Mandari Insight

1514/2017

Sechzehnte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln vom 29.06.2001 über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.08.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.09.2017, TOP 16.1

Anlage 5 - Beleuchtung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Straßenbau

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 - Grünbereich

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Vergleichsberechnung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Satzungstext

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 - Beleuchtung

503 Zeichen

Ermittlung Einheitspreis Preisstand: Ist 2016
Technisch 
dekorative 
Leuchtstellen
Technische
 Leuchtstellen
Gesamt
nachrichtlich
Beleuchtete Fläche
- Straßenbreite m 7 9
- Mastabstand m 30 35
- Straßenfläche m² 210 315
Herstellkosten €/Leuchte 2.459,21 €           1.909,03
(Mast-, Leuchte-, Kabelanschluß)
Anzahl der Beleuchtungsanlagen 
bezogen auf die Leuchten Stück 346 299
Gesamtkosten € 850.887,39 570.800,65 1.421.688,04
Gesamtfläche m² 72.660 94.185 166.845,00
Einheitssatz €/m² 11,71 6,06 8,52

Beschlussvorlage Rat

4467 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1514/2017 
Freigabedatum 
09.08.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sechzehnte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln vom 29.06.2001 über die 
Erhebung eines Erschließungsbeitrages 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat nimmt die Beitragsbedarfsberechnungen (Anlagen 3-5 zu diesem Beschluss) zur Kenntnis. 
 
Der Rat beschließt den Erlass der 16. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über die 
Erhebung eines Erschließungsbeitrages – Erschließungsbeitragssatzung – vom 29. Juni 2001 in der 
als Anlage 1 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. 
 
 
Alternative 
 
keine 
 
Verkehrsausschuss 05.09.2017 
Rat 28.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird gem. § 3 der Satzung der Stadt Köln über die Erh e-
bung eines Erschließungsbeitrages vom 29. Juni 2001 nach Einheitssätzen ermittelt. Die Festsetzung 
der Einheitssätze hat nach § 132 Ziffer 2 des Baugesetzbuches (BauGB) durch Satzung zu erfolgen. 
 
Nach § 130 Abs. 1 Satz 2 BauGB sind die Einheitssätze nach den in der Gemeinde üblicherweise 
durchschnittlich aufzuwendenden Herstellungskosten vergleichbarer Erschli eßungsanlagen festz u-
setzen. 
 
Die Überprüfung der zuletzt für das Jahr 2015 ermittelten Einheitssätze hat ergeben, dass die Höhe 
der Einheitssätze für den Herstellungszeitraum 01.01. – 31.12.2016 teilweise neu festgesetzt werden 
muss. Auch soweit keine Änderung der Einheitssätze erforderlich ist, müssen die fortgeschriebenen 
Werte in Satzungsform festgelegt werden, da die Einheitssätze jeweils für ein Kalenderjahr festge-
setzt werden. 
 
Straßenbau 
 
Nach Einschätzung des zuständigen Fachamts können die Werte aus dem Herstellungsjahr 2015 im 
Jahr 2016 fortgeschrieben werden. Die Preisentwicklung macht eine Anpassung der Einheitssätze 
nicht erforderlich. 
 
Grünbereich 
 
Für die Straßenbäume wurden die durchschnittlichen Kosten je Baum für das Herstellungsjahr 2015 
durch umfangreiche Auswertung der laufenden Verträge neu ermittelt. Die so ermittelten Kosten gel-
ten auch für das Herstellungsjahr 2016. Für das Straßenbegleitgrün wird weiterhin von einer konstan-
ten Kostensituation ausgegangen, so dass bestehende Einheitssatz von 14,31 €/m² auch für den 
Herstellungszeitraum 2016 übernommen wird. 
 
Straßenbeleuchtung 
 
Bei den Einheitssätzen für die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung ist die Kostenentwicklung insbe-
sondere abhängig von der Art der eingesetzten Leuchten und der erforderlichen Masthöhen. Hieraus 
ergeben sich Veränderungen in der Höhe der Einheitssätze unabhängig von der allgemeinen Preis-
entwicklung. 
 
Für das Jahr 2016 verändern sich die Einheitssätze gegenüber dem Jahr 2015 sowohl bei den deko-
rativen als auch bei den technischen Leuchtstellen. Die in der Bedarfsermittlung (Anlage 5) aufgeführ-
ten Werte pro m² sind Nettokosten. Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % 
ergeben sich die im Satzungstext aufgeführten Einheitssätze in Höhe von 7,21 €/m² für technische 
Leuchtstellen und 13,93 €/m² für dekorative Leuchtstellen. 
 
