1629/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 13.08.2022 (AN/1376/2023) betreffend Situation ukrainischer Flüchtlinge im Stadtbezirk Mülheim
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3660 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 1629/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.05.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 13.08.2022 (AN/1376/2023) betreffend Situation ukrainischer Flüchtlinge im Stadtbezirk Mülheim 1. Wie viele ukrainische Staatsbürger sind seit dem 24. Februar 2022 mit dem Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz oder vergleichbaren Aufenthaltstiteln im SB Mülheim untergekommen bzw. wie viele sind mit Stand 01. August 2022 im SB Mülheim melderechtlich erfasst worden (bitte nach Stadtteilen aufteilen)? Die Ermittlung zu Frage 1 ist mit sehr viel- auch händischen – Aufwand verbunden. In der ak- tuellen Personalsituation lässt sich dieser Aufwand nicht rechtfertigen. Das Ergebnis wäre zudem auch sehr ungenau. Eine Filterung nach Bezirken ist normaler- weise nicht relevant und daher auch nicht entsprechend hinterlegt. Die Fragestellung kann daher nur annähernd durch die vorhandenen Meldedaten beantwortet werden. Es lässt sich zwar dadurch nicht der Zusammenhang zu § 24 AufenthG herstellen, aber es ist davon auszugehen, dass 85 % aller in Köln gemeldeten Ukrainer*innen Geflüchte- te sind. Im gesamten Stadtgebiet Köln handelt es sich aktuell um 11.063 Personen, im Stadt- bezirk Mülheim sind dies 838 Personen, eine Darstellung nach Stadtteilen ist mit hohem Auf- wand verbunden. Mehr als diese qualifizierte Schätzung kann nicht zur Verfügung gestellt werden. 2. Wie viele der o.g. Personen wohnen in städtischen Einrichtungen, wie viele sind in privaten oder gemieteten Wohneinheiten untergekommen? Zum 31. März 2023 waren insgesamt 11.388 Geflüchtete in städtischen Einrichtungen unter- gebracht. Darunter befinden sich 3.711 Ukrainer*innen. Im Stadtbezirk Mülheim wurden zum vorgenannte Zeitpunkt insgesamt 82 ukrainische Ge- flüchtete in städtischen Unterkünften und Beherbergungsbetrieben öffentlich-rechtlich unter- gebracht. Privat im Stadtbezirk Mülheim untergekommene ukrainische Geflüchtete, sei es bei Verwandten/Bekannten/Freund*innen oder in einer Mietwohnung, werden statistisch nicht erfasst. Es besteht Niederlassungsfreiheit für ukrainische Geflüchtete. Insgesamt werden im Stadtbezirk Mülheim an 20 Standorten, davon in drei Beherbergungsbe- trieben und einer Leichtbauhalle (Luzerner Weg), 1.567 Geflüchtete untergebracht (Stand 31.03.2023) 2 3. Wie viele schulpflichtige ukrainische Kinder werden mit Beginn des neuen Schuljah- res an Schulen im SB Mülheim beschult? Die Zahl kann das Schulamt für die Stadt Köln nicht ohne eine Abfrage bei den Schulen im Stadtbezirk Mülheim ermitteln. Die Schulaufsichtsbehörde versorgt neu zugewanderte Schü- ler*innen unabhängig von deren Nationalitäten mit Schulplätzen. Es besteht für den Zuwei- sungsprozess keine Notwendigkeit eine schulscharfe Statistik über ukrainische Schüler*innen zu führen. 4. Ist es richtig, dass ukrainischen Kindern die Beschulung verwehrt wird, wenn diese noch keine dem Alter entsprechende Kindervorsorgeuntersuchung erhalten konnten? Nein, dies ist falsch. Die Schulen müssen die Kinder bereits im Vorgriff auf die schulärztliche Untersuchung aufnehmen und unterrichten. Die verpflichtende Untersuchung erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt. 5. Wie viele schulpflichtige ukrainische Kinder werden seit Schuljahresbeginn nicht beschult, weil sie keine Kindervorsorgeuntersuchung erhalten bzw. erhalten haben? Dem Schulamt für die Stadt Köln ist kein entsprechender Fall bekannt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1629/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 12.05.2023
- Erstellt
- 12.05.2023 16:39