggf. kontaminierte Bau- / Aushubmaterial, 
- Nutzungsorientierte Sicherungsmaßnahmen für den e ventuell verbleibenden, 
kontaminierten Boden, 
- Darstellung der zeitlichen Abfolge von Verwertung  / Beseitigung, 
- Name der für die Verwertung / Beseitigung der anf allenden Abfälle 
verantwortlichen Person auf der Baustelle. 
Erst nach Zustimmung des Umwelt- und Verbrauchersch utzamtes (Abteilung 
Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) zu diesem Abfallverwertungs- und 
Entsorgungskonzept darf mit dem o.g. Vorhaben begon nen werden. Sollten die 
Analysen vor Baubeginn noch nicht vorliegen, können diese nach Abstimmung auch 
erst im Zuge der Bau- / Abbruch- / Aushubmaßnahmen vorgelegt werden. 
c) Für die Beseitigung / Verwertung von gefährliche n Abfällen sind die Vorschriften der 
Verordnungen zu den §§ 47-52 des Kreislaufwirtschaf tsgesetzes (KrWG) zu 
beachten. 
d) Bei der Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung sind die Anschluss- und 
Benutzungspflichten der Abfallsatzung der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fassung 
zu beachten. 
e) Die Bau- / Abbruch- / Aushubmaßnahmen sind gutac hterlich zu begleiten und in enger 
Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt  (Abteilung 
Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) durchzuführen. 
f) Nach Beendigung der Arbeiten ist gutachterlich e in Abschlussbericht zu fertigen und 
innerhalb von vier Wochen vorzulegen. 
2. Zwischenlagerung von Boden 
Sollte durch Entsorgungsengpässe eine Zwischenlager ung von kontaminiertem Material 
oder gefährlichen Abfällen über 72 Stunden hinaus e rforderlich sein, so ist diese im 
Einzelfall abzustimmen. Es sind jedoch mindestens d ie folgenden Anforderungen 
einzuhalten, damit keine Boden- und Grundwasserbeeinträchtigung zu befürchten ist: 
a) Die verschiedenen Abfälle müssen getrennt vonein ander gelagert werden. 
b) Eine Lagerung darf nur auf befestigter (asphalti erter / betonierter) Fläche ohne 
Bodeneinlauf, auf einer resistenten und flüssigkeit sdichten Folie oder in Containern 
vorgenommen werden. 
c) Eine Beaufschlagung der gelagerten Materialien d urch Niederschlagswasser muss 
ausgeschlossen werden (z.B. durch Abdeckung mit einer beständigen Folie). 
d) Die Lagerung ist arbeitstäglich vor Ort zu kontr ollieren. Hierbei ist insbesondere auf 
die Dichtheit der Abdeckeinrichtung zu achten. Die Kontrollen sind in einem 
Kontrollbuch zu dokumentieren (Datum, Name der kont rollierenden Person, 
ordnungsgemäßer Zustand des Lagers, Unterschrift). Das Kontrollbuch ist auf 
Verlangen vorzulegen. 
e) Das Abfallzwischenlager ist vor unbefugtem Zutri tt zu sichern.

