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3181/2017

Widerruf gemäß § 25 Abs. 4 AG KJHG NW von Anerkennungen als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII

Beschlussvorlage Ausschuss 14.11.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 28.11.2017, TOP 2.1.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

2040 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/510/32 
1701 
Vorlagen-Nummer 
 3181/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Widerruf gemäß § 25 Abs. 4 AG KJHG NW von Anerkennungen als Träger der freien 
Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die Anerken-
nung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII für die Vereine: 
 Verein zur Förderung des Kindertheaters e.V. 
 Rather Zaubermäuse e.V. 
 Kölner Initiative für kinderfreundlichere Umwelt e.V. 
 Kongregation der Kapuziner Terziarinnen e.V. 
 Zwergenaufstand e.V. 
 
gemäß § 25 Absatz 4 AG KJHG NW zu widerrufen. 
 
Jugendhilfeausschuss 28.11.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die nachfolgend aufgeführten Vereine sind gemäß § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe 
anerkannt und werden in der Liste der vom Jugendhilfeausschuss anerkannten Träger geführt. 
Nach Anhörung der jeweiligen Vereinsvorstände gemäß § 24 SGB X, bzw. Feststellung einer aus-
bleibenden Umsetzung des Satzungszwecks (Inbetriebnahme einer Kindertageseinrichtung), sind die 
Vereine nicht mehr auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig. Der erstgenannte Verein möchte den Status 
als Jugendhilfeträger auf eigenen Wunsch nicht mehr aufrechterhalten. 
Damit sind die Voraussetzungen gemäß § 75 Absatz 1 SGB VIII nicht mehr erfüllt. 
 
Nr. in Trägerliste Name des Trägers 
153 Verein zur Förderung des Kindertheaters e.V. 
233 Rather Zaubermäuse e.V. 
303 Kölner Initiative für kinderfreundlichere Umwelt e.V. 
332 Kongregation der Kapuziner Terziarinnen e.V. 
434 Zwergenaufstand e.V. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, die Anerkennungen als Träger der freien Jugendhilfe unter Zugrundele-
gung des § 25 Absatz 4 AG KJHG NW mit sofortiger Wirkung zu widerrufen und die Vereine in der 
Liste der vom Jugendhilfeausschuss anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu löschen.

Beratungsverlauf (1)

28.11.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3181/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.11.2017
Erstellt
13.10.2017 12:50