1376/2017
Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Piratengruppe vom 20.04.2017 "Stärkeres Reizgas und Schlagstöcke für das Ordnungsamt - alternativlos?" (AN/0609/2017)
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 17.05.2017 1376/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 18.05.2017 Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Piratengruppe vom 20.04.2017 "Stärkeres Reizgas und Schlagstöcke für das Ordnungsamt - alternativlos?" (AN/0609/2017) Mit Anfrage vom 20.04.2017 bittet die Piratengruppe um Beantwortung nachfolgender Fragen: 1. Welche Arten von Reizstoffsprühgeräten und -stoffen will die Stadtverwaltung beschaffen, und welche Arten von Reizstoffsprühgeräten und -stoffen für städtische Ordnungskräfte und and e- re Aufrüstungen wie Schlagstöcke sind gesetzlich erlaubt? 2. Worauf begründet sich die Annahme, dass die Qualität von A ngriffen auf Ordnungskräfte z u- genommen habe? Gibt es Studien, Statistiken oder Zahlen dazu – auch aus Köln? 3. Wie hat sich die Zahl der Vorfälle gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt seit Januar 2017 entwickelt, und welche Konsequenzen zogen die Vorfälle der Jahre 2014 -2016 nach sich? In wie vielen Fällen kam es zu Verurteilungen, Einstellungen usw.? (Bitte aufschlüsseln nach Art – Beleidigungen, Bedrohungen, Widerstände (inklusive Körperverletzungen), Nöt i- gungen und psychische Belastungen – des Vorfalls und Dezernaten/Abteilung.) 4. Hat sich die Personalsituation im Ordnungs - und Verkehrsdienst entspannt? Ist aus Sicht der Verwaltung der Bedarf gedeckt? 5. Welche Schulungen müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des Konfliktman a- gements vo rweisen, und wie bewertet die Stadtverwaltung das Münchener Konzept für das Allparteiliche Konfliktmanagement im öffentlichen Raum in München (AKIM)? Stellungnahme der Verwaltung: Zu Frage 1: Die Überprüfung der Ausstattung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes (OD) ist ein ständiger Prozess, der insbesondere die praktischen Erfahrungen der Ordnungskräfte bei der Ausübung ihres Dienstes berücksichtigt. Ob Ausrüstungsgegenstände verändert werden, wird zur Zeit im Rahmen einer Gesamtbetrachtung geprüft und fließt in ein Gesamtkonzept ein. Die gesetzliche Zulässigkeit für die Anwendung unmittelbaren Zwanges sowie der Einsatz von Hilfs- mitteln der körperlichen Gewalt (z.B. Handfesseln, Reizstoffsprühgeräte) oder Waffen zur Selbstver- teidigung (Schlagstock) ergeben sich aus §§ 57, 67, 68 I Nr. 2, 74 ff. Verwaltungsvollstreckungsge- setz NW. Zu Frage 2 Im Falle eines Übergriffs fertigt die betroffene Ordnungskraft eine dienstliche Unfallanzeige. Die lau- 2 fende interne Auswertung dieser Unfallanzeigen lässt die Tendenz erkennen, dass sich die Art der Übergriffe hinsichtlich der Hemmschwelle und der Intensität in den letzten Jahren deutlich geändert hat. Massive körperliche Angriffe –auch zum Teil unter Verwendung waffenartiger Gegenstände (wie Spritzen, kaputte Flaschen, Holzlatten und Ähnliches) die Verletzungen nach sich ziehen, sind kein Einzelfall mehr. Zu Frage 3: Eine Statistik über Fallzahlen zu Übergriffen im Jahr 2017 liegt nicht vor. Hinsichtlich der Fallzahlen aus den Jahren 2014 – 2016 wird auf die Vorlage 4198/2016 verwiesen. Eine Statistik, aus der hervorginge, welche juristischen Konsequenzen derartige Vorfälle hatten, kann von der Verwaltung nicht geführt werden. Das Ergebnis derartiger Strafverfahren wird der Stadt Köln als Arbeitgeber nicht zwangsläufig mitgeteilt. Zu Frage 4: Nachdem weitere Räumlichkeiten für den Ordnungsdienst zur Verfügung stehen, werden zum 01.06.2017 19 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt. Diese werden nach theoretischer und fachpraktischer Einarbeitung sowie Absolvieren des Einsatz- und Lagetrainings (siehe Punkt 5) den Ordnungsdienst Ende des Jahres als vollwertige Kräfte verstärken. Der zukünftige Personalbe- darf wird ebenfalls im Rahmen des angesprochenen Gesamtkonzeptes konkretisiert werden. Zu Frage 5: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes erhalten neben zahlreichen theoretischen und fachpraktischen Schulungen ein „Einsatz - und Lagetraining“. Dieses dient der Vermittlung von Kenntnissen in Deeskalation, Kommunikation sowie einsatztaktischer Verfahrensweisen. Das Ein- satz- und Lagetraining ist eine interne verpflichtende Fortbildung für alle Außendienstkräfte sowie der jeweiligen Vorgesetzten des Ordnungs- und Verkehrsdienstes. Es untergliedert sich in sieben Modu- le, welche in einem Zeitraum von sechs Monaten zu absolvieren sind. Schwerpunktthemen sind: Modul 1: Kommunikation Modul 2: Eigensicherung Modul 3: Personalienfeststellung und Folgemaßnahmen Modul 4: Durchsuchung Modul 5: Durchsuchung und Fixierung Modul 6: Ingewahrsamnahme Modul 7: Wiederholung und Vertiefung der gelernten Inhalte Das Einsatz- und Lagetraining übernimmt nicht nur eine wesentliche Rolle in der Vermittlung von Fachwissen, sondern im Rahmen dieses Training werden auch die standardisierten Eingriffs- und Eigensicherungstechniken unterrichtet und in der Praxis geübt. Zusätzlich zu den abteilungsspezifischen Schulungen steht allen städtischen Beschäftigten das all- gemeine Fortbildungsprogramm der Personalentwicklung des Amtes für Personal, Organisation und Innovation offen. Die Themen Kommunikation und Deeskalation sind dort ebenfalls verschiedentlich abgebildet. Das „Münchener Konzept für das Allparteiliche Konfliktmanagement im öffentlichen Raum München“ wird ausgewertet.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1376/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 17.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27