6 
 
3. Wassergefährdende Stoffe / Einbau von Recyclingm aterial 
a) Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind die Vorschriften der Verordnung 
über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18.04.2017 
zu beachten. 
b) Der Einbau von Recyclingmaterial (Asche, Schlack e, aufbereiteter Bauschutt und / 
oder Produkte aus diesen) außerhalb von Wasserschut zzonen bedarf der 
wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8 ff des Gesetz es zur Ordnung des 
Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG). 
4. Immissionsschutz 
a) Für das o.g. Vorhaben liegt eine schall- und ers chütterungstechnische Untersuchung 
zum Baubetrieb der OBERMEYER Planen und Beraten GmbH vom 05.06.2019 vor. 
Diese ist zu beachten und während der Bauphase sind  zudem die folgenden 
Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen: 
- Verwendung geräuscharmer Baumaschinen und Verfahr en gemäß dem Stand der 
Technik im Bereich des Schallschutzes, 
- Durchführung der Arbeiten überwiegend im Tageszei traum, 
- Einhaltung von Pausen und Ruhezeiten, 
- Information der betroffenen Anwohner*innen. 
b) Grundsätzlich sind lärmintensive Bautätigkeiten nur in der Zeit von 07:00 Uhr bis 
20:00 Uhr gestattet. Während der Nachtzeit (20:00 U hr bis 07:00 Uhr) sind 
lärmintensive Arbeiten gemäß dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen 
Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Gerä usche, Erschütterungen und 
ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz – B ImSchG) i. V. m. der 
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm / 
Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) verboten. 
c) In begründeten Ausnahmefällen kann das Umwelt- u nd Verbraucherschutzamt 
(Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirt schaft) eine 
Ausnahmegenehmigung für Arbeiten während der Nachtz eit erteilen. Diese ist 10 
Tage vor dem geplanten Arbeitsbeginn zu beantragen. 
d) Bei Baumaßnahmen in Wohngebieten sind die Regelu ngen der 32. Verordnung zur 
Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch 
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Geräte- 
und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) zu  beachten, soweit 
Maschinen verwendet werden, die in dieser Verordnung genannt werden. 
e) Bei den Bauarbeiten ist sowohl beim Abbruch als auch dem Neubau die Allgemeine 
Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm / Ge räuschimmissionen (AVV 
Baulärm) zu beachten. 
f) Der maschinelle Abbruch des von der Genehmigung erfassten Brückenbauwerkes, 
einschließlich der erforderlichen Fahrzeugbewegunge n darf nur innerhalb des 
Zeitraumes von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr erfolgen. 
g) Die Motoren der Maschinen und Arbeitsgeräte sind  während der Stand- und 
Arbeitspausen abzuschalten. 
h) Die eingesetzten Geräte und Maschinen müssen erh öhten 
Schallschutzanforderungen genügen. Als Nachweis dient u. a. die Berechtigung, das 
Umweltzeichen "blauer Engel, weil lärmarm" (gemäß R AL ZU 53) führen zu dürfen. 
Eine aktuelle Liste derartiger Geräte und Maschinen  kann im Internet unter 
http://www.blauer-engel.de  abgerufen werden. 
i) Felsmeißel dürfen beim Abbruch nur eingesetzt we rden, wenn immissionsärmere

7 
 
Abbruchverfahren – z. B. Abbruch unter Verwendung e iner Brecherzange – nicht 
möglich sind. 
j) Staubbelästigungen beim Abbruch, beim Be- und En tladen von Fahrzeugen sowie 
beim Befahren des Abbruchgeländes sind zu vermeiden oder auf das Mindestmaß zu 
beschränken. Dies ist jeweils durch eine ausreichen de Oberflächenfeuchte zu 
gewährleisten. Sofern der Wasserdruck zur ausreiche nden Befeuchtung nicht 
ausreicht, ist eine Druckerhöhung einzusetzen. 
k) Es ist sicherzustellen, dass Verschmutzungen der  Fahrwege durch Baufahrzeuge 
nach Verlassen des Abbruchgeländes vermieden oder b eseitigt werden, z. B. durch 
Einsatz einer saugenden Kehrmaschine. 
l) Die Abbruchgenehmigung ist während des Abbruchs ständig auf der Baustelle zur 
Einsichtnahme bereitzuhalten. 
m) Die Anhaltswerte der DIN 4150 "Erschütterungen i m Bauwesen, Einwirkungen auf 
bauliche Anlagen" sind einzuhalten. 
 
V. Boden- und Grundwasserschutz  
Teile des Plangebietes liegen auf einer Fläche, die hier als Altstandort unter der Nr. 10516 und 
der Bezeichnung „Deutzer Feld“ im Kataster der Altl asten und altlastverdächtigen Flächen 
gemäß § 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)  nachrichtlich erfasst ist. Es wird 
hierzu auch auf den angefügten Ausschnitt aus der Altlastenkarte verwiesen. 
 