 
Zur weiteren Begründung wird auf die als Anlage 2 beigefügte Vergleichsberechnung sowie auf die 
als Anlagen 3 (Straßenbau), 4 (Grünbereich) und 5 (Beleuchtung) beigefügten Bedarfsberechnungen 
hingewiesen. 
 
Insgesamt liegt die durchschnittliche prozentuale Veränderung der neuen Einheitssätze gegenüber 
denjenigen für das Jahr 2015 bei 0,54 %. 
 
Der Satzungsentwurf ist als Anlage 1 beigefügt.

3 
 
Die Einheitssätze gelten jeweils für einzelne Jahreszeiträume. Die in dem Satzungsentwurf aufgeführ-
ten Einheitssätze wurden für den gesamten Herstellungszeitraum des Jahres 2016 ermittelt. Daher 
und aus Gründen der Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens muss § 1 rückwirkend zum 
01.01.2016 in Kraft treten. 
 
 
Begründung zur fehlenden Alternative: 
 
Eine Alternative besteht nicht. In § 3 Abs. 1 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Er-
schließungsbeitrages vom 29.06.2001 ist die Abrechnung nach Einheitssätzen festgelegt. Die Ver-
pflichtung zur Anpassung an die Kostenentwicklung ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben. 
 
Anlagen 
 Anlage 1: Satzungstext 
 Anlage 2: Vergleichsberechnung 
 Anlage 3: Bedarfsberechnung Straßenbau 
 Anlage 4: Bedarfsberechnung Grün 
 Anlage 5: Bedarfsberechnung Straßenbeleuchtung

Anlage 3 - Straßenbau

497 Zeichen

Anlage 3 - Straßenbau

66 17.03.2017
660/3 Herr Kirchner
27199

En... Pütz

| 62 - Bauverwaltungsamt |

Einheitssätze der Erschließungsbeitragssatzung für den Herstellungszeitraum
01.01.2016 — 31.12.2016

Sehr geehrter Herr Pütz,

nachdem sich die Einheitspreise für die einzelnen Leistungspositionen der Straßenbauarbei-
ten im Laufe von 2016 nur unwesentlich geändert haben, können die bei Ihnen vorliegenden
Zahlen weiterhin zur Berechnung der Einheitssätze angewendet werden.

Heribert Krichel

Anlage 4 - Grünbereich

842 Zeichen

Anlage 4 - Grünbereich

67 31.05.2017
671141 Herr Meindl
34801

62
621/2

Einganı Rh I
gang 31, Mal 2917

Einheitssätze der Erschließungsbeitragssatzung 2017

62- feige |

seit der letzten Berechnung der Einheitssätze wurden keine neuen Baumpflanzmaßnahmen
durchgeführt. Zurzeit läuft das Straßenbaumprogramm 2016/2017 an. Die Maßnahme läuft
über 3 Jahre und kann zur Berechnung herangezogen werden, wenn der Ausbau erfolgt ist.
Dies wird aber erst im April 2018 der Fall sein. Die Entwicklungspflege kann dann aus den
Angeboten heraus berücksichtigt werden.

Sehr geehrter Herr Pütz,

Im Bereich des Straßenbegleitgrün liegen keine aktuellen Ausschreibungen vor.

Zurzeit kann daher keine Neuberechnung erfolgen. Maßgebliche Änderungen an den Prei-
sen hat es seit der letzten Neuberechnung nicht gegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Anlage 2 - Vergleichsberechnung

1475 Zeichen

Anlage 2 
Seite1 
Einheitssätze 
2015 
Einheitssätze 
2016 
Veränderung 
§ 2 
Absatz 1 
Ziffer EUR/qm EUR/qm in % 
1 a Fahrbahn Oberbau ohne Decke 71,94 71,94 0,0 
Decke 25,00 25,00 0,0 
gesamt 96,94 96,94 0,0 
1 b Fahrbahn Oberbau ohne Decke 61,68 61,68 0,0 
Decke 22,49 22,49 0,0 
gesamt 84,17 84,17 0,0 
1  c Fahrbahn Oberbau ohne Decke 59,30 59,30 0,0 
Decke 16,67 16,67 0,0 
gesamt 75,97 75,97 0,0 
1 d Fahrbahn Oberbau ohne Decke 57,18 57,18 0,0 
Decke 14,81 14,81 0,0 
gesamt 71,99 71,99 0,0 
Gehwege 90,33 90,33 0,0 
Radwege 62,04 62,04 0,0 
Parkflächen 65,48 65,48 0,0 
57,00 57,00 0,0 
Oberbau ohne Decke 56,81 56,81 0,0 
Decke 60,13 60,13 0,0 
gesamt 116,94 116,94 0,0 
Prozentuale Veränderung der neuen Einheitssätze gegenüber den 
Einheitssätzen des Vorjahres: 
Bezeichnung 
kombinierter Geh-/Radweg 
Mischverkehrsflächen

