Mandari Insight

0578/2024

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verlegung Ladezone, Parkverbot durch Poller, Aktenzeichen 51/23

Mitteilung BV 14.02.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 07.03.2024, TOP 9.14

Anlage 1 Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Antwortschreiben

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Eingabe

1732 Zeichen

-----Ursprüngliche Nachricht----- 
Von:  
Gesendet: Freitag, 24. März 2023 15:09 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-
anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> 
Cc: Hupke, Bezirksbürgermeister <bezirksbuergermeister.hupke@stadt-koeln.de> 
Betreff: Bürgereingabe nach § 24 GO- 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hupke, 
 
ich möchte gerne eine Bürgereingabe nach nach § 24 GO- einreichen. 
 
Im Apostelnviertel hat es bereits mehrfach Beschädigungen am Haus in der 
Gertrudenstr. 29, 50667 Köln gegeben. Grund sind LKW, die von der Wolfsstraße 
kommend links in die Gertrudenstraße einbiegen und dabei gegen den Balkon fahren 
und dabei die Dachrinne des Balkons zerstören. 
Teilweise wird dabei Fahrerflucht begangen. 
Die momentane Situation ist folgende: In der Wolfsstraße befindet sich eine 
Ladezone, in der Gertrudenstraße befinden sich direkt an der Ecke Parkflächen. 
Wenn beide Park- bzw. Halteflächen maximal ausgereizt sind, ist es für LKW beinahe 
unmöglich, um die Ecke zu biegen, ohne dabei entweder die parkenden 
PKW/Lieferfahrzeuge oder den Balkon zu berühren. 
Ich sende Ihnen ein Bild mit einem Beispiel, auf dem das Abbiegen trotz relativ 
'entspannt' parkender Fahrzeuge nur mithilfe von Passanten, die den LKW-Fahrer 
eingewiesen hat, funktioniert hat. 
Mein Vorschlag wäre daher, die Ladezone in der Wolfsstraße komplett abzuschaffen 
und Parken dort durch Poller zu verhindern. Stattdessen kann die Ladezone in die 
Gertrudenstraße verlegt werden, direkt vor das Haus Gertrudenstr. 20 
(Beleuchtungsgeschäft Electric Exclusiv). Dabei ist wieder durch Poller zu 
verhindern, dass dort über die Ladezone hinaus geparkt werden kann. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Mitteilung BV

885 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0578/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.03.2024 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verlegung Ladezone, Parkverbot 
durch Poller, Aktenzeichen 51/23 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsfüh-
rung der Bezirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der 
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

2530 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 51/23 06.02.2024 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Verlegung Ladezone, Parkverbot durch Poller“, 
Aktenzeichen 51/23 S 
Sehr geehrter Herr, 
nun endlich kann ich auf Ihre Eingabe vom 23.03.2023 zurückkommen. Das Amt für 
nachhaltige Mobilität hat die von Ihnen beschriebene Situation eingehend geprüft und 
teilt Folgendes mit: 
„Ein problemloses Abbiegen von LKW von der Wolfsstraße links in die Gertruden-
straße ist möglich, wenn:  
a) die Ladezone in der Wolfsstraße um einen Meter verkürzt wird,  
b) die Parkraumbeschilderung zu Beginn des Parkraums in der Gertrudenstraße um 
einen Meter in Richtung Neumarkt versetzt wird,  
c) die vorhandene Sperrfläche um einen Meter in Richtung Neumarkt verlängert wird 
und  
d) die Sperrfläche mit Kurzpfosten (rot-weiß-reflektierend) so abgepfostet wird, dass 
ein Beparken nicht möglich ist.  
Die Schleppkurve eines großen, dreiachsigen LKWs verdeutlicht die Wirksamkeit der 
Maßnahmen.  
Die Maßnahmen werden gemäß dem in der Anlage befindlichen Planausschnittes an-
geordnet und durch den städtischen Bauhof umgesetzt.“ 
 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie 
noch fachliche Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für nachhal-
tige Mobilitätsentwicklung, Herrn    unter Telefonnummer: 0221/221-     
oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de.

- 2 - 
 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt 
zur Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen 
Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be-
zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

07.03.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0578/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
14.02.2024
Erstellt
14.02.2024 08:17