Es handelt sich bei dem Altstandort um einen ehemal igen Rangierbahnhof aus dem 19. 
Jahrhundert. Punktuell wurden darunter bis zu 3,00 m mächtige Auffüllungen erkundet. Vor 
dem Hintergrund der hier verfügbaren Informationen kann davon ausgegangen werden, dass 
Schutzgüter vor Ort - bei unveränderter Nutzung und solange nicht in den Boden eingegriffen 
wird - zurzeit nicht gefährdet sind. Vor einer Nutzungsänderung und / oder einem Bodeneingriff 
ist die vakante Fläche gemäß BBodSchG zu untersuche n und nutzungsorientiert neu zu 
bewerten. Derzeit ist im Fachinformationssystem „Al tlasten und schädliche 
Bodenveränderungen“ (FisAlBo) der Risikostatus 2 zugewiesen.

8 
 
Da jedoch Beeinträchtigungen im Zuge der Umsetzung des o.g. Vorhabens nicht 
ausgeschlossen werden können, sind daher vorher spe zifische Untersuchungen 
durchzuführen. Für die Beurteilung muss die Vorhabe nträgerin ein nutzungs- und 
planungsorientiertes Gutachten gemäß den Bestimmung en des Bundes-
Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundes-Boden schutz- und Altlastenverordnung 
(BBodSchV) vorlegen, das eine Risikoabschätzung hin sichtlich Boden, Bodenluft und 
Grundwasser beinhaltet. Nach Vorlage dieses Gutacht ens wird hierüber innerhalb von drei 
Monaten abschließend Stellung genommen. 
Ansprechpartnerin für die Belange „Boden- und Grund wasserschutz“ im Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln, ist Frau Hoppe (Telefon: 0221-221-
24857; E-Mail: 
isabell.hoppe@stadt-koeln.de ). 
 
VI. Denkmalschutz und Denkmalpflege 
Aus denkmalpflegerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen das o.g. Vorhaben, da das 
Bauwerk A nicht in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen ist. Es wird dennoch als 
erhaltenswert eingestuft. 
Ansprechpartnerin im Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 
Köln, ist Frau Pesch-Beckers (Telefon: 0221-221-227 38; E-Mail: 
rita.pesch-beckers@stadt-
koeln.de ). 
 
VII. Archäologische Bodendenkmalpflege / Bodendenkmalschutz 
Die von dem o.g. Vorhaben in Anspruch genommenen Fl ächen liegen außerhalb des 
historischen Ortskerns und der neuzeitlichen Befest igung von Deutz. In den 
Baueingriffsflächen und Baustelleneinrichtungsfläch en sind keine Bodendenkmäler oder 
archäologischen Fundstellen bekannt. Nach derzeitig em Kenntnisstand sind daher Belange 
von Bodendenkmalpflege und Bodendenkmalschutz voraussichtlich nicht betroffen. 
Bei zufälligen archäologischen Bodenfunden sind jedoch die §§ 15 und 16 des Gesetzes zum 
Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrh ein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz 
– DSchG) zu beachten. Diese umfassen eine unverzügl iche Benachrichtigung des Römisch-
Germanischen Museums / Archäologische Bodendenkmalp flege und Bodendenkmalschutz 
(Telefon: 0221-221-22305, Fax: 0221-221-24030), die  unveränderte Erhaltung des 
Auffindungszustands sowie eine Untersuchungsfrist von bis zu drei Tagen nach Eingang der 
Meldung. 
Ansprechpartner im Römisch-Germanischen Museum / Archäologische Bodendenkmalpflege 
und Bodendenkmalschutz, Roncalliplatz 4, 50667 Köln , ist Herr Wagner (Telefon: 0221-221-
24585; E-Mail: 
gregor.wagner@stadt-koeln.de ). 
 
VIII. Kampfmittel  
Die von dem Vorhaben betroffene Fläche ist, falls n och nicht geschehen, auf deren 
Kampfmittelbelastung zu überprüfen. Hierzu ist zunächst über das Amt für öffentliche Ordnung 
eine Luftbildauswertung beim Kampfmittelbeseitigung sdienst (KBD) der Bezirksregierung 
Düsseldorf zu beantragen. 
Ansprechpartner im Amt für öffentliche Ordnung, Ott mar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, ist Herr 
Glamocic (Telefon: 0221-221-26645; E-Mail: 
kampfmittel@stadt-koeln.de ). 
 
