0578/2024
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verlegung Ladezone, Parkverbot durch Poller, Aktenzeichen 51/23
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Anlage 1 Eingabe
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-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Gesendet: Freitag, 24. März 2023 15:09 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle- anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> Cc: Hupke, Bezirksbürgermeister <bezirksbuergermeister.hupke@stadt-koeln.de> Betreff: Bürgereingabe nach § 24 GO- Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hupke, ich möchte gerne eine Bürgereingabe nach nach § 24 GO- einreichen. Im Apostelnviertel hat es bereits mehrfach Beschädigungen am Haus in der Gertrudenstr. 29, 50667 Köln gegeben. Grund sind LKW, die von der Wolfsstraße kommend links in die Gertrudenstraße einbiegen und dabei gegen den Balkon fahren und dabei die Dachrinne des Balkons zerstören. Teilweise wird dabei Fahrerflucht begangen. Die momentane Situation ist folgende: In der Wolfsstraße befindet sich eine Ladezone, in der Gertrudenstraße befinden sich direkt an der Ecke Parkflächen. Wenn beide Park- bzw. Halteflächen maximal ausgereizt sind, ist es für LKW beinahe unmöglich, um die Ecke zu biegen, ohne dabei entweder die parkenden PKW/Lieferfahrzeuge oder den Balkon zu berühren. Ich sende Ihnen ein Bild mit einem Beispiel, auf dem das Abbiegen trotz relativ 'entspannt' parkender Fahrzeuge nur mithilfe von Passanten, die den LKW-Fahrer eingewiesen hat, funktioniert hat. Mein Vorschlag wäre daher, die Ladezone in der Wolfsstraße komplett abzuschaffen und Parken dort durch Poller zu verhindern. Stattdessen kann die Ladezone in die Gertrudenstraße verlegt werden, direkt vor das Haus Gertrudenstr. 20 (Beleuchtungsgeschäft Electric Exclusiv). Dabei ist wieder durch Poller zu verhindern, dass dort über die Ladezone hinaus geparkt werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0578/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.03.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verlegung Ladezone, Parkverbot durch Poller, Aktenzeichen 51/23 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsfüh- rung der Bezirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 51/23 06.02.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Verlegung Ladezone, Parkverbot durch Poller“, Aktenzeichen 51/23 S Sehr geehrter Herr, nun endlich kann ich auf Ihre Eingabe vom 23.03.2023 zurückkommen. Das Amt für nachhaltige Mobilität hat die von Ihnen beschriebene Situation eingehend geprüft und teilt Folgendes mit: „Ein problemloses Abbiegen von LKW von der Wolfsstraße links in die Gertruden- straße ist möglich, wenn: a) die Ladezone in der Wolfsstraße um einen Meter verkürzt wird, b) die Parkraumbeschilderung zu Beginn des Parkraums in der Gertrudenstraße um einen Meter in Richtung Neumarkt versetzt wird, c) die vorhandene Sperrfläche um einen Meter in Richtung Neumarkt verlängert wird und d) die Sperrfläche mit Kurzpfosten (rot-weiß-reflektierend) so abgepfostet wird, dass ein Beparken nicht möglich ist. Die Schleppkurve eines großen, dreiachsigen LKWs verdeutlicht die Wirksamkeit der Maßnahmen. Die Maßnahmen werden gemäß dem in der Anlage befindlichen Planausschnittes an- geordnet und durch den städtischen Bauhof umgesetzt.“ Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch fachliche Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für nachhal- tige Mobilitätsentwicklung, Herrn unter Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. - 2 - Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be- zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0578/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 14.02.2024
- Erstellt
- 14.02.2024 08:17