Anlage 2 
Seite2 
Einheitssätze 
2015 
Einheitssätze 
2016 
Veränderung 
§ 2 
Absatz 1 
Ziffer EUR/qm EUR/qm in % 
gesamt 112,03 112,03 0,0 
2
Oberbau ohne Decke 72,49 72,49 0,0 
Decke 46,71 46,71 0,0 
gesamt 119,20 119,20 0,0 
3 Fahrbahn Oberbau ohne Decke 57,18 57,18 0,0 
Decke 14,81 14,81 0,0 
gesamt 71,99 71,99 0,0 
4  a 14,31 14,31 0,0 
4  b 1.157,62 1.157,62 0,0 
1 bis 4 
7,25 7,21 -0,6 
12,76 13,93 9,2 
Durchschnittliche prozentuale Veränderung: 0,54% 
Bezeichnung 
Fußgängergeschäftsstraßen 
selbstständige Wohnwege 
a) technische Leuchtstellen 
b) dekorative Leuchtstellen 
Straßenbeleuchtung 
Straßenbäume 
Straßenbegleitgrün

Anlage 1 - Satzungstext

2297 Zeichen

Anlage 1 
Seite 1 
 
Sechzehnte Satzung  
 
zur Änderung der Satzung der Stadt Köln vom 29. Juni 2001  über die Erhebung eines 
Erschließungsbeitrages  
 
vom  
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am ……… .aufgrund des § 132 des Baugesetz- 
buches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vo m 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in 
Verbindung mit §§ 7 und 77 Absatz 1 der Gemeindeord nung des Landes Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachun g vom 14.07.1994 (GV NRW S. 
666/SGV NRW 2023) - jeweils in der bei Erlass diese r Satzung geltenden Fassung - diese 
Satzung beschlossen: 
 
 
§ 1  
 
Gemäß § 3 der Satzung der Stadt Köln über die Erheb ung eines Erschließungsbeitrages - 
Erschließungsbeitragssatzung - vom 29. Juni 2001 (A Bl. Stadt Köln 2001, S. 289; 2004, S. 
106, 876; 2005, S. 640; 2006, S. 889; 2007, S. 576;  2009, S. 175, 1087; 2010, S. 1013; 
2011, S. 1134; 2013, S. 141; 2014, S. 44, 961; 2015 , S. 514; 2017, S. 5) wird folgender Text 
als Verzeichnis der Einheitssätze (Teil 3) ergänzend aufgenommen: 
 
"Einheitssatz für Erschließungsanlagen bzw. ihre Te ileinrich- 
tungen nach § 2 Abs. 1 Ziffer  
 
Herstellungszeitraum 
ab 01.01.2016 
bis 31.12.2016 
  
(Euro/qm) 
  
 15 
 
1 a)  Fahrbahn Oberbau ohne Decke 
Decke 
gesamt 
71,94 
25,00 
96,94 
      
 b) 
 Fahrbahn Oberbau ohne Decke 
Decke 
gesamt 
61,68 
22,49 
84,17 
    
 c) Fahrbahn Oberbau ohne Decke 
Decke 
gesamt 
59,30 
16,67 
75,97

Anlage 1  
Seite 2  
     
 d)  Fahrbahn Oberbau ohne Decke 
Decke 
gesamt 
57,18 
14,81 
71,99 
      
  Gehwege  90,33 
      
  Radwege  62,04 
      
  Parkflächen   65,48  
      
  kombinierter Geh-
/Radweg 
 57,00 
      
  Mischverkehrsflächen Oberbau ohne Decke 
Decke  
gesamt 
56,81 
60,13 
116,94 
      
  Fußgängergeschäfts- 
straßen 
 112,03 
 
      
2  selbstständige Wohnwe- 
ge 
Oberbau ohne Decke 
Decke  
gesamt 
72,49 
46,71 
119,20 
      
3  Fahrbahn Oberbau ohne Decke 
Decke 
gesamt 
57,18 
14,81 
71,99 
      
4 a) 
 Straßenbegleitgrün  14,31 
      
      
 b)  Straßenbäume  je Baum 
1.157,62 
      
1 bis 4 Straßenbeleuchtung    
      
  a) technische Leuchtstel- 
len 
   7,21 
      
  b) dekorative Leuchtstel- 
len 
 13,93“

Anlage 1  
Seite 3  
 
§ 2 
 
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft.

Beratungsverlauf (2)

05.09.2017 Verkehrsausschuss
TOP 5.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2017 Rat
TOP 16.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1514/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27