IX. Brandschutz  
Es bestehen brandschutztechnische Bedenken gegen die vorliegende Planung. Diese können 
jedoch zurückgestellt werden, sofern die nachstehenden Punkte berücksichtigt werden:

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1. Die lichte Durchfahrtshöhe der Eisenbahnüberführ ung ist während der Bauphase so zu 
planen und baulich umzusetzen, dass jederzeit eine lichte Durchfahrtshöhe für 
Feuerwehrfahrzeuge von mindestens 3,50 m im gesamte n Straßenbereich der Deutz-
Mülheimer Straße gegeben ist. 
2. Sofern während der geplanten Baumaßnahme die Bef ahrbarkeit der Deutz-Mülheimer 
Straße im Bereich der Eisenbahnüberführung, auch ku rzzeitig, für die Einsatzkräfte der 
Feuerwehr Köln nicht vollständig sichergestellt wer den kann, ist dies frühzeitig der 
Berufsfeuerwehr Köln (Abteilung Einsatzplanung), Sc heibenstraße 13, 50737 Köln 
(Telefon: 0221-9748-0; E-Mail: 
37-einsatzplanung.feuerwehr@stadt-koeln.de ) sowohl 
fernmündlich als auch schriftlich anzuzeigen bzw. mitzuteilen. 
Ansprechpartner bei der Berufsfeuerwehr Köln, Neuss er Landstraße 2, 50735 Köln, ist Herr 
Gerhard (Telefon: 0221-9748-5331; E-Mail: christian.gerhard@stadt-koeln.de ). 
 
X. Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Im Bereich des o.g. Vorhabens befinden sich zwei Ba uwerke in der Unterhaltungspflicht des 
Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau. Es hand elt sich hierbei um den 
Treppeneingang der U-Bahnstation Bf. Deutz (Bauwerk  Nr.: 6921901-B3) und die 
Radwegbrücke (Bauwerk Nr.: 6935370) über die Deutz- Mülheimer Straße. Die 
Vorhabenträgerin hat zu gewährleisten, dass diese z wei Bauwerke nicht in ihrem Zustand, 
ihrer Standsicherheit, ihrer Funktion sowie ihrer Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt werden. 
Da sich unterhalb des Brückenbauwerkes die Gleistrasse der Stadtbahnlinien 3 und 4 befindet 
und deren Oberleitung an der zu erneuernden Eisenbahnüberführung befestigt ist, muss diese 
vor den anstehenden Abbrucharbeiten neu befestigt w erden. Dies ist mit der Kölner 
Verkehrsbetriebe AG (KVB AG) abzustimmen bzw. dort zu beantragen. Die Sicherheit und 
Gebrauchstauglichkeit der Gleistrasse muss gewährleistet bleiben. 
Ansprechpartner im Amt für Brücken, Tunnel und Stad tbahnbau, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 
Köln, ist Herr Seel (Telefon: 0221-221-25239; E-Mail: evgenij.seel@stadt-koeln.de ). 
 
Gemäß § 21 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln  ist dem Stadtentwicklungsausschuss 
die Entscheidungsbefugnis für Stellungnahmen im Rah men von Planfeststellungsverfahren 
übertragen worden. Die mit diesem Schreiben fristwahrend abgegebene Stellungnahme steht 
daher unter dem Vorbehalt der abschließenden Entsch eidung des 
Stadtentwicklungsausschusses, der sich erst nach An hörung der Bezirksvertretung für den 
Stadtbezirk Innenstadt mit der Angelegenheit befassen kann. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
Rolf Stamm

Anlage 1: Übersichtskarte

426 Zeichen

200m15010050 0 Mittelpunkt: [358055,5645070]   1:5000
KölnGIS
Stadtplan - orange,
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, 
Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
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Erstellt am: 30.10.2019
Anlage 1

Beratungsverlauf (2)

22.04.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.14 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (14)

  • Deutz-Mülheimer Straße
  • Mülheimer Straße
  • Zeughausstraße 2
  • Opladener Straße
  • Justinianstraße
  • Brügelmannstraße 16
  • Hermann-Pünder-Straße 3
  • Gummersbacher Straße
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Roncalliplatz 4
  • Messe-Kreisel
  • Auf der Höhe
  • Straße 3
  • Freiheit

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1118/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
31.03.2021
Erstellt
24.03.2021